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	<title>Heizungsgesetz-Archiv - Baukunst</title>
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	<description>Architektur und Ästhetik im gebauten Raum</description>
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		<title>Neuerungen im Heizungsgesetz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Dec 2023 09:56:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Heizungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab 2024 werden die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes wirksam. Diese Änderungen betreffen jedoch zunächst nur bestimmte Arten von Gebäuden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-pm-slice="0 0 []">Ab 2024 werden die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, das häufig diskutiert wurde, wirksam. Diese Änderungen betreffen jedoch zunächst nur bestimmte Arten von Gebäuden. Obwohl Wärmepumpen eine wichtige Rolle spielen, bleiben auch andere Heizsysteme zugelassen. Hier bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte dieser Gesetzesänderungen.</p>
<p>Wir stützen uns in diesem Artikel auf Informationen der Bundesarchitektenkammer vom 5. Dezember 2023 und behandeln die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes.</p>
<p>Dieses Gesetz wird stufenweise aktualisiert, um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Seit Januar 2023 sind bereits einige Änderungen in Kraft. Eine wichtige Neuerung ab 2024 ist die Verpflichtung, in Neubauten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien für Heizungen zu nutzen. Im Jahr 2025 ist eine umfangreichere Novellierung des GEG geplant, die eine neue Anforderungssystematik einführt.</p>
<p>Die Details der Verpflichtung zu 65 Prozent erneuerbaren Energien sind wie folgt:</p>
<ul class="ak-ul">
<li>Ab 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten diese Anforderung erfüllen.</li>
<li>Für bestehende Gebäude und Neubauten in Bestandsgebieten wird dies abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde zwischen 2026 und 2028 verpflichtend, es sei denn, es liegt bereits eine kommunale Wärmeplanung vor.</li>
<li>Sollte eine Kommune vorzeitig einen Wärmeplan erstellen, treten die Anforderungen des GEG für Bestands- und Neubauten in Bestandsgebieten früher in Kraft.</li>
</ul>
<p>In Bezug auf die erlaubten Heizungstechnologien nach dem GEG 2024 umfasst die Liste unter anderem Fernwärme, Wärmepumpen, Biomasse, Wasserstoff und verschiedene Kombinationen von Technologien.</p>
<p>Was geschieht, wenn eine Heizung defekt ist? Die Regelungen wurden gelockert, sodass in bestimmten Fällen zeitlich begrenzt Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden dürfen.</p>
<p>Falls die Anschaffung einer neuen, umweltfreundlicheren Heizung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, gibt es Härtefallregelungen. Diese beziehen sich auf den Wert der Immobilie im Verhältnis zu den notwendigen Investitionen. Außerdem sind Ausnahmen bei &#8222;besonderen persönlichen Umständen&#8220; vorgesehen.</p>
<p>Diese Änderungen sind Teil eines breiteren Ansatzes, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu verbessern und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.</p>
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		<title>„Bezahlbares Bauen muß im Mittelpunkt stehen“</title>
		<link>https://baukunst.art/bezahlbarer-wohnungsbau-muss-im-mittelpunkt-stehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Sep 2023 08:54:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[bezahlbarer Wohnraum]]></category>
		<category><![CDATA[Heizungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Klimavorgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Robert Habeck stärkt den Wohnungsbau und verzichtet auf die geplanten zusätzlichen Klimavorgaben für Wohnungen. Insgesamt plant die Bundesregierung 14 Maßnahmen zur Unterstützung der Baubranche. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stärkt den Wohnungsbau und verzichtet auf die geplanten zusätzlichen Klimavorgaben für Wohnungen. Insgesamt plant die Bundesregierung 14 Maßnahmen zur Unterstützung der Baubranche. Um die Baubranche zu entlasten, wird von den geplanten Klimaschutzvorgaben zur verstärkten Dämmung neuer Häuser abgewichen. Dies gab Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kurz vor dem Wohnungsgipfel im Kanzleramt bekannt. &#8222;Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen. Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH 40 einzuführen&#8220;, erklärte der Grünenpolitiker, der auch für den Klimaschutz zuständig ist, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. &#8222;Das kann noch warten, vor der EU-Gebäuderichtlinie macht es auch keinen großen Sinn. Daher sehe ich diesen neuen Standard in dieser Legislaturperiode nicht mehr vor.