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	<description>Architektur und Ästhetik im gebauten Raum</description>
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		<title>KI-Kodex der Architektenschaft: Der Berufsstand schreibt sich eigene Regeln</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2026 14:50:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kennzeichnungspflicht seit August, Kodex bis Jahresende, Genossenschaft für die Daten: Die Kammern ordnen den KI-Einsatz im Büro. Wie verbindlich wird das?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">BERUFSPOLITIK </strong>| Oktober 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Selbstregulierung statt Staatsaufsicht: Deutschlands Architekten geben sich einen KI-Kodex</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der KI-Kodex der Planungsbranche ist ein berufsständisches Regelwerk, mit dem die Bundesarchitektenkammer (BAK) den Einsatz künstlicher Intelligenz in Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ordnen will. Er entsteht in dem Jahr, in dem die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) erstmals spürbar in den Büroalltag durchgreift, und soll nach Angaben von Beteiligten noch 2026 verabschiedet werden. Der Berufsstand versucht damit, die Spielregeln selbst zu formulieren, bevor Softwarehersteller, Auftraggeber oder Aufsichtsbehörden sie vorgeben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie entsteht der KI-Kodex der Bundesarchitektenkammer?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Federführend ist die Ad-hoc-Gruppe KI der BAK, koordiniert von der Architektenkammer Berlin. Im ersten Workshop am 8. Mai 2026 entstanden Regelvorschläge, die anschließend alle 16 Länderarchitektenkammern, die BAK-Steuerungsgruppe Digitalisierung unter Vizepräsident Stephan Weber und die Ad-hoc-Gruppe kommentierten. Der zweite Workshop am 26. Juni 2026 priorisierte die Vorschläge und verhandelte die entscheidende Frage: Welche Regeln bleiben Empfehlung, welche werden berufsrechtlich verankert? Thematisch reicht der Kodex von Datenschutz und Datenhoheit über Urheberschaft und Verantwortung bis zur Fortbildung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stephan Weber beschreibt den Kodex im Deutschen Architektenblatt (DAB) vom August 2026 als freiwillige Selbstverpflichtung, bewusst niedrigschwellig formuliert und als Arbeitshilfe gedacht. Seine Begründung ist auch pragmatisch: Regeln sich die Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht selbst, könnten Vorgaben von außen kommen. Rechtlich stützt sich das Vorhaben auf Art. 95 KI-Verordnung, der freiwillige Verhaltenskodizes auch von Organisationen vorsieht, die Betreiber von KI-Systemen vertreten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zwischen Freiwilligkeit und Berufsrecht liegt allerdings ein weiter Weg. Wo die Berufspflichten im Satzungsrecht der Kammern stehen, können deren Vertreterversammlungen einzelne Regeln übernehmen. In Bayern etwa sind die Berufspflichten im Baukammerngesetz selbst geregelt; eine verbindliche Verankerung hieße dort, den Landtag zu bewegen. Sechzehn Länder, sechzehn Rechtslagen: Der Kodex wird bundesweit gelten, seine Verbindlichkeit dagegen nur regional.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was gilt schon heute, unabhängig vom Kodex?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Während der Kodex noch formuliert wird, gilt das europäische Recht bereits. Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 KI-Verordnung Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Ein Büro, das Sprachmodelle oder Bildgeneratoren beruflich nutzt, ist Betreiber in diesem Sinn. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat den Wortlaut abgeschwächt: Verlangt werden nun Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, kein garantiertes Kompetenzniveau mehr. Die Pflicht selbst bleibt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Seit dem 2. August 2026 gelten zudem die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-Verordnung. Die BAK hat dazu am 31. Juli 2026 eine Handreichung veröffentlicht. Kennzeichnungspflichtig sind danach Inhalte, die den Eindruck erwecken, reale Personen, Ereignisse oder Produkte darzustellen, obwohl sie künstlich erzeugt sind. Reine Bildbearbeitung wie Zuschnitt oder Tonwertkorrektur fällt nicht darunter, KI-generierte Texte mit Inhalten von öffentlichem Interesse dagegen schon, sofern kein Mensch sie redaktionell verantwortet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Planungspraxis heikel ist der Grenzfall: die fotorealistische Visualisierung eines Entwurfs, per KI in ein reales Foto des Bauplatzes montiert. Hier empfiehlt die BAK eine sichtbare Kennzeichnung, etwa mit dem Vermerk „Visualisierung unter Einsatz KI-basierter Werkzeuge erstellt“, und zwar dort, wo das Bild wahrgenommen wird, nicht im Impressum. Das Rendering war schon immer ein Versprechen; nun bekommt es einen Beipackzettel.