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	<title>Bauwirtschaft-Archiv - Baukunst</title>
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	<description>Architektur und Ästhetik im gebauten Raum</description>
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		<title>Fünf Fronten gegen ein Gesetz: Wie der Kabinettsbeschluss zum Gebäude&#173;modernisierungs&#173;gesetz politisch und juristisch unter Druck gerät</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 08:29:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fünf Fronten in 96 Stunden. Normenkontrollrat, Städtebund, Architektenkammern, SPD-Spitze und juristischer Widerstand stehen gegen das am 13. Mai 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Bundesregierung räumt in der eigenen Kabinettsvorlage ein, dass die Folgen der Bio-Treppe nicht bezifferbar sind. Politisch beschlossen, fachlich nicht getragen, juristisch unsicher fundiert. Was bedeutet das für ein Gesetz, das vor der Sommerpause beschlossen werden soll?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/fuenf-fronten-gegen-ein-gesetz-wie-der-kabinettsbeschluss-zum-gebaeudemodernisierungsgesetz-politisch-und-juristisch-unter-druck-geraet/">Fünf Fronten gegen ein Gesetz: Wie der Kabinettsbeschluss zum Gebäude&shy;modernisierungs&shy;gesetz politisch und juristisch unter Druck gerät</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>baukunst.art</strong> | Berufspolitik / Meinung &amp; Kritik | 18. Mai 2026<br />
Lesezeit: ca. 10 Minuten</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Fünf gegen Reiche: Wie das Heizungsgesetz binnen 96 Stunden seine politische Tragfähigkeit verliert</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Innerhalb von 96 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 haben sich fünf voneinander unabhängige Frontstellungen gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz aufgebaut. Der Nationale Normenkontrollrat hält den Entwurf für handwerklich misslungen. Der Städte- und Gemeindebund sieht die kommunale Wärmeplanung gefährdet. Die Berufsvertretungen der Planenden bemängeln fehlende Verlässlichkeit. In der SPD wachsen die Vorbehalte. Und im Hintergrund formiert sich juristischer Widerstand, der das parlamentarische Verfahren überlagern könnte. Was bedeutet das für ein Gesetz, das vor der Sommerpause beschlossen werden soll?</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Acht Tage nach dem Referentenentwurf, ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien fällt, an ihre Stelle tritt die Bio-Treppe ab 2029. Fossile Heizungen bleiben grundsätzlich zulässig. Die Bundesregierung peilt ein Inkrafttreten vor der Sommerpause an, der Bundestag ist nun am Zug, der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Bemerkenswerter als der Beschluss selbst ist, was in den 96 Stunden danach passiert ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Erste Front: Der Nationale Normenkontrollrat schreibt das Gesetz ab</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 14. Mai 2026 hat sich der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, Lutz Goebel, in der Bild-Zeitung zum GModG geäußert. Der Gesetzentwurf gehöre zu den handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Gremium in den vergangenen Jahren vorgelegt worden seien. Der Text sei in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände kritisierten Umsetzungsprobleme und mangelnde Praxistauglichkeit.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der NKR ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Expertengremium mit zehn ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Bundespräsidenten berufen werden. Sein Mandat umfasst den gesamten Erfüllungsaufwand eines Gesetzes, also alle messbaren Kosten und den Zeitaufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Eine derart frontale öffentliche Kritik ist selten. Goebels Wortwahl ist es noch seltener. Das Gesetz sei ein Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstünden. Genau solche Gesetze trügen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Konkret bemängelt der NKR zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar. Goebel hat den Bundestag aufgefordert, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge der Fachverbände zu prüfen. Diese Aufforderung wiegt politisch, weil sie aus einem Gremium kommt, das von der Bundesregierung selbst eingesetzt wurde, um deren Gesetzgebungsqualität zu prüfen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Zweite Front: Der Städte- und Gemeindebund warnt vor Infrastruktur-Wirrwarr</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 15. Mai 2026 hat sich André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im Spiegel geäußert. Sein Argument zielt nicht auf die Klimabilanz, sondern auf die kommunale Vollzugsverantwortung. Es könne nicht dauerhaft Ziel sein, gleichzeitig Gasnetze weiterzubetreiben, Stromnetze für flächendeckende Wärmepumpen auszubauen und parallel neue Wärmenetze zu errichten. Welche Infrastruktur sinnvoll sei, könne nur die kommunale Wärmeplanung vor Ort entscheiden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Berghegger befürchtet widersprüchliche Förderanreize. Im schlimmsten Fall werde die Wärmewende volkswirtschaftlich ineffizient, Bürger, Wirtschaft und Kommunen seien finanziell überfordert. Der Städtebund sperrt sich nicht grundsätzlich gegen die Bio-Treppe oder gegen Biomethan als Brennstoffoption. Voraussetzung sei jedoch der weitere Betrieb der Gasnetze. Und genau hier beginnt das Dilemma: Wer kommunale Wärmeplanung ernst nimmt, kann nicht gleichzeitig den unbegrenzten Weiterbetrieb der Gasinfrastruktur garantieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Argument trifft eine Stelle, an der das GModG strukturell schwach ist. Das Gesetz regelt den Einbau einer Heizung, nicht die Frage, ob die Versorgungsinfrastruktur dafür langfristig vorhanden sein wird. Die Bundesregierung hat angekündigt, eine Biomethan-Strategie und ein Maßnahmenpaket zum Netzbetrieb nachzuliefern. Solange diese Strategie nicht vorliegt, beschließt der Bundestag ein Gesetz, dessen wichtigste Voraussetzung erst später geklärt wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Dritte Front: Die Architektenkammern fordern Verlässlichkeit in der Planungspraxis</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bundesarchitektenkammer hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf am 11. Mai 2026 eingereicht, zwei Tage vor dem Kabinettsbeschluss. Präsidentin Andrea Gebhard fasste die Position in einem Satz zusammen, der mittlerweile zum Resümee des Berufsstands geworden ist. Erlaubt sei nicht automatisch sinnvoll. Wer heute eine neue Heizung einbauen lasse, treffe eine Entscheidung für Jahrzehnte. Eigentümerinnen und Eigentümer bräuchten verlässliche Beratung, klare Rahmenbedingungen und Schutz vor teuren Fehlinvestitionen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die BAK fordert vier konkrete Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Erstens, die Beratungspflicht beim Heizungstausch nicht zu streichen, sondern praxistauglich weiterzuentwickeln. Zweitens, klare Brennstoffregeln zu Verfügbarkeit, Herkunft, Qualität und Anrechenbarkeit. Drittens, ein verlässliches Enddatum für den Betrieb fossiler Heizungen. Viertens, eine systematische Verzahnung von Gebäudemodernisierungsgesetz, kommunaler Wärmeplanung und Förderkulisse.