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	<title>Beruf | Baukunst</title>
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	<description>Architektur und Ästhetik im gebauten Raum</description>
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	<title>Beruf | Baukunst</title>
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		<title>Bauland ohne Bebauung: Was die österreichische Flächenparadoxie für die Berufspraxis bedeutet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2026 09:47:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Fünftel des Baulandes ungenutzt, Wohnraum knapp, Preise hoch: Die Planungsparadoxie Österreichs betrifft auch die tägliche Arbeit von Architektinnen und Architekten direkt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kategorie: PRAXIS</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Gewidmet, aber leer: Was Österreichs brachliegende Bauflächen über das Versagen der Raumplanung verraten</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Brachliegendes Bauland ist eine planerische Fehlfunktion: Wenn gewidmete Flächen jahrzehntelang unbebaut bleiben, während Wohnraum knapp und teuer wird, versagt das System der räumlichen Planung an einem seiner Grundprinzipien. Laut Erhebungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) aus dem Jahr 2025 liegen in Österreich insgesamt 63.000 Hektar gewidmetes Bauland ungenutzt. Das entspricht einem Fünftel aller Bauflächen und übertrifft zusammengerechnet die Stadtgebiete von Wien, Graz und Salzburg. Für Architektinnen und Architekten, die täglich mit Baurecht, Widmung, Vergabe und Projektentwicklung befasst sind, ist dieses strukturelle Problem keine abstrakte Statistik, sondern eine konkrete Rahmenbedingung ihrer Arbeit.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Warum bleiben gewidmete Flächen unbebaut?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Gründe für die österreichischen Baulandreserven sind vielschichtig und regional stark ausgeprägt. Im Burgenland, das mit rund 30 Prozent die bundesweit höchste Baulandreserve aufweist, benennt der ÖVP-Bürgermeister von Weichselbaum im Bezirk Jennersdorf das Kernproblem direkt: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer horten ihr Bauland als generationelles Erbe. &#8218;Keiner gibt was her&#8216;, fasst Harald Brunner die Lage seiner Gemeinde zusammen, die eine Baulandreserve von 52 Prozent verzeichnet. Diese Haltebereitschaft folgt einer rationalen Erwartung steigender Grundstückspreise, ist aber aus planerischer Perspektive dysfunktional.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dem gegenüber zeigt Wien mit lediglich 6,6 Prozent freier Baufläche, dass Knappheit zwar mobilisieren kann, zugleich aber Preise treibt. In der Steiermark beträgt die Baulandreserve 22 Prozent, in Kärnten und Niederösterreich je rund 21 Prozent. Salzburg verzeichnet 13 Prozent, Tirol 15 Prozent, Oberösterreich 17,6 Prozent. Die Datenbasis stammt aus der ÖROK-Erhebung 2025, die erstmals flächendeckend belastbare Vergleichszahlen liefert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommen historische Überwidmungen: Der WWF kritisiert gegenüber der APA &#8218;großzügige bis verschwenderische&#8216; Widmungen der Vergangenheit, die Gemeindegebiete aufgebläht haben, ohne dass ein realistischer Bedarf bestand. Das Ergebnis sind Baulandreserven in Randlagen ohne Infrastrukturanbindung, die aus raumplanerischer Sicht besser gar nicht erst hätten gewidmet werden dürfen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Welche Instrumente greifen, und was bedeuten sie für Planungsbüros?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Einzelne Bundesländer versuchen, mit fiskalischen und rechtlichen Mitteln gegenzusteuern. Das Burgenland erhebt seit 2025 eine &#8218;Baulandmobilisierungsabgabe&#8216;: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unbebauter Grundstücke zahlen jährlich zwischen 0,5 und zwei Prozent des Grundstückswerts. Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) sieht erste Wirkung: Die burgenländische Baulandreserve sei von 38 auf 30 Prozent gesunken. Tirol plant eine vergleichbare Abgabe für 2026. Darüber hinaus haben einzelne Gemeinden in Tirol, darunter Umhausen im Ötztal, Bausperren für spekulative Grundstücke verhängt, die der Österreichische Verfassungsgerichtshof im Oktober 2025 bestätigt hat.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für planende Büros ergeben sich aus diesen Entwicklungen konkrete Konsequenzen. Wenn Gemeinden aktiv auf die Mobilisierung von Baulandreserven setzen, entsteht Projektpotenzial in Lagen, die bisher schlummerten. Verdichtung im Bestand, Lückenschluss, die Umnutzung von Altwidmungen: Das sind Aufgaben, bei denen die planerische Kompetenz von Architektinnen und Architekten gefragt ist. Gleichzeitig verschiebt sich der politische Druck. Neuwidmungen werden durch bestehende Altlasten schwieriger zu rechtfertigen; neue Projekte müssen ihre Standortwahl raumordnungsrechtlich weit stärker legitimieren als bisher.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der WWF-Bodenschutz-Experte Simon Pories weist auf einen wichtigen Vorbehalt hin: Baulandmobilisierung darf kein Selbstzweck sein. Nicht jedes gewidmete Grundstück sollte bebaut werden. Entscheidend ist die Lage: zentral, gut angebunden an den öffentlichen Nahverkehr und die technische Infrastruktur. Für Architektinnen und Architekten bedeutet das, bereits in der Grundlagenermittlung und Vorplanung die raumordnungsrechtliche Qualität eines Standorts kritisch zu beurteilen, statt jede Widmung als gegebene Bebauungschance zu behandeln.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet das für Architektinnen und Architekten konkret?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Erstens ergibt sich ein erweitertes Beratungsfeld. Eigentümerinnen und Eigentümer unbebauten Baulands geraten durch fiskalischen Druck zunehmend unter Entwicklungszwang. Wer frühzeitig als kompetente Planerin oder kompetenter Planer in diesen Prozess eintritt, sichert sich Projektentwicklungsmandate, die klassischerweise nicht über Ausschreibungen vergeben werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zweitens wächst das Thema Rückwidmung. Wo Gemeinden Überwidmungen korrigieren, können Eigentümerinnen und Eigentümer Entschädigungsansprüche nach Landesraumordnungsrecht geltend machen. Architektinnen und Architekten sind in solchen Verfahren als Sachverständige oder Gutachter gefragt, eine honorarträchtige Zusatzleistung jenseits der klassischen Leistungsphasen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drittens zeigt die Situation, dass Bebauungspläne und Flächenwidmungspläne keine statischen Rahmenbedingungen sind, sondern aktiv politisch gesteuerte Instrumente. Wer Planungsverfahren aktiv begleitet und in Gemeinderäten als sachkundige Stimme auftritt, kann Entscheidungen mitgestalten, die später die Grundlage für Bauvorhaben bilden. Diese planerisch-politische Dimension der Berufspraxis wird angesichts knapper Budgets, Flächeneffizienzdebatten und ökologischer Anforderungen an den Bodenschutz weiter an Bedeutung gewinnen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen der ÖROK sind kein abstraktes Planungsproblem. Sie beschreiben eine Systemfrage, auf die Architektinnen und Architekten sowohl als planende Fachleute als auch als gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure eine Antwort geben müssen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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			</item>
		<item>
		<title>Fehlbelegung im Sozialwohnbau: Was der OECD-Bericht für Planerinnen und Planer bedeutet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Mar 2026 09:18:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
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		<category><![CDATA[Geförderter Wohnbau]]></category>
		<category><![CDATA[OECD]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn eine internationale Wirtschaftsorganisation den geförderten Wohnbau eines Landes als zu wenig treffsicher kritisiert, ist das mehr als eine fiskalische Randnotiz, es ist ein Signal für die gesamte Baubranche.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Baukunst.art | BERUFSPOLITIK</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">OECD-Kritik an Österreich: Zu viele Gutverdiener in Sozialwohnungen, zu lange Wartezeiten für Baugenehmigungen</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der soziale Wohnbau ist kein Selbstzweck, sondern ein wohnungspolitisches Instrument zur Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen: Genau diese Definition stellt der OECD-Wirtschaftsbericht 2026 für Österreich, veröffentlicht am 19. März 2026, in den Mittelpunkt seiner Kritik. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kommt zu dem Schluss, dass der geförderte Wohnbau in Österreich nicht mehr konsequent jene Menschen erreicht, für die er konzipiert wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In Wien und anderen Großstädten sind die Wohnimmobilienpreise und Mieten laut OECD erheblich gestiegen. Der Druck auf leistbaren Wohnraum wächst, während der Anteil geförderten Wohnbaus am Gesamtbestand, obwohl im internationalen Vergleich nach wie vor hoch, kontinuierlich zurückgeht. Gleichzeitig leben in gemeinnützigen Genossenschaftswohnungen Mieterinnen und Mieter, die ihren ursprünglichen Förderstatus längst überschritten haben, also Haushalte mit mittlerweile deutlich gestiegenen Einkommen. Dies führt zu einer strukturellen Fehlallokation, die jene benachteiligt, die den geförderten Wohnraum tatsächlich am dringendsten benötigen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet das für die Planungs- und Wohnbaupolitik?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus berufspolitischer Sicht der Architektinnen und Architekten sind die OECD-Empfehlungen in mehrere Handlungsfelder zu differenzieren. Erstens: Die Forderung nach regelmäßiger Neubewertung der Anspruchsberechtigung für wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnungen greift unmittelbar in die Steuerung von Bauträgern und Wohnbauförderungsgesetzen der Länder ein. In Österreich ist das Wohnrecht Ländersache; die neun Bauordnungen und die jeweiligen Wohnbauförderungsgesetze regeln, wer unter welchen Bedingungen in geförderten Wohnungen verbleiben darf. Eine bundesweit einheitliche Einkommensüberprüfung, wie sie die OECD andeutet, wäre verfassungsrechtlich komplex.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zweitens steht die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren im Mittelpunkt der OECD-Forderungen. Dies ist für Architektinnen und Architekten in ihrer täglichen Praxis unmittelbar relevant: Verfahren zur Baubewilligung dauern in Österreich je nach Bundesland und Projektumfang zwischen einem und mehreren Monaten, bei komplexen Vorhaben mit naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder denkmalrechtlichen Nebenverfahren deutlich länger. Langwierige Behördenprozesse verteuern Projekte erheblich, weil Planungs- und Finanzierungskosten über die gesamte Wartezeit anfallen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Welche Instrumente empfiehlt die OECD konkret?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der OECD-Bericht benennt neben der Anspruchsberechtigungs-Überprüfung und der Verfahrensbeschleunigung zwei weitere Instrumente: Leerstandsabgaben und höhere Steuern auf ungenutztem Bauland. Beide Maßnahmen sind im deutschsprachigen Raum seit Jahren diskutiert, jedoch nur zögerlich umgesetzt worden. Eine Leerstandsabgabe würde spekulativen Leerstand von Wohnungen verteuern und Anreize setzen, Bestandsflächen dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Eine höhere Besteuerung von nicht entwickeltem Bauland könnte Kommunen und Länder dazu veranlassen, Baurechte zu aktivieren und Investorinnen und Investoren zur Projektumsetzung zu drängen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Berufspolitik der Architektenkammern ergeben sich daraus konkrete Handlungsfelder. Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in Österreich sowie die Länderkammern sind gefordert, sich in die Debatten um Baugenehmigungsbeschleunigung, Wohnbauförderungsrecht und Vergabepraxis einzubringen. Das Vergaberecht nach dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) sowie die EU-Richtlinie 2014/24/EU zur öffentlichen Auftragsvergabe bilden den Rahmen für Planungsaufträge im geförderten Wohnungsbau. Hier besteht Optimierungspotenzial, insbesondere was die Wertgrenzen für Direktvergaben und Verhandlungsverfahren betrifft.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die FPÖ lehnte die OECD-Vorschläge zur Einkommensüberprüfung im sozialen Wohnbau umgehend ab. Bautensprecher Michael Oberlechner bezeichnete einkommensabhängige Mieten als leistungsfeindlich und als versteckte Steuererhöhung, die sich gegen den Mittelstand richte. Diese politische Reaktion zeigt, wie sensibel das Thema in der öffentlichen Debatte ist: Wohnungspolitik ist keine technische, sondern eine zutiefst gesellschaftspolitische Materie.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was können Architekturkammern zur Lösung beitragen?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kammern und Berufsverbände stehen vor der Aufgabe, die Qualität der gebauten Umwelt zu sichern und zugleich auf strukturelle Rahmenbedingungen zu reagieren. Im Kontext der OECD-Empfehlungen bedeutet das konkret: Kammern sollten die Forderung nach schnelleren Baugenehmigungsverfahren aktiv unterstützen und in ihren Positionen gegenüber der Politik verankern. Nicht beschleunigte Verfahren zulasten der Qualitätsprüfung, sondern effizientere, digital gestützte Prozesse mit klaren Bearbeitungsfristen sind das Ziel.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architektinnen und Architekten können im sozialen Wohnbau durch kompakte, typologisch durchdachte Grundrisse und serielle Planungsansätze zur Kostensenkung beitragen. Das IBA&#8217;27-Programm in der Stuttgarter Region sowie Projekte im Rahmen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zeigen, dass qualitätsvoller geförderter Wohnungsbau und wirtschaftliche Effizienz kein Widerspruch sind.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Grundsteuerreform, die die OECD als weiteres Instrument anspricht, betrifft indirekt die Bodenpreisgestaltung und damit die Kalkulationsgrundlage für Wohnbauprojekte. Österreich liegt laut OECD mit Grundsteuereinnahmen von 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts deutlich unter dem OECD-Schnitt. Eine Reform könnte Bodenspekulation dämpfen und den Erwerb von Bauträgerliegenschaften für den geförderten Wohnbau erleichtern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was der OECD-Wirtschaftsbericht 2026 letztlich in Erinnerung ruft: Leistbares Wohnen ist kein marktwirtschaftliches Nebenprodukt, sondern erfordert aktive politische Steuerung. Und diese Steuerung braucht qualifizierte Planerinnen und Planer, transparente Verfahren sowie ein Berufsrecht, das Gestaltungsqualität nicht dem Kostenminimierungsdruck opfert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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			</item>
		<item>
		<title>Serielles Sanieren: Was die neue Rahmenvereinbarung für Architektinnen und Architekten im Bestand bedeutet</title>
		<link>https://baukunst.art/serielles-sanieren-was-die-neue-rahmenvereinbarung-fuer-architektinnen-und-architekten-im-bestand-bedeutet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Mar 2026 16:20:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Energetische Modernisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rahmenvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Serielles Sanieren]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Bündnis aus Politik und Wohnungswirtschaft will serielles Sanieren mit Kataloglösungen systematisieren. Welche Konsequenzen ergeben sich für planende Büros?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Serielles Sanieren: Was die neue Rahmenvereinbarung für Architektinnen und Architekten im Bestand bedeutet</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Serielles Sanieren ist die industrialisierte energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen, die nach einem Katalogprinzip zu kalkulierten Festpreisen beschafft werden. Ein breites Bündnis aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die das serielle Sanieren in Deutschland auf eine neue institutionelle Grundlage stellt. Für Architektinnen und Architekten, die im Bestandsbereich tätig sind, eröffnet diese Entwicklung sowohl neue Auftragsfelder als auch veränderte Planungsanforderungen.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie funktioniert das Katalogprinzip beim seriellen Sanieren?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Modell lehnt sich an ein bereits etabliertes System an: die Rahmenvereinbarungen zum seriellen, modularen und systemischen Bauen (SMSB), die der GdW in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Das Prinzip ähnelt einem strukturierten Baukatalog, aus dem Mitgliedsunternehmen Bauprodukte mit vorgefertigten Elementen zu Festpreisen wählen können. Bisherige Erfahrungswerte belegen erzielte Quadratmeterpreise zwischen 2.370 und 4.370 Euro, was deutlich unter dem üblichen Marktniveau liegt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue Rahmenvereinbarung soll europaweit über Tenders Electronic Daily (TED), den Onlinedienst der Europäischen Union für öffentliche Ausschreibungen, platziert werden. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Damit entsteht ein transparenter, vergaberechtskonformer Beschaffungsweg, der nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und VOB/A-EU für kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zugänglich ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für planende Büros ergibt sich daraus eine veränderte Beratungsrolle. Wer Bauherrinnen und Bauherren aus dem GdW-Umfeld betreut, sollte die verfügbaren Systeme und deren Preisrahmen kennen, um eine fundierte Grundlage für die Kostenplanung nach DIN 276 liefern zu können. Gleichzeitig verändert sich der Planungsansatz: Die gestalterische Freiheit wird durch die Systemvorgaben begrenzt, während Ausführungssicherheit und Kalkulierbarkeit steigen. Das ist kein Widerspruch, sondern eine neue Planungsdisziplin.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Vorfertigung der Elemente erfolgt industriell und wetterunabhängig, die Montage auf der Baustelle ist auf wenige Tage reduziert. Architektinnen und Architekten, die in den Leistungsphasen 5 bis 8 tätig sind, müssen die Schnittstellen zwischen vorgefertigtem System und Bestand präzise definieren. Brandschutz, Fensteranschlüsse, Lüftungskonzept nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Entwässerung der neuen Außenhülle sind typische Konfliktpunkte, die sorgfältige Detailplanung erfordern.</p>
<hr data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="rule" data-prosemirror-node-block="true" />
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Welche Chancen und Risiken entstehen für kleinere Architekturbüros?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser verweist auf eine bereits belastbare Marktgröße: Rund 4.000 Wohneinheiten sind bundesweit im seriellen Sanieren fertiggestellt oder im Bau, weitere 18.000 befinden sich in der Planung. Diese Zahlen machen deutlich, dass serielles Sanieren kein Nischenthema mehr ist, sondern einen wachsenden Markt darstellt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für kleine und mittelgroße Architekturbüros stellen sich dabei konkrete Fragen: Wie positioniert man sich gegenüber Systemanbietern? Welche Leistungen verbleiben beim Büro, wenn der Produktkatalog einen Teil der Detailplanung vorwegnimmt? Und unter welchen Bedingungen ist das Modell für Bauherren außerhalb des GdW-Rahmens attraktiv?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Beschleunigung. GdW-Präsident Axel Gedaschko betont, dass nur durch industrielle Vorfertigung, standardisierte Prozesse und partnerschaftliche Zusammenarbeit die energetische Modernisierung in der notwendigen Breite zu vertretbaren Kosten umgesetzt werden kann. Dieser Befund gilt auch jenseits der Wohnungswirtschaft: In Zeiten von Fachkräftemangel und gestiegenen Baukosten ist die Reduktion handwerklicher Komplexität auf der Baustelle ein handfester Vorteil, den Bauherrinnen und Bauherren zunehmend einfordern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Herausforderung liegt in der Qualitätssicherung. Nicht jedes Bestandsgebäude ist für serielle Systeme geeignet. Unregelmäßige Grundrisse, denkmalgeschützte Fassaden, statisch problematische Attiken oder besondere Nutzungsanforderungen können die Anwendbarkeit der Kataloglösungen einschränken. Hier bleibt individuelle Planung unverzichtbar. Die Aufgabe besteht darin, frühzeitig zu prüfen, ob ein Objekt systemfähig ist, und den Bauherrn transparent über die Konsequenzen der Standardisierung zu informieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus haftungsrechtlicher Sicht ist bedeutsam, dass Systemanbieter in der Regel Gewährleistungen für ihre vorgefertigten Elemente übernehmen. Die planungsrechtliche Verantwortung der Architektin oder des Architekten für die Gesamtmaßnahme bleibt davon unberührt. Die Koordination zwischen Systemlieferant, ausführendem Unternehmen und den übrigen Fachplanern obliegt weiterhin der objektverantwortlichen Planung, was eine saubere Vertragsdefinition der Schnittstellen voraussetzt.</p>
<hr data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="rule" data-prosemirror-node-block="true" />
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ausblick: Serielles Sanieren als strategisches Geschäftsfeld</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Rahmenvereinbarung, die in den kommenden Monaten europaweit ausgeschrieben werden soll, schafft eine neue institutionelle Infrastruktur für die energetische Gebäudemodernisierung. Für die rund 3.000 GdW-Mitgliedsunternehmen entsteht ein verlässlicher Zugang zu qualitätsgesicherten Systemlösungen mit klarer Preistransparenz.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architekturbüros, die im Bestandsbereich tätig sind oder dieses Segment gezielt erschließen wollen, sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die Veröffentlichung auf TED markiert den Moment, ab dem sich Systemanbieter verbindlich bewerben können. Wer die Marktstruktur und die angebotenen Systeme kennt, kann Bauherrinnen und Bauherren fundiert beraten und eigene Leistungen gezielt positionieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Potenzial ist erheblich. Der Gebäudebestand in Deutschland umfasst rund 21 Millionen Wohneinheiten, von denen laut Statistischem Bundesamt ein Großteil noch nicht den energetischen Anforderungen des GEG entspricht. Serielles Sanieren ist kein Allheilmittel, aber ein praxiserprobter Weg, um Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Geschwindigkeit in Einklang zu bringen. Wer diesen Weg aktiv mitgestaltet, statt ihn nur zu begleiten, ist gut positioniert.</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Förderung auf Abruf: Warum das EH55-Programm kaum in Fahrt kommt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 11:15:21 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Wohnungsbaukrise]]></category>
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					<description><![CDATA[Die reaktivierte EH55-Förderung der KfW läuft seit Dezember 2025, doch strukturelle Hemmnisse und Kapitalmarktzinsen bremsen die erhoffte Wohnungsbauoffensive.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art </strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">BERUFSPOLITIK | FÖRDERUNG</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Milliarden für nichts? Warum Deutschlands Wohnungsbauoffensive stottert</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drei Monate nach dem Start der EH55-Förderung zeigt sich: Zinssenkungen allein reichen nicht, um den Bauüberhang von 760.000 Wohnungen zu mobilisieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Effizienzhaus 55 (EH55) bezeichnet ein Wohngebäude, das lediglich 55 Prozent der Primärenergie verbraucht, die ein gesetzlich definiertes Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt. Seit dem 16. Dezember 2025 ist dieser Standard im Rahmen des KfW-Programms &#8222;Klimafreundlicher Neubau&#8220; (Programmkennzeichen 297/298) wieder förderfähig, nachdem die Ampel-Koalition die Förderung im Januar 2022 abrupt eingestellt hatte. Die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundesbauministerin Verena Hubertz reaktivierte das Programm mit einem Gesamtvolumen von 800 Millionen Euro, um den sogenannten Bauüberhang abzubauen: jene mehr als 760.000 Wohnungen, die zwar genehmigt, aber nie gebaut wurden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Idee dahinter war so bestechend wie sie simpel klang. Wer bereits eine Baugenehmigung in der Schublade hatte und nach EH55-Standard gebaut hätte, sollte nun mit zinsvergünstigten KfW-Krediten von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit den letzten Anstoß zum Bauen erhalten. Fossile Energieträger wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen; Wärme muss zu hundert Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm ist zeitlich befristet und endet, wenn der Fördertopf erschöpft ist, spätestens aber zum 30. Juni 2026.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Warum wurden von 800 Millionen Euro bis Februar erst 150 Millionen abgerufen?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bilanz nach den ersten zwei Monaten ist ernüchternd. Laut einer Recherche des Handelsblatts waren von den bereitgestellten 800 Millionen Euro Anfang Februar 2026 erst rund 150 Millionen Euro abgerufen worden. Gefördert wurden bis Ende Februar insgesamt rund 17.000 Wohneinheiten. Gemessen am Potenzial des Bauüberhangs ist das wenig. Vier strukturelle Hemmnisse erklären, warum das Programm bislang hinter den Erwartungen zurückbleibt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Erstens: die Definition des Vorhabenbeginns. Bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Förderschaden. Für Wohnungsunternehmen, die öffentlich ausschreiben müssen oder mit Generalübernehmern arbeiten, ist das faktisch ein Ausschluss. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) kritisiert dies ausdrücklich und fordert eine praxistauglichere Regelung. Besonders absurd: Die Nutzung der GdW-Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen ist derzeit förderschädlich, obwohl genau diese Bauweise günstiger und schneller wäre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zweitens: der Zinsvorteil schrumpft rascher als versprochen. Zum 2. März 2026 senkte das Bundesbauministerium den Effektivzins auf historisch niedrige 1,0 Prozent (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). KfW-Vorständin Melanie Kehr sprach von einem &#8222;Signalzins&#8220;. Doch bereits bis zum 12. März war der Zins wieder auf 1,23 Prozent gestiegen. Der Grund: Der Effektivzins ergibt sich nicht allein aus der staatlichen Zinsverbilligung, sondern auch aus den Kapitalmarktzinsen und weiteren Kosten. Geopolitische Verwerfungen, etwa in Nahost, treiben die Kapitalmärkte und damit die Zinslast. Was die Politik mit der linken Hand gibt, holt der Markt mit der rechten zurück.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drittens: die Baukosten bleiben strukturell hoch. Die EH55-Förderung adressiert ausschließlich den Finanzierungsaspekt. Sie ändert nichts an den nach wie vor erhöhten Kosten für Material, Handwerk und Energieberatung. Wer einen Energieberater einschalten muss (Voraussetzung für die Förderung), zahlt dabei zusätzlich. Der tatsächliche Zinsvorteil schrumpft, wenn man Beratungskosten, Planungsaufwand und Antragsverfahren gegenrechnet. