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	<title>Regional-Archiv - Baukunst</title>
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	<description>Architektur und Ästhetik im gebauten Raum</description>
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	<title>Regional-Archiv - Baukunst</title>
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		<title>Ostervilm: Was der Inselkauf vor Rügen über das Baurecht im Schutzgebiet verrät</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 07:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Biosphärenreservat Südost-Rügen]]></category>
		<category><![CDATA[Lost Place]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsänderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine verfallene Militärplattform vor Rügen wechselt für 60.000 Euro den Besitzer, der sie nie betreten hat. Warum die Träume von Hochzeiten am Baurecht zerschellen dürften.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/ostervilm-was-der-inselkauf-vor-ruegen-ueber-das-baurecht-im-schutzgebiet-verraet/">Ostervilm: Was der Inselkauf vor Rügen über das Baurecht im Schutzgebiet verrät</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>baukunst.art | Regionales | NORD Ostervilm | Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">60.000 Euro für eine Ruine: Was der neue Inselbesitzer wirklich darf</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Plattform Ostervilm im Greifswalder Bodden ist eine ehemalige Entmagnetisierungsstation der DDR-Volksmarine, die auf rund 600 Holzpfählen im offenen Wasser ruht und seit dem 4. Juni 2026 einem österreichischen Fertighausunternehmen gehört.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für 60.000 Euro fiel bei der Norddeutsche Grundstücksauktionen AG in Hamburg nach 20 Geboten der Hammer; das Mindestgebot hatte bei 39.000 Euro gelegen. Den Zuschlag erhielt Oliver Pesendorfer, Geschäftsführer der auf modulare Fertighäuser spezialisierten Firma McCube. Ursprünglich wollte er allein bieten, verbündete sich aber kurz vor der Auktion spontan mit einem zweiten Interessenten. Bemerkenswert ist dabei weniger der Preis als der Umstand: Der neue Eigentümer hatte die marode Anlage zuvor nie betreten. Die rund 250 Quadratmeter Nutzfläche im etwa zehn Meter tiefen Wasser sind ausschließlich auf dem Wasserweg erreichbar. Versteigert wurde eine Gesamtfläche von rund 710 Quadratmetern Land- und Wasserfläche; ersteigert wurde damit zunächst ein Bild, kein begehbarer Ort.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Versteigerung erregte bundesweit Aufmerksamkeit, weil sie den Reiz des Unmöglichen verkauft: eine eigene Insel, eine Ruine aus dem Kalten Krieg, ein Lost Place mitten in der Ostsee. Das Auktionshaus sprach von Hunderten Interessierten aus ganz Deutschland. Pesendorfer denkt nun laut über eine Eventinsel nach, über Hochzeiten und kulturelle Veranstaltungen, und sein Unternehmen liefert die naheliegende Idee gleich mit: ein vorgefertigtes Modul, binnen eines Tages aufgesetzt. Genau an dieser Stelle beginnt für Architektinnen und Architekten das eigentliche Thema, das in der Begeisterung über das Kuriosum gern übersehen wird. Die Frage ist nicht, was technisch machbar wäre, sondern was an einem solchen Ort baurechtlich überhaupt zulässig ist.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was darf auf einer Plattform im Biosphärenreservat überhaupt entstehen?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Antwort fällt ernüchternd aus. Die Plattform liegt zwischen der Halbinsel Reddevitz und der Insel Vilm, mitten im Biosphärenreservat Südost-Rügen, das durch die Naturschutzgebietsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gesichert ist. Ausgerechnet die Nachbarinsel Vilm ist seit Jahrzehnten Sperrgebiet und Sitz der Internationalen Naturschutzakademie des Bundesamtes für Naturschutz, ein Sinnbild für die Sensibilität dieser Gewässer. Greifswalder Bodden und Rügischer Bodden gehören zugleich zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000, als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für jede Nutzungsänderung greift damit Paragraf 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Vorhaben, die ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, sind nur nach einer Verträglichkeitsprüfung zulässig, in der Praxis häufig gar nicht. Der Bodden ist das größte Laichgebiet des Ostseeherings und ein bedeutendes Rast- und Brutgebiet für Zugvögel, darunter Grau-, Saat- und Bläßgänse. Eine regelmäßig bespielte Hochzeitslocation mit Bootsverkehr, Beleuchtung, Musik und Abfall wäre in diesem Gefüge ein Fremdkörper, dessen Genehmigung schwer vorstellbar ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu tritt das klassische Bauplanungsrecht. Die Plattform liegt im Außenbereich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch (BauGB), ohne Bebauungsplan. Eine Eventnutzung ist dort ein sonstiges Vorhaben nach Paragraf 35 Absatz 2 BauGB, das nur zulässig ist, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Bei einem Standort im Schutzgebiet, ohne gesicherte Erschließung und ohne Anschluss an Strom, Trinkwasser oder Abwasser, stehen die Belange des Naturschutzes und des Landschaftsbildes nach Paragraf 35 Absatz 3 BauGB dem Vorhaben offensichtlich entgegen. Der Bestandsschutz der vorhandenen Bauten schützt nur den bestehenden Zustand; er endet, sobald aus der Militärruine eine Versammlungsstätte werden soll.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch das Bauordnungsrecht des Landes setzt enge Grenzen. Jede Nutzungsänderung ist nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) genehmigungspflichtig. Sobald Gäste in größerer Zahl zusammenkommen, greift die Versammlungsstättenverordnung mit ihren Anforderungen an zwei voneinander unabhängige Rettungswege, an Brandschutz und Entfluchtung. Auf einer Pfahlplattform ohne Festlandanschluss und ohne Zufahrt für die Feuerwehr ist das kaum darstellbar. Barrierefreie Erschließung nach DIN 18040-1 käme als weitere Hürde hinzu. Schließlich liegt die Anlage in einer Bundeswasserstraße; der jährliche Vertrag mit dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt über 75 Euro regelt bislang allein die Wasserfläche, nicht aber eine intensivierte öffentliche Nutzung. Ob die Anlage als Zeugnis der jüngeren Militärgeschichte unter das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) fiele, ist bislang nicht abschließend geklärt; eine Eintragung würde jeden baulichen Eingriff zusätzlich erlaubnispflichtig machen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum scheiterten schon die Pläne von 2001?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Geschichte hat sich bereits einmal abgespielt. Im Jahr 2001 erwarben ein Architekt und ein Maschinenbauingenieur die Plattform, tauften sie Ostervilm und planten Kunstausstellungen. Geblieben ist davon eine etwa 1,3 Tonnen schwere Keramikglocke; die Projekte scheiterten an baulichen, logistischen und rechtlichen Hürden. Genau diese drei Hürden sind seither nicht kleiner geworden, im Gegenteil: Naturschutz- und Genehmigungsrecht haben sich seit den 2000er Jahren verschärft, nicht gelockert. Wer heute ein modulares Haus auf die Pfähle setzen will, löst damit zwar elegant das logistische Problem, nicht aber das rechtliche.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Darin liegt die eigentliche Lehre des Falls, weit über Rügen hinaus. In ganz Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus kommen alte Militäranlagen, Wassertürme, Bunker und Leuchtfeuer unter den Hammer, fast immer begleitet von romantischen Nutzungsideen für Ferien, Kunst oder Feiern. Das Planungsrecht ist dabei der stille Türsteher, der erst auftritt, wenn der Kaufvertrag längst unterschrieben ist. Eine ehrliche Bewertung müsste die Genehmigungsfähigkeit vor das Gebot stellen, nicht danach. Käuferinnen und Käufer solcher Objekte wären gut beraten, vor der Auktion das Gespräch mit der unteren Bauaufsichts- und der Naturschutzbehörde zu suchen, statt auf nachträgliche Ausnahmen zu hoffen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Realistisch erscheinen für Ostervilm allenfalls behutsame, reversible und naturverträgliche Nutzungen: zeitlich befristete Kunst, wissenschaftliches Monitoring der Vogelwelt, vielleicht ein einzelnes, vollständig rückbaubares Modul als Beobachtungsstation, das sich dem Bestand unterordnet. Die große Hochzeitsgesellschaft auf dem Wasser bleibt dagegen vorerst eine schöne Erzählung. Das ist keine bürokratische Schikane, sondern Ausdruck einer Abwägung, die ein europäisches Schutzgebiet höher gewichtet als ein einzelnes Eventkonzept. Ein solcher, bewusst zurückhaltender Ansatz könnte sogar mit dem Auftrag des Biosphärenreservats harmonieren, das ausdrücklich Modellregion für ein verträgliches Miteinander von wirtschaftendem Menschen und Natur sein will.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Vielleicht liegt der Wert von Ostervilm aber gerade in seiner Nutzlosigkeit. Als verfallendes Zeugnis des Kalten Krieges, das die Natur sich Stück für Stück zurückholt, erzählt die Plattform mehr über die jüngere Geschichte der Ostseeküste als jede sanierte Eventfläche es könnte. Baukultur heißt nicht immer, etwas Neues zu errichten. Manchmal heißt sie, einen Ort zu lesen, seine Grenzen zu respektieren und ihn dem zu überlassen, was ohnehin schon dort lebt. Der neue Eigentümer hat ein Bild erworben. Die kommenden Genehmigungsverfahren werden zeigen, ob aus dem Bild je ein begehbarer Ort werden darf.</p>
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		<title>Welterbe in Gefahr: Wie Spundwand und Spezialbeton die Speicherstadt sichern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 07:01:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Denkmalpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Ingenieurwasserbau]]></category>
		<category><![CDATA[Speicherstadt Hamburg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Kehrwieder sichert eine neue Spundwand das UNESCO-Welterbe Speicherstadt. Wie sich Hightech-Beton, steigender Tidehub und Denkmalrecht zu einer Sanierung für 80 Jahre fügen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/welterbe-in-gefahr-wie-spundwand-und-spezialbeton-die-speicherstadt-sichern/">Welterbe in Gefahr: Wie Spundwand und Spezialbeton die Speicherstadt sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> HAMBURG <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Denkmalrecht trifft Wasserbau: Die stille Erneuerung der Speicherstadt</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine Kaimauer ist ein wasserseitiges Stützbauwerk, das die Uferlinie befestigt und die rückwärtige Bebauung trägt; in der Hamburger Speicherstadt ist sie zugleich konstituierender Bestandteil eines UNESCO-Welterbes. Genau diese Doppelrolle macht die Sanierung der Kaimauer am Kehrwieder zu einem Lehrstück für das Spannungsverhältnis zwischen Denkmalrecht und modernem Ingenieurwasserbau.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Speicherstadt, mit rund 26 Hektar der weltweit größte zusammenhängende Lagerhauskomplex, steht seit 1991 unter Denkmalschutz und wurde am 5. Juli 2015 gemeinsam mit dem Kontorhausviertel und dem Chilehaus in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen. Ihre Speicherblöcke ruhen auf Tausenden Eichenpfählen, die Kaimauern fassen die Fleete ein und tragen die Lasten der wilhelminischen Backsteinbauten ab. Am Kehrwieder, dem westlichen Auftakt des Ensembles, zeigten sich nach über hundert Jahren altersbedingte Risse, geschädigtes Mauerwerk und eine stellenweise stark verringerte Tragfähigkeit. Eine Bauwerksprüfung offenbarte, dass sowohl die ursprüngliche Uferwand aus dem späten 19. Jahrhundert als auch eine Überbauung aus den 1960er Jahren erhebliche Defizite aufwiesen. Bauherr ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg; das Projektmanagement übernahm die ReGe Hamburg, die anspruchsvollen wasserbaulichen Arbeiten der Hamburger Spezialist Fr. Holst.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Hamburg ist die Maßnahme mehr als eine Einzelreparatur. Das Denkmalschutzamt betreut hier die erste und bislang einzige Welterbestätte der Stadt, und der Zustand der Kaimauern entscheidet mittelbar über den Bestand der darüberliegenden Speicherblöcke. Wer die historische Hafenkante vernachlässigt, riskiert das gesamte Ensemble. Entsprechend hoch waren die Anforderungen an Planung, Ausschreibung und Bauausführung, zumal eine weitere Nutzungsdauer von rund 80 Jahren angestrebt wird.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie verträgt sich Hightech-Beton mit dem Welterbestatus?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Jede Veränderung an einem Hamburger Baudenkmal unterliegt nach § 9 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) vom 5. April 2013 einem Genehmigungsvorbehalt. Das Denkmalschutzamt in der Behörde für Kultur und Medien darf eine Genehmigung nur versagen, wenn überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen; umgekehrt ist sie zu erteilen, sofern überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen. Hinzu treten die Erhaltungspflicht der Verfügungsberechtigten und der Umgebungsschutz, der auch das Erscheinungsbild im Umfeld eines Denkmals sichert. Im Hamburger Verfahren läuft die denkmalrechtliche Genehmigung neben der bauordnungsrechtlichen nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO); bei Vorhaben dieser Größenordnung verzahnen sich beide Prüfungen eng. Bei einem Welterbe verschärft sich der Maßstab zusätzlich: Zu erhalten ist nicht der einzelne Stein, sondern der außergewöhnliche universelle Wert des Ensembles, also seine historische Aussagekraft und Authentizität, deren Wahrung das internationale Denkmalgremium ICOMOS überwacht. Die Krux liegt darin, dass ausgerechnet das tragende Element technisch am Ende seiner Lebensdauer war.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die gewählte Lösung trennt Statik und Erscheinungsbild. Eine neue, vorgesetzte Spundwand übernimmt vollständig die Sicherung der Uferlinie; ihre Bohlen ragen rund sechs Meter aus dem Boden, 126 Mikropfähle leiten als Schräganker die Kräfte gezielt in den Baugrund, eine Gurtungs- und Stahlkonstruktion verbindet beide Systeme. Die sichtbare Backsteinfassade wird damit von ihrer Tragfunktion entlastet und kann denkmalgerecht wiederhergestellt werden. Hinter der historischen Schauseite arbeitet moderne Technik, ein in der Denkmalpflege etabliertes Prinzip der Reversibilität und der klar ablesbaren Ergänzung. Der Eingriff bleibt genau dort verborgen, wo der Zeugniswert des Welterbes liegt: an der Oberfläche.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bauausführung folgte der beengten Geometrie der Speicherstadt. Als äußere Schalung dienten Stahlbetonfertigteile, ergänzt durch ein Gerüst entlang der Kaimauer; betoniert wurde abschnittsweise in mehreren Etappen, um Frischbetondruck und Hydratationswärme kontrolliert zu halten. Während der gesamten Ausführung prüften die Beteiligten vor jeder Betonage Ausbreitmaß und Luftporengehalt; erst nach Freigabe gelangte der Beton in das Bauwerk. Solche lückenlose Qualitätssicherung ist im Denkmal kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass eine reversible Ergänzung die geforderte Dauerhaftigkeit überhaupt erreicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Den Kern bildet ein maßgeschneiderter Wasserbaubeton. Rund 750 Kubikmeter lieferte Heidelberg Materials nach den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke“ (ZTV-W LB 215). Zum Einsatz kam ein Luftporenbeton der Festigkeitsklasse C35/45 in der Expositionsklasse XC4 nach DIN EN 206. Mikroskopisch kleine Luftporen schaffen bei Frost Ausdehnungsraum und unterbrechen die kapillare Wasseraufnahme, ein entscheidender Beitrag zur Frost- und Tausalzbeständigkeit. Vor Baubeginn musste der Beton eine Frost-Tausalz-Prüfung durch ein unabhängiges Drittlabor bestehen; zugelassen wurden nur Rezepturen mit weniger als 25 Prozent Schädigung des Innengefüges. Zugleich senkt ein CO2-reduzierter Zement vom Typ CEM III/A 42,5 N mit hohem Hüttensandanteil die Hydratationswärme im massiven Bauteil und die Emissionen. Der hohe Hüttensandanteil ersetzt einen Teil des emissionsintensiven Portlandzementklinkers und verbessert zugleich den Widerstand gegen den chloridhaltigen Tide-Einfluss, ein Aspekt, der die Denkmalpflege zunehmend mit den Zielen des Klimaschutzes verzahnt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet der steigende Tidehub für historische Hafenbauwerke?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Tidehub, also der Höhenunterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser, ist in der Tideelbe seit Jahrzehnten gestiegen, unter anderem infolge von Fahrrinnenanpassungen und Strombaumaßnahmen. Für die historischen Kaimauern bedeutet das höheren und häufiger wechselnden Wasserdruck, also genau jene Belastung, für die das Mauerwerk des 19. Jahrhunderts nie bemessen war. Hinzu kommt der prognostizierte Meeresspiegelanstieg, der die Bemessungswasserstände künftiger Sanierungen weiter nach oben verschieben dürfte. Die verstärkten Spundwandprofile am Kehrwieder sind insofern auch eine Antwort auf veränderte hydrologische Randbedingungen, nicht allein auf Materialalterung. Heritage-Infrastruktur am Wasser altert nicht nur, sie wird durch den Klimawandel schneller überfordert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Darin liegt die überregionale Lehre. Wo Welterbe und Wasser aufeinandertreffen, ob in Venedig, an den norddeutschen Hansestädten Wismar und Stralsund oder im Wattenmeer, stehen Denkmalbehörden vor derselben Frage: Wie viel neue Substanz verträgt ein authentisches Bauwerk, bevor es seinen Zeugniswert verliert? Hamburg beantwortet sie pragmatisch, indem es die Schauseite konserviert und die Statik unsichtbar erneuert. Als Stadtstaat vereint Hamburg dabei Landes- und kommunale Zuständigkeit in einer Hand, was Entscheidungswege verkürzt, die Finanzierungslast aber konzentriert. Die angestrebte Nutzungsdauer von rund 80 Jahren zeigt zudem, dass Denkmalpflege im Wasserbau in Generationen plant, nicht in Wahlperioden, und dass Bestandserhalt heute ohne ein Mitdenken steigender Pegel nicht mehr auskommt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kritisch bleibt anzumerken, dass ein Vorhaben dieser Art stark von der Leistungsfähigkeit eines einzelnen Baustoffherstellers abhängt und dass die gerühmte digitale Logistik, hier die Liefer-App OnSite, vor allem den beengten Platzverhältnissen in der Speicherstadt geschuldet ist, nicht einem denkmalpflegerischen Mehrwert. Dennoch verdient die klare Trennung von sichtbarer Substanz und verborgener Statik Nachahmung. Für das Ensemble aber gilt unverändert: Ohne den unsichtbaren Beton hinter dem Backstein wäre das sichtbare Welterbe nicht zu halten. Der Erhalt des Erscheinungsbildes setzt die Erneuerung des Verborgenen voraus, eine Einsicht, die weit über den Kehrwieder hinaus trägt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/welterbe-in-gefahr-wie-spundwand-und-spezialbeton-die-speicherstadt-sichern/">Welterbe in Gefahr: Wie Spundwand und Spezialbeton die Speicherstadt sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Düsseldorf stoppt das „Opernhaus der Zukunft“: Wenn der Kommunalhaushalt die Baukultur überholt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 19:59:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen im Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Oper am Rhein]]></category>
		<category><![CDATA[Opernhaus Düsseldorf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Statt Milliardenneubau am Wehrhahn setzt Düsseldorf auf die Sanierung des alten Opernhauses. Warum der Spardruck ein preisgekröntes Projekt kippt und was das für den Bestand bedeutet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Nordrhein Westfalen / Düsseldorf <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Düsseldorf stoppt Opernneubau und setzt auf Sanierung des Bestands</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das „Opernhaus der Zukunft“ war ein geplanter Kulturneubau am Düsseldorfer Wehrhahn, der die Deutsche Oper am Rhein, die Clara-Schumann-Musikschule und die Musikbibliothek unter einem Dach vereinen sollte. Am 5. Juni 2026 beendete die Landeshauptstadt diese Planung. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) begründete den Stopp mit einem wachsenden Defizit im städtischen Haushalt und sprach zugleich von einem Herzensprojekt. An die Stelle des Neubaus tritt nun die Sanierung des bestehenden Hauses an der Heinrich-Heine-Allee, damit der Spielbetrieb gesichert bleibt; die Arbeiten sollen voraussichtlich im dritten Quartal 2027 beginnen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Entscheidung kehrt einen jahrelangen Prozess um. Bereits Ende 2021 hatte der Stadtrat einen Neubau beschlossen, damals mit mindestens 716 Millionen Euro veranschlagt, nachdem eine aufwendige Sanierung des Nachkriegsbaus zunächst verworfen worden war. Ein städtebaulicher Ideenwettbewerb prüfte 2022 und 2023 die Standorte Heinrich-Heine-Allee 16a und Am Wehrhahn 1. Erst das Insolvenzverfahren der vorherigen Eigentümer machte die Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 verfügbar. Mit den Ratsbeschlüssen RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27. Juni 2024 beschloss der Rat den Ankauf dieser Flächen sowie einen Realisierungswettbewerb. Der ausgelobte Dreiklang aus Oper, Musikschule und Musikbibliothek sollte dem Haus eine besondere Stellung in der Kulturlandschaft sichern. Das Ergebnis lag im Herbst 2025 vor: Das norwegische Büro Snøhetta Oslo AS gewann vor HPP Architekten aus Köln und Düsseldorf, vor kister scheithauer gross mit Studio Gang Architects aus Köln und Chicago sowie wulf architekten aus Stuttgart. Ein Ratsbeschluss zur Beauftragung des Generalplaners war für 2026 vorgesehen, der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für 2028.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum scheitert ein Kulturneubau am Kommunalhaushalt?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Stopp ist keine baurechtliche, sondern eine haushaltsrechtliche Entscheidung. Maßgeblich ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach § 75 GO NRW ist die Haushaltswirtschaft so zu führen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert bleibt. Gerät der Haushalt strukturell in Schieflage, greift § 76 GO NRW mit der Pflicht zu einem Haushaltssicherungskonzept, das die Kommunalaufsicht genehmigen muss; freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben geraten dann zuerst unter Druck. Ein Opernhaus zählt baurechtlich zu den anspruchsvollsten Sonderbauten, kulturpolitisch jedoch zu den freiwilligen Leistungen, anders als Schulen oder Brücken, die zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehören. Die Kommunalaufsicht beim Land achtet darauf, dass Investitionen die dauerhafte Tragfähigkeit nicht überfordern; ein Vorhaben dieser Größenordnung steht dabei unter besonderer Beobachtung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau hier setzte die Kostenfrage an. Zwar galt für den Neubau ein Kostendeckel von einer Milliarde Euro, doch über eine Finanzierungsdauer von fünfzig Jahren rechnete die Verwaltung mit rund 1,8 Milliarden Euro. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen nannte das Vorhaben „nicht darstellbar“. Im Stadtrat hatte Die Linke bereits im Mai 2026 ein Moratorium und einen Ausgabenstopp beantragt; auch die AfD-Fraktion sah sich in ihrer früheren Ablehnung bestätigt. Für eine Stadt, die parallel in Schulbau und Brückeninfrastruktur investieren muss, wird ein kulturelles Großprojekt damit zur ersten Streichposition. Die Mechanik ist auf andere Regionen übertragbar: Wo Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen um dieselben Mittel konkurrieren, entscheidet am Ende die Kassenlage, nicht die Qualität des Entwurfs. Kulturausgaben sind rechtlich verzichtbar, sobald die Haushaltslage es erzwingt; genau diese Verzichtbarkeit macht sie in der Krise angreifbar.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet die Kehrtwende für Bestand und Wettbewerb?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für das bestehende Opernhaus rückt das Bauen im Bestand in den Mittelpunkt. Das Haus geht auf das 1875 eröffnete Stadttheater von Ernst Giese zurück, wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und Mitte der 1950er Jahre wieder aufgebaut. Eine Sanierung im laufenden Betrieb berührt sämtliche sicherheitsrelevanten Anforderungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), insbesondere den Brandschutz für Versammlungsstätten und die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1. Der Bestandsschutz deckt den genehmigten Altzustand, endet aber dort, wo wesentliche Eingriffe eine bauaufsichtliche Neubewertung auslösen. Offen bleibt, ob der Nachkriegsbau dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unterliegt; eine Unterschutzstellung würde Spielräume und Kosten der Ertüchtigung erheblich verändern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Schwerer wiegt der Verlust des Wettbewerbs. Verfahren dieser Art folgen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und führen über die Vergabeverordnung (VgV) zur Beauftragung eines Generalplaners; die Honorierung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Grundstücksankauf, Preisgelder und Planungsleistungen sind bereits geflossen. Die FDP-Fraktion verweist auf Millionenbeträge an Steuergeld, die in Erwerb und Wettbewerb gebunden seien, und nennt die Bestandssanierung zugleich ein finanzielles Fass ohne Boden. Der prämierte Snøhetta-Entwurf, gedacht als städtebauliche Setzung am Wehrhahn, bleibt damit Papier. Aus vergaberechtlicher Sicht entfallen die ohnehin nur eingeleiteten Verhandlungen mit den vier Preisträgern, die das wirtschaftlichste Angebot ermitteln sollten. Mit dem Neubau entfällt zugleich die räumliche Bündelung von Oper, Musikschule und Bibliothek; die drei Nutzerinstitutionen bleiben getrennt untergebracht. Die ursprünglich nur als Übergang gedachte Ertüchtigung des Altbaus wird damit zur Dauerlösung, eine doppelte Mittelvergabe für Interim und Neubau entfällt. So verschiebt sich auch das Risiko: Statt kalkulierbarer Neubaukosten trägt die Stadt nun die schwerer prognostizierbaren Aufwendungen einer Sanierung im laufenden Betrieb.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert ist die ökologische Pointe der Kehrtwende. Der Erhalt eines bestehenden Hauses bindet keine neue graue Energie und entspricht jener Logik des Weiterbauens, die in der Fachdebatte längst als Königsweg gilt. Was als Sparzwang begann, könnte sich planungskulturell als zeitgemäße Entscheidung erweisen, sofern die Ertüchtigung mehr leistet als das Nötigste. Zugleich bleibt der Spielbetrieb anspruchsvoll: Für die kommende Saison kalkuliert die Oper an beiden Standorten mit Aufwendungen von 67,3 Millionen Euro, davon 38 Millionen Euro Zuschuss der Stadt. Die geschäftsführende Direktorin Alexandra Stampler-Brown sprach von einem Schock für die Belegschaft. Ungeklärt bleibt, wie teuer die Sanierung wird und wie der Betrieb über die 2030er Jahre hinaus gesichert werden soll. Der Verzicht auf Abriss und Neubau vermeidet erhebliche Mengen grauer Energie und CO2, in Zeiten verschärfter Klimaziele mehr als nur ein finanzielles Argument. Andere Kommunen im DACH-Raum, von Köln bis Wien, verhandeln vergleichbare Kulturgroßprojekte unter ähnlichem Spardruck; der Düsseldorfer Fall dürfte ihnen als Referenz dienen. Düsseldorf liefert ein Lehrstück: In angespannten Kommunalhaushalten überholt die Haushaltssatzung die Baukultur, und der Bestand wird vom Kompromiss zur Chance.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/duesseldorf-stoppt-das-opernhaus-der-zukunft-wenn-der-kommunalhaushalt-die-baukultur-ueberholt/">Düsseldorf stoppt das „Opernhaus der Zukunft“: Wenn der Kommunalhaushalt die Baukultur überholt</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Der architektonische Blick: Kölns Werkschau zwischen Domvierung und Drohnenrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 19:43:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturfotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Baukultur Rheinland]]></category>