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bereits zu den Eckpunkten Stellung bezogen und einen Punkt herausgearbeitet, der eng mit der Argumentation des Städtebunds verzahnt ist: die Verankerung eines Quartiersansatzes. Eine Wärmewende, die nur das einzelne Gebäude in den Blick nimmt, verfehlt die Wirklichkeit der baulichen Praxis. Ein Quartier mit kommunaler Wärmeplanung, gemischter Eigentumsstruktur und unterschiedlichen Gebäudealtern lässt sich nicht über eine reine Anlagenregelung steuern. Auch die AKNW kritisiert, dass die 65-Prozent-Regelung ersatzlos gestrichen wird, ohne dass ein alternativer Pfad zur Emissionsfreiheit erkennbar wäre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Planungspraxis hat das konkrete Folgen. Wer als Architektin oder Architekt heute zu einer Heizungsentscheidung berät, muss vier Szenarien parallel durchrechnen: einen Wärmepumpenbetrieb mit aktueller Strompreisprognose, einen fossilen Anlagenbetrieb mit Bio-Treppe und steigendem CO2-Preis, einen Hybridbetrieb mit anteiliger Wärmepumpe und einen Anschluss an ein Wärmenetz, sofern verfügbar. Die Lebenszykluskosten der vier Varianten unterscheiden sich erheblich, die Unsicherheitsbereiche überlappen sich. Diese Vier-Szenarien-Logik ist keine Erleichterung, sondern eine Lastenverschiebung aus der politischen Steuerung in die Planung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Vierte Front: Die SPD verteidigt im Kabinett, was sie inhaltlich nicht trägt</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert sind die innerkoalitionären Risse. Bundesumweltminister Carsten Schneider hatte bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses Vorbehalte gegen die Streichung des Fossilverbots ab 2044 angemeldet. Auch SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch hat den Beschluss am Tag der Verabschiedung mit einer Formulierung kommentiert, die mehr verteidigt als bejaht. Das Heizungsgesetz sei nun fest mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 verzahnt und schütze Mieterinnen und Mieter. Die Wirkung des Gesetzes solle 2030 von den Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt überprüft werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine Wirkungsprüfung 2030 mit möglicher Nachsteuerung ist im politischen Vokabular ein Eingeständnis. Wer ein Gesetz mit Nachsteuerungsoption beschließt, weiß, dass es in der jetzigen Form nicht hält, was es verspricht. Auch SPD-Chef Lars Klingbeil hat in den vergangenen Wochen wiederholt Vorbehalte gegen die Energiegesetze aus dem Hause Reiche formuliert. Die SPD trägt den Kabinettsbeschluss mit, weil sie ihn im Koalitionsausschuss verhandelt hat. Sie verteidigt ihn nicht, weil sie ihn für gelungen hält.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese vierte Front ist die politisch riskanteste. Wenn die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen drängt, kann der Bundestag die Architektur des Gesetzes verändern. Wenn nicht, wird der Konflikt in das nächste Klimaschutzprogramm und in den nächsten Koalitionsausschuss verlagert. In beiden Fällen entsteht keine Planungssicherheit für die Branche, sondern die berechtigte Erwartung, dass nach 2030 nachgeschärft wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Fünfte Front: Juristischer Widerstand zwischen Klimaschutzrecht und EU-Vorgaben</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine fünfte Frontstellung hat sich in den Tagen nach dem Kabinettsbeschluss verdichtet, und sie ist möglicherweise die folgenreichste. Die Deutsche Umwelthilfe hat am 13. Mai erklärt, sie werde rechtlich nichts unversucht lassen, um das GModG in seiner jetzigen Form zu stoppen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz spricht von einer fossilen Rolle rückwärts. Die DUH ist kein symbolischer Akteur. Sie hat in den vergangenen 18 Monaten zwei Klimaklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen und im Januar 2026 das Urteil erstritten, mit dem das Klimaschutzprogramm 2023 als unzureichend bewertet wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Verwaltungsrechtlerin Miriam Vollmer, eine der profiliertesten Stimmen im Energie- und Klimaschutzrecht, hat öffentlich gewarnt, das Gesetz stehe in weiten Teilen auf unsicherem rechtlichen Boden. Drei rechtliche Angriffsflächen sind erkennbar. Erstens, die EPBD-Konformität. Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt verbindlich Maßnahmen, die den gesamten Gebäudebestand bis 2050 zu hundert Prozent klimaneutral mit Wärme versorgen. Die Bio-Treppe sieht bis 2040 lediglich 60 Prozent biogenen Anteil vor. Mehrere Verbände, darunter der Bundesverband Erneuerbare Energie, halten den Entwurf für nicht richtlinienkonform.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zweitens, das Klimaschutzgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2026 entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 für die Erreichung der gesetzlichen Klimaziele nicht ausreicht. Der Gebäudesektor ist seit Jahren der Bereich mit der größten Zielverfehlung. Ein Gesetz, das den Klimaschutzbeitrag des Gebäudesektors verringert, geht in eine ungünstige Beweislage. Die Begründung der Bundesregierung selbst räumt ein, dass die Folgen der Bio-Treppe nicht bezifferbar seien. In einem Klageverfahren ist das ein problematischer Satz.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drittens, das Verschlechterungsverbot. Bereits im März 2025 hatte der CDU-CSU-interne Zusammenschluss Klimaunion ein Rechtsgutachten vorgelegt, das zentrale Rückschritte beim Klimaschutz für verfassungsrechtlich problematisch hält. Der Vorsitzende Thomas Heilmann, ehemaliger CDU-Abgeordneter, hatte 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim damaligen Heizungsgesetz geklagt. Seine Position ist klar: Detailänderungen seien möglich, um Regelungen unbürokratischer zu gestalten. Die zentrale Wirkung des Heizungsgesetzes könne aber nicht zurückgenommen werden, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, sofern keine ähnlich wirksame Maßnahme beschlossen werde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes mehrfach als gefährlich bezeichnet. Damit liegt eine seltene Konstellation vor. Der juristische Widerstand kommt nicht nur aus dem klimaaktivistischen Spektrum, sondern auch aus der CDU selbst, aus der Wissenschaft und aus dem von der Bundesregierung eingesetzten Beratungsgremium. Für ein Gesetz, das vor der Sommerpause durchs parlamentarische Verfahren soll, ist das eine ungünstige Ausgangslage.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was ist die kleinste gemeinsame Diagnose?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die fünf Frontstellungen kommen aus sehr unterschiedlichen Ecken. Der NKR argumentiert aus der Sicht von Bürokratiekosten und Rechtsstaatlichkeit. Der Städtebund aus der Sicht kommunaler Daseinsvorsorge. Die Architektenkammern aus der Sicht der Planungspraxis. Die SPD aus der Sicht eines Koalitionspartners, der das Vorhaben nicht trägt, aber mitbeschlossen hat. Der juristische Strang aus der Sicht des Klimaschutz- und Europarechts. Was die fünf Linien eint, ist keine inhaltliche Schnittmenge, sondern eine strukturelle Diagnose. Das Gesetz beantwortet die falschen Fragen oder beantwortet die richtigen Fragen unzureichend.