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt das Programm grundsätzlich als &#8222;gute Ergänzung&#8220;, mahnt aber, dass Bauwillige zunächst den Mut zum Bauen fassen müssen, bevor ein Zinsvorteil überhaupt wirken kann.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Viertens: die Reichweite des Programms ist begrenzt. Bei einem Budget von 800 Millionen Euro und einem maximalen Kreditbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit lassen sich rechnerisch maximal 8.000 Wohneinheiten fördern. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln rechnet vor: Würde man jede genehmigte Wohnung einmalig mit 10.000 Euro Zuschuss fördern, könnte man nicht einmal den Bau von 6.000 Wohnungen unterstützen. Gemessen an den 760.000 Wohnungen im Bauüberhang ist das ein Tropfen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Welche strukturellen Reformen braucht die Wohnungsbauförderung wirklich?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Reaktivierung der EH55-Förderung ist politisch verständlich. Sie signalisiert Handlungsbereitschaft in einem Markt, der seit Jahren stagniert: 2024 wurden bundesweit nur noch 251.900 Wohnungen fertiggestellt, für 2025 rechnen Experten mit rund 200.000 Einheiten. Das Jahresziel von 400.000 Wohnungen, das die Ampel einst ausgerufen hatte, ist in weite Ferne gerückt. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah die befristete Reaktivierung des EH55-Standards ausdrücklich vor, um den Bauüberhang zu aktivieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Doch ein Förderprogramm ersetzt keine Baurechtsreform. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) weist seit Jahren darauf hin, dass die eigentlichen Bremsen im System tiefer liegen: träge Genehmigungsverfahren, kleinteiliges Bauordnungsrecht der Länder, steigende Anforderungen an Nachweise und Zertifizierungen. Wer für die EH55-Förderung einen Energieberater benötigt, der auch die Lebenszyklusanalyse (LCA) zertifiziert hat (ab 1. Juli 2025 Pflicht für KfW-Programme), erhöht die Projektkosten weiter. Die Förderung verlangt immer mehr, während der Vorteil immer kleiner wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">GdW-Präsident Axel Gedaschko fasste die Lage präzise zusammen: Die Zinssenkung sei ein richtiges Signal, aber die Programme müssten praxistauglich und verlässlich ausgestaltet werden. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft brauche Zinsen nahe einem Prozent, damit Neubaumieten bezahlbar bleiben. Genau das hat das Ministerium am 2. März geliefert. Und zehn Tage später war der Vorteil bereits wieder erodiert.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Historisch betrachtet ist das EH55-Desaster ein Lehrbeispiel für wohnungspolitisches Stückwerk. Im Januar 2022 stoppte die Bundesregierung die Förderung mit sofortiger Wirkung, nachdem Anträge für EH55-Neubauten in kürzester Zeit 5 Milliarden Euro der vorläufigen Haushaltsmittel erschöpft hatten. Das Bundeswirtschaftsministerium sprach damals von einer &#8222;klimapolitischen Fehlsteuerung&#8220;: Man habe jahrelang einen Standard gefördert, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte. Seit 2023 ist EH55 ohnehin der gesetzliche Mindeststandard für Neubauten nach dem GEG. Dennoch ließ man Zehntausende Projekte im Nichts stehen. Drei Jahre später reaktiviert man dasselbe Programm als Krisenmedizin.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Signal mit kurzem Atem</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die EH55-Förderung ist ein politisch gut gemeintes Instrument mit strukturell begrenzter Wirkung. Der Zinsvorteil ist real, aber volatil; das Budget ist gering und die bürokratischen Anforderungen sind erheblich. Architekten und Planungsbüros, die Bauherren beraten, sollten die Konditionen kontinuierlich im Auge behalten und Antragszeitpunkte sorgfältig kalkulieren. Wer zögert, riskiert, dass der Fördertopf ausgeschöpft ist; wer zu früh handelt, riskiert die Förderschädlichkeit durch voreiligen Vertragsabschluss.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was die Wohnungsbaukrise in Deutschland braucht, ist keine befristete Zinshilfe mit einem Verfallsdatum zum 30. Juni 2026. Gebraucht werden stabile, langfristige Förderarchitekturen, beschleunigte Genehmigungsverfahren und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Die EH55-Neuauflage gibt dem Markt einen Impuls. Ob daraus eine Trendwende wird, entscheidet sich nicht in Fördertöpfen, sondern in Planungsämtern, Normenausschüssen und auf Bundesebene. Die Baukrise ist kein Finanzierungsproblem. Sie ist ein Systemproblem.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Österreichisches Mietenpaket 2026: MieWeG, 5. MILG und ZIAG im kritischen Architekturcheck</title>
		<link>https://baukunst.art/oesterreichisches-mietenpaket-2026-mieweg-5-milg-und-ziag-im-kritischen-architekturcheck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2026 11:05:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
		<category><![CDATA[Mietreform Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Österreichs Mietreform 2026 verspricht leistbares Wohnen, doch Expertinnen und Experten sehen Lücken. Was bedeutet das für die Baukultur?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Ein Paket, drei Gesetze, eine offene Frage</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 2. Dezember 2025 passierte das österreichische Mietenpaket den Bautenausschuss, am 11. Dezember 2025 beschloss der Nationalrat die neue Gesetzgebung. Seitdem gilt mit 1. Januar 2026 ein Dreigestirn aus Regelwerken, das den Wiener Mietmarkt und in seiner Auswirkung die gesamte österreichische Wohnarchitektur neu vermessen will: das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) sowie das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG). Drei Kürzel, ein Versprechen: leistbares Wohnen. Doch wer die Gesetze genauer liest, erkennt, dass zwischen Gesetzgebungsabsicht und architektonischer Realität oft eine beachtliche Lücke klafft.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten, die im sozialen Wohnbau, im geförderten Geschosswohnungsbau oder als Planende für private Vermieterinnen und Vermieter tätig sind, ist diese Reform mehr als politisches Hintergrundrauschen. Sie verändert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Bauvorhaben geplant, finanziert und vermietet werden. Wer heute ein Mehrfamilienhaus entwirft, plant immer auch in ein Mietrechtssystem hinein.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Mechanik der Mietpreisbremse: Eleganz mit Tücken</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das MieWeG führt erstmals eine gesetzliche Begrenzung vertraglicher Wertsicherungsklauseln für Wohnungsmietverträge ein, und zwar sowohl im Voll- als auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Das Grundprinzip klingt überzeugend: Mietanpassungen erfolgen nur noch einmal jährlich zum 1. April. Liegt die Vorjahresinflation gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI 2020) über drei Prozent, darf der darüber hinausgehende Teil nur zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden. Eine Formel also, die den Mieterinnen und Mietern in Hochinflationsphasen echte Erleichterung bringen kann.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Grünen-Bautensprecherin Nina Tomaselli wies jedoch unmittelbar nach dem Ausschussbeschluss auf eine entscheidende Schwäche hin: In den vergangenen 25 Jahren lag der VPI nur viermal über der Dreiprozentmarke, davon zweimal nur sehr knapp. Das bedeutet: Der Mechanismus greift in normalen Inflationszeiten kaum. Er ist ein Instrument für Ausnahmesituationen, das sich als dauerhafte Wohnkostenbremse verkauft. Architektinnen und Architekten, die im Auftrag institutioneller Bauträgerinnen und Bauträger langfristige Investitionskalkulationen erstellen, sollten diese statistische Schwäche kennen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine Übergangsregelung, die selbst Fachleute herausfordert. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden, gilt als massgeblicher Startpunkt jener Zeitpunkt, auf den sich der letzte Indexwert der vorangehenden Wertsicherung bezieht. Die Folge: Parallele Berechnungsmodelle für Alt- und Neuverträge, die nach Einschätzung von Expertinnen und Experten im Begutachtungsverfahren zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Ausgerechnet ein Gesetz, das die Mietanpassungen vereinfachen wollte, erzeugt komplexe Parallelrechnungen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Längere Befristungen: Stabilität oder Falle?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit dem 5. MILG wird auch die Mindestdauer befristeter Wohnungsmietverträge neu geregelt. Sie steigt von bislang drei auf fünf Jahre, gültig für alle Verlängerungen und Neuvermietungen ab 1. Januar 2026. ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger sprach von Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten, SPÖ-Bautensprecherin Elke Hanel-Torsch von einem grossen Mietrechtspaket für leistbares Wohnen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Praxis des Wohnungsbaus bedeutet die verlängerte Mindestbefristung eine strukturelle Veränderung im Verhältnis zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern. Bauherrinnen und Bauherren, die auf private Kleinvermieter als Klientel setzen, werden eine Ausnahmebestimmung nutzen dürfen: Wer keine Unternehmerin und kein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, bleibt von der Fünfjahresperson befreit. Was im politischen Diskurs als Schutz kleiner Vermieterinnen und Vermieter verhandelt wird, schafft in der Rechtsanwendung eine Grauzone, die Architektinnen und Architekten kennen sollten, wenn sie Wohngebäude für ein gemischtes Vermieterfeld planen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das ZIAG: Rechtssicherheit auf Kosten der Mieterrechte?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am schärfsten umstritten ist das ZIAG, das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz. Es regelt Rückforderungsansprüche aus unwirksamen Wertsicherungsklauseln neu und gilt nicht nur für Mietverträge, sondern auch für Versicherungs-, Kredit- und Leasingverträge. Die Grünen bezeichneten das Gesetz als Kniefall vor der Immobilienlobby: Vermieterinnen und Vermieter, die jahrelang rechtswidrige Klauseln verwendet hatten, kommen durch das ZIAG günstiger davon als ohne gesetzliche Neuregelung. Konsumentenansprüche im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro würden damit nach Einschätzung Tomasellis vernichtet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Arbeiterkammer, VKI, Mietervereinigung und ÖGB kritisierten den Entwurf als verfassungs- beziehungsweise unionsrechtswidrig. Ob das ZIAG einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten. Für Planende im Bereich des gewerblichen Mietwohnungsbaus ist diese Rechtsunsicherheit jedoch ein Hinweis: Wer Gebäude für Bauträgerinnen und Bauträger entwirft, die auf komplexe Mietvertragsstrukturen setzen, sollte das juristische Umfeld kennen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was die Reform nicht angeht: der freie Markt und die Baukosten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Trotz aller politischen Rhetorik bleibt das neue Mietenpaket in einem entscheidenden Punkt stumm: Es adressiert nicht die Ursachen steigender Wohnkosten, sondern versucht, deren Symptome zu dämpfen. Die Baukosten in Österreich sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, Baugenehmigungsverfahren dauern zu lang, und der soziale Wohnungsbau erhält trotz nomineller Bekenntnisse zu wenig strukturelle Förderung. Eine echte Leerstandsabgabe, wie von den Grünen im Rahmen ihres Fünf-Punkte-Plans gefordert, fehlt im beschlossenen Paket ebenso wie das Bestellerprinzip beim Kauf oder verbindliche Mietobergrenzen für Nachkriegsbauten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus architektonischer Perspektive ist dieser Befund bedeutsam: Wohnungspolitik, die primär auf Mietpreisregulierung setzt, ohne gleichzeitig ausreichend Neubau zu stimulieren, erzeugt mittelfristig Angebotsknappheit. Werden Vermietungen wirtschaftlich unattraktiver, ohne dass neue Wohneinheiten entstehen, sinkt das Angebot weiter. Architektinnen und Architekten, die in der Wohnbauberatung tätig sind, kennen diesen Mechanismus aus anderen europäischen Ländern.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Historische Einordnung: Österreichs regulierter Mietmarkt im europäischen Vergleich</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das österreichische Mietrecht zählt zu den ältesten und komplexesten in Europa. Das Mietrechtsgesetz geht in wesentlichen Teilen auf das Jahr 1981 zurück, seine Vorläufer auf die Erste Republik. Jede Reform fügt einem bereits mehrfach geflickten System weitere Schichten hinzu. Das MieWeG ist das fünfte Inflationslinderungsgesetz in Folge, ein Umstand, der für sich spricht: Was systematisch gelöst werden sollte, wird legislativ verwaltet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Vergleich dazu hat Deutschland mit dem Berliner Mietendeckel ein besonders drastisches Experiment unternommen, das vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde. Die Niederlande reformieren derzeit das Mietrecht grundlegend. In Österreich hingegen bleibt das dualistische System aus vollreguliertem Altbau und weitgehend freiem Neubaumarkt unangetastet. Dieser Dualismus prägt auch die architektonische Praxis: Wer im Altbestand saniert, bewegt sich in einem anderen Regelwerk als wer neu baut.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Konsequenzen für die architektonische Berufspraxis in Österreich</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet das neue Mietenpaket konkret für Architektinnen und Architekten? Erstens: Wer Wohngebäude für gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter plant, sollte die neuen Befristungsregeln und deren Ausnahmen kennen. Zweitens: Kalkulationsmodelle für Renditewohnungsbau müssen das MieWeG einbeziehen, auch wenn sein praktischer Effekt bei moderater Inflation gering bleibt. Drittens: Die Rechtsunsicherheit rund um das ZIAG kann Entscheidungsprozesse bei der Planung von Mietobjekten verzögern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Darüber hinaus bleibt eine grundlegende Frage offen, die weit über Paragrafen hinausgeht: Welche Baukultur entsteht in einem Markt, der durch immer mehr Regulierung gesteuert wird? Gut gestaltete, langlebige und energieeffiziente Wohngebäude brauchen stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Eine Wohnpolitik, die primär kurzfristige Mietentlastung sucht, ohne die Qualität des Bauens strukturell zu fördern, läuft Gefahr, die Symptome zu lindern und die Ursachen zu verstärken. Das beste Instrument gegen überhöhte Mieten bleibt am Ende das, was kein Mietrechtsgesetz ersetzen kann: ausreichend guter Wohnraum.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Architekturtage 2026: Warum Infrastruktur das Thema der Stunde ist</title>
		<link>https://baukunst.art/architekturtage-2026-warum-infrastruktur-das-thema-der-stunde-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2026 10:54:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturtage 2026]]></category>
		<category><![CDATA[Baukultur Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Infrastruktur]]></category>
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					<description><![CDATA[Österreichs größtes Baukulturfestival widmet sich 2026 unsichtbaren Infrastrukturen. Was das Festival verspricht – und wo es noch Luft nach oben gibt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Was uns verbindet: Die Architekturtage 2026 und die politische Dimension der Infrastruktur</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Festival feiert seinen 13. Geburtstag. Das ist in der Kulturbranche keine Selbstverständlichkeit, und für ein biennales Format im Bereich Baukultur erst recht nicht. Die Architekturtage, Österreichs größte Publikumsveranstaltung für Architektur und Ingenieurwesen, treten von 28. bis 30. Mai 2026 in ihre 13. Ausgabe ein. Das Thema lautet: &#8222;Was uns verbindet – Infrastrukturen des Alltags.&#8220; Drei Tage, neun Bundesländer, zehn Architekturhäuser, über 300 Veranstaltungen. Die Zahlen klingen beeindruckend. Die Frage, die sich erfahrene Beobachterinnen und Beobachter stellen sollten, lautet: Reichen Zahlen und guter Wille?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Eine Zeitbombe aus Beton und Stahl</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Themenwahl ist keine beliebige. Sie ist dringend. Rund 70 Prozent der Infrastrukturanlagen, die Österreich bis 2050 benötigen wird, existieren heute noch nicht. Das ist keine Prognose aus einem Zukunftsinstitut, das ist der nüchterne Befund der Veranstalter selbst. Kraftwerke, Tunnelbauten, Brücken, Recyclinganlagen, Abwasserinfrastruktur: Der Investitionsbedarf ist enorm, der öffentliche Diskurs darüber auffällig still. Genau hier liegt die Stärke dieses Festivalansatzes. Wer Infrastruktur zum Thema macht, betreibt nicht Architekturvermittlung im herkömmlichen Sinne, sondern gesellschaftliche Aufklärung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Infrastrukturbauten sind die ungeliebten Stiefkinder der Architekturwelt. Keine Biennale-Pavillons, keine Hochglanzkataloge, selten Jury-Favoriten. Dabei sind Kanalisation und Stromtrassen die unsichtbaren Voraussetzungen jedes glamourösen Stadtquartiers. Die Architekturtage wagen den Versuch, diese blinden Flecken ins Licht zu rücken. Das verdient Respekt. Es verdient aber auch kritische Begleitung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Berufspolitik zwischen Kammer und Podium</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Veranstaltet wird das Festival von der Bundeskammer und den Länderkammern der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sowie der Architekturstiftung Österreich. Dieses Trägermodell ist mehr als organisatorischer Hintergrund. Es ist ein berufspolitisches Statement. Die Kammern positionieren sich mit der Themenauswahl als Akteurinnen in der Infrastrukturdebatte und behaupten damit Relevanz in einer politischen Sphäre, die von Ingenieurbüros, Baukonzernen und öffentlichen Auftraggebern dominiert wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das ist strategisch klug. Architekten und Architektinnen, aber auch Zivilingenieure und Zivilingenieurinnen stehen in der Infrastrukturplanung strukturell unter Druck: Vergabeverfahren bevorzugen häufig Angebote, die Planungsleistungen zu Dumpingpreisen einschließen, die HOAI-Debatten auf österreichische Verhältnisse übertragen. Wer Infrastruktur als kulturelles und gestalterisches Thema besetzt, stärkt mittelbar auch die Honorarargumente der Planenden. Ein öffentlich wahrgenommener Gestaltungsanspruch ist die Voraussetzung für öffentlich akzeptierte Planungshonorare. Die Kammerpolitik lässt sich in der Themenwahl der Architekturtage lesen, auch wenn das nirgendwo explizit steht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Zehn Häuser, eine Sprache?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Programmkuratierung liegt bei den zehn Architekturhäusern Österreichs: vom afo architekturforum in Linz über das Architekturzentrum Wien bis zum vai in Vorarlberg. Dieses dezentrale Modell ist eine der konzeptuellen Stärken des Festivals. Es garantiert Regionalbezug und verhindert die Zentralisierung des Diskurses in Wien. Gleichzeitig birgt es eine strukturelle Schwäche: zehn Institutionen mit unterschiedlichen Ressourcen, Netzwerken und inhaltlichen Schwerpunkten erzeugen zwangsläufig ein ungleiches Programm.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Frage, ob ein Festivalbesucher in Eisenstadt dasselbe Programmniveau erleben kann wie in Graz oder Innsbruck, ist nicht akademischer Natur. Sie ist eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit kultureller Vermittlungsarbeit. Ein Festival, das für sich beansprucht, ganz Österreich zu erreichen, muss sich an diesem Anspruch messen lassen. Das detaillierte Programm soll erst ab Mitte Februar 2026 auf der Website abrufbar sein, was die Beurteilung derzeit noch einschränkt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Offene Studios, offene Fragen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Format OPENSTUDIO26 ist einer der sympathischsten Programmbausteine. Architektinnen und Architekten sowie Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure öffnen österreichweit ihre Ateliers. Das ist Baukulturdialog ohne Podium und Moderatorin, auf Augenhöhe, im Arbeitsalltag verankert. Die Einreichfrist läuft bis zum 17. April 2026. Der OPENCALL26 ergänzt das Bild: Interessierte können Fotos und Visionen zum Infrastrukturthema einreichen, bis zum Festivaltag am 30. Mai 2026.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese partizipativen Formate sind wichtig. Sie sind aber auch anfällig für das, was man in der Kulturbranche als &#8222;Engagement-Theater&#8220; kennt: Beteiligung, die primär der Außendarstellung dient, ohne in tatsächliche planerische oder politische Prozesse zurückzuwirken. Die entscheidende Frage lautet: Was passiert nach dem Festival? Werden die Visionen zum Thema Infrastruktur irgendwo aggregiert, ausgewertet, an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger weitergeleitet? Oder verschwinden sie in einem Archiv?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Best Practice und Kontroverse als Programmprinzip</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert ist die ausdrückliche Ankündigung, neben Best-Practice-Beispielen auch kontroverse Projekte zu präsentieren. Das ist kein selbstverständlicher Schritt für ein Festival, das von Kammern getragen wird. Institutionen, die Interessenvertretung betreiben, tendieren erfahrungsgemäß zur Harmonisierung, nicht zur Konfrontation. Wenn die Architekturtage 2026 tatsächlich Projekte zeigen, die Infrastrukturentwicklung als gesellschaftlichen Konflikt darstellen, also Bauten, die Gemeinden spalten, Landschaften verändert haben, ökologische Kosten produzieren, dann wäre das ein qualitativer Sprung gegenüber mancher Vorjahresausgabe.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dieser Anspruch muss sich am Programm messen lassen, das im Februar erscheint. Kontroverse auf der Pressekonferenz ankündigen ist das eine. Kontroverse im Vermittlungsformat aushalten ist das andere.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was ein Baukulturfestival heute leisten muss</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die 13. Ausgabe der Architekturtage findet in einem politischen Moment statt, in dem Infrastruktur keine neutrale technische Kategorie mehr ist. Klimaschutz, Energiewende, Mobilitätswende, Reparatur der sozialen Infrastruktur nach Pandemie und Sparpolitik: All das ist mit Bauen verknüpft, mit Planungsentscheidungen, mit Honorarstrukturen und Vergabeverfahren. Ein Festival, das diese Zusammenhänge sichtbar macht, betreibt Baukulturpolitik. Das ist legitim. Es ist sogar notwendig.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was die Architekturtage dabei nicht aus dem Blick verlieren sollten: Baukulturvermittlung ist keine Einbahnstraße. Publikum zu informieren ist wichtig. Aber die Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, die täglich mit Infrastrukturaufgaben konfrontiert sind, von der Gemeindeplanerin im Waldviertel bis zum Tiefbauingenieur in der Steiermark, brauchen aus einem solchen Festival auch Rückenwind für ihre eigene Berufspraxis. Das Festival hat das Potenzial, beides zu leisten. Ob es dieses Potenzial ausschöpft, entscheiden drei Tage im Mai.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h2>Die zehn kuratierenden Architekturinstitutionen</h2>
<p style="font-weight: 400;">Die Programmkuratierung und Umsetzung liegt bei den zehn Architekturhäusern Österreichs, die jeweils eigenständige Programme für ihre Region entwickeln:</p>
<p style="font-weight: 400;">
<table style="font-weight: 400;" width="602">
<tbody>
<tr>
<td width="300"><strong>Institution</strong></td>
<td width="167"><strong>Bundesland</strong></td>
<td width="135"><strong>Website</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="300">afo architekturforum oberösterreich</td>
<td width="167">Oberösterreich</td>
<td width="135">www.afo.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">Architektur Haus Kärnten</td>
<td width="167">Kärnten</td>
<td width="135">www.architektur-kaernten.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">ARCHITEKTUR RAUMBURGENLAND</td>
<td width="167">Burgenland</td>
<td width="135">www.architekturraumburgenland.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">Az W – Architekturzentrum Wien</td>
<td width="167">Wien</td>
<td width="135">www.azw.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">aut. architektur und tirol</td>
<td width="167">Tirol</td>
<td width="135">www.aut.cc</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">HDA – Haus der Architektur Graz</td>
<td width="167">Steiermark</td>
<td width="135">www.hda-graz.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">Initiative Architektur Salzburg</td>
<td width="167">Salzburg</td>
<td width="135">www.initiativearchitektur.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">ÖGFA – Österreichische Gesellschaft für Architektur</td>
<td width="167">Wien (bundesweit)</td>
<td width="135">www.oegfa.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich</td>
<td width="167">Niederösterreich</td>
<td width="135">www.orte-noe.at</td>
</tr>
<tr>
<td width="300">vai – vorarlberger architektur institut</td>
<td width="167">Vorarlberg</td>
<td width="135">www.v-a-i.at</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;">
<h2>Veranstalter</h2>
<p style="font-weight: 400;">
<table style="font-weight: 400;" width="602">
<tbody>
<tr>
<td width="301"><strong>Bundeskammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker</strong></p>
<p>inkl. aller neun Länderkammern</p>
<p>www.arching.at</td>
<td width="301"><strong>Architekturstiftung Österreich</strong></p>
<p>Förderung von Baukultur und Architekturvermittlung</p>
<p>www.architekturstiftung.at</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;">
<h2>Programm- und Teilnahmeformate</h2>
<p style="font-weight: 400;">
<table style="font-weight: 400;" width="602">
<tbody>
<tr>
<td width="147"><strong>Format</strong></td>
<td width="215"><strong>Beschreibung</strong></td>
<td width="240"><strong>Frist / Termin</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>Bauvisiten</strong></td>
<td width="215">Besichtigungen von Infrastrukturbauten: Kraftwerke, Tunnel, Brücken, Recyclinganlagen, Abwasseranlagen</td>
<td width="240">28. bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>Bus- und Fahrradtouren</strong></td>
<td width="215">Kuratierte Touren zu ausgewählten Infrastrukturstandorten in allen Bundesländern</td>
<td width="240">28. bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>Ausstellungen</strong></td>
<td width="215">Präsentationen zu Infrastrukturprojekten: Best-Practice-Beispiele und kontroverse Projekte</td>
<td width="240">28. bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>Diskussionen und Vorträge</strong></td>
<td width="215">Fachgespräche mit Planenden, Auftraggebern und Expertinnen und Experten</td>
<td width="240">28. bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>Filmprogramm</strong></td>
<td width="215">Dokumentarfilme und Kurzfilme zu Infrastruktur und Ingenieurtechnik</td>
<td width="240">28. bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>Kinder- und Jugendprogramm</strong></td>
<td width="215">Altersgerechte Formate zur Baukulturvermittlung an Schulen und im Festival</td>
<td width="240">28. bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>OPENSTUDIO26</strong></td>