		<category><![CDATA[MAKK Köln]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von der Domvierung bis Neviges: Eine Kölner Werkschau macht Architektur zur Ikone und wirft die Frage auf, wann Drohnenbilder geschützter Bauten überhaupt veröffentlicht werden dürfen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/der-architektonische-blick-koelns-werkschau-zwischen-domvierung-und-drohnenrecht/">Der architektonische Blick: Kölns Werkschau zwischen Domvierung und Drohnenrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Nordrhein Westfalen <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Schöner wohnen aus der Luft? Warum Drohnenbilder von Baukunst plötzlich Geld kosten</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architekturfotografie bezeichnet die fachgerechte bildliche Erfassung gebauter Werke, die ein Bauwerk nicht nur dokumentiert, sondern als kulturelles Zeichen lesbar macht. Genau diese Verschiebung vom Protokoll zum Bild rückt das Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) vom 11. Juni bis zum 27. September 2026 in den Mittelpunkt. Die Werkschau „Der architektonische Blick. epochal, global“ widmet sich dem 1964 in Neuwied geborenen und heute in Hennef ansässigen Fotografen Hans Georg Esch, der seit rund 40 Jahren zwischen Auftragsarbeit und freier Kunst pendelt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kuratiert hat die Schau Raimund Stecker. Sie ist nach den Stationen zu Pompeji (2024) und zum Werk Gottfried Böhms (2025) Eschs bislang umfassendste museale Präsentation; der Eintritt kostet 6 Euro, ermäßigt 3 Euro. Gezeigt werden großformatige Einzelbilder, serielle Bildstrecken, analoge Polaroids und aktuelle Drohnenaufnahmen. Der dialogische Aufbau führt den Kölner Dom mit dem New Yorker Chrysler Building zusammen, die Lehmtürme von Shibam im Jemen mit den Wohnhochhäusern chinesischer Millionenstädte, das antike Pompeji mit dem noch unfertigen Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Das MAKK selbst, ein Haus mit Sammlungen aus 800 Jahren Kunsthandwerk und Design unweit des Doms, bildet dafür einen stimmigen Rahmen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eschs Verfahren ist dabei so konsequent wie eigenwillig. Er arbeitet mit langen Belichtungen, fein abgestimmten Lichtsituationen und einer strengen Geometrie, die das Bauwerk aus seinem Alltag herauslöst. Menschen erscheinen selten, und wenn, dann als Maßstab. Diese Strenge unterscheidet ihn von der reinen Werbefotografie ebenso wie vom dokumentarischen Bauarchiv. Der „architektonische Blick“, den der Titel beschwört, meint kein neutrales Festhalten, sondern eine Deutung: Esch entscheidet, welcher Ausschnitt, welche Tageszeit und welche Distanz ein Gebäude zur Ikone werden lassen. Wer seine Serien betrachtet, erkennt rasch eine Handschrift, die sich über Kontinente hinweg durchhält und gerade dadurch die Eigenart jedes Ortes umso deutlicher hervortreten lässt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was zeigt die Werkschau über die Baukultur des Rheinlands?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Rheinland und das Bergische Land bilden den heimlichen Schwerpunkt der Ausstellung. Esch fotografiert den Vierungsturm der Hohen Domkirche zu Köln, mehrere Bauten von Oswald Mathias Ungers, darunter das Johannishaus in Köln (2007), und die Wallfahrtskirche in Velbert-Neviges, jenes betongraue Faltwerk, das Gottfried Böhm 1968 vollendete und das zu den Hauptwerken zählt, für die er 1986 den Pritzker-Preis erhielt. Diese Auswahl ist kein Zufall: Das MAKK feiert 2026 zugleich den 100. Geburtstag von Ungers (1926 bis 2007) mit einer eigenen Ausstellung, und Böhms expressive Sakralbauten gelten als Signatur einer rheinischen Nachkriegsmoderne, die anderswo in Deutschland kaum eine Entsprechung findet. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zählt zu den mitgliederstärksten Kammern des Landes, und die rheinische Debatte um den Umgang mit dieser Moderne wird entsprechend lebhaft geführt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Kölner Dom steht seit 1996 auf der Liste des UNESCO-Welterbes und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Wer ihn fotografiert, bewegt sich in einem dicht regulierten Raum, in dem Bildrechte, Welterbe-Pufferzonen und kommunale Gestaltungssatzungen ineinandergreifen. Eschs Bilder machen sichtbar, was Bauordnungen sonst nur verwalten: die Maßstäblichkeit eines Stadtraums, die Materialität einer Fassade, das Verhältnis von Turm und Traufe. Für Architektinnen und Architekten liegt darin der eigentliche Reiz der Schau, denn sie übersetzt abstrakte Begriffe der Landesbauordnung in anschauliche Bilder.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wann dürfen Drohnenfotos von Baukunst veröffentlicht werden?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">An diesem Punkt wird die Ausstellung unfreiwillig zum Lehrstück des Urheberrechts. Werke der Baukunst sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt, und zwar bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers (§ 64 UrhG). Für Ungers, gestorben 2007, läuft dieser Schutz bis 2077, für Böhm, gestorben 2021, bis 2091. Wer solche Bauten vom öffentlichen Straßenraum aus aufnimmt, ist durch die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt; diese Schranke erlaubt es, dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befindliche Werke ohne Lizenz zu vervielfältigen und zu verbreiten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Drohnenaufnahmen gilt das jedoch nicht mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 23. Oktober 2024 (Aktenzeichen I ZR 67/23), dass Luftbilder aus der Drohnenperspektive nicht von der Panoramafreiheit erfasst sind, weil sich dieser Blickwinkel den Augen eines Menschen vom öffentlichen Weg aus nicht bietet. Bemerkenswert für die regionale Einordnung ist die Herkunft des Falls: Vorinstanz war das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27. April 2023, Aktenzeichen 4 U 247/21), und verhandelt wurden Drohnenbilder von Kunstinstallationen auf Bergehalden im Ruhrgebiet. Der Gerichtshof stützte sich auf den unionsrechtlichen Drei-Stufen-Test und gewichtete das Verwertungsinteresse der Urheberschaft höher als das Freihalteinteresse der Nutzenden. Das maßgebliche Präjudiz zur Drohnenfotografie stammt damit aus Nordrhein-Westfalen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für eine Schau, die ausdrücklich mit Drohnenaufnahmen wirbt, ist das mehr als eine juristische Fußnote. Drohnenbilder geschützter Bauten von Ungers oder Böhm bedürfen nach dieser Rechtsprechung einer Lizenz der Rechteinhaber, die in der Regel die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wahrnimmt. Bodenaufnahmen bleiben frei, Luftaufnahmen werden kostenpflichtig. Für Architekturbüros, die Drohnenbilder ihrer eigenen Projekte vermarkten, bleibt die Lage einfach, weil sie als Urheber selbst über die Verwertung entscheiden; für Verlage, Magazine und Fotografen wie Esch verschiebt das Urteil dagegen die Beweislast. Wo genau Esch diese Grenze zieht, verrät die Ausstellung nicht; die Frage gehört aber zu den lehrreichsten, die eine Architekturfotografie im Jahr 2026 aufwerfen kann.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch jenseits des Rechts trägt die Werkschau eine regionale Botschaft. Mit dem Bahnhof Stuttgart 21 und dem 2025 eröffneten Flughafen Abu Dhabi dokumentiert Esch zwei Großprojekte, deren ökologische Bilanz umstritten bleibt, und stellt ihnen die graue Energie historischer Bestandsbauten gegenüber. Die Wallfahrtskirche Neviges steht seit fast sechs Jahrzehnten und belegt, dass dauerhafte Baukultur die nachhaltigste Form des Bauens sein kann. Der fotografische Blick wird so zum Argument in der Debatte um Abriss und Erhalt, die Nordrhein-Westfalen seit der Novelle der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) und mit Blick auf den klimagerechten Umbau des Bestands mit besonderer Schärfe führt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eschs Bilder bestätigen die alte These der Pop Art, dass erst die Fotografie unser Bild eines Objekts prägt. Im MAKK lässt sich studieren, wie aus dem Vierungsturm der Hohen Domkirche, aus einem Ungers-Kubus und aus Böhms Betonfaltwerk ikonische Motive werden, ablösbar von Ort und Funktion. Wer die Schau besucht, sieht nicht allein Architektur. Er sieht, wie Bilder Architektur erst zu dem machen, was später als Baukultur erinnert wird. Damit rückt die Ausstellung einen Gedanken in den Vordergrund, der die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen zunehmend bestimmt: dass der Bestand selbst die wertvollste Ressource ist. Für ein Magazin wie baukunst.art, das Baukultur als gesellschaftliche Aufgabe versteht, liegt gerade in dieser Doppelrolle des Bildes der eigentliche Gewinn der Schau.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Leserinformation</h2>
<p>Ausstellung: „Hans Georg Esch. Der architektonische Blick. epochal, global&#8220;, kuratiert von Raimund Stecker.</p>
<p>Laufzeit: 11. Juni bis 27. September 2026.</p>
<p>Ort: Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK), An der Rechtschule 7, 50667 Köln.</p>
<p>Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, montags geschlossen außer an Feiertagen, jeder erste Donnerstag im Monat 10 bis 22 Uhr außer an Feiertagen.</p>
<p>Eintritt: 6 Euro, ermäßigt 3 Euro.</p>
<p>Barrierefreiheit: Das MAKK ist ein öffentlich zugängliches Gebäude im Sinne der DIN 18040-1. Aktuelle Angaben zu stufenlosem Zugang, Aufzug, behindertengerechten Sanitärräumen und Leihrollstühlen stellt das Museum über seine Seite zur Barrierefreiheit bereit; eine Voranfrage zu konkreten Bedarfen empfiehlt sich.</p>
<p>Anfahrt: Innenstadtlage nahe dem Kölner Dom, fußläufig vom Hauptbahnhof; Anbindung über den öffentlichen Nahverkehr.</p>
<p>Hinweis: Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Informationen unter makk.de.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wilhelmshaven: Deutschlands höchstes Klimarisiko trifft auf eine entfesselte Bauordnung</title>
		<link>https://baukunst.art/wilhelmshaven-deutschlands-hoechstes-klimarisiko-trifft-auf-eine-entfesselte-bauordnung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 17:57:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen & Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Klimarisikoindex]]></category>
		<category><![CDATA[Küstenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wilhelmshaven]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der IW-Klimarisikoindex weist Wilhelmshaven das höchste Klimarisiko Deutschlands aus. Eine planungsrechtliche Analyse zwischen Sturmflut, NBauO-Novelle und fehlendem Klimaanpassungsgesetz.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/wilhelmshaven-deutschlands-hoechstes-klimarisiko-trifft-auf-eine-entfesselte-bauordnung/">Wilhelmshaven: Deutschlands höchstes Klimarisiko trifft auf eine entfesselte Bauordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Niedersachsen / Wilhelmshafen <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Klimarisiko Wilhelmshaven: Wie Niedersachsens Bauordnung an der Küste vorbeiregelt</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Klimarisikoindex ist eine wissenschaftliche Kennzahl, die für alle 400 deutschen Kreise und kreisfreien Städte abbildet, wie verwundbar die städtische Infrastruktur gegenüber Sturm, Starkregen, Hitze, Dürre und Hagel ist, gemessen auf einer Skala von null (geringes Risiko) bis zehn (hohes Risiko).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Den höchsten Wert aller untersuchten Regionen trägt Wilhelmshaven. Die niedersächsische Hafenstadt liegt im am 5. Januar 2026 veröffentlichten Index der IW Consult aktuell bei 5,7 und steigt bis 2050 auf 5,9. Entwickelt haben die Kennzahl Forschende des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gemeinsam mit der Köln.Assekuranz, einer Tochter der ERGO Versicherung, auf Basis des Risikomodells K.A.R.L. Die Gefahrenmodellierung stützt sich auf zwanzig globale Klimamodelle aus dem internationalen CMIP6-Projekt, wobei besonders schädliche Risiken wie Überschwemmungen, Starkregen und Sturmfluten stärker gewichtet wurden. Am unteren Ende der Skala steht Kempten im Allgäu mit 2,8, das bis 2050 lediglich auf 3,1 klettert.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Warum trägt Wilhelmshaven das höchste Klimarisiko Deutschlands?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wilhelmshaven vereint nahezu alle Gefahrenlagen, die der Index hoch gewichtet, an einem einzigen Ort. Die Stadt liegt am Jadebusen, einer Bucht der Nordsee, hinter Deichen und teils nur knapp über dem mittleren Tidehochwasser. Steigt der Meeresspiegel, verschärft sich die Sturmflutgefahr unmittelbar. Hinzu kommen Sturm und Starkregen, die der IW-Studie zufolge bundesweit zu den drei größten Naturgefahren zählen. Sturm bedroht bereits heute alle deutschen Kreise mit Indexwerten über 7,5, und an der offenen Küste wirkt diese Belastung ungefiltert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was Wilhelmshaven von anderen exponierten Städten unterscheidet, ist die Dichte kritischer Infrastruktur. Hier liegt der JadeWeserPort, der einzige Tiefwasserhafen Deutschlands, dazu der größte Marinestützpunkt des Landes und seit 2022 ein Anlandeterminal für verflüssigtes Erdgas. Diese Anlagen sind nicht verlagerbar; ihr Standort folgt der Geografie der Jade, nicht der Risikokarte. Ein Schadensereignis trifft daher nicht allein Wohngebäude, sondern nationale Versorgungs- und Verteidigungsfunktionen. Der hohe Indexwert ist somit weniger ein lokales als ein gesamtstaatliches Signal.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch der Gebäudebestand erhöht die Verwundbarkeit. Wilhelmshaven verfügt über zahlreiche Bauten der Nachkriegsmoderne und der Gründerzeit, deren Fassaden, Flachdächer und Kellergeschosse nicht auf häufigere Starkregenereignisse ausgelegt sind. Wo Niederschlag nicht abfließen kann, staut er sich in tief liegenden Quartieren. Der Index bündelt diese Faktoren zu einem Wert, doch hinter der Zahl 5,9 steht ein konkretes Zusammenspiel aus Lage, Bausubstanz und Versorgungsbedeutung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Region kennt diese Bedrohung aus eigener Geschichte. Die schweren Sturmfluten von 1962 und 1976 prägten das kollektive Gedächtnis der gesamten Nordseeküste und führten zu einem systematischen Ausbau der Deichlinien. Der Klimawandel verändert die Ausgangslage jedoch grundlegend: Was früher als seltenes Extremereignis galt, rückt in der Häufigkeit näher zusammen. Der Index übersetzt diese Verschiebung in eine vergleichbare Kennzahl und macht sichtbar, dass Wilhelmshaven nicht trotz, sondern wegen seiner Lage und seiner Funktion an der Spitze der Rangliste steht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet das für das Baurecht in Niedersachsen?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier zeigt sich ein planungsrechtlicher Widerspruch. Während der Index steigende Risiken dokumentiert, hat Niedersachsen seine Bauordnung in die entgegengesetzte Richtung bewegt. Die am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) senkt mit dem neuen § 85a NBauO die Anforderungen an das Bauen im Bestand deutlich. Bei Aufstockung, Umbau oder Ausbau müssen Bauteile künftig vor allem Standsicherheit und Brandschutz gewährleisten; weitergehende Anforderungen entfallen weitgehend. Das beschleunigt die Nachverdichtung, klammert die Klimaanpassung konstruktiv jedoch weitgehend aus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dem stehen mehrere übergeordnete Regelwerke gegenüber. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Bauleitplanung in § 1 Absatz 5 BauGB ausdrücklich darauf, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung Rechnung zu tragen. Das Wasserhaushaltsgesetz untersagt in § 78 WHG in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich die Ausweisung neuer Baugebiete. Und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), seit dem 1. Juli 2024 in Kraft (BGBl. 2023 I Nr. 393), verlangt in § 8 KAnG ein Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen das Ziel der Klimaanpassung bei allen Planungen und Entscheidungen einbeziehen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Schwäche liegt im Detail. Das KAnG überlässt es nach § 12 KAnG den Ländern, ob und wie Kommunen zu Klimaanpassungskonzepten verpflichtet werden. Anders als Nordrhein-Westfalen oder Berlin hat Niedersachsen bislang kein eigenes Landesklimaanpassungsgesetz verabschiedet. Verbindliche kommunale Konzepte bleiben damit eine Ermessensfrage. Für eine Stadt mit dem höchsten Klimarisiko des Landes ist das eine bemerkenswerte Lücke.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine räumliche Besonderheit. Große Teile des Hafen- und Industriegürtels liegen in Bereichen, die wasserrechtlich als überschwemmungsgefährdet einzustufen sind. Dort kollidiert der wirtschaftliche Druck zur Erweiterung mit dem Bauverbot des § 78 WHG, das neue Baugebiete nur unter engen Voraussetzungen zulässt. Die Bauleitplanung muss solche Flächen im Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB kennzeichnen, was die Konflikte transparent macht, ohne sie aufzulösen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Welche Normen entscheiden über die Widerstandsfähigkeit?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auf der Gebäudeebene konkretisieren technische Regelwerke die Anpassung. Windlasten bemisst der Eurocode 1, in Deutschland eingeführt als DIN EN 1991-1-4; Wilhelmshaven fällt in die höchste Windlastzone der Bundesrepublik. Der sommerliche Wärmeschutz, der mit dem zunehmenden Hitzestress an Bedeutung gewinnt, ist in DIN 4108-2 geregelt. Für die Ableitung von Starkregen gilt DIN 1986-100. Diese Normen sind anerkannte Regeln der Technik, doch sie greifen erst, wenn ein Vorhaben überhaupt nach Neubaustandard errichtet wird, was § 85a NBauO im Bestand gerade nicht mehr verlangt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Den Küstenschutz selbst regelt das Niedersächsische Deichgesetz (NDG), das Bau und Unterhaltung der Hauptdeiche dem Land und den Deichverbänden zuweist. Der bauliche Hochwasserschutz an der Jade ist damit von der kommunalen Bauleitplanung organisatorisch getrennt. Diese Trennung sichert die Deichlinie, lässt aber offen, wie die Quartiere hinter dem Deich auf ein Versagen der ersten Verteidigungslinie vorbereitet sind.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der finanzielle Befund verschärft die Lage. IW-Experte Hanno Kempermann warnt, vielen Kommunen habe bislang das Geld gefehlt, um sich hinreichend auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten; Mittel aus dem Sondervermögen müssten daher auch die kommunale Ebene erreichen. Olaf Bläser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, benennt das Grundmuster nüchtern: Der Klimawandel betreffe alle, aber nicht überall gleich stark.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Wilhelmshaven ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe. Die Stadt muss ihre nicht verlagerbare Infrastruktur gegen Sturmflut und Starkregen ertüchtigen und zugleich einen Gebäudebestand anpassen, den das geltende Landesrecht von hohen Anforderungen entlastet. Der Klimarisikoindex liefert dafür die Datengrundlage. Ob daraus verbindliche Planung wird, entscheidet sich nicht im Modell K.A.R.L., sondern in der niedersächsischen Landespolitik. Solange ein eigenes Klimaanpassungsgesetz fehlt, bleibt der höchste Risikowert des Landes eine Mahnung ohne rechtlichen Hebel.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Bundesbank stoppt Sanierung ihrer Frankfurter Zentrale: ein Kulturdenkmal verliert seinen Nutzer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 13:35:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Denkmalschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt am Main]]></category>
		<category><![CDATA[Nachkriegsmoderne]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesbank-Präsident Joachim Nagel stoppt den Milliardenumbau der brutalistischen Zentrale in Frankfurt. Denkmalschutz, Haushaltsrecht und neue Arbeitswelt prallen aufeinander.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Hessen <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Frankfurt verliert seine Stabilitätsikone: die Bundesbank zieht eine teure Reißleine</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Als „sunk costs“ bezeichnet die Betriebswirtschaft Ausgaben, die bereits getätigt wurden und sich nachträglich nicht mehr zurückholen lassen; genau unter diesem Begriff verbucht die Deutsche Bundesbank nun jene 168 Millionen Euro, die seit 2022 in die Sanierung ihrer denkmalgeschützten Frankfurter Zentrale geflossen sind. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel hat den milliardenschweren Umbau im März 2026 gestoppt und damit ein Kapitel der bundesdeutschen Nachkriegsarchitektur vorzeitig geschlossen. Das Hauptgebäude an der Wilhelm-Epstein-Straße im Frankfurter Norden, ein Wahrzeichen der Stabilitätskultur, wird nicht wieder bezogen. Die Notenbank sucht stattdessen eine Immobilie in der Innenstadt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Auslöser war eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die der Bundesrechnungshof angestoßen und scharf kommentiert hatte. Nach dessen Prüfungen hätte selbst die abgespeckte Variante, also die reine Sanierung des Hauptgebäudes ohne die ursprünglich geplanten Neubauten, mit rund 1,6 Milliarden Euro zu Buche geschlagen. Das ursprüngliche „Projekt Campus“ mit mehreren Hochhausscheiben für etwa 5.000 Arbeitsplätze hatten die Prüferinnen und Prüfer zuvor auf bis zu 4,6 Milliarden Euro taxiert. Die Bundeshaushaltsordnung verpflichtet öffentliche Stellen in ß 7 BHO zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; an diesem Maßstab ließ sich der Verbleib am alten Standort nicht mehr rechtfertigen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Vorhaben begann lange vor Nagels Amtszeit. Den städtebaulichen Masterplan-Wettbewerb für den Campus entschied 2018 das Frankfurter Büro Ferdinand Heide Architekten für sich; den anschließenden Hochbauwettbewerb für den Kernbereich gewann im Sommer 2020 das Schweizer Büro Morger Partner. Solche Wettbewerbe und die daran anschließenden Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (ßß 33 ff. HOAI) binden früh erhebliche Planungshonorare, die bei einem Projektabbruch ebenfalls zu den verlorenen Kosten zählen. Bereits dieser Planungsvorlauf zeigt, wie tief das Projekt verankert war, bevor der Denkmalschutz die Statik der Kalkulation veränderte.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum macht der Denkmalschutz die Sanierung so teuer?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Bundesbank-Hochhaus zählt zu den herausragenden Beispielen des Brutalismus in Deutschland. Das Architekturbüro ABB um Otto Apel, Hannsgeorg Beckert und den Ingenieur Gilbert Becker entwarf den 217 Meter langen, kaum 17 Meter breiten Sichtbetonriegel, dessen Grundstein 1967 gelegt und der 1972 bezogen wurde. Im Mai 2022 stellte das Landesamt für Denkmalpflege Hessen das Gebäude überraschend unter Schutz und stufte es als Kulturdenkmal von herausragendem Rang ein. Damit greift ß 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), wonach ein öffentliches Interesse aus künstlerischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen den Bestand sichert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Architekturhistoriker Werner Durth ordnet den Bau als bedeutendes Zeugnis der kurzen Brutalismus-Epoche ein, verweist aber zugleich darauf, dass hier auf das sonst übliche Pathos des Unfertigen verzichtet wurde, um Präzision und Seriosität einer Zentralbank auszudrücken. Diese gestalterische Disziplin macht das Gebäude zu einem Sonderfall innerhalb der Stilrichtung und erklärt, warum die Denkmalfachbehörde seinen Erhalt so nachdrücklich verfolgt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Folgen für das Bauvorhaben waren erheblich. Wer ein Kulturdenkmal umgestaltet oder instand setzt, benötigt nach ß 18 Abs. 1 HDSchG die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, und diese bindet jede Maßnahme an den Erhalt der historischen Substanz. Das roh belassene Betonskelett, das charakteristische Fassadenrelief und die schmale Scheibenform ließen sich mit den Anforderungen an Brandschutz, an die Energieeffizienz nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und an moderne Arbeitswelten nur unter hohem Aufwand vereinbaren. Hinzu kam die Asbestentkernung, die nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) aufwendige Schutzmaßnahmen verlangt und die laut Bundesbank einen großen Teil der bereits versenkten 168 Millionen Euro verschlang. Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit gerieten so in einen klassischen Zielkonflikt, der sich an vielen Bestandsbauten der Nachkriegsmoderne wiederholt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet der Rückzug für den Standort und die Planungskultur?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinter dem Rückzug steht zudem ein angespannter regionaler Immobilienmarkt. Die gesetzlich an den Standort Frankfurt gebundene Bundesbank benötigt Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 60.000 bis 70.000 Quadratmetern, während nach Daten des Beratungshauses Avison Young bis Ende 2026 nicht einmal 20.000 Quadratmeter an passenden Neubauflächen auf den Markt kommen. Diese Knappheit verengt den Handlungsspielraum der Notenbank erheblich und rückt die Frage in den Vordergrund, ob sich der ehrgeizige Zeitplan von achtzehn Monaten überhaupt halten lässt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Bedarf der Bundesbank hat sich grundlegend verändert. Statt der einst geplanten 5.000 Arbeitsplätze rechnet die Notenbank nur noch mit etwa 3.300; mehr als sechzig Prozent der Beschäftigten arbeiten zeitweise im Homeoffice. Ein denkmalgeschützter Solitär von 217 Metern Länge lässt sich an einen solchen Bedarf schwerer anpassen als ein frei planbarer Neubau. Nagel verwies darauf, dass der Kauf einer Immobilie in der Innenstadt günstiger sei als Sanierung oder dauerhafte Anmietung. Binnen achtzehn Monaten soll ein Kaufvertrag stehen, bevor der Mietvertrag im Ausweichquartier, dem FBC-Hochhaus an der Bankenmeile, Ende 2028 ausläuft. Als mögliche Alternative gilt das benachbarte Trianon-Hochhaus, das vor einem Einzug allerdings selbst saniert werden müsste.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für den verlassenen Campus zeichnet sich eine neue Nutzung ab. Die Europäische Schule soll auf das rund zehn Hektar große Areal ziehen, und die Stadt Frankfurt hat Interesse signalisiert, Teile des Grundstücks zu erwerben; ein solcher Erwerb wäre laut Bundesbank aufgrund der besonderen Gegebenheiten der Liegenschaft rechtlich zulässig. Ungeklärt bleibt der Verbleib der deutschen Goldreserven: Rund 1.700 Tonnen Gold im Wert von über 160 Milliarden Euro lagern weiterhin am alten Standort, ihr künftiger Aufbewahrungsort ist offen. Ebenso ungewiss ist die Zukunft von etwa hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eigens für das Bauprojekt eingestellt wurden und deren Aufgaben mit dem Stopp wegfallen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Vorgang wirft ein grelles Licht auf den Umgang öffentlicher Bauherren mit der Nachkriegsmoderne. Die nachträgliche Unterschutzstellung im Mai 2022, mitten in einem laufenden Großprojekt, zeigt, wie schwer Denkmalpflege, Haushaltsrecht und betrieblicher Bedarf in Einklang zu bringen sind. Ein früher Dialog zwischen der Denkmalfachbehörde nach ß 5 HDSchG und der Bauherrin hätte manche Fehlinvestition vermeiden können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zugleich verdient das Gebäude eine Würdigung jenseits der Kostenfrage. Mit dem Rückzug der Bundesbank verliert eine Ikone der Stabilitätskultur ihren ursprünglichen Zweck, gewinnt aber durch die Europäische Schule möglicherweise eine sinnvolle zweite Lebensphase. Ob daraus ein gelungenes Beispiel für die Umnutzung brutalistischer Großbauten wird, entscheidet sich an der Frage, wie behutsam künftige Eingriffe die geschützte Substanz behandeln. Für die Baukultur in Hessen bleibt der Fall ein Lehrstück: Er belegt, dass Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz keine Gegensätze sein müssen, solange beide Belange früh und ehrlich miteinander verhandelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Tag der Architektur 2026 im Südwesten: drei Länder, drei Haltungen zum bezahlbaren Bauen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 11:30:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Südwest]]></category>
		<category><![CDATA[§ 633 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 650a BGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 650o BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudetyp-E-Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[GEG]]></category>
		<category><![CDATA[Landesbauordnung (LBO)]]></category>