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bundesregierung selbst räumt in der Kabinettsvorlage ein, dass die mittelbaren Folgen der Bio-Treppe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden könnten. Eine belastbare Abschätzung künftiger Kosten sei nicht möglich. Gesicherte Annahmen für die Marktentwicklung ließen sich nicht treffen. Diese Selbstauskunft, in einer eigentlich nüchternen Kabinettsvorlage, ist der politische Kern des Beschlusses. Ein Gesetz, dessen Folgen die beschließende Bundesregierung in der eigenen Begründung als nicht bezifferbar bezeichnet, wird nicht beschlossen, weil es trägt. Es wird beschlossen, weil es politisch versprochen wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie geht es im Gesetzgebungsverfahren weiter?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nach dem Kabinettsbeschluss folgt die parlamentarische Befassung. Der Bundestag berät das Gesetz in den nächsten Wochen in erster Lesung, anschließend gehen die Beratungen in die Ausschüsse. Der Bundesrat befasst sich, ist beim GModG aber nicht zustimmungspflichtig. Ein Inkrafttreten ist nach der Sommerpause realistisch, also Mitte bis Ende Juli, eventuell Anfang August 2026. Die EPBD-Umsetzungsfrist am 29. Mai 2026 wird damit überschritten. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ist möglich, in der Praxis aber nicht unmittelbar zu erwarten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im parlamentarischen Verfahren bleibt Spielraum für substanzielle Korrekturen. Wer Einfluss nehmen will, muss jetzt in die Fachausschüsse einbringen, was bislang nicht angekommen ist. Der NKR-Vorstoß vom 14. Mai erhöht die politische Wahrscheinlichkeit, dass mindestens die Bürokratie- und Beratungslast überarbeitet wird. Die SPD-internen Vorbehalte machen es plausibel, dass das Fossilverbot 2044 noch einmal verhandelt wird. Der juristische Strang wirkt indirekt: Abgeordnete, die in Kenntnis der Verfassungsfragen abstimmen, werden risikoaverser argumentieren. Beim Verhältnis von Bio-Treppe und kommunaler Wärmeplanung ist hingegen wenig Bewegung erwartbar.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet das für Architektinnen und Architekten?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die planenden Berufe ergeben sich drei konkrete Konsequenzen. Erstens: Die Bauherrenberatung im Energiebereich wird komplexer und arbeitsintensiver. Wer das ernst nimmt, kalkuliert ein neues Honorarmodell. Wer es nicht ernst nimmt, verkauft Standardberatung in einem Markt, der keine Standards mehr hat. Zweitens: Die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung wird zum entscheidenden Faktor. Eine Sanierungsempfehlung ohne Bezug zur Wärmeplanung der jeweiligen Kommune ist nach Inkrafttreten des GModG eine Empfehlung im luftleeren Raum. Drittens: Die Lebenszyklusbetrachtung gewinnt an Gewicht, gerade weil das Gesetz sie nicht verlangt. Was der Gesetzgeber nicht regelt, müssen die Planenden in ihren Verträgen und Honorarordnungen selbst regeln.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die nationale Gebäudedatenbank, die nach EPBD die Grundlage dieser Arbeit bilden sollte, ist im GModG nicht ausgestaltet. Auch der Renovierungspass, den die EPBD vorsieht, fehlt. Damit fehlen genau jene Werkzeuge, die eine seriöse Bestandsstrategie braucht. Wer als Planungsbüro langfristig in diesem Feld arbeiten will, muss diese Lücken selbst schließen, mit eigenen Datenstrukturen, eigenen Beratungsmodellen, eigenen Quellenbewertungen. Zugleich bleibt das juristische Risiko: Sollte das GModG in zwei oder drei Jahren ganz oder teilweise gerichtlich gekippt werden, geraten Heizungsentscheidungen, die in seinem Vertrauen getroffen wurden, in eine schwierige Lage. Eine Beratung, die diese Möglichkeit nicht thematisiert, wird haftungsrechtlich angreifbar.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie positioniert sich baukunst.art?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wir lesen den Kabinettsbeschluss in der Konstellation, die sich nach 96 Stunden zeigt, als ein Vorhaben, das politisch beschlossen, fachlich aber nicht getragen und juristisch unsicher fundiert ist. Dass der Normenkontrollrat ein laufendes Vorhaben so deutlich öffentlich kritisiert, ist eine Seltenheit. Dass die Kommunen über den Städtebund vor einem Infrastruktur-Wirrwarr warnen, ist eine ernste Warnung an die Praktikabilität. Dass die Berufsvertretungen der Planenden Verlässlichkeit einfordern, ist die Konstante seit Februar 2026. Dass die SPD im eigenen Kabinettsbeschluss eine Wirkungsprüfung 2030 mit Nachsteuerungsoption anlegt, ist der politisch ehrlichste Punkt im gesamten Verfahren. Dass aus dem klimaaktivistischen Spektrum, der Verwaltungsrechtspraxis und der CDU-internen Klimaunion gleichzeitig juristischer Widerstand wächst, ist eine seltene Konstellation.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Verlässlichkeit, das Wort, das in den meisten Kritiken auftaucht, ist nicht nur ein technischer Begriff. Es ist die Grundlage jeder Investitionsentscheidung im Gebäudesektor. Wer Klimapolitik im Gebäudebereich erfolgreich gestalten will, kann die Anforderungen nicht alle drei Jahre neu definieren. Die Branche hat sich auf den eingeschlagenen Weg eingestellt, sie hat investiert, sie hat Fachpersonal qualifiziert. Eine Rolle rückwärts bestraft genau diejenigen, die vorausgegangen sind.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die nächste Bundesregierung wird nachsteuern müssen, gleich welcher Zusammensetzung. Die Frage ist nur, wie viel an Vertrauen in die politische Verlässlichkeit der Gebäudepolitik bis dahin verloren ist. Wenn das Gesetz juristisch fällt, kommt diese Nachsteuerung früher als geplant. Wenn nicht, kommt sie spätestens nach der Evaluierung 2030. Das parlamentarische Verfahren der nächsten Wochen ist der letzte Ort, an dem die fünf Frontstellungen einvernehmlich aufgelöst werden könnten. Es spricht wenig dafür, dass das gelingt. Aber genau dort müsste es versucht werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Wohnbaupaket in Österreich: Wie eine große Idee in der Bürokratie versandet</title>
		<link>https://baukunst.art/wohnbaupaket-in-oesterreich-wie-eine-grosse-idee-in-der-buerokratie-versandet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Apr 2025 10:02:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnbau]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnbaumilliarde]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Österreichs Wohnbaupaket bleibt hinter den Erwartungen zurück – Verzögerungen, Unsicherheit und dringender Handlungsbedarf prägen die Lage.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/wohnbaupaket-in-oesterreich-wie-eine-grosse-idee-in-der-buerokratie-versandet/">Wohnbaupaket in Österreich: Wie eine große Idee in der Bürokratie versandet</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wohnbaupaket in Österreich: Zwischen Hoffnung und Realität</strong></h1>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Ein zäher Weg zur Wohnbauoffensive</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wohnbaupaket</strong> in Österreich, einst als Hoffnungsträger gegen Wohnraummangel und Baukonjunktur-Schwäche ins Leben gerufen, erweist sich bislang als zähes Unterfangen. Von den ursprünglich bereitgestellten Mitteln – etwa <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">2,5 Milliarden Euro</strong> – sind bis Februar 2025 lediglich <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">76 Millionen Euro</strong> tatsächlich abgeflossen . Dabei sollte gerade die sogenannte <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wohnbaumilliarde</strong> dringend benötigte Impulse setzen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Bürokratie bremst Bauwillige</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Komplexe Genehmigungsverfahren, uneinheitliche Landesinteressen und langsame Mittelzuteilungen blockieren die Umsetzung . Besonders das umstrittene Kriterium der “Zusätzlichkeit” – die Verpflichtung der Länder, mehr Wohnungen als im Durchschnitt der Vorjahre zu fördern – sorgte für Nachverhandlungen und Frustration.