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Durchsetzung regelt das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, das am 29. Juli 2026 in Kraft trat; zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Art. 99 Absatz 4 KI-Verordnung mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Absatz 6 der jeweils niedrigere Betrag. Praktisch näher liegt das Risiko, das auch die BAK benennt: die Abmahnung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wem gehören die Daten der Büros?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die zweite berufspolitische Front verläuft bei der Frage, wer an Plänen, Fotos und Texten der Büros verdient. KI-Anbieter trainieren ihre Modelle auch mit öffentlich zugänglichen Inhalten von Architekturbüros. Die BAK erläutert, wie sich diese Nutzung über Einträge in der robots.txt der eigenen Website einschränken lässt. Rechtliche Grundlage ist der maschinenlesbare Nutzungsvorbehalt nach § 44b Absatz 3 UrhG; welche Form des Vorbehalts genügt, ist gerichtlich allerdings noch nicht abschließend geklärt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine strukturelle Antwort soll die <strong><a href="https://baukunst.art/aufstand-der-zeichner-wie-architekten-ihre-daten-vor-der-ki-retten-wollen/" target="_blank" rel="noopener">Architekturkooperative ARKO</a></strong> geben, die am 24. Juni 2026 in Wiesbaden ihre Gründungsversammlung abhielt. Die berufsständische Genossenschaft versteht sich als treuhänderisches digitales Ökosystem, das Datenhoheit, Know-how und Urheberrechte von Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren schützen und die Abhängigkeit von internationalen Softwareanbietern verringern soll. Weber nennt als Vorbild die DATEV der Steuerberatung. Ob die ARKO neben den Plattformen der großen CAD- und BIM-Hersteller bestehen kann, hängt an der Zahl der Büros, die mitmachen. Eine Genossenschaft ohne Mitglieder ist ein Datenschutzkonzept, kein Markt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was bedeutet das für kleine Büros?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Debatte läuft der Praxis voraus. In der Berufspolitischen Befragung der BAK vom Mai und Juni 2025 gaben 29 Prozent der Kammermitglieder an, KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag zu nutzen, Büros mit mehr als 25 Beschäftigten deutlich häufiger als kleine Büros. Zugleich wünschten sich 77 Prozent Fortbildungen zum Thema. BAK-Vizepräsident Martin Müller hatte schon 2024 betont, KI „sollte aber auf reflektierte Weise eingesetzt werden“. Weber setzt den Akzent heute stärker auf Bewegung: „Bestandsschutz ist nicht der Weg, der Erfolg verspricht.“</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Verantwortung bleibt dabei beim Menschen, auch das betont Weber: Haften muss der Architekt, nicht die Maschine. Wer eine KI-gestützte Flächenermittlung nach DIN 277 oder eine automatisierte Kostenschätzung nach DIN 276 übernimmt, schuldet weiterhin ein mangelfreies Werk nach § 633 BGB in Verbindung mit § 650q Absatz 1 BGB. Auch urheberrechtlich zählt der menschliche Beitrag: Schutzfähig ist nach § 2 Absatz 2 UrhG nur eine persönliche geistige Schöpfung, bei Bauwerken und Plänen nach § 2 Absatz 1 Nr. 4 und Nr. 7 UrhG. Rein maschinell erzeugte Entwürfe fallen heraus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Offen bleibt die Vergütung. Die HOAI beschreibt KI-Leistungen weder als Grundleistung noch als besondere Leistung; vereinbaren lassen sie sich trotzdem, weil die Liste der besonderen Leistungen nach § 3 Absatz 3 HOAI nicht abschließend ist. Ein Referentenentwurf für die angekündigte HOAI-Novelle liegt nach Angaben des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) vom Juli 2026 weiterhin nicht vor. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 sind die Mindestsätze nicht mehr verbindlich; in einem solchen Markt droht der Effizienzgewinn durch KI eher in Preisnachlässe als in Planungsqualität zu fließen. Ein Kodex, der menschliche Verantwortung und Transparenz festschreibt, ist deshalb auch Honorarpolitik mit anderen Mitteln.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Sein Wert wird sich an zwei Punkten entscheiden: ob die Länder den Mut aufbringen, zentrale Regeln verbindlich zu machen, und ob er für ein Drei-Personen-Büro in Niederbayern ebenso lesbar ist wie für ein Großbüro in Berlin. Ein Regelwerk, das nur die Avantgarde versteht, bleibt eine Absichtserklärung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wettbewerbsmonitor 2026: Der Wettbewerb wird zur Ausnahmeerscheinung.