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	<title>Bayerische Architektenkammer | Baukunst</title>
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	<description>Architektur und Ästhetik im gebauten Raum</description>
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	<title>Bayerische Architektenkammer | Baukunst</title>
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		<title>Bayerns Architekten verweigern sich der Fortbildungskontrolle</title>
		<link>https://baukunst.art/bayerns-architekten-verweigern-sich-der-fortbildungskontrolle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 14:23:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerische Architektenkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildungspflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[Bayern verweigert sich als einziges Bundesland einer verbindlichen Fortbildungsordnung für Architektinnen und Architekten. Ein Sonderweg mit Folgen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Der bayerische Sonderweg: Wenn Freiwilligkeit zur Bürde wird</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die Bayerische Architektenkammer lehnt als einzige Länderkammer eine verbindliche Fortbildungsordnung ab. Während alle anderen Bundesländer den Weg zur bundesweiten Harmonisierung einschlagen, verweigert sich der Freistaat der Qualitätssicherung. Ein Rückschritt im föderalen Flickenteppich der Berufsregulierung.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Es hätte ein historischer Moment werden können. Am 28. November 2025 stand in der Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer die Einführung einer Fortbildungsordnung zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag benötigte eine Zweidrittelmehrheit. Er scheiterte. Damit bleibt Bayern das einzige Bundesland ohne verbindliche Regelung zur Kontrolle der gesetzlich bereits bestehenden Fortbildungspflicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ironie dieser Entscheidung liegt in ihrer Entstehungsgeschichte. Erst im Februar 2025 hatte der Vorstand der Bundesarchitektenkammer einstimmig eine Musterfortbildungsordnung verabschiedet. Das erklärte Ziel: die Harmonisierung der 16 unterschiedlichen Landesregelungen und damit ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Alle anderen Länderkammern folgen diesem Weg. Nur Bayern nicht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die sanfteste aller Varianten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dabei war der bayerische Entwurf bereits die mildeste denkbare Form einer Fortbildungsordnung. Die sogenannte Variante 1 sah vor, dass eine Überprüfung der Fortbildungspflicht ausschließlich auf Antrag erfolgt. Wer ein Zertifikat wünscht, muss nachweisen, dass er oder sie die geforderten 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr absolviert hat. Ein Fortbildungspunkt entspricht dabei 45 Minuten Unterricht, insgesamt also gerade einmal zwölf Zeitstunden oder etwa anderthalb bis zwei Arbeitstage im Jahr.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zum Vergleich: In anderen Bundesländern werden jährlich mindestens zehn Prozent der Mitglieder durch Stichprobenverfahren überprüft. Die bayerische Variante hätte niemanden ungefragt kontrolliert. Sie hätte lediglich denjenigen ein Qualitätssiegel ermöglicht, die es aktiv anstreben. Selbst diese minimale Formalisierung war der Vertreterversammlung zu viel.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Argument der Eigenverantwortung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Fortbildungspflicht selbst steht nicht zur Debatte. Sie ist seit Jahren im bayerischen Baukammerngesetz verankert. Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 verpflichtet alle Mitglieder, sich beruflich fortzubilden und über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten. Was fehlte, war lediglich die konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht durch die Kammer.