<td width="215">Architektinnen und Architekten sowie Zivilingenieurinnen und Zivilingenieure öffnen ihre Büros und Ateliers österreichweit</td>
<td width="240">Einreichung bis 17. April 2026</td>
</tr>
<tr>
<td width="147"><strong>OPENCALL26</strong></td>
<td width="215">Offen für alle: Fotos, Ideen und Visionen zum Thema Infrastrukturen können eingereicht werden</td>
<td width="240">Einreichung bis 30. Mai 2026</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Heizungsgesetz abgeschafft: Was Architektinnen und Architekten jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://baukunst.art/heizungsgesetz-abgeschafft-was-architektinnen-und-architekten-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2026 10:31:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Premium]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudeenergiegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Heizungsgesetz Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz Architektur]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=15376</guid>

					<description><![CDATA[Die schwarz-rote Koalition hat am 24. Februar 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgeschafft. Was Unionsfraktionschef Jens Spahn als Befreiung feierte, hinterlässt in Planungsbüros vor allem eines: Unklarheit. Die 65-Prozent-Regel fällt, die Bio-Treppe kommt - aber wie, wann und zu welchem Preis, bleibt offen. Für Architektinnen und Architekten verschiebt sich die Beratungsgrundlage vom Gesetz zur fachlichen Überzeugung. Das ist anspruchsvoller. Und ehrlicher.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Ende der Pflicht &#8211; oder der Anfang der Ratlosigkeit</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die schwarz-rote Koalition hat am 24. Februar 2026 vollbracht, was CDU/CSU seit zwei Jahren versprochen haben: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) &#8211; im Volksmund das Habecksche Heizungsgesetz &#8211; wird abgeschafft. Unionsfraktionschef Jens Spahn sagte es mit der Zufriedenheit eines Mannes, der einen langen Kampf gewonnen hat: &#8222;Der Heizungskeller wird wieder Privatsache.&#8220; Wer aber glaubt, damit sei endlich Klarheit eingekehrt, irrt. Für Planerinnen und Planer beginnt mit dieser Kehrtwende eine neue Epoche der Unsicherheit.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was wegfällt &#8211; und was stattdessen kommt</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Kernstück des GEG, die Pflicht zur 65-prozentigen Versorgung neu eingebauter Heizungen aus erneuerbaren Energiequellen, entfällt. Konkret werden die Paragraphen 71 und 72 des Gebäudeenergiegesetzes gestrichen &#8211; jene Abschnitte, die 2023 nach monatelangem politischem Chaos eingefügt worden waren und die Wärmepumpe faktisch zur Pflichtlösung beim Heizungsneubau gemacht hatten. Für Büros, die in den letzten zwei Jahren ihre Sanierungsberatung und Neubauplanung konsequent auf dieses Regelwerk ausgerichtet haben, bedeutet das einen schmerzhaften Kurswechsel.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">An die Stelle der verbindlichen Erneuerbare-Vorgabe treten drei neue Instrumente: erstens die sogenannte Bio-Treppe, die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ab Januar 2029 verpflichtet, neue Gasheizungen mit mindestens zehn Prozent biogenem Gas zu betreiben; zweitens eine Grüngasquote für Lieferanten, die ab 2028 bei einem Prozent starten soll; drittens eine analoge Grünöl-Quote für den Heizölsektor. Wie die Quoten nach 2030 ansteigen, will die Koalition erst im Gesetzgebungsprozess klären &#8211; ein Satz, der in Planungsbüros verständliches Kopfschütteln auslösen dürfte.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Gebäudesektor verfehlt seine Ziele &#8211; schon wieder</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, sind ernüchternd. Der Gebäudesektor ist für rund 30 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Im Jahr 2025 stiegen seine Emissionen abermals an, um 3,2 Prozent auf 104 Millionen Tonnen &#8211; und das trotz des seit Anfang 2024 geltenden GEG. Das Klimaschutzgesetz schreibt für 2030 einen Zielwert von 67 Millionen Tonnen vor. Die Lücke ist also nicht kleiner geworden, sondern größer. Die Denkfabrik Agora Energiewende erwartet, dass ohne die 65-Prozent-Vorgabe die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor bis 2030 um mindestens 15 Millionen Tonnen weiter zunehmen wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architektinnen und Architekten kennen dieses Muster: Die Politik verschärft die Anforderungen, Fachleute richten ihre Beratung darauf aus, Planungsstandards werden angepasst &#8211; und dann dreht die Politik das Steuer um. Das Ergebnis ist ein Vertrauensverlust, der die Bauherrenschaft ebenso trifft wie die Fachleute selbst. Wer seinen Kunden und Kundinnen in den letzten zwei Jahren den Umstieg auf Wärmepumpen empfohlen hat, steht nicht falsch &#8211; aber er muss die Empfehlung neu begründen, ohne sich auf gesetzliche Vorgaben stützen zu können.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Planungsrechtliche Konsequenzen für die Praxis</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Praktisch relevant ist zunächst die Entkopplung der Heizungsregeln von der kommunalen Wärmeplanung. Bislang war die Frage, ob eine neue Gas- oder Ölheizung zulässig ist, unmittelbar mit dem Abschluss der örtlichen kommunalen Wärmeplanung verknüpft. In Großstädten über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner hätte dieser Abschluss bis zum 30. Juni 2026 erfolgen müssen. Diese Koppelung entfällt nun vollständig. Architektinnen können ab sofort &#8211; unabhängig vom Planungsstand der Gemeinde &#8211; wieder Gas- und Ölheizungen in bestehende Gebäude einbauen lassen, unter der einzigen Auflage, ab 2029 einen Bio-Gas-Vertrag nachzuweisen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Kontrolle dieser Anforderung soll künftig bei der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger liegen &#8211; ein Instrument, das in seiner Praktikabilität von Energieberaterinnen und Energieberatern bereits jetzt kritisch bewertet wird. Stefan Bolln, Energieberater und Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, hat es deutlich formuliert: Wer eine neue Gasheizung einbaut, verschafft sich kurzfristig Luft &#8211; zahlt aber über die gesamte Betriebsdauer drauf.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Biogasfalle &#8211; und wer die Zeche zahlt</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus energiewirtschaftlicher Sicht ist das neue Regelwerk problematisch. Grüne Gase &#8211; also Biomethan, grüner Wasserstoff und vergleichbare Energieträger &#8211; sind teuer und knapp. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox kosten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent bereits heute durchschnittlich 14,7 Cent pro Kilowattstunde, gegenüber 13,5 Cent für konventionelles Erdgas in der Grundversorgung. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass auf gasverbrauchende Haushalte im Jahr 2030 Mehrkosten von knapp 180 Euro allein durch die Grüngas-Anforderungen zukommen könnten &#8211; zuzüglich steigender CO2-Preise und Netzentgelte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten stellt sich damit eine berufspolitisch heikle Frage: Welche Verantwortung tragen Planende, wenn sie Bauherrschaften bei der Heizungswahl beraten? Das neue Recht erlaubt die Gasheizung, die Fachliteratur und die Wirtschaftlichkeitsrechnung sprechen langfristig gegen sie. Die Denkfabrik Epico warnt, dass die steigenden Grüngasquoten innerhalb von wenigen Jahren zu Mengen führen, die der Markt absehbar nur sehr schwer bis gar nicht liefern kann. Wer diese Fakten kennt und schweigt, macht sich mitverantwortlich.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wärmepumpenförderung bleibt &#8211; aber wie lange?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein beruhigendes Signal sendet die Koalition immerhin in Richtung klimafreundlicher Technologien: Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen und vergleichbaren Systemen bleibt bis mindestens 2029 erhalten. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat dies ausdrücklich betont, auch wenn er einräumen musste, dass die genaue Ausgestaltung noch bis zum Sommer zwischen den Koalitionspartnern besprochen werden muss. Ein Detail, das zeigt: Auch diese Zusicherung steht auf unsicherem Boden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Interessant ist dabei ein Blick auf den Markt: Im vergangenen Jahr stieg der Wärmepumpenabsatz in Deutschland um 55 Prozent auf knapp 300.000 Stück &#8211; die Wärmepumpe war damit erstmals das meistverkaufte Heizgerät. Dieser Trend folgt der Logik der Lebenszykluskosten und wurde durch kein politisches Signal gebremst. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), wie das neue Regelwerk heißen soll, könnte diesen Trend verlangsamen &#8211; oder die Marktlogik setzt sich gegen die Politik durch.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was Architektenkammern jetzt leisten müssen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die berufspolitische Konsequenz aus diesem Zickzackkurs ist klar: Die Architektenkammern müssen ihre Beratungsleistung neu definieren. Nicht in dem Sinne, dass die Empfehlung für klimafreundliche Heizungen zurückgenommen werden sollte &#8211; im Gegenteil. Aber die Grundlage dieser Empfehlung verschiebt sich vom Gesetz zur fachlichen Überzeugung. Das ist anspruchsvoller, aber auch ehrlicher.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Konkret bedeutet das: Architekturverbände und Kammern sollten in den kommenden Wochen klare Positionspapiere herausgeben, die Mitgliedern erklären, welche Beratungspflichten aus dem neuen Recht entstehen, wie Haftungsrisiken bei der Heizungsempfehlung einzustufen sind und was der Wegfall der kommunalen Wärmeplanungspflicht für den Umgang mit Bestandsgebäuden bedeutet. Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll laut Koalitionszeitplan bis Ostern (Anfang April 2026) als Kabinettsentwurf vorliegen, am 1. Juli in Kraft treten. Die Zeit für Orientierung ist knapp.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Heizungskeller ist wieder Privatsache, sagt Jens Spahn. Für Architektinnen und Architekten stimmt das nur halb. Der Heizungskeller bleibt Planungssache &#8211; und damit Verantwortungssache.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Baugenehmigungen 2025 steigen um 10,8 Prozent: Trendwende oder Erholung vom Tiefpunkt?</title>
		<link>https://baukunst.art/baugenehmigungen-2025-steigen-um-108-prozent-trendwende-oder-erholung-vom-tiefpunkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2026 18:20:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Bau Turbo Hubertz]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigungen 2025]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbaukrise Deutschland]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=15140</guid>

					<description><![CDATA[Erstmals seit 2021 steigt die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland: 238.500 Einheiten, ein Plus von 10,8 Prozent. Bauministerin Hubertz feiert die Trendwende und schreibt sich den Erfolg zu. Doch der Anstieg kommt vom niedrigsten Stand seit 2010. Die Branche warnt: In Baugenehmigungen kann man nicht wohnen. 2026 drohen weniger Fertigstellungen als 2025, und in Architekturbüros herrscht das schlechteste Geschäftsklima seit 17 Jahren.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Baugenehmigungen steigen erstmals seit 2021: Hoffnungsschimmer oder Augenwischerei?</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Nachricht klingt nach Aufbruch: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 238.500 Wohnungen genehmigt, 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Erstmals seit vier Jahren zeigt die Kurve nach oben. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wertet das als Beleg für eine beginnende Trendwende und verweist auf das zweite Halbjahr, in dem die Genehmigungen sogar um 17,8 Prozent zulegten. Die Stimmung in der Branche habe sich verbessert und die Investitionen stiegen, erklärt die Ministerin. Das sei auch das Ergebnis klarer politischer Entscheidungen. Soweit die Regierungserzählung. Die Realität in den Architekturbüros, auf den Baustellen und in den Wohnungsämtern der Republik erzählt allerdings eine differenziertere Geschichte.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Anstieg vom Tiefpunkt</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was bei der politischen Jubelkommunikation gerne unter den Tisch fällt: Das Vergleichsjahr 2024 markierte mit rund 215.300 Genehmigungen den niedrigsten Stand seit 2010. Drei Jahre in Folge waren die Zahlen gefallen, befeuert durch explodierende Baukosten, gestiegene Zinsen und eine Lawine regulatorischer Anforderungen. Wer also vom niedrigsten Niveau seit anderthalb Jahrzehnten aus einen Anstieg verzeichnet, dem sei die Frage erlaubt: Ist das eine Trendwende oder schlicht ein Zurückpendeln von einem historischen Tiefpunkt?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine klare Sprache. Im Neubau wurden 198.100 Wohnungen genehmigt, ein Plus von 12,6 Prozent. Einfamilienhäuser legten um 17,2 Prozent auf 44.500 zu, Mehrfamilienhäuser, das für den Mietwohnungsmarkt entscheidende Segment, um 12,1 Prozent auf 128.100. Zweifamilienhäuser hingegen stagnierten nahezu. Die Zahlen zeigen einen positiven Trend, keine Frage. Aber sie zeigen auch: Das Niveau bleibt weit unter dem, was die Wohnungsmärkte brauchen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat errechnet, dass zwischen 2021 und 2025 bundesweit nur 74 Prozent der erforderlichen Wohnungen fertiggestellt wurden. Das Pestel Institut beziffert den Fehlbestand Ende 2024 auf 1,4 Millionen Wohnungen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">In Baugenehmigungen kann man nicht wohnen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Immobilienverband Deutschland (IVD) formuliert es unverblümt: Der Wohnungsbau befinde sich in einer Dauerkrise, und in Baugenehmigungen könne man nicht wohnen. Nötig seien neben schnelleren Genehmigungsverfahren auch einfachere bauliche Mindeststandards und eine spürbare Entlastung bei Steuern und Abgaben. Tatsächlich ist der Weg von der Genehmigung zur fertigen Wohnung lang. Die durchschnittliche Dauer von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung liegt inzwischen bei 26 Monaten, im Geschosswohnungsbau sogar bei 34 Monaten. Und was 2026 fertiggestellt wird, wurde vor zwei bis drei Jahren genehmigt, also in der Talsohle der Genehmigungskrise.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Konsequenz ist ernüchternd: Für 2026 prognostizieren sowohl das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen als auch das Institut der deutschen Wirtschaft nur rund 215.000 fertiggestellte Wohnungen. Das wären rund 20.000 weniger als 2025 und meilenweit entfernt vom Regierungsziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr, das schon die Ampel Regierung nie erreichte. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie geht sogar von weniger als 200.000 Fertigstellungen aus. Steigende Genehmigungen und sinkende Fertigstellungen, das ist die paradoxe Gleichzeitigkeit, die den deutschen Wohnungsmarkt im Jahr 2026 kennzeichnet.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Architekturbüros: Stimmung auf 17 Jahres Tief</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dass die ministeriellen Erfolgsmeldungen bei den Planerinnen und Planern nicht ankommen, zeigt der ifo Geschäftsklimaindex für Architekturbüros. Im Januar 2026 sackte er auf minus 9,8 Saldenpunkte, den schlechtesten Wert seit der Finanzkrise 2009. Die Bundesarchitektenkammer hatte gerade zu Jahresbeginn auf einen Aufschwung gehofft, doch die Erholung des vergangenen Sommers hat sich nicht verfestigt. Seit drei Jahren bewegen sich die Werte im negativen Bereich. Fehlende Nachfrage hat den Fachkräftemangel als größte Sorge der Büros abgelöst. Knapp 40 Prozent der Büros verzeichnen rückläufige Auftragsbestände, nur noch 84 Prozent erzielen einen Gewinn, im Vorjahr waren es 97 Prozent.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Wohnungsbau selbst besserte sich das ifo Geschäftsklima im Januar zwar minimal von minus 22,7 auf minus 20,9 Punkte. Doch fast die Hälfte der Wohnungsbauunternehmen (49,8 Prozent) klagt über Auftragsmangel, die Stornoquote liegt bei 11,1 Prozent. Das ifo Institut spricht von einer Warteschleife. Die Hoffnung lautet, dass die gestiegenen Baugenehmigungen allmählich in echte Aufträge münden. Doch zwischen dieser Hoffnung und der operativen Realität liegt ein Graben, den politische Rhetorik allein nicht überbrücken kann.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Bau Turbo: Richtige Idee, fragwürdiges Timing</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit dem sogenannten Bau Turbo, einem neuen Paragraphen 246e im Baugesetzbuch, will die Bundesregierung Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten ermöglichen, den Bau günstiger Wohnungen auch ohne Bebauungsplan zu genehmigen. Dazu kommt die Novelle des Baugesetzbuchs, Förderprogramme und ein auf fast 13 Milliarden Euro aufgestocktes Budget des Bauministeriums für 2026, davon vier Milliarden für die soziale Wohnraumförderung. Fachleute halten den Ansatz grundsätzlich für richtig. Doch die meisten Hochbauunternehmen rechnen erst für die Jahre 2027 und 2028 mit spürbaren Effekten. Der Bau Turbo mag ein richtiger Impuls sein, aber seine Wirkung trifft auf eine Branche, die sich erst sortieren muss.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die strukturellen Probleme bleiben bestehen: hohe Baukosten, teure Finanzierungen, steigender Regulierungsdruck und ein Fachkräftemangel, der laut DIHK immer noch 49 Prozent der Bauunternehmen bei der Stellenbesetzung behindert. Hinzu kommt ein europäischer Vergleich, der nachdenklich stimmt. Das ifo Institut prognostiziert für 2026 ein Bauwachstum von 2,4 Prozent in 19 EU Ländern. Deutschland scheint davon abgekoppelt. Während andere europäische Länder von Wohnraumbedarf und Infrastrukturinvestitionen profitieren, kämpft die größte Volkswirtschaft des Kontinents mit hausgemachten Blockaden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Zwischen Statistik und Lebensrealität</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die ehrliche Bilanz lautet: Ja, die Baugenehmigungen steigen, und das ist besser als ein weiterer Rückgang. Aber eine Trendwende ist das noch nicht, sondern bestenfalls die erste Stabilisierung nach dem freien Fall. Der Anstieg kommt vom tiefsten Niveau seit 2010, die Fertigstellungen werden 2026 weiter sinken, die Architekturbüros stecken im tiefsten Stimmungsloch seit 17 Jahren und die Hälfte der Wohnungsbauunternehmen klagt über fehlende Aufträge. Sich diese Zahlen als Erfolg an die politische Brust zu heften, zeugt entweder von bemerkenswerten Fähigkeiten in selektiver Wahrnehmung oder von dem Kalkül, dass Hoffnung in der öffentlichen Debatte schwerer wiegt als nüchterne Analyse.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was die Branche braucht, sind keine Siegesmeldungen, sondern Ehrlichkeit, Geduld und konsequentes Handeln. Die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren, die Vereinfachung der Baustandards, verlässliche Förderkulissen und ein realistischer Blick auf die Zeitachse, das stünde einer Bauministerin besser an als voreiliger Triumphismus. Denn die Mieterinnen und Mieter in München, Berlin und Frankfurt, deren Angebotsmieten 2025 erneut um über vier Prozent gestiegen sind, können von steigenden Genehmigungszahlen weder heizen noch wohnen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geschäftsklima Architekturbüros 2026: ifo Index auf 17 Jahres Tief, Nachfrage bricht ein, KI als Hoffnungsschimmer</title>
		<link>https://baukunst.art/geschaeftsklima-architekturbueros-2026-ifo-index-auf-17-jahres-tief-nachfrage-bricht-ein-ki-als-hoffnungsschimmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2026 17:11:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturbüros Konjunktur]]></category>
		<category><![CDATA[ifo Geschäftsklimaindex]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbaukrise Deutschland]]></category>
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					<description><![CDATA[Der ifo Geschäftsklimaindex für Architekturbüros stürzt im Januar 2026 auf minus 9,8 Saldenpunkte und erreicht damit den schlechtesten Wert seit 17 Jahren. So pessimistisch blickten Architektinnen und Architekten zuletzt während der Finanzkrise 2009 auf die eigene Lage. Die Bundesarchitektenkammer zeigt sich überrascht. Fehlende Nachfrage hat den Fachkräftemangel als größtes Problem abgelöst, während die Investitionsbereitschaft in KI und Digitalisierung Rekordwerte erreicht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Stimmung in Architekturbüros im Keller: Geschäftsklimaindex fällt auf 17 Jahres Tief</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer zu Jahresbeginn 2026 auf einen konjunkturellen Silberstreif am Horizont der deutschen Architekturlandschaft gehofft hatte, wurde im Januar bitter enttäuscht. Der Geschäftsklimaindex (GKI) des ifo Instituts für Architekturbüros sackte auf minus 9,8 Saldenpunkte ab. Das ist nicht nur eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Jahresende 2025, sondern markiert zugleich den schlechtesten Wert seit dem Frühsommer 2009, als die Lehman Pleite die gesamte Immobilienwirtschaft erschütterte. Zum Vergleich: Der Gesamtwert für alle Branchen liegt im Januar bei minus 8,6 Punkten. Die Architekturbranche schneidet damit sogar schlechter ab als der ohnehin schwächelnde Durchschnitt der deutschen Wirtschaft.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Drei Jahre im Negativbereich</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der GKI basiert auf monatlichen Umfragen des Münchner ifo Instituts unter mehreren Hundert Architekturbüros und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Situation und den Geschäftserwartungen für die kommenden sechs Monate. Beide Teilindizes fielen im Januar so schlecht aus wie seit mindestens einem Jahr nicht mehr. In der Bundesarchitektenkammer (BAK) hatte man gerade zu Jahresbeginn auf einen Aufschwung gehofft. Seit gut drei Jahren bewegen sich die Werte inzwischen im negativen Bereich. Im vergangenen Sommer zeigte der Index bei Architektinnen und Architekten zwar mehrere Monate lang nach oben, doch die Erholung hat sich nicht verfestigt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das ist besonders bemerkenswert, weil das Geschäftsklima bei den befragten Architekturbüros laut BAK Daten seit dem Jahr 2022 kontinuierlich eingetrübt ist. Die Geschäftserwartungen schwanken seit drei Jahren um einen negativen Saldenwert von minus 20. Zum Ende des dritten Quartals 2025 hatte der Pessimismus bei den Erwartungen sogar weiter zugenommen, die Auftragsbestände waren gesunken und die Zahlen deuteten auf erwarteten Personalabbau hin. Der kurze Lichtblick im Sommer 2025 erwies sich als Strohfeuer.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Nachfrage als Kernproblem</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Diagnose der BAK Wirtschaftsabteilung ist eindeutig: Für die Architekturbüros ist die unzureichende Nachfrage derzeit das größte Problem und wird viel stärker als geschäftsbehindernd angesehen als der Fachkräftemangel. Diese Verschiebung der Problemwahrnehmung ist beachtenswert. Noch vor zwei Jahren klagten die Büros vorrangig über fehlende Fachkräfte. Dass nun der Mangel an Aufträgen den Personalmangel als größte Sorge abgelöst hat, zeigt die Dimension der Krise.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Offenbar wirken die politischen Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus noch nicht richtig oder sind nicht richtig konzeptioniert. Diese Einschätzung deckt sich mit Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), das für 2026 nur noch rund 215.000 fertiggestellte Wohnungen prognostiziert. Das Ziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr, das bereits die Ampel Regierung nie erreicht hatte, rückt damit in immer weitere Ferne. Im Jahr 2024 wurden so wenige Wohnungen fertiggestellt wie seit 2015 nicht mehr. Der sogenannte Bau Turbo der Bundesregierung soll über schnellere Genehmigungen gegensteuern, doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Nur was in den Vorjahren genehmigt wurde, kann heute baulich vollendet werden. Die Genehmigungsdauer bis zur Fertigstellung beträgt inzwischen durchschnittlich 26 Monate, bei Geschosswohnungen sogar 34 Monate.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Strukturelle Verwerfungen hinter den Zahlen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Malaise der Architekturbüros ist kein isoliertes Branchenphänomen, sondern Ausdruck einer tiefen strukturellen Krise des deutschen Bausektors. Der ifo Geschäftsklimaindex für die Gesamtwirtschaft verharrte im Januar 2026 unverändert bei 87,6 Punkten, die Erwartungen trübten sich leicht ein. Die deutsche Wirtschaft startet ohne Schwung ins neue Jahr. Im Bauhauptgewerbe hellte sich die Stimmung zwar etwas auf, doch im Hochbau blieb die Auftragslage weiterhin schwach. Die Kapazitätsauslastung im verarbeitenden Gewerbe sank auf 77,5 Prozent und liegt damit deutlich unter dem langfristigen Mittelwert von 83,2 Prozent.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die knapp 40.000 deutschen Architekturbüros, zu über 90 Prozent Einheiten mit weniger als zehn Beschäftigten, spüren diese Entwicklungen unmittelbar. Eine gemeinsame Mitgliederbefragung von BAK, Bundesingenieurkammer, AHO und VBI ergab, dass knapp 40 Prozent aller befragten Büros einen rückläufigen Auftragsbestand in den vergangenen sechs Monaten verzeichneten. Nur noch 84 Prozent der Büros erzielten einen Gewinn, im Vorjahr waren es noch 97 Prozent. Die Ursachen der angespannten Lage liegen in gestörten Projektabläufen, steigenden regulatorischen Anforderungen und dem Ringen um faire Verträge mit angemessener Vergütung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">KI Boom als digitaler Lichtblick</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ergebnisse der Januar Befragung sind allerdings nicht durchweg negativ. Ein bemerkenswerter Befund: So viele Betriebe wie noch nie gaben an, in diesem Jahr Geld in neue Software und Digitalisierung investieren zu wollen, getrieben vom anhaltenden KI Boom. Die Branche scheint verstanden zu haben, dass Produktivitätssteigerung durch Technologie kein optionaler Luxus mehr ist, sondern Überlebensstrategie. Tatsächlich schätzen die befragten Büros ihre eigene Produktivität weiterhin sehr hoch ein, was darauf hindeutet, dass die Investitionsbereitschaft in digitale Werkzeuge bereits Früchte trägt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein weiterer kleiner Lichtblick: Beschäftigte kündigen zu müssen, erwarten etwas weniger Büros als noch im Dezember. Das deutet darauf hin, dass trotz der düsteren Stimmung viele Büros versuchen, ihr qualifiziertes Personal zu halten, wohl in der Hoffnung, dass die Auftragslage irgendwann wieder anzieht. Wer einmal erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren hat, weiß, wie schwer es ist, sie zurückzugewinnen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Politischer Handlungsdruck wächst</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen des ifo Instituts sind ein Weckruf an die Politik. Die Bundesregierung hat mit dem Bau Turbo und der Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf 23,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029 zwar Signale gesetzt. Doch zwischen politischer Absichtserklärung und spürbarer Wirkung in den Büros klafft eine Lücke, die sich mit jedem Monat negativer Konjunkturdaten weiter öffnet. Die Baugenehmigungen stiegen zwar zuletzt leicht, liegen aber im Vergleich zu 2020 noch immer um 35 Prozent niedriger. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie warnt, dass die Fertigstellungen 2026 unter 200.000 Wohnungen fallen könnten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was die Branche braucht, ist keine weitere Ankündigungspolitik, sondern verlässliche Rahmenbedingungen, konsequenten Bürokratieabbau und eine ehrliche Debatte über Baukosten und Normungsdichte. Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, ein besseres Flächenmanagement der Städte und die Vereinfachung regulatorischer Anforderungen stehen seit Jahren auf der Forderungsliste der Branchenverbände. Dass diese Themen nicht entschiedener angegangen werden, während der Geschäftsklimaindex auf den tiefsten Stand seit der Finanzkrise fällt, darf als politisches Versäumnis gelten. Architektinnen und Architekten planen heute, was morgen gebaut wird. Wenn sie keine Aufträge haben, fehlen übermorgen die Wohnungen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Geothermie in Österreich: Warum die Wärmewende im Bergrecht steckenbleibt</title>