</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2026 13:50:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>232 Wettbewerbe, zehn davon offen: Die öffentliche Hand verzichtet auf ihr bestes Qualitätsinstrument. Am Geld liegt das kaum, eher an fehlendem Willen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art | MEINUNG &amp; KRITIK | </strong>Oktober 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wer nicht vergleicht, hat schon gewählt</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Planungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ist das einzige Verfahren, in dem eine öffentliche Bauherrschaft anonyme Lösungen vergleicht, bevor sie Personen beauftragt, und ausgerechnet dieses Instrument gibt die öffentliche Hand gerade auf. Laut Wettbewerbsmonitor der Plattform competitionline wurden 2025 bundesweit nur 232 Planungswettbewerbe erfasst, fast 30 Prozent weniger als 2024. Ihr Anteil an allen architekturrelevanten Ausschreibungen liegt bei 3,8 Prozent, vor zehn Jahren waren es 14,7. Offene Wettbewerbe, also Verfahren ohne Zugangsschranke, gab es noch zehn. Das ist keine Konjunkturdelle mehr, sondern ein Systemwechsel ohne Beschluss.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Fehlt es wirklich am Geld?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die naheliegende Erklärung lautet: leere Kassen. Sie greift zu kurz. Die Wettbewerbssumme orientiert sich nach RPW am Honorar für die Vorplanung, also an der Leistungsphase 2, die nach § 34 Absatz 3 HOAI sieben Prozent des Leistungsbilds umfasst. Gemessen an den Baukosten sind das samt Verfahrensbetreuung, Vorprüfung und Preisgericht rund ein Prozent. Kein anderer Bruchteil im Bauprozess entscheidet über so viel: Volumen, Grundriss, Erschließung, Tragwerk und damit über den größten Teil der späteren Kosten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Schwerer wiegt, was der Wettbewerbsmonitor als fehlende Überzeugung beschreibt. Wohin die Verfahren abwandern, zeigt exemplarisch der Vergabebericht 2025 der Architektenkammer Berlin. Er erfasst für Berlin 200 Verfahren im Oberschwellenbereich, denen nur acht RPW-Wettbewerbe gegenüberstehen; 2020 waren es noch 22. Im Neubau, insbesondere im Wohnungsbau, erreichen schlüsselfertige Vergaben fast die Hälfte der Verfahren. In 56 Prozent der Verfahren wird Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern verlangt, in 24 Prozent mindestens vier Referenzprojekte. Diese Praxis minimiert das Risiko, die eigene Verwaltung zu enttäuschen, nicht das Risiko, schlecht zu bauen. Wer nur noch nach Referenzen auswählt, beauftragt die Vergangenheit.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum misstraut die öffentliche Hand ihrem eigenen Instrument?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier ist auch Selbstkritik fällig, denn die Preisgerichte, in denen Architektinnen und Architekten die Mehrheit stellen, haben am Misstrauen mitgearbeitet. Der Bayerische Oberste Rechnungshof stellte in seinem Jahresbericht 2023 (Textnummer 58) bei allen geprüften Wettbewerben des Freistaats gravierende Verstöße gegen Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit fest. Preisgerichte hätten vor allem Städtebau und Architektur gewürdigt, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz dagegen nicht hinreichend. Ein Preisgericht, das den schönsten Entwurf kürt und die Kostenfrage der Überarbeitung überlässt, liefert jedem Kämmerer das Argument gegen das nächste Verfahren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch die Teilnehmerauswahl ist kein Ruhmesblatt. Das Setzen bekannter Büros und das anschließende Losen nur unter den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern wertet die EU-Kommission als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat sich dieser Auffassung mit Erlass vom 22. September 2025 angeschlossen, um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden; die geplante Reform der RPW soll § 3 Absatz 3 entsprechend ändern. Die Korrektur kommt also, aber spät. Zehn offene Wettbewerbe im Jahr und ein Zugang, der jahrelang über Lostrommel und Gesetztenliste lief: So löst das Verfahren seinen eigenen Grundsatz aus § 1 Absatz 5 RPW, den Zugang kleinerer Büros sowie von Berufsanfängern und Berufsanfängerinnen, kaum noch ein.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bayern führt das Muster beispielhaft vor. Die Bayerische Architektenkammer registrierte 2019 mit 117 Verfahren einen Rekord, 2022 noch 78; der Freistaat selbst lobte 2022 ein einziges Verfahren aus. Für 2025 meldet der Wettbewerbsmonitor einen besonders starken Rückgang. Der Freistaat verzichtet als Bauherr auf das Instrument, das er Kommunen per Leitfaden empfiehlt: Die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung haben noch im November 2025 einen Praxisleitfaden zu Planungswettbewerben in ländlichen Gemeinden herausgegeben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Ist der Wettbewerb zu langsam für die Beschleunigungspolitik?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Vergabebeschleunigungsgesetz, seit 1. Juli 2026 in Kraft, hat den Losgrundsatz in einen neuen § 97a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschoben und in § 97a Absatz 3 GWB eine Ausnahme für Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur geöffnet. Die politische Erzählung dazu ist schlicht: Gesamtvergabe ist schnell, Wettbewerb ist langsam. Sie stimmt nur zur Hälfte. Ein Wettbewerb kostet am Anfang einige Monate. Danach erlaubt § 14 Absatz 4 Nummer 8 der Vergabeverordnung (VgV) das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgerinnen und Preisträgern, ein Verfahrensschritt entfällt also. Vor allem ist die Grundsatzfrage, was gebaut werden soll, danach entschieden. Langsam wird es, wenn diese Frage ohne Alternativen erst während der Ausführung geklärt und nachverhandelt werden muss, und diese Zeit taucht in keiner Beschleunigungsstatistik auf.