		<category><![CDATA[SDschG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 27. und 28. Juni 2026 öffnen drei Länder ihre Türen. Drei Mottos, eine Frage: Wie bleibt gutes Bauen bezahlbar? Der Tag der Architektur im Südwesten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/tag-der-architektur-2026-im-suedwesten-drei-laender-drei-haltungen-zum-bezahlbaren-bauen/">Tag der Architektur 2026 im Südwesten: drei Länder, drei Haltungen zum bezahlbaren Bauen</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Süd West <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Ein Wochenende, das zeigt, wie wir morgen wohnen werden</strong></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Tag der Architektur ist das größte bundesweite Baukulturereignis, an dem öffentliche und private Bauherrschaften an einem einzigen Wochenende jene Gebäude öffnen, die sonst verschlossen bleiben. Am Samstag, 27., und Sonntag, 28. Juni 2026, findet er erneut am letzten Juniwochenende statt. Gerade im Südwesten zeigt sich dabei, dass die Länderarchitektenkammern denselben Termin mit sehr unterschiedlichen Botschaften füllen. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen 2026 drei Akzente, die zusammengenommen die zentrale Frage der Branche umkreisen: Wie lässt sich Qualität sichern, während die Baukosten die Bezahlbarkeit auffressen?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Rheinland-Pfalz und das Saarland gehören zu den Gründungsregionen dieses Formats. Gemeinsam mit Hessen und Thüringen riefen ihre Kammern den Tag der Architektur 1995 ins Leben; Baden-Württemberg stieß später dazu. Drei Jahrzehnte später bündeln die drei Länder ihre Programme erneut, doch die gewählten Mottos verraten, wie verschieden die regionalen Planungskulturen dasselbe Bezahlbarkeitsproblem deuten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Seit 2005 vergibt die Veranstaltergemeinschaft ein verbindendes Motto, das vor allem die Pressearbeit bündelt. 2026 treten die regionalen Akzente jedoch deutlich hervor, weil jede Länderkammer Programm, Fristen und thematischen Schwerpunkt eigenständig festlegt. Genau diese Eigenständigkeit macht den Südwesten zum Lehrstück: Drei benachbarte Kammern stehen vor demselben Kostendruck, wählen aber drei Wörter, um ihn zu beschreiben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum stellt Baden-Württemberg das „einfache Wohnen“ in den Mittelpunkt?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) führt ihr Programm 2026 unter dem Motto „einfach wohnen!“. Sie versteht es ausdrücklich als Appell: Wohnbauten, die unter reduzierten Standards und damit kostengünstiger entstehen, seien die Zukunft. Hinter dieser Formulierung steckt mehr als die Werbung für ein Besichtigungswochenende. Sie verweist auf die juristische Großbaustelle des deutschen Bauens, den sogenannten Gebäudetyp E.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit dem Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, dem Gebäudetyp-E-Gesetz (Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache 20/13959), greift der Bund in das Bauvertragsrecht ein. Ein neuer § 650a Absatz 3 BGB stellt klar, dass technische Normen, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht werden. Sicherheitsrelevante Normen bleiben dagegen als allgemein anerkannte Regeln der Technik nach § 633 BGB zwingend einzuhalten. Der ebenfalls vorgesehene § 650o BGB schafft einen eigenen Gebäudebauvertrag zwischen fachkundigen Unternehmern, in dem sich Abweichungen von Komfortstandards rechtssicher vereinbaren lassen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Praxis in Baden-Württemberg bedeutet das einen Kulturwandel. Wer „einfach“ baut, verzichtet nicht auf Statik oder Brandschutz, sondern auf die dritte Steckdose pro Zimmer, die überhöhte Schallschutzklasse oder die maximale Lüftungstechnik. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) kennt mit ihren Abweichungsregelungen ohnehin Spielräume, doch erst die zivilrechtliche Absicherung nimmt Planerinnen und Planern die Angst vor dem Mangelvorwurf. Das Besichtigungswochenende wird so zur Anschauung einer Reformdebatte und stellt die unbequeme Frage, welche Standards gutes Wohnen wirklich braucht. Wer die offenen Wohnbauten besucht, kann prüfen, ob reduzierte Ausstattung als Verlust oder als Befreiung wahrgenommen wird.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was unterscheidet die Programme in Rheinland-Pfalz und im Saarland?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Rheinland-Pfalz wählt 2026 das Motto „Mehr (er)leben“ und öffnet rund 55 von einer Fachjury ausgewählte Projekte. Der Tag der Architektur ist hier eingebettet in die ressortübergreifende Initiative baukultur RHEINLAND-PFALZ, die das Ministerium der Finanzen des Landes und die Architektenkammer Rheinland-Pfalz gemeinsam tragen. Kammerpräsident Joachim Rind betont seit Jahren die „Um-Baukultur“: Vier Fünftel der Bautätigkeit fänden ohnehin im Bestand statt, weshalb die Weiterentwicklung des Vorhandenen Vorrang habe. Das Programm spiegelt diese Linie, von der Sanierung bis zur Umnutzung, und verbindet das Architekturwochenende mit Bustouren der regionalen Kammergruppen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Saarland, kleinste der drei Kammern, präsentiert zehn Neu- und Umbauprojekte. Die Auswahl liest sich wie ein Querschnitt der sozialen Infrastruktur: eine Freiwillige Ganztagsschule als Holz-Hybridbau in St. Ingbert für 280 Kinder, die zur Musikschule umgenutzte ehemalige Justizvollzugsanstalt am selben Ort sowie die Erweiterung des Hochschulsports auf dem Campus der Universität des Saarlandes, deren Bestandsfassade ein Streetart-Künstler gestaltet hat. Begleitend zeigt die Schule für Architektur Saar am Campus Göttelborn unter dem Titel „Open House“ studentische Arbeiten. Die Umnutzung der denkmalgeschützten Anstalt verweist auf das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDschG), das den behutsamen Umgang mit erhaltenswerter Substanz regelt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Präsident Alexander Schwehm rückt für die Architektenkammer des Saarlandes die Umbaukultur in den Vordergrund, weil Umbauten Ressourcen schonen und im Vergleich zum Neubau weniger Kohlendioxid freisetzen. Damit rückt das kleinste der drei Länder am deutlichsten von der Logik des Neubaus ab und macht den Bestand zum eigentlichen Bauland.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Ein Termin, drei Planungskulturen</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auffällig ist, dass alle drei Länder auf dieselbe ökonomische Realität reagieren, sie aber unterschiedlich rahmen. Baden-Württemberg setzt auf die Reduktion des Neubaustandards, Rheinland-Pfalz auf die Erlebbarkeit und Breite des Bestands, das Saarland auf die konsequente Weiternutzung vorhandener Gebäude. Der gemeinsame Nenner heißt Ressourcenschonung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschärft die energetischen Anforderungen, während die Bezahlbarkeit zugleich unter Druck gerät; der Umbau im Bestand löst diesen Zielkonflikt oft eleganter als der Neubau, weil die graue Energie der vorhandenen Konstruktion erhalten bleibt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die überregionale Leserschaft lohnt der Hinweis, dass jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung als Landesrecht erlässt, ergänzt um landeseigene Förderprogramme und Denkmalschutzgesetze. Was in Stuttgart als „einfaches Wohnen“ firmiert, heißt in Mainz „Um-Baukultur“ und in Saarbrücken schlicht Weiternutzung. Die Begriffe unterscheiden sich, das Ziel bleibt gleich: bezahlbarer und zugleich verantwortungsvoller Raum.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch die Orte selbst erzählen von Transformation. Die Schule für Architektur Saar residiert am Campus Göttelborn, dem Gelände eines stillgelegten Steinkohlebergwerks, das vom Förderturm zum Lernort umgedeutet wurde. Die Musikschule in der ehemaligen Justizvollzugsanstalt St. Ingbert wiederum macht aus Verwahrung Bildung. Solche Umnutzungen sind keine architektonische Spielerei, sondern die konkrete Antwort auf eine Region, deren Strukturwandel sich in Gebäuden ablesen lässt. Wo Baden-Württemberg die Norm zurückbaut, baut das Saarland die Vergangenheit um.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Tag der Architektur bleibt damit auch 2026 mehr als ein touristisches Angebot. Er macht sichtbar, dass die Bauwende kein einheitliches Rezept kennt, sondern föderal verhandelt wird. Wer an diesem Wochenende zwischen Mannheim, Mainz und Saarbrücken unterwegs ist, erlebt drei Antworten auf dieselbe Frage und kann selbst prüfen, welche überzeugt. Genau darin liegt der Wert des Formats: Es übersetzt eine abstrakte Gesetzesdebatte in begehbare Räume.</p>
<h2><strong>Leserinformation</strong></h2>
<table style="font-weight: 400;" width="624">
<tbody>
<tr>
<td width="153"><strong>Termin</strong></td>
<td width="471">Samstag, 27., und Sonntag, 28. Juni 2026. Die Besichtigungen finden überwiegend tagsüber statt; einzelne Objekte öffnen nur an einem der beiden Tage.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Teilnahme</strong></td>
<td width="471">Der Besuch aller Touren und Objekte ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist meist nicht erforderlich, bei geführten Rundgängen jedoch empfehlenswert.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Baden-Württemberg</strong></td>
<td width="471">Objektliste und Touren über die Architektenkammer Baden-Württemberg (akbw.de); Motto „einfach wohnen!“.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Rheinland-Pfalz</strong></td>
<td width="471">Rund 55 Projekte sowie begleitende Bustouren der regionalen Kammergruppen über die Architektenkammer Rheinland-Pfalz (diearchitekten.org); Motto „Mehr (er)leben“.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Saarland</strong></td>
<td width="471">Zehn Objekte unter tagderarchitektur.saarland. In St. Ingbert öffnen die Freiwillige Ganztagsschule an der Südschule und die Musikschule in der ehemaligen JVA am Samstag, 27. Juni, jeweils 10 bis 14 Uhr. Die Schule für Architektur Saar zeigt am Campus Göttelborn „Open House“.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Barrierefreiheit</strong></td>
<td width="471">Nicht alle Objekte sind barrierefrei nach DIN 18040-1 zugänglich. Angaben zu stufenlosem Zugang und barrierefreien Sanitäranlagen enthalten die jeweiligen Objektbeschreibungen der Länderkammern; im Zweifel hilft eine kurze Rückfrage vor dem Besuch.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/tag-der-architektur-2026-im-suedwesten-drei-laender-drei-haltungen-zum-bezahlbaren-bauen/">Tag der Architektur 2026 im Südwesten: drei Länder, drei Haltungen zum bezahlbaren Bauen</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Grundsteuer ohne Gebäude: Baden-Württembergs Bodenwertmodell vor dem Bundesfinanzhof</title>
		<link>https://baukunst.art/grundsteuer-ohne-gebaeude-baden-wuerttembergs-bodenwertmodell-vor-dem-bundesfinanzhof/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 11:05:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Südwest]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenwertmodell]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Innenentwicklung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat Baden-Württembergs Grundsteuermodell bestätigt. Für die Bemessung zählt allein der Boden, das Gebäude bleibt außen vor. Ein stilles Lenkungsinstrument für die Planungskultur.  </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/grundsteuer-ohne-gebaeude-baden-wuerttembergs-bodenwertmodell-vor-dem-bundesfinanzhof/">Grundsteuer ohne Gebäude: Baden-Württembergs Bodenwertmodell vor dem Bundesfinanzhof</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Baden Württemberg <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Bauen oder zahlen: Die Grundsteuer als Hebel gegen den Flächenfraß</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Das modifizierte Bodenwertmodell ist ein Grundsteuersystem, das den steuerlichen Wert eines Grundstücks allein aus seiner Fläche und dem amtlichen Bodenrichtwert ableitet und die vorhandene Bebauung vollständig ausblendet. Am 20. Mai 2026 hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieses Verfahren in zwei Musterprozessen (Az. II R 26/24 und II R 27/24) für verfassungsgemäß erklärt und damit das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG BW) bestätigt. Für rund 5,6 Millionen Wirtschaftseinheiten im Südwesten steht damit fest: Ob auf einer Parzelle ein Einfamilienhaus, ein Mietshaus oder nur eine Gartenlaube steht, bleibt für die Steuerlast ohne Belang.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hintergrund der Reform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 (Az. 1 BvL 11/14), die die alten Einheitswerte aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost) für gleichheitswidrig erklärte. Der Bundesgesetzgeber schuf daraufhin ein wertorientiertes Bundesmodell, räumte den Ländern über eine Öffnungsklausel jedoch eigene Wege ein. Baden-Württemberg entschied sich bewusst für die schlankste Variante: ein Modell, das ohne Gebäudedaten, Baujahr oder Mietniveaus auskommt und ausschließlich an Grund und Boden anknüpft. Während das Bundesmodell Bodenwert, Gebäudeart, Baujahr und eine statistische Nettokaltmiete kombiniert, verzichtet das Land bewusst auf all diese Parameter.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Den Entscheidungen lagen zwei Klagen zugrunde, die der Bund der Steuerzahler und Haus &amp; Grund unterstützt hatten. In Karlsruhe wehrte sich die Eigentümerin eines rund 1.100 Quadratmeter großen Grundstücks gegen die Bewertung ihres Zweifamilienhauses. Das Finanzamt setzte die gesamte Fläche mit dem vollen Bodenrichtwert von 510 Euro je Quadratmeter an und stellte den Grundsteuerwert auf rund 565.000 Euro fest, obwohl der hintere, tiefer liegende Gartenbereich kaum bebaubar ist. In Stuttgart verlangten Eheleute für ihr 434 Quadratmeter großes Grundstück mit einem Doppelhaus aus den 1930er Jahren eine pauschale Minderung um sieben Prozent, weil Verkehrslärm und Wohnlage den Wert schmälerten. Beide Klagen blieben erfolglos.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nach Paragraf 38 Absatz 1 LGrStG BW ergibt sich der Grundsteuerwert schlicht aus der Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert der jeweiligen Bodenrichtwertzone. Individuelle Merkmale wie Verkehrslärm, Hanglage oder die konkrete Nutzung einzelner Teilflächen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Der zweite Senat berief sich auf die grundgesetzliche Öffnungsklausel des Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz, die seit der Föderalismusreform abweichende Landesregelungen erlaubt. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, wie sie der Bund der Steuerzahler gefordert hatte, lehnte das Gericht ab. Bei einem Massenverfahren mit Millionen Fällen dürfe der Gesetzgeber typisieren und vereinfachen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet die bodenwertorientierte Steuer für die Planungskultur?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier liegt der baukulturelle Kern des Urteils. Eine Abgabe, die ausschließlich den Boden belastet und das Gebäude verschont, wirkt wie ein stilles Lenkungsinstrument. Wer ein großes, teuer bewertetes Grundstück nur gering ausnutzt, etwa mit einem flachen Bungalow und weitläufigem Garten, zahlt anteilig mehr als die Eigentümerin eines schmalen, hoch bebauten Grundstücks in vergleichbarer Lage. Das Modell folgt damit einer Logik, die in der Fachdebatte seit langem unter dem Begriff Bodenwertsteuer diskutiert wird: Sie soll Anreize zur baulichen Verdichtung setzen und das Horten unbebauter Flächen verteuern. Ökonomen verweisen auf eine lange Tradition: Bereits im 19. Jahrhundert plädierte der amerikanische Reformer Henry George dafür, allein den Bodenwert zu besteuern, weil dieser nicht durch die Leistung der Eigentümerschaft, sondern durch die Gemeinschaft entstehe. Baden-Württemberg überführt diesen Gedanken erstmals flächendeckend in geltendes Recht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Stadtentwicklung berührt dies unmittelbar den Vorrang der Innenentwicklung, den Paragraf 1 Absatz 5 und Paragraf 1a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) als Bodenschutzklausel verankern. Eine Steuer, die Baulücken und untergenutzte Grundstücke belastet, kann die Mobilisierung von Bauland im Bestand fördern und so dem Flächenverbrauch im Außenbereich entgegenwirken. Kritisch betrachtet benachteiligt das Modell jedoch genau jene durchgrünten, locker bebauten Quartiere, die in Zeiten von Hitzeinseln und Starkregen stadtklimatisch an Bedeutung gewinnen. In dieselbe Richtung zielt der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach Paragraf 13a BauGB, der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Die steuerliche Botschaft an Eigentümerinnen und Eigentümer großer Gärten lautet im Zweifel: bebauen oder zahlen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Folgen hat das Urteil für Eigentümerinnen und Eigentümer?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Betroffene schafft das Urteil zunächst Rechtssicherheit, schließt Einwände aber nicht vollständig aus. Das Landesgesetz sieht zwei Ventile vor. Nach Paragraf 40 Absatz 3 LGrStG BW ermäßigt sich die Steuermesszahl um 30 Prozent, wenn ein Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Nach Paragraf 38 Absatz 4 LGrStG BW lässt sich ein niedrigerer Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachweisen, sofern der pauschal ermittelte Grundsteuerwert den tatsächlichen Verkehrswert um mehr als 30 Prozent übersteigt. Diese Schwelle ist hoch: Geringfügige Überbewertungen, etwa durch Lärm oder eine ungünstige Lage, bleiben folgenlos. Wer den Aufwand eines Verkehrswertgutachtens scheut, trägt die pauschale Bewertung; der Bund der Steuerzahler fordert daher, die Gutachterkosten den Finanzämtern aufzuerlegen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die eigentliche Achillesferse des Modells benennen die Kläger an anderer Stelle: die Qualität der Bodenrichtwerte selbst. Diese Werte ermitteln kommunale Gutachterausschüsse auf Grundlage des Paragraf 196 BauGB, doch ihre Aussagekraft schwankt je nach Datenlage und Marktaktivität einer Zone erheblich. Wo wenige Verkäufe stattfinden, beruhen die Werte auf schmaler Basis. Da der Bodenrichtwert im baden-württembergischen Modell zur alleinigen Bemessungsgrundlage aufsteigt, überträgt sich jede Ungenauigkeit unmittelbar auf die Steuerlast. Der zweite Senat sah hierin keinen Verfassungsverstoß, die Debatte um die Datenqualität dürfte damit aber nicht beendet sein. Mit der Digitalisierung der Bodenrichtwertkarten und ihrer Vereinheitlichung über das Portal BORIS wächst zwar die Transparenz, die methodischen Lücken in datenarmen Lagen bleiben jedoch bestehen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Urteil hat über Baden-Württemberg hinaus Signalwirkung. Fünf Länder haben eigene Grundsteuergesetze verabschiedet, elf folgen dem Bundesmodell, das der BFH bereits im Dezember 2025 bestätigt hatte. Verfahren gegen die Modelle in Hamburg und Hessen will der BFH voraussichtlich im November 2026 verhandeln, jenes gegen das bayerische Flächenmodell in der ersten Hälfte 2027. Sollten diese Entscheidungen ähnlich ausfallen, verfestigt sich ein föderaler Flickenteppich, in dem vergleichbare Grundstücke je nach Bundesland unterschiedlich belastet werden. Für die Baukultur bleibt die Grundsteuer damit weit mehr als eine fiskalische Randnotiz. Sie entscheidet mit darüber, ob sich dichtes Bauen lohnt, ob Gärten zur Last werden und wie Kommunen ihre Bodenpolitik künftig ausrichten. Das oberste Finanzgericht hat dem Land einen weiten Gestaltungsspielraum zugestanden. Was die Politik daraus macht, ist eine Frage der Baukultur, nicht des Steuerrechts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Frankfurt: Wie die Digitalisierung das Baugenehmigungsverfahren beschleunigt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 07:16:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau Frankfurt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>3.180 genehmigte Wohnungen, 52 Tage Bearbeitungszeit: Frankfurts Bauaufsicht zeigt, wie konsequente Digitalisierung Verfahren beschleunigt, während der Bundestrend stagniert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/frankfurt-wie-die-digitalisierung-das-baugenehmigungsverfahren-beschleunigt/">Frankfurt: Wie die Digitalisierung das Baugenehmigungsverfahren beschleunigt</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Frankfurt <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Frankfurts stilles Erfolgsmodell: Wie ein Bauportal den Wohnungsbau ankurbelt</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das digitale Baugenehmigungsverfahren bezeichnet einen vollständig elektronisch abgewickelten Verwaltungsvorgang, der von der Antragstellung über das Bauportal Hessen bis zur Bescheiderteilung ohne Papierakte auskommt. In Frankfurt am Main hat dieses Verfahren die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Jahr 2025 auf 52 Tage gedrückt, fast 20 Prozent unter dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre. Parallel stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen auf 3.180, ein Plus von 40 Prozent gegenüber 2024. Diese Bilanz stellten Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, und Simone Zapke, Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt, bei einer Pressekonferenz am 9. Juni 2026 vor.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Befund ist bemerkenswert, weil er dem Bundes- und Landestrend zuwiderläuft. Während der Wohnungsbau andernorts unter hohen Zinsen, gestiegenen Baukosten und Fachkräftemangel leidet, meldet die hessische Wirtschaftsmetropole ein deutliches Genehmigungsplus. Seit dem 1. April 2025 werden Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ausschließlich digital über das Bauportal Hessen eingereicht. Das Schriftformerfordernis entfällt durch die Registrierung im Portal; Mehrfachausfertigungen und Aktenordner gehören der Vergangenheit an. Über zehn Kilometer Bestandsakten hat die Bauaufsicht in den vergangenen Jahren digitalisiert und in ein Online-Archiv überführt, auf das Antragstellende vom eigenen Rechner aus zugreifen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die regionale Dimension ist dabei zentral. Bauordnungsrecht ist Ländersache, und die Hessische Bauordnung eröffnet mit der Genehmigungsfreistellung und dem vereinfachten Verfahren Spielräume, die andere Bundesländer anders ausgestalten. Das Bauportal Hessen bündelt diese landesrechtlichen Vorgaben in einem einheitlichen digitalen Arbeitsablauf, sodass Kommunen von Kassel bis Frankfurt auf derselben Infrastruktur aufsetzen. Genau hier liegt der Unterschied zu früheren Insellösungen einzelner Ämter, die selten über die Stadtgrenze hinaus Bestand hatten.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet das digitale Verfahren für Architektinnen und Architekten?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Entwurfsverfassende verändert sich vor allem die Planbarkeit. Eine mittlere Bearbeitungszeit von 52 Tagen über sämtliche Antragsarten hinweg, unabhängig von Größe und Prüfumfang, schafft eine Kalkulationssicherheit, die das analoge Verfahren oft vermissen ließ. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 HBO und die Genehmigungsfreistellung nach § 63 HBO entfalten ihr Tempo erst dann voll, wenn die Bauvorlagen strukturiert und maschinenlesbar eingereicht werden. Der geführte Dialog des Bauportals begleitet den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Fertigstellungsmeldung. Seit dem 20. April 2026 lässt sich auch das Bescheinigungsmanagement, etwa Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsmeldung, durchgängig online abwickeln; die zuvor genutzte Zwischenlösung per E-Mail ist damit abgelöst.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Digitalisierung verlagert allerdings auch Verantwortung nach vorn. Wer unvollständig oder unsortiert einreicht, bremst sich selbst, denn die Qualität der Unterlagen entscheidet stärker denn je über das Tempo. Honorartechnisch berührt das die Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Genehmigungsplanung: Der Aufwand verschiebt sich von der mühsamen Nachreichung hin zur sorgfältigen Erstaufbereitung. Für kleine und mittlere Büros ist das eine Chance, weil planbare Fristen die Liquiditätsplanung erleichtern, und zugleich eine Anforderung an die eigene digitale Ausstattung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie übertragbar ist das Frankfurter Modell auf andere Kommunen?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die rechtliche Grundlage besteht bundesweit. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, und der digitale Bauantrag zählt zu den priorisierten Leistungen. Den Vorsprung hat Frankfurt jedoch nicht über Nacht erreicht. Bereits 2017 begann die Bauaufsicht mit der digitalen Antragstellung für Werbeanlagen, die seit Juli 2023 ausschließlich elektronisch läuft. Eine zentrale Scanstelle, ein digitales Bestandsarchiv und die Baulastenauskunft mit E-Payment, jährlich rund 4.000 Anfragen, bildeten das Fundament für den großen Schritt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Übertragbar ist daher weniger die Software als die Reihenfolge: erst die Prozesse ordnen, dann digitalisieren. Kleinere Kommunen ohne eigene Scanstelle profitieren von der landesweiten Lösung des Bauportals Hessen, das Frankfurt bewusst nicht im Alleingang, sondern in landesweiter Kooperation aufgebaut hat. Die wöchentlich tagende „Bauturbo-Konferenz“ zwischen Stadtplanungsamt und Bauaufsicht, eingerichtet im Zuge der Anfang März 2026 beschlossenen kommunalen Leitlinien zum Wohnungsbau, macht überdies deutlich: Technik allein beschleunigt nichts, die organisatorische Abstimmung zwischen den Ämtern muss hinzukommen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die konkrete Lehre für andere Regionen lässt sich in drei Punkten zusammenfassen. Erstens braucht die Digitalisierung einen mehrjährigen Vorlauf, in dem Bestandsakten erfasst und Schnittstellen geschaffen werden. Zweitens entfaltet ein Portal nur dann Tempo, wenn es landesweit statt kommunal isoliert betrieben wird, weil Büros so nicht für jede Stadt ein neues System erlernen müssen. Drittens bleibt die Verfahrensbeschleunigung an organisatorische Reformen gekoppelt, etwa feste Abstimmungsrunden und klar zugeschnittene Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bei aller Dynamik lohnt der nüchterne Blick auf die Grenzen. Genehmigung ist nicht Fertigstellung. Während die Genehmigungszahlen kletterten, sank die Zahl der fertiggestellten Wohnungen 2025 auf 3.772, ein Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit nahezu der Zehnjahresdurchschnitt von 3.812. Ein schnelles Amt entlastet weder den Kapitalmarkt noch die Baustelle. Lückenhaft bleibt das digitale Verfahren zudem in der Sache: Isolierte satzungsrechtliche Anträge nach § 172 BauGB, Umwandlungs- und Veräußerungsanträge sowie Abgeschlossenheitsanträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen weiterhin in Papierform eingereicht werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ökologisch aufschlussreich ist eine andere Kennziffer. 1.030 der genehmigten Wohnungen entstanden 2025 durch die Umnutzung von Büro- und Gewerbeflächen, ein Anstieg von 63 Prozent und der höchste Wert seit fünf Jahren. Ein Bürogebäude in Niederrad etwa wird zu Studierendenwohnheim und Hotel. Das Bauen im Bestand schont graue Energie und knappe Fläche, und ein zügiges, transparentes Genehmigungsverfahren senkt die Hürde für solche komplexen Umnutzungen spürbar. Die genehmigte Bausumme erreichte mit 1,21 Milliarden Euro den höchsten Stand seit fünf Jahren; der Wohnungsbau führt die Investitionskategorien mit 361 Millionen Euro vor Bürogebäuden (194 Millionen) und Rechenzentren (187 Millionen) an.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Frankfurt liefert damit einen seltenen Beleg dafür, dass Verwaltungsdigitalisierung messbar wirkt, sofern sie als langfristiger Umbau und nicht als kurzlebiges IT-Projekt verstanden wird. Die Lehre für andere Regionen ist unbequem und ermutigend zugleich: Tempo entsteht nicht durch ein Portal, sondern durch Jahre konsequenter Vorarbeit, klare Prozesse und die Bereitschaft, Zuständigkeiten zwischen Ämtern neu zu ordnen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zukunft Bauen in Osnabrück: Wie das Museum Industriekultur die Wohnfrage zur Planungsfrage macht</title>
		<link>https://baukunst.art/zukunft-bauen-in-osnabrueck-wie-das-museum-industriekultur-die-wohnfrage-zur-planungsfrage-macht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 07:04:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Niedersachsen & Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Ausstellungskritik]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen im Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Zirkuläres Bauen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=16563</guid>