		<link>https://baukunst.art/geothermie-in-oesterreich-warum-die-waermewende-im-bergrecht-steckenbleibt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Jan 2026 09:01:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[geothermie]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Wärmewende]]></category>
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					<description><![CDATA[Österreich will bis 2040 klimaneutral werden. Die Geothermie könnte dabei eine Schlüsselrolle spielen. Doch während Deutschland Gesetze vereinfacht, bleibt Wien untätig.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Geothermie: Österreichs verschlafene Chance in der Wärmewende</h1>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Große Worte, wenig Taten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im März 2024 beschloss der österreichische Ministerrat, das Potenzial der Tiefengeothermie bestmöglich zu nutzen. Finanzminister Magnus Brunner kündigte an, wichtige Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Positionspapier wurde erarbeitet, Stakeholder Roundtables einberufen, Arbeitsgruppen gebildet. Die Rhetorik klang vielversprechend, die Realität sieht anders aus: Bis heute fehlt jene gesetzliche Reform, die den Ausbau der Erdwärme tatsächlich beschleunigen würde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Österreich hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Bis 2040 soll das Land klimaneutral werden, zehn Jahre früher als die Europäische Union insgesamt. Der Wärmesektor, verantwortlich für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen, steht dabei im Zentrum der Transformation. Geothermie, also die Nutzung der im Erdreich gespeicherten Wärme, könnte einen substanziellen Beitrag leisten. Der Verein Geothermie Österreich beziffert das Potenzial auf rund 25 Milliarden Kilowattstunden für Wärme und Kälte bis 2040. Bei der oberflächennahen Geothermie schätzt der Verband sogar ein Ausbaupotenzial um das 700fache des gegenwärtigen Anwendungsumfangs, sofern die richtigen Anreize gesetzt werden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Mineralrohstoffgesetz als Bremsklotz</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Crux liegt im österreichischen Mineralrohstoffgesetz, dem MinRoG. Dieses regelt seit 1999 nicht nur den klassischen Bergbau, sondern auch die Gewinnung geothermischer Energie. Bei Bohrungen mit über 300 Metern Tiefe greifen bergrechtliche Bestimmungen, die ursprünglich für ganz andere Zwecke konzipiert wurden. Das Ergebnis sind langwierige Genehmigungsverfahren, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Gregor Götzl von der Geologischen Bundesanstalt und Vorstandsmitglied beim Verein Geothermie Österreich bringt das Problem auf den Punkt: Die hydrothermale Geothermie findet in Österreich bislang meist abseits der großen Ballungszentren statt. Ein wesentlicher Grund dafür ist der komplexe und teilweise nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Rahmen für die Aufsuchung und Erschließung hydrothermaler Ressourcen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Blick nach Deutschland</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während Österreich Positionspapiere verfasst, handelt der Nachbar im Norden. Im September 2024 verabschiedete das deutsche Bundeskabinett das Geothermie und Wärmepumpengesetz. Das GeoWG führt Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht ein. Behörden müssen künftig innerhalb eines Jahres über Projekte entscheiden. Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher stehen künftig im überragenden öffentlichen Interesse.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Bürokratieentlastungsgesetz IV stellt zudem klar, dass oberflächennahe Geothermie bis 400 Meter Tiefe grundsätzlich nicht dem Bergrecht unterfällt. Damit werden bergrechtliche Zulassungsverfahren für diese Anwendungsform obsolet. Kleine private Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung mehr, eine einfache Anzeige bei der Behörde genügt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Von solchen Vereinfachungen kann man in Österreich nur träumen. Das Bundesministerium für Finanzen, zuständig für Bergbau, hat zwar Subprozesse gestartet, darunter die Prüfung von Optionen zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos und die Analyse der Förderlandschaft. Konkrete Gesetzesänderungen blieben jedoch aus.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wien als Lichtblick</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Immerhin gibt es positive Entwicklungen auf Projektebene. In Wien haben OMV und Wien Energie das Joint Venture deeep gegründet, um Tiefengeothermie im Großraum Wien nutzbar zu machen. Im Dezember 2024 starteten die Bohrungen für die erste Tiefengeothermie Anlage in Aspern. Ein 50 Meter hoher Bohrturm dringt mehr als 3.000 Meter in die Erde vor, um das sogenannte Aderklaaer Konglomerat anzuzapfen, ein natürliches Heißwasservorkommen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Anlage soll 2028 ans Fernwärmenetz angeschlossen werden und klimaneutrale Wärme für rund 20.000 Wiener Haushalte erzeugen. Insgesamt planen die Partner bis zu sieben Tiefengeothermie Anlagen mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt, ausreichend für 200.000 Haushalte. Das Investitionsvolumen für die erste Anlage beläuft sich auf rund 90 Millionen Euro, gefördert aus Mitteln der Umweltförderung des Klimaschutzministeriums.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Frage der Versorgungssicherheit</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Wiener Projekt illustriert ein weiteres Argument für den Geothermie Ausbau: Versorgungssicherheit. Wien Energie hat angekündigt, ab 2025 kein russisches Erdgas mehr zu nutzen. Tiefengeothermie bietet eine lokale, importunabhängige Alternative. Die Erdwärme ist rund um die Uhr verfügbar, unabhängig von Wetterbedingungen, und liefert grundlastfähige Energie über Jahrzehnte hinweg.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Technologie erfordert allerdings erhebliche Vorlaufkosten. Pro Bohrtag können Kosten von bis zu 80.000 Euro anfallen. Das Fündigkeitsrisiko, also die Ungewissheit, ob an einem Standort tatsächlich ausreichend heißes Wasser in nutzbarer Menge vorhanden ist, stellt eine weitere Hürde dar. In Deutschland arbeitet Munich Re gemeinsam mit der KfW an einer Fündigkeitsversicherung, um dieses Risiko für Investoren zu mindern.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Regierungswechsel ohne Paradigmenwechsel</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue österreichische Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hält am Ziel der Klimaneutralität bis 2040 fest. Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 verspricht ein Klimagesetz mit verbindlichen Obergrenzen für den Treibhausgasausstoß. Das klingt vertraut, denn bereits das türkis grüne Regierungsprogramm 2020 bis 2024 enthielt ähnliche Ankündigungen. Das damals versprochene Klimaschutzgesetz wurde nie beschlossen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die gemeinsame Wärmestrategie von Bund und Ländern nennt Geothermie explizit als Technologie für die Umstellung der Wärmeversorgung. Der Ausstieg aus fossilen Gasheizungen ist bis 2040 vorgesehen. Doch ohne vereinfachte Genehmigungsverfahren, ohne Klarstellungen im Bergrecht, ohne adäquate Risikoabsicherung wird die Geothermie ihr Potenzial nicht entfalten können.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was jetzt passieren muss</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Forderungen der Branche liegen auf dem Tisch. Eine Modernisierung des Mineralrohstoffgesetzes nach deutschem Vorbild, die oberflächennahe Geothermie vom Bergrecht ausnimmt und Höchstfristen für Genehmigungsverfahren einführt. Eine Verankerung der Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse. Instrumente zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Verbesserte Datenlage über geologische Potenziale.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Bundesministerium für Finanzen hat diese Punkte in seinem Positionspapier anerkannt. Die Frage ist, ob den Worten Taten folgen. Andernfalls bleibt Österreichs ambitioniertes Klimaziel 2040 das, was Kritikerinnen und Kritiker befürchten: ein leeres Versprechen, begraben unter Schichten von Bürokratie, so tief wie jene Erdschichten, deren Wärme das Land so dringend nutzen sollte.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>HOAI Reform 2026: Warum die neue Honorarordnung das Dumping Problem nicht löst und was Architekten wirklich brauchen</title>
		<link>https://baukunst.art/hoai-reform-2026-warum-die-neue-honorarordnung-das-dumping-problem-nicht-loest-und-was-architekten-wirklich-brauchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jan 2026 15:15:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
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		<category><![CDATA[HOAI]]></category>
		<category><![CDATA[Honorarordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[Die HOAI Novelle liegt auf Eis, und selbst wenn sie kommt, löst sie das Grundproblem nicht. Ohne verbindliche Mindestsätze bleibt die Honorarordnung wirkungslos. Zeit für einen Kurswechsel der Verbände.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Warten geht weiter</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Jahr ist vergangen, seit die Ampelkoalition zerbrach und mit ihr ein Projekt, das die planenden Berufe jahrelang vorangetrieben hatten: die umfassende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Was im Dezember 2024 als nahezu fertige Reform galt, liegt seither auf Eis. Die wissenschaftlichen Gutachten sind vollständig, die fachlichen Grundlagen erarbeitet, mehr als 200 Architektinnen und Ingenieure haben seit 2021 an modernisierten Leistungsbildern gefeilt. Doch politisch passiert: nichts.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bei der AHO Herbsttagung Anfang Dezember 2025 in Berlin machte Dr. Gunnar Zillmann vom Bundeswirtschaftsministerium unmissverständlich klar, woran die Planenden sind. Die HOAI habe bei den Bundesministerien derzeit keine hohe Priorität. Andere Gesetze seien wichtiger, das Vergabebeschleunigungsgesetz etwa. Immerhin: Am 21. Januar 2026 soll es ein Erstgespräch zwischen dem Wirtschafts und dem Bauministerium sowie den Planerverbänden geben. Dann wolle man besprechen, wie es auf Basis der vorliegenden Gutachten weitergehen könne.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Gutachten ohne Biss</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dabei mangelt es nicht an Substanz. Zwei wissenschaftliche Fachgutachten liegen vor, die eine solide Grundlage für die Reform bilden. Das Planungsbereichsgutachten aus dem Jahr 2023 evaluierte die Leistungsbilder grundlegend. Es berücksichtigt erstmals systematisch die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Digitalisierung und das Planen im Bestand. Ein eigenständiges Leistungsbild für den städtebaulichen Entwurf wurde entwickelt. BIM erhält einen Regelprozess mit klar definierten Grund und Besonderen Leistungen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das im Januar 2025 fertiggestellte Honorargutachten geht noch weiter. Es empfiehlt Honorarerhöhungen zwischen 16 und 67 Prozent bei der Objektplanung Gebäude, bei der Technischen Ausrüstung sogar zwischen 26 und 76 Prozent. Kleinere Projekte mit geringen anrechenbaren Kosten sollen überproportional angehoben werden, weil deren Honorare bislang schlicht nicht auskömmlich waren. Die Zahlen sind keine Wunschliste der Verbände, sondern wissenschaftlich ermittelte Anpassungen an die Realität.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong>Doch was nützen wissenschaftlich fundierte Honorartafeln, wenn sie niemand einhalten muss?</strong> Genau hier liegt das Problem, das auch die beste Novellierung nicht lösen wird. Die neuen Werte sind Empfehlungen, Orientierungshilfen, unverbindliche Richtwerte. Jeder Auftraggeber kann sie ignorieren, jeder Bauherr kann weiterhin Dumpingpreise durchsetzen. <strong>Die HOAI bleibt ein zahnloser Tiger.</strong></p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das EuGH Urteil ist kein Naturgesetz</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass die verbindlichen Mindest und Höchstsätze der HOAI gegen die EU Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Was als Qualitätssicherung gedacht war, wurde zur unzulässigen Marktbeschränkung erklärt. <strong>Seither akzeptieren Kammern und Verbände dieses Urteil als unverrückbare Tatsache.</strong> Die HOAI 2021 reagierte notgedrungen, die geplante Novelle bewegt sich ebenfalls im Rahmen des Erlaubten. Doch dieser Rahmen ist zu eng.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was dabei vergessen wird:<strong> EU Recht ist kein Naturgesetz. Es kann geändert werden, wenn der politische Wille da ist.</strong> Die Dienstleistungsrichtlinie von 2006 entstand in einer Zeit, als Deregulierung und Marktöffnung als Allheilmittel galten. Inzwischen hat sich das Klima gewandelt. Qualitätssicherung, Verbraucherschutz und faire Arbeitsbedingungen stehen wieder höher auf der Agenda. Die EU selbst diskutiert längst über die Grenzen des freien Marktes, wenn es um kritische Infrastruktur und strategische Sektoren geht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong>Das Bauwesen ist ein solcher Sektor. Wer minderwertig plant, gefährdet nicht nur Budgets, sondern Menschenleben. Wer Honorare drückt, bis Qualität leidet, schadet dem Gemeinwohl. Diese Argumente müssten auf europäischer Ebene vorgetragen werden. Doch von einer konzertierten Lobbyarbeit der deutschen Planerkammern in Brüssel ist wenig zu hören. Stattdessen arrangiert man sich mit dem Status quo.</strong></p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Vorbehaltsaufgaben als Ausweg</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Es gäbe Alternativen. Eine davon sind sogenannte Vorbehaltsaufgaben. Bestimmte Planungsleistungen dürften dann nur von qualifizierten Architektinnen und Ingenieuren erbracht werden. Das existiert in anderen Berufen längst: Ärztinnen dürfen Diagnosen stellen, Anwälte vor Gericht vertreten, Wirtschaftsprüfer Bilanzen testieren. Warum sollte nicht auch die Entwurfsplanung eines Gebäudes oder die Tragwerksberechnung einer Brücke an einen Qualifikationsnachweis gebunden sein?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Grünen hatten in ihren Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl einen offenen Dialog über Vorbehaltsaufgaben angekündigt. Die SPD verwies auf die Länderzuständigkeit, zeigte sich aber nicht grundsätzlich ablehnend. Die CDU schwieg. Die Verbände griffen das Thema auf, doch es verschwand in den Niederungen der Koalitionsverhandlungen. Im neuen Koalitionsvertrag findet sich kein Wort dazu.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Vorbehaltsaufgaben würden nicht direkt Mindesthonorare zurückbringen. Aber sie würden den Markt bereinigen. Wer nur noch qualifizierte Büros beauftragen darf, kann nicht mehr auf Billiganbieter ohne entsprechende Expertise ausweichen. Der Wettbewerb verlagert sich von reinen Preisvergleichen hin zu Qualitätskriterien. Das wäre ein echter Paradigmenwechsel.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Koalitionsvertrag schweigt</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat im April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Das Dokument trägt den Titel Verantwortung für Deutschland und enthält durchaus ambitionierte Vorhaben für die Bauwirtschaft. Ein Wohnbauturbo soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, der Gebäudetyp E wird gesetzlich verankert, das Bauministerium bleibt als eigenständiges Ressort erhalten. Für eine koordinierte Baupolitik ist das ein wichtiges Signal.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was im Koalitionsvertrag allerdings fehlt, ist jede Erwähnung der HOAI. Anders als im Ampelkoalitionsvertrag, der die Modernisierung der Honorarordnung explizit als Ziel formulierte, findet sich im neuen Regierungsprogramm kein Wort dazu. Der Bund Deutscher Baumeister kritisierte diese Leerstelle prompt: Die HOAI sei ein Kernanliegen der planenden Berufe, ihr Fehlen im Vertrag ein deutliches Versäumnis.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Noch gravierender ist das Schweigen zu grundsätzlichen Reformen. Vorbehaltsaufgaben? Kein Thema. Europäische Initiative für faire Honorierung? Fehlanzeige. Stärkung der Planungsqualität durch verbindliche Standards? Nicht vorgesehen. Die Regierung will schneller bauen, aber sie ignoriert die Frage, wer das Bauen eigentlich plant und unter welchen Bedingungen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Leidtragenden</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In der Praxis bedeutet das: Architektinnen und Ingenieure müssen ihre Honorare weiterhin individuell verhandeln, oft unter erheblichem Preisdruck. Besonders kleinere Büros geraten dabei in Bedrängnis. Wer keine starke Verhandlungsposition hat, verkauft seine Leistungen unter Wert. Die Folgen sind absehbar: Qualifizierter Nachwuchs wandert in besser bezahlte Branchen ab. Erfahrene Planerinnen und Planer reduzieren ihr Engagement oder geben auf. Büros, die seriös kalkulieren, verlieren Aufträge an jene, die mit Dumpingpreisen locken.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch die modernisierte HOAI wird daran nichts ändern. Wissenschaftlich fundierte Honorartafeln sind schön und gut, doch sie entfalten keine Wirkung, wenn der Markt sie ignoriert. Ein Auftraggeber, der weiß, dass er rechtlich nichts zu befürchten hat, wird weiterhin nach dem günstigsten Angebot greifen. Dass dieses Angebot möglicherweise nicht auskömmlich ist, dass dahinter ein Büro steht, das sich nur durch Selbstausbeutung über Wasser hält, interessiert ihn nicht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was die Verbände tun müssten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Kammern und Verbände haben in den vergangenen Jahren beachtliche Arbeit geleistet. Mehr als 200 Fachleute haben an den Gutachten mitgewirkt, die Geschlossenheit zwischen Architekten und Ingenieuren ist beispielhaft, die fachlichen Grundlagen sind solide. Doch diese Arbeit bewegt sich innerhalb eines Systems, das grundsätzlich defekt ist. Sie optimiert Details, während das Fundament bröckelt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Kurswechsel wäre nötig. Die Verbände müssten die Frage der verbindlichen Honorare wieder auf die Agenda setzen. Nicht als nostalgische Forderung nach der guten alten Zeit, sondern als sachlich begründetes Anliegen: Qualitätssicherung im Bauwesen erfordert angemessene Vergütung. Angemessene Vergütung erfordert Verbindlichkeit. Verbindlichkeit erfordert politischen Willen, auch auf europäischer Ebene.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Argument, das EuGH Urteil sei unumstößlich, greift zu kurz. Der Gerichtshof hat geltendes Recht ausgelegt. Dieses Recht kann geändert werden. Andere Branchen lobbyieren erfolgreich für ihre Interessen in Brüssel. Die Agrarwirtschaft bekommt Subventionen, die Automobilindustrie Ausnahmeregelungen, die Finanzbranche Rettungsschirme. Warum sollten ausgerechnet die planenden Berufe sich mit einem Urteil abfinden, das ihre wirtschaftliche Grundlage untergräbt?</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ausblick mit bitterem Beigeschmack</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wenn alles gut läuft, so die vorsichtige Prognose aus dem Ministerium, könnte im Sommer 2026 ein Referentenentwurf vorliegen. Die neue HOAI träte dann frühestens Anfang 2027 in Kraft. Ursprünglich war sie für 2025 geplant. Die Verzögerung beträgt damit mindestens zwei Jahre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Verbände bedeutet das: weitermachen, präsent bleiben, Druck aufbauen. Klaus Dieter Abraham vom AHO, Heinrich Bökamp von der Bundesingenieurkammer und Andrea Gebhard von der Bundesarchitektenkammer werden nicht müde, die Dringlichkeit der Novellierung zu betonen. Die wissenschaftlichen Grundlagen liegen vor, die Branche ist sich einig, selbst die Auftraggeber haben die Empfehlungen mitgetragen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Doch selbst wenn die Novelle kommt, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Sie wird modernere Leistungsbilder bringen, höhere Orientierungswerte, bessere Definitionen für BIM und Nachhaltigkeit. Sie wird den Planenden helfen, ihre Angebote zu begründen. Aber sie wird das strukturelle Problem nicht lösen: dass Planungsleistungen in Deutschland unter Wert verkauft werden, weil es keine Mechanismen gibt, die das verhindern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong>Das Gespräch am 21. Januar 2026 wird zeigen, ob die Politik zumindest die kleine Reform vorantreibt. Die große Reform, die Rückkehr zu verbindlichen Standards, bleibt vorerst eine Utopie. Es sei denn, die Verbände beginnen endlich, für sie zu kämpfen.</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Architektenrente in Bayern: Wenn Prestigeimmobilien zum Millionengrab werden</title>
		<link>https://baukunst.art/architektenrente-in-bayern-wenn-prestigeimmobilien-zum-millionengrab-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jan 2026 16:35:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Architektenversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerische Versorgungskammer]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bayerische Versorgungskammer hat Rentengelder von Architektinnen und Architekten in riskante US Immobilien investiert. Die Verluste gehen in die Hunderte Millionen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Milliardenrisiko mit Rentengeldern: Wie eine bayerische Behörde auf einen verurteilten Steuerbetrüger hereinfiel</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Transamerica Pyramide in San Francisco gilt als architektonische Ikone der Westküste. Ein kühner Entwurf von William Pereira aus dem Jahr 1972, der einst als Symbol für Innovation stand. Doch für bayerische Architektinnen und Architekten ist dieses Gebäude zum Symbol für etwas ganz anderes geworden: für fragwürdige Anlageentscheidungen mit ihren Rentengeldern. Die Bayerische Versorgungskammer, jene Institution, die das Alterseinkommen von rund 2,7 Millionen Menschen verwalten soll, hat sich mit Investitionen in solche Prestigeobjekte offenbar gründlich verhoben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Umfang des Debakels</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was zunächst als überschaubare Wertberichtigung von 163 Millionen Euro kommuniziert wurde, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als weitaus größeres Problem. In Geheimsitzungen des Bayerischen Landtags wurde Ende 2025 bekannt, dass die tatsächliche Investitionssumme in problematische US Immobilienprojekte bei rund 1,6 Milliarden Euro liegt. Das potenzielle Verlustrisiko wird intern auf bis zu 700 Millionen Euro geschätzt. Eine Summe, die auch die Bayerische Architektenversorgung als eines der zwölf betroffenen Versorgungswerke betrifft.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Liste der Objekte liest sich wie ein Katalog architektonischer Prestigeprojekte: neben der Transamerica Pyramide auch das ehemalige Coca Cola Gebäude in Manhattan, das Big Red Building in Chicago und Luxushotels in Miami Beach. Gebäude, die einst als sichere Wertanlagen galten, heute jedoch größtenteils leer stehen oder noch immer Baustellen gleichen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein fragwürdiger Geschäftspartner</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Besonders brisant: Die Projekte wurden in Zusammenarbeit mit dem New Yorker Immobilienentwickler Michael Shvo realisiert. Shvo hatte sich bereits 2018 der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe schuldig bekannt und eine Strafe von 3,5 Millionen Dollar gezahlt. Die Bayerische Versorgungskammer will von dessen Vorgeschichte nichts gewusst haben, ein externer Vermögensverwalter habe die Partnerwahl getroffen. Diese Erklärung wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Sollte eine Institution, die mit dem Alterseinkommen von Millionen Menschen operiert, nicht selbst gründlicher prüfen, mit wem sie Geschäfte macht?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Interne Untersuchungen förderten &#8222;Compliance Verstöße&#8220; und ein &#8222;nicht angemessenes Näheverhältnis&#8220; zwischen einem BVK Abteilungsleiter und Shvo zutage. Der betroffene Manager wurde entlassen und klagt nun vor dem Arbeitsgericht München. Die Staatsanwaltschaft hat Vorermittlungen eingeleitet. In zwei Verfahren wird die BVK in New York auf insgesamt mehr als 600 Millionen Dollar verklagt, wobei sogar ein Anti Mafia Gesetz zur Anwendung kommen könnte.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet das für Architektinnen und Architekten?</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bayerische Architektenversorgung ist Teil des zentralen Vermögenspools der BVK, der insgesamt 117 Milliarden Euro umfasst. Die BVK beschwichtigt: Die Verluste machten lediglich etwa 0,6 Prozent des Gesamtvermögens aus und könnten durch Erträge aus anderen Anlageklassen kompensiert werden. Auswirkungen auf die Versorgungsleistungen schließe man aus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Doch diese Rechnung greift zu kurz. Zum einen bleiben 700 Millionen Euro Verlust eben 700 Millionen Euro weniger im Topf, aus dem künftige Renten gezahlt werden müssen. Zum anderen offenbart der Skandal strukturelle Probleme in der Aufsicht und Kontrolle, die weit über diesen Einzelfall hinausgehen. Die Frage lautet nicht nur, ob die aktuellen Verluste verkraftet werden können, sondern ob das System robust genug aufgestellt ist, um ähnliche Fehlentscheidungen künftig zu verhindern.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die politische Dimension</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Besonders irritierend ist die Reaktion der Politik. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verneint jede Verantwortung seines Hauses, es habe keine &#8222;aufsichtliche Zuständigkeit&#8220; bestanden. Die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler argumentieren, der Landtag sei nicht für die Kontrolle der BVK Geschäfte verantwortlich. Mehr noch: Statt die Aufsicht zu verschärfen, wurde die Berichtspflicht der BVK an das Innenministerium kurzerhand abgeschafft.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Opposition aus SPD und Grünen kritisiert diese Hinhaltetaktik scharf. Der Grünen Abgeordnete Tim Pargent, der den Fall durch parlamentarische Anfragen maßgeblich aufgedeckt hat, spricht von einem &#8222;ernüchternden&#8220; Informationsfluss. Die Zahlen zur Investitionssumme wurden mehrfach korrigiert, von 611 Millionen über 800 Millionen auf schließlich 1,6 Milliarden Euro. Transparenz sieht anders aus.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Weckruf für den Berufsstand</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten sollte dieser Skandal Anlass sein, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu befassen. Die berufsständische Versorgung galt lange als Bollwerk der Sicherheit gegenüber der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Das kapitalgedeckte System der Architektenversorgung versprach höhere Renditen bei geringerer Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Doch Kapitaldeckung bedeutet eben auch Kapitalrisiko. Und während bei Ärzten und Apothekern vereinzelt bereits über die Zukunftsfähigkeit berufsständischer Versorgungswerke diskutiert wird, hatten sich bayerische Architektinnen und Architekten bislang in relativer Sicherheit gewähnt. Der BVK Skandal zeigt, dass dieses Vertrauen nicht blind sein darf.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Fazit: Kontrolle statt Komfort</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage muss differenziert ausfallen: Nein, bayerische Architektinnen und Architekten müssen nicht unmittelbar um ihre Rente fürchten. Die Verluste sind relativ zum Gesamtvermögen verkraftbar, die BVK wird nicht zusammenbrechen. Aber das sollte kein Grund zur Beruhigung sein. Der Skandal zeigt, dass auch institutionelle Anleger spektakuläre Fehlentscheidungen treffen können, dass Aufsichtsmechanismen versagen und dass politische Verantwortlichkeiten im Ernstfall schnell verwischt werden. Die Mitglieder der Versorgungswerke, darunter tausende Architektinnen und Architekten, haben ein Recht auf vollständige Aufklärung. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie es zu diesem Desaster kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Und sie haben die Pflicht, sich selbst aktiver in die Selbstverwaltungsorgane einzubringen. Denn wer sich auf andere verlässt, ist manchmal eben doch verlassen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Architektenhaftung 2026: Warum die fünfjährige Gewährleistungsfrist oft nicht gilt</title>
