
baukunst.art | Berufspraxis | September 2026
Architekturkooperative ARKO
Eine eigene digitale Infrastruktur soll Datensouveränität, Urheberrechte und Know-how schützen und die freien Berufe für das KI-Zeitalter rüsten. Kann das gelingen?
Stuart Stadler, Architekt VFA, Herausgeber baukunst.art
Am 24. Juni 2026 haben 84 Gründungsmitglieder und 13 investierende Mitglieder in Wiesbaden die Architekturkooperative ARKO gegründet. Initiiert haben sie die Architektenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen; die übrigen Länderkammern und die Bundesarchitektenkammer unterstützen die Initiative. Den Vorsitz des achtköpfigen Aufsichtsrats hat Dr. Martin Kraushaar übernommen, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Den Fachbeirat leitet BAK-Vizepräsident Stephan Weber. Die ARKO solle „die digitale Selbstbestimmung des Berufsstands sichern“, sagt er. Offen ist, ob die Struktur diesen Anspruch trägt.
Warum braucht der Berufsstand eine eigene Dateninfrastruktur?
Planungsdaten liegen heute verstreut: in den Umgebungen einzelner Softwarehersteller, in Cloud-Diensten mit wechselnden Lizenzbedingungen, auf Büroservern ohne professionelle Pflege. Wer ein BIM-Modell bei einem Anbieter aufbaut, bindet sich an dessen Formate, Preismodelle und Nutzungsbedingungen. Nach Angaben des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) beschäftigen rund 90 Prozent der Architekturbüros weniger als zehn Personen. Für sie sind eigene Investitionen in Cloud-Infrastruktur und KI-Kompetenz wirtschaftlich kaum darstellbar. Hier setzt die Genossenschaft an: Was das einzelne Büro nicht stemmen kann, soll der Berufsstand gemeinsam organisieren.
Dahinter steht eine schärfere Frage. Daten sind der Rohstoff generativer KI. Grundrisse, Details, Leistungsverzeichnisse und Kostenkennwerte aus Tausenden realer Projekte sind für Softwarehäuser und Plattformbetreiber wertvoll. Wer über sie verfügt, kann Werkzeuge bauen, die Planungsleistungen standardisieren und am Ende ersetzen. Die ARKO will verhindern, dass dieses Wissen abfließt, ohne dass die Urheberinnen und Urheber mitentscheiden.
Was soll die ARKO konkret leisten?
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen beschreibt vier Leistungsfelder. Erstens eine gemeinsame Datenumgebung, ein Common Data Environment mit einheitlichen Projektstrukturen, gesteuerten Zugriffsrechten und Versionsprotokollen. Zweitens digitale Projekträume, in denen Büros mit Fachplanerinnen und Fachplanern, Bauherrschaften und Behörden Informationen austauschen. Drittens KI-gestützte Referenzmodelle aus anonymisierten Mitgliederdaten, etwa für Kosten- und Nachhaltigkeitsbenchmarks oder Bauteilbibliotheken. Viertens ein berufliches Netzwerk mit Büroprofilen und Partnersuche. Im Gespräch mit ZEVEDI nennt Kraushaar zudem den Gebäuderessourcenpass als Anwendungsfall: Kuratierte Bauteildaten könnten die Wiederverwendung im Bestand erleichtern.
Das Prinzip dahinter ist die Datentreuhand. Mitglieder teilen Daten, behalten aber die Kontrolle über Inhalt und Verwendung. Wissenschaftlich begleitet wurde die Vorgründungsphase seit 2025 vom Ferdinand-Steinbeis-Institut.
Taugt die DATEV als Vorbild?
Die Initiatorinnen und Initiatoren berufen sich ausdrücklich auf die DATEV. 1966 gründeten 65 Steuerbevollmächtigte in Nürnberg eine Genossenschaft, um die elektronische Datenverarbeitung gemeinsam zu organisieren. Heute zählt die DATEV eG über 40.000 Mitglieder und mehr als 9.000 Beschäftigte, der Umsatz lag 2025 bei 1,65 Milliarden Euro. Der Vergleich ist verlockend, aber er hat Grenzen. Die DATEV wuchs in einem Feld hochgradig normierter Daten: Buchungssätze, Kontenrahmen und Steuererklärungen folgen gesetzlichen Vorgaben. Planungsdaten sind heterogen, projektspezifisch und urheberrechtlich geschützt. Ein Grundriss ist kein Buchungssatz.
Ein zweiter Unterschied betrifft die Marktlage. Die DATEV entstand, als elektronische Datenverarbeitung für einzelne Kanzleien unerschwinglich war. Die ARKO tritt in einen Markt ein, der von international agierenden Softwarekonzernen besetzt ist, deren Werkzeuge in nahezu jedem Büro laufen. Ihre Chance liegt eine Ebene darunter: als neutrale Ablage, als Treuhänderin und als Verhandlungspartnerin, die Schnittstellen, Exportrechte und Nutzungsbedingungen für ihre Mitglieder aushandelt.
Wo liegen die rechtlichen Hebel?