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was zeigen Rottweil und Greven?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Wettbewerbsmonitor enthält einen Befund, der die Ressourcenausrede zumindest relativiert. Baden-Württemberg blieb mit 64 Wettbewerben stabil und führt das Länderfeld an, und Kleinstädte wie Rottweil oder Greven lobten, gemessen an ihrer Einwohnerzahl, besonders viele Wettbewerbe für Schulen und Kitas aus. Kleine Bauverwaltungen verfügen weder über mehr Geld noch über mehr Personal als Großstädte. Ob dahinter eine Haltung steht oder ein Förderprogramm, das den Wettbewerb zur Bedingung macht, verrät die Statistik nicht; beides wäre ein Argument für das Instrument. Schule und Kita sind zudem genau die Bauaufgaben, bei denen Raumprogramm, Pädagogik und Ortsbezug am stärksten vom Vergleich profitieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine Verschiebung der Bauaufgaben, die den Wettbewerb eher stärker begründet als schwächer. Je mehr im Bestand gebaut wird, desto weniger lässt sich eine Lösung funktional ausschreiben. Ob ein Schulhaus der 1970er-Jahre aufgestockt, umgebaut oder ersetzt wird, ist keine Frage der Ausführungsqualität, sondern der Konzeption, und die graue Energie eines erhaltenen Tragwerks erscheint in keinem Pauschalangebot eines Generalunternehmers. Gerade beim Umbau vergleicht ein Preisgericht Haltungen zum Vorhandenen, nicht Fassadenbilder.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Lässt sich der Trend umkehren?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ja, aber nicht mit Appellen. Drei Hebel liegen bereit. Der erste steht in § 78 Absatz 2 VgV: Öffentliche Auftraggeber müssen bei Aufgaben im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung prüfen, ob ein Wettbewerb durchgeführt werden soll, und ihre Entscheidung dokumentieren. Würden diese Dokumentationen veröffentlicht und begründet, entstünde aus einer Aktennotiz eine Rechenschaftspflicht. Wer gegen den Wettbewerb entscheidet, sollte das öffentlich begründen müssen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der zweite Hebel ist die anstehende RPW-Reform. Sie sollte nicht nur das Losverfahren reparieren, sondern Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Treibhausgasbilanz verbindlich in die Vorprüfung holen. Damit wird das Rechnungshofargument deutlich schwächer, ohne dass die Gestaltung zum Nebenkriterium schrumpft. Der dritte Hebel sind mehr offene und zweiphasige Verfahren nach § 3 Absatz 4 RPW: In der ersten Phase bleibt der Aufwand gering und der Zugang offen, erst für die vertiefte zweite Phase wird die Zahl der Teilnehmenden begrenzt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Wettbewerb ist im Kern eine demokratische Zumutung. Er zwingt eine Verwaltung, sich zwischen öffentlich ausgestellten Alternativen zu entscheiden, statt einen Generalunternehmer mit einer Funktionalbeschreibung zu beauftragen und das Ergebnis abzuwarten. Wer auf diesen Vergleich verzichtet, spart keine Entscheidung. Er trifft sie nur, bevor jemand die Alternativen gesehen hat.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Leserinfo mit Link</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen zu Planungswettbewerben 2025 stammen aus dem Wettbewerbsmonitor von competitionline, veröffentlicht unter dem Titel „Der Wettbewerb wird zur Ausnahmeerscheinung“: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.competitionline.com/de/news/wettbewerbe/der-wettbewerb-wird-zur-ausnahmeerscheinung-21838.html" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.competitionline.com/de/news/wettbewerbe/der-wettbewerb-wird-zur-ausnahmeerscheinung-21838.html</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Wer haftet für die Maschine? Warum KI die Verantwortung der Architektenschaft nicht schmälert</title>
		<link>https://baukunst.art/wer-haftet-fuer-die-maschine-warum-ki-die-verantwortung-der-architektenschaft-nicht-schmaelert/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2026 12:40:33 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Berufsrecht | Regelwerke: HOAI]]></category>
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		<category><![CDATA[KI-Verordnung (EU) 2024/1689]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[ProdHaftG]]></category>