		<link>https://baukunst.art/architektenhaftung-2026-warum-die-fuenfjaehrige-gewaehrleistungsfrist-oft-nicht-gilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2026 16:02:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[#Zukunftarchitektur]]></category>
		<category><![CDATA[Architektenhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[sekundärhaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[Die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Architektinnen und Architekten entpuppt sich als Fiktion. Ein aktuelles OLG Urteil zeigt: Die tatsächliche Haftung kann sich über Jahrzehnte erstrecken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Haftungsmarathon ohne Ziellinie: Wenn Architektinnen und Architekten zum Dauerschuldner werden</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Planerin atmet auf: Fünf Jahre nach Fertigstellung des anspruchsvollen Sanierungsprojekts läuft die Gewährleistungsfrist ab. Endlich Rechtssicherheit, denkt sie. Ein gefährlicher Irrtum, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 25. Juni 2025 (Az: 12 U 67/24) deutlich macht.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Mythos der Fünfjahresfrist</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das deutsche Werkvertragsrecht räumt Bauherrinnen und Bauherren eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ein. Diese Frist gilt für Neubauten ebenso wie für Sanierungsmaßnahmen, für Planungsleistungen wie für die Bauüberwachung. So weit, so klar. Doch die vermeintliche Klarheit trügt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Problem beginnt bereits beim Startpunkt dieser Frist: der Abnahme. Während ausführende Gewerke ihre Leistungen in förmlichen Abnahmeprotokollen dokumentieren, fehlt diese Praxis bei Architektenverträgen regelmäßig. Die Leistung ist erbracht, das Honorar bezahlt, aber eine formelle Abnahme? Fehlanzeige. Damit beginnt ein juristisches Versteckspiel, das Architektinnen und Architekten teuer zu stehen kommen kann.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Konkludente Abnahme als Interpretationsspielraum</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Schleswiger Gericht hat klargestellt: Eine konkludente Abnahme setzt voraus, dass der Architekt seine Vertragsleistungen erfüllt und der Auftraggeber die Honorarschlussrechnung bezahlt hat. Geringfügige offene Leistungen oder kleine Mängel schaden dabei nicht, sofern sich der Planer um deren Beseitigung bemüht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Anders verhält es sich jedoch, wenn der Bauherr bei Zahlung ausdrücklich konkrete Pflichtverstöße benennt oder Mängelrügen erhebt. In diesem Fall fehlt der Abnahmewille und die fünfjährige Gewährleistungsfrist beginnt gar nicht erst zu laufen. Der Architekt bleibt im Schwebezustand, gefangen zwischen abgeschlossener Leistung und nicht beginnender Verjährung.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Damoklesschwert der Sekundärhaftung</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Als wäre die unklare Abnahmesituation nicht genug, lauert ein weiteres Haftungsrisiko: die Sekundärhaftung. Diese Rechtsfigur, die auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 1984 und 1985 zurückgeht, betrifft Planerinnen und Planer mit Bauüberwachungsaufgaben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Prinzip ist simpel und zugleich weitreichend: Rügt die Bauherrin innerhalb der Gewährleistungszeit Mängel, muss der bauüberwachende Architekt diesen Symptomen nachgehen. Die Aufklärungspflicht endet nicht an der Schwelle der eigenen Leistungen. Zeigen sich Schwierigkeiten in der eigenen Arbeit, muss auch dies dem Auftraggeber offenbart werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Unterlässt der Planer diese Betreuungsaufgabe, greift die Sekundärhaftung: Er kann sich später nicht auf den Eintritt der Verjährung berufen. Das Haftungsrisiko dehnt sich zeitlich weit über die fünf Jahre hinaus. Eine theoretische Grenze existiert nicht.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Spannungsfeld mit dem Berufshaftpflichtversicherer</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Situation wird noch komplexer durch das Dreiecksverhältnis zwischen Architektin, Bauherr und Berufshaftpflichtversicherung. Entdeckt die Planerin eigene Fehler, gerät sie in einen klassischen Interessenkonflikt: Einerseits verlangt ihre Sachwalterstellung die offene Kommunikation mit dem Auftraggeber. Andererseits gefährdet ein Eingeständnis oder Schuldanerkenntnis ohne Abstimmung mit dem Versicherer den Versicherungsschutz.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese Zwickmühle führt in der Praxis oft zu verzögerter oder zurückhaltender Kommunikation, was die Situation für alle Beteiligten verschlechtert und letztlich das Vertrauensverhältnis zwischen Planerin und Bauherr belastet.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Sanierungsmaßnahmen als besonderes Risikoterritorium</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Besonders heikel gestaltet sich die Lage bei Bestandsobjekten. Sanierungsmaßnahmen sind fehleranfällig: Sie erfordern Fachkenntnisse über Altbausubstanz und neue Materialien, beginnen mit umfänglicher Planung, gehen mit präziser Ausschreibung weiter und münden in zeitintensiver Bauüberwachung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Fehlt ein qualifizierter Ausführungsunternehmer oder überwacht der Architekt den Bau unzureichend, sind Mängel vorprogrammiert. Das Tückische: Diese Mängel zeigen sich oft erst Jahre nach der Sanierung. Ein feuchter Keller, eine defekte Abdichtung, ein Schimmelbefall, all dies kann sich über lange Zeiträume entwickeln, bis die Symptome sichtbar werden.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die strukturelle Asymmetrie</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die aktuelle Rechtslage offenbart eine strukturelle Asymmetrie zulasten der Architektinnen und Architekten. Während Bauherren naturgemäß kein Interesse an einer förmlichen Abnahme haben, da diese ihre Gewährleistungsrechte zeitlich begrenzt, fehlt den Planenden oft das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer klaren Abnahmedokumentation.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Ergebnis ist eine schleichende Risikoakkumulation: Mit jedem Projekt wächst der Berg potenzieller Haftungsfälle, deren Verjährung noch nicht einmal begonnen hat. Eine Altlastenproblematik im juristischen Sinne.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was Architektinnen und Architekten tun können</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Weg aus diesem Dilemma führt über proaktives Handeln. Erstens sollte die förmliche Abnahme zur Standardpraxis werden, auch und gerade für Architektenleistungen. Ein Abnahmeprotokoll mit Datum schafft Klarheit für beide Seiten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zweitens empfiehlt sich die getrennte Abnahme einzelner Leistungsphasen. Nach der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers kann und sollte auch die architektonische Leistung formal abgenommen werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drittens ist die frühzeitige Einbindung des Berufshaftpflichtversicherers bei auftretenden Mängeln ratsam. Die Abstimmung von Aufklärungsarbeit und Betreuung mit dem Versicherer verhindert spätere Deckungslücken.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Systemfehler in der Berufspolitik?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die berufspolitische Dimension dieser Problematik wird in der Kammerarbeit noch zu wenig thematisiert. Während die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) detailliert regelt, welche Leistungen in der Objektüberwachung enthalten sind, fehlt ein entsprechend robustes Rahmenwerk für die Haftungsbeendigung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architektenkammern wären gut beraten, Musterverträge und Standardformulare für die Abnahme architektonischer Leistungen zu entwickeln und zu propagieren. Die aktuelle Situation, in der jeder Bauvertrag eine potenzielle Haftungsfalle darstellt, ist weder den Planenden noch dem Berufsstand insgesamt zuträglich.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Fazit: Vom Dauerschuldner zum Risikomanager</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die fünfjährige Gewährleistungsfrist ist keine Befreiung, sondern lediglich ein theoretischer Rahmen. In der Praxis können sich architektonische Haftungsrisiken über Jahrzehnte erstrecken. Der wachsame Architekt, so das Schleswiger Gericht, betreut seine Bauherren auch nach Projektabschluss sorgsam.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese Formulierung klingt nach partnerschaftlicher Beziehung, bedeutet aber in der Konsequenz eine zeitlich unbegrenzte Verantwortung. Die Architektin wird vom Kreativschaffenden zum Risikomanager, vom Gestaltenden zum Dauerschuldner. Ein Rollenbild, das den eigentlichen Kern des Berufsstands verfehlt.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Serielles Bauen 2026: Strabag, Porr und Buwog im Preiskampf um den günstigsten Quadratmeter</title>
		<link>https://baukunst.art/serielles-bauen-2026-strabag-porr-und-buwog-im-preiskampf-um-den-guenstigsten-quadratmeter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jan 2026 08:17:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Baukosten]]></category>
		<category><![CDATA[serielles Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[Strabag, Porr und Buwog liefern sich einen Wettlauf um die günstigsten Baukosten. Die 2000 Euro Marke ist das Ziel. Doch was bleibt dabei von der Baukultur?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Baukosten unter 2000 Euro je Quadratmeter: Der Wettstreit ist entbrannt</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In der deutschsprachigen Bauwirtschaft ist ein regelrechter Wettbewerb entbrannt. Strabag, Porr und Buwog überbieten sich gegenseitig mit Ankündigungen, die Baukosten pro Quadratmeter unter die psychologisch wichtige Marke von 2000 Euro drücken zu wollen. Während am Markt derzeit Baukosten von fast 3000 Euro pro Quadratmeter üblich sind und Genossenschaften bei etwa 2500 Euro liegen, versprechen die Konzerne eine Revolution durch vorgefertigte Elemente und serielle Bauweisen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Strabag launcht Tetriqx</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Baukonzern Strabag hat Mitte August 2025 ein serientaugliches Wohnbauprodukt namens Tetriqx auf den Markt gebracht. Der Name erinnert nicht ganz zufällig an das beliebte Computerspiel, bei dem es darum geht, Blöcke übereinanderzuschlichten. Genau das ist das Prinzip: Ein Baukastensystem mit hohem Vorfertigungsgrad, das in einem österreichischen Werk produziert und vor Ort nur noch endmontiert wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Tetriqx setzt auf Holz-Hybrid-Bauweise mit CO2-reduziertem Beton und umfasst drei fertig geplante Wohnbautypen (Typ B, C und D) für unterschiedliche Bauklassen. Alle drei lassen sich auf Wohngebäude von bis zu sieben Stockwerken aufstocken und haben optimierte Grundrisse von circa 44 bis zu rund 88 Quadratmetern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Strabag-Sprecherin Isabella Nutz berichtet von rund 40 Grundstücken bundesweit, die derzeit auf ihre Eignung für das Tetriqx-System geprüft werden. Die ersten Projekte sollen im nächsten Jahr begonnen werden. Die Bauzeit soll im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren um bis zu vier Monate reduziert werden können.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Porr kündigt noch niedrigere Kosten an</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Baukosten pro Quadratmeter sogar deutlich unter 2000 Euro zu bringen, das hat bereits im Februar 2025 Karl-Heinz Strauss, Vorstandschef des Baukonzerns Porr, angekündigt. Auf Anfrage heißt es vonseiten der Porr AG, das Thema sei über die Konzeptionierung hinaus und man befinde sich bereits in der Umsetzung. Erste konkrete Projekte in Elementbauweise wolle man in absehbarer Zeit kommunizieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Interessant ist der Kontext dieser Ankündigung: Für 2025 werden in Österreich nur noch 24.600 Wohneinheiten fertiggestellt, 32 Prozent weniger als im Vorjahr. Porr-Chef Strauss spricht von einer Wohnbaukrise, nicht von einer Baukrise. Der Infrastrukturbau boomt, der Wohnungsbau lahmt. Vor allem im dritten Quartal 2025 kam es zu besonders starken Rückgängen: bei frei finanzierten Mietwohnungen um etwa 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei frei finanzierten Eigentumswohnungen um elf Prozent.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Buwog und Gropyus: Modulbau in Berlin und Salzburg</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Schon etwas länger ist auch der Bauträger Buwog an der System- beziehungsweise Modulbauweise dran. Gemeinsam mit dem österreichisch-deutschen Unternehmen Gropyus sind Projekte in Berlin und Salzburg geplant. In Berlin entstehen 158 Wohnungen nach dem seriellen Prinzip.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Damit formiert sich ein Oligopol der großen Baukonzerne, das den Markt für kostengünstigen Wohnungsbau unter sich aufteilen will. Die Versprechen klingen verlockend: Produktion im Trockenen, verkürzte Bauzeit auf der Baustelle, parallelisierte Fertigung während der Bauplatzarbeiten.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Vorteile der Vorfertigung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Argumente für das serielle Bauen sind nicht von der Hand zu weisen. Die Produktion geht in der Fabrik und damit im Trockenen vonstatten. Vor Ort werden die Elemente wie bei einem Fertighaus nur noch zusammengesetzt, was die Bauzeit auf der Baustelle verkürzt. Die Fertigung kann auch bereits beginnen, wenn am Bauplatz selbst noch gearbeitet wird, was weitere Einsparungen an Zeit ermöglicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die GdW-Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen 2.0 hat bereits 25 innovative Konzepte von 20 Bietern in den deutschen Markt gebracht. Der Medianwert liegt bei unter 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, die Preisspanne reicht von 2.370 bis 4.370 Euro. Die Konzepte umfassen Holzbau, Stahlbeton und Hybridbauweisen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der blinde Fleck der Standardisierung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Kritik an der Standardisierungswelle ist nicht neu, aber sie gewinnt an Dringlichkeit. Während das Bundesverteidigungsministerium ab 2027 den Bau von 270 standardisierten Kompaniegebäuden plant und das im militärischen Kontext völlig legitim ist, stellt sich im zivilen Wohnungsbau eine andere Frage: Was bleibt von den Orten, wenn überall die gleichen Module gestapelt werden?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hessen hat mit dem Musterfeuerwehrhaus einen anderen Weg gezeigt: Musterraumprogramme und Grundrisse werden bereitgestellt, lassen sich aber an örtliche Gegebenheiten anpassen. Die Handlungsempfehlung schafft Effizienz, ohne die individuelle Verantwortung für den Ort aufzugeben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Wohnungsbau hingegen droht eine andere Entwicklung. Laut Schätzungen des Zentralen Immobilien Ausschusses werden derzeit erst rund fünf Prozent der Wohnungen in Deutschland seriell oder modular errichtet. Angesichts der massiven politischen Förderung und der Offensive der großen Baukonzerne könnte sich dieser Anteil in den kommenden Jahren vervielfachen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Kleingedruckte der Versprechen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen klingen verlockend. Doch die Wohnungswirtschaft kennt die Tücken des Kleingedruckten. Die 1.950 Euro der Strabag gelten als Baukostenpreis ohne Planung und ohne Garage, Preisstand 1. Januar 2025. Grundstück, Erschließung, Außenanlagen und Nebenkosten sind nicht eingerechnet. Für eine realistische Gesamtkalkulation müssen Bauherrinnen und Bauherren deutlich höhere Beträge einplanen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt: Serielles Bauen funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Strabag selbst definiert als Mindestanforderung eine Grundstücksgröße von 3.000 Quadratmetern mit Widmung für mehrgeschossigen Wohnbau, ohne Hanglage, ohne Sonderfundierung und ohne übergroße Außenanlagen. In verdichteten Innenstädten, auf schwierigen Grundstücken oder bei individuellen Anforderungen stößt das System an seine Grenzen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Fachkräftefrage als treibende Kraft</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinter der Offensive für serielles Bauen steht nicht nur die Kostenfrage, sondern auch ein massiver Fachkräftemangel. Die industrielle Vorfertigung in Werkhallen ermöglicht Schichtarbeit, reduziert wetterbedingte Ausfallzeiten und macht die Baubranche attraktiver für Fachkräfte, die ungern bei Wind und Wetter auf der Baustelle stehen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, bringt es auf den Punkt: Die Branche müsse künftig mit weniger Menschen mehr bauen. Die Produktivitätssteigerung durch Vorfertigung sei daher nicht nur eine ökonomische, sondern eine strategische Notwendigkeit.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die baukulturelle Frage</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bundesarchitektenkammer hat in einem Positionspapier darauf hingewiesen, dass serielles und modulares Bauen kein Selbstzweck sein darf, sondern ein Mittel zur Produktivitätssteigerung. Die Frage, wann Standardisierung hilft und wann sie schadet, bleibt in der politischen Debatte oft unbeantwortet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Was gleich aussieht, bleibt selten in Erinnerung. Standardisierte Zonen wirken austauschbar, emotionslos, identitätslos. Und wenn Heimat austauschbar wird, hört sie auf, Heimat zu sein. Die Wohnungsbauprojekte, die heute entstehen, prägen das Stadtbild der nächsten 50 Jahre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Feuerwehrhaus war früher das Herz mancher Dörfer. Man plante gemeinsam, stritt über Fensterachsen, feierte Richtfest und Einweihung. Das Gebäude erzählte eine Geschichte, die Geschichte des Ortes. Standardisierung sagt: Das brauchen wir alles nicht. Es kostet zu viel Zeit.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Fazit: Differenzierung statt Dogmatik</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die 2000 Euro Grenze ist ein psychologischer Schwellenwert, der die öffentliche Debatte befeuert. Strabag hat mit Tetriqx vorgelegt, Porr will sogar noch darunter kommen, Buwog setzt mit Gropyus eigene Akzente. Der Wettbewerb ist eröffnet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Doch der Preis allein ist kein Qualitätskriterium. <strong><a href="https://baukunst.art/standardisierung-im-bau-effizienz-um-welchen-preis/">Entscheidend ist, dass die Branche die Standardisierung als Werkzeug begreift, nicht als Selbstzweck. Es braucht klare Grenzen</a></strong>. Kasernen dürfen gleich aussehen. Provisorische Unterkünfte auch. Aber Wohnquartiere, die das Stadtbild der nächsten Jahrzehnte prägen, tragen eine doppelte Verantwortung: für die Funktion und für die Erinnerung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das ist nicht rückwärtsgewandt. Das ist vorwärtsgewandt und erfordert Mut. Es bedeutet, dass beim Schulbau nicht einfach abgeschrieben werden darf, nur weil die Zahlen stimmen. Es bedeutet, dass Ortskerne nicht zu Verwaltungszonen werden dürfen. Es bedeutet, dass Architektinnen und Architekten wieder befähigt werden müssen, zu entscheiden, wann die Module genommen werden und wann eigenständig gedacht wird.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EU Wohnungsplan 2025: 43 Milliarden Euro gegen die europäische Wohnungskrise</title>
		<link>https://baukunst.art/eu-wohnungsplan-2025-43-milliarden-euro-gegen-die-europaeische-wohnungskrise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jan 2026 11:08:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[EU Wohnungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[European Affordable Housing Plan]]></category>
		<category><![CDATA[New European Bauhaus]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit dem European Affordable Housing Plan reagiert die EU Kommission auf die sich zuspitzende Wohnungskrise in Europa. Seit 2013 sind die Immobilienpreise EU weit um über 60 Prozent gestiegen, die Mieten um rund 20 Prozent. 43 Milliarden Euro hat Brüssel bereits mobilisiert, neue Beihilferegeln sollen den sozialen Wohnungsbau erleichtern. Mit Dan Jørgensen gibt es erstmals einen Kommissar für Wohnen. Ein EU Wohnungsgipfel ist für 2026 angekündigt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Brüssels Milliarden Offensive: EU erklärt Wohnungskrise zum Demokratie Problem</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit der Vorstellung des European Affordable Housing Plan am 16. Dezember 2025 in Straßburg hat die Europäische Kommission einen historischen Schritt gewagt. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union behandelt Brüssel das Thema Wohnen nicht nur als nationale Angelegenheit, sondern als gesamteuropäische Herausforderung. Dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Dezember 2025 mit Dan Jørgensen erstmals überhaupt einen Kommissar für Energie und Wohnen ernannte, unterstreicht den politischen Stellenwert des Themas. Der dänische Sozialdemokrat brachte es bei der Präsentation auf den Punkt: Wohnen sei kein Wirtschaftsgut, sondern ein Grundrecht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Dringlichkeit des Handelns steht außer Frage. In den vergangenen zehn Jahren sind die Immobilienpreise EU weit um mehr als 60 Prozent gestiegen, die Mieten um über 20 Prozent. Millionen Europäerinnen und Europäer finden keine bezahlbare Wohnung mehr. In Deutschland gaben 2024 bereits 40 Prozent der Mieterhaushalte mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnen aus. Die Krise betrifft längst nicht mehr nur einkommensschwache Haushalte: Auch die Mittelschicht, Studierende, Pflegekräfte und andere systemrelevante Berufsgruppen kämpfen mit explodierenden Wohnkosten. In Spanien, Portugal und den Niederlanden hat die Situation bereits zu Massenprotesten geführt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Instrumente der Kommission</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Plan setzt auf mehrere Hebel. Das Kernstück bildet die European Strategy for Housing Construction, die den Bausektor produktiver und innovativer machen soll. Bereits 43 Milliarden Euro hat die Kommission für Wohnungsbau mobilisiert. Eine neue Pan European Investment Platform, entwickelt gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank sowie nationalen und regionalen Förderbanken, soll zusätzliche Mittel erschließen. Besonders relevant für Deutschland: Die überarbeiteten EU Beihilferegeln erleichtern es Mitgliedstaaten künftig, nicht nur sozialen, sondern auch bezahlbaren Wohnungsbau für breitere Bevölkerungsschichten öffentlich zu fördern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Darüber hinaus kündigt die Kommission eine neue Gesetzesinitiative zu Kurzzeitvermietungen an. Plattformen wie Airbnb haben in vielen europäischen Städten den Wohnungsmarkt zusätzlich unter Druck gesetzt. Barcelona, Amsterdam und Berlin haben bereits lokale Einschränkungen eingeführt, allerdings mit begrenztem Erfolg. Die neue Initiative soll Gebiete unter Wohnungsdruck gezielt entlasten. Außerdem will Brüssel gemeinsam mit nationalen und lokalen Behörden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen, die das Wohnungsangebot bisher künstlich verknappen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Neue Europäische Bauhaus als Qualitätsanker</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein architektonisch besonders interessanter Aspekt des Plans ist die prominente Rolle des New European Bauhaus (NEB). Die von Ursula von der Leyen 2020 initiierte Bewegung für nachhaltige, schöne und inklusive Gestaltung wird nun systematisch in die Wohnungsbaupolitik integriert. Eine neue Mitteilung der Kommission sowie eine Empfehlung des Rates sollen das NEB als Motor für die ökologische Wende, Innovation und Bioökonomie stärken. Die NEB Academy wird Fachkräfte im Bausektor für nachhaltiges und kreislauforientiertes Bauen weiterbilden und Forschung in diesem Bereich fördern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten bedeutet dies eine Chance: Das NEB verbindet Nachhaltigkeitsziele mit gestalterischem Anspruch und könnte verhindern, dass der Druck zur Kostensenkung auf Kosten der Baukultur geht. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Harmonisierungsbestrebungen auf regionale Bautraditionen auswirken. Die angekündigte Vereinfachung von Normen und Verfahren klingt verlockend, birgt aber auch das Risiko einer Nivellierung nach unten.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Zwischen europäischem Anspruch und nationalem Handeln</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zur Umsetzung des Plans wird eine Europäische Wohnungsbau Allianz gegründet, die Mitgliedstaaten, Städte, Regionen, EU Institutionen, Wohnungsanbieter und Verbände, Sozialpartner, Industrie und Zivilgesellschaft zusammenbringt. Ein Fortschrittsbericht ist noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen, ein erster EU Wohnungsgipfel wurde für 2026 angekündigt. Teresa Ribera, Exekutiv Vizepräsidentin für den sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, betonte bei der Vorstellung: Die Überarbeitung der Beihilferegeln mache es öffentlichen Stellen nun einfacher, in sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau zu investieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Exekutiv Vizepräsident Stéphane Séjourné fügte hinzu, Europa treffe eine klare Entscheidung: vereinfachen, investieren und innovieren, um schneller, nachhaltiger und kostengünstiger zu bauen. Der fragmentierte Bausektor solle zu einem Motor für Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und europäische Souveränität werden. Ein ambitioniertes Ziel, das in Deutschland auf eine Gemengelage aus 16 unterschiedlichen Landesbauordnungen, chronisch unterfinanzierten Kommunen und einem seit Jahren schrumpfenden Sozialwohnungsbestand trifft.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Anfang, kein Ende</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der European Affordable Housing Plan markiert einen Paradigmenwechsel in der europäischen Politik. Dass Brüssel Wohnen endlich als gesamteuropäisches Thema anerkennt und einen eigenen Kommissar dafür ernennt, verdient Anerkennung. Die 43 Milliarden Euro können einen Unterschied machen, wenn sie klug eingesetzt werden. Die eigentliche Arbeit beginnt jedoch jetzt: in den nationalen Parlamenten, den kommunalen Bauämtern und den Planungsbüros. Der EU Plan kann Impulse setzen, Beihilferegeln lockern und Hindernisse abbauen. Wohnungen bauen müssen am Ende andere. Kommissar Jørgensen formulierte es drastisch: Wenn Europa diese Krise nicht löse, riskiere man ein Vakuum, das extremistische politische Kräfte füllen würden. Die Demokratie selbst stehe auf dem Spiel.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Österreichs Wärmewende: Warum 30.000 Heizungen pro Jahr nicht reichen werden</title>