Werke der Baukunst und Darstellungen technischer Art wie Pläne und Skizzen sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 und Nummer 7 Urheberrechtsgesetz geschützt. Für das Training von KI-Systemen greift nach überwiegender Auffassung jedoch die Schranke für Text- und Data-Mining nach § 44b Urheberrechtsgesetz; das Landgericht Hamburg hat die Schranken 2024 im Verfahren gegen den Datensatzanbieter LAION auf das Erstellen von Trainingsdaten angewendet (Az. 310 O 227/23). Sie erlaubt Vervielfältigungen zu Analysezwecken, sofern kein Nutzungsvorbehalt erklärt wurde; bei online zugänglichen Werken muss dieser nach § 44b Absatz 3 Urheberrechtsgesetz maschinenlesbar sein. Die KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, verpflichtet Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts einschließlich solcher Vorbehalte vorzuhalten.
Geschützt ist allerdings nur, was als persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Viele Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse und Kostenkennwerte erfüllen das nicht. Für sie bleiben Verträge, Lizenzbedingungen und gegebenenfalls das Geschäftsgeheimnisgesetz. Ein Vorbehalt wiederum schützt nur, wer ihn erklärt und durchsetzen kann. Oft entscheidender sind ohnehin die Nutzungsbedingungen der Softwareanbieter, denen Büros mit einem Klick zustimmen. Ein einzelnes Büro verhandelt darüber nicht. Eine Genossenschaft, die Nutzungsrechte bündelt, Lizenzbedingungen verhandelt und Verstöße verfolgt, könnte es. Darin liegt der stärkste Grund für die ARKO: Wo das Urheberrecht endet, zählt Verhandlungsmacht, und die entsteht nur gemeinsam.
Kann die Genossenschaft kritische Masse erreichen?
Selbst wenn jedes der 84 Gründungsmitglieder ein Büro verträte, wäre das ein Bruchteil des Berufsstands: Die Länderkammern zählten zum 1. Januar 2026 zusammen 142.347 Mitglieder, und auch Ingenieurinnen und Ingenieure können beitreten. Ein Datenraum, der belastbare Benchmarks liefern soll, braucht Datenmengen, und Datenmengen brauchen Mitglieder. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen entscheidet in ihrer Vertreterversammlung am 7. November 2026 über den Beitritt. Bis zum ersten Quartal 2027 sollen die organisatorischen, technischen und fachlichen Grundlagen stehen. Öffentlich offen sind bislang zentrale Punkte: die Höhe der Geschäftsanteile und laufenden Kosten, der technische Betreiber, die Anbindung an etablierte Planungssoftware und an die digitalen Bauantragsverfahren der Länder. Laut BAK-Architektenbefragung 2025 nutzen erst 29 Prozent der Architektinnen und Architekten KI-Werkzeuge, meist zur Erprobung. Der Bedarf ist erkennbar, die Routine noch nicht.
Was entscheidet über Erfolg oder Scheitern?
Drei Bedingungen zeichnen sich ab. Erstens Nutzen im Büroalltag vor Grundsatzfragen: Eine Datenumgebung, die günstiger und einfacher ist als kommerzielle Lösungen, überzeugt mehr als jedes Positionspapier. Zweitens offene Standards: Die ARKO muss auf IFC und buildingSMART aufsetzen, statt eine neue Insellösung zu schaffen. Drittens Unabhängigkeit: Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich Hauptgeschäftsführer einer initiierenden Kammer, und wer dem Vorstand angehört, ist öffentlich bislang nicht bekannt. Die Genossenschaft muss zeigen, dass sie wirtschaftlich eigenständig handelt und allein dem Förderzweck nach § 1 Genossenschaftsgesetz verpflichtet ist.
Die Frage im Untertitel lässt sich heute nicht beantworten, aber präzisieren. Die ARKO ist kein Softwareprojekt, sondern ein berufspolitisches. Sie verschiebt die Debatte über KI von der Angst vor Ersetzung zur Frage der Verfügungsmacht über das eigene Wissen. Die jüngste Konjunkturumfrage der Kammern und Verbände, über die baukunst.art berichtet hat, zeigt Büros unter wirtschaftlichem Druck. Gerade in dieser Lage liegt die Versuchung nahe, abzuwarten, bis die Plattform fertig ist. Gelingen wird sie nur, wenn Büros vorher beitreten. Die DATEV begann mit 65.
Leserinformation: Die ARKO in Kürze
Was: Berufsständische Genossenschaft für eine gemeinsame, treuhänderisch verwaltete Dateninfrastruktur von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren
Gründung: 24. Juni 2026 in Wiesbaden, 84 Gründungsmitglieder und 13 investierende Mitglieder
Initiiert von: Architektenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, unterstützt von der Bundesarchitektenkammer
Aufsichtsratsvorsitz: Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Beitritt: Offen für eingetragene Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Planungsbüros. Anmeldung über akh.de/anmeldung-nach-gruendung. Die Höhe der Geschäftsanteile ist bislang nicht öffentlich beziffert.
Nächste Schritte: 7. November 2026: Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen entscheidet über den Beitritt. Bis zum ersten Quartal 2027: organisatorische, technische und fachliche Grundlagen
Ansprechpartnerinnen: Gabriele Seitz, Referatsleiterin Digitalisierung, und Dr. Susanne Jany, Koordinatorin Digitalisierung, Bundesarchitektenkammer
Weitere Informationen: arko-ge.de/arko
Recherchestand: 28. September 2026

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