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Bauwirtschaft unter Druck</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während die Mittel stocken, leidet die Bauwirtschaft unter steigenden Kosten, Materialengpässen und restriktiver Kreditvergabe. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen schrumpfte: von über 14.000 Einheiten im Jahr 2024 auf voraussichtlich rund 12.000 im Jahr 2025 . Besonders der <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">gewerbliche Wohnbau</strong> gerät zunehmend in Schieflage.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Politische Akteure zwischen Kritik und Optimismus</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Politische Parteien reagieren gespalten: <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die Grünen</strong> verlangen rasche Aufklärung vom neuen Finanzminister , während <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">ÖVP</strong> und <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">SPÖ</strong> auf schnellere Verfahren und zusätzliche Fördermittel drängen . Die Bauwirtschaft fordert ebenfalls weniger Bürokratie und flexiblere Rahmenbedingungen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Nachhaltigkeit bleibt ein Lippenbekenntnis</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Paket betont nachhaltiges Bauen und Sanierungen. Doch angesichts verzögerter Projekte droht Nachhaltigkeit erneut dem kurzfristigen Pragmatismus zu weichen – Qualität und Klimaschutz stehen auf dem Spiel.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Ausblick: Geduld gefragt</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Trotz aller Hindernisse zeigt sich die <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Verbandsspitze der gemeinnützigen Bauvereinigungen</strong> optimistisch: Die Länder würden die Mittel abrufen – irgendwann . Doch mit jedem Monat wird die Erreichbarkeit der ursprünglichen Ziele fraglicher.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/wohnbaupaket-in-oesterreich-wie-eine-grosse-idee-in-der-buerokratie-versandet/">Wohnbaupaket in Österreich: Wie eine große Idee in der Bürokratie versandet</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Recycling oder Stillstand? Die Entsorgungskrise im Bausektor</title>
		<link>https://baukunst.art/recycling-oder-stillstand-die-entsorgungskrise-im-bausektor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Feb 2025 15:42:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Deponiekrise]]></category>
		<category><![CDATA[Recycling]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=11800</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die rapide schrumpfenden Deponiekapazitäten in Deutschland treiben die Baukosten in die Höhe und verschärfen die Entsorgungskrise. Wiederverwendung von Baumaterialien bietet eine nachhaltige Lösung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/recycling-oder-stillstand-die-entsorgungskrise-im-bausektor/">Recycling oder Stillstand? Die Entsorgungskrise im Bausektor</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein strukturelles Problem mit tiefgreifenden Folgen</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bauwirtschaft steht vor einer wachsenden Herausforderung: Die Zahl der Bauschuttdeponien hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert, während das Abfallaufkommen konstant bleibt. Deutschland verliert jährlich wertvolle Deponieressourcen, was die Entsorgungskosten massiv erhöht und den Druck auf die Branche verstärkt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Deponiekapazitäten am Limit – steigende Entsorgungskosten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während 2002 noch über 2.000 Deponien existierten, sind es heute nur noch knapp 1.000. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2032 über die Hälfte dieser Deponien stillgelegt wird. Besonders betroffen sind Regionen mit hoher Bautätigkeit wie Bayern, wo Transportwege von über 200 Kilometern nötig werden. Dies treibt die Kosten für die Entsorgung in die Höhe: Ein Kubikmeter mineralischer Bauschutt kostet inzwischen 30 bis 90 Euro, mit steigender Tendenz. Hinzu kommen teure Logistikprozesse und steigende regulatorische Anforderungen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Regulatorische Hürden erschweren Recycling</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sollte eigentlich die Recyclingquote erhöhen, hat jedoch paradoxerweise zu mehr deponierungspflichtigem Material geführt. Viele Bauabfälle werden aufgrund strenger Analysevorgaben als nicht verwertbar eingestuft, wodurch die Wiederverwertungsquote erstmals seit Jahren unter 80 % gesunken ist.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wiederverwendung als nachhaltige Lösung</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Um den steigenden Kosten zu begegnen, setzen viele Unternehmen auf „Urban Mining“. Durch den gezielten Rückbau von Gebäuden und die Wiederverwertung von Baumaterialien können nicht nur Kosten gesenkt, sondern auch Ressourcen geschont werden. Technologische Fortschritte ermöglichen es inzwischen, Betonbruch mit bis zu 95 % Reinheitsgrad direkt auf Baustellen aufzubereiten, wodurch Transportkosten um bis zu 80 % reduziert werden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Politische Maßnahmen und Zukunftsaussichten</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Experten fordern eine Anpassung der Regulierung, um Recycling zu erleichtern und Wiederverwendung wirtschaftlich attraktiver zu machen. Steuerliche Anreize für recycelte Baustoffe und schnellere Genehmigungsverfahren für Deponieerweiterungen könnten langfristig Abhilfe schaffen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Fazit</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Deponiekrise ist nicht nur eine Frage der Entsorgung, sondern auch ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor im Bausektor. Ohne entschlossene Maßnahmen drohen weiter steigende Baukosten und ökologische Probleme. Reuse bietet einen vielversprechenden Weg, um sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Herausforderungen zu bewältigen.</p>
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		<item>
		<title>Zwischen Fortschritt und Risiko: Hamburg reformiert die Bauordnung</title>
		<link>https://baukunst.art/zwischen-fortschritt-und-risiko-hamburg-reformiert-die-bauordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Dec 2024 13:57:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen im Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigungsfreistellung]]></category>