		<link>https://baukunst.art/oesterreichs-waermewende-warum-30-000-heizungen-pro-jahr-nicht-reichen-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Dec 2025 15:41:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Heizungsförderung Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaneutralität 2040]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnrechtsreform]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=14618</guid>

					<description><![CDATA[Österreichs neue Förderung für den Heizungstausch setzt auf Anreize statt Verbote. Doch die drastische Kürzung von 75 auf 30 Prozent wirft Fragen auf.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Förderkürzung als Bremsklotz der Klimaneutralität</h1>
<h4 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Rechnung geht nicht auf</h4>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bis 2040 will Österreich klimaneutral werden. Dieses ambitionierte Ziel hat die schwarz-rot-pinke Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS in ihrem Regierungsprogramm festgeschrieben. Der Weg dorthin führt zwangsläufig durch Millionen österreichischer Keller, denn noch immer heizen rund ein Drittel aller Haushalte mit Öl oder Gas. Die neue Förderschiene für den Heizungstausch, die seit Anfang Dezember beantragt werden kann, soll den Umstieg beschleunigen. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Die Mathematik stimmt nicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Statt der bisherigen Förderquote von maximal 75 Prozent erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller nun nur noch bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Das Umweltministerium verweist auf eine Analyse des Schweizer Beratungsunternehmens Prognos, wonach die bisherigen Förderungen deutlich zu hoch gewesen seien. Die Neuauflage solle effizienter und steuergeldschonender ablaufen. Jährlich sollen so mehr als 30.000 Heizungen umgerüstet werden.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Eine Lücke von 42.000 Anlagen</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Österreichische Energieagentur hat nachgerechnet, und ihre Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Um 95 Prozent aller bestehenden fossilen Heizsysteme bis 2040 durch erneuerbare zu ersetzen, müssten jährlich 25.000 Ölkessel und 47.000 Gasheizungen ausgetauscht werden. Zusammen sind das 72.000 Anlagen pro Jahr. Die Regierung plant mit 30.000. Die Differenz von 42.000 Heizungen jährlich ist keine statistische Unschärfe, sondern ein strukturelles Defizit.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Beim Öl-Ausstieg steht Österreich noch vergleichsweise gut da. 2024 wurden 24.000 Kessel ersetzt, nur tausend weniger als für das Erreichen der Klimaneutralität notwendig wären. Bei Gasheizungen klafft hingegen eine beträchtliche Lücke: Nur 27.000 der erforderlichen 47.000 Geräte wurden im vergangenen Jahr umgestellt. Rund 450.000 Haushalte heizen nach wie vor mit Öl, etwa 850.000 verfügen über eine Gastherme. Immerhin: Die Zahl der Ölheizungen ist in den vergangenen zwanzig Jahren um die Hälfte zurückgegangen, während Gasheizungen im gleichen Zeitraum nur um drei Prozent abnahmen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Mehrparteienproblem</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während der Umstieg in Einfamilienhäusern meist relativ unkompliziert verläuft, gestaltet sich die Situation in Mehrparteienhäusern ungleich schwieriger. Die Verkaufszahlen der Vereinigung der österreichischen Kessel- und Heizungsindustrie belegen das Problem: Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden 15.640 Gasthermen verkauft, dazu kommen rund 13.600 Festbrennstoffheizungen und 417 Ölkessel. Im gleichen Zeitraum gingen 18.700 Wärmepumpen über die Ladentische, wobei sich hier allerdings auch der Neubau widerspiegelt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Christoph Dolna-Gruber von der Österreichischen Energieagentur bringt es auf den Punkt: Förderungen allein seien nicht ausreichend, auch eine Überarbeitung beim Wohn- und Mietrecht sei zentral. Im mehrgeschossigen Wohnbau könne der Umstieg nur gelingen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Der Beschleunigungseffekt sei enorm, wenn in einem Haus gleich 50 oder 60 Heizungen auf einmal umgestellt werden können.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Juristische Hürden höher als technische</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich kritisiert die wohnrechtlichen Hindernisse scharf. Juristisch gesehen sei es einfacher, eine Satellitenanlage zu installieren als eine klimafreundliche Heizung. In Wohnungseigentümergemeinschaften erfordert ein Heizungstausch in den meisten Fällen die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer derselben Gemeinschaftsanlage. Im Mietrechtsbereich bleibt zudem fraglich, ob es sich beim Heizungstausch um eine Erhaltungs- oder eine Verbesserungsmaßnahme handelt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, fordert ein wohnrechtliches Dekarbonisierungsmaßnahmen-Begleitgesetz, das Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich ein überragendes öffentliches Interesse zugesteht. Österreich brauche sowohl einen klaren, rechtlich verankerten Pfad für den Ausstieg aus der fossilen Raumwärme als auch Lösungen im Wohnrecht, und zwar schnell. Die beste Förderung helfe nichts, wenn Gesetze dem Heizungstausch hinderlich seien.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Branche zwischen Hoffnung und Frustration</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bei den Kesselherstellern herrscht großer Unmut über die aktuellen Entwicklungen. Elisabeth Berger, Sprecherin der Vereinigung der österreichischen Kessel- und Heizungsindustrie, beklagt die mangelnde Planungssicherheit. Die dringenden Bitten nach Kontinuität seien leider nicht sehr ernst genommen worden. Die volatilen und vielseitigen Landes- und Bundesförderungen stellten ein riesiges Problem dar. Die Ausbildung von Fachkräften dauere mehrere Jahre. Die Branche denke und plane in Jahrzehnten, nicht in Wahljahren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen der Kommunalkredit Personal Consulting zeigen ein differenziertes Bild der bisherigen Umstiegsströme. Die meisten Haushalte wechselten von einer Öl- zu einer Pelletsheizung, gefolgt von Luftwärmepumpen. Gasheizungen wurden besonders oft durch Luftwärmepumpen ersetzt, Pellets folgen auf Platz zwei. Rund 20.000 Haushalte stiegen auf Fernwärme um.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Klimaneutralität 2040: Ambition trifft Realität</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue Dreierkoalition bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zur Klimaneutralität 2040 und zur Transformation des Wärmesektors. Konkret sind bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro für den Heizungstausch und die thermische Sanierung budgetiert. Doch Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass im ersten Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes von Umweltminister Norbert Totschnig das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gar nicht mehr vorkomme.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Budgetrahmen wurde gegenüber der Vorgängerregierung deutlich reduziert. Zwischen 2021 und 2024 wurden über die Programme &#8218;Raus aus Öl und Gas&#8216; sowie &#8218;Sauber Heizen für Alle&#8216; insgesamt etwa 157.000 Heizungen getauscht. Davon waren rund 75.500 Ölheizungen und 60.500 Gasthermen. Selbst in Zeiten extrem hoher Förderungen wurden also nicht jene Umstiegswerte erreicht, die für die angestrebte Klimaneutralität notwendig wären.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Paradigmenwechsel ist überfällig</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Wärmewende in Österreich steht an einem kritischen Punkt. Die Regierung setzt nach dem Scheitern eines Verbots fossiler Heizungen im Bestand nun auf Anreize. Doch die drastische Reduktion der Förderquote bei gleichzeitig ungelösten wohnrechtlichen Problemen erscheint als widersprüchliche Strategie. Wenn ein Haus mit 50 Wohnungen technisch und wirtschaftlich auf eine zentrale Wärmepumpe umgestellt werden könnte, aber das Wohnungseigentumsgesetz dies blockiert, bleibt die beste Förderung wirkungslos.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen lassen wenig Interpretationsspielraum: Mit 30.000 Heizungsumstellungen pro Jahr wird Österreich das Ziel der Klimaneutralität 2040 verfehlen. Die Differenz zum Notwendigen ist nicht mit Optimierungen zu überbrücken, sondern erfordert einen grundlegenden Kurswechsel. Dieser müsste neben einer robusten Förderarchitektur vor allem die längst überfällige Reform des Wohn- und Mietrechts umfassen. Solange die juristische Installation einer Satellitenanlage einfacher bleibt als der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, bleibt die Wärmewende eine Übung in Symbolpolitik.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zurück in die Zukunft: Die Wiederbelebung der EH55 Förderung</title>
		<link>https://baukunst.art/zurueck-in-die-zukunft-die-wiederbelebung-der-eh55-foerderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 15:31:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Baupolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbauförderung]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit 800 Millionen Euro will die Bundesregierung den Bauüberhang aktivieren. Die Rückkehr zum EH55 Standard spaltet die Fachwelt zwischen Pragmatismus und Klimaschutzbedenken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Ende der Schubladenprojekte</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Fast drei Jahre nach dem abrupten Förderstopp für den Effizienzhaus 55 Standard kehrt die Bundesregierung zu einer Förderpraxis zurück, die sie selbst einst als überholt bezeichnete. Ab dem 16. Dezember 2025 können Bauherrinnen und Bauherren wieder zinsverbilligte KfW Kredite für Neubauten im EH55 Standard beantragen. Das Fördervolumen beträgt zunächst 800 Millionen Euro, die Kredithöhe bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Mittel im Rahmen der Bereinigungssitzung am 14. November 2025 bewilligt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Initiative von Bundesbauministerin Verena Hubertz zielt auf ein konkretes Problem: den sogenannten Bauüberhang. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren zum Jahresende 2024 rund 759.700 Wohnungen zwar genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt. Davon befanden sich lediglich 330.000 bereits im Bau. Die restlichen Projekte liegen in den Schubladen der Bauherren, blockiert durch gestiegene Zinsen, explodierende Baukosten und veränderte Förderbedingungen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Vorgeschichte: Warum EH55 verschwand</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Januar 2022 zog die damalige Ampelregierung die Notbremse bei der KfW Förderung. Ein regelrechter Ansturm auf die EH55 Mittel hatte die Fördertöpfe innerhalb weniger Wochen geleert. Über 20 Milliarden Euro waren beantragt worden. Das Bundeswirtschaftsministerium argumentierte seinerzeit, der EH55 Standard habe sich längst auf dem Markt durchgesetzt und benötige keine zusätzliche staatliche Unterstützung mehr. Fortan sollte nur noch der strengere und teurere EH40 Standard gefördert werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Konsequenzen dieser Entscheidung zeigten sich schnell. Viele Investorinnen und Investoren, die ihre Projekte unter den alten Rahmenbedingungen kalkuliert hatten, legten ihre Pläne auf Eis. Der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt verschärfte sich weiter. Die Zahl der Baugenehmigungen sank drei Jahre in Folge und erreichte 2024 mit 215.900 genehmigten Wohnungen den niedrigsten Stand seit 2010.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Euphorie bei der Baulobby</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Reaktionen aus der Bauwirtschaft fallen erwartungsgemäß positiv aus. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, sieht in dem Programm eine wichtige Ergänzung zum Bau Turbo der Bundesregierung. Die Förderung könne den Bau von über 120.000 Wohnungen wieder in greifbare Nähe rücken, so Pakleppa. Der Verband schätzt, dass zahlreiche bereits geplante Projekte nun endlich realisiert werden können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, spricht von einem herausragenden Signal für alle, die dringend Wohnungen schaffen wollen. Allein die Mitglieder seines Verbandes könnten kurzfristig bis zu 90.000 Wohnungen auf den Weg bringen. Die Förderung sei genau der richtige Weg, um dringend benötigte Wohnungen zügig zu realisieren und die Fördermittel sinnvoll auf die Straße zu bringen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">CDU Baupolitiker Jan Marco Luczak bezeichnet die Maßnahme als wuchtiges Signal in die Bauwirtschaft hinein. Viele baureife, aber aktuell brachliegende Projekte könnten nun realisiert werden und Zehntausende neue Wohnungen entstehen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Kritik von den Grünen: Teures Strohfeuer</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Deutlich kritischer bewerten die Grünen das Vorhaben. Lisa Paus, Mitglied im Haushaltsausschuss, und Hanna Steinmüller, Obfrau im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, bezeichnen die Rückkehr zur EH55 Förderung als teures Strohfeuer von Schwarz Rot. Mit der EH55 Förderung werde ein Programm aus der Mottenkiste geholt, das die Ampelkoalition zu Recht 2022 gestoppt habe, weil es innerhalb von nur wenigen Wochen Milliarden verbrannt habe und nicht auf die Klimaziele eingezahlt habe, so Paus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Steinmüller ergänzt eine differenzierte Analyse der Problemlage. Der Bauüberhang sei 2019 fast genauso hoch gewesen wie heute, und das weit vor der starken Erhöhung der Bauzinsen und der Baupreise oder dem Ende der EH55 Förderung. Wer wirklich an den Bauüberhang wolle, solle sich der Spekulation mit Grundstücken widmen und den Kommunen ermöglichen, Baugebote zu verhängen. Die Politikerin spricht von klimaschädlichen Geschenken für die Baulobby.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der grüne Kompromiss: Erneuerbare Wärme als Bedingung</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein näherer Blick auf die Förderkonditionen zeigt allerdings, dass die schwarz rote Koalition durchaus klimapolitische Leitplanken eingezogen hat. Förderfähig sind nur Neubauten, deren Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgt. Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme sind zulässig, Öl oder Gasheizungen hingegen ausgeschlossen. Für die Versorgung über Wärmenetze gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Energieträger.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Programm wird in das bestehende KfW Programm Klimafreundlicher Neubau integriert und bildet dort eine dritte Förderstufe neben den bestehenden EH40 LCA und EH40 QNG Varianten. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre bei einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren. Kommunale Gebietskörperschaften können alternativ zum Kredit einen Zuschuss von fünf Prozent direkt bei der KfW beantragen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Strukturelle Probleme bleiben</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kritische Stimmen finden sich auch in Teilen der Fachwelt, die grundsätzlich Fördermaßnahmen befürworten. Daniel Föst vom Zentralverband SHK hält die Entscheidung im Kern für nachvollziehbar, moniert aber die begrenzten Mittel. Die 800 Millionen Euro seien angesichts der Dimension der Baukrise ein Tropfen auf den heißen Stein. Die eigentlichen Bremsklötze lägen nicht im Bereich der Förderung allein, sondern bei massiv gestiegenen Baukosten, hohen Zinsen und unsicheren Rahmenbedingungen. Die temporäre Rückkehr zu EH55 helfe nicht über die strukturellen Probleme hinweg.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Branchenkenner warnen zudem, dass bei nur 800 Millionen Euro Volumen der Fördertopf innerhalb weniger Wochen erschöpft sein könnte. Die Erfahrungen von 2022, als die Mittel in kürzester Zeit aufgebraucht wurden, mahnen zur Eile. Die KfW veröffentlicht die genauen Zinskonditionen erst am Starttag, was die Planungssicherheit für Bauherren einschränkt.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein pragmatischer Kompromiss</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Wiedereinführung der EH55 Förderung offenbart einen Kurswechsel in der deutschen Baupolitik: Pragmatismus statt Vision. Deutschland versucht nicht, neue Märkte zu erschließen, sondern den bestehenden Genehmigungsstau abzubauen. Die EH55 Förderung ist ein Rettungsanker für bereits genehmigte Projekte, kein Anreiz für ambitioniertere Energiestandards.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten bedeutet dies konkret: Wer Bauherren mit genehmigten, aber auf Eis gelegten EH55 Projekten betreut, sollte jetzt aktiv werden. Die Antragsunterlagen müssen vorbereitet werden, die Bestätigung zum Antrag vom Energieeffizienz Experten kann ab dem 10. Dezember 2025 erstellt werden. Bei begrenztem Budget entscheiden oft Minuten über Erfolg oder Misserfolg.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Frage, ob 800 Millionen Euro ausreichen, um den Wohnungsbau nachhaltig zu beleben, oder ob es sich tatsächlich um ein teures Strohfeuer handelt, wird erst die Zukunft beantworten. Fest steht: Die deutsche Baupolitik navigiert zwischen Wohnungsnot und Klimazielen, zwischen kurzfristiger Aktivierung und langfristiger Transformation. Die EH55 Förderung ist dabei ein Symptom, keine Lösung der grundlegenden Herausforderungen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Modernisierungsagenda: Befreiungsschlag oder Büchse der Pandora für Planungsbüros?</title>
		<link>https://baukunst.art/die-modernisierungsagenda-befreiungsschlag-oder-buechse-der-pandora-fuer-planungsbueros/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 10:34:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudetyp E]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigungsfiktion]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierungsagenda]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=14486</guid>

					<description><![CDATA[Die schwarz-rote Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern die föderale Modernisierungsagenda verabschiedet. 237 Maßnahmen sollen Deutschland schneller und digitaler machen. Für Planungsbüros bringt das Papier einschneidende Veränderungen: Die Genehmigungsfiktion wird bundesweit ausgerollt, der Gebäudetyp E soll endlich Gesetz werden, das Vergaberecht wird vereinfacht. Doch hinter den Versprechen lauern Fallstricke. Eine kritische Analyse.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der große Wurf oder der Fluch der guten Absicht?</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 4. Dezember 2025 verabschiedeten Bundeskanzler Friedrich Merz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die sogenannte föderale Modernisierungsagenda. Das 46 Seiten starke Papier listet 237 Maßnahmen auf, die Deutschland schneller, digitaler und handlungsfähiger machen sollen. Für Planungsbüros enthält das Dokument weitreichende Veränderungen, die zwischen Euphorie und Skepsis oszillieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Koalition aus Union und SPD übt mit diesem Winter-Update ihres Koalitionsvertrags einen Befreiungsschlag. Die Botschaft ist klar: Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen, den Staat entrümpeln. Doch wie bei jedem ambitionierten Reformvorhaben steckt der Teufel im Detail.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Genehmigungsfiktion: Wenn Schweigen Zustimmung bedeutet</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das wohl radikalste Element der Agenda betrifft das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis in den Verwaltungsverfahrensgesetzen. Bis Ende 2027 soll gelten: Eine Genehmigung gilt nach Ablauf von drei Monaten ab Einreichung vollständiger Unterlagen als erteilt, sofern Fachrecht nichts Abweichendes regelt. Die Länder werden verpflichtet, diese Genehmigungsfiktion gemäß Paragraf 72 Absatz 1a der Musterbauordnung in ihre Landesbauordnungen zu übernehmen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bayern praktiziert dieses Instrument bereits seit 2021 für Wohnbauten, Baden-Württemberg zog im Juni 2025 nach. Die Erfahrungen sind gemischt. Während Bauherrinnen und Bauherren den Zeitgewinn begrüßen, warnen Architektenkammern vor den Schattenseiten: Eine fingierte Genehmigung kann nachträglich zurückgenommen werden, wenn sich die Planung als rechtswidrig erweist. Architektinnen und Architekten schulden ihren Auftraggebern eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Im schlimmsten Fall haften sie für Abriss und Neubau.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die bayerische Architektenkammer lehnte die Fiktion vor ihrer Einführung deutlich ab, da so kein funktionsfähiges System für die Zusammenarbeit zwischen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern und Genehmigungsbehörden entstehen könne. Die baden-württembergische Kammer hingegen begrüßte das Instrument. Einig sind sich beide darin, dass die beste Lösung in mehr Personal bei den Baurechtsämtern läge. Angesichts des Fachkräftemangels bleibt dies jedoch ein Wunschtraum.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Gebäudetyp E: Die unendliche Geschichte</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Beim Thema DIN-Normen und technische Regeln verbleibt die Agenda erstaunlich vage. Bund und Länder sollen bis Juni sämtliche Verweise auf externe technische Normen überprüfen, insbesondere im Baubereich. Das Ziel: Nur unverzichtbare Verweise dürfen bestehen bleiben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hintergrund dieser Maßnahme ist die schleichende Vergesetzlichung von DIN-Normen. Das Deutsche Institut für Normung empfiehlt technische Standards, die von Gerichten zunehmend als anerkannte Regeln der Technik eingestuft werden. Damit gelten sie quasi automatisch, was das Bauen kompliziert und teuer macht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Gebäudetyp E, ursprünglich eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer aus dem Jahr 2022, soll hier Abhilfe schaffen. Das E steht für einfach oder experimentell. Die Idee: Beim Neubau soll leichter auf Standards verzichtet werden können, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Doch obwohl das Gebäudetyp-E-Gesetz bereits von der Ampelregierung beschlossen wurde, kam es wegen der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr zur Verabschiedung im Bundestag.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue Koalition hat das Vorhaben in den Koalitionsvertrag übernommen. Bauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig legten im November 2025 Eckpunkte vor. Das Bauvertragsrecht im BGB soll so angepasst werden, dass Haftungsrisiken ausgeschlossen werden können. Konkret soll die Vermutung gelten, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards keine anerkannten Regeln der Technik sind. Für sicherheitsrelevante Normen gilt das Gegenteil.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bundesarchitektenkammer-Präsidentin Andrea Gebhard spricht von einer Zeitenwende für mehr Innovation und Einfachheit beim Bauen. Kritiker wie der GdW-Präsident Axel Gedaschko mahnen jedoch, dass die Bundesländer in ihren Förderrichtlinien keine zusätzlichen Standards einführen dürfen. Nur dann könnten die Mietpreise im Neubau tatsächlich sinken.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Beschleunigung mit Nebenwirkungen</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das angekündigte Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll noch 2025 als Entwurf vorliegen und die Beschleunigung von Planung und Genehmigung weiter vorantreiben. Planfeststellungsverfahren sollen künftig generell nur noch für Großprojekte gelten. Beim identischen, erweiterten und vollseitigen Ersatzneubau entfällt die Pflicht komplett.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zudem drängt der Bund auf europäischer Ebene auf eine Änderung der UVP-Richtlinie. Umweltverträglichkeitsprüfungen für Brückenerweiterungen sollen abgeschafft werden, soweit das Europarecht es zulässt. Die Erforderlichkeit artenschutzrechtlicher Gutachten wird bis Ende 2026 reduziert. Ab einem gewissen Mindestabstand soll gesetzlich angenommen werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko nicht signifikant erhöht ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert: Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung soll die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduziert werden. Ein paradoxer Ansatz, der zeigt, wie schwierig die Balance zwischen Beschleunigung und ökologischer Verantwortung ist.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Vergaberecht: Mehr Spielraum, mehr Fragen</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Unterschwellenvergabeordnung soll substanziell vereinfacht werden, um mehr Aufträge unterhalb der Schwelle vergeben zu können. Der Bund prüft, ob die Wertgrenze für Direktaufträge deutlich angehoben werden kann. Zudem werden Hürden für Dringlichkeitsvergaben gesenkt und ein vereinfachtes Krisenvergaberecht eingeführt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bis Ende 2027 will der Bund einen digitalen Marktplatz Deutschland etablieren, über den öffentliche Vergabeverfahren digital abgewickelt werden. Künstliche Intelligenz soll dabei Prozesse beschleunigen. Für Vergaben oberhalb der Schwelle ist ein gemeinsames Vergabegesetzbuch von Bund und Ländern geplant.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Gegenüber der EU-Kommission setzen sich Bund und Länder für eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte ein. Die überraschende Absenkung im vergangenen Jahr stieß besonders auf kommunaler Ebene auf Kritik.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Kommunen unter Druck</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein eigenes Kapitel widmet die Agenda der kommunalen Handlungsfähigkeit. Die rund 12.000 Städte und Gemeinden sind der wichtigste Motor des öffentlichen Bauens. Doch die seit der Corona-Pandemie stark gestiegenen Sozialausgaben ersticken die eigentlichen Bauaufgaben. Immer mehr Kämmererinnen und Kämmerer müssen Haushalte zusperren und geplante Projekte pausieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen die Kommunen von den Ländern pauschalierte Zuweisungen für bestimmte Förderbereiche erhalten. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten im laufenden Jahr ein Finanzierungsdefizit von 35 Milliarden Euro. Ein steigende Sozialausgaben treiben diese Entwicklung maßgeblich.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Fazit: Zwischen Aufbruch und Absicherung</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die föderale Modernisierungsagenda ist ambitioniert. Sie adressiert echte Problemfelder: überbordende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren, eine Normenflut, die Innovation erstickt. Doch sie verschiebt auch Risiken. Die Genehmigungsfiktion entlastet Behörden, belastet aber Planerinnen und Planer. Der Gebäudetyp E verspricht Freiheit, erfordert aber präzise vertragliche Absicherung. Die Beschleunigung im Umweltbereich erkauft Tempo mit ökologischen Kompromissen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Planungsbüros bedeutet dies: Wachsamkeit bei der Vertragsgestaltung, erhöhte Sorgfalt bei der Eigenverantwortung im vereinfachten Verfahren und ein scharfes Auge auf die Umsetzung in den Landesbauordnungen. Die Modernisierungsagenda öffnet Türen. Welche Räume dahinter liegen, wird sich erst in der Praxis zeigen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Statistik-Trick: Warum der Baugenehmigungsboom keiner ist</title>