					<description><![CDATA[<p>Drei Leitfragen, eine begehbare Siedlung: Das MIK Osnabrück macht die Wohnfrage zur Planungsfrage. Eine Ausstellungskritik mit Blick auf Recht und Bestand.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/zukunft-bauen-in-osnabrueck-wie-das-museum-industriekultur-die-wohnfrage-zur-planungsfrage-macht/">Zukunft Bauen in Osnabrück: Wie das Museum Industriekultur die Wohnfrage zur Planungsfrage macht</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Osnabrück <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Vom Materiallager zum Gebäudetyp E: Osnabrück stellt das zirkuläre Bauen auf die Probe</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Eine Sonderausstellung übersetzt mit „Zukunft Bauen. Wie wollen wir wohnen und leben?“ im Museum Industriekultur Osnabrück (MIK) die abstrakte Wohnungsfrage in eine begehbare Versuchsanordnung: drei Leitfragen, eine bespielbare Siedlung im Ausstellungsraum, ein klarer Bezug zu Ressourcen, Bestand und sozialer Mischung. Vom 25. April bis zum 1. November 2026 zeigt das Haus am Piesberg, dass die Debatte über bezahlbares und klimaverträgliches Bauen längst weniger ein Stilthema als ein Regulierungsthema ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellungsarchitektur nimmt das Thema wörtlich. Ein großes Baugerüst und mehrere begehbare Häuser formen eine kleine Siedlung, durch die sich drei Kapitel ziehen: „Wie bauen?“, „Womit bauen?“ und „Wo und für wen bauen?“. Diese Dreiteilung ist klug gewählt, denn sie entspricht ziemlich genau den drei Stellschrauben, an denen das deutsche Bau- und Planungsrecht ansetzt: Verfahren und Bestand, Material und Energie, Boden und Nutzungsmischung. Eine eigene Kinderspur und eine „grüne Spur“ zu ökologischen Fragen erweitern die Schau, ohne den fachlichen Kern zu verwässern.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet zirkuläres Bauen für das Baurecht?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Kapitel „Womit bauen?“ führt das MIK von traditionellen Baustoffen wie Holz, Lehm und Hanf zu Recyclingbeton und experimentellen Materialien aus Papier oder Pilzmyzel. Architektonisch ist das eine Renaissance des Naheliegenden; rechtlich berührt es einen empfindlichen Punkt. Urban Mining und zirkuläres Bauen verlangen, dass ein Bauwerk am Ende seiner Nutzung nicht als Abfall, sondern als Materiallager begriffen wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die seit 2023 bundesweit geltende Ersatzbaustoffverordnung setzen dafür den Rahmen, regeln aber primär die Verwertung, nicht die Wiederverwendung tragender Bauteile.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau hier liegt die Reibung. Wer einen gebrauchten Stahlträger erneut einbauen will, muss nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und den eingeführten technischen Baubestimmungen einen Verwendbarkeitsnachweis erbringen; für Neuware existiert dieser Nachweis serienmäßig, für Gebrauchtbauteile selten. Der mit der Novelle der Musterbauordnung 2024 angestoßene Gebäudetyp E, also das „einfache“ oder „experimentelle“ Bauen, soll diese Hürde senken, indem er Abweichungen vom Komfortstandard rechtssicher erlaubt. Die Ausstellung zeigt die Materialien; die spannende Anschlussfrage ist, ob die Landesbauordnungen schnell genug nachziehen, damit aus dem Exponat ein genehmigungsfähiges Detail wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nachhaltigkeit endet zudem nicht beim Material. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt energetische Mindeststandards fort, und gerade der in Osnabrück gezeigte Recyclingbeton steht in einem Zielkonflikt: Beton bindet Energie, verursacht hohe CO2-Lasten in der Herstellung, punktet aber bei Speichermasse und Dauerhaftigkeit. Eine ehrliche Ausstellung benennt solche Ambivalenzen, statt das vermeintlich grüne Material zu feiern. Das MIK tut dies, indem es Beton sowohl als Problem als auch als Teil der Lösung präsentiert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für kleine und mittlere Büros, die das Gros der Planungsleistung in einer Region wie dem Osnabrücker Land erbringen, ist diese Frage keine akademische. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet Bestandsarbeit über den Umbauzuschlag, doch der zusätzliche Aufwand für die Prüfung wiederverwendeter Bauteile lässt sich damit nur unzureichend abbilden. Solange Materialprüfung und Genehmigung teurer bleiben als der Neukauf, gewinnt die Ausstellungsvision den Wettlauf gegen die Baukostenrealität nicht. Das MIK macht diesen Widerspruch sichtbar, ohne ihn vorschnell aufzulösen, und das ist die ehrlichere Haltung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie lässt sich die Wohnfrage regional übersetzen?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das dritte Kapitel „Wo und für wen bauen?“ verschiebt den Blick vom Bauteil auf den Boden, und damit auf das Bodenrecht. Der Gegensatz zwischen dichtem urbanem Wohnen und dem Wunsch nach Platz im Grünen, den die Schau mit Video-Interviews vom Bauwagen bis zum Hochhaus illustriert, ist im Kern eine Frage des Baugesetzbuchs (BauGB). Nachverdichtung im Innenbereich nach Paragraph 34 BauGB und das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach Paragraph 13a BauGB sind die Instrumente, mit denen Kommunen wie Osnabrück dem Flächenfraß begegnen sollen, ohne neue Baugebiete auf der grünen Wiese auszuweisen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Regional betrachtet ist das mehr als eine Pflichtübung. Osnabrück liegt im Natur- und UNESCO-Geopark TERRA.vita, das Museum selbst residiert in den denkmalgeschützten Anlagen der ehemaligen Steinkohlenzeche am Piesberg. Damit wird der Ort zum Argument: Bauen im Bestand und Umnutzung sind hier keine Theorie, sondern gebaute Realität. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) verlangt bei solchen Konversionen eine Abwägung zwischen Erhalt und Anpassung, die das MIK gewissermaßen als ständige Daueraufgabe vorführt. Wer die Ausstellung besucht, steht buchstäblich in einem Beispiel für das, was die Schau predigt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Soziale Teilhabe schließlich beginnt an der Schwelle. Eine Ausstellung über zukunftsfähiges Wohnen, die Barrierefreiheit ausblendet, wäre unvollständig; die DIN 18040-1 definiert die Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude, und neue Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser oder genossenschaftliche Projekte verlangen genau diese Planung von Anfang an. Die Schau zeigt solche Modelle, statt sie als Nische zu behandeln, und rückt damit eine Erkenntnis in den Vordergrund: Wohnformen der Zukunft entstehen weniger aus neuen Bildern als aus neuen Verträgen, Verfahren und Normen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der demografische Wandel verschärft diese Anforderung gerade in flächigen Regionen. Während die Kernstadt Osnabrück verdichtet, kämpfen umliegende Gemeinden mit Leerstand und alternder Bevölkerung; die Frage „für wen bauen?“ bekommt dort eine andere Dringlichkeit als im urbanen Zentrum. Co-Housing, seniorengerechter Umbau und die Aktivierung bestehender Substanz sind weniger Trendvokabeln als Antworten auf eine messbare Schrumpfung. Indem die Ausstellung Lebensrealitäten vom Bauwagen bis zum Hochhaus nebeneinanderstellt, vermeidet sie die übliche Verengung auf die Metropole und macht das Thema auch für das ländliche Niedersachsen anschlussfähig.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bleibt die kritische Frage, ob ein Industriemuseum der richtige Ort für diese Debatte ist. Die Antwort fällt zugunsten des MIK aus. Gerade weil das Haus Industriegeschichte erzählt, kann es Bauen als technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorgang zugleich zeigen, nicht nur als ästhetisches Resultat. Dass komplexe Inhalte über eine Kinderspur und eine wachsende, von Kindern gebaute Stadt vermittelt werden, ist dabei kein didaktisches Beiwerk, sondern Programm: Wer früh lernt, dass Bauen Entscheidungen über Ressourcen und Gemeinschaft bedeutet, stellt später die richtigen Fragen an Bauamt und Architekturbüro. Die Ausstellung in Osnabrück beantwortet die Wohnfrage nicht, aber sie stellt sie präzise, und das ist mehr, als viele größere Häuser erreichen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Service: Die Sonderausstellung „Zukunft Bauen. Wie wollen wir wohnen und leben?“ ist vom 25. April bis 1. November 2026 im Museum Industriekultur Osnabrück, Fürstenauer Weg 171, zu sehen. Der Eintritt beträgt 7,50 Euro, ermäßigt 5 Euro, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist er frei. Begleitend läuft ein Rahmenprogramm mit Führungen, Workshops und Exkursionen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/zukunft-bauen-in-osnabrueck-wie-das-museum-industriekultur-die-wohnfrage-zur-planungsfrage-macht/">Zukunft Bauen in Osnabrück: Wie das Museum Industriekultur die Wohnfrage zur Planungsfrage macht</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Carolabrücke Dresden: Wie die Mehrfachbeauftragung den Wettbewerb ersetzt</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 06:53:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Brückenbau]]></category>
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		<category><![CDATA[Mehrfachbeauftragung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach dem Teileinsturz 2024 plant Dresden die neue Carolabrücke. Statt anonymem Wettbewerb arbeiten vier Teams parallel; ein Expertengremium hat soeben gewertet, nun stimmt die Stadtgesellschaft ab.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Dresden <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Dresden wählt beim Wiederaufbau das Verfahren der Transparenz</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Die Mehrfachbeauftragung ist ein Vergabeinstrument, bei dem mehrere Planungsteams parallel und vergütet denselben Entwurfsauftrag bearbeiten, statt anonym in einem Realisierungswettbewerb gegeneinander anzutreten. Beim Wiederaufbau der eingestürzten Carolabrücke setzt Dresden genau dieses Instrument ein und verlässt damit den gewohnten Pfad der Baukultur bei stadtbildprägenden Bauwerken.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 11. September 2024 stürzte ein Abschnitt der Carolabrücke in die Elbe. Binnen Stunden wurde das Bauwerk zum bundesweiten Sinnbild für den Sanierungsstau der deutschen Verkehrsinfrastruktur. Eine Reparatur schied früh aus. Der Dresdner Stadtrat beschloss 2025 einen Ersatzneubau bis 2031 und entschied sich bewusst gegen ein langwieriges Planfeststellungsverfahren, indem er die neue Querung weitgehend auf der bestehenden Trasse vorsieht. Diese Festlegung verband Tempo mit Pragmatismus, ein Spannungsfeld, das den gesamten Prozess prägt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das eigentlich Ungewöhnliche liegt im Verfahren. Im September 2025 schrieb die Landeshauptstadt die Planungsleistungen europaweit aus, als offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV). Zwölf Büros bewarben sich fristgerecht; Anfang Dezember 2025 erhielten vier Teams den Zuschlag. Sie bearbeiteten anschließend die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also Grundlagenermittlung und Vorplanung für Ingenieurbauwerke. Begleitet wurde der Prozess von Beginn an durch ein eigens eingesetztes Gremium aus Stadträtinnen und Stadträten, Kammern und Interessenverbänden. Am 26. Mai 2026 reichten die Teams ihre Entwürfe ein, jeweils mit drei Visualisierungen. Die Bandbreite der Konzepte fiel erheblich aus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert ist auch die regulatorische Vorentscheidung. Indem der Stadtrat einen Ersatzneubau auf weitgehend gleicher Trasse vorgab, lässt sich das Vorhaben ohne neues Planfeststellungsverfahren umsetzen. Zugleich engt diese Festlegung den Gestaltungsspielraum ein: Die Teams mussten ihre Entwürfe von vornherein an den Bestand und an die genehmigungsrechtlichen Grenzen anpassen. Wer Tempo will, kauft es mit Restriktionen, ein Grundprinzip, das in Sachsen seit dem Verlust des Welterbetitels besonders sensibel verhandelt wird.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">„Warum verzichtet Dresden auf den anonymen Realisierungswettbewerb?“</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bei stadtbildprägenden Bauten ist der anonyme Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und § 78 VgV der übliche Weg. Eine Fachjury bewertet verdeckt eingereichte Arbeiten und kürt die beste Lösung. Dresden wählte stattdessen die vergütete Mehrfachbeauftragung. Vier namentlich bekannte Teams arbeiteten offen, ihre Entwürfe durchlaufen nun drei Bewertungsinstanzen: ein Expertengremium, ein Begleitgremium aus Stadtrat, Kammern und Verbänden sowie einen öffentlichen Bürgerdialog. Die Empfehlungen fließen zusammen, die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Stadtrat, nicht ein Fachpreisgericht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dieses Zusammenspiel ist in seiner Offenheit neu. Das von Professor Steffen Marx (TU Dresden) geleitete Expertengremium einigte sich am 10. Juni 2026 einstimmig auf eine Rangfolge. Bewertet wurden unter anderem Städtebau, Architektur, Denkmalschutz, Verkehr, Tragwerksplanung, Bauzeit, Kosten, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit. Auf Platz eins setzte das Gremium den Entwurf von Leonhardt, Andrä und Partner (Stuttgart) gemeinsam mit Knight Architects (London), eine schlanke, transparente Konstruktion, die sich nach Ansicht der Fachleute zurückhaltend in die historische Altstadt einfügt. Die gitterförmige Gestaltung der Voutenbereiche, also der angedeuteten Brückenbögen, erziele eine eigenständige Identität und schreibe die Geschichte beider Vorgängerbauten fort.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die weiteren Plätze zeigen die Bandbreite. Den zweiten Rang belegte die Arbeitsgemeinschaft Fhecor und TSSB mit einer Referenz an die Bogenbrückenfamilie der Stadt; das Gremium fand die Gestaltung jedoch zu dominant und das Tragwerkskonzept nicht ganz stimmig. Das drittplatzierte Team Schüßler-Plan mit DKFS überzeugte als wirtschaftlichste und wartungsärmste Lösung, verharre aber zu stark im Konzept der 1970er Jahre. Die viertplatzierte Arbeit von Grassl mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner gilt als technisch durchdacht, doch ihre übergroßen Pfeiler mit Aussichtsbastionen verringerten die Sichtbeziehungen zur Stadt und die Aufenthaltsqualität unter der Brücke.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Verzicht auf die Anonymität hat einen Preis. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass der Schutz vor persönlichen Verbindungen entfällt, den ein verdecktes Preisgericht bietet. Befürworter halten dagegen, dass die offene Mehrfachbeauftragung den fachlichen Diskurs früher und breiter öffnet und damit Entscheidungen nachvollziehbarer macht. Beide Lager eint die Anerkennung, dass alle vier Arbeiten einen ungewöhnlich hohen Ausarbeitungsgrad erreichen, was bei einem anonymen Wettbewerb in dieser Verfahrenslänge kaum zu leisten gewesen wäre.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">„Welche Rolle spielen Denkmalschutz und Bürgerbeteiligung?“</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Standort verschärft jede Entscheidung. Die Brücke liegt unmittelbar an der Brühlschen Terrasse, im denkmalgeschützten Ensemble der Dresdner Altstadt. Das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) verlangt, dass bauliche Anlagen das überlieferte Erscheinungsbild eines Denkmalbereichs wahren. Hinzu kommen die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG): nur ein Pfeiler in der Elbe, eine festgelegte Durchfahrtshöhe für die Schifffahrt. Über allem schwebt die Erinnerung an die Waldschlößchenbrücke, deren Bau Dresden 2009 den UNESCO-Welterbetitel kostete. Die Stadt agiert unter doppelter Beobachtung, fachlich und symbolisch.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bürgerbeteiligung soll diese Last verteilen. Vom 13. Juni bis zum 19. Juli 2026 können Dresdnerinnen und Dresdner über das Tool carolaVOTE die vier Entwürfe bewerten und in eine persönliche Reihenfolge bringen. Solche frühe Beteiligung entspricht der sogenannten Phase 0, die der Potsdamer Konvent zur Baukultur und die Bundesstiftung Baukultur seit Jahren einfordern. Offen bleibt, welches Gewicht der Stadtrat den Voten der Öffentlichkeit gegenüber den Fachempfehlungen einräumt. Genau hier entscheidet sich, ob Beteiligung echte Mitsprache bedeutet oder bloße Akzeptanzbeschaffung bleibt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Parallel verläuft der Streit um die Breite. Der Stadtrat hatte sich für eine vierspurige Variante entschieden. Die Opposition, Verkehrswissenschaftlerinnen und Verkehrswissenschaftler, der ADFC und die Initiative Carolabrücke kritisieren diese Dimension als autobahnähnlich und fordern weniger Fahrspuren zugunsten breiterer Rad- und Fußwege. Die vorliegenden Verkehrsanalysen stützen eine schmalere Lösung, das politische Beharren auf vier Spuren hält dagegen. Diese Frage verläuft weitgehend unabhängig vom konkreten Entwurf und dürfte den Bürgerdialog prägen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 3. September 2026 soll der Stadtrat über die weitere Beauftragung entscheiden. Bis dahin bleibt das Verfahren ein Experiment mit offenem Ausgang. Sein Wert liegt weniger im Tempo, das Kritiker gern mit dem rasanten Wiederaufbau der Genueser Polcevera-Brücke vergleichen, als in der Methode. Dresden zeigt, dass sich auch unter akutem Zeitdruck ein transparenter, mehrstufiger Aushandlungsprozess organisieren lässt. Für andere Kommunen mit maroden Spannbetonbrücken, und davon gibt es bundesweit viele, könnte das Modell zur Blaupause werden. Ob die Mehrfachbeauftragung den Wettbewerb dauerhaft verdrängt, wird sich erst zeigen, wenn die Brücke steht. Vorerst schreibt Dresden Baukulturgeschichte, im besten Sinne ergebnisoffen.</p>
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		<title>Erzgebirgsschanze Johanngeorgenstadt: Warum Sachsens Denkmalrecht den Abriss vorerst bremst</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 06:44:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Erzgebirgsschanze Johanngeorgenstadt · Ostmoderne und Brutalismus · Denkmalschutz Sachsen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landesamt für Denkmalpflege prüft die Erzgebirgsschanze, die Stadt plant den Abriss. Warum in Sachsen nicht der Stadtrat über die Denkmaleigenschaft entscheidet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Sachsen <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Strukturschwache Region, starkes Erbe: Streit um die Schanze</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In Sachsen entsteht Denkmalschutz kraft Gesetzes: Sobald ein Bauwerk die Voraussetzungen des § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) erfüllt, ist es ein Kulturdenkmal, unabhängig von einer Eintragung in die Denkmalliste. Diese Regel rückt die Erzgebirgsschanze in Johanngeorgenstadt in den Mittelpunkt einer Auseinandersetzung, die weit über die Bergstadt im Erzgebirgskreis hinausreicht. Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen prüft den Wert der stillgelegten Skisprungschanze; Mitte Juni 2026 könnte eine fachliche Einordnung fallen. Gleichzeitig hält die Stadt unter Bürgermeister André Oswald an Abrissplänen fest, gegen die ein am 7. Juni 2026 veröffentlichter offener Brief der Initiative INDUSTRIE.KULTUR.OST gemeinsam mit dem Netzwerk ostmodern Stellung bezieht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Geschichte des Skispringens in Johanngeorgenstadt reicht bis in die 1920er Jahre zurück, als am selben Hang eine hölzerne Großschanze tausende Zuschauerinnen und Zuschauer anzog und die Bergstadt fest in der deutschen Wintersportgeschichte verankerte. Der heutige Betonbau entstand ab 1960 auf dem Erzgebirgskamm westlich der Stadt, nachdem die Vorgängerschanze 1956 eingestürzt war. Die feierliche Einweihung erfolgte 1962. Mit einem rund 42 Meter hohen Anlaufturm in Gleitschalungstechnik löste sich die Anlage von den Holzkonstruktionen früherer Jahrzehnte und setzte auf Stahlbeton als Zukunftsmaterial. Bauteile stammten teils aus dem benachbarten Uranbergbau der Wismut, was die enge Verflechtung von regionaler Industriegeschichte und Sportbau verdeutlicht. Projektiert wurde das Bauwerk von Karl Uhlmann und Gert Pomper; beim Bau kamen auch Häftlinge zum Einsatz, ein Hinweis auf die politischen Rahmenbedingungen der frühen DDR.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während der DDR-Zeit diente die Erzgebirgsschanze als bedeutende Trainings- und Wettkampfstätte; vor Ort bestand ein Stützpunkt der Sportgemeinschaft Dynamo, und zahlreiche Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler des staatlichen Leistungssportsystems durchliefen hier frühe Entwicklungsstufen. Den Betrieb beendeten schließlich geänderte FIS-Richtlinien, Grundstücksstreitigkeiten und Unterfinanzierung im Jahr 2000. Seither steht die Anlage als Landmarke ohne Nutzung und ohne tragfähiges Konzept über den Baumkronen, ein markantes Zeugnis, dessen Zukunft die Bergstadt seit Jahren spaltet.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet das nachrichtliche System für die Erzgebirgsschanze?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Sachsen folgt dem sogenannten nachrichtlichen System. Nach § 10 Absatz 1 SächsDSchG werden Kulturdenkmale lediglich nachrichtlich in öffentliche Verzeichnisse aufgenommen; der Schutz hängt ausdrücklich nicht von dieser Aufnahme ab. Die Eintragung erfolgt nach § 10 Absatz 2 SächsDSchG von Amts wegen durch die Fachbehörde im Benehmen mit der Gemeinde, nicht auf deren Antrag. Sie ist nach gefestigter Rechtsprechung kein Verwaltungsakt, sondern stellt nur fest, was bereits gilt. Für die Erzgebirgsschanze bedeutet das: Bestätigt das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen die Merkmale des § 2 SächsDSchG, ist die Anlage ein Kulturdenkmal, ohne dass der Stadtrat zustimmen müsste.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Abriss setzte dann nach den §§ 12 und 13 SächsDSchG eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt des Erzgebirgskreises voraus, die wiederum das Einvernehmen mit der Fachbehörde erfordert. Die finanzielle Sorge der Kommune, im offenen Brief ausdrücklich anerkannt, ändert an dieser Rechtslage nichts; sie ist eine Frage der Förderung, nicht der Denkmaleigenschaft. Mit dem Status verbindet sich allerdings auch Verantwortung. § 8 SächsDSchG verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, Kulturdenkmale pfleglich zu behandeln und im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten. Der Freistaat trägt über das Landesprogramm Denkmalpflege zu den Kosten bei. Gerade dieser Hebel macht den Denkmalstatus für eine strukturschwache Kommune weniger zur Last als zur Tür: zu Fördermitteln, überregionalen Netzwerken und steuerlichen Abschreibungen nach den §§ 7i und 10f Einkommensteuergesetz (EStG).</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum ist die Schanze baukulturell unverzichtbar?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Erzgebirgsschanze ist ein Frühwerk des Brutalismus in Sachsen. Der monolithische Anlaufturm, der gläserne Punktrichterturm und die filigran wirkenden Stützen zeigen, wie die Nachkriegsmoderne dem Baustoff Beton eine eigene plastische Sprache abrang. Die Anlage verbindet ingenieurtechnische Kühnheit mit hoher handwerklicher Qualität, sichtbar in der präzisen Schalung und in der weit auskragenden Geometrie des Auslaufs. In der gesamten DDR entstanden nur drei Skisprungschanzen dieser Stahlbetonkonstruktion. Nach dem Verlust der Aschbergschanze in Klingenthal sind allein die Anlagen in Oberhof und Johanngeorgenstadt erhalten. Den Freistaat Thüringen hat die Oberhofer Schanze bereits unter Schutz gestellt; in Sachsen steht eine vergleichbare Entscheidung aus. Damit ist die Erzgebirgsschanze der prägendste verbliebene Vertreter ihrer Gattung im Freistaat, ein Zeugnis ostmoderner Ingenieurbaukunst, das in seiner Klasse baukulturell auf europäischem Niveau spielt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Befund reiht sich in eine landesweite Debatte ein. Bauten der Ostmoderne gelten als akut gefährdet, weil ihre fachliche Aufarbeitung erst begonnen hat. Zugleich beunruhigt die Denkmalfachwelt ein Kabinettsbeschluss, nach dem das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen in die Landesdirektion Sachsen eingegliedert werden soll. Ein geschwächtes Fachamt und ein zögerliches kommunales Verfahren könnten zusammenwirken und Bauwerke wie die Schanze in die Lücke zwischen Zuständigkeiten fallen lassen. Umso wichtiger ist, dass die Erfassung sachbezogen und unabhängig von lokalpolitischen Erwägungen erfolgt, wie es das nachrichtliche System gerade vorsieht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was kann ein Denkmalstatus für die Region leisten?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Erhalt wäre mehr als Symbolpolitik. Als Aussichtsturm, Sport- und Erinnerungsort oder Veranstaltungsfläche könnte die Schanze zum touristischen Ankerpunkt am Erzgebirgskamm werden, in einer Grenzregion, die wirtschaftliche Impulse und positive Erzählungen dringend braucht. Vergleichbare Umnutzungen industrieller und sportlicher Großstrukturen, von stillgelegten Fördertürmen bis zu ehemaligen Sprungschanzen im Alpenraum, zeigen, dass aus belasteten Bauwerken belebte Orte werden können. Hinzu kommt das Argument der grauen Energie: Der Stahlbeton bindet erhebliche Mengen bereits aufgewendeter Ressourcen, deren Beseitigung eine ökologische und finanzielle Doppelbelastung erzeugte; allein der Abriss der massiven Konstruktion gilt als kostspielig. Eine behutsame Sanierung bewahrt diese gebundene Energie und vermeidet die Emissionen eines Ersatzbaus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kritische Stimmen verweisen zu Recht auf Folgekosten und auf gescheiterte Anläufe der vergangenen Jahre, als ein gefördertes Aussichtsturmprojekt an Fristen und Finanzierung zerbrach. Diese Skepsis ist ernst zu nehmen. Sie spricht jedoch nicht gegen den Schutz, sondern für ein belastbares Nutzungs- und Trägerkonzept, das Kommune, Eigentümer, Förderkreis und überregionale Akteurinnen und Akteure verbindet. Der Denkmalstatus liefert dafür den rechtlichen Rahmen und den Zugang zu Mitteln, die einer einzelnen Kommune sonst verschlossen blieben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Entscheidung über die Erzgebirgsschanze ist deshalb ein Lehrstück über das Verhältnis von kommunaler Selbstverwaltung und überörtlicher Fachverantwortung. Sachsens nachrichtliches System trennt die Denkmaleigenschaft bewusst von lokalpolitischen Erwägungen. Ob die Bergstadt Johanngeorgenstadt ihr Wahrzeichen verliert oder es zum Vorzeigeprojekt entwickelt, hängt nun weniger von einem Abrissbeschluss ab als von der Frage, ob Fachbehörde, Region und Zivilgesellschaft den Mut finden, ein schwieriges Erbe neu zu denken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/erzgebirgsschanze-johanngeorgenstadt-warum-sachsens-denkmalrecht-den-abriss-vorerst-bremst/">Erzgebirgsschanze Johanngeorgenstadt: Warum Sachsens Denkmalrecht den Abriss vorerst bremst</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Hitzeschutz in Bayern: Wie das Stadtklima zur rechtlichen Bauaufgabe wird</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 06:28:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[itzeschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaanpassung]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtplanung Bayern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rund um den Hitzeaktionstag 2026 fordert Bayern mehr kommunalen Hitzeschutz. Der Hitze-Check der Umwelthilfe offenbart Defizite, das Baurecht bietet Werkzeuge. Wer nutzt sie konsequent?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Bayern <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bayerns heißes Versäumnis: Warum keine Großstadt den Hitze-Check besteht</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hitzeschutz in der Stadtplanung bezeichnet das Zusammenspiel aus baulichen, freiraumplanerischen und rechtlichen Instrumenten, mit denen Kommunen die thermische Belastung in Gebäuden und im öffentlichen Raum senken. In Bayern hat das Thema im Juni 2026 eine neue Dringlichkeit erreicht. Rund um den bundesweiten Hitzeaktionstag am 11. Juni, der unter dem Motto „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, und die Bayerische Hitzeaktionswoche vom 8. bis 12. Juni rückt eine Frage in den Vordergrund: Folgen Planung und Baurecht den klimatischen Realitäten schnell genug?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat die Kommunen aufgefordert, ihre Hitzeschutzmaßnahmen weiter auszubauen. Besonders gefährdet seien ältere Menschen, Pflegebedürftige, Schwangere, Säuglinge sowie Menschen mit Vorerkrankungen. Seit Herbst 2024 haben über 60 bayerische Kommunen das Beratungsangebot des Bayerischen Kompetenzzentrums für Gesundheitsschutz im Klimawandel genutzt, das beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt ist. Das Bündnis Hitzeschutz Bayern stellte Anfang Juni in München Projekte vor, die vulnerable Gruppen schützen und das Gesundheitswesen auf häufigere Hitzewellen vorbereiten sollen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Lage in den Städten bleibt dennoch ernüchternd. Der „Hitze-Check 2026“ der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vergibt an keine der 17 untersuchten bayerischen Kommunen über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner eine grüne Gesamtnote. Als kritisch gelten unter anderem Neu-Ulm, Fürth und Nürnberg. Schlusslicht ist Neu-Ulm, das mit einem Versiegelungszuwachs von 1,48 Prozent eine der höchsten Raten der gesamten Studie aufweist und beim Baumschatten am Ende des bayerischen Vergleichs liegt. München schneidet beim Beschirmungsgrad und bei der Flächenversiegelung landesweit am besten ab, Passau erreicht beim Hitzebetroffenheitsindex mit 13,84 den besten bayerischen Wert. Bundesweit liegt allerdings keine bayerische Stadt unter den absoluten Schlusslichtern, die sich in Baden-Württemberg finden. Die Umwelthilfe fordert mehr Entsiegelung, zusätzliche Baumpflanzungen und neue Grünflächen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet der Hitzeschutz für die Bauleitplanung?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Planungspraxis verschiebt sich der rechtliche Rahmen spürbar. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), seit dem 1. Juli 2024 in Kraft, verpflichtet nach § 8 KAnG öffentliche Planungsträger seit Anfang 2025 dazu, Klimarisiken wie städtische Hitzeinseln, Dürre und Starkregen fachübergreifend zu berücksichtigen. Nach § 12 KAnG müssen die Länder eigene Anpassungsstrategien vorlegen. Bayern hat dafür bis spätestens 31. Januar 2027 Zeit und kann auf der Bayerischen Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS) aus dem Jahr 2009 aufbauen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Baurecht bleibt die Klimaanpassung nach § 1 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) zunächst ein abzuwägender Belang, der nach § 1 Absatz 7 BauGB mit anderen Interessen in Ausgleich gebracht wird. Die Klimaschutzklausel des § 1a Absatz 5 BauGB verstärkt diesen Auftrag. Konkret und durchsetzbar wird der Hitzeschutz dort, wo Kommunen ihn im Bebauungsplan festsetzen: § 9 Absatz 1 BauGB erlaubt Festsetzungen zu Grünflächen, zur Begrünung baulicher Anlagen und zur Bepflanzung von Grundstücken. Über örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) lassen sich Dach- und Fassadenbegrünung verbindlich vorschreiben. So wird aus dem politischen Appell ein planungsrechtliches Werkzeug.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein zentrales Instrument bleibt der kommunale Hitzeaktionsplan. Er bündelt Frühwarnung, den Schutz von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die Ausweisung kühler Orte sowie langfristige stadtplanerische Ziele in einem abgestimmten Konzept. Der Freistaat stellt dafür Leitfäden und eine Toolbox bereit, die von Warnsystemen über Trinkwasserangebote bis zu Beschattungskonzepten reichen. Damit liegt die Schwelle für den Einstieg niedrig; die eigentliche Hürde verläuft bei der dauerhaften Umsetzung und der Finanzierung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Leitbild der Schwammstadt verbindet beide Ziele. Quartiere, die Regenwasser speichern statt es rasch abzuleiten, kühlen über Verdunstung und mindern zugleich das Risiko von Überflutungen bei Starkregen. München zählt mit hohem Beschirmungsgrad und vergleichsweise geringer Versiegelung zu den Vorreitern, auch wenn der DUH-Check belegt, dass selbst die Landeshauptstadt das grüne Niveau verfehlt. Modellquartiere mit konsequenter Entsiegelung, Retentionsflächen und verschatteten öffentlichen Räumen liefern übertragbare Bausteine für kleinere Gemeinden, deren finanzielle und personelle Spielräume häufig enger sind.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Übertragbar sind solche Ansätze allerdings nur bedingt. Eine dicht bebaute Innenstadt wie in Nürnberg oder Fürth stellt andere Anforderungen als eine wachsende Mittelstadt mit Flächenreserven. Die Kritik an steigender Versiegelung trifft gerade jene Kommunen, die unter Wohnungsdruck neue Baugebiete ausweisen. Hier entsteht ein Zielkonflikt zwischen Innenentwicklung, Nachverdichtung und Freiraumschutz, der sich nicht pauschal auflösen lässt, sondern in jeder Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB neu austariert werden muss.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie wirkt der sommerliche Wärmeschutz im Gebäudebestand?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während Freiraum und Stadtklima die öffentliche Debatte prägen, entscheidet sich der Hitzeschutz auch am einzelnen Gebäude. § 14 Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Das Sonneneintragskennwertverfahren begrenzt die solaren Lasten über Fenstergröße, Orientierung und Verschattung. Im Neubau ist dieser Nachweis Pflicht, im Bestand bleibt er die eigentliche Herausforderung. Außenliegende Verschattung, helle Oberflächen, gezielte Nachtauskühlung und begrünte Dächer senken die Innentemperaturen, ohne dass energieintensive Klimatechnik nötig wird. Gerade Pflegeheime, Kindertagesstätten und Krankenhäuser, also die Orte der besonders gefährdeten Gruppen, profitieren von solchen passiven Maßnahmen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Schwäche des Systems liegt in seiner Unverbindlichkeit. Das Deutsche Institut für Urbanistik beschreibt das KAnG als Rahmen, der vieles ermöglicht, aber wenig erzwingt. Die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bleibt bislang freiwillig, ihre Umsetzung hängt an Personal und Förderung. Für planende Architektinnen und Architekten sowie für kommunale Verantwortliche folgt daraus eine klare Konsequenz: Wer Hitzeschutz ernst nimmt, muss die vorhandenen Instrumente aktiv einsetzen, statt auf eine bundesrechtliche Pflicht zu warten. Entscheidend ist, ob Städte und Gemeinden die bereitstehenden Werkzeuge in verbindliche Planung übersetzen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt die Förderfrage. Kommunale Klimaanpassungskonzepte und das dafür nötige Personal wurden bislang über Bundesprogramme mitfinanziert, deren Fortbestand nicht gesichert ist. Wo Stellen für ein Klimaanpassungsmanagement fehlen, bleiben Leitfäden und Toolbox abstrakt. Bayern verweist zwar auf das Bayerische Klimainformationssystem und kostenfreie Informationspakete wie „Hitzeanpassung kompakt“, doch die Übersetzung in Bebauungspläne, Sanierungsfahrpläne und Freiraumkonzepte erfordert Fachkräfte vor Ort.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der historische Blick schärft die Aufgabe. Jahrzehntelang galt Verdichtung als Tugend und Versiegelung als Zeichen des Fortschritts. Der Klimawandel kehrt diese Logik um: Boden, Wasser und Vegetation werden zur Infrastruktur. Hitzeschutz ist damit keine nachträgliche Korrektur, sondern eine Entwurfsaufgabe, die Stadtplanung, Freiraum und Gebäude zusammendenkt. Bayern besitzt die Werkzeuge und die Datengrundlagen. Der Hitzeaktionstag macht den Handlungsdruck sichtbar; ob daraus widerstandsfähige Quartiere entstehen, entscheidet sich nicht im Gesetzblatt, sondern in den Bebauungsplänen der kommenden Jahre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Architektouren 2026: 199 offene Türen und ein Prädikat, das die Planungspraxis prüft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 16:55:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Architektouren]]></category>
		<category><![CDATA[Baukulturvermittlung]]></category>
		<category><![CDATA[KlimaKulturKompetenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 30. Jubiläum öffnen die Architektouren am letzten Juni-Wochenende 199 Türen in ganz Bayern. Ein kuratiertes Format mit gesetzlichem Auftrag und prüfbarer Nachhaltigkeit.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Bayern <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1>Was 199 offene Türen über die Zukunft des Bauens verraten</h1>
<p>Die Architektouren sind das größte Format zur Baukulturvermittlung in Bayern, bei dem realisierte Bauten, Innenräume, Freiräume und stadtplanerische Lösungen an einem festen Wochenende im Juni öffentlich zugänglich werden. Im Jahr 2026 feiert dieses Format der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) sein dreißigjähriges Bestehen. Am 27. und 28. Juni öffnen 199 Projekte aus ganz Bayern ihre Türen. Die Auswahl traf ein unabhängiger Beirat, nicht die Bauherrschaft und kein Marketingbüro. Diese kuratierte Strenge unterscheidet die Veranstaltung von einem gewöhnlichen Tag der offenen Tür.</p>
<p>Was 1996 als ambitioniertes Vermittlungsprojekt begann, hat sich zur bedeutendsten baukulturellen Veranstaltung des Freistaats entwickelt. Drei Jahrzehnte Kontinuität sind in einem Feld, das von Baukonjunkturen und Förderzyklen abhängt, keine Selbstverständlichkeit. Sie verweisen auf einen institutionellen Auftrag, der über das einzelne Jubiläum hinausreicht und der das Format von einer reinen Leistungsschau unterscheidet.</p>
<h2>Warum ist die Vermittlung von Baukultur ein gesetzlicher Auftrag?</h2>
<p>Die Förderung der Baukultur gehört nach Art. 2 des Bayerischen Baukammerngesetzes (BauKaG) zu den gesetzlichen Aufgaben der Architektenkammer. Anders als ein privates Festival erfüllen die Architektouren damit einen öffentlich-rechtlichen Auftrag: Sie machen planerische Qualität nicht nur sichtbar, sondern verhandelbar. Wer ein Projekt besucht, trifft auf die Architektinnen und Architekten, auf die Bauherrschaft und auf die Nutzerinnen und Nutzer zugleich.</p>
<p>Dieser Dreiklang ist methodisch bemerkenswert. Architektur entsteht in den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Für die Öffentlichkeit bleibt dieser Prozess meist unsichtbar; wahrgenommen wird allein das fertige Ergebnis. Die Architektouren öffnen diese Blackbox, indem sie das Gebäude mit den Stimmen seiner Beteiligten zusammenführen. Wer erfahren möchte, warum ein Grundriss so und nicht anders ausfällt, erhält die Antwort an der Quelle statt aus dem Prospekt.</p>
<p>Hinzu kommt eine berufspolitische Dimension. Das öffentliche Bild der Architektinnen und Architekten schwankt zwischen Künstlerfigur und Kostenverursacher; selten wird der Beruf als koordinierende Treuhandfunktion wahrgenommen, die zwischen Bauherrschaft, Behörden und ausführenden Gewerken vermittelt. Indem die Architektouren das Gespräch an den realisierten Bau verlagern, korrigieren sie dieses Zerrbild. Wer hört, wie eine Planerin eine knappe Budgetvorgabe in einen tragfähigen Entwurf übersetzt hat, versteht den Wert der Leistungsphasen besser als jede Imagekampagne. Vermittlung wird so zur Nachwuchs- und Akzeptanzfrage zugleich.</p>
<p>Für eine überregionale Leserschaft ist das Modell anschlussfähig. Vergleichbare Reihen bestehen in anderen Bundesländern, vom bundesweiten Tag der Architektur der Bundesarchitektenkammer (BAK) bis zu landesspezifischen Veranstaltungen. Bayern unterscheidet sich durch die feste Verzahnung mit einem Prädikat, das ökologische Kriterien benennbar und damit überprüfbar macht.</p>
<h2>Was bedeutet das Prädikat KlimaKulturKompetenz für die Planungspraxis?</h2>
<p>Das Prädikat KlimaKulturKompetenz bewertet fünf Nachhaltigkeitskriterien: Energieeffizienz, Klimaanpassung, Flächensparen, Barrierefreiheit und weitere Aspekte der Nachhaltigkeit. Jedes dieser Kriterien lässt sich auf einen konkreten Rechtsrahmen zurückführen, was das Prädikat von einem reinen Werbesiegel abhebt und an die geltende Normenlage bindet.</p>
<p>Energieeffizienz misst sich am Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Anforderungen an Primärenergiebedarf und baulichen Wärmeschutz den Maßstab für Neubau und Sanierung setzen. Barrierefreiheit verweist auf Art. 48 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und auf die Schutzziele der DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude sowie der DIN 18040-2 für Wohnungen. Flächensparen knüpft an die Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an, die den sparsamen Umgang mit Grund und Boden zur Abwägungsdirektive erhebt, ergänzt durch das Anbindegebot der bayerischen Landesplanung. Klimaanpassung schließlich findet ihre Grundlage in § 1 Abs. 5 BauGB, der Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ausdrücklich zu Zielen der Bauleitplanung erklärt.</p>
<p>Kritisch bleibt anzumerken, dass das Prädikat auf Selbstauskunft beruht. Die teilnehmenden Büros benennen selbst, in welchen der fünf Kriterien ihr Projekt überzeugt; eine externe Zertifizierung nach DGNB oder BNB ersetzt das Verfahren nicht. Der Mehrwert liegt deshalb weniger in der Strenge der Prüfung als in der Transparenz: Wer das Prädikat ausweist, lädt zur Nachfrage vor Ort ein. Damit verschiebt sich die Debatte von der Hochglanzbroschüre zum nachprüfbaren Detail, vom Versprechen zur Begehung.</p>
<p>Auffällig ist, welcher Aspekt in der Kriterienliste nur indirekt erscheint: der Umgang mit dem Bestand. Die graue Energie bereits verbauter Substanz gilt inzwischen als zentrale Stellschraube der Klimabilanz, weil Abriss und Neubau erhebliche Emissionen freisetzen. Wenn Flächensparen und Klimaanpassung ernst genommen werden, rückt der Erhalt vorhandener Gebäude in den Vordergrund, auch jenseits des förmlichen Denkmalschutzes nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG). Viele der ausgezeichneten Projekte dürften daher Umbauten und Erweiterungen sein, nicht Neubauten auf der grünen Wiese. Genau dieser Trend verdient die Aufmerksamkeit der Besucherinnen und Besucher.</p>
<h2>Regional erschlossen, überregional anschlussfähig</h2>
<p>Die Online-Trefferliste der ByAK lässt sich nach Regierungsbezirk, Typologie und KlimaKulturKompetenz sortieren, was die individuelle Tourenplanung erleichtert. Begleitet wird das Wochenende von einer Wanderausstellung und von regionalen Bustouren zu ausgewählten Projekten. Diese Infrastruktur verankert die Veranstaltung in der Fläche, von Unterfranken bis ins schwäbische Allgäu, und vermeidet die einseitige Konzentration auf die Landeshauptstadt. Gerade für ländliche Regionen, die unter demografischem Wandel und Leerstand leiden, wirkt diese Sichtbarkeit als Argument für qualitätvolle Innenentwicklung.</p>
<p>Diese föderale Breite hat einen planungskulturellen Hintergrund. Bayern kennt erhebliche Unterschiede zwischen prosperierenden Ballungsräumen und strukturschwachen Grenzregionen; was in München als Nachverdichtung gilt, bedeutet im Bayerischen Wald oft die Rettung eines Ortskerns. Die Architektouren bilden diese Spannweite ab, statt sie zu glätten, und liefern damit Argumente für eine differenzierte Landesentwicklung.</p>
<p>Die traditionelle Preview eröffnet das Jubiläum am 22. Juni 2026 im Foyer des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Staatsminister Christian Bernreiter und Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack würdigen dort die drei Jahrzehnte. Dass ein Bauministerium und eine Berufskammer gemeinsam auftreten, signalisiert die politische Anschlussfähigkeit des Themas und die Bereitschaft, Baukultur als Standortfaktor zu begreifen.</p>
<p>Dreißig Jahre Architektouren belegen, dass Baukultur keine private Liebhaberei ist, sondern eine öffentliche Aufgabe mit gesetzlichem Fundament. Die 199 Projekte des Jahres 2026 führen vor Augen, dass Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Flächensparen keine Hindernisse guter Architektur darstellen, sondern deren Bedingungen. Wer am letzten Juni-Wochenende eine Tür durchschreitet, betritt kein Museum, sondern einen Gebrauchsraum, der seine Qualität im Alltag beweisen muss. Genau darin liegt der bleibende Wert des Formats.</p>
<h2><strong>Leserinformation</strong></h2>
<table style="font-weight: 400;" width="624">
<tbody>
<tr>
<td width="153"><strong>Veranstaltung</strong></td>
<td width="471">Architektouren 2026, dreißigjähriges Jubiläum, 199 Projekte aus ganz Bayern</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Termin</strong></td>
<td width="471">Samstag und Sonntag, 27. und 28. Juni 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Preview</strong></td>
<td width="471">Montag, 22. Juni 2026, 18.00 Uhr, Foyer des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Veranstalter</strong></td>
<td width="471">Bayerische Architektenkammer (ByAK)</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Projekte und Tourenplanung</strong></td>
<td width="471">Online-Trefferliste der ByAK, sortierbar nach Regierungsbezirk, Typologie und KlimaKulturKompetenz; Booklet als PDF verfügbar</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Begleitprogramm</strong></td>
<td width="471">Wanderausstellung sowie regionale Bustouren zu ausgewählten Projekten</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Eintritt</strong></td>
<td width="471">In der Regel kostenfrei und ohne Voranmeldung, einzelne Projekte abweichend</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Barrierefreiheit</strong></td>
<td width="471">Die Zugänglichkeit variiert je Projekt; Schutzziele nach DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude. Objektbezogene Hinweise in der Online-Trefferliste</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Web</strong></td>
<td width="471">byak.de</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/architektouren-2026-199-offene-tueren-und-ein-praedikat-das-die-planungspraxis-prueft/">Architektouren 2026: 199 offene Türen und ein Prädikat, das die Planungspraxis prüft</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Architekten gehen auf die Straße, Baukultur zum Anfassen in Berlin</title>
		<link>https://baukunst.art/architekten-gehen-auf-die-strasse-baukultur-zum-anfassen-in-berlin/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 16:39:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin / Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Architektur Galerie Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Baukulturvermittlung]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsbeteiligung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=16547</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wie kommt Baukultur aus dem Fachzirkel zu den Menschen? Die Architektur Galerie Berlin und die Bundesstiftung Baukultur erproben am 2. Juli 2026 ein offenes Gesprächsformat mitten auf dem Gehweg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Berlin <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Raus aus der Blase: Wie Berlin Baukultur auf den Bürgersteig holt</strong></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Bürgersteig-Salon ist ein offenes Gesprächsformat, das die Vermittlung von Baukultur aus dem geschlossenen Fachzirkel auf die Straße verlegt und bewusst das Gespräch mit Passantinnen und Passanten sucht. Am 2. Juli 2026 lädt die Architektur Galerie Berlin gemeinsam mit der Bundesstiftung Baukultur zur zweiten Auflage unter dem Titel „Raus aus der Blase“ ein. Die Veranstaltung gehört zum Format „Baukulturtreff“ und versteht sich als praktischer Versuch, vom Reden ins Handeln zu kommen. Begrüßt wird das Publikum von Ulrich Müller, dem Leiter der Architektur Galerie Berlin, und von Reiner Nagel, der die Bundesstiftung Baukultur seit Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender führt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Anlass ist alles andere als nebensächlich. Im Baugesetzbuch (BauGB) ist Baukultur längst kodifiziert. Nach § 1 Absatz 6 Nummer 5 BauGB sind die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die gebaute Umwelt ist damit keine private Geschmacksfrage, sondern ein abwägungsrelevantes öffentliches Gut. Zwischen diesem Anspruch und der gesellschaftlichen Wahrnehmung klafft jedoch eine Lücke, die das Berliner Format genau adressiert.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum erreicht die gesetzliche Öffentlichkeitsbeteiligung so wenige Menschen?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Baugesetzbuch schreibt Beteiligung ausdrücklich vor. § 3 Absatz 1 BauGB regelt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele einer Planung, § 3 Absatz 2 BauGB die förmliche Auslegung des Planentwurfs samt Möglichkeit zur Stellungnahme. In der Praxis bleibt diese Beteiligung häufig formal. Bekanntmachungen im Amtsblatt, Akteneinsicht zu Bürozeiten und juristisch verdichtete Begründungen erreichen vor allem jene, die ohnehin mit Planungsrecht vertraut sind. Wer keine Vorbildung mitbringt, scheitert selten am Interesse, meist an der Form.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau hier setzt der Bürgersteig-Salon an. Statt das Publikum in einen Saal zu bitten, sucht das Format den öffentlichen Raum auf, in dem Stadt tatsächlich erlebt wird. Die niedrige Schwelle ist Programm. Ein Tisch auf dem Gehweg lädt anders ein als ein Auslegungsverfahren. Übertragbar ist diese Beobachtung auf nahezu jede Kommune, denn das Beteiligungsdefizit ist kein Berliner Sonderfall, sondern ein bundesweites Muster. Architektinnen und Stadtplaner kennen die Folge: Vorhaben, die formal beteiligt wurden, lösen bei der Fertigstellung dennoch Überraschung und Widerstand aus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Reiz liegt im Verzicht auf Hierarchie. Während das förmliche Verfahren feste Rollen verteilt, mischt der Salon Fachleute und Laien. Begriffe wie Nachverdichtung, graue Energie oder Umbaukultur werden dort nicht vorausgesetzt, sondern im Gespräch erklärt. So entsteht Übersetzungsarbeit, die das Planungsrecht zwar verlangt, in der Auslegungspraxis aber kaum leistet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Format ist erprobt. Bereits 2024 fand die Auftaktveranstaltung als Gemeinschaftsprojekt der Architektur Galerie Berlin mit der Bundesstiftung Baukultur statt und brachte Engagierte aus Bildung, Aktivismus und Verwaltung zusammen. Der „Bürgersteig-Salon“ verlegt die Diskussion bewusst vor die Tür der Galerie, damit auch Nichtfachleute und zufällig Vorbeikommende einbezogen werden. Die Methode ist denkbar einfach und gerade darin überzeugend: ein offener Ort, ein klarer Anlass, kurze Wege zwischen Fachwissen und Alltagserfahrung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Berlin verfügt über vergleichsweise ausdifferenzierte Instrumente der Baukulturpflege. Das Baukollegium Berlin, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, berät stadtbildprägende Vorhaben und tagt seit Jahren öffentlich. Die gestalterische Grundnorm liefert § 10 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln): Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab und Material so gestaltet sein, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten. Solche Vorschriften sichern eine Untergrenze, sie erzeugen jedoch noch kein gesellschaftliches Bewusstsein für Qualität. Dieses Bewusstsein muss vermittelt werden, und die Vermittlung ist die eigentliche Leerstelle.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet das Format für die Berliner Planungskultur?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Teilnehmenden der zweiten Auflage spiegeln die Breite der Akteurslandschaft. Mit dabei sind Leon Beck von Architects4Future, Angelika Hinterbrandner an der Schnittstelle von Architektur, Politik und Kommunikation, Robert Koerdt von der Max-Bill-Schule, Kristin Lazarova von der Urbanen Liga, Judith Rädlein von Urbaneo, Anne Schmedding von der Stiftung Berliner Leben, Florian Tienes von AG.URBAN und Jessica Waldera von Kleine Baumeister. Die Moderation übernehmen Leonie Ederer von der Bundesstiftung Baukultur und Amina Ghisu von der Deutschen BauZeitschrift (DBZ). Diese Mischung aus Aktivismus, Bildung, Wissenschaft und Verwaltung kommt in förmlichen Verfahren selten an einem Tisch zusammen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Zeitpunkt ist klug gewählt. 2026 begeht die Bundesstiftung Baukultur ihr zwanzigjähriges Bestehen; gegründet wurde sie 2006 durch das Gesetz über die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur mit Sitz in Potsdam. Wenige Wochen vor dem Salon, am 11. Juni 2026, stellte die Stiftung beim Konvent der Baukultur ihren siebten Baukulturbericht 2026/27 unter dem Titel „Gestalten, Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“ vor und übergab ihn an Bundesbauministerin Verena Hubertz. Der Bericht rückt die frühe Projektphase, die sogenannte Phase Null, sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft ins Zentrum. Der Bürgersteig-Salon erprobt diese bundesweite Programmatik im konkreten Berliner Maßstab.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Übertragbar ist der Ansatz auf andere Regionen, weil nahezu jedes Bundesland inzwischen vergleichbare Strukturen kennt. Gestaltungsbeiräte sind vielerorts kommunal fest etabliert, in einzelnen Ländern auch landesrechtlich verankert; sie sichern fachliche Qualität, bleiben für die breite Öffentlichkeit aber oft unsichtbar. Ein niedrigschwelliges Gesprächsformat kann diese Gremienarbeit ergänzen, ohne sie zu ersetzen, und das Verständnis für planerische Abwägung in die Quartiere tragen. Gerade kleinere Städte und ländliche Räume, in denen Personal und Sichtbarkeit knapp sind, könnten von dieser Übersetzungsleistung profitieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kritisch bleibt zu fragen, ob ein einzelner Abend strukturelle Defizite ausgleichen kann. Ein Gespräch auf dem Gehweg ersetzt keine reformierte Beteiligungspraxis, und die Reichweite solcher Formate bleibt begrenzt. Die europäische Davoser Erklärung von 2018 hat eine hohe Baukultur als gemeinschaftliche Aufgabe definiert; sie einzulösen verlangt mehr als symbolische Gesten. Der eigentliche Hebel läge in einer Beteiligung, die § 3 BauGB nicht nur erfüllt, sondern verständlich macht: in Klartext statt Amtsdeutsch, in aufsuchender statt abwartender Kommunikation, in kontinuierlicher statt punktueller Ansprache.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dennoch liegt der Wert des Formats gerade in seiner Bescheidenheit. Es nimmt den Begriff der Öffentlichkeit wörtlich und trägt ihn dorthin, wo Stadt entsteht und benutzt wird. Für die Berliner Planungskultur ist das ein realistischer und übertragbarer Beitrag. Nicht die große Geste verändert die Wahrnehmung von Baukultur, sondern die Summe vieler kleiner Gespräche, die aus Betroffenen Beteiligte machen. Wenn aus dem Salon eine Reihe und aus der Reihe eine Haltung wird, ist viel gewonnen, in Berlin und weit darüber hinaus.</p>
<h2><strong>Leserinformation</strong></h2>
<table style="font-weight: 400;" width="624">
<tbody>
<tr>
<td width="153"><strong>Veranstaltung</strong></td>
<td width="471">„Raus aus der Blase“, 2. Bürgersteig-Salon (Format „Baukulturtreff“)</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Termin</strong></td>
<td width="471">Donnerstag, 2. Juli 2026, 18 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Ort</strong></td>
<td width="471">Architektur Galerie Berlin, Karl-Marx-Allee 96, 10243 Berlin (Friedrichshain)</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Veranstalter</strong></td>
<td width="471">Architektur Galerie Berlin in Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Eintritt</strong></td>
<td width="471">frei</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Anreise</strong></td>
<td width="471">U5 Weberwiese (rund 200 Meter); Nachtbus N5; weitere Linien am Strausberger Platz</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Barrierefreiheit</strong></td>
<td width="471">Der Salon findet ebenerdig auf dem Bürgersteig vor der Galerie statt und ist damit stufenlos erreichbar (Maßstab DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude). Für besondere Bedarfe empfiehlt sich eine kurze Voranfrage bei der Galerie.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Information</strong></td>
<td width="471">architekturgalerieberlin.de, Telefon (030) 788 974 31</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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			</item>
		<item>
		<title>Das lebende Denkmal: Brandenburgs Landschaftsgärten zwischen Kunst und Recht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 16:16:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin / Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Gartendenkmalpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Landschaftsgarten]]></category>