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Gegnerinnen und Gegner der Ordnung argumentieren mit Eigenverantwortung. Architektinnen und Architekten seien selbstständig denkende Fachleute, die keiner Kontrolle bedürften. Das Studium allein qualifiziere bereits ausreichend. Fortbildung sei ohnehin Teil der täglichen Praxis. Solche Argumente verkennen allerdings die Dynamik des Berufsfelds. Technische Regelwerke ändern sich, Bauordnungsrecht wird novelliert, Nachhaltigkeitsanforderungen steigen, die Digitalisierung transformiert Planungsprozesse. Wer hier nicht Schritt hält, gefährdet nicht nur die eigene Reputation, sondern potenziell auch die Sicherheit von Bauwerken.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Neben den weltanschaulichen Bedenken dürften auch handfeste finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Die Einführung einer Fortbildungsordnung hätte Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe in den Haushalt der Bayerischen Architektenkammer bedeutet: für den Aufbau einer Verwaltungsstruktur zur Erfassung und Prüfung der Nachweise, für die technische Infrastruktur eines Punktekontos, für Personal zur Bearbeitung von Anträgen und Zertifikaten. Diese Investition in die Qualitätssicherung des Berufsstands erschien einem Teil der Vertreterversammlung offenbar nicht gerechtfertigt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Themenkatalog als Orientierungsrahmen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die abgelehnte Fortbildungsordnung hatte einen durchdachten Themenkatalog vorgelegt. Neun Sachgebiete definierten das Spektrum anerkennungsfähiger Veranstaltungen: Bau und Stadtbaukultur, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Planung und Gestaltung, Aus und Durchführung, Planungs, Bau und Projektmanagement, Planungs und Bauökonomie, Recht, Digitalisierung sowie Büro und Selbstmanagement. Die Mitglieder hätten ihre Fortbildungsthemen frei nach beruflichen Aufgaben und individuellen Bedürfnissen wählen können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert ist die Präambel des Entwurfs. Sie formuliert Fortbildung nicht nur als Verbraucherschutz, sondern als Grundlage für eine verantwortungsvolle, klima und sozialgerechte Planungspraxis im Sinne von Gemeinwohl und Generationengerechtigkeit innerhalb der planetaren Grenzen. Die Ablehnung dieser Ordnung wirft damit auch die Frage auf, wie ernst die bayerische Architektenschaft ihre gesellschaftliche Verantwortung nimmt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der föderale Flickenteppich wächst</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während die anderen 15 Länderkammern ihre Fortbildungsordnungen angleichen, vergrößert Bayern den regulatorischen Flickenteppich. Für Architektinnen und Architekten, die bundeslandübergreifend tätig sind, bedeutet dies praktische Komplikationen. Fortbildungen, die in einem Bundesland anerkannt werden, gelten nicht automatisch in einem anderen. Die Musterfortbildungsordnung der Bundesarchitektenkammer sollte genau diese Hürden abbauen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zwischen den Kammern funktioniert nur, wenn vergleichbare Anforderungen bestehen. Bayern fällt hier aus dem System. Wer bei einem Kammerwechsel nach Bayern kommt, findet eine ungeregelte Situation vor. Wer Bayern verlässt, muss unter Umständen Nachweise erbringen, die im Freistaat nie verlangt wurden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die verpasste Chance der Qualitätssicherung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Zertifikatssystem der abgelehnten Ordnung hätte Bauherrinnen und Bauherren ein Signal gegeben. Wer ein zertifiziertes Kammermitglied beauftragt, kann davon ausgehen, dass diese Person ihre Fortbildungspflicht dokumentiert erfüllt. Dieses Vertrauenselement fällt nun weg. Die Kammer verzichtet auf ein Instrument der Qualitätssicherung, das anderen Berufskammern selbstverständlich ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach EU Richtlinie 2018/958, die vor der Abstimmung durchgeführt wurde, kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Fortbildungsordnung ist gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig. Sie dient dem Verbraucherschutz, der öffentlichen Sicherheit und dem Natur und Umweltschutz. Sie beschränkt weder den Berufszugang noch die Berufsausübung unverhältnismäßig. Die eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder brachten kaum neue Argumente.