		<link>https://baukunst.art/statistik-trick-warum-der-baugenehmigungsboom-keiner-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 16:58:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigungen]]></category>
		<category><![CDATA[Baupolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[Plus 60 Prozent bei Baugenehmigungen im September klingt nach Trendwende. Doch die Zahlen täuschen: Der Wohnungsbau steckt weiter im Tal.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Scheinriesen: Warum der Baugenehmigungssprung die Wohnungskrise nicht löst</h1>
<p style="font-weight: 400;">Im September 2025 wurden in Deutschland 24.400 Wohnungen genehmigt, fast 60 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. <strong><a href="https://www.bmwsb.bund.de/DE/home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener">Was auf den ersten Blick wie eine Sensation wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als statistische Luftnummer.</a></strong> Das Statistische Bundesamt liefert die Erklärung gleich mit: Im September 2024 waren mit 15.300 Genehmigungen so wenige Wohnungen bewilligt worden wie seit Januar 2012 nicht mehr. Der vermeintliche Aufschwung ist also zunächst ein Sprung von einem historischen Tiefpunkt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Neun-Monats-Bilanz von Januar bis September 2025 zeigt ein differenzierteres Bild: 175.600 genehmigte Wohnungen bedeuten ein Plus von 11,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Einfamilienhäusern stiegen die Genehmigungen um 17,4 Prozent auf 33.300 Einheiten, bei Mehrfamilienhäusern um 13 Prozent auf 93.100 Neubauwohnungen. Lediglich das Segment der Zweifamilienhäuser verzeichnete einen Rückgang um 2,8 Prozent auf 9.500 genehmigte Wohnungen. Doch selbst diese positiven Tendenzen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wohnungsbau weit von einer nachhaltigen Erholung entfernt ist.</p>
<h2>Die Stimmung trübt sich wieder ein</h2>
<p style="font-weight: 400;">Klaus Wohlrabe, Leiter der Konjunkturumfragen beim Münchner ifo Institut, bringt die Lage auf den Punkt: „Der Weg aus dem Tal ist noch lang.” Nach einem kurzen Stimmungshoch im September sank das Geschäftsklima im Wohnungsbau im Oktober erneut, von minus 22 auf minus 23 Punkte. Die Unternehmen blicken skeptischer auf die kommenden Monate, fehlende Aufträge bleiben das zentrale Problem der Branche.</p>
<p style="font-weight: 400;">Immerhin sank der Anteil der Firmen, die über zu geringe Auftragsbestände klagen, von 46,7 auf 44,4 Prozent. Das ist der niedrigste Wert seit rund zwei Jahren, doch von einem Trendwechsel mag das ifo Institut nicht sprechen. Die Stornierungsquote verharrt bei acht Prozent auf hohem Niveau, und Wohlrabe betont den erheblichen Nachholbedarf bei den Baugenehmigungen. Erst wenn mehr Projekte tatsächlich realisiert würden, könne sich die Auftragslage nachhaltig entspannen.</p>
<h2>Das 400.000-Wohnungen-Ziel bleibt Illusion</h2>
<p style="font-weight: 400;">Die Bundesregierung hatte einst das ambitionierte Ziel verkündet, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen. Dieses Versprechen erweist sich zunehmend als unerreichbar. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert für 2025 lediglich rund 235.000 Fertigstellungen, nach knapp 252.000 im Vorjahr. Für 2026 rechnen die Expertinnen und Experten sogar nur mit etwa 215.000 neuen Wohnungen.</p>
<p style="font-weight: 400;">IW-Experte Ralph Henger erklärt den unvermeidlichen Rückgang mit dem Genehmigungseinbruch der Vorjahre: „Nur was damals genehmigt wurde, kann heute und in nächster Zeit baulich vollendet werden.” Hinzu kommt, dass die Zeitspanne von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung immer länger wird. Bei Geschosswohnungen vergehen mittlerweile durchschnittlich 34 Monate, bei anderen Gebäudetypen sind es 26 Monate. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe verweist zudem darauf, dass viele erteilte Genehmigungen gar nicht genutzt würden, weil die gestiegenen Baukosten eine rentable Realisierung unmöglich machten.</p>
<h2>Strukturelle Hemmnisse ersticken den Aufschwung</h2>
<p style="font-weight: 400;">Die Liste der Problemfelder liest sich wie ein Kompendium gescheiterter Wohnungsbaupolitik. Hohe Zinsen und explodierende Baukosten halten Investorinnen und Investoren zurück. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie spricht von einem Zangengriff, der den Markt lähmt. Besonders in den Ballungsgebieten spitzt sich der Wohnungsmangel dramatisch zu.</p>
<p style="font-weight: 400;">Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, verweist auf ein weiteres fundamentales Problem: den Baulandmangel. In den sieben größten deutschen Städten wurden 2011 noch 5,85 Millionen Quadratmeter Bauland verkauft, 2024 waren es mit 1,63 Millionen nur noch ein Viertel davon. Ohne ausreichend verfügbares und bezahlbares Bauland lasse sich die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt kaum entspannen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Bürokratie, schleppende Genehmigungsverfahren und ein unübersichtliches Dickicht aus Vorschriften fesseln nicht nur die Baubranche, sondern auch jene, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind. Der angekündigte „Bau-Turbo” der Bundesregierung zur Beschleunigung der Verfahren zeigt bislang wenig Wirkung. Die Immobilienwirtschaft fordert bereits einen „Bau-Turbo 2” mit abgesenkten Baustandards, besseren Förderkonditionen und steuerlichen Anreizen.</p>
<h2>Lichtblick Gebäudetyp E?</h2>
<p style="font-weight: 400;">Inmitten der Krise gibt es einen konkreten Hoffnungsschimmer: Der Gebäudetyp E, wobei das E für „Einfach” oder „Experimentell” steht, könnte die größte Innovation im sozialen Wohnungsbau seit Jahrzehnten werden. Das Konzept setzt auf den Verzicht teurer Komfortstandards, solange Sicherheit und Statik gewährleistet bleiben. Die Bundesregierung und die Architektenkammern forcieren diesen Standard, um Baukosten radikal zu senken.</p>
<p style="font-weight: 400;">Doch auch hier zeigt sich das typische Muster deutscher Baupolitik: Gute Ideen verlieren sich im Klein-Klein der Umsetzung. Was nicht noch 2025 angestoßen werde, habe für den Wohnungsbaumarkt kaum noch einen Effekt in dieser Legislaturperiode, warnt Müller. Die Zeit drängt, während in den Städten die Wohnungsnot wächst und die sozialen Spannungen zunehmen.</p>
<h2>Ein Blick nach Wien</h2>
<p style="font-weight: 400;">Dass es auch anders geht, zeigt der Blick nach Wien. Die österreichische Hauptstadt treibt mit ihrer „Wohnbau-Offensive 2024+” Projekte voran, die trotz Krise fertiggestellt werden. Der Unterschied zu Deutschland: Wien verfügt über einen massiv dotierten Wohnbauförderungstopf und setzt konsequent auf städtischen Grundbesitz. Das entkoppelt Projekte von den volatilen Bodenpreisen des freien Marktes und schafft die nötige Planungssicherheit.</p>
<p style="font-weight: 400;">In Deutschland hingegen blockiert die politische Unsicherheit dringend benötigte Investitionen. Die Fördermittel für den klimafreundlichen Neubau waren wegen enormer Nachfrage schnell aufgebraucht, und es bleibt unklar, wann neue Mittel fließen werden. Der Bundeshaushalt 2026 sieht für die energetische Sanierung sogar deutliche Kürzungen vor: Statt 15,3 Milliarden Euro wie 2025 sind nur noch 11,9 Milliarden Euro eingeplant. Das sei kein gutes Signal für die notwendige Modernisierung des Gebäudebestands, kritisiert Müller.</p>
<h2>Fazit: Zahlen täuschen, Strukturen versagen</h2>
<p style="font-weight: 400;">Die September-Zahlen mögen sich gut in Pressemitteilungen lesen, doch sie ändern nichts an der fundamentalen Krise des deutschen Wohnungsbaus. Der sprunghafte Anstieg der Baugenehmigungen ist vor allem dem desaströsen Vorjahreswert geschuldet. Die strukturellen Probleme bleiben ungelöst: zu hohe Kosten, zu wenig Bauland, zu viel Bürokratie, zu wenig politische Verlässlichkeit.</p>
<p style="font-weight: 400;">Der Wohnungsbau braucht keine statistischen Erfolgsmeldungen, sondern einen umfassenden Maßnahmenmix aus Bürokratieabbau, verlässlicher Förderung und vereinfachter Planung. Ob die Politik den nötigen Mut aufbringt, bleibt abzuwarten. Für die Menschen, die in den Ballungsräumen vergeblich nach bezahlbarem Wohnraum suchen, tickt derweil die Uhr.</p>
<p style="font-weight: 400;">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bayerns Architekten verweigern sich der Fortbildungskontrolle</title>
		<link>https://baukunst.art/bayerns-architekten-verweigern-sich-der-fortbildungskontrolle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Dec 2025 14:23:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bayerische Architektenkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildungspflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[Bayern verweigert sich als einziges Bundesland einer verbindlichen Fortbildungsordnung für Architektinnen und Architekten. Ein Sonderweg mit Folgen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Der bayerische Sonderweg: Wenn Freiwilligkeit zur Bürde wird</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die Bayerische Architektenkammer lehnt als einzige Länderkammer eine verbindliche Fortbildungsordnung ab. Während alle anderen Bundesländer den Weg zur bundesweiten Harmonisierung einschlagen, verweigert sich der Freistaat der Qualitätssicherung. Ein Rückschritt im föderalen Flickenteppich der Berufsregulierung.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Es hätte ein historischer Moment werden können. Am 28. November 2025 stand in der Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer die Einführung einer Fortbildungsordnung zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag benötigte eine Zweidrittelmehrheit. Er scheiterte. Damit bleibt Bayern das einzige Bundesland ohne verbindliche Regelung zur Kontrolle der gesetzlich bereits bestehenden Fortbildungspflicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ironie dieser Entscheidung liegt in ihrer Entstehungsgeschichte. Erst im Februar 2025 hatte der Vorstand der Bundesarchitektenkammer einstimmig eine Musterfortbildungsordnung verabschiedet. Das erklärte Ziel: die Harmonisierung der 16 unterschiedlichen Landesregelungen und damit ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Alle anderen Länderkammern folgen diesem Weg. Nur Bayern nicht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die sanfteste aller Varianten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dabei war der bayerische Entwurf bereits die mildeste denkbare Form einer Fortbildungsordnung. Die sogenannte Variante 1 sah vor, dass eine Überprüfung der Fortbildungspflicht ausschließlich auf Antrag erfolgt. Wer ein Zertifikat wünscht, muss nachweisen, dass er oder sie die geforderten 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr absolviert hat. Ein Fortbildungspunkt entspricht dabei 45 Minuten Unterricht, insgesamt also gerade einmal zwölf Zeitstunden oder etwa anderthalb bis zwei Arbeitstage im Jahr.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zum Vergleich: In anderen Bundesländern werden jährlich mindestens zehn Prozent der Mitglieder durch Stichprobenverfahren überprüft. Die bayerische Variante hätte niemanden ungefragt kontrolliert. Sie hätte lediglich denjenigen ein Qualitätssiegel ermöglicht, die es aktiv anstreben. Selbst diese minimale Formalisierung war der Vertreterversammlung zu viel.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das Argument der Eigenverantwortung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Fortbildungspflicht selbst steht nicht zur Debatte. Sie ist seit Jahren im bayerischen Baukammerngesetz verankert. Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 verpflichtet alle Mitglieder, sich beruflich fortzubilden und über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten. Was fehlte, war lediglich die konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht durch die Kammer.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Gegnerinnen und Gegner der Ordnung argumentieren mit Eigenverantwortung. Architektinnen und Architekten seien selbstständig denkende Fachleute, die keiner Kontrolle bedürften. Das Studium allein qualifiziere bereits ausreichend. Fortbildung sei ohnehin Teil der täglichen Praxis. Solche Argumente verkennen allerdings die Dynamik des Berufsfelds. Technische Regelwerke ändern sich, Bauordnungsrecht wird novelliert, Nachhaltigkeitsanforderungen steigen, die Digitalisierung transformiert Planungsprozesse. Wer hier nicht Schritt hält, gefährdet nicht nur die eigene Reputation, sondern potenziell auch die Sicherheit von Bauwerken.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Neben den weltanschaulichen Bedenken dürften auch handfeste finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Die Einführung einer Fortbildungsordnung hätte Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe in den Haushalt der Bayerischen Architektenkammer bedeutet: für den Aufbau einer Verwaltungsstruktur zur Erfassung und Prüfung der Nachweise, für die technische Infrastruktur eines Punktekontos, für Personal zur Bearbeitung von Anträgen und Zertifikaten. Diese Investition in die Qualitätssicherung des Berufsstands erschien einem Teil der Vertreterversammlung offenbar nicht gerechtfertigt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Themenkatalog als Orientierungsrahmen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die abgelehnte Fortbildungsordnung hatte einen durchdachten Themenkatalog vorgelegt. Neun Sachgebiete definierten das Spektrum anerkennungsfähiger Veranstaltungen: Bau und Stadtbaukultur, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Planung und Gestaltung, Aus und Durchführung, Planungs, Bau und Projektmanagement, Planungs und Bauökonomie, Recht, Digitalisierung sowie Büro und Selbstmanagement. Die Mitglieder hätten ihre Fortbildungsthemen frei nach beruflichen Aufgaben und individuellen Bedürfnissen wählen können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert ist die Präambel des Entwurfs. Sie formuliert Fortbildung nicht nur als Verbraucherschutz, sondern als Grundlage für eine verantwortungsvolle, klima und sozialgerechte Planungspraxis im Sinne von Gemeinwohl und Generationengerechtigkeit innerhalb der planetaren Grenzen. Die Ablehnung dieser Ordnung wirft damit auch die Frage auf, wie ernst die bayerische Architektenschaft ihre gesellschaftliche Verantwortung nimmt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der föderale Flickenteppich wächst</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während die anderen 15 Länderkammern ihre Fortbildungsordnungen angleichen, vergrößert Bayern den regulatorischen Flickenteppich. Für Architektinnen und Architekten, die bundeslandübergreifend tätig sind, bedeutet dies praktische Komplikationen. Fortbildungen, die in einem Bundesland anerkannt werden, gelten nicht automatisch in einem anderen. Die Musterfortbildungsordnung der Bundesarchitektenkammer sollte genau diese Hürden abbauen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zwischen den Kammern funktioniert nur, wenn vergleichbare Anforderungen bestehen. Bayern fällt hier aus dem System. Wer bei einem Kammerwechsel nach Bayern kommt, findet eine ungeregelte Situation vor. Wer Bayern verlässt, muss unter Umständen Nachweise erbringen, die im Freistaat nie verlangt wurden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die verpasste Chance der Qualitätssicherung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Zertifikatssystem der abgelehnten Ordnung hätte Bauherrinnen und Bauherren ein Signal gegeben. Wer ein zertifiziertes Kammermitglied beauftragt, kann davon ausgehen, dass diese Person ihre Fortbildungspflicht dokumentiert erfüllt. Dieses Vertrauenselement fällt nun weg. Die Kammer verzichtet auf ein Instrument der Qualitätssicherung, das anderen Berufskammern selbstverständlich ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach EU Richtlinie 2018/958, die vor der Abstimmung durchgeführt wurde, kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Fortbildungsordnung ist gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig. Sie dient dem Verbraucherschutz, der öffentlichen Sicherheit und dem Natur und Umweltschutz. Sie beschränkt weder den Berufszugang noch die Berufsausübung unverhältnismäßig. Die eingegangenen Stellungnahmen der Mitglieder brachten kaum neue Argumente.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Berufsstand zwischen Tradition und Moderne</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Entscheidung der bayerischen Vertreterversammlung offenbart einen Riss innerhalb des Berufsstands. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die lebenslanges Lernen als Selbstverständlichkeit betrachten und keine externe Kontrolle benötigen. Auf der anderen Seite stehen jene, die formalisierte Standards als Zeichen von Professionalität verstehen. Beide Positionen haben ihre Berechtigung. Doch in einer Zeit, in der Baukultur, Klimaschutz und Digitalisierung den Berufsalltag fundamental verändern, wirkt das Beharren auf Selbstregulation anachronistisch.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bayerische Architektenkammer wird nun einen eigenen Weg finden müssen, die gesetzliche Fortbildungspflicht ihrer Mitglieder zu begleiten, ohne sie zu kontrollieren. Die Akademie für Fort und Weiterbildung wird weiterhin Seminare, Workshops und Lehrgänge anbieten. Die Teilnahme bleibt freiwillig im Sinne einer Selbstverpflichtung ohne Nachweis. Ob das reicht, um den Qualitätsstandard des Berufsstands langfristig zu sichern, darf bezweifelt werden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Revision ist vorgezeichnet</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Fortbildungsordnung wird wiederkommen. Die Bundesarchitektenkammer hat die Umsetzung in den Ländern für die kommenden zwei Jahre avisiert. Der gesellschaftliche Druck in Richtung Qualitätssicherung und Verbraucherschutz wird nicht nachlassen. Spätestens wenn andere Bundesländer von Prüfungspflichten für komplexe Bauvorhaben auf nachgewiesene Fortbildung abstellen, wird Bayern nachziehen müssen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein weiterer Faktor dürfte den Druck zusätzlich erhöhen: die europarechtliche Dimension der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil vom 4. Juli 2019, mit dem er die verbindlichen Mindestsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärte, mit einer systemischen Inkohärenz: Die Bundesregierung rechtfertigte die Mindestsätze mit Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Der EuGH akzeptierte dieses Ziel als grundsätzlich legitim, monierte jedoch, dass in Deutschland Planungsleistungen faktisch von jedermann erbracht werden können, ohne entsprechende Qualifikation nachzuweisen. Die Bauvorlageberechtigung, so der Gerichtshof, reiche als Qualitätsgarant nicht aus, zumal sie über die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung auf Handwerksmeister wie Maurer, Betonbauer und Zimmerleute ausgeweitet wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer also verbindliche Mindestsätze als Qualitätsinstrument wiederherstellen will, muss zunächst die Qualifikationsanforderungen harmonisieren. Alle Bauvorlagenberechtigten müssten vergleichbare Standards erfüllen, was neben der Ausbildung auch eine dokumentierte Fortbildungspflicht einschließt. Bayern entzieht sich mit der Ablehnung einer verbindlichen Fortbildungsordnung genau diesem Harmonisierungsprozess und erschwert damit langfristig die Wiederherstellung eines kohärenten, EU-konformen Honorarsystems für Planungsleistungen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bis dahin bleibt der Freistaat ein fortbildungsregulatorischer weißer Fleck auf der Deutschlandkarte. Ein Sonderweg, der niemandem nützt: nicht den Bauherrinnen und Bauherren, nicht dem Berufsstand, nicht der gebauten Umwelt. Die Vertreterversammlung hat eine Chance vertan. Die nächste wird kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Friede im Bauamt: Dachausbau Streit in Wien beigelegt</title>
		<link>https://baukunst.art/friede-im-bauamt-dachausbau-streit-in-wien-beigelegt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2025 10:30:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Bauordnung Wien]]></category>
		<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtbild]]></category>
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					<description><![CDATA[Wiener Architektenkammer und MA 19 beenden Auslegungsstreit um Paragraph 85 der Bauordnung. Gemeinsame Merkblätter schaffen Klarheit für Planerinnen und Planer.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Wenn Behörden und Kammer sich zusammenraufen: Wiens neuer Weg zur Stadtbildpflege</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Wiener Bauwesen erlebte in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung. Die Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und Burgenland und die Magistratsabteilung 19 für Architektur und Stadtgestaltung haben sich nach wochenlangen Workshops auf gemeinsame Interpretationen der Wiener Bauordnung geeinigt. Was wie ein bürokratischer Vorgang klingt, markiert einen bedeutsamen Wendepunkt in der österreichischen Berufspolitik.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Ursprung des Konflikts</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ausgangspunkt der Spannungen war die unterschiedliche Auslegung des Begriffs „örtliches Stadtbild&#8220; im Paragraph 85 der Wiener Bauordnung. Diese zentrale Bestimmung regelt die äußere Gestaltung von Bauwerken und soll das Stadtbild vor Verunstaltung schützen. Doch was genau bedeutet „örtlich&#8220;? Und wie weit reicht der Beurteilungsspielraum der Behörde?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architektinnen und Architekten beklagten eine zunehmend restriktive Auslegung einzelner Bestimmungen durch die MA 19. In der Praxis führte dies zu spürbaren Einschränkungen, besonders bei Dachausbauten. Projekte, die zuvor problemlos genehmigungsfähig gewesen wären, wurden plötzlich abgelehnt oder mussten erheblich reduziert werden. Mancher Dachausbau war auf einmal nur noch eingeschossig möglich, wo früher zwei Ebenen realisierbar gewesen wären.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Frustration in der Architektenschaft wuchs. Planungssicherheit, so der Vorwurf, sei nicht mehr gegeben. Bauherrinnen und Bauherren sowie ihre Planerinnen und Planer sahen sich mit unvorhersehbaren behördlichen Entscheidungen konfrontiert. Die wirtschaftlichen Folgen waren erheblich: Verzögerungen, Planungsänderungen und entgangene Bauvolumina summierten sich.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Der Workshop Prozess</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Statt den Konflikt eskalieren zu lassen, wählten beide Seiten einen konstruktiven Weg. Die Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker unter Präsident Bernhard Sommer initiierte gemeinsam mit der Baudirektion Wien einen strukturierten Dialogprozess. In wochenlangen Workshops trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der MA 19, der MA 37 (Baupolizei), der MA 64 sowie der Ziviltechnikerkammer, um strittige Fragen systematisch aufzuarbeiten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Ergebnis: Eine Handreichung zur Anwendung des Paragraph 85 der Bauordnung, die allen Beteiligten Orientierung geben soll. Das Dokument entwickelt ein einheitliches Prüfschema für Planerinnen und Planer, Behörden sowie Gutachterinnen und Gutachter.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die zentralen Erkenntnisse</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein scheinbar banaler, aber in seiner Konsequenz weitreichender Grundsatz wurde festgeschrieben: „Ein örtliches Stadtbild ist örtlich.&#8220; Diese Selbstverständlichkeit bedurfte offenbar der expliziten Klarstellung. Die Behörde darf bei der Beurteilung eines Bauvorhabens nicht das gesamte Wiener Stadtbild zum Maßstab nehmen, sondern muss sich auf die unmittelbare Umgebung konzentrieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Handreichung unterscheidet zwischen dem gegebenen Stadtbild, also dem, was vor Ort tatsächlich besteht, und dem beabsichtigten Stadtbild laut Bebauungsplan. Bei Widersprüchen hat das beabsichtigte Stadtbild Vorrang. Sonderregeln gelten für Schutzzonen, UNESCO Welterbestätten und Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zu den Beurteilungskriterien gehören Bauform, Maßstäblichkeit, Baustoffe und Farben. Interessanterweise zählt die Gebäudehöhe allein nicht als Kriterium für eine Stadtbildstörung. Dies dürfte bei manchen Auseinandersetzungen um Dachausbauten für Entspannung sorgen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Vom Schutz zur Entwicklung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Workshops brachten auch einen bemerkenswerten begrifflichen Wandel. Der traditionelle Terminus „einheitliche Gestaltung&#8220; wurde kritisch hinterfragt. Ist dieses Leitbild noch zeitgemäß in einer Stadt, die wächst, sich verändert und den Herausforderungen des Klimawandels stellen muss?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Beteiligten einigten sich auf eine neue Formulierung: „zeitgemäße Fortschreibung der Charakteristik des Stadtbildes&#8220;. Hinter dieser sprachlichen Verschiebung verbirgt sich ein Paradigmenwechsel. Stadtbildpflege wird nicht mehr primär als Bewahrung des Bestehenden verstanden, sondern als behutsame Weiterentwicklung. Innovation und Klimaschutz sollen besser integriert werden können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Konkret diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Themen wie Fassadenbegrünung, Photovoltaikanlagen auf historischen Dächern und die Entwicklung einer nachhaltigen Ästhetik. Das Bild der „Wälder auf den Dächern&#8220; wurde als Zukunftsvision für eine klimagerechte Stadt gezeichnet. Vorschläge für Änderungen der Bauordnung zur Förderung begrünter Dächer und Regenrückhalt wurden ebenfalls erarbeitet.