		<category><![CDATA[HBauO]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilitätsnachweis]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ressourcenschonung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=11567</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die neue Hamburgische Bauordnung bietet ab 2026 Chancen für vereinfachtes und innovatives Bauen. Doch birgt die Reform auch Risiken? Ein kritischer Blick auf Nutzen und Herausforderungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/zwischen-fortschritt-und-risiko-hamburg-reformiert-die-bauordnung/">Zwischen Fortschritt und Risiko: Hamburg reformiert die Bauordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Revolution im Baurecht: Was Hamburgs neue HBauO für die Bauwirtschaft bedeutet</strong></h3>
<p>Hamburg hat mit der <strong>Reform der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)</strong> einen ambitionierten Schritt unternommen, um Bauprozesse zu vereinfachen und den Weg für innovative Baukonzepte zu ebnen. Doch so verheißungsvoll die Pläne auch klingen, sie werfen Fragen nach möglichen Risiken und unbeabsichtigten Folgen auf.</p>
<p><strong>Neuerungen im Überblick</strong></p>
<p>Die HBauO, deren Inkrafttreten für Anfang 2026 geplant ist, bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich:</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Bauen im Bestand</strong>:</li>
</ol>
<p>Bislang mussten bauliche Anpassungen in Bestandsgebäuden oftmals den Standards von Neubauten entsprechen, was Projekte sowohl kostspielig als auch zeitaufwendig machte. Die neue Regelung ermöglicht eine ressourcenschonendere Umnutzung, etwa die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, ohne umfangreiche bauliche Nachrüstungen.</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Genehmigungsfreistellungen</strong>:</li>
</ol>
<p>Für kleinere Wohngebäude, wie Einfamilienhäuser, genügt zukünftig eine Bauanzeige. Einen Monat nach Einreichung der Unterlagen kann der Bau beginnen. Dies verspricht eine deutliche Beschleunigung von Bauvorhaben.</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Innovatives und experimentelles Bauen</strong>:</li>
</ol>
<p>Gebäude, die neue Wohnformen oder Bauweisen erproben, können genehmigt werden, auch wenn sie nicht alle Vorschriften erfüllen. <strong>Schutzziele</strong> wie Sicherheit und Nachhaltigkeit bleiben jedoch gewahrt.</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Mobilität neu gedacht</strong>:</li>
</ol>
<p>Die Pflicht zur Schaffung von <strong>Kfz-Stellplätzen</strong> wird durch individuelle Mobilitätsnachweise ersetzt. Faktoren wie die Nähe zum öffentlichen Nahverkehr und die spezifischen Bedürfnisse der Nutzer stehen im Vordergrund.</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Mehr Barrierefreiheit</strong>:</li>
</ol>
<p>Jede dritte Wohnung in Neubauten mit Aufzug muss künftig barrierefrei gestaltet sein, einschließlich der Balkone. Damit wird auf eine inklusivere Stadtentwicklung gesetzt.</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Genehmigungsfreiheit für bestimmte Anlagen</strong>:</li>
</ol>
<p>Ab 2026 können Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Balkonkraftwerke ohne gesonderte Genehmigung installiert werden.</p>
<p><strong>Chancen der Reform</strong></p>
<p>Die neuen Regelungen sind ein Schritt in Richtung <strong>ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen</strong>. Insbesondere das erleichterte <strong>Bauen im Bestand</strong> könnte die Abbruchrate bestehender Gebäude reduzieren und den CO₂-Ausstoß senken. Zudem fördert die HBauO den Einsatz innovativer Bauweisen und schafft Raum für Experimente, ohne dabei die Sicherheit zu gefährden.</p>
<p>Auch der Abbau bürokratischer Hürden, wie die Einführung von Genehmigungsfreistellungen, ist ein Signal an die Bauwirtschaft. Bauprojekte könnten schneller und effizienter realisiert werden, was angesichts des steigenden Bedarfs an Wohnraum dringend erforderlich ist.</p>
<p><strong>Herausforderungen und Risiken</strong></p>
<p>Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Erleichterung von Vorschriften könnte dazu führen, dass langfristige <strong>Qualitätsstandards</strong> vernachlässigt werden. Kritiker befürchten, dass die Genehmigungsfreistellung zu weniger Kontrolle und möglicherweise zu Konflikten mit Nachbarn führen könnte.</p>
<p>Auch die Umsetzung der neuen Mobilitätskonzepte ist nicht ohne Hürden. Zwar sind individuelle Nachweise ein Fortschritt, doch wie praxistauglich diese im städtischen Alltag wirklich sind, bleibt abzuwarten. Es besteht die Gefahr, dass die <strong>Nachhaltigkeitsziele</strong> durch unklare oder uneinheitliche Kriterien untergraben werden.</p>
<p><strong>Einfluss auf die Bauwirtschaft und Gesellschaft</strong></p>
<p>Die HBauO könnte sich als Modell für andere Bundesländer etablieren. Hamburg hat sich an der <strong>Musterbauordnung der Länder (MBO)</strong> orientiert und trägt so zur angestrebten Harmonisierung des Bauordnungsrechts bei. Doch die Reform hat auch gesellschaftliche Dimensionen: <strong>Barrierefreiheit</strong>, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonendes Bauen sind zentrale Themen, die weit über den Bauprozess hinausreichen.</p>
<p>Die Stadtentwicklung könnte durch die vereinfachten Verfahren einen Schub erhalten, doch dieser Fortschritt wird nur nachhaltig sein, wenn die Balance zwischen Innovation, Sicherheit und sozialer Verträglichkeit gewahrt bleibt.</p>
<p><strong>Ein Blick in die Zukunft</strong></p>
<p>Die HBauO zeigt, dass Hamburg den Mut hat, neue Wege zu gehen. Wenn die Reform gelingt, könnte sie als Blaupause für eine Bauwirtschaft dienen, die den Herausforderungen des Klimawandels und der wachsenden Urbanisierung gewachsen ist. Doch bis zur Einführung der neuen Regeln bleibt Zeit für Feinschliff – und für die Bauwirtschaft, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.</p>
<p>Die Reform der HBauO ist mehr als eine Anpassung von Vorschriften: Sie ist ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Transformation und ein Test für die Fähigkeit, Tradition und Innovation zu vereinen. <a href="https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/88577/gesetz_zum_neuerlass_der_hamburgischen_bauordnung_und_zur_aenderung_des_hamburgischen_abwassergesetzes.pdf" target="_blank" rel="noopener">mehr&#8230;</a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Europäisches Urteil und politischer Stillstand: Die HOAI auf wackeligen Beinen</title>
		<link>https://baukunst.art/europaeisches-urteil-und-politischer-stillstand-die-hoai-auf-wackeligen-beinen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Dec 2024 08:50:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[ZukunftArchitektur]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturhonorare]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[HOAI]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=11511</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Reform der HOAI steht still: Was bedeutet das für Architektinnen, Ingenieure und die Planungsbranche? Ein Überblick über Herausforderungen, Chancen und die unklare politische Lage.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/europaeisches-urteil-und-politischer-stillstand-die-hoai-auf-wackeligen-beinen/">Europäisches Urteil und politischer Stillstand: Die HOAI auf wackeligen Beinen</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>HOAI-Reform – Ein Ausblick auf die Zukunft einer veralteten und geschwächten Honorarordnung</strong></h3>