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Berufsstand zwischen Tradition und Moderne</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Entscheidung der bayerischen Vertreterversammlung offenbart einen Riss innerhalb des Berufsstands. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die lebenslanges Lernen als Selbstverständlichkeit betrachten und keine externe Kontrolle benötigen. Auf der anderen Seite stehen jene, die formalisierte Standards als Zeichen von Professionalität verstehen. Beide Positionen haben ihre Berechtigung. Doch in einer Zeit, in der Baukultur, Klimaschutz und Digitalisierung den Berufsalltag fundamental verändern, wirkt das Beharren auf Selbstregulation anachronistisch.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bayerische Architektenkammer wird nun einen eigenen Weg finden müssen, die gesetzliche Fortbildungspflicht ihrer Mitglieder zu begleiten, ohne sie zu kontrollieren. Die Akademie für Fort und Weiterbildung wird weiterhin Seminare, Workshops und Lehrgänge anbieten. Die Teilnahme bleibt freiwillig im Sinne einer Selbstverpflichtung ohne Nachweis. Ob das reicht, um den Qualitätsstandard des Berufsstands langfristig zu sichern, darf bezweifelt werden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Revision ist vorgezeichnet</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Fortbildungsordnung wird wiederkommen. Die Bundesarchitektenkammer hat die Umsetzung in den Ländern für die kommenden zwei Jahre avisiert. Der gesellschaftliche Druck in Richtung Qualitätssicherung und Verbraucherschutz wird nicht nachlassen. Spätestens wenn andere Bundesländer von Prüfungspflichten für komplexe Bauvorhaben auf nachgewiesene Fortbildung abstellen, wird Bayern nachziehen müssen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein weiterer Faktor dürfte den Druck zusätzlich erhöhen: die europarechtliche Dimension der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil vom 4. Juli 2019, mit dem er die verbindlichen Mindestsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärte, mit einer systemischen Inkohärenz: Die Bundesregierung rechtfertigte die Mindestsätze mit Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Der EuGH akzeptierte dieses Ziel als grundsätzlich legitim, monierte jedoch, dass in Deutschland Planungsleistungen faktisch von jedermann erbracht werden können, ohne entsprechende Qualifikation nachzuweisen. Die Bauvorlageberechtigung, so der Gerichtshof, reiche als Qualitätsgarant nicht aus, zumal sie über die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung auf Handwerksmeister wie Maurer, Betonbauer und Zimmerleute ausgeweitet wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer also verbindliche Mindestsätze als Qualitätsinstrument wiederherstellen will, muss zunächst die Qualifikationsanforderungen harmonisieren. Alle Bauvorlagenberechtigten müssten vergleichbare Standards erfüllen, was neben der Ausbildung auch eine dokumentierte Fortbildungspflicht einschließt. Bayern entzieht sich mit der Ablehnung einer verbindlichen Fortbildungsordnung genau diesem Harmonisierungsprozess und erschwert damit langfristig die Wiederherstellung eines kohärenten, EU-konformen Honorarsystems für Planungsleistungen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bis dahin bleibt der Freistaat ein fortbildungsregulatorischer weißer Fleck auf der Deutschlandkarte. Ein Sonderweg, der niemandem nützt: nicht den Bauherrinnen und Bauherren, nicht dem Berufsstand, nicht der gebauten Umwelt. Die Vertreterversammlung hat eine Chance vertan. Die nächste wird kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>&#8222;Wir müssen eine Tür aufmachen für Neues&#8220;</title>
