
baukunst.art | BERUFSPRAXIS | September 2026
Nicht ersetzt, sondern entkoppelt
Künstliche Intelligenz macht Architektinnen und Architekten nicht überflüssig. Sie zerlegt den Beruf in Tätigkeiten und ordnet neu, was davon noch Gewicht hat.
Die Frage, ob künstliche Intelligenz den Architektenberuf überflüssig macht, ist falsch gestellt. Sie unterstellt, dass ein Beruf als Ganzes verschwindet oder als Ganzes überlebt. So verläuft technologischer Wandel selten. Er zerlegt Berufe in einzelne Tätigkeiten, bewertet sie neu und setzt sie anders zusammen. Für Architektinnen und Architekten heißt das: Zur Disposition steht nicht der Beruf, sondern die Selbstverständlichkeit, mit der Entwurf, Zeichnung, Ausschreibung, Koordination und Verantwortung bisher in einer Hand lagen.
Wie weit ist KI in den Büros tatsächlich angekommen?
Die Zahlen sprechen eher für Erprobung als für Umbruch. In der Architektenbefragung 2025 der Bundesarchitektenkammer, an der sich mehr als 15.600 Kammermitglieder beteiligten, gaben 29 Prozent an, KI-Werkzeuge im Büroalltag zu nutzen, meist noch in der Erprobungsphase. Eine Live-Umfrage des BVBS unter rund 400 Fachleuten aus Planung und Bau kam im Juni 2026 auf mehr als die Hälfte, ist allerdings nicht repräsentativ. Aufschlussreich ist, wo der Nutzen gesehen wird: 81 Prozent nennen Recherche, Textarbeit und Protokolle. In Großbritannien ist der Anteil der Büros mit KI-Einsatz laut RIBA AI Report binnen eines Jahres von 41 auf 59 Prozent gestiegen. KI ist im Planungsbüro angekommen, aber zuerst in der Verwaltung des Projekts, nicht im Entwurf.
Was sagen die Studien über die Zukunft des Berufs?
Noch 2013 zählten Carl Benedikt Frey und Michael Osborne in ihrer vielzitierten Oxford-Studie den Architektenberuf mit einer Automatisierungswahrscheinlichkeit von knapp zwei Prozent zu den sichersten Berufen überhaupt. Mehr als zehn Jahre später fällt das Bild anders aus. Im März 2026 veröffentlichten Maxim Massenkoff und Peter McCrory für das KI-Unternehmen Anthropic eine Studie, die das theoretische KI-Potenzial von Berufen mit der tatsächlich beobachteten Nutzung vergleicht. Für Architektur und Ingenieurwesen ergibt sich nach einer Auswertung von Euronews ein theoretisches Potenzial von 85 Prozent, beobachtet wurden nur fünf Prozent. Eine steigende Arbeitslosigkeit in den Berufen mit der höchsten tatsächlichen Nutzung fanden die Autoren bisher nicht. Dort sank allerdings für 22- bis 25-Jährige die Rate, mit der sie eine Stelle finden, um 14 Prozent, ein knapp signifikanter Befund.
Für den Infrastrukturbau erwarten der 2b AHEAD ThinkTank und die Beratung VIA IMC in ihrer Studie „Infrastrukturbau 2030“, dass der Planungsaufwand durch KI und generatives Design im Schnitt um 35 Prozent sinkt. Das ist eine Expertenschätzung, keine Messung. Die Lücke zwischen dem technisch Möglichen und dem gelebten Alltag ist dennoch keine Entwarnung. Sie beschreibt ein Zeitfenster, in dem der Berufsstand noch selbst bestimmen kann, wie er die Technik einsetzt.
Welche Leistungen lassen sich automatisieren und welche nicht?
Ein Blick auf das Leistungsbild nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zeigt, wo die Verschiebung ansetzt. Variantenstudien in der Vorplanung, Flächenberechnungen nach DIN 277, Mengenermittlungen, Leistungsverzeichnisse in der Leistungsphase 6 und die Dokumentation am Ende des Projekts sind regelbasiert und datenreich. Genau dort ist KI stark. Schwach ist sie, wo Anforderungen sich widersprechen und abgewogen werden muss: im Gespräch mit Bauherrschaft sowie Nutzerinnen und Nutzern, in der Verhandlung mit Genehmigungsbehörde, Denkmalpflege und Nachbarschaft, in der Entscheidung, welcher Kompromiss trägt. Hinzu kommt der Bestand. Umbau und Sanierung beginnen mit lückenhaften Plänen, unbekannten Konstruktionen und Überraschungen auf der Baustelle. Unstrukturierter kann ein Datensatz kaum sein, und gerade dort liegt künftig der größte Teil der Bauaufgaben.