<p>Die Reform der Honorarordnung für Architektinnen und Ingenieure (HOAI) galt als dringend notwendig, doch mit dem Ende der Ampelregierung ist der Prozess zum Stillstand gekommen. In diesem Artikel betrachten wir die Hintergründe, die Bedeutung der Novellierung und mögliche Zukunftsszenarien – auch im Kontext der durch das EuGH-Urteil weggefallenen rechtlichen Wirksamkeit der Mindestsätze.</p>
<p><strong>Ein System unter Druck: Warum die HOAI reformiert werden sollte</strong></p>
<p>Die HOAI hat seit ihrer letzten umfassenden Überarbeitung im Jahr 2013 an Wirksamkeit und Bedeutung eingebüßt. Besonders schwer wiegt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das die verbindliche Gültigkeit der Mindest- und Höchstsätze kippte. Der EuGH entschied, dass die HOAI gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, da sie den freien Markt und grenzüberschreitende Dienstleistungen einschränke.</p>
<p>Diese Entscheidung führte dazu, dass Architektinnen und Ingenieure nicht mehr auf Mindesthonorare pochen können, was ihre Verhandlungsposition deutlich schwächte. Insbesondere kleinere Büros und freiberuflich Tätige spüren die Auswirkungen, da sie häufig in einem Preiskampf mit billigeren Anbietern stehen. Auftraggebende, besonders im privaten Sektor, nutzen die fehlende Bindung an Mindesthonorare oft aus .</p>
<p>Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die Planungsbranche massiv verändert: Technologische Entwicklungen wie Building Information Modeling (BIM), strengere Nachhaltigkeitskriterien und komplexere Bauprozesse stellen neue Herausforderungen dar. Eine Modernisierung der HOAI könnte diese Aspekte aufgreifen und die Rahmenbedingungen für Architektinnen und Ingenieure verbessern.</p>
<p><strong>Reform im Rückblick: Ein unvollendeter Prozess</strong></p>
<p>Die ursprüngliche Novelle der HOAI zielte darauf ab, die Honorarordnung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Wichtige Inhalte sollten unter anderem sein:</p>
<ol class="ak-ol" start="1">
<li><strong>Neue Leistungsbilder</strong>: Die Einführung von BIM als Standardleistung und die Berücksichtigung von Bestandsbauten unter vereinfachten Regelungen.</li>
<li><strong>Nachhaltigkeit</strong>: Die Definition von Nachhaltigkeitskriterien und deren Integration in Leistungsbilder.</li>
<li><strong>Dynamisierung von Tafelwerten</strong>: Eine flexiblere Anpassung von Honoraren an Marktbedingungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen.</li>
</ol>
<p>Der Reformprozess wurde jedoch abrupt gestoppt. Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, dass vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 keine Zeit bleibe, um eine “anständige” Novelle umzusetzen. Mit dem Stillstand bleibt die HOAI in einer problematischen Grauzone: Sie bietet keine rechtliche Verbindlichkeit für Mindesthonorare, ist aber weiterhin eine wichtige Orientierungshilfe für die Branche .</p>
<p><strong>Die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Praxis</strong></p>
<p>Seit dem EuGH-Urteil ist der Anteil der nach HOAI abgerechneten Honorare stark gesunken. 2021 wurden noch 57 % des Umsatzes in der Branche nach der HOAI erzielt, 2023 waren es nur noch 49 %. Viele Planungsbüros weichen inzwischen auf individuelle Vertragsgestaltungen aus, die keine Mindesthonorare garantieren. Diese Entwicklung birgt Risiken für die Qualität der Planung: Niedrige Honorare können dazu führen, dass Planerinnen und Planer Abstriche bei der Sorgfalt oder der Innovationsfreude machen müssen .</p>
<p>Auch für die öffentliche Hand, die traditionell ein großer Auftraggeber für Architektur- und Ingenieurleistungen ist, entstehen durch die fehlende Verbindlichkeit der HOAI Unsicherheiten. Kommunen, die öffentliche Bauprojekte ausschreiben, stehen vor dem Problem, dass sie keine klaren Vorgaben für die Vergütung machen können, was die Vergleichbarkeit von Angeboten erschwert.</p>
<p><strong>Was bedeutet der politische Stillstand?</strong></p>
<p>Mit dem Ende der Ampelregierung und der anstehenden Neuwahl ist die Zukunft der HOAI-Novelle ungewiss. Eine neue Bundesregierung könnte den Prozess zwar schnell wieder aufnehmen und per Verordnung umsetzen – vorausgesetzt, sie erkennt die Dringlichkeit. Doch es gibt politische Hürden: Die CDU, die in Umfragen vorn liegt, könnte angesichts der wirtschaftlichen Lage zögern, Baukosten durch höhere Honorarsätze weiter zu belasten. Gleichzeitig fordern Berufsverbände wie die Bundesarchitektenkammer (BAK) und der BDLA, den Reformprozess rasch wiederaufzunehmen .</p>
<p><strong>Die Herausforderungen der Branche</strong></p>
<p>Die Planungsbranche befindet sich in einer Zwickmühle: Einerseits ist die HOAI ohne verbindliche Mindesthonorare ein geschwächtes Instrument, andererseits bleibt sie eine wichtige Orientierung. Architektinnen und Ingenieure müssen sich vermehrt auf Verhandlungen und individuelle Honorarmodelle einlassen, was insbesondere kleinere Büros unter Druck setzt.</p>
<p>Die Unsicherheit betrifft auch den Nachwuchs. Junge Talente könnten von einer Branche abgeschreckt werden, die durch politische Instabilität und unklare Vergütungsmodelle geprägt ist. Die fehlende Verbindlichkeit der HOAI erschwert zudem die langfristige Planung und Kalkulation für Planungsbüros.</p>
<p><strong>Fazit: Ein Balanceakt zwischen Fortschritt und Realität</strong></p>
<p>Die HOAI steht am Scheideweg. Ohne eine Novelle bleibt sie ein zahnloser Tiger, der Architektinnen und Ingenieuren kaum Schutz bietet. Eine Modernisierung könnte die Verhandlungsposition der Planenden stärken, die Qualität der Bauplanung sichern und neue Anforderungen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung adressieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Doch dazu bedarf es klarer politischer Entscheidungen. Die zukünftige Bundesregierung muss nicht nur die HOAI reformieren, sondern auch Wege finden, sie rechtlich so abzusichern, dass Architektinnen und Ingenieure auf faire Honorare vertrauen können. Die Branche braucht keine weiteren Verzögerungen – sie braucht Lösungen.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/europaeisches-urteil-und-politischer-stillstand-die-hoai-auf-wackeligen-beinen/">Europäisches Urteil und politischer Stillstand: Die HOAI auf wackeligen Beinen</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Strafgebühren gegen Bauverzug – Münchens Kampf gegen Stillstand</title>
		<link>https://baukunst.art/strafgebuehren-gegen-bauverzug-muenchens-kampf-gegen-stillstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Nov 2024 09:56:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Baustellenpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=11345</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neue Strafgebühren für Dauerbaustellen sollen in München helfen, Bauprojekte zu beschleunigen. Diese Maßnahme adressiert stockende Baustellen und will die Verkehrsbehinderung verringern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/strafgebuehren-gegen-bauverzug-muenchens-kampf-gegen-stillstand/">Strafgebühren gegen Bauverzug – Münchens Kampf gegen Stillstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<h3>Strafgebühren für Dauerbaustellen – Kann das helfen?</h3>
<h4>Baustellen als Dauerärgernis</h4>
<p>München, eine Stadt der Bewegung und Dynamik, steht im Stau. Nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern auch Fußgängerinnen und Fußgänger leiden unter den vielen Baustellen, die seit Wochen oder Monaten unverändert die Stadt blockieren. Die berühmte Baustelle „Sendlinger Loch“ ist dabei längst zum Symbol einer schleichenden Bauweise geworden. Mitten in der Fußgängerzone bleibt die „Alte Akademie“ des insolventen René Benko ein weiteres Paradebeispiel dafür, wie Bauverzug urbane Mobilität beeinträchtigen kann.</p>