		<link>https://baukunst.art/wir-muessen-eine-tuer-aufmachen-fuer-neues/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jan 2024 10:00:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerische Architektenkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudetyp E]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Initiative "Gebäudetyp E" der bayerischen Architektenkammer hat zum Ziel, das Bauen wieder zu vereinfachen. Wir führten ein Interview mit einem der Initiatoren, dem Münchner Architekten Florian Dilg.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Die Initiative &#8222;Gebäudetyp E&#8220; der bayerischen Architektenkammer hat zum Ziel, das Bauen wieder zu vereinfachen. Wir führten ein Interview mit einem der Initiatoren, dem Münchner Architekten Florian Dilg.</i></p>
<p><strong>Baukunst: </strong>Wie würden Sie den derzeitigen und zukünftigen Stand &#8222;Gebäudetyp E&#8220; des Projekts beschreiben?</p>
<p><strong>Florian Dilg: </strong>Das Projekt ist in einem fortgeschrittenem Entwicklungsstadium und wurde in vielen politischen Gremien diskutiert. Grundsätzlich hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, dass sie die Einführung des“ Gebäudetyps E“ politisch unterstützen will. Es gibt den Beschluss zu einer ersten kleinen Änderung in der Bayerischen Bauordnung, die darauf abzielt, einen Anspruch auf Abweichung der Bauordnung zu ermöglichen. In Berlin und Hamburg existieren ebenfalls Initiativen, die Bauordnung dahingehend anzupassen. Auch das Bundesbauministerium hat Interesse und Unterstützung bekundet. Der nächste Schritt wäre die notwendige Anpassung des BGB.</p>
<blockquote><p>&#8222;Ein Gebäude sollte dann mängelfrei sein, wenn es dem entspricht, was mit den Bauherren vereinbart wurde&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>Baukunst: </strong>Um was geht es bei diesen Anpassungen im BGB ?</p>
<p><strong>Dilg: </strong>Es geht um die zivilrechtliche Regelung des BGB hinsichtlich der Mangelfreiheit eines Gebäudes. Die Mangelfreiheit ist aktuell gegeben, wenn die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Es bedarf dringend einer Öffnungsklausel im §633 BGB. Ein Beispiel wäre der Schallschutz. Hier ist eine Mangelfreiheit ohne weitere Vereinbarung nur dann gegeben, wenn man den erhöhten Schallschutz einhält. Ursprünglich war ein Mindestschallschutz erforderlich, der der Norm entsprach. Ziel ist es, hier Abweichungen zuzulassen, ohne dass ein Mangel entsteht. Möchte man also von der Norm abweichen, so muss man das mit den Bauherren rechtssicher vereinbaren können. Wir hätten gerne, dass ein Gebäude dann mängelfrei ist, wenn es dem entspricht, was man mit den Bauherren vereinbart hat – bei gleichzeitiger Einhaltung der Schutzziele der Bauordnung.</p>
<p>Aufgrund dieser Verflechtung müßen wir uns mit dem Bundesjustizministerium verständigen. Hierzu haben wir eine Taskforce in der Bundes-Architektenkammer gegründet, um diesen Prozess zu gestalten und zu begleiten. Das BGB zu ändern kann dauern.</p>
<p><strong>Baukunst: </strong>Das Projekt „Gebäudetyp E“ ist also mitten im Werden?</p>
<p><strong>Dilg: </strong>Aktiv zeigt sich vor allem der bayerische Landtag: Er beschloss die Durchführung von Pilotprojekten. Diese sollen vom bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr organisiert und bautechnisch begleitet werden. In jedem Regierungsbezirk soll ein Pilotprojekt durchgeführt werden, insgesamt mindestens sieben. Diese Pilotprojekte sollen vor allem von kommunalen Bauherren, staatlichen Bauämtern sowie privaten Investoren durchgeführt werden. Die Projektinhalte beinhalten einen Mix aus Wohn- und Verwaltungsbau, eventuell auch Mischnutzungen.</p>