		<category><![CDATA[Schloss Neuhardenberg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Garten im Rang eines Denkmals: Die Ausstellung in Schloss Neuhardenberg verbindet Malerei und Gartenkunst und führt mitten in die Fragen der märkischen Gartendenkmalpflege.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">| </strong></em>Regionales<em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong"> |</strong></em> Brandenburg <em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">| </em>Juni 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Wenn das Denkmal blüht und stirbt</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein historischer Garten ist nach Artikel 1 der Charta von Florenz von 1981 ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches Interesse besteht, und steht damit im Rang eines Denkmals. Diese Definition gewinnt im Oderbruch besondere Anschauung. Am 21. März 2026 eröffnet die Stiftung Schloss Neuhardenberg die Ausstellung „Von Gärten, Landschaften und Bildern. Landschaftsgärten in der Kunst vom Barock bis heute“, die bis zum 9. August 2026 zu sehen ist. Kurator Simon Häuser versammelt Werke aus sechs Jahrhunderten, von Jan Breughel dem Älteren über Carl Blechen, Max Liebermann und Lesser Ury bis zu Rineke Dijkstra und Tobias Zielony. Die Eröffnung bestreiten Dr. Heike Kramer, Simon Häuser und Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh, Generalintendant der Stiftung Humboldt Forum.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Anlass ist mehr als ein kunsthistorischer. Der Park von Neuhardenberg, vor rund 200 Jahren nach Plänen von Peter Joseph Lenné im Auftrag von Hermann Fürst von Pückler-Muskau und unter Mitwirkung von John Adey Repton angelegt, ist selbst Gegenstand der Schau. Karl Friedrich Schinkel formte das Schloss zwischen 1820 und 1823 zur klassizistischen Anlage um; Lenné übersetzte die Prinzipien der Malerei in den Raum. Blickachsen, perspektivische Staffelung, das Gruppieren und Vereinzeln von Bäumen: Der englische Landschaftsgarten ist ein gemaltes Bild, in dem man spazieren geht. Genau diese künstlerische Substanz schützt das Denkmalrecht, und genau hier beginnen die Schwierigkeiten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellung erzählt diese Wechselbeziehung in beide Richtungen. Gemälde barocker Parkanlagen erscheinen als Sinnbilder von Macht, Landschaftsbilder des 18. Jahrhunderts als Vorbilder der englischen Gärten, romantische und impressionistische Arbeiten als innere und atmosphärische Landschaften, expressionistische Parkmotive als psychisch aufgeladene Szenen. Fotografische und zeitgenössische Positionen befragen schließlich das Verhältnis von Mensch und Natur neu. So entsteht ein Panorama, das die Gartenkunst nicht als Dekor begreift, sondern als eigenständige künstlerische Disziplin, vielschichtig und verschiedenartig wie ein Garten selbst.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum steht ein Landschaftsgarten rechtlich auf unsicherem Boden?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 zählt in § 2 die Gartendenkmale ausdrücklich zu den geschützten Denkmalarten und fasst darunter gärtnerische Anlagen oder sonstige von Menschen gestaltete Teile von Landschaften mit ihren Pflanzen, Frei- und Wasserflächen. § 1 BbgDSchG verpflichtet Land, Gemeinden und Eigentümer gleichermaßen zu Schutz, Erhaltung, Pflege und Erforschung. Doch ein Garten widersetzt sich der Logik, die für Mauerwerk gilt. Artikel 2 der Charta von Florenz beschreibt ihn als Bauwerk, das vornehmlich aus lebendem Material besteht und damit vergänglich und erneuerbar ist. Ein Baudenkmal altert; ein Gartendenkmal wächst, blüht und stirbt im Jahresrhythmus. Die Erhaltungspflicht knüpft dabei an die Denkmaleigenschaft selbst und nicht erst an die Eintragung in die Denkmalliste, die in Brandenburg lediglich nachrichtlich wirkt. Wer ein Gartendenkmal besitzt, trägt die Verantwortung also vom ersten Tag an, unabhängig davon, ob ein Schild am Eingang darauf hinweist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Daraus folgt eine paradoxe Pflege. Was die Gestalt eines historischen Gartens ausmacht, hält Artikel 4 der Charta fest: Grundriss und Bodenrelief, Pflanzungen mit ihren Ausmaßen und Farbwirkungen, bauliche Ausstattung sowie bewegtes oder ruhendes Wasser. Die Authentizität liegt also nicht im einzelnen Baum, sondern im räumlichen Konzept. Wer einen abgängigen Bestand ersetzt, zerstört nichts, sofern er die ursprüngliche ästhetische Absicht trifft; wer ihn unverändert lässt, riskiert den Verlust der Komposition. Die Instandhaltung ist, wie die Charta betont, eine vorrangige und notwendigerweise fortwährende Maßnahme. Für Eigentümerinnen und Eigentümer schlägt sich das in dauerhaften Kosten nieder, die § 10g Einkommensteuergesetz (EStG) für Gartendenkmale immerhin steuerlich abfedert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Neuhardenberg zeigt, wie anspruchsvoll diese Aufgabe ist. Nach der Wende lag der Park als überwachsenes Fragment vor. Die Gartenarchitektin Adelheid von Schönborn rekonstruierte ihn in den 1990er Jahren entlang der historischen Blickbeziehungen, eine Arbeit, die 2004 mit der Auszeichnung „Deutschlands schönster Park“ gewürdigt wurde. Rekonstruktion bleibt in der Denkmalpflege heikel, weil sie zwischen Wiederherstellung und Neuschöpfung changiert. Die Charta von Florenz lässt sie zu, knüpft sie aber an gesicherte Befunde und an die Achtung des gewachsenen Bestands. In Neuhardenberg dienten genau jene Bilder als Quelle, die nun in der Ausstellung hängen: Gemälde und historische Aufnahmen halfen, verschwundene Baumgruppen und Wegeführungen zu belegen. So wird die Schau zur stillen Fortsetzung der denkmalpflegerischen Arbeit, die den Park überhaupt erst zurückgewonnen hat.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was leistet die Ausstellung für die märkische Gartendenkmalpflege?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Schau macht sichtbar, was im Recht abstrakt bleibt: die künstlerische Logik des Gartens. Wenn Carl Blechen, Walter Leistikow oder Dora Hitz Parkräume malen, dokumentieren sie nicht nur Motive, sondern die Sehweisen, aus denen diese Räume hervorgingen. Gartendenkmalpflege braucht solche Quellen, denn historische Gemälde, Stiche und Fotografien sind oft die einzigen Belege für verlorene Pflanzungen und Sichtachsen. Die Ausstellung übernimmt damit eine Aufgabe, die das Denkmalrecht voraussetzt, aber nicht selbst erfüllen kann: die Vermittlung des Denkmalwerts an ein breites Publikum.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zugleich verankert sie ein regionales Erbe. Brandenburg trägt mit Babelsberg, Glienicke, Branitz und Neuhardenberg eine Dichte an Lenné- und Pücklerschen Anlagen, die in Deutschland einzigartig ist. Diese märkische Gartenlandschaft ist kein Kulissenzauber, sondern ein planungsrechtlich relevanter Bestand, dessen Sichtachsen bis in die Umgebung reichen. Der Umgebungsschutz des BbgDSchG erfasst deshalb auch Flächen jenseits der Parkgrenze, etwa wenn ein Bauvorhaben eine historische Blickbeziehung zerschneiden würde. Wer in solchen Lagen plant, verhandelt nicht nur mit der unteren Denkmalschutzbehörde, sondern mit zwei Jahrhunderten gestalteter Wahrnehmung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein kritischer Punkt bleibt. Ausstellungen feiern das Schöne, während die eigentliche Last in den Pflegeetats steckt, die in Zeiten knapper Kassen unter Druck geraten. Hinzu kommt der Klimawandel: Trockenheit, Hitze und neue Schädlinge bedrohen alte Baumbestände schneller, als Denkmalpläne sie ersetzen können. Ein lebendes Denkmal lässt sich nicht einfrieren, es muss bewirtschaftet werden, und zwar dauerhaft, geduldig und mit Fachpersonal, das immer schwerer zu finden ist. Insofern ist „Von Gärten, Landschaften und Bildern“ mehr als eine Hommage an die Gartenkunst. Die Schau erinnert daran, dass der Schutz historischer Gärten eine fortlaufende kulturelle und finanzielle Entscheidung ist, deren Maßstab nicht der einzelne Baum ist, sondern das Bild, das er mit allen anderen ergibt. Wer dieses Bild bewahren will, muss es immer wieder neu pflanzen.</p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Besucherinformation</strong></p>
<p style="font-weight: 400;"><em>Ausstellung in der Stiftung Schloss Neuhardenberg</em></p>
<table style="font-weight: 400;" width="602">
<tbody>
<tr>
<td width="153"><strong>Ausstellung</strong></td>
<td width="448">„Von Gärten, Landschaften und Bildern. Landschaftsgärten in der Kunst vom Barock bis heute“</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Laufzeit</strong></td>
<td width="448">21. März bis 9. August 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Ort</strong></td>
<td width="448">Stiftung Schloss Neuhardenberg, Ausstellungshalle, Schinkelplatz, 15320 Neuhardenberg</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Öffnungszeiten</strong></td>
<td width="448">Mittwoch bis Sonntag und feiertags, 11 bis 18 Uhr; geschlossen am 26. August 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Eintritt</strong></td>
<td width="448">8 €, ermäßigt 5 €. Ermäßigungen gelten für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Seniorinnen und Senioren, Arbeitslose sowie Menschen mit Behinderungen.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Eröffnung</strong></td>
<td width="448">Samstag, 21. März 2026, 15 Uhr, Großer Saal. Eintritt frei, Anmeldung erbeten.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Begleitprogramm</strong></td>
<td width="448">Kuratorenführung am Sonntag, 12. April 2026, 15 Uhr. „Ein Tag im Park“ mit einer Performance von Nezaket Ekici am Sonntag, 31. Mai 2026, 14 Uhr.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Landschaftspark</strong></td>
<td width="448">Ganzjährig frei zugänglich.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Barrierefreiheit</strong></td>
<td width="448">Das Schlossensemble ist ein klassizistisches Baudenkmal; barrierefreie Zugänge orientieren sich an DIN 18040-1. Besucherinnen und Besucher mit eingeschränkter Mobilität stimmen ihren Besuch vorab mit der Stiftung ab.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Anreise</strong></td>
<td width="448">Regionalbahn RB 26 bis Trebnitz (Mark) oder Seelow-Gusow, weiter per Bus oder Taxi (Taxi Ahrendt Neuhardenberg, Telefon 033476 50168).</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Tickets und Auskunft</strong></td>
<td width="448">Telefon 033476 600-750, täglich 10 bis 18 Uhr; online über ticketmaster sowie im Stiftungsshop in Neuhardenberg.</td>
</tr>
<tr>
<td width="153"><strong>Web</strong></td>
<td width="448">schlossneuhardenberg.de</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-weight: 400;"><em>Angaben nach Stand der Stiftung Schloss Neuhardenberg; Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1. Änderungen vorbehalten.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundeswende am Deutschen Platz: Wie das Moratorium den fünften Erweiterungsbau der Nationalbibliothek ausbremst</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 09:42:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[CODE UNIQUE Architekten]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Nationalbibliothek]]></category>
		<category><![CDATA[Leipzig]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=16232</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bundesentscheid in Leipzig: Der fünfte Erweiterungsbau der Nationalbibliothek liegt im Moratorium. Was das für CODE UNIQUE und den Standort heißt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/bundeswende-am-deutschen-platz-wie-das-moratorium-den-fuenften-erweiterungsbau-der-nationalbibliothek-ausbremst/">Bundeswende am Deutschen Platz: Wie das Moratorium den fünften Erweiterungsbau der Nationalbibliothek ausbremst</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>baukunst.art</strong><br />
Regionales | Sachsen | Mai 2026 | Lesezeit 8 Minuten</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Wie der Bund die Nationalbibliothek ausbremst</h1>
<p>Der fünfte Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) in Leipzig ist ein klimastabiler Magazinbau mit rund 17.200 Quadratmetern Nutzungsfläche, geplant vom Dresdner Büro <strong><a href="https://www.codeunique.de/projekt/projekt/5-erweiterungsneubau-deutsche-nationalbibliothek/status/progress.html" target="_blank" rel="noopener">CODE UNIQUE Architekten</a></strong>, ausgelegt auf 35,5 Millionen Medienwerke und seit dem 12. März 2026 durch eine Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestoppt. Sechs Tage später wandelte das Haus von Wolfram Weimer den Stopp in ein Moratorium um. Geplant, vergeben, ausgeschrieben, aber nicht gebaut: das Vorhaben am Deutschen Platz illustriert, wie schnell ein abgestimmtes Bauprojekt des Bundes ins Wanken gerät, wenn ressortpolitische Linien sich kurzfristig verschieben.</p>
<p>Seit 2018 plant die DNB die Erweiterung in enger Abstimmung mit dem damals zuständigen Bundesressort unter Monika Grütters und dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen. Im Sommer 2025 lag ein abgestimmtes Planungskonzept vor. Voraus ging ein nichtoffener Realisierungswettbewerb nach Vergabeverordnung des Bundes; im September 2024 wählte das Preisgericht den Entwurf von CODE UNIQUE Architekten aus Dresden zum ersten Preis. Im Januar 2025 erhielt das Büro den Zuschlag für die Realisierung. Den zweiten Preis erhielten AV1 Architekten aus Kaiserslautern, den dritten Heinle Wischer aus Dresden. Bauherr ist der Bund, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) als Fachaufsicht Bundesbau.</p>
<p>Der Entwurf reagiert auf den 1914 bis 1916 errichteten Gründungsbau der einstigen Deutschen Bücherei und auf die vier vorausgegangenen Erweiterungen, zuletzt den vierten Bauabschnitt von Gabriele Glöckler aus Stuttgart. Der neue Magazinbau ist dreigestaffelt, kompakt, eigenständig platziert und schließt im vierten Obergeschoss baulich an das Hauptgebäude an. Bis zu sieben oberirdische und drei unterirdische Geschosse, ein fahrerloses Transportsystem (FTS) für die Magazinlogistik, ein integriertes Data-Center sowie Räume für Werkstatt, Lager und Anlieferung gehören zum Programm. Die geplante Bauzeit lag bei 2027 bis 2032, die Gesamtkosten bei rund 100 Millionen Euro. Etwa sieben Millionen Euro sind bereits in die Planung geflossen. Die ursprünglich auf 130 Millionen Euro angesetzten Gesamtkosten konnten dabei laut DNB-Generaldirektion in einem intensiven Planungsprozess um rund 30 Millionen Euro reduziert werden, ein für ein Bundesbauvorhaben dieser Größenordnung bemerkenswerter Wert.</p>
<h2>Warum trifft die Absage ausgerechnet den Standort Leipzig?</h2>
<p>Die DNB hat zwei Standorte, Leipzig und Frankfurt am Main, und einen einzigen gesetzlichen Auftrag: sämtliche in Deutschland publizierten oder in deutscher Sprache erscheinenden Medienwerke zu sammeln, zu erschließen und langfristig zu bewahren. Diese Pflicht regelt das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) in Verbindung mit der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV). Pro Tag gehen in der DNB rund 13.100 Werke ein, davon 3.300 körperlich, der Rest digital. Pro Jahr und Standort entspricht der Zuwachs an physischen Werken etwa 3,5 Regalkilometern. Die Magazinflächen in Leipzig sind nahezu erschöpft; zugleich müssen Bestände aus klimatisch ungeeigneten Altbauten umgelagert werden, um sie langfristig zu sichern.</p>
<p>Genau diese Doppelaufgabe sollte der fünfte Erweiterungsbau erfüllen. Dass die Entscheidung des Bundes ausgerechnet Leipzig trifft, hat dabei auch eine wirtschaftliche Dimension. Der Standort am Deutschen Platz ist nicht nur die ältere Wurzel der Institution, sondern auch ein bedeutender Arbeitgeber, Forschungsort und Anker des Buchstandorts; die Leipziger Buchmesse, das Deutsche Buch- und Schriftmuseum und das Deutsche Musikarchiv gehören in den engeren Bezugsraum. Das Sächsische Kulturministerium und der Bibliotheksverband Sachsen kritisierten den Bundesentscheid als Alleingang und als künstliche Polarisierung zwischen digitaler und analoger Sammlung. Auch die kommunale Ebene meldete sich: Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke formulierte, was analog produziert werde, müsse auch analog gesammelt werden.</p>
<p>Die Absage fiel zudem in einen sensiblen Termin. Eine Woche vor Beginn der Leipziger Buchmesse 2026 verschickte das Bundesressort die Mitteilung; bereits am 18. März 2026 sprach das Haus dann nicht mehr von einem Stopp, sondern von einem Moratorium. Eine Reform des DNBG werde erarbeitet, die Pflichtablieferung physischer Exemplare könne reduziert oder flexibilisiert werden, der Bund stehe weiterhin zum Standort Leipzig. Verbindliche Zeitpläne fehlen. Das „Moratorium“ ersetzt damit die abgestimmte Planungsentscheidung von 2018 durch einen offenen Aushandlungsprozess, der den Standort Leipzig auf das parlamentarische Tempo eines Bundesgesetzgebungsverfahrens verweist. Der eigentliche Adressat dieser Hängepartie ist das ausführende Architekturbüro: CODE UNIQUE arbeitet seit Januar 2025 an der Realisierung, weitere Fachplaner sind beauftragt, der Bauablauf war auf einen Baustart im Herbst 2026 ausgelegt.</p>
<h2>Welche rechtlichen Hürden hat das Bundesmoratorium übersehen?</h2>
<p>Die Begründung des Bundesressorts setzt auf eine konzeptionelle Verschiebung des Sammelauftrags hin zur digitalen Pflichtablieferung. Damit greift die Argumentation in den Kernbestand des DNBG ein. Eine Reduzierung der Pflichtexemplare von zwei auf eines oder gar auf ein rein digitales Exemplar setzt eine Gesetzesänderung voraus, also einen parlamentarischen Prozess. Bis dahin gilt die Sammelpflicht unverändert. Solange die DNB rechtlich verpflichtet ist, körperliche Medienwerke aufzunehmen, sind Magazinflächen kein Wunschposten, sondern eine zwingende bauliche Voraussetzung der Aufgabenerfüllung.</p>
<p>Hinzu kommt die haushaltsrechtliche Seite. Der Bauauftrag liegt beim Bundesbau in einem föderalen Kooperationsverhältnis, eingebettet in die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Bereits geflossene Planungsmittel von rund sieben Millionen Euro stehen einem konkretisierten Planungsergebnis gegenüber; ein gestaffelter Verzicht würde diese Aufwendungen entwerten. Auch die ingenieurmäßige Logik der Klimatisierung folgt belastbaren Normen, etwa der DIN ISO 11799 für die Lagerung von Bibliotheks- und Archivgut sowie den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Neubauten des Bundes. Klimatisch ungeeignete Altmagazine lassen sich technisch nicht beliebig nachrüsten; ein Magazinneubau ist hier die konservatorisch wie ökonomisch tragfähigere Option.</p>
<p>Der Vorgang ist damit mehr als eine regionale Verzögerung. Er berührt die Frage, wie verlässlich das Verhältnis zwischen Bundesbauverwaltung, Landesbau und einer nachgeordneten Bundesinstitution ist, wenn ein Ressortwechsel auf den Stand der Ausführungsplanung trifft. Auch der Deutsche Kulturrat und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben die Begründung der Absage scharf zurückgewiesen; im Verwaltungsrat der DNB formierten sich sechs Mitglieder gemeinsam zu einem Brief an das Bundesressort. Für Sachsen wäre der fünfte Erweiterungsbau ein über die Standortpflege hinausgehendes Signal gewesen: dass Bundesbau in einer ostdeutschen Großstadt mit Architekturwettbewerb, regional ansässigem Planungsbüro und qualitätsgesicherter Vergabe in eine langfristig wirksame Baukultur übergeht. Wird das Moratorium nicht in eine zügige Wiederaufnahme überführt, droht dem Standort ein Verlust an Verlässlichkeit, der weit über die unmittelbaren Magazinflächen hinausreicht. Die Frage, ob der Bund weiterhin zu seinem schriftlichen Kulturerbe steht, beantwortet sich nicht in Pressemitteilungen, sondern in Bauunterlagen, Haushaltstiteln und im weiteren Ablaufplan der Ausschreibung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Umbauen statt neu bauen: Wird Niedersachsen zum Labor für einfacheres Bauen im Bestand?</title>
		<link>https://baukunst.art/umbauen-statt-neu-bauen-wird-niedersachsen-zum-labor-fuer-einfacheres-bauen-im-bestand/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 09:24:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Niedersachsen & Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen im Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Konversionsquartiere]]></category>
		<category><![CDATA[Umbauordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Niedersachsen führte 2024 als erstes Bundesland eine Umbauordnung ein, Bremen zieht nach. Prämierte Konversionsquartiere zeigen, was rechtliche Vereinfachung ermöglicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/umbauen-statt-neu-bauen-wird-niedersachsen-zum-labor-fuer-einfacheres-bauen-im-bestand/">Umbauen statt neu bauen: Wird Niedersachsen zum Labor für einfacheres Bauen im Bestand?</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>baukunst.art</strong><br />
Regionales | Nord | Mai 2026 | Lesezeit 8 Minuten</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wenn der Bestand zum Bauland wird: Niedersachsen erprobt einfacheres Umbauen</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine Umbauordnung senkt die baurechtlichen Anforderungen an Umbauten und Nutzungsänderungen im Bestand auf das Niveau des ursprünglichen Baujahrs, statt Neubaustandards zu verlangen, und Niedersachsen hat sie als erstes deutsches Bundesland in geltendes Landesrecht überführt. Am 28. Juni 2026 öffnen in Niedersachsen und Bremen 106 Bauten zum Tag der Architektur ihre Türen, 91 davon in Niedersachsen, 13 in Bremen und 2 in Bremerhaven. Mehr als die Hälfte der ausgewählten Objekte sind nach Angaben der Architektenkammer Niedersachsen Bestandsprojekte. Was wie eine ästhetische Programmsetzung wirkt, ist Ausdruck eines tiefgreifenden Wandels im Baurecht: Der Nordwesten Deutschlands erprobt seit 2024 ein Modell, das die Last des Umbauens auf eine neue rechtliche Grundlage stellt. Die zwei Wochen ArchitekturZeit vom 13. bis 28. Juni 2026, gemeinsam getragen von der Architektenkammer Niedersachsen und der Architektenkammer Bremen, werden zum Schaufenster dieser Verschiebung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was hat die niedersächsische Umbauordnung tatsächlich verändert?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), beschlossen am 18. Juni 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51) und in Kraft seit dem 1. Juli 2024, gilt der neue § 85a NBauO als Herzstück. Er regelt, dass bei Aufstockung, Umbau, Ausbau oder Nutzungsänderung die betroffenen Bauteile, also Wände, Stützen, Decken, Böden, Dächer und Treppen, nur noch die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 1 NBauO erfüllen müssen. Die Konkretisierungen, also der detaillierte Regelapparat aus DIN-Normen und Verwaltungsvorschriften, gelten für diese Bauteile nicht mehr verbindlich (§ 85a Abs. 1 Satz 2 NBauO). Statik und Brandschutz bleiben Pflicht: Vorhandene tragende Bauteile müssen zusätzliche Lasten aufnehmen können (§ 12 NBauO), der Brandschutz muss gewährleistet sein (§ 14 NBauO). Bestandsschutz wird damit zum Planungsprinzip, statt zur Hürde im Genehmigungsverfahren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Flankierend entfällt die Pflicht zur Schaffung von Pkw-Stellplätzen bei neu geschaffenem Wohnraum (§ 47 Abs. 1 NBauO). Die Grenzabstände reduzieren sich von 0,5 H auf 0,4 H (§ 5 Abs. 2 NBauO), in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H. Für den Wohnungsbau im vereinfachten Genehmigungsverfahren gilt eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten, befristet zunächst bis Ende 2026 (§ 70a NBauO). Eine Innovationsklausel in § 66 NBauO öffnet zudem den Weg für den Gebäudetyp E auf Landesebene. Mit dem zweiten Änderungsgesetz vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52), in Kraft seit dem 1. Juli 2025, weitete der Landesgesetzgeber den Katalog verfahrensfreier Baumaßnahmen aus: Garagen bis 60 m² Grundfläche, Terrassenüberdachungen bis 40 m² und bestimmte Balkonerneuerungen brauchen keine Baugenehmigung mehr.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Mechanismus ist ambitioniert, aber nicht ohne Reibungen. Das Deutsche Institut für vergleichende Bauforschung (DIvB) wies im Mai 2025 darauf hin, dass § 85a NBauO in der Praxis weniger Klarheit schafft als gehofft. Der Verweis auf die unbestimmten Grundanforderungen des § 3 Abs. 1 NBauO veranlasst planende Büros aus Haftungsgründen, die Neubau-Anforderungen vorsorglich doch wieder einzubeziehen. Die Architektenkammer Niedersachsen begrüßt die Reform-Richtung ausdrücklich, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, etwa bei den Beratungspflichten der Bauaufsichtsbehörden. Auf Bundesebene wartet die Branche derweil auf das Gebäudetyp-E-Gesetz, dessen Eckpunkte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 20. November 2025 vorgelegt haben. Ein Referentenentwurf wird laut Bauministerkonferenz nicht vor Mitte 2026 erwartet, das Inkrafttreten erst 2027.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie konkret schlägt sich das in Bremen nieder?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während die Rechtspraxis in Niedersachsen noch tastet, liefert Bremen Anschauungsmaterial. Am 19. Februar 2026 verlieh die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gemeinsam mit der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen und dem Bremer Zentrum für Baukultur den Bremer Wohnbaupreis 2025. Insgesamt wurden 10 Preise, 5 Anerkennungen und 5 Sonderpreise Quartier vergeben. Auffällig: Mehrere prominent prämierte Projekte liegen in ehemaligen Industrie- und Konversionsarealen, also dort, wo Bauen im Bestand keine Zusatzoption ist, sondern Voraussetzung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ausgezeichnet wurde das Neue Kaffeequartier in der Bremer Überseestadt von LRW Architektur für die Hegemann-Reiners-Gruppe. Auf einem früher industriell genutzten Kaffee-Areal entstanden kleinteilige Strukturen, die die Altbremer Typologie mit Klinker, horizontalen Bändern und präzisen Fensterformaten zeitgenössisch übersetzen. Eine Anerkennung erhielten die Speicherlofts und die TQ Studios im Tabakquartier in Bremen-Woltmershausen, dem ehemaligen Standort der Brinkmann-Tabakfabrik, Bauherr Justus Grosse Immobilienunternehmen, Architektur Hilmes Lamprecht Architekten BDA. Lagerbauten der 1960er und 1970er Jahre wurden zu Wohnformen umgebaut, die ohne Abriss auskommen. Eine weitere Anerkennung ging an die Hafenpassage in der Überseestadt, ein Ensemble aus Wohnen, Kita, Büro und Gewerbe, das die Mischung von Funktionen typologisch durchgearbeitet zeigt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die drei Fälle machen sichtbar, was die rechtliche Lockerung erst ermöglicht. Eine Umnutzung wie im Tabakquartier wäre unter strengen Neubauanforderungen an Schallschutz (DIN 4109), Decken- und Brandschutzaufbauten in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar. Zugleich stehen Konversionsquartiere für die einzige skalierbare Antwort auf das CO₂-Problem der Bauwirtschaft: Erhalt grauer Energie statt Abriss-Logik, Weiternutzung statt Neuversiegelung. Bremen hat die eigene Bremische Landesbauordnung am 15. Mai 2024 ebenfalls in Richtung Bestand novelliert, in der Ausprägung weniger weitgehend als Niedersachsen, in der Stoßrichtung identisch. Beide Länder antworten damit auf Forderungen, die Architects for Future (A4F) bereits 2021 in die Bauministerkonferenz eingebracht hatte, und beide kombinieren die Reform mit einem gemeinsamen Tag der Architektur. Das Programm 2026 zeigt also nicht zufällig einen höheren Anteil an Bestandsprojekten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Niedersachsen und Bremen bilden damit den einzigen koordinierten Versuchsraum bundesweit, in dem eine Umbauordnung als geltendes Landesrecht in der Anwendung steht. Ob daraus ein Modell wird, das die Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz nachhaltig prägt, hängt davon ab, wie die Schnittstellen zum kommenden Gebäudetyp-E-Gesetz, zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), zum Baugesetzbuch (BauGB) und zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgestaltet werden. Belastbar bleibt eine niedersächsische Erkenntnis: Wer Bauen im Bestand ernsthaft erleichtern will, muss die materiellen Anforderungen entkoppeln, nicht nur Verfahren beschleunigen. Der Nordwesten liefert dafür gerade das beste verfügbare empirische Material. Die ArchitekturZeit 2026 übersetzt diese Rechtspraxis in besichtigbare Baukultur, und der Tag der Architektur am 28. Juni wird zeigen, ob die Reform auch ästhetisch trägt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Die Rochade des Hauses Hessen: Was passiert, wenn ein Land 450 Millionen Euro Schlösserlast annimmt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 09:02:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Denkmalpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Hessische Hausstiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Schlösserverwaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Donatus Landgraf von Hessen bietet dem Land seine Kulturstiftung an. 450 Millionen Euro, Schloss Friedrichshof, Schloss Fasanerie, eine baukulturelle Weichenstellung.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>baukunst.art</strong> | Regionales | Hessen | Mai 2026<br data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="hardBreak" data-prosemirror-node-inline="true" />Lesezeit 8 Minuten</p>