<p>Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat nun ein neues Werkzeug in Betracht gezogen: eine dynamische <strong>„Stillstands-Gebühr“</strong>, die private Bauherren dazu drängen soll, ihre Projekte schneller abzuschließen. Doch wird diese Maßnahme wirklich helfen?</p>
<h4>Die Idee: Gebühren als Motivation</h4>
<p>Bisher zahlen private Bauherren in München bereits 1,50 Euro pro Quadratmeter und Woche, wenn sie öffentlichen Verkehrsgrund für ihre Baustellen nutzen. In zentralen Stadtbereichen wird diese Gebühr um 50 Prozent erhöht. Neu ist die geplante <strong>dynamische Gebührenstruktur</strong>, die über die Zeit ansteigt. Nach mehreren Monaten Bauverzögerung könnten die Kosten erheblich steigen – mit dem Ziel, dass <strong>Trödel-Baustellen</strong> für ihre Verursacherinnen und Verursacher teuer und unattraktiv werden.</p>
<p>Die Maßnahme ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern soll die Wahrnehmung verändern. Baustellen, die lange bestehen bleiben, werden für private Investoren finanziell belastender, was ihre Bereitschaft zur Fertigstellung erhöhen könnte.</p>
<h4>Chancen und Risiken</h4>
<p>Die Einführung einer solchen Strafgebühr birgt zweifellos Potenzial, könnte aber auch an praktischen Hürden scheitern. Kritikerinnen und Kritiker verweisen darauf, dass viele Baustellen im Stadtgebiet nicht privat, sondern städtisch initiiert sind. Hier greift die Maßnahme nicht. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass höhere Gebühren einfach in die Baukosten eingepreist und letztlich von Mieterinnen und Mietern getragen werden.</p>
<p>Auf der anderen Seite könnte diese Regelung ein <strong>positives Signal</strong> setzen. Andere Städte in Deutschland und Europa haben mit ähnlichen Modellen bereits experimentiert – allerdings mit gemischtem Erfolg. Entscheidend ist, wie klar und konsequent die neuen Regeln durchgesetzt werden.</p>
<h4>Perspektive der Nachhaltigkeit</h4>
<p>Die Diskussion um Baustellengebühren wirft auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie nachhaltig ist unsere Baukultur? Verzögerungen bedeuten nicht nur höhere Kosten, sondern auch größere Umweltbelastungen durch langanhaltenden Verkehrsstillstand und den Einsatz schwerer Maschinen. Eine <strong>effizientere Bauweise</strong> könnte dazu beitragen, diese negativen Effekte zu minimieren.</p>
<p>Zudem passen sich Städte weltweit zunehmend an die Prinzipien der <strong>Kreislaufwirtschaft</strong> an. Hier könnten finanzielle Anreize wie Münchens Strafgebühr als Katalysator wirken, um Planungs- und Bauprozesse zu modernisieren.</p>
<h4>Ein Schritt in die richtige Richtung?</h4>
<p>Die geplante Stillstands-Gebühr ist ein Experiment, das vor allem auf das Verhalten privater Bauherren abzielt. Sie könnte sich als nützliches Werkzeug erweisen, um den öffentlichen Raum zurückzugewinnen und die urbane Mobilität zu verbessern. Doch ohne flankierende Maßnahmen wie die Beschleunigung öffentlicher Projekte bleibt der Ansatz halbherzig.</p>
<p>Vielleicht zeigt sich hier die wahre Herausforderung: nicht nur der Stillstand auf der Baustelle, sondern auch der in der Verwaltung muss überwunden werden, damit München als <strong>lebenswerte Stadt</strong> weiterhin Maßstäbe setzt.</p>
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		<title>Vertragsrisiken im Bauwesen: Der schmale Grat zwischen Perfektion und Pleite</title>
		<link>https://baukunst.art/vertragsrisiken-im-bauwesen-der-schmale-grat-zwischen-perfektion-und-pleite/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Sep 2024 15:43:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Architektenverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Beschaffenheitsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsrisiken]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beschaffenheitsvereinbarungen in Architektenverträgen bergen oft unterschätzte Risiken. Der Artikel beleuchtet die Fallstricke und zeigt, wie Architekten und Architektinnen sich schützen können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<h3>Tückische Tinte: Wenn <strong>Architekten</strong> und <strong>Architektinnen</strong> Verträge unterschreiben</h3>
<p>In der Welt der <strong>Architektur</strong> dreht sich alles um <strong>Präzision</strong>, <strong>Kreativität</strong> und die Umsetzung kühner <strong>Visionen</strong>. Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten – und dieser lauert oft in Form von <strong>Vertragsklauseln</strong>, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen mögen. Eine besonders heimtückische Falle stellt die sogenannte <strong>Beschaffenheitsvereinbarung</strong> dar, die in <strong>Verträgen</strong> zwischen <strong>Auftraggebern</strong> und <strong>Auftraggeberinnen</strong> sowie Architekten und Architektinnen zunehmend Verwendung findet.</p>
<p>Die Crux mit der <strong>Kostenobergrenze</strong></p>
<p>Auf den ersten Blick erscheint eine Beschaffenheitsvereinbarung, die eine Kostenobergrenze festlegt, als sinnvolles Instrument zur <strong>Budgetkontrolle</strong>. Schließlich möchten <strong>Bauherren</strong> und <strong>Bauherrinnen</strong> Gewissheit über die maximalen Ausgaben haben. Doch hier beginnt der Tanz auf dem finanziellen Vulkan für die <strong>Planenden</strong>.</p>
<p>&#8222;Eine Beschaffenheitsvereinbarung kann eine Vielzahl von <strong>Bauherrenrisiken</strong> vermeintlich ohne Weiteres auf den Architekten verschieben&#8220;, warnt der <strong>Fachanwalt</strong> Axel Plankemann. Dies gelte &#8222;selbst dann, wenn der Architekt die <strong>Kostenrisiken</strong> selbst weder beeinflussen kann noch zu vertreten hat.&#8220; Eine brisante Situation, die das Potenzial hat, aus einem Traumprojekt einen Albtraum werden zu lassen.</p>
<p>Die Tücken des Kleingedruckten</p>
<p>Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Oft reicht schon die bloße Kommunikation von Kostenvorstellungen des Bauherrn oder der Bauherrin aus, um eine bindende Vereinbarung zu suggerieren. Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> zeigt sich bei der Annahme solcher Absprachen erstaunlich großzügig. Ein ausdrücklicher <strong>Widerspruch</strong> der Architektin oder des Architekten ist daher unerlässlich, um nicht in die <strong>Kostenfalle</strong> zu tappen.</p>
<p>Besonders perfide wird es, wenn zur festen Kostenobergrenze ein unverrückbares <strong>Raumprogramm</strong> hinzukommt. In solchen Fällen bleibt kaum Spielraum, um auf unvorhersehbare <strong>Kostenentwicklungen</strong> zu reagieren. Die Verpflichtung zur kostenlosen <strong>Umplanung</strong> bis zur Einhaltung des Budgets gleicht dann einem Hamsterrad, aus dem es kein Entkommen gibt.</p>
<p>Strategien zur <strong>Risikominimierung</strong></p>
<p>Doch wie können sich Architekten und Architektinnen vor solch riskanten Vereinbarungen schützen? Eine Möglichkeit ist, von vornherein mit ausreichend <strong>Puffer</strong> zu planen. &#8222;Meine Idee wäre zum Beispiel, frühzeitig einen Teil des Gebäudes als potenzielle <strong>Streichposition</strong> anzulegen&#8220;, rät ein erfahrener Architekt. So lassen sich bei steigenden Preisen Ausgaben an anderer Stelle einsparen.</p>