<p>Die Durchführung muss rechtlich von einem Sachverständigen begleitet werden, der auch für die ausführenden Firmen eine Sicherheit bieten soll. Die bautechnische Begleitung wird die Planung und Ausführung überwachen und vor allem die Auswirkungen der gewählten Bauart hinsichtlich Ökobilanz, Lebenszyklus-Kosten, Planungskosten und Tempo auswerten.</p>
<p><strong>Baukunst:</strong> Was hat Sie zu dieser Initiative veranlasst?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Wir haben viele Gespräche mit Kollegen über die Thematik der überbordenden Vorschriften und Normen geführt und uns gefragt, was wir tun können – besonders auch bei uns im Berufsverband freischaffender Architekten und Bauingenieure. So ist die Idee gewachsen: Ich habe es formuliert und konkretisiert, es einfach aufgeschrieben, da die Zeit dafür reif ist. Viele Leute können die extremen Qualitätsansprüche, die die Normen vorgeben, einfach nicht mehr nachvollziehen. Selbst die ausführenden Firmen beklagen, dass die in den Normen geforderte Qualität teilweise gar nicht baubar ist.</p>
<p><strong>Baukunst:</strong>Für was steht denn das E beim “Gebäudetyp E”?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Das E steht mittlerweile für relativ viel. Am Anfang stand es für “experimentell”  und “einfach Bauen”. Es ist aber offen und dass ist gut so. Manche sehen es auch als “eigenbestimmtes Bauen”, “effizient Bauen” oder “entschlacken”.</p>
<p><strong>Baukunst: </strong>Sind Sie mit Fortschritt und Geschwindigkeit der Initiative zufrieden?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Ich bin auf jeden Fall zufrieden, ja sogar überrascht, wie gut wir voran kommen, vor allem, wenn man bedenkt, was für ein dickes Brett wir da angebohrt haben. Dennoch glaube ich, dass es noch Jahre dauern wird, bis Rechtssicherheit gegeben ist – eben wegen der Öffnungsklausel im BGB. Die großen Wohnungsbauunternehmen werden solche Modelle nur wahrnehmen, wenn das Ganze absolut rechtssicher ist.</p>
<p><strong>Baukunst:</strong> Für den Bauherren ist es wichtig abzuwägen, ob und welche Vorschriften zugunsten der Bezahlbarkeit reduziert werden können. Was genau kann man wo einsparen? Gibt es hierzu Studien, Untersuchungen oder Prognosen?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Es gibt aus den verschiedenen Fachbereichen Vorschläge, wo man Abstriche machen und vereinfachen könnte. Würde man in der Statik als Mindestanforderung die Standsicherheit festschreiben und es dem Bauherren überlassen, ob er dies für ausreichend hält, dann wären Haarrisse in der Geschossdecke bei gleichzeitiger Einsparung von Material und somit Kosten akzeptabel. Man könnte das auch je nach Anforderung geschossweise unterschiedlich gestalten. Die hohe Komfortanforderung der Gebrauchstauglichkeit erlaubt diese Sparmaßnahme derzeit nicht.</p>
<p>Auch im Brandschutz kann man kreativ sein und längere Fluchtwege erlauben, ohne Einschränkungen in der Sicherheit in kauf zu nehmen – wenn man ein gutes Gebäudekonzept, zum Beispiel mit zwei baulichen Fluchtwegen vorlegt und mit den Fachleuten integrativ abstimmt. Ein eingespartes Treppenhaus spart Kosten.</p>
<p>Beim Wärmeschutz können die Berechnungsverfahren von Primärenergiebedarf hin zum CO2-Ausstoß umgestellt werden. In diesem Moment müsste man den Planern und Bauherren freistellen, wie sie die geforderten CO2 Werte erreichen. Ich könnte mir vorstellen, das ein Gebäude mit selbst erzeugter Energie versorgt wird und dem Bauherrn dann überlassen wird, wie und ob er überhaupt dämmt. Er kann abwägen, in welchem Maße es sinnvoll ist. Es wäre nicht umweltschädlich, sondern nur teurer, wenn er nicht dämmt. So etwas ist mit der derzeitig gültigen GEG nicht denkbar.<br />
Ziel ist es, eigene Konzepte für Gebäudehülle, technische Ausstattung und Energieversorgung entwickeln zu können. Da ist viel Musik drin. Auch die hohen Komfortanforderungen an eine durchgängige Raumtemperatur von 20 Grad – auch wenn es draußen minus 16 Grad hat, verursacht sehr große Heizanlagen. Würde man hier Abstriche machen, und die fünf Tage im Jahr, an denen es so kalt ist, einen Heizlüfter zuschalten, könnte man die Heizanlage um 30% kleiner auslegen.</p>