<h1>Hessens Schlösser-Deal: Was hinter der „Rochade“ des Landgrafen steckt</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Kulturstiftung des Hauses Hessen umfasst Schlösser, Parks, Kunstsammlungen und Wohnimmobilien im geschätzten Wert von rund 450 Millionen Euro. Im Januar 2026 bot Donatus Landgraf von Hessen dem Land Hessen die unentgeltliche Übergabe dieses Stiftungsvermögens an. Was nüchtern wie ein notarieller Vorgang klingt, ist tatsächlich eine der weitreichendsten kulturpolitischen Weichenstellungen in Hessen seit Jahrzehnten und ein Lehrstück über die Last des baulichen Erbes.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zum Paket gehören Schloss Friedrichshof in Kronberg im Taunus, Schloss Fasanerie mit Schlossmuseum in Eichenzell bei Fulda, die beiden Mausoleen auf der Rosenhöhe in Darmstadt sowie mehrere Wohn- und Liegenschaften in Eichenzell, Hanau und Kronberg. Nicht übertragen werden sollen Schloss Wolfsgarten bei Langen als Familiensitz, das Porzellanmuseum in Darmstadt und das Gut Panker in Schleswig-Holstein. Den Arbeitstitel „Rochade“, entlehnt aus dem Schachspiel, prägt eine Besonderheit des Angebots: Rentable Wohnimmobilien in München gehören als Mitgift zum Paket und sollen das laufende Defizit der schwer zu bewirtschaftenden Schlösser dämpfen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sprach am Sonntag in Wiesbaden von einem „Zeichen des Vertrauens und kulturpolitischen Signal mit großer Strahlkraft, das höchsten Respekt verdient“. Donatus Landgraf von Hessen erläuterte, das Angebot solle „mit allen Rechten und Pflichten“ gelten und zugleich die Hessische Hausstiftung in ihrem Bestand absichern.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche baulichen Lasten gehen mit der Schenkung auf das Land über?</strong></h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer Schlösser annimmt, übernimmt nicht nur Repräsentationsarchitektur, sondern eine Erhaltungspflicht, die sich über Generationen erstreckt. Die Hessische Hausstiftung wurde 1928 gegründet, um genau diese Last zu strukturieren; ihre Aufgabe ist bis heute der dauerhafte Erhalt der Kulturwerte des hessischen Fürstenhauses. Bauunterhalt, Denkmalpflege und musealer Betrieb sind dabei keine einmaligen Investitionen, sondern wiederkehrende Verpflichtungen, deren Höhe sich am Bestand und nicht am Kassenstand bemisst.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Schloss Friedrichshof in Kronberg, zwischen 1889 und 1893 für Kaiserin Victoria, die als Kaiserin Friedrich in die Geschichte einging, errichtet, wird heute als Fünf-Sterne-Schlosshotel betrieben. Schloss Fasanerie, ab 1708 für die Fürstäbte von Fulda begonnen und später an das Haus Hessen übergegangen, ist ein barockes Schlossensemble mit etwa 60 Schauräumen, bedeutender Antikensammlung, Porzellanmuseum und englischem Landschaftspark. Beide Anlagen unterliegen dem Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) und damit Erhaltungs- und Genehmigungspflichten, die jede bauliche Maßnahme an die zuständigen Denkmalschutzbehörden binden. Eingriffe in Substanz, Erscheinung oder Umgebung sind nach den einschlägigen Regelungen des HDSchG genehmigungspflichtig; die Kosten fachgerechter Restaurierung übersteigen die für vergleichbare Neubauten anzusetzenden Werte regelmäßig um ein Mehrfaches.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das für historische Bauten zwar Sonderregeln vorsieht, in der Praxis aber ein konstantes Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Substanzerhalt erzeugt. Die Honorierung der dafür nötigen Planungsleistungen folgt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), wobei bei Denkmalobjekten regelmäßig Zuschläge für Bauten mit besonderer Substanz anfallen. Was zunächst wie ein großzügiges Geschenk wirkt, ist also auch ein dauerhafter Posten im Landeshaushalt, dessen Höhe nicht das Land, sondern der bauliche Bestand bestimmt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine kulturhistorische Vorgeschichte, die das Angebot nüchterner erscheinen lässt, als es scheint. Die Hessische Hausstiftung, gegründet 1928 als Kurhessische Hausstiftung und seit 1986 unter ihrem heutigen Namen, entstand als Reaktion auf die in der Weimarer Reichsverfassung verlangte Auflösung der Familienfideikommisse; die Stiftungsform war damals die einzige Möglichkeit, eine drohende Verstaatlichung des Privatvermögens des Hauses Hessen abzuwenden. 2012 gründete das Haus die Kulturstiftung des Hauses Hessen, die nun zur Disposition steht. Der bedeutendste Vermögensabgang in jüngerer Zeit, der Verkauf der Darmstädter Madonna an Reinhold Würth 2011 für einen genannten Betrag in der Größenordnung von 50 Millionen Euro, hat die Grenzen privater Erhaltungslogik bereits damals deutlich gemacht. Zusätzlich läuft seit 2021 eine Provenienzforschung zur Kunstsammlung der Kulturstiftung mit Blick auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut; deren Ergebnisse müssten mit der Übergabe ebenfalls in öffentliche Verantwortung wandern.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Verwaltungsstruktur passt zu einem Schlösserportfolio dieser Größe?</strong></h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hessen verfügt anders als Bayern, Baden-Württemberg oder die Berlin-Brandenburgische Region nicht über eine eigenständige Schlösserverwaltung mit dem Zuschnitt der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen oder der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen sind organisatorisch beim Land angesiedelt, ihre Aufgabenstellung wäre durch eine Übernahme der Stiftungsobjekte jedoch deutlich erweitert. Verwaltungstechnisch wäre die Annahme des Stiftungsvermögens daher mit einer institutionellen Antwort verbunden, die über das bestehende Modell hinausreicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), Finanzminister R. Alexander Lorz (CDU) und der Hessische Minister für Wissenschaft, Kunst und Kultur Timon Gremmels (SPD) haben eine sorgfältige, ergebnisoffene Prüfung angekündigt. Benedikt Kuhn, Staatssekretär und Chef der Hessischen Staatskanzlei, koordiniert die Verhandlungen auf Landesseite. Inhaltlich geht es um drei verbundene Fragen. Wie lässt sich ein gewerblich betriebenes Schlosshotel wie Friedrichshof mit einem musealen Schloss wie der Fasanerie und mit Wohnimmobilien in einer einzigen Trägerstruktur sinnvoll bündeln? Wie wird der laufende Zuschussbedarf durch die rentablen Münchener Wohnimmobilien stabilisiert? Und wie lässt sich der bisherige Stiftungszweck mit den haushaltsrechtlichen Bindungen eines Bundeslandes vereinbaren?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus baukultureller Sicht steht zudem die Frage im Raum, welche Form von Öffentlichkeit das Land schaffen will. Schlösser sind keine reinen Sammlungsräume; sie sind gebaute Identitätsangebote, deren Wirkung von Park, Vorplatz, Achsen und Sichtbezügen abhängt. Eine staatliche Übernahme könnte die seit Jahren rückläufige investive Bauunterhaltung umkehren und Spielräume für eine konsequente Pflege der gartenkünstlerischen Bestände schaffen. Sie könnte aber auch zu einer Verwaltung führen, die kulturhistorische Substanz mit den Maßstäben des öffentlichen Hochbaus misst, mit allen Konsequenzen für Standardisierung und Genehmigungstempo.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Schenkung ist mehr als eine Vermögensübertragung. Sie verschiebt eine seit 1928 in Familienhand organisierte Verantwortungsstruktur in den staatlichen Bereich und stellt das Land Hessen vor die Aufgabe, ein eigenes Modell für die langfristige Pflege seiner repräsentativsten Bauwerke zu entwickeln. Vergleichbare Konstellationen existieren in Bayern mit der seit dem frühen 19. Jahrhundert bestehenden staatlichen Schlösserverwaltung, in Berlin und Brandenburg mit der 1995 gegründeten Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie in Baden-Württemberg mit den Staatlichen Schlössern und Gärten als Landesbetrieb. Jedes dieser Modelle hat sich über Jahrzehnte ausdifferenziert, jedes operiert mit eigenen Bauhütten, Restaurierungswerkstätten und Gartendenkmalabteilungen. Ob das Geschenk angenommen wird, entscheidet sich nicht am Verhältnis zwischen Landgraf und Landesregierung, sondern an der Frage, ob Hessen bereit ist, eine dauerhafte baukulturelle Infrastruktur dieses Zuschnitts aufzubauen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob aus dem Schachzug „Rochade“ eine dauerhafte Aufstellung wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Architekturtage 2026: Was uns verbindet, was die Republik trägt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 07:29:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturtage 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Baukultur Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Infrastrukturen des Alltags]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>om 28. bis 30. Mai 2026 öffnen zehn Architekturhäuser in neun Bundesländern rund 300 Türen zur Infrastruktur des Alltags. Brücken, Kraftwerke, Netze: Was uns verbindet. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong> | Österreich | Mai 2026<br />
Lesezeit 8 Minuten</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Brücken, Kraftwerke, Netze: Eine Reise durch Österreichs verborgene Bauwelt</strong></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architekturtage sind Österreichs größtes biennales Publikumsfestival für Baukultur und Ingenieurtechnik. Vom 28. bis 30. Mai 2026 stellt die dreizehnte Ausgabe unter dem Motto „Was uns verbindet, Infrastrukturen des Alltags“ jene Bauten ins Zentrum, die das Land im Wortsinn zusammenhalten: Brücken, Kraftwerke, Abwassersysteme, Strom- und Wasserversorgung, Bahnhöfe, Logistikzentren. Rund 300 Veranstaltungen in allen neun Bundesländern, kuratiert von zehn Architekturhäusern, machen sichtbar, was im Alltag funktionieren muss, damit Stadt und Landschaft funktionieren können.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum stellen die Architekturtage 2026 Infrastruktur ins Zentrum?</strong></h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Festivalmotto reagiert auf eine Schätzung, die in den Programmtexten der Veranstalter wiederholt zitiert wird: Rund 70 Prozent der Anlagen, die das Land 2050 benötigen wird, existieren heute noch nicht. Energiewende, Mobilitätswende, demografischer Wandel und Klimaanpassung verlangen Infrastrukturbauten in einem Umfang, den die letzten Jahrzehnte nicht gekannt haben. Diese Bauten entstehen meist abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sie werden geplant, geprüft, gebaut und betrieben, ohne dass die Gesellschaft mitdenkt, mitstreitet oder mitfeiert. Die Architekturtage stellen genau diese Lücke ins Zentrum.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Programm konkretisiert den Anspruch mit greifbaren Orten. In Vorarlberg führt das vai Vorarlberger Architektur Institut in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz zu frühen Industrieanlagen und zur Wasserwirtschaft, etwa zum Kraftwerk Litschau. In Tirol bietet aut. architektur und tirol Bauvisiten zur Stubaitalbahn, zu den Innsbrucker Kraftwerken in Mühlau und zum Recyclingzentrum Ahrental. Niederösterreich nimmt Getreidespeicher, die Wachaubahn und Renaturierungsprojekte entlang der Donau in den Blick. Das Burgenland öffnet im Schlossquartier Eisenstadt den Zugang zu Wind- und Solarparks, Steiermark und Kärnten kooperieren bei einer Sonderfahrt auf der neuen Koralmbahn. In Wien werden Verkehrs-, Wasser- und Energieanlagen für Sonderöffnungen bereitgestellt, in Salzburg ein Verkehrskonzept in Flachau vorgestellt. Die Bandbreite ist programmatisch: nicht das Spektakel, sondern die Substanz.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Tiroler Programm verdichtet diese Logik exemplarisch. Am 29. Mai führt EGKK Landschaftsarchitektur durch die Neugestaltung des Bozner Platzes in Innsbruck, am 30. Mai folgen Brueckenwanderung an der Stubaitalbahn mit Martin Schönherr und Conrad Brinkmeier, eine Führung durch die Mühlauer Kraftwerke mit Andreas Rauch, ein Stadtspaziergang von Ivona Jelčić zu Abfalleimer, Stromkasten und Gullydeckel sowie eine Fahrradtour kreuz und quer über Sill und Inn. Den Abschluss bildet das Bogenfest unter den Innsbrucker Bahnviadukten. Architektur wird hier nicht ausgestellt, sondern abgegangen: ein Lehrstück darin, wie Vermittlung funktioniert, wenn sie sich nicht an Fachpublikum allein richtet.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Bedeutung hat das Festival für die Planungspolitik in den Bundesländern?</strong></h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architekturtage sind in der österreichischen Planungslandschaft kein beliebiger Branchentermin. Veranstaltet werden sie von der Bundeskammer und den Länderkammern der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sowie der Architekturstiftung Österreich. Damit steht hinter dem Festival jene berufsständische Selbstverwaltung, die das Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG 2019) als verfasste Rechtsperson absichert. Kuratiert wird das Programm von den zehn Architekturhäusern: afo architekturforum oberösterreich, Architektur Haus Kärnten, Architektur Raumburgenland, Architekturzentrum Wien (Az W), HDA Haus der Architektur Graz, Initiative Architektur Salzburg, ÖGFA Österreichische Gesellschaft für Architektur, ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich, aut. architektur und tirol sowie vai Vorarlberger Architektur Institut. Diese föderale Architektur des Festivals bildet ab, was die österreichische Planungskultur prägt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bauordnung und Raumordnung sind in Österreich Landessache. Jedes Bundesland regelt eigene Bautechnik- und Raumordnungsgesetze, harmonisiert über die OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik. Wer die regionale Differenz der Architekturtage ernst nimmt, sieht in den Programmpunkten eine kuratierte Lesart dieser Föderalstruktur: Energieinfrastruktur im Burgenland verweist auf die landeseigene Energiestrategie, die Donau-Renaturierung auf bundes- und länderübergreifende Wasserrechtsregime, die Koralmbahn auf eine Verkehrsinfrastruktur, die zwei Bundesländer in einen gemeinsamen Wirtschaftsraum verwandelt. Das Festival führt vor, dass Baukultur in Österreich nicht national vereinheitlicht ist, sondern als Summe regionaler Praxis entsteht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die zehn Architekturhäuser fungieren als Vermittlungsinstanz zwischen Profession und Öffentlichkeit. Dass eine Berufskammer in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Architekturinstitutionen ein dreitägiges, weitgehend kostenfreies Festival ausrichtet, ist im DACH-Vergleich bemerkenswert. In Deutschland wäre eine vergleichbare Bündelung von Bundesarchitektenkammer, Länderkammern und regionalen Architekturzentren bislang ohne dauerhaftes Format. Der österreichische Baukulturreport, regelmäßig vom Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt vorgelegt, bildet den policy-politischen Rahmen, an den die Architekturtage anschließen. Festival und Bericht stehen in einem produktiven Verhältnis: Was der Bericht analytisch fordert, übersetzt das Festival in erlebbare Räume.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Vom Auftakt zum New European Bauhaus</strong></h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Auftaktveranstaltung am 20. Mai im Architekturzentrum Wien bündelt Diskurs und Repräsentation. Angelika Fitz, Direktorin des Az W, eröffnet gemeinsam mit Barbara Frediani-Gasser, Präsidentin des Vereins der Architekturtage und Vertreterin der Bundeskammer, sowie Christian Kühn und Karoline Mayer von der Architekturstiftung Österreich. Den Impulsvortrag halten Dietmar Feichtinger, der mit Büros in Paris und Wien zu den profiliertesten Brückenbauern Europas zählt, sowie Apolline Couret von schlaich bergermann partner Paris. Als Baukulturbotschafterinnen und Baukulturbotschafter wirken neben Feichtinger die Weltraumarchitektin Barbara Imhof, der Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger und die Kuratorin Anamarija Batista.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 28. Mai öffnen sich im Format Open Studio26 Architektur- und Ingenieurbüros österreichweit für Gäste. Der Open Call26 ruft parallel zu Einreichungen zum Thema Infrastruktur auf: Fotografien gebauter Anlagen, Skizzen und Visionen für die Infrastruktur von morgen. Aus den Einreichungen entsteht ein „Infrastrukturatlas des Alltags“, der geografisch verortet im Netz veröffentlicht wird. Den Schlusspunkt setzt am 10. Juni 2026 die Abschlussveranstaltung am Otto-Wagner-Areal in Wien, ihrerseits Satelliten-Event des New European Bauhaus Festivals der Europäischen Union. Damit verbindet das Festival regionale Programmkuration mit europäischer Baukulturpolitik.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die DACH-Region liegt darin ein Modell. Die Übersetzung von Infrastrukturpolitik in Bauvisiten, Stadtspaziergänge, Workshops und Familienprogramme schafft jene öffentliche Anschlussfähigkeit, die Großprojekte heute brauchen. Wer Energiewende, Hochwasserschutz oder Schienenausbau realisieren will, ohne sich in Verfahren und Akzeptanzkrisen zu verheben, ist auf eine informierte Öffentlichkeit angewiesen. Der deutsche Tag der Architektur, organisiert von den Länderkammern, erreicht in seiner Reichweite nicht die kuratorische Tiefe der Architekturtage. Auch in der Schweiz fehlt ein vergleichbares, vom Berufsstand getragenes Festivalformat mit föderalem Anspruch. Die Architekturtage 2026 sind die infrastrukturpolitisch relevanteste Veranstaltung des österreichischen Baukulturkalenders. Sie verdienen Beachtung weit über die Republik hinaus, gerade in Bayern und Baden-Württemberg, wo ähnliche Transformationsaufgaben unter ähnlicher Föderalstruktur anstehen.</p>
<h3>Leserinformation: Architekturtage 2026</h3>
<p><strong>Festival</strong> Architekturtage 2026, 13. Ausgabe Motto: „Was uns verbindet, Infrastrukturen des Alltags&#8220;</p>
<p><strong>Termin</strong> Donnerstag, 28. Mai bis Samstag, 30. Mai 2026 Auftaktveranstaltung: Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 17:30 Uhr Abschlussveranstaltung: Mittwoch, 10. Juni 2026, ab 18:00 Uhr</p>
<p><strong>Orte</strong> Rund 300 Veranstaltungen in allen neun Bundesländern Österreichs Auftakt: Architekturzentrum Wien (Az W), MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien Abschluss: Otto-Wagner-Areal, Baumgartner Höhe 1, 1140 Wien</p>
<p><strong>Eintritt</strong> Sämtliche Veranstaltungen kostenfrei Für viele Programmpunkte ist eine Anmeldung erforderlich</p>
<p><strong>Open Studio 26</strong> Donnerstag, 28. Mai 2026 Architektur- und Ingenieurbüros öffnen österreichweit ihre Türen Standorte ab Anfang Mai auf der Festivalwebsite</p>
<p><strong>Open Call 26</strong> Einreichungen von Fotografien, Skizzen, Modellen und Videos zum Thema Infrastruktur Einreichschluss: 30. Mai 2026 Auswahl wird Teil des „Infrastrukturatlas des Alltags&#8220;</p>
<p><strong>Kuratierende Architekturhäuser</strong> afo architekturforum oberösterreich · Architektur Haus Kärnten · Architektur Raumburgenland · Architekturzentrum Wien · HDA Haus der Architektur Graz · Initiative Architektur Salzburg · ÖGFA Österreichische Gesellschaft für Architektur · ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich · aut. architektur und tirol · vai Vorarlberger Architektur Institut</p>
<p><strong>Veranstalter</strong> Bundeskammer und Länderkammern der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker Architekturstiftung Österreich</p>
<p><strong>Programm und Anmeldung</strong> <a href="http://www.architekturtage.at" target="_blank" rel="noopener">www.architekturtage.at</a></p>
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		<title>Zwei Leben, ein weißer Würfel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 16:27:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Kölle]]></category>
		<category><![CDATA[Edvard Munch]]></category>
		<category><![CDATA[Galerie der Gegenwart]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburger Kunsthalle]]></category>
		<category><![CDATA[Körperkunst]]></category>
		<category><![CDATA[Kunsthaus Zürich]]></category>
		<category><![CDATA[Malfluss Lebensfluss]]></category>
		<category><![CDATA[Maria Lassnig]]></category>
		<category><![CDATA[Museumsarchitektur]]></category>
		<category><![CDATA[Oswald Mathias Ungers]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was die Strenge der Architektur mit der Härte der Bilder macht: Die Hamburger Kunsthalle zeigt bis zum 30. August 2026 in der Galerie der Gegenwart eine Doppelschau, die es so noch nicht gegeben hat: Maria Lassnig und Edvard Munch, getrennt durch ein halbes Jahrhundert und durch zwei Sprachräume, hängen erstmals nebeneinander.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong>baukunst.art</strong> |  Regionales | Nord |  Mai 2026<br />
Lesezeit 8 Minuten</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was die Strenge der Architektur mit der Härte der Bilder macht</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Hamburger Kunsthalle zeigt bis zum 30. August 2026 in der Galerie der Gegenwart eine Doppelschau, die es so noch nicht gegeben hat: Maria Lassnig und Edvard Munch, getrennt durch ein halbes Jahrhundert und durch zwei Sprachräume, hängen erstmals nebeneinander. Rund 180 Werke auf zwei Geschossen, kuratiert von Brigitte Kölle, Sandra Gianfreda und Hans Dieter Huber. Was die Ausstellung interessant macht, ist nicht nur die kunsthistorische Setzung. Es ist auch der Ort, an dem sie stattfindet: Oswald Mathias Ungers&#8216; weißer Kubus von 1997. Architektur und Bildwelt geraten hier in eine produktive Spannung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was verbindet Lassnig und Munch über fünfzig Jahre hinweg?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Edvard Munch (1863 bis 1944) und Maria Lassnig (1919 bis 2014) trennen Generationen, Geografien und Schulen. Munch war Mitte fünfzig, als Lassnig geboren wurde. Lassnig war Mitte zwanzig, als Munch starb. Beide haben sich nie getroffen. Und doch arbeiten die kuratorischen Verantwortlichen entlang von dreizehn Kapiteln Parallelen heraus, die nicht behauptet, sondern gezeigt werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die zentrale Schnittstelle ist die Behandlung des Körpers. Munch psychologisiert die Welt. Bei ihm tritt die Landschaft auf wie ein Gefäß für innere Zustände. Trauer, Verzweiflung, Angst, Zorn, Freude. Lassnig dagegen verlässt die Psychologie und geht in den Körper hinein. Ihre „Körpergefühlsbilder&#8220; sind keine Allegorien, sondern Beschreibungen physischer Empfindung. Druck beim Sitzen. Spannung in den Gelenken. Die räumliche Ausdehnung der eigenen Hülle. Beide nutzen Farbe nicht als Beschreibung der Welt, sondern als Werkzeug der Selbstprüfung. Das ist das Verbindende, und das verträgt einen Saalabstand von mehreren Generationen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Titel „Malfluss = Lebensfluss&#8220; stammt von einem Lassnig-Gemälde. Er beschreibt eine künstlerische Haltung, die Kunst und Existenz nicht mehr unterscheidet. Genau diese Haltung ist es, die in der Ausstellung den Ausschlag gibt. Wer das gesehen hat, wird sich an einzelne Werkgegenüberstellungen länger erinnern als an die kunsthistorischen Belege.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie geht die Ausstellung mit der zeitlichen Distanz um?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die kuratorische Lösung ist klug. Statt biografischer Synchronisierung, statt der üblichen „Wer hat wen beeinflusst&#8220;-Frage entscheidet sich das Team für eine thematische Ordnung. Doppelporträts. Krankheit und Tod. Mensch und Tier. Natur und Subjekt. In jedem Kapitel hängt Lassnig neben Munch, ohne dass eine Hierarchie aufgebaut wird. Das ist methodisch ehrlicher, weil es die historische Asymmetrie nicht überspielt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Beispiel: Munchs „Der Tiger&#8220; von 1909 zeigt eine Frau und ein Raubtier in zärtlicher Begegnung. Es ist eine romantische Szene, in der die Differenz zwischen Mensch und Tier ästhetisch überspielt wird. Daneben hängt Lassnigs „Mit einem Tiger schlafen&#8220; von 1975. Hier ist die Begegnung nicht romantisch, sondern potenziell tödlich. Lassnig macht sichtbar, was Munch noch behauptet. Das ist eine kunsthistorische Verschiebung in einem einzigen Wandfeld.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellung entstand in Kooperation mit dem Kunsthaus Zürich und mit Leihgaben von Maria Lassnig Stiftung Wien und Munchmuseet Oslo. Brigitte Kölle, seit 2011 an der Kunsthalle und Sammlungsleiterin der Gegenwartskunst, hat sie mit Sandra Gianfreda und dem Gastkurator Hans Dieter Huber konzipiert. Johanna Hornauer ist Assistenzkuratorin. Der Katalog erscheint im DISTANZ Verlag, 304 Seiten, mit einem Interview mit der Schriftstellerin Siri Hustvedt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Welche Rolle spielt der Ungers-Bau für die Wirkung der Schau?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Galerie der Gegenwart wurde 1997 als zweiter Erweiterungsbau der Hamburger Kunsthalle eröffnet. Sie ist der dritte Solitär in einem Komplex, der drei Epochen der deutschen Museumsarchitektur in dichter Nachbarschaft zeigt. Der ornamentierte Backsteinbau von Georg Theodor Schirrmacher und Hermann von der Hude von 1869, der klassizistische Kuppelbau von Fritz Schumacher aus Muschelkalk von 1919, und Ungers&#8216; weißer Würfel auf rotem Granitsockel von 1997. Drei Häuser, drei Haltungen, in fußläufiger Nähe.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ungers gewann den Wettbewerb 1986. Sein Entwurf war ein Manifest: Quadrat über Quadrat, gerasterte Fassade, klare innere Geometrie. Über 5.600 Quadratmeter Ausstellungsfläche, vierstöckig, mit zentralem Lichthof. Das war nie unumstritten. Schon zur Eröffnung wurde die Strenge des Hauses als Zumutung beschrieben. Das Hamburger Abendblatt titelte 1997 „Die Quadratur des Ungers&#8220;. Der Bau verlangt von der Kunst eine Antwort. Wer hier nicht ortsspezifisch denkt, geht unter.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau diese Anforderung hat die Kunsthalle früh produktiv genutzt. Zur Eröffnung beauftragte das Haus Künstlerräume: Jenny Holzers „Ceiling Snake&#8220; für den Übergang von der Lichtwark-Galerie. Ilya Kabakovs „Healing with Paintings&#8220;. Richard Serras „Measurement of Time. Seeing Is Believing&#8220; und seine Wandzeichnung „Spot on&#8220;. Bogomir Eckers „Tropfsteinmaschine&#8220;, die alle Geschosse durchquert. Monika Sosnowskas labyrinthische Raumstruktur. Diese Arbeiten sind keine Dekoration, sondern eine architektonische Kommentierung des Baus von innen heraus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Brigitte Kölle hat dieses Verhältnis 2016 bis 2021 mit der Reihe „7 Künstler*innen vs. Ungers&#8220; explizit gemacht. Der Bau wurde zum Gegenüber, nicht zum Hintergrund. Das ist methodisch bemerkenswert, weil es einen kuratorischen Anspruch markiert, der über die Programmierung von Wechselausstellungen hinausgeht: Das Haus wird mitkuratiert.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie verhalten sich die Bilder zur Geometrie des Hauses?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In der aktuellen Ausstellung ist die Spannung besonders sichtbar. Lassnig malt Körper, die aus sich heraustreten. Munch malt Gesichter, deren Konturen sich auflösen. Beide arbeiten gegen Form, gegen Begrenzung, gegen die klare Linie. Ungers&#8216; Bau dagegen ist die gebaute Form selbst. Quadrat, Achse, Symmetrie. Diese Konstellation könnte unverträglich sein. Sie ist es aber nicht. Sie wird zur produktiven Reibung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer durch die zwei Geschosse geht, erlebt die Bilder anders als in einem Black-Cube-Raum. Das Licht, das durch die hohen Fenster fällt, der polierte Steinboden, die spürbare Wandstärke. All das setzt die Bilder unter einen Druck, der zu ihnen passt. Munchs „Schrei&#8220;-Variante steht hier nicht im romantisierten Halbdunkel. Sie steht im Tageslicht eines rationalistischen Saals, und sie behauptet sich. Das ist mehr, als die Architektur eigentlich zulässt. Ungers&#8216; Bau erweist sich an dieser Stelle als robuster, als seine Kritiker behaupten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten, die das Verhältnis zwischen Kunstraum und Kunstwerk neu denken wollen, ist die Ausstellung deshalb interessanter als die kunsthistorische Setzung allein vermuten lässt. Sie zeigt, wie ein streng komponierter Bau aus den späten 1990er Jahren mit Inhalten umgeht, die seine ästhetische Voraussetzung in Frage stellen. Das ist eine architekturkritische Lektion, die in keinem Lehrbuch steht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was lohnt sich für den Besuch sonst noch?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer nach Hamburg fährt, sollte sich Zeit für den Gesamtkomplex nehmen. Der Schumacher-Bau zeigt unter dem Titel „SKULPTURAL&#8220; erstmals die Skulpturensammlung des Hauses aus 2.500 Jahren, eingebettet in die Lichtwark-Galerie. Eine Sammlungspräsentation, die Skulptur als Bindeglied zwischen Antike, Moderne und Gegenwartskunst lesbar macht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Parallel läuft seit dem 5. Juni 2026 die 9. Triennale der Photographie Hamburg, die das gesamte Stadtgebiet mit Ausstellungen bespielt. Die Kunsthalle ist mit eigenen Beiträgen vertreten. Wer Architektur und zeitgenössische Kunst in einem Wochenende verbinden will, findet in der Hansestadt im Sommer 2026 ein außergewöhnlich dichtes Programm.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Doppelschau Lassnig und Munch läuft noch bis zum 30. August. Wer sie sehen will, sollte einen Wochentag wählen. Die Sitze in den szenischen Lesungen mit Lina Beckmann und Mirco Kreibich vom Schauspielhaus sind regelmäßig ausverkauft.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Service-Box</h1>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Maria Lassnig und Edvard Munch. Malfluss = Lebensfluss</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Ort: </strong>Hamburger Kunsthalle, Galerie der Gegenwart, Glockengießerwall 5, 20095 Hamburg</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Laufzeit: </strong>27. März bis 30. August 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Umfang: </strong>rund 180 Werke auf zwei Geschossen</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Kuratorinnen: </strong>Dr. Brigitte Kölle (Hamburger Kunsthalle), Dr. Sandra Gianfreda (Kunsthaus Zürich), Prof. Dr. Hans Dieter Huber (Gastkurator)</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Assistenzkuratorin: </strong>Dr. Johanna Hornauer</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Kooperation: </strong>Kunsthaus Zürich, Maria Lassnig Stiftung Wien, Munchmuseet Oslo</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Katalog: </strong>DISTANZ Verlag, 304 Seiten, 48 € (Museumspreis 38 €)</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Web: </strong><span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="http://hamburger-kunsthalle.de/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">http://hamburger-kunsthalle.de</a></span></span></p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Galerie der Gegenwart. Architektonische Daten</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Architekt: </strong>Oswald Mathias Ungers</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wettbewerb: </strong>1985 ausgelobt, 1986 entschieden</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Grundstein: </strong>1993</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Eröffnung: </strong>Oktober 1997</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Geschossfläche: </strong>über 5.600 m² Ausstellungsfläche</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Konstruktion: </strong>vierstöckiger Kubus, helle Kalksteinfassade, Sockel aus rotem Granit</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Baukosten: </strong>rund 104,3 Mio. DM (ursprünglich 74 Mio. DM kalkuliert)</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Hamburger Kunsthalle. Drei Häuser, drei Epochen</h3>