		<category><![CDATA[UrhG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein F.A.Z.-Gastbeitrag will Architektinnen und Architekten bei KI-Fehlern aus der Haftung nehmen. Warum das riskant ist und die HOAI KI-Effizienz belohnt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/wer-haftet-fuer-die-maschine-warum-ki-die-verantwortung-der-architektenschaft-nicht-schmaelert/">Wer haftet für die Maschine? Warum KI die Verantwortung der Architektenschaft nicht schmälert</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">BERUFSPRAXIS </strong>| Oktober 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Planungsbüros zwischen KI-Versprechen und Haftungsrealität</strong></span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Verantwortung ist das Kapital des Architektenberufs: Wer Künstliche Intelligenz in der Planung einsetzt, verlagert Arbeit auf die Maschine, aber keine Haftung. Diese These steht quer zu einem Gastbeitrag, den der Hamburger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Ruhmann am 13. August 2026 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) veröffentlicht hat. Ruhmann sieht Urheberrecht, Haftung und Honorar gleichermaßen unter Reformdruck und schließt mit der Forderung, KI-Anbieter in die Pflicht und Architektinnen und Architekten „aus der Verantwortung“ zu nehmen. Der Befund ist richtig, die Schlussfolgerung berufspolitisch riskant.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wem gehört ein Entwurf, den eine KI vorschlägt?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ruhmann beschreibt einen Beispielfall: Ein Büro gibt Grundstück, Nutzung, Klima und Referenzen ein, das System liefert zwanzig Varianten, das Büro wählt eine aus, verfeinert die Proportionen und entscheidet über die Materialität. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Werke der Baukunst und deren Entwürfe geschützt, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Absatz 2 UrhG darstellen. Ruhmann hält die Urheberschaft in diesem Fall nach geltendem Recht für „wahrscheinlich“ gegeben und schlägt vor, die Schöpfungshöhe künftig am Gesamtprozess zu messen, also an Steuerung, Auswahl und Überarbeitung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wo die Grenze verläuft, zeigt ein erstes Urteil. Das Amtsgericht München hat am 13. Februar 2026 (Az. 142 C 9786/25) den Urheberrechtsschutz für drei KI-generierte Logos verneint. Die bloße Auswahl aus mehreren KI-Vorschlägen genügt nach Auffassung des Gerichts nicht, auch aufwendige Prompts begründen keinen Schutz. Das Urteil eines Amtsgerichts zu Logos ist kein Präjudiz für Bauwerke, seine Logik aber übertragbar: Die Auswahl allein trägt nichts, erst die eigene Ausarbeitung zählt. Geschützt bleibt, was der Mensch nachweisbar selbst formt: Proportion, Fügung, Material, Ort. Daraus folgt eine nüchterne Pflicht, den eigenen Entwurfsanteil zu dokumentieren. Die Fragen nach Trainingsdaten und Datenhoheit hat baukunst.art im Beitrag zur <strong><a href="https://baukunst.art/aufstand-der-zeichner-wie-architekten-ihre-daten-vor-der-ki-retten-wollen/" target="_blank" rel="noopener">Architekturkooperative ARKO</a> </strong>ausführlich behandelt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wer haftet, wenn die KI falsch plant?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier ist Ruhmann zunächst eindeutig: „Der Planer haftet.“ Das Werkvertragsrecht nach § 633 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 650p BGB schuldet ein mangelfreies Planungsergebnis, gleichgültig, mit welchem Werkzeug es entsteht. Ein Brandschutzfehler im generierten Grundriss bleibt ein Planungsmangel, so wie ein Rechenfehler in einer Statiksoftware die Tragwerksplanerin oder den Tragwerksplaner in aller Regel nicht entlastet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ruhmanns Hoffnung auf eine gestufte Verantwortung stützt sich auf die neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Bundestagsdrucksache 21/4297) am 8. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat befasst sich bis Ende Oktober abschließend damit. Das Gesetz soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten und erfasst erstmals ausdrücklich Software. Für Planungsbüros ist der Gewinn allerdings begrenzt. Erfasst sind Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen, nicht aber reine Vermögensschäden und ausschließlich beruflich genutzte Sachen. Für private Bauherrinnen und Bauherren ist ein Anspruch gegen den Softwarehersteller damit im Einzelfall denkbar; das Büro selbst gewinnt für Mehrkosten, Rückbau oder Bauzeitverzug nichts. Sein Regress gegen den Anbieter läuft weiter über Lizenzverträge, deren Haftungsbegrenzungen selten zugunsten der Kundschaft ausfallen. Die eigentlich passende KI-Haftungsrichtlinie mit Kausalitätsvermutung hat die Europäische Kommission fallen gelassen; die Rücknahme kündigte sie 2025 in ihrem Arbeitsprogramm an.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) hält in ihrem Positionspapier „Künstliche Intelligenz und das Berufsbild der Architektenschaft“ vom 3. Dezember 2025 fest: „Die Gesamtverantwortung bleibt immer bei der Architektenschaft, auch bei der Bewertung von KI-Ergebnissen.“ Zugleich fordert sie prüffähige KI-Systeme mit offengelegten Quellen wie Normen und Förderrichtlinien. Die Bauvorlageberechtigung, in Bayern nach Artikel 61 Bayerische Bauordnung (BayBO), setzt persönliche Verantwortung voraus. Wer sie an Softwarehäuser abgeben will, riskiert, dass die Politik den Berufsvorbehalt infrage stellt. Ein Berufsstand, der nicht haftet, braucht auch keine Kammer.