<p>Entscheidend ist auch, sich vertraglich ausreichend Spielraum bei <strong>Qualitäten</strong> und Raumprogramm zusichern zu lassen. Nur so können Planerinnen und Planer flexibel auf <strong>Marktveränderungen</strong> reagieren, ohne in finanzielle Schieflage zu geraten.</p>
<p>Die Kunst der <strong>Verhandlung</strong></p>
<p>In Vertragsverhandlungen ist Fingerspitzengefühl gefragt. Architekten und Architektinnen sollten selbstbewusst ihre <strong>Expertise</strong> einbringen und die Risiken einer zu engen Beschaffenheitsvereinbarung aufzeigen. Ein offener Dialog über realistische Kostenentwicklungen und mögliche Szenarien kann beiden Seiten helfen, faire Vereinbarungen zu treffen.</p>
<p>Dabei gilt es, die Balance zwischen den Wünschen der Auftraggeber und Auftraggeberinnen und der eigenen wirtschaftlichen Sicherheit zu finden. &#8222;Falls die Bauherrin mithilfe einer Beschaffenheitsvereinbarung dennoch zum festen Preis eine vorher definierte Qualität und Größe wünscht, ist vielleicht der Katalog mit den Gartenhäusern doch das richtige&#8220;, bemerkt ein Architekt mit einem Augenzwinkern.</p>
<p>Rechtliche <strong>Absicherung</strong> als Fundament</p>
<p>Um auf der sicheren Seite zu stehen, empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin für <strong>Baurecht</strong>. Diese können helfen, Vertragsklauseln so zu formulieren, dass sie sowohl den Interessen der Bauherren als auch dem Schutz der Architekten dienen.</p>
<p>Zudem sollten Planerinnen und Planer alle Kommunikation sorgfältig <strong>dokumentieren</strong>. Schriftliche Aufzeichnungen und Protokolle von Besprechungen können im Streitfall als wertvoller Nachweis dienen.</p>
<p>Ausblick: Zwischen Vision und <strong>Verantwortung</strong></p>
<p>Die Herausforderung für Architekten und Architektinnen liegt darin, ihre kreativen Visionen mit wirtschaftlicher Verantwortung in Einklang zu bringen. Beschaffenheitsvereinbarungen werden auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen sein. Doch mit dem nötigen Bewusstsein für die damit verbundenen Risiken und einer klugen Vertragsgestaltung lassen sich potenzielle Fallstricke umgehen.</p>
<p>Letztendlich geht es darum, <strong>Projekte</strong> zu realisieren, die nicht nur ästhetisch und funktional überzeugen, sondern auch auf einem soliden vertraglichen Fundament stehen. Nur so können Architekten und Architektinnen ihrer Verantwortung gegenüber Bauherren, Bauherrinnen und der gebauten Umwelt gerecht werden – ohne dabei selbst auf der Strecke zu bleiben.</p>
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		<title>Architekturstudium Kiel</title>
		<link>https://baukunst.art/architekturstudium-jetzt-auch-in-kiel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2024 12:46:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturstudium]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Fachhochschule Kiel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://baukunst.art/?p=10597</guid>

					<description><![CDATA[<p>An der Fachhochschule Kiel beginnt im Wintersemester 2023/24 der erste Jahrgang von Architekturstudierenden. Politik und Wirtschaft hatten diesen Schritt gefordert. Bereits vor Studienstart besteht großes Interesse von Planungsbüros, Landesbehörden und der Architektenkammer.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-pm-slice="0 0 []"><strong>Eine hochwertige Ausbildung in der Architektur</strong></p>
<p>Architektur ist ein Berufsfeld, das Kreativität und Präzision vereint. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Bedeutung einer hochwertigen Ausbildung in der Architektur stark gewandelt. Früher standen praktische Erfahrungen und Handwerkskunst im Vordergrund, heute sind es die akademische Bildung und die Beherrschung digitaler Technologien. Die Fachhochschule Kiel reagiert auf diese Veränderungen und startet im Wintersemester 2023/24 ihren neuen Bachelorstudiengang Architektur.</p>
<p><strong>Der neue Studiengang</strong></p>
<p>Der neue Bachelorstudiengang Architektur an der Fachhochschule Kiel beginnt mit 32 Studierenden und soll in den kommenden Jahren auf bis zu 60 erweitert werden. Die Bewerbung ist bis zum 15. Juli 2023 möglich. Die Verantwortlichen haben ein modernes und zukunftsorientiertes Curriculum entwickelt, das den aktuellen Anforderungen der Branche gerecht wird.</p>
<p><strong>Schwerpunkte im Studium</strong></p>
<p>Der Studiengang setzt Schwerpunkte in den Bereichen Green Building, Holzbau, Digitales Planen und Gestalten sowie Planung, Prozess und Steuerung. Diese Schwerpunkte sind nicht nur zeitgemäß, sondern auch notwendig, um den Anforderungen der modernen Bauwirtschaft gerecht zu werden. Nachhaltigkeit und digitale Planung sind heute unverzichtbare Kompetenzen für Architektinnen und Architekten.</p>
<p><strong>Praxisnah und dual</strong></p>
<p>Ein herausragendes Merkmal des neuen Studiengangs ist das industriebegleitete Studium (IBS). Hierbei arbeiten die Studierenden bereits während des Studiums in Planungsbüros oder bei Behörden. Claudia Martens, IBS-Koordinatorin der FH Kiel, betont: „Schon jetzt haben wir viele Anfragen von Behörden und Architekturbüros für unser duales Studienkonzept.“ Diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis stellt sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen bestens auf die beruflichen Herausforderungen vorbereitet sind.</p>
<p><strong>Neue Räumlichkeiten</strong></p>
<p>Um den neuen Studiengang angemessen unterzubringen, plant die Fachhochschule Kiel ein neues Gebäude. Dieses soll bis 2027/2028 fertiggestellt werden und neben modernen Lehr- und Veranstaltungsräumen auch ein großes Laborareal und eine Modellbauwerkstatt umfassen. Der Neubau wird klimaneutral konzipiert und soll als Vorbildprojekt für nachhaltiges Bauen dienen.</p>
<p><strong>Herausforderungen und Lösungen</strong></p>
<p>Bis zur Fertigstellung des Neubaus müssen kreative Interimslösungen gefunden werden. Die ersten Jahrgänge werden auf dem Gelände des Seefischmarkts und des Ostuferhafens untergebracht. Trotz dieser Übergangslösungen wird großer Wert auf eine moderne und kreative Lehr- und Lernumgebung gelegt.</p>
<p><strong>Hintergrund und Bedeutung</strong></p>
<p>Die Fachhochschule Kiel hatte bis Anfang der 2000er Jahre einen Studiengang Architektur in Eckernförde angeboten. Dieser wurde jedoch geschlossen, wodurch eine Lücke in der Ausbildung von Architektinnen und Architekten in Schleswig-Holstein entstand. Die Technische Hochschule Lübeck bot zwar weiterhin entsprechende Studiengänge an, jedoch reichte dies nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mit dem neuen Studiengang an der FH Kiel wird dieser Lücke nun entgegengewirkt.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der neue Bachelorstudiengang Architektur an der Fachhochschule Kiel ist ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft zu begegnen. Durch die praxisnahe Ausbildung und die Schwerpunkte auf moderne und nachhaltige Bauweisen werden die Studierenden bestens auf die Anforderungen des Berufs vorbereitet. Die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und die Investition in neue Räumlichkeiten unterstreichen die Bedeutung dieses Studiengangs für die Region und die gesamte Bauwirtschaft. Die FH Kiel setzt damit ein starkes Zeichen für die Zukunft der architektonischen Ausbildung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/architekturstudium-jetzt-auch-in-kiel/">Architekturstudium Kiel</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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