Was passiert mit dem Honorar, wenn der Aufwand sinkt?
Die HOAI bemisst das Honorar für Grundleistungen nach § 6 Absatz 1 HOAI anhand der anrechenbaren Kosten, des Leistungsbilds und der Honorarzone, nicht anhand der aufgewendeten Stunden. Sinkt der Aufwand, steigt kurzfristig die Marge. Langfristig ist das kein stabiler Zustand. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Tafelwerte nur noch Orientierungswerte. Das Honorar wird nach § 7 Absatz 1 HOAI in Textform vereinbart, fehlt eine solche Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz. Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden Effizienzgewinne früher oder später einpreisen wollen. Gleichzeitig wandert Wertschöpfung zu den Softwareanbietern: Die BAK-Befragung verweist schon heute auf erheblich steigende Softwarekosten durch verpflichtende Cloud- und Abomodelle. Der Berufsstand wird den Wert seiner Leistung künftig über Qualität und Verantwortung begründen müssen, nicht über Aufwand.
Wo lernt der Nachwuchs künftig das Detail?
Die vielleicht unterschätzte Folge betrifft die Ausbildung. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger haben das Detail bisher gelernt, indem sie Details gezeichnet, Anschlüsse durchdacht und Fehler korrigiert bekommen haben. Wenn genau diese Einstiegsaufgaben an Maschinen gehen, fehlt die Schule, in der sich Urteilskraft bildet. Wer ein KI-generiertes Detail prüfen soll, muss es selbst entwickeln können. Die Anthropic-Studie liefert dafür ein Warnsignal, wenn auch noch nicht aus der Architektur selbst: In Berufen, in denen KI bereits intensiv genutzt wird, finden junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger seltener eine Stelle. Die Architektur ist davon bislang kaum betroffen, weil die tatsächliche Nutzung gering ist. Steigt sie, kann sich das ändern. Büros, Hochschulen und Kammern sollten deshalb jetzt klären, wie Erfahrung entsteht, wenn die Routine wegfällt, aus der sie bisher gewachsen ist.
Schützt die Bauvorlageberechtigung den Beruf?
Nur bedingt. Die Bauvorlageberechtigung, in Bayern nach Art. 61 BayBO, bindet die Unterschrift unter den Bauantrag an eine qualifizierte Person. Die Verantwortung des Entwurfsverfassers regelt Art. 51 BayBO, die Haftung folgt aus §§ 650p ff. BGB in Verbindung mit dem Werkvertragsrecht. Eine Unterschrift lässt sich nicht automatisieren. Ein Exklusivschutz für den Berufsstand ist das allerdings nicht, denn nach Art. 61 Absatz 2 BayBO sind auch eingetragene Bauingenieurinnen und Bauingenieure bauvorlageberechtigt. Und der Schutz kann zur Falle werden. Im RIBA AI Report rechnen nur 18 Prozent der Büros mit Jobverlusten, aber 44 Prozent befürchten, dass KI Menschen ohne ausreichende Fachkenntnis das Entwerfen ermöglicht. Das realistischere Risiko ist nicht der Ersatz, sondern die Reduktion: Ein Generalunternehmer oder eine Plattform plant mit KI „gut genug“, und die Architektin oder der Architekt liefert am Ende nur noch Unterschrift und Haftung. Ein Beruf, der sich auf seine Haftungsfunktion zurückzieht, hat seine Aufgabe bereits abgegeben.
Was folgt daraus für Büros und Kammern?
Die Arbeitsschwerpunkte verschieben sich vom Produzieren zum Urteilen: Aufgaben klären, Varianten bewerten, Ergebnisse prüfen, zwischen Interessen vermitteln, im Bestand Lösungen finden, für die es keine Vorlage gibt. Büros sollten KI konsequent dort einsetzen, wo sie entlastet, und die gewonnene Zeit in die frühen Leistungsphasen investieren, in denen über Qualität entschieden wird. Dazu gehört eine eigene Prüfkultur: Wer KI-Ergebnisse übernimmt, muss sie nachvollziehbar kontrollieren und dokumentieren. Für eine fehlerhafte Position im Leistungsverzeichnis haftet nicht das Werkzeug, sondern das Büro, das sie verschickt hat. Die Kammern sind gefordert, das Leistungsbild und seine Honorierung offensiv zu diskutieren, bevor andere es tun, und Fortbildung auf Urteilskraft statt auf Werkzeugbedienung auszurichten.
Architektinnen und Architekten werden nicht überflüssig. Aber sie werden sich entscheiden müssen, ob sie den Teil des Berufs besetzen, den KI nicht kann, oder den Teil verteidigen, den sie besser kann.

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