<p>Die technische Ausstattung sollte man reduzieren dürfen und zum Beispiel in ein einhundert Jahre altes Haus keine Lüftungsanlage einbauen, die nach 15 Jahren vielleicht schon wieder ausgetauscht werden muss. Die Devise lautet: Weg von wartungsintensiven Komponenten und hin zu einfachen und langlebigen Materialien. In diesem Zusammenhang müßte man auch das Honorarsystem der Haustechnikplaner anpassen und statt an den Kosten vielmehr an Innovation bemessen. Am meisten spart man, wenn man etwas einfach wegläßt.</p>
<blockquote><p>&#8222;Ziel ist die Entwicklung eigener Konzepte für Gebäudehülle, technische Ausstattung und Energieversorgung.&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>Baukunst:</strong> Was sind bei der “Gebäudeklasse E” die Hauptkritikpunkte aus der Architektenschaft? Wären Architekten gewillt mehr Haftung zu übernehmen?<br />
<strong>Dilg:</strong> Das Ziel muss natürlich sein, dass das Haftungsrisiko überschaubar bleibt. Wenn man aber die Möglichkeit hat, sich Dinge auszudenken, die nicht irgendwo geregelt sind, muss man natürlich schon die Verantwortung übernehmen. Dies ließe sich wie beim Brandschutz mit einem Konzeptersteller und einen Prüfer und ohne staatliche Prüfung regeln. Zwei Leute mit Sachverstand und ein Architekt, die das zusammen prüfen, das wäre eine Möglichkeit. Ja, man übernimmt Verantwortung – aber für etwas, das Architekt und Bauherr selbst bestimmen. Die Verantwortung zu übernehmen für die Normen, die andere vorgegeben haben, ist ja auch nicht ohne, denn wenn etwas nicht klappt, sind wir Architekten ja eh dran. Und dann ist es vielleicht sympathischer, für etwas Verantwortung zu übernehmen, das man sich selbst ausgedacht hat. Aber natürlich soll zukünftig kein größeres Haftungsrisiko erwachsen.</p>
<p>Wir wollen die Normen auch nicht abschaffen. Wir verändern keine einzige Norm mit unseremKonzept; die bleiben alle erhalten und man kann sich daran halten und genauso weitermachen wie jetzt. Der „Gebäudetyp E“ wird manchmal missverstanden. Es ist tatsächlich so, dass wir parallel zum normierten Bauen einen Weg für ein normenreduziertes Bauen eröffnen wollen.</p>
<p>Ich habe die Hoffnung, dass viele Kollegen diesen Weg wählen und dadurch viele Pilotprojekte entstehen, die zeigen, dass es auch anders geht. Ich glaube, dass das darin eine riesige Chance zur Veränderung liegt – und das ist auch unser Ziel. Die hohe Besuchsfrequenz von solchen Projekten zeigt, das großes Interesse an Möglichkeiten zur Vereinfachung vorhanden ist.</p>
<blockquote><p>&#8222;Beim Sanieren und Modernisieren müssen die gleichen Normen beachtet werden wie beim Neubau.&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>Baukunst: </strong>Welche Bauvorschriften haben aus ihrer Sicht zu den immens angewachsenen Renovierungskosten beigetragen und gibt es Bauvorschriften, die eher zugunsten einer Abrissentscheidung führen?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Grundsätzlich besteht das Problem darin, dass man auch beim Sanieren und Modernisieren die Normen dergestalt beachten muss, als würde man einen Neubau erstellen. Das bezieht sich auf eine Vielzahl von Vorschriften. Besser wäre es, die bestehende Struktur mit einem vertretbaren Aufwand zu verbessern, auch wenn dabei nicht die aktuelle Norm eingehalten wird. Noch spannender ist dabei die Frage des zirkulären Bauens und die Wiederverwendung von bestehenden Bauteilen wie zum Beispiel Fenstern oder Türen. Ein ausgebautes Fenster wird zu Müll, denn es hat keine Zulassung mehr und ist schwer auf Normerfüllung prüfbar. Mit dem “Gebäudetyp E” ließen sich hier entscheidende Fortschritte erreichen. Wir könnten mit gebrauchten Bauteilen arbeiten, die z.B beim Abriss von Bürogebäuden aus den 90ern anfallen wie Fassadenteilen und Fenstern mit Zweischeibenverglasung, die wiederverwendet werden könnten. Das ist ein heißes Eisen, das niemand anfassen will, aber es wäre wahnsinnig wichtig und könnte durch den „Gebäudetyp E“ unterstützt werden.</p>