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine Pflicht, die vielen Büros noch kaum präsent ist: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 von allen, die KI-Systeme beruflich einsetzen, ausreichende KI-Kompetenz des Personals. Wer KI nutzt, ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen, schwächt im Schadensfall die eigene Position. Laut BAK-Architektenbefragung 2025 nutzen 29 Prozent der Befragten KI-Werkzeuge. Offen bleibt, wie die Berufshaftpflichtversicherungen KI-gestützte Planung künftig in ihren Bedingungen behandeln; das Gespräch darüber gehört auf die Agenda jedes Büros.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum belohnt die HOAI KI-Effizienz eher, als sie zu bestrafen?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am schwächsten ist der Honorarteil. Ruhmann unterstellt, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) koppele das Honorar mittelbar an den Zeitaufwand, und fragt, warum Büros Effizienzgewinne an Auftraggeberinnen und Auftraggeber weitergeben sollten. Tatsächlich ergibt sich das Honorar nach § 6 Absatz 1 HOAI aus Leistungsbild, anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorartafel. Aufwand taucht in dieser Rechnung nicht auf. Wer den Vorentwurf mit KI in Stunden statt Wochen erstellt, behält den Effizienzgewinn, wie einst das Büro mit CAD. Das gilt allerdings nur, soweit nach den Tafeln abgerechnet wird. Ohne Vereinbarung gilt nach § 7 Absatz 1 HOAI zwar der Basishonorarsatz, im Wettbewerb um Aufträge geraten Honorare aber ohnehin unter Druck. Ruhmanns praktischer Punkt trifft also zu, nur nicht die HOAI.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Seine Empfehlung, Pauschalhonorare zu vereinbaren, ist zudem längst geltendes Recht. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) und der HOAI-Novelle 2021 können die Parteien das Honorar nach § 7 Absatz 1 HOAI in Textform frei vereinbaren. Der Vorschlag ist daher weniger Reform als Verhandlungsposition, und zwar die der Auftraggeberseite.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Berufspolitisch spannend ist die umgekehrte Richtung. Wenn KI die frühen Leistungsphasen verbilligt, verschiebt sich der Wert der Planung in Koordination, Prüfung und Verantwortung, also in Leistungen, die bislang eher unterbewertet sind. Die HOAI-Novelle stockt jedoch: Ein Referentenentwurf ist bis Mitte Oktober 2026 nicht bekannt, Leistungsbilder und Honorarsätze entsprechen im Kern dem Stand von 2013. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) fordert laut ihrem Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages einen raschen Abschluss; Klaus-D. Abraham, Vorsitzender des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), mahnte anlässlich der Konjunkturumfrage 2026 eine zügige Reform mit auskömmlichen Sätzen an. Solange der Auftragsbestand der Architekturbüros laut dieser Umfrage von BAK, Bundesingenieurkammer (BIngK), Verband Beratender Ingenieure (VBI) und AHO bei 10,0 statt zuvor 11,5 Monaten liegt, wäre eine Debatte über KI-Abschläge auf Honorare das falsche Signal.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was bedeutet das für die Berufspraxis?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ruhmanns Text taugt als Weckruf, weniger als Programm. Für Büros folgen drei Konsequenzen. Erstens den eigenen gestalterischen Anteil an KI-gestützten Entwürfen dokumentieren, weil nur er urheberrechtlich zählt. Zweitens KI-Ergebnisse wie jede Fremdleistung prüfen und diese Prüfung festhalten, denn die Haftung wandert nicht ab. Drittens Honorare über die HOAI-Systematik verteidigen, statt Effizienzgewinne vorauseilend preiszugeben. Die gewonnene Zeit gehört dorthin, wo KI am meisten nützt: in Variantenvergleiche zu Ressourcen- und Materialeinsatz, die auch das AKNW-Papier als Chance nennt. Die Kammern wiederum sollten Prüffähigkeit und Transparenz von KI-Systemen zur politischen Forderung machen, gegenüber Herstellern ebenso wie gegenüber dem Gesetzgeber. Verantwortung lässt sich nicht automatisieren. Genau darin liegt der Wert des Berufs.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Baukunst Akademie: Weiterbildung zum Thema</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Baukunst Akademie des Herausgebers vertieft die Fragen dieses Beitrags in zwei Online-Lehrgängen im November 2026. „Rechtlich sicher“ führt mit Rechtsanwalt Dr. Julian Stahl (LUTZ | ABEL) in vier Modulen durch Vertrag, Leistungsphasen, Dokumentation, Haftung und Berufshaftpflicht und geht in jedem Modul auf den Einsatz von KI ein (dienstags, 3. bis 24. November). „KI im Büroalltag“ zeigt den praktischen Einsatz von KI von der Textarbeit bis zum Entwurf in den Leistungsphasen 3 und 4; ein Jurist ordnet Urheberrecht, Datenschutz und Haftung ein (donnerstags, 5. bis 26. November). Jeweils 17:00 bis 18:30 Uhr, 400 Euro zzgl. MwSt., für Mitglieder des Baukunst Fördervereins 360 Euro, bis zu 