<ul class="ak-ul" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="bulletList" data-prosemirror-node-block="true">
<li data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="listItem" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stammhaus 1869: Backsteinbau von Hermann von der Hude und Georg Theodor Schirrmacher</p>
</li>
</ul>
<ul class="ak-ul" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="bulletList" data-prosemirror-node-block="true">
<li data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="listItem" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Erweiterungsbau 1919: Muschelkalk-Anbau mit Kuppel von Fritz Schumacher</p>
</li>
</ul>
<ul class="ak-ul" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="bulletList" data-prosemirror-node-block="true">
<li data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="listItem" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Galerie der Gegenwart 1997: Kubus von Oswald Mathias Ungers</p>
</li>
</ul>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/zwei-leben-ein-weisser-wuerfel/">Zwei Leben, ein weißer Würfel</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Der Norden baut weiter. An sich selbst.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 16:01:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen im Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Baukulturpreis Schleswig-Holstein]]></category>
		<category><![CDATA[Erlebnis-Hus St. Peter-Ording]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburger Architektur Sommer 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Klimagerechte Architektur]]></category>
		<category><![CDATA[Nichts Neues DAM]]></category>
		<category><![CDATA[Sterntalerweg Lübeck]]></category>
		<category><![CDATA[Urbaneo HafenCity]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bauen im Bestand als Zukunftsfrage: Hamburger Architektur Sommer 2026 und der Baukulturpreis Schleswig-Holstein zeigen, was der Norden vorlegt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/der-norden-baut-weiter-an-sich-selbst/">Der Norden baut weiter. An sich selbst.</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>baukunst.art</strong> |  Regionales | Nord |  Mai 2026<br />
Lesezeit 7 Minuten</p>
<h1>Weiterbauen statt wegreißen: Norddeutsche Antworten</h1>
<p>Vom 8. Mai bis 24. August 2026 zeigt das Urbaneo in der HafenCity die DAM-Wanderausstellung „Nichts Neues. Besser Bauen mit Bestand&#8220;. Sie ist Teil des 11. Hamburger Architektur Sommers, der von Mai bis Juli mit über 250 Veranstaltungen die Stadt bespielt. Parallel tourt in Schleswig-Holstein die Wanderausstellung zum Landespreis für Baukultur durchs Land. Zwei Bundesländer, eine gemeinsame Frage: Was machen wir mit dem, was schon steht?</p>
<h3>Warum ist Bauen im Bestand jetzt das beherrschende Thema?</h3>
<p>Die Zahlen sind bekannt, der politische Druck wächst. Der Gebäudesektor verursacht knapp 40 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland, der größte Teil davon entsteht in Materialgewinnung, Herstellung und Abriss. Neubau ist klimapolitisch ein Auslaufmodell. Was vor wenigen Jahren noch als ideologische Position galt, ist heute Konsens in den Kammern, Verbänden und zunehmend auch in den Bauämtern.</p>
<p>Das Deutsche Architekturmuseum (DAM) hat darauf reagiert und 2024 die Ausstellung „Nichts Neues. Besser Bauen mit Bestand&#8220; entwickelt, kuratiert von Katharina Böttger, Jonas Malzahn und Mathias Schnell (studio central). Sie tourt seither durch die Republik. Im Mai 2026 erreicht sie Hamburg, und dort wird sie nicht einfach gezeigt. Sie wird weitergedacht.</p>
<h3>Was unterscheidet die Hamburger Version vom Original?</h3>
<p>Das Urbaneo, das junge Architekturzentrum am Strandkai in der HafenCity, holt die Schau gemeinsam mit Architects 4 Future Hamburg und dem Netzwerk PIA – Women in Architecture e.V. an die Elbe. Die kuratorische Setzung ist programmatisch: keine Modelle hinter Glas, keine Schautafeln zum Andachtsbesuch. Stattdessen Modelle zum Weiterbauen, Stationen zum Mitmachen, Räume zum Umbauen und Neu-Denken.</p>
<p>Die DAM-Vorlage wird um Hamburger Perspektiven erweitert. Vier Projekte stehen im Zentrum:</p>
<p>Gängeviertel: das vielleicht prominenteste Beispiel zivilgesellschaftlich erkämpften Bestandserhalts in Deutschland</p>
<p>Alster-Bille-Elbe PARKS: eine grüne Infrastrukturoffensive im östlichen Hamburg</p>
<p>Sanierung Kampnagel: Transformation der Industriekultur zu einem internationalen Produktionsort</p>
<p>Gröninger Hof: Genossenschaftliches Bauen im Bestand mitten in der Altstadt</p>
<p>Begleitend entsteht ein vielfältiges Programm aus interaktiven Workshops, Rundgängen, Besichtigungen und Vorträgen. Das Eröffnungswochenende vom 8. bis 10. Mai 2026 setzt den Rahmen, die Ausstellung läuft bis zum 24. August.</p>
<h3>Wie ordnet sich der Hamburger Architektur Sommer ein?</h3>
<p>Der Hamburger Architektur Sommer findet 2026 zum elften Mal statt. Seit 1994 organisiert er sich alle drei bis vier Jahre als baukulturelle Bürgerinitiative. Beteiligt sind Hochschulen, Galerien, Architekturbüros, Museen und Einzelpersonen. Das Informationszentrum richtet sich am Strandkai ein, wo das Architekturkollektiv Frugal Bauen einen Pavillon für das Festival errichtet.</p>
<p>Über 250 Veranstaltungen sind angekündigt. Das thematische Spektrum reicht von Stadtgeschichte über Landschaftsplanung bis zu Fragen des Zusammenlebens. Was den Architektur Sommer vom üblichen Festivalbetrieb unterscheidet, ist die zivilgesellschaftliche Trägerschaft. Er ist kein kuratiertes Programm einer Institution, sondern ein offenes Format, an dem sich beteiligt, wer beitragen will. Das macht ihn unübersichtlich. Es macht ihn aber auch politisch interessant, weil sich die tatsächliche Verfasstheit der Hamburger Baukultur darin abbildet.</p>
<p>Parallel zeigt der AIT ArchitekturSalon in Hamburg vom 20. März bis 29. Mai 2026 die Ausstellung „Lebensort Schule – Architektur trifft Pädagogik&#8220;. Ebenfalls eine Bestandsfrage, wenn man die Sanierungsbedarfe der deutschen Schulbauten ernst nimmt. Im Frühjahr lief im selben Haus die Ausstellung „Boltshauser Architects – Radikale Materialität&#8220; zur Lehmarchitektur des Zürcher Büros, ein konsequenter Beitrag zur Materialdebatte.</p>
<h3>Was zeigt Schleswig-Holstein dagegen?</h3>
<p>Während Hamburg im Festivalmodus arbeitet, geht das Nachbarland leiser vor. Das Land Schleswig-Holstein hat Anfang 2026 den Landespreis für Baukultur vergeben, ausgelobt vom Innenministerium gemeinsam mit der Architekten- und Ingenieurkammer. Der Hauptpreis ging an die Revitalisierung des Hochhauses Sterntalerweg in Lübeck. Sieben weitere Landespreise wurden vergeben, darunter an das Erlebnis-Hus in St. Peter-Ording, geplant von Holzer Kobler Architekturen aus Berlin.</p>
<p>Die Auswahl ist programmatisch. Wer einen Preis für Baukultur ausschreibt und einen Hochhausumbau auf Platz eins setzt, trifft eine inhaltliche Aussage. Sie lautet: Die anspruchsvollste architektonische Aufgabe ist heute nicht der Neubau, sondern der Eingriff in den Bestand. Die Wanderausstellung tourt bis in den Sommer durch die Landesteile, Stationen waren bisher unter anderem Husum.</p>
<p>Hinzu kommt das Freilichtmuseum Molfsee bei Kiel, das mit „Wohltemperiert. Für klimagerechte Architektur&#8220; eine vom Slowenischen Pavillon der Architekturbiennale 2023 übernommene Schau über vernakuläre Baukultur als Ressourcendebatte präsentiert hat. Die Themenlinie ist konsistent: traditionelle Bauweisen als Bezugspunkt für klimagerechtes Bauen. Wer die norddeutsche Diskussion der vergangenen Jahre verfolgt hat, erkennt einen Konsens, der erstaunlich ungebrochen ist.</p>
<h3>Welche Schlüsse zieht die berufspolitische Debatte daraus?</h3>
<p>Bauen im Bestand ist planerisch komplexer, juristisch riskanter und betriebswirtschaftlich für viele Büros unterfinanziert. Die HOAI bildet die zusätzlichen Leistungen, die ein Umbau gegenüber dem Neubau verlangt, nur unzureichend ab. Der Umbauzuschlag nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 HOAI ist eine Krücke. Die Vergabepraxis öffentlicher Bauherren orientiert sich weiterhin am Neubau, die Förderkulisse ebenso.</p>
<p>Die Hamburger Ausstellung im Urbaneo nimmt diese strukturellen Fragen auf, ohne sie aufzuwerfen. Sie zeigt, was möglich ist, wenn die Rahmenbedingungen nicht aktiv bekämpft, aber auch nicht hilfreich sind. Das ist redaktionell der interessantere Befund. Die Architektenschaft wartet nicht auf bessere Regeln. Sie arbeitet unter den bestehenden, oft trotz der bestehenden Regeln.</p>
<p>Wer als Bauherr, Planer oder Kommunalvertreter in den nächsten Wochen nach Hamburg fährt, findet im Urbaneo nicht den Schlüssel zur Bauwende. Aber eine sehr genaue Bestandsaufnahme dessen, wo der Norden steht. Das ist mehr, als die meisten Festivals bieten.</p>
<h3>Service-Box</h3>
<p>Nichts Neues. Besser Bauen mit Bestand<br />
Ort: Urbaneo. Junges Architektur Zentrum, Strandkai 1, HafenCity Hamburg<br />
Laufzeit: bis 24. August 2026<br />
Veranstalter: Urbaneo, Architects 4 Future Hamburg, PIA – Women in Architecture e.V.<br />
Kuratorisches Original: Katharina Böttger, Jonas Malzahn, Mathias Schnell (studio central) für das DAM<br />
Web: <a href="http://urbaneo.de" target="_blank" rel="noopener">http://urbaneo.de</a> / <a href="http://architektursommer.de" target="_blank" rel="noopener">http://architektursommer.de</a></p>
<p><strong>Hamburger Architektur Sommer 2026</strong></p>
<p>Zeitraum: Mai bis Juli 2026<br />
Auflage: 11. Festival seit 1994<br />
Veranstaltungen: über 250<br />
Träger: Verein Hamburger Architektur Sommer e.V.</p>
<p><strong>Landespreis Baukultur Schleswig-Holstein</strong></p>
<p>Auslober: Innenministerium Schleswig-Holstein, Architekten- und Ingenieurkammer SH<br />
Hauptpreisträger: Revitalisierung Hochhaus Sterntalerweg, Lübeck<br />
Landespreisträger u.a.: Erlebnis-Hus St. Peter-Ording, Holzer Kobler Architekturen<br />
Wanderausstellung: tourt seit Februar 2026 durch das Land</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Polka Dots im Sheddach: Wenn Kusamas Kunst die Architektur von Busmann + Haberer befragt</title>
		<link>https://baukunst.art/polka-dots-im-sheddach-wenn-kusamas-kunst-die-architektur-von-busmann-haberer-befragt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 15:08:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Busmann + Haberer]]></category>
		<category><![CDATA[Museum Ludwig]]></category>
		<category><![CDATA[Museumsarchitektur]]></category>
		<category><![CDATA[Yayoi Kusama]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Über 300 Werke füllen das Museum Ludwig. Die spannendste Begegnung der Schau ist die zwischen Polka Dots und Sheddach von 1986.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/polka-dots-im-sheddach-wenn-kusamas-kunst-die-architektur-von-busmann-haberer-befragt/">Polka Dots im Sheddach: Wenn Kusamas Kunst die Architektur von Busmann + Haberer befragt</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong>baukunst.art</strong> |  Regionales | NRW |  Mai 2026<br />
Lesezeit 6 Minuten</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Punkte gegen Backstein: Kusama macht sichtbar, was Busmann + Haberer wollten</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong><a href="https://www.museum-ludwig.de/de/ausstellungen/yayoi-kusama" target="_blank" rel="noopener">Die Yayoi-Kusama-Retrospektive im Museum Ludwig in Köln</a></strong>, vom 14. März bis 2. August 2026 zu sehen, macht die Architektur des Hauses von Peter Busmann und Godfrid Haberer zum aktiven Mitspieler einer Ausstellung, in der Wiederholung, Raster und Unendlichkeit selbst zum Thema werden. Über 300 Arbeiten der 1929 in Matsumoto geborenen Künstlerin füllen die gesamte Wechselausstellungsfläche, dazu Dachterrasse und Treppenhäuser. Anlass ist das 50-jährige Bestehen des Museum Ludwig, das 1976 mit dem Schenkungsvertrag zwischen dem Ehepaar Peter und Irene Ludwig und der Stadt Köln gegründet und 1986 in seinem Neubau eröffnet wurde. Die Schau entsteht in Kooperation mit der Fondation Beyeler in Riehen bei Basel und dem Stedelijk Museum Amsterdam.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer das Museum Ludwig betritt, betritt zugleich einen Bau, der in der jüngeren deutschen Architekturgeschichte eine Sonderstellung einnimmt. Peter Busmann und Godfrid Haberer hatten 1975 in einem offenen Ideenwettbewerb gegen Entwürfe von James Stirling, Oswald Mathias Ungers und Gottfried Böhm den Zuschlag erhalten, allerdings erst über einen zweiten Anlauf. Der damalige Dombaumeister Arnold Wolff wies mit einem Periskop am Modell nach, dass die eigentlich unzulässige Traufhöhe acht Meter über der Höhe des Hotel Mondial den Domblick von der Stadtebene nicht verstellte. Der Entwurf wurde einstimmig zurückgeholt und mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Was 1986 entstand, ist eine fein gegliederte Anlage aus zinkverkleideten Sheddächern, Backsteinfassaden und einem Rastermaß von 10,80 Metern, das im Duodezimalsystem in Einheiten von 90 Zentimetern aufgelöst ist und bis ins Detail die gesamte Architektur durchzieht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie reagiert das Rastermaß von 10,80 Metern auf Kusamas Wiederholungslogik?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau hier liegt die ungewöhnliche Spannung der Schau. Kusamas Werk lebt von der seriellen Setzung des immer gleichen Elements (Punkt, Netz, Spiegelung). Ihre Polka Dots überziehen Skulpturen, Räume, Körper. Sie nennt das Verfahren „Selbstauslöschung“, ein Begriff, der bei genauer Betrachtung auch auf die architektonische Wiederholung passt. Das 90-Zentimeter-Modul von Busmann und Haberer, ein Bruchteil des 10,80-Meter-Hauptrasters, organisiert Türen, Fenster, Wandflächen und Bodenfugen. Wenn Kusamas Punkte auf diese gerasterte Architektur treffen, entsteht keine Konkurrenz zweier Ordnungen, sondern ein Dialog. Die strenge Geometrie des Hauses gibt der Wiederholung der Künstlerin den Resonanzraum, den sie braucht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eigens für Köln wurde ein neuer Infinity Mirror Room mit dem Titel „The Hope of the Polka Dots Buried in Infinity Will Eternally Cover the Universe“ konzipiert, der den größten Saal des Hauses füllt. Dass dieser Raum im Sheddach-Universum von Busmann und Haberer funktioniert, hat einen handfesten Grund. Die Sheddächer liefern nordseitig diffuses Tageslicht, das die Kuratorinnen und Kuratoren bei Kusamas farbintensiven Lichtarbeiten gezielt abdunkeln und steuern. Auch die Installation „I’m Here but Nothing“ (2000/2026), ein in Schwarzlicht getauchter Wohnraum mit fluoreszierenden Klebepunkten, und die erste raumgreifende Arbeit „Aggregation: One Thousand Boats Show“ von 1963 setzen voraus, dass die Architektur sich zurücknehmen kann, ohne neutral zu werden. Das gelingt, weil Backstein und Titanzink eine handfeste, materielle Textur einbringen, die Kusamas Reizmustern standhält.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was sagt die Bespielung der Dachterrasse über Museumsarchitektur heute?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auf der Dachterrasse mit Blick auf den Kölner Dom installiert das Museum Ludwig die bemalten Bronze-Blumen „Flowers That Speak All about My Heart Given to the Sky“. Die Geste ist programmatisch. Sie verschiebt die Schau aus der Black Box heraus in den öffentlichen Stadtraum. Busmann und Haberer hatten ihren Bau ausdrücklich nicht als isoliertes Haus, sondern als „Stück Stadt“ konzipiert, mit Plätzen, Wegen und Treppen, die vom Hauptbahnhof zum Rhein führen. Der Heinrich-Böll-Platz, unter dem der Konzertsaal der Kölner Philharmonie als Amphitheater 260.000 Kubikmeter Raum tief in den Domhügel verlegt, ist Dach und Stadtboden zugleich. Wenn nun Kusamas Bronze-Blumen auf der Museumsdachterrasse mit dem Dom in eine direkte Sichtbeziehung treten, wird die ursprüngliche städtebauliche Idee der Architekten in einem neuen Licht lesbar.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die weit über Köln hinausreicht. Wie verhalten sich Museumsbauten der 1980er Jahre zu den raumgreifenden, immersiven Praktiken der Gegenwartskunst? In Nordrhein-Westfalen ist diese Frage besonders virulent. Häuser wie das Museum Folkwang in Essen mit dem Neubau von David Chipperfield Architects (2010), das Lehmbruck-Museum in Duisburg oder das K20 der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf stehen vor ähnlichen Aufgaben. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) und das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) setzen den Rahmen, innerhalb dessen Häuser angepasst und neu bespielt werden können. Das Museum Ludwig steht zwar bislang nicht unter Denkmalschutz, gilt aber seit Jahren als architekturgeschichtlich erhaltenswert. Eine Eintragung nach § 3 DSchG NRW wäre grundsätzlich möglich.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt die Frage der Barrierefreiheit. Kusamas Infinity Rooms erfordern getaktete Einlässe, die Dachterrasse ist über Aufzüge erschlossen, die Anforderungen nach DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude müssen mit den konservatorischen Vorgaben der Wechselausstellung in Einklang gebracht werden. Wer das Museum in den vergangenen Jahren besucht hat, weiß, dass die Eingangs- und Foyerumgestaltung 2004/2005 durch die Arbeitsgemeinschaft Busmann + Haberer mit dem Office for Metropolitan Architecture (OMA, Rem Koolhaas) das Haus bereits an neue Anforderungen angepasst hat. Die Kusama-Schau zeigt nun, wo die Grenzen dieser Anpassung verlaufen und wo der Bau aus eigener Kraft wirkt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Architektenschaft im Rheinland und darüber hinaus liegt in diesem Zusammenspiel von Kunst und Bau eine seltene Lehrstunde. Es geht nicht um die Frage, ob Häuser der 1980er Jahre noch zeitgemäß sind, sondern darum, wie ihre Eigenheiten produktiv gemacht werden können. Das Rastermaß, das Sheddach, die Backsteinfassade, der Domblick. Alles, was Busmann und Haberer 1975 in den Wettbewerbsentwurf eingebracht haben, wird in dieser Ausstellung neu verhandelt. Kusamas Kunst macht das, was die Architektur immer schon war, einen Moment lang sichtbar.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Retrospektive läuft bis zum 2. August 2026. Wer früh kommt, hat die besseren Karten. Das Museum empfiehlt ausdrücklich Tickets mit Zeitfenster aus dem Onlineshop.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Anish Kapoor im Lehmbruck-Museum: Wenn Skulptur die Nachkriegsmoderne befragt</title>
		<link>https://baukunst.art/anish-kapoor-im-lehmbruck-museum-wenn-skulptur-die-nachkriegsmoderne-befragt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 14:54:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Anish Kapoor]]></category>
		<category><![CDATA[Lehmbruck-Museum Duisburg]]></category>
		<category><![CDATA[Manfred Lehmbruck]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>baukunst.art &#124; Regionales &#124; NRW &#124; Mai 2026 Anish Kapoor in Duisburg: Wenn der Spiegel auf Beton trifft Das Lehmbruck Museum in Duisburg zeigt vom 24. April bis zum 30. August 2026 die umfangreichste Anish-Kapoor-Ausstellung in Deutschland seit über einem Jahrzehnt. Sie ist zugleich die wohl präziseste Begegnung zwischen zeitgenössischer Bildhauerei und der Architektur der westdeutschen Nachkriegsmoderne, die das Ruhrgebiet&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/anish-kapoor-im-lehmbruck-museum-wenn-skulptur-die-nachkriegsmoderne-befragt/">Anish Kapoor im Lehmbruck-Museum: Wenn Skulptur die Nachkriegsmoderne befragt</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art | </strong>Regionales | NRW | Mai 2026</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Anish Kapoor in Duisburg: Wenn der Spiegel auf Beton trifft</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Lehmbruck Museum in Duisburg zeigt vom 24. April bis zum 30. August 2026 die umfangreichste <strong><a href="https://lehmbruckmuseum.de/ausstellungen/ausstellungen-aktuell/anishkapoor/" target="_blank" rel="noopener">Anish-Kapoor-Ausstellung</a></strong> in Deutschland seit über einem Jahrzehnt. Sie ist zugleich die wohl präziseste Begegnung zwischen zeitgenössischer Bildhauerei und der Architektur der westdeutschen Nachkriegsmoderne, die das Ruhrgebiet derzeit zu bieten hat.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellung würdigt den 1954 in Mumbai geborenen, in London lebenden Bildhauer als Träger des Wilhelm-Lehmbruck-Preises 2025 der Stadt Duisburg und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Die Auszeichnung gehört seit 1966 zu den international renommiertesten Bildhauerpreisen, wird alle fünf Jahre vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert. Frühere Preisträgerinnen und Preisträger waren Eduardo Chillida (1966), Jean Tinguely (1976), Claes Oldenburg (1981), Joseph Beuys (1986), Richard Serra (1991), Richard Long (1996), Nam June Paik (2001), Reiner Ruthenbeck (2006), Rebecca Horn (2017) sowie zuletzt Janet Cardiff und George Bures Miller (2020). Joseph Beuys nahm den Preis 1986 nur elf Tage vor seinem Tod entgegen und nannte Wilhelm Lehmbruck seinen Lehrer. Kapoor reiht sich damit in eine Linie ein, die das Lehmbruck Museum konsequent als Diskursort der internationalen Bildhauerei positioniert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was passiert, wenn Kapoors Spiegel auf Manfred Lehmbrucks Sichtbeton treffen?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die räumliche Konstellation dieser Ausstellung ist Programm. Der Museumsbau, entworfen von Manfred Lehmbruck (1913 bis 1992), dem Sohn des Namensgebers Wilhelm Lehmbruck, gilt als eines der Schlüsselwerke der bundesrepublikanischen Museumsarchitektur. Errichtet zwischen 1956 und 1964, ergänzt zwischen 1985 und 1987 durch einen weiteren Bauabschnitt in Kooperation mit dem Dortmunder Architekten Klaus Hänsch, verbindet das Ensemble zwei gegensätzliche Raumkonzepte. Der eingegrabene Lehmbruck-Flügel mit seinen geschwungenen Sichtbetonwänden, dem zentralen Atrium und den versetzten Galerieebenen formuliert eine introvertierte, fast sakrale Atmosphäre. Die transparente Glashalle daneben, eine stützenfreie Stahl-Glas-Konstruktion mit flexiblem Stellwandsystem, öffnet sich vollständig zum umliegenden Kantpark.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bereits 1968 nahm das Museum of Modern Art den Bau in seine Ausstellung „Architecture of Museums“ auf, 2019 wurde das Ensemble von der Bauhaus Kooperation in die Liste der „100 Orte der Moderne“ aufgenommen. Die Materialpalette aus Sichtbeton, Basalt, weißem Kiesel und brauner Klinkerziegelung wurde im Zuge einer Rehabilitierungsmaßnahme 2010 freigelegt, nach Bauschäden musste das Haus zeitweise schließen. Heute steht das Ensemble als denkmalgeschütztes Zeugnis seiner Epoche da, geschützt nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kapoor hat seine Werkauswahl explizit auf diese Architektur abgestimmt. Die Begegnung von monochromen Pigmentarbeiten, spiegelnden Edelstahlskulpturen und monumentalen Installationen mit den lichtdurchfluteten Hallen und den geschwungenen Betonschalen wird vom Museum als Resonanzraum beschrieben. Die Fragen nach Wahrnehmung, Körper und Raum, die Kapoors Werk durchziehen, finden in der Lehmbruck-Architektur einen kongenialen Verstärker. Hier zeigt sich, was selten gelingt: eine Ausstellungsarchitektur, die nicht neutraler Container für die Kunst ist, sondern als gleichberechtigte Stimme im Dialog mit ihr steht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bereits seit dem Jahr 2000 gehört Kapoors Skulptur „White Dark V“ zur Sammlung des Hauses. Die aktuelle Schau überführt diesen Einzelimpuls in ein vollständiges Werkpanorama, kuratiert in enger Abstimmung mit dem Künstler. Zu sehen sind frühe Pigmentarbeiten, in denen Kapoor mit gepuderten Oberflächen aus Ultramarin, Rot und Schwarz die Grenze zwischen Skulptur und Malerei auflöst, daneben spiegelnde Edelstahlobjekte wie die ikonischen S-Kurven, die den Betrachterraum vollständig in sich aufnehmen und verzerren, und monumentale Werke, die ganze Galerieebenen besetzen. Wer Kapoors international bekannteste Arbeit „Cloud Gate“ aus dem Chicagoer Millennium Park im Kopf hat, erlebt in Duisburg nicht die Architektur einer Stadt als Reflexionsfläche, sondern eine im Sichtbeton verankerte, deutlich konzentriertere Räumlichkeit. Genau diese Verschiebung macht die Ausstellung architekturhistorisch interessant.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Rolle spielt das Ruhrgebiet in der internationalen Skulpturenlandschaft?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellung ist mehr als ein Ausstellungsereignis, sie ist ein kulturpolitisches Statement. Das Lehmbruck Museum positioniert sich seit Jahrzehnten als Zentrum Internationaler Skulptur und behauptet diese Rolle gegen den oft beschworenen kulturellen Schwerpunkt der Rheinschiene zwischen Köln und Düsseldorf. Die Förderstruktur der Ausstellung verdeutlicht das regionale Selbstverständnis: Träger sind neben der Stadt Duisburg der Landschaftsverband Rheinland (LVR), das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die duisport-Duisburger Hafen AG, die Sparkasse Duisburg sowie die Sparkassen Kulturstiftung Rheinland.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Verbindung von kommunaler, landschaftsverbandlicher und industrieller Förderung folgt einem Muster, das im Ruhrgebiet historisch verankert ist. Wo andernorts private Stiftungen oder Bundesmittel dominieren, tragen hier die Strukturen der Industrieregion mit. Der Wilhelm-Lehmbruck-Preis selbst, seit 2020 mit voller LVR-Finanzierung ausgestattet, bestätigt diese Praxis. Aus städtebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Wie können Industrieregionen ihre kulturellen Infrastrukturen über Konjunkturen hinweg stabil halten? Das Duisburger Modell, in dem Hafen, Sparkasse, LVR und Land kooperieren, könnte als Referenz dienen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch die Architekturgeschichte argumentiert für eine stärkere überregionale Wahrnehmung. Der Lehmbruck-Bau steht exemplarisch für eine Phase der westdeutschen Nachkriegsmoderne, in der Museumsarchitektur als sensible Raumkunst und nicht als architektonisches Ausrufezeichen verstanden wurde. Im Vergleich zu späteren Museumsbauten der Bilbao-Generation wirkt das Haus heute fast bescheiden, gerade darin liegt seine bleibende Qualität. Manfred Lehmbruck formulierte zur Eröffnung 1964 das Ziel, im Zentrum einer Großstadt einen Ort der Ruhe und Besinnung in enger Verbindung von Natur und Kunst zu schaffen, ein Anspruch, der heute angesichts überkuratierter Museumsbauten ungewohnt aktuell klingt. Die Auseinandersetzung mit Kapoors raumgreifendem Werk macht diese Qualität sichtbar.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt der sieben Hektar große Skulpturenpark im umgebenden Immanuel-Kant-Park mit über vierzig Großskulpturen internationaler Bildhauerinnen und Bildhauer, darunter Henry Moore, Eduardo Chillida und Dani Karavan. Die Verzahnung von Innen- und Außenraum, von kuratierter Ausstellungssituation und frei zugänglicher Public-Art-Landschaft, ist im Ruhrgebiet einzigartig dicht. Das Lehmbruck Museum hat diesen Ansatz seit den 1990er Jahren systematisch in den Stadtraum erweitert, von der Brunnenmeile Königstraße bis zu Lutz Fritschs Rheinorange an der Rhein-Ruhr-Mündung. Wer die Ausstellung besucht, lernt damit eine integrale Auffassung kommunaler Bildhauerei kennen, die weit über die Museumsmauern hinausreicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Architekturkultur der Region ist die Ausstellung damit doppelt bedeutsam. Sie würdigt einen der wichtigsten Bildhauer der Gegenwart und stellt zugleich eines der bedeutendsten Architekturensembles der Bundesrepublik in den Mittelpunkt. Wer nach Duisburg fährt, erlebt zwei Werke in ihrer wechselseitigen Verstärkung: eine über sechzig Jahre alte Architektur, die in der Begegnung mit Kapoors Skulpturen neu lesbar wird, und ein zeitgenössisches Werk, das in dieser konkreten räumlichen Konstellation Dimensionen entfaltet, die im neutralen White Cube unmöglich wären. Die Schau läuft bis zum 30. August 2026, Medienpartner ist das Magazin Monopol.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Leserinformation</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ausstellung: Anish Kapoor. Wilhelm-Lehmbruck-Preisträger der Stadt Duisburg und des Landschaftsverbandes Rheinland</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ort: Lehmbruck Museum, Friedrich-Wilhelm-Straße 40, 47051 Duisburg</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Laufzeit: 24. April bis 30. August 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Anreise: ÖPNV ab Hauptbahnhof Duisburg fußläufig in zehn Minuten, Parkhäuser in Innenstadtnähe</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Barrierefreiheit: nach DIN 18040-1 weitgehend erschlossen, Aufzüge und barrierearme Wege vorhanden</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eintritt: 9 Euro, ermäßigt 5 Euro, Kinder bis 14 Jahren frei</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Internet: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="http://lehmbruckmuseum.de/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">http://lehmbruckmuseum.de</a></span></span></p>
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