<blockquote><p>&#8222;Die Normenreduzierung ist mit Ach und Krach gescheitert.&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>Baukunst:</strong> Welche Maßnahmen wären aus ihrer Sicht geeignet, um die Einführung neuer Vorschriften zu prüfen und zu kontrollieren?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Damit will ich mich eigentlich nicht aufhalten. Die Normen zu verändern, ist eben genau das, was der “Gebäudetyp E”nicht will. Da arbeitet man gegen Gremien und gegen Apparate, in denen wir überhaupt keine Chance haben, etwas zu erreichen. Vernünftige Interessen der Architektenschaft in den Ausschüssen unterzubringen gelingt deshalb nicht, weil man es sich finanziell gar nicht leisten kann. Die Bauindustrie hat hier bezahlte Leute sitzen, die Normen produzieren, um ihre Produkte zu verkaufen. Es gab in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Normenreduzierungskommissionen, die alle mit Ach und Krach gescheitert sind. Das hat überhaupt nicht geklappt. Die Reduzierungskommission hat, bevor sie gegründet wurde, die Normen gezählt – und nach der Reduzierung waren es sogar mehr als vorher.</p>
<p>Unser Konzept ist eine Reaktion darauf. Und deswegen ist die eigentliche Idee beim “Gebäude Typ E” zu sagen: “Ihr kocht euer Süppchen und wir bauen daran vorbei, was wir für richtig halten – weil wir gemerkt haben, dass wir nicht gegen die Normen ankommen können.” Es ist eine Idee, um aus diesem riesigen Knoten herauszukommen.</p>
<p><strong>Baukunst:</strong> Eine intelligente Idee.</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Ein Effekt unserer Initiative zum “Gebäudetyp E” ist, dass das Bauministerium mit der DIN in einem Staatsvertrag festgehalten hat, dass DIN Normen zukünftig die Mindestanforderungen explizit beschreiben müssen. Die sind derzeit nicht eindeutig beschrieben. Ziel ist es, von den hohen Komfortstufen wieder herunter zu kommen. Das wird schätzungsweise zwanzig Jahre dauern, aber es ist ein wirklich guter Effekt, den wir hier ausgelöst haben.</p>
<p><strong>Baukunst:</strong> Verraten Sie uns, was Sie bei ihren zukünftigen Projekten selbst ausprobieren wollen?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Wenn der Bauherr offen dafür ist, dann suchen wir nach Möglichkeiten zu vereinfachen. Wenn wir sehen, dass eine Norm Unsinniges fordert, lassen wir das weg. Das muss man mit dem Bauherrn vereinbaren. Aktuell geht das meiner Meinung nach nur mit Bauherren wie städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften, die die Häuser bauen, behalten und vermieten.</p>
<p><strong>Baukunst: </strong>Wie sehen Sie die deutschen Bauvorschriften im internationalen Vergleich? Sind wir überreguliert oder machen das die anderen auch nicht besser?</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Es machen nicht alle besser. Ich glaube, die Belgier sind noch ein bisschen härter drauf als wir, die Franzosen etwas lässiger. Das Verblüffende ist, dass das ja alles auf dem selben Eurocode basiert, der europäischen Norm, die dahinter steht. Die ist ja in allen Ländern Europas identisch – und wird doch so unterschiedlich ausgelegt. Das ist ein Beispiel dafür, dass Luft drin ist in der Umsetzung dieser Eurocodes. Ich konnte noch nicht ganz ergründen, wie das möglich ist. Alle bauen auf der gleichen Grundlage und doch ganz unterschiedlich. Da sieht man, dass man viel elastischer sein könnte in der nationalen Umsetzung europäischer Normen.</p>
<p><strong>Baukunst: </strong>Ein inspirierender Gedanke.</p>
<p><strong>Dilg:</strong> Wir müssen eine Tür aufmachen für Neues, damit das Bauen nicht immer aufwändiger und teurer wird. Und wir müssen uns den Freiraum dafür schaffen, daß wir mit innovativen Lösungen aktuellen Herausforderungen antworten können.</p>
<p><em>Das Interview führte Iris Hannewald Architektin</em></p>
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