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><a href="https://baukunst.art/kurse/lehrgang-rechtlich-sicher-1-3/" target="_blank" rel="noopener"><strong>baukunst.art/kurse/lehrgang-rechtlich-sicher-1-3/</strong> </a>|</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong><a href="https://baukunst.art/kurse/lehrgang-ki-im-bueroalltag-2-4/" target="_blank" rel="noopener">baukunst.art/kurse/lehrgang-ki-im-bueroalltag-2-4/</a></strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Quellen</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Markus Ruhmann, „KI bringt die Architektenarbeit durcheinander“, F.A.Z., 13. August 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">AG München, Endurteil vom 13. Februar 2026, Az. 142 C 9786/25</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4297 (Regierungsentwurf) und 21/8429 (Beschlussempfehlung), Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, beschlossen am 8. Oktober 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bundesrat, Drucksache 584/26 vom 9. Oktober 2026, Fristablauf 30. Oktober 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, „Künstliche Intelligenz und das Berufsbild der Architektenschaft“, Stand 3. Dezember 2025</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bundesarchitektenkammer, Lobbyregister RV0016117, HOAI-Novellierung; VBI, „HOAI-Novelle: Wo wir derzeit stehen“, 1. Juli 2026; AHO, Vorankündigung Herbsttagung 24. November 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Konjunkturumfrage BAK, BIngK, VBI, AHO 2026; BAK-Architektenbefragung 2025</p>
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		<title>Licht als Werkstoff</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2026 09:04:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Inspiration]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Design]]></category>
		<category><![CDATA[umnutzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Harz, Glas und Spiegel als Räume aus Licht: Sabine Marcelis zeigt ihre erste Museumsausstellung im Zürcher Toni-Areal, einer einstigen Großmolkerei, umgebaut von EM2N.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong>baukunst.art</strong> | <strong>INSPIRATION</strong> | Oktober 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wo einst Joghurt abgefüllt wurde, glüht heute das Harz</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Sabine Marcelis im Museum für Gestaltung Zürich: Die erste Museumsausstellung der Rotterdamer Designerin trifft im Toni-Areal auf eine Architektur, die selbst von Verwandlung erzählt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Ein Haus aus Milch und Beton</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer das Toni-Areal in Zürich-West betritt, betritt zunächst eine Infrastruktur. Der Koloss an der Pfingstweidstrasse wurde 1977 als Milchverarbeitungsbetrieb eröffnet, damals der größte Europas, ausgelegt auf bis zu eine Million Liter Milch am Tag. Hier entstand das Joghurt im Glas, das Generationen von Schweizer Haushalten kannten. Nach gut zwei Jahrzehnten war die Anlage überdimensioniert; 1999 endete die Produktion. Zurück blieb ein Industriebau von enormer Tiefe, gebaut für Tankwagen, Abfüllstraßen und Kühlräume, nicht für Menschen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dass ausgerechnet dieser Bau heute eine der ambitioniertesten Bildungs- und Kulturmaschinen der Schweiz beherbergt, verdankt sich dem Zürcher Büro EM2N. Mathias Müller und Daniel Niggli gewannen 2005/06 den Wettbewerb und bauten die Molkerei zwischen 2011 und 2014 für die Zürcher Hochschule der Künste und zwei Departemente der ZHAW um. Rund 108 000 Quadratmeter Nutzfläche, mehr als 1400 Räume, ein auf den Bestand gesetztes Wohnhochhaus: Der Maßstab bleibt industriell. EM2N haben das nicht kaschiert, sondern zum Prinzip erklärt. Sichtbare Tragstruktur, offengelegte Leitungen und eine bewusst neutrale Materialpalette halten die Herkunft präsent. Das Konzept trägt den Titel „Stadt im Haus“: Eine Kaskade aus Treppen und Hallen bildet das innere Rückgrat, um fünf Lichthöfe gruppieren sich Ateliers, Studios und Säle wie Quartiere. Die ehemalige Lastwagenrampe, über die einst die Milch angeliefert wurde, ist zum öffentlichen Boulevard geworden, an dem Konzertsaal, Kino, Jazzclub und Ausstellungsräume liegen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier unterhält das Museum für Gestaltung Zürich einen seiner drei Standorte, neben dem Stammhaus an der Ausstellungsstrasse und dem Pavillon Le Corbusier. Im Toni-Areal lagert auch die Sammlung: über 580 000 Objekte, die größte Sammlung zur Designkultur der Schweiz. Ausstellung, Archiv und Lehre arbeiten hier unter einem Dach. Für eine Designerin, die ihr Werk als fortlaufende Materialforschung begreift, ist das kein neutraler Ort.