&#8220; Es scheint, dass die von der Baubranche wiederholt kritisierten Pläne bis Ende 2025 nicht umgesetzt werden. Bauexperten argumentieren, dass noch strengere Vorgaben zur Dämmung von Neubauten zwar sehr teuer wären, aber nicht signifikant mehr Klimaschutz bieten würden. Habeck betonte, dass es jetzt darum gehe, verstärkt die Baustoffe auf ihre Klimaverträglichkeit zu prüfen. &#8222;Bei der für 2024 geplanten Novellierung des Vergaberechts werden wir deshalb dafür Sorge tragen, dass Nachhaltigkeitskriterien unbürokratischer, einfacher und dadurch besser zum Tragen kommen.&#8220;</p>
<p>Die Abkehr vom EH-40-Standard bedeutet, dass Neubauten nun nur 55 Prozent der Primärenergie im Vergleich zu einem Standardvergleichsbau benötigen. Dieser Standard ist derzeit aufgrund staatlicher Förderung de facto der Standard für Neubauten. Die staatliche Förderbank KfW schreibt auf ihrer Website: &#8222;Im Vergleich zum gesetzlichen Neubaustandard ist das KfW-55-Haus um 45 Prozent sparsamer.&#8220; Aufgrund der aktuellen Krise in der Baubranche hatte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bereits die Verschärfung der Energiestandards in Frage gestellt. Eigentlich sollte EH 40 ab Anfang 2025 vorgeschrieben sein. Die Abkehr davon ist ein Zugeständnis an die kriselnde Baubranche. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Baugenehmigungen um über 27 Prozent gesunken. Die Baupreise stiegen im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um knapp neun Prozent. Vor allem Projektentwickler kämpfen in vielen Fällen ums Überleben. Die Krise steht im Mittelpunkt des Bau- und Wohnungsgipfels im Kanzleramt. Neben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Geywitz werden über 30 Verbände und Vereine aus den beteiligten Branchen erwartet.</p>
<p>Im Frühjahr des letzten Jahres hatte die Bundesregierung das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum ins Leben gerufen. Das Gremium erarbeitete daraufhin Vorschläge und Maßnahmen für die Wohnungspolitik, einschließlich des Ziels von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, und plant nun eine Bilanz.</p>
<p>Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte zuletzt bereits bessere Abschreibungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht. Laut einer vorliegenden Beschlussvorlage verabschiedet sich die Ampelkoalition auch von ihrem Vorhaben, auf EU-Ebene eine Sanierungspflicht einzuführen. Man möchte anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand, aber keine verpflichtenden Sanierungen einzelner Wohngebäude.</p>
<p>Darüber hinaus will die Regierung laut dem Papier Familien stärker beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Dazu werden demnach die bisherigen Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Auch die Einkommensgrenzen für zinsgünstige Baukredite sollen von einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro auf 90.000 Euro im Jahr angehoben werden. Insgesamt enthält das Papier dem Bericht zufolge 14 Maßnahmen. Habeck betonte, dass hohe Zinsen und Inflation eine schwere Belastung für die Branche seien: &#8222;Aufträge brechen ein und für so manche Familie droht der Traum vom eigenen Haus zu platzen. Das alles in einer Phase, in der Wohnraum knapp ist und teuer.&#8220; Deshalb müsse bezahlbarer Wohnraum in den Mittelpunkt gestellt werden. &#8222;Genauso wichtig ist es, gezielte Impulse für die Baubranche zu setzen, etwa indem wir steuerliche Anreize schaffen, Investitionen vorzuziehen.&#8220; Auch gezielte Sanierungsanreize seien nötig und würden kommen. Das könne die Baukonjunktur anschieben und Fläche und Energiekosten bei bestehenden Gebäuden sparen. Belohnt werden sollen laut Habeck zügige Investitionen: &#8222;Langes Warten rechnet sich weniger.&#8220;</p>
<p>Zusätzlich plant die Bundesregierung, den Ländern zwischen 2022 und 2027 Unterstützung in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. Jeder Euro vom Bund soll demnach von den Bundesländern mit rund 1,50 Euro mitfinanziert werden. Das würde insgesamt etwa 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 bedeuten. Zudem sollen mehr Menschen im selbst genutzten Eigentum wohnen können. Dafür soll es leichter werden, selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, wofür die Erwerbsnebenkosten gesenkt werden sollen. Das erleichtert, besonders aufgrund steigender Zinsen, den Erwerb einer eigenen Immobilie. Die Länder sollen deswegen zukünftig die Grunderwerbsteuer freier gestalten können, heißt es in dem Papier.</p>
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