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die historische Dimension</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Workshops griffen auch auf historische Präzedenzfälle zurück. Die sogenannte „Lex Hollein&#8220;, jene Sonderregelung, die den Bau des Haas Hauses von Hans Hollein gegenüber dem Stephansdom ermöglichte, wurde als Beispiel dafür angeführt, wie moderne Architektur in sensiblen historischen Kontexten gelingen kann. Der zeitgenössische Bau, der in den 1980er Jahren heftige Kontroversen auslöste, gilt heute als gelungene Intervention in das historische Stadtbild.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese historische Referenz verdeutlicht: Was eine Generation als Störung empfindet, kann die nächste als Bereicherung begreifen. Stadtbildpflege ist keine statische Disziplin, sondern ein fortlaufender gesellschaftlicher Aushandlungsprozess.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Kritische Einordnung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Wiener Weg verdient Anerkennung, wirft aber auch Fragen auf. Kritische Stimmen wie der Stadtplaner Reinhard Seiß bemängeln seit Jahren eine zu lasche Genehmigungspraxis abseits der Innenstadt. Bei rund 6.000 Projekten, die die MA 19 jährlich begutachtet, sei eine genaue Prüfung jedes einzelnen Umbaus oder Neubaus kaum möglich.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die MA 19 selbst betont ihre Rolle: Sie sei keine „Geschmackspolizei&#8220;, sondern prüfe die Einhaltung der Rahmenbedingungen der Bauordnung. Ob ein Gebäude „schön oder schirch&#8220; sei, stehe nicht zur Debatte. Diese Position mag rechtlich korrekt sein, lässt aber die Frage offen, wer dann für die ästhetische Qualität der Stadt verantwortlich ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Anders als etwa in Salzburg, wo jedes Projekt eine Architektur Begutachtung durchläuft, werden in Wien nur größere Vorhaben, Hochhäuser oder Projekte in Schutzzonen einem externen Fachbeirat vorgelegt. Ob die neuen Merkblätter diese strukturelle Lücke schließen können, bleibt abzuwarten.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Lehren für andere Kammern</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Wiener Prozess bietet ein Modell für andere Architektenkammern im deutschsprachigen Raum. Statt Konflikte mit Behörden zu eskalieren oder vor Gericht auszutragen, kann strukturierter Dialog zu praktikablen Lösungen führen. Die Erarbeitung gemeinsamer Interpretationshilfen schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Voraussetzung dafür ist allerdings die Bereitschaft beider Seiten, eigene Positionen zu hinterfragen. Die Behörde muss anerkennen, dass starre Auslegungen die Stadtentwicklung hemmen können. Die Architektenschaft muss akzeptieren, dass nicht jede Einschränkung Willkür ist, sondern legitimen öffentlichen Interessen dient.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ausblick</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ergebnisse der Workshops werden nun in die Praxis überführt. Die Handreichung steht allen Beteiligten zur Verfügung. Ein Informationsabend für Kammermitglieder präsentierte die Ergebnisse, wobei Präsident Bernhard Sommer und Gruppenleiterin Beatrix Rauscher von der Baudirektion den lebhaften Austausch lobten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ob die neuen Leitlinien tatsächlich zu weniger Konflikten und schnelleren Genehmigungsverfahren führen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Entscheidend wird sein, ob die Merkblätter in der täglichen Praxis der Referentinnen und Referenten ankommen und konsequent angewendet werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die zentrale Erkenntnis des Prozesses formulierte ein Teilnehmer treffend: Das Stadtbild ist immer vorhanden, selbst wenn es heterogen erscheint. Es sollte mit Verantwortung, Qualität und zeitgemäßer Gestaltung weiterentwickelt werden. Der rechtliche Rahmen sei dabei eine Mindestanforderung, kein Hindernis. In dieser Haltung liegt vielleicht der größte Gewinn des Wiener Dialogs.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zwischen Hoffnung und Skepsis: Das deutsche Baurecht entdeckt ein altes Instrument neu</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Nov 2025 11:21:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach Jahrzehnten der Vergessenheit erleben Typengenehmigungen ein Comeback. Bayerns erste Typengenehmigung für ein Wohngebäude (Oktober 2025) zeigt Chancen, wirft aber auch Fragen zur architektonischen Qualität und beruflichen Praxis auf.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">Typengenehmigung in Deutschland: Das Renaissance-Versprechen zwischen Erwartung und Realität</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bayern erteilt die erste Typengenehmigung für ein Wohngebäude seit dem Comeback dieser Regelung in die Musterbauordnung 2019. Das Bauministerium inszeniert dies als Lösung für beschleunigte Wohnungsproduktion. Doch ein Blick auf die Geschichte, die Implementierungsprobleme und die realen Effekte dieses Instruments offenbaren Widersprüche, die eine kritische Neubewertung verdienen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Das wiederentdeckte Versprechen: Von der Vergessenheit zur Hoffnung</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Typengenehmigungen sind eine baurechtliche Regelung, deren Geschichte in Deutschland nahezu paradigmatisch für den Umgang mit Verwaltungsvereinfachung steht. Bis in die späten 1990er Jahre gehörten sie zum Standard in den Landesbauordnungen und wurden intensiv genutzt. In Schleswig-Holstein beispielsweise entstanden auf Basis von Typengenehmigungen rund 75.000 Gebäude. Die Regelung ermöglichte seinerzeit bundesländerübergreifend schnellere, kostengünstigere Verfahren für Gebäude, die mehrfach in identischer oder ähnlicher Form errichtet werden sollten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dann verschwand die Typengenehmigung fast vollständig aus dem Verwaltungsvollzug. Das geschah nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern aus Trägheit. Als der Druck auf die Wohnungsmärkte Anfang der 2000er Jahre nachließ, geriet das Instrument in Vergessenheit. Eine Landesbauordnung nach der anderen ließ die Regelungen auslaufen, ohne dass es nennenswerten Widerstand gab. Schleswig-Holstein strich sie 2009 komplett. Was blieb, waren Nischenerfolge bei Fertighäusern und Windkraftanlagen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Comeback kam aus Not heraus. Die Bauministerkonferenz beschloss 2019, die Typengenehmigung als Paragraph 72a in die Musterbauordnung aufzunehmen. Der Grund war pragmatisch: explodierende Baukosten, wachsendes Defizit bei bezahlbarem Wohnraum, öffentlicher Druck. Eine breite Modernisierungsbewegung zog sich durch die Bauordnungsnovellierungen dieser Jahre, und Typengenehmigungen erschienen als niedrig hängende Frucht für schnelleres Bauen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Bayern und die erste Praxis: Das B&amp;O-Beispiel</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Oktober 2025 erteilt Bayern die erste Typengenehmigung für ein Wohngebäude an die B&amp;O Bau GmbH aus Bad Aibling. Das genehmigte Gebäudetyps zeichnet sich durch seriell vorgefertigte Holzmassivwandelemente aus. Das Gebäude kann mit oder ohne Keller, mit oder ohne Balkone, mit vier bis acht Obergeschossen errichtet werden. Diese Flexibilität innerhalb eines genehmigten Typs ist bemerkenswert und zeigt ein differenzierteres Verständnis der Regelung als die ursprüngliche binäre Logik: entweder baugleich oder gar nicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Pilotprojekt der B&amp;O Bau in Fürth illustriert, was möglich ist. Ein achtgeschossiges Wohngebäude mit 24 Wohnungen entstand auf dem Grundstück der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBG Fürth in gerade 13 Monaten. Der Freistaat unterstützte das Vorhaben mit 4,6 Millionen Euro aus der sozialen Mietwohnraumförderung. Das Ergebnis ist barrierefrei, altersgerecht, kostengünstig in der Herstellung. Bayerns Bauministerium unter Christian Bernreiter (CSU) stellt diesen Prozess triumphalistisch als Beweis dar: Typengenehmigungen funktionieren, wenn Vorfertigung und serielles Bauen zusammenpassen.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie Typengenehmigungen funktionieren und warum das kritisch zu sehen ist</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Logik ist bestechend einfach: Eine Typengenehmigung bindet alle technischen und baugesetzlichen Anforderungen (Brandschutz, Statik, Schallschutz, Standsicherheit) ein. Nachdem diese einmal umfassend geprüft wurden, werden sie bei jeder Wiederholung nicht erneut überprüft. Stattdessen reduziert sich die nachfolgende Baugenehmigung auf standortabhängige Fragen: Abstände zu Grundstücksgrenzen, Feuerwehrzugänge, lokale Besonderheiten. Theoretisch beschleunigt dies Verfahren erheblich.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aber hier beginnt die kritische Analyse. Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dokumentierte 2024, dass die Umsetzung in den Ländern &#8218;gewaltig stockt&#8216;. Ein Jahr nach der Aufnahme in die Musterbauordnung gab es praktisch keine Typengenehmigungen. Heute, sechs Jahre später, gibt es eine. Das wirft Fragen auf. Erstens: Sind die Administrationen überhaupt vorbereitet? Typengenehmigungen erfordern ein Umdenken in der Bauaufsicht. Sie sind kein vereinfachtes Verfahren im landläufigen Sinn, sondern ein komplexes Genehmigungsverfahren an einer anderen Stelle: oben bei der Musterzulassung, nicht unten bei der ortsspezifischen Genehmigung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zweitens: Profitiert wirklich der Wohnungsbau im Allgemeinen, oder profitieren einige wenige Projekt- und Baustoffentwicklerinnen und -entwickler? Das Fürth-Projekt beweist, dass Typengenehmigungen im Kontext von Vorfertigung, Holzbau und sozialer Förderung funktionieren können. Aber es ist auch ein Spezialfall: ein großer kooperativer Akteur, eine innovative Bautechnik, öffentliche Finanzierung, ein hochmotiviertes Projektteam. Der Wohnungsbau in Deutschland ist aber fragmentiert, von Einzelobjekten geprägt, von Investorinnen und Investoren ohne Vorfertigung, von Spekulationen. Typengenehmigungen helfen dort wenig.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit und des lokalen Kontexts</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein drittes kritisches Thema betrifft die architektonische Qualität. Eine Typengenehmigung, besonders wenn sie wie bei B&amp;O Variationen innerhalb eines Systems zulässt, kann eine Art &#8218;Baukastenprinzip&#8216; etablieren. Das ist wirtschaftlich rational, führt aber zu einer Vereinheitlichung des Wohnungsbaus, die nicht unbedingt dem lokalen Kontext entspricht. Es stimmt zwar, dass die berühmten 75.000 Typenbauten in Schleswig-Holstein nicht alle hässlich waren. Aber die Frage ist legitim: Braucht Fürth wirklich das gleiche Haus wie Hamburg oder Berlin? Typengenehmigungen gefährden die Qualität des städtischen Raumes, wenn nicht parallel ein starkes Planungsrecht und eine starke architektonische Debatte stattfindet.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Berufspolitische Perspektive: Chancen und Risiken für Architektinnen und Architekten</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus berufspolitischer Sicht ist die Wiederbelebung von Typengenehmigungen mit Vorsicht zu betrachten. Einerseits können standardisierte, wiederholbare Prozesse neue Geschäftsfelder eröffnen: Entwurfsarchitektinnen und Entwurfsarchitekten könnten sich auf die Entwicklung von Typengenehmigungen spezialisieren, Qualifikationen aufbauen. Andererseits droht eine Erosion des Wettbewerbs und der gestalterischen Vielfalt. Wenn Typengenehmigungen dominant werden, wird die Rolle von Architektinnen und Architekten in der Planungsphase reduziert, während gleichzeitig ihre Funktion in der Detailplanung und Anpassung überdimensioniert wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Besonders relevant ist die Frage der Honorierung nach HOAI. Typengenehmigungen entziehen sich teilweise der klassischen Leistungsphasenlogik. Wo endet Planung, wo beginnt Typengenehmigung? Wie wird die wiederholte &#8218;Anpassung&#8216; eines typengenehmigten Hauses honoriert? Die Architektinkammern und Verbände sollten hier aktiv werden und Klarheit schaffen, bevor Typengenehmigungen zur Norm werden.</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Fazit: Instrument ja, Wundermittel nein</h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Typengenehmigung ist ein sinnvolles Instrument für spezifische Kontexte. Sie funktioniert besonders dort, wo serielles Bauen mit modernen Bautechniken kombiniert wird, wo Finanzierung gesichert ist, wo Zeit ein echtes Engpass ist. Das Fürth-Beispiel zeigt dies überzeugend.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aber Typengenehmigungen sind keine Universallösung für die deutsche Wohnungskrise. Sie können die Probleme nicht beseitigen, die durch Flächenmangel, Bodenpreise, Kapitalknappheit und regulatorische Überlasten entstehen. Sie könnten sogar kontraproduktiv wirken, wenn sie zu einer unkritischen Standardisierung und Monotonisierung des Wohnungsbaus führen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architektenschaft sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen, Chancen nutzen, aber auch Grenzen und Risiken artikulieren. Nur so kann ein Instrument, das einmal 75.000 Häuser prägte, auch diesmal konstruktiv zur Lösung beitragen, ohne dass es dabei die Qualität, Vielfalt und Kontextbezogenheit unserer gebauten Umwelt gefährdet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das zerbrochene Versprechen &#8211; Warum Architekturwettbewerbe ihre Integrität verlieren</title>
		<link>https://baukunst.art/das-zerbrochene-versprechen-warum-architekturwettbewerbe-ihre-integritaet-verlieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2025 16:11:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Skandale bei Architekturwettbewerben erschüttern die spanische Architektenschaft: Massenhafte Disqualifikationen durch Metadaten-Verstöße und nachträgliche Jurykorrektionen werfen Fragen zur Integrität und Glaubwürdigkeit auf.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wettbewerbskrisen in Spanien offenbaren strukturelle Mängel im Architekturwesen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Fall Madrid beschäftigt die spanische Architektenschaft in diesem Herbst wie kaum ein anderer: Beim Wettbewerb für das neue Museo de la Empresa Municipal de Transportes (EMT) im Stadtteil Arganzuela hat das Preisgericht knapp ein Drittel der sechzig eingereichten Arbeiten wegen formaler Mängel abgelehnt, eine beispiellose Quote. Der Grund ist schnell genannt: In den PDF-Metadaten der Wettbewerbsbeiträge sollen digitale Wasserzeichen entdeckt worden sein, die es der Jury ermöglichten, die eigentlich anonymen Verfasserinnen und Verfasser zu identifizieren. Neunzehn Büros wurden disqualifiziert. Und damit ist ein Grundprinzip des modernen Wettbewerbswesens beschädigt: das Anonymitätsgebot.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In Deutschland kennt man diese Regel gut, sie ist in den RPW-Verfahren seit langem etabliert. Auch in Spanien sollen Wettbewerbe blind ausgeschrieben werden, damit ausschließlich die Qualität der Arbeiten zählt, nicht die Reputation der Büros. Das ist das Versprechen. Dass dieses Versprechen so systematisch verletzt worden sein soll, ob mit böser Absicht oder unbeabsichtigt, wirft ein scharfes Licht auf die praktische Umsetzung des Verfahrens in Spanien. Die Frage ist nicht nur technisch: Sie ist fundamental für das Vertrauen der Architektenschaft in öffentliche Wettbewerbe.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die spanische Architektenkammer und insbesondere der Verband Nexocoam haben mit bemerkenswerter Verhandlungsmilde reagiert. Der Sprecher Jesús San Vicente argumentierte, die Metadaten seien &#8222;ohne böse Absicht&#8220; automatisch eingefügt worden. Folglich fordert Nexocoam, das Verfahren auszusetzen und allen Entwürfen eine zweite Chance zu geben. San Vicente verpackte diese Position in einen Satz, der in der Architektenschaft Schmunzeln auslöste: Es gebe &#8222;viel bessere und weniger schädliche Möglichkeiten, eine Jury zu bestechen&#8220;. Ein Scherz, der den Ernst der Situation eher unterstreicht als zu entschärfen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Doch dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Wenige Monate zuvor hatte ein ähnlich verstörendes Szenario die Madrider Architekturszene in Aufruhr versetzt: Beim Umgestaltungswettbewerb für die historische Plaza del Dos de Mayo im Stadtteil Malasaña wurden nachträglich sowohl der Siegerentwurf als auch das drittplatzierte Projekt disqualifiziert. Der Grund: Sie bewegten das denkmalgeschützte Skulpturenensemble der Helden des Dos de Mayo, ein Verstoß gegen die Wettbewerbsbedingungen. Das ist kein administrativer Husten. Das ist organisatorisches Versagen mit durchsichtigen Konsequenzen: Der Wettbewerb verlor Glaubwürdigkeit, die Jury-Entscheidung wurde öffentlich angezweifelt, Anwohnerinnen und Anwohner beschwerten sich über mangelnde Partizipation.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nexocoam kommentierte damals mit einer bitter-spöttischen Feststellung: Da zwei der sechs Preise nicht finanziell dotiert waren, werde in Zukunft niemand mehr an Madrider Wettbewerben teilnehmen wollen. Der Vorwurf war präzise: Die Stadt habe das Preisgeld sparen wollen, auf Kosten der Büros, die ihre Ressourcen investiert haben. Es ist die Anschuldigung, dass Einsparungen die Integrität des Verfahrens unterminieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Beide Fälle deuten auf systemische Probleme hin, die über Madrid hinausreichen. Erstens: Die technische Vorbereitung von Wettbewerben scheint unzureichend. Wer PDFs einreicht, ohne die Metadaten zu säubern, ist fahrlässig, egal ob Büro oder Auslobungsinstanz. Zweitens: Die Jury-Prozesse weisen Lücken auf. Wie kann es sein, dass erst nach der Urteilsfällung klar wird, dass Arbeiten die Bedingungen verletzen? Sollte nicht die formale Prüfung vorangestellt sein? Drittens: Die Kommunikation von Architektenkammern und Verbänden wirkt oft reaktiv statt proaktiv. Der Dialog mit der Stadt, die Klärung von Standards, das sollte vorgelagert stattfinden, nicht erst im Krisenmanagement.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architektenkammer hat hier eine berufspolitische Verantwortung: Sie sollte nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder wahren, sondern auch die institutionelle Glaubwürdigkeit des Wettbewerbswesens verteidigen. Das gilt für Kammerarbeit genauso wie für Verbandslobbyarbeit gegenüber der Politik. Wenn ein Drittel der Einreichungen wegen Metadaten-Verstöße disqualifiziert werden, ist das nicht nur ein &#8222;Management-Fehler&#8220;, es ist ein Signal für tiefere Defizite. Verbesserte Checklisten, verpflichtende Workshops für Auslobende und Büros, standardisierte PDF-Aufbereitungsprotokolle, solche Maßnahmen wären längst überfällig.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Hoffnung liegt nun darauf, dass die aktuellen Skandale zu einer gründlichen Debatte über Wettbewerbsstandards führen. Nicht nur in Spanien, sondern im ganzen deutschsprachigen Raum sollte diese Frage gestellt werden: Sind unsere Verfahren robust genug für die digitale Realität? Und haben die Architektenkammern den Mut, hier echte Veränderungen einzufordern, statt mit Humor über systemische Mängel hinwegzusetzen?</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schmarotzer-Vorwurf gegen Architekten: Der geschmacklose Zug der Bauministerin</title>
		<link>https://baukunst.art/schmarotzer-vorwurf-gegen-architekten-der-geschmacklose-zug-der-bauministerin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Nov 2025 10:30:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bau-Turbo]]></category>
		<category><![CDATA[Diffamierungtz]]></category>
		<category><![CDATA[Verena Huber]]></category>
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					<description><![CDATA[Bundesbauministerin Verena Hubertz löst mit ihrer Fehlbelegungsabgabe-Initiative eine wichtige Debatte aus, doch ihre Wortwahl stigmatisiert Berufsgruppen zu Unrecht und lenkt von den eigentlichen Problemen ab.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">DEUTSCHE WOHNUNGSKRISE</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welchen Eindruck hat die Bundesbauministerin von unserem Berufsstand?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kürzlich sorgte Bundesbauministerin Verena Hubertz mit einer Aussage zur Fehlbelegungsabgabe in Sozialwohnungen für Aufsehen. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe fragte sie provokativ: &#8222;Warum sollte der Architekt, der als Student dort eingezogen ist, in mit Steuermitteln geschaffenem Wohnraum wohnen?&#8220; Diese Frage erscheint auf den ersten Blick als praktischer Vorschlag zur Rationalisierung knapper Wohnungsressourcen. Bei genauerer Betrachtung offenbarte sie jedoch ein tiefgehendes Missverständnis gegenüber unserer Berufsgruppe und lenkt gezielt von den strukturellen Problemen des deutschen Wohnungsmarktes ab.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die Wohnungskrise in Zahlen</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Kontext ist ernst: Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland ist seit 2006 drastisch gesunken, von über zwei Millionen auf aktuell rund 1,1 Millionen Wohnungen. Gleichzeitig gibt es mehr als elf Millionen Haushalte mit Anspruch auf eine Sozialwohnung. Der Fehlbestand ist desaströs, die Notwendigkeit von Lösungen unbestreitbar. Bund und Länder investieren bis 2029 etwa 50 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau, wobei der Bund 23,5 Milliarden Euro bereitstellt, die von den Ländern in der Regel mehr als verdoppelt werden. Diese Investitionen sind notwendig, aber augenscheinlich nicht ausreichend.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Das Hessen-Modell und seine Logik</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hubertz bezieht sich auf das Hessische Modell der Fehlbelegungsabgabe, das seit 2016 in Kraft ist. Wer in einer Sozialwohnung lebt, deren Einkommen aber die gesetzliche Bedürftigkeitsschwelle überschreitet, muss einen Zuschlag zahlen. Die Logik dahinter: Öffentlich finanzierter Wohnraum sollte denjenigen vorbehalten bleiben, die ihn tatsächlich benötigen. Die Einnahmen fließen wieder in den Neubau von Sozialwohnungen zurück. Das klingt rational, doch die Prämisse der Bundesbauministerin birgt gleich mehrere Probleme.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Stigmatisierung durch gezielt gewählte Beispiele</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Warum wählt die Bundesbauministerin ausgerechnet den Architekten als Negativ-Beispiel? Architekten sind hochqualifizierte Fachleute mit Universitätsabschluss, deren Einkommen in der Regel deutlich über dem Durchschnitt liegt. Die Berufswahl eines Architekten ist eine bewusste Investition in akademische Ausbildung. Dass jemand mit diesem Abschluss als Beispiel für &#8222;Schmarotzertum&#8220; angeführt wird, wirkt sowohl diffamierend als auch willkürlich. Warum nicht Juristin, Ingenieur oder Arzt? Die Wahl gerade des Architekten offenbarte unbewusste Vorurteile oder zumindest mangelnde Sorgfalt in der politischen Kommunikation.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die absurde Logik des Vorschlags</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Prämisse &#8222;der Architekt sollte aus der Sozialwohnung heraus&#8220; wird von der politischen Debatte selten hinterfragt. Wenn ein junger Mensch als Student in eine Sozialwohnung zieht, richtig, weil bedürftig, und dann durch beruflichen Aufstieg ein besseres Einkommen erzielt, ist das eigentlich eine Erfolgsstory. Statt diese zu belohnen und zu fördern, wird sie mit einer &#8222;Strafabgabe&#8220; versehen. Der gesellschaftliche Anreiz ist pervers: Wer verdienen will, wird bestraft. Das widerspricht fundamental liberalen Prinzipien von Aufstiegsmobilität und Leistungsgerechtigkeit. Zudem: Eine Familie, die zehn Jahre Miete unterhalb des Marktpreises zahlen konnte und damit ihre wirtschaftliche Situation stabilisierte, wird aus ihrer etablierten Wohnumgebung verdrängt, nicht weil Wohnraum fehlt, sondern als Strafmaßnahme.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Wohnungskrise ist kein Problem der &#8222;Fehlbelegung&#8220;, sondern ein massives Versorgungsdefizit. 1,1 Millionen Sozialwohnungen stehen elf Millionen bedürftigen Haushalten gegenüber. Mit Fehlbelegungsabgaben werden nicht mehr Wohnungen gebaut, es werden nur Mieten erhöht. Wie die Linke-Vorsitzende Ines Schwerdtner zurecht bemerkte, wirkt dieser Vorschlag wie &#8222;ein stummer Schrei der Planlosigkeit&#8220;. Die 50 Milliarden Euro bis 2029 sind ein Anfang, doch die Bauquote muss drastisch gesteigert werden. Hier liegt die Verantwortung auch bei Architektinnen und Architekten: effizienter bauen, serielles Bauen, innovative Lösungen. Die Diffamierung unseres Berufsstandes hilft dabei nicht weiter.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wer baut die Sozialwohnungen?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine Ironie der Situation: Gerade Architektinnen und Architekten sind es, die die Sozialwohnungsbestände entwerfen, planen und realisieren. Viele von uns arbeiten an Projekten mit schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, niedrigen Honorierungen und hohem planerischem Aufwand. Wir sind nicht Teil des Problems, wir sind Teil der Lösung. Die Stereotype-Bildung gegenüber unserem Beruf in einer politischen Debatte schädigt nicht nur unser Image, sondern auch die notwendige Zusammenarbeit zwischen Politik, Bauherren und Planern bei der Lösung dieser Krise.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was notwendig ist: Ein anderer Weg</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">·       Massive Steigerung der Bauquote: Nicht nur Mittel bereitstellen, sondern die Genehmigungsverfahren beschleunigen, Bauvorschriften intelligenter gestalten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">·       Serielles Bauen fördern: Typologisierte Lösungen und modulare Bauelemente ermöglichen kosteneffiziente Produktion.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">·       Grundstückspreise senken: Der Staat muss landeigene Grundstücke zu reduzierten Preisen bereitstellen, Spekulationen stoppen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">·       Qualitätsstandards bewahren: Günstig bauen ja, aber nicht zu Lasten von Wohn- und Umweltqualität.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">·       Bundeszuständigkeit klären: Die Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss intensiver werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">·       Stereotype abbauen: Politische Kommunikation ohne Diffamierung von Berufsgruppen führt zu besseren Ergebnissen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Fazit: Die richtige Frage stellen</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bundesbauministerin Hubertz hat recht, dass die Wohnungskrise eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist. Ihre Vorschläge für mehr Investitionen sind begrüßenswert. Doch ihre Wortwahl offenbarte einen fatalen Fehler: Sie machte aus einem Strukturproblem ein Moralproblem und diffamierte dabei eine Berufsgruppe, die Teil der Lösung sein könnte. Nicht &#8222;Warum wohnt der Architekt dort?&#8220; sollte die Frage lauten, sondern: &#8222;Wie bauen wir ausreichend bezahlbare Wohnungen für alle?&#8220; Daran gemessen ist die deutsche Architekturszene bereit. Die Frage ist nur, ob die politischen Rahmenbedingungen mitspielen. Die bisherige Bilanz deutet darauf hin, dass Politik und Bauwirtschaft hier noch deutlich mehr Anstrengungen unternehmen müssen, ganz ohne Schuldigen-Suche bei den Falschen.</p>
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