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Harz, Glas und gelenktes Licht</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ab dem 30. Oktober 2026 zeigt das Museum mit „Sabine Marcelis: Light and Color“ die erste Museumsausstellung der niederländisch-neuseeländischen Designerin. Marcelis, Jahrgang 1985, schloss 2011 an der Design Academy Eindhoven ab und gründete im selben Jahr ihr Studio, das heute im Rotterdamer Hafen arbeitet. Ihr Werkzeug ist selten das Ornament und fast nie die komplizierte Form. Es sind Würfel, Säulen, Scheiben, Ringe. Die Komplexität liegt im Material: gegossenes Harz, Glas, Naturstein, Spiegel. Marcelis führt Licht so in diese Körper hinein, dass sie von innen zu glühen scheinen, und lässt Farbe nicht auf der Oberfläche sitzen, sondern im Volumen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Candy Cubes von 2014 zeigen das Prinzip in seiner reinsten Gestalt. Massive Harzblöcke in Apricot, Rosa und Flieder, an den Kanten heller, im Kern gesättigter, wirken wie verfestigtes Licht. Als Hocker funktionieren sie nebenbei auch. Verwandt sind die Totem Lights, vertikale Säulen aus Harz und Licht, oder die Hue Mirrors, deren Farbverläufe das Spiegelbild tönen. Die Grenze zwischen Möbel, Leuchte und Installation interessiert Marcelis erkennbar wenig. Ihr Werk reicht vom Unikat über das Serienprodukt für Industriepartner bis zur kulturellen Rauminstallation, ohne dass eine dieser Kategorien die anderen ausschließen müsste.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Kein Archiv, sondern Werkstatt</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellung vereint Arbeiten aus fünfzehn Jahren, darunter frühe Schlüsselwerke wie Tall Stripe, die Werkgruppe der Candy Cubes und Sunbeam Capture, eine gemeinsam mit dem Künstler Boris Acket realisierte Installation: Ein scharf gebündelter Lichtstrahl fällt in ein rundes Wasserbecken und bricht sich dort in Gold, Türkis und Weiß. Hinzu kommen Leuchten, Möbel und Spiegel sowie eine neue, eigens für Zürich entwickelte Rauminstallation.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Marcelis selbst wehrt sich gegen die naheliegende Lesart einer Werkschau. „Diese Ausstellung sollte kein Archiv vergangener Projekte sein, sondern vielmehr zeigen, wie ich arbeite und wie wir in meinem Studio mit Licht, Material und Farbe umgehen und diese spielerisch erforschen“, sagt sie. Entsprechend breiten Raum erhalten Materialstudien und Experimente: Harzmuster, Farbversuche, Testgüsse. Gerade diese Samples verraten, wie viel Verwerfung hinter der scheinbar mühelosen Präzision der fertigen Objekte steckt. Im Toni-Areal, wo nebenan Studierende an eigenen Versuchsreihen arbeiten, gewinnt diese Offenlegung des Prozesses eine eigene Pointe.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Unendlichkeit im Spiegelraum</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kuratiert von Damian Fopp, entfaltet sich die Schau als Parcours aus offenen und verdichteten Situationen. Zwei immersive Räume markieren die Höhepunkte. Ein mit IKEA Schweiz realisierter Lichttunnel, bestückt mit Leuchten aus der gemeinsamen Kollektion VARMBLIXT, vervielfacht sich durch Spiegelungen ins scheinbar Endlose. Eine bemerkenswerte Konstellation: Ein Produkt des schwedischen Möbelkonzerns wird im Museum zum Baustein einer Raumerfahrung, die auf genau jene Aura zielt, die man dem Serienprodukt gemeinhin abspricht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die zweite Installation, Mathmos Lava Columns, arbeitet mit raumhohen Lavalampen, die Marcelis für den britischen Hersteller Mathmos entworfen hat. Zwischen verspiegelten Wänden steigen und sinken die Wachsformationen vom Boden bis zur Decke; Licht und Bewegung lösen die Raumgrenzen auf. Dass ausgerechnet die Lavalampe, Inbegriff des Wohnzimmerkitschs der Sechzigerjahre, hier zur architektonischen Säule wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Marcelis scheint sie zu genießen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Szenografie als Fortsetzung des Werks</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausstellungsgestaltung stammt vom Studio Sabine Marcelis selbst. Sie greift geometrische Motive aus dem eigenen Formenvokabular auf und übersetzt sie in eine reduzierte, materialbasierte Szenografie mit präzise gesetzten Lichtakzenten. Das ist folgerichtig, denn bei Marcelis ist der Raum nie bloß Hintergrund. Ihre Arbeiten brauchen ihn als Resonanzkörper; Farbe, so formuliert es das Museum, „erscheint nicht als Oberfläche, sondern wirkt im Raum und verändert dessen Wahrnehmung“.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In der rohen, großmaßstäblichen Struktur der ehemaligen Molkerei trifft diese Haltung auf ein architektonisches Gegenüber, das selbst von Transformation handelt. Wo einst Milch in Stahltanks gekühlt, homogenisiert und abgefüllt wurde, wird nun Licht in Harz gefangen. Beide Vorgänge drehen sich, auf sehr unterschiedliche Weise, um die Veredelung eines flüchtigen Stoffes.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Programmatisch fügt sich die Ausstellung in die Reihe monografischer Schauen, mit denen das Museum für Gestaltung Zürich einflussreiche Positionen der Gegenwart würdigt: Jasper Morrison 2016, Formafantasma 2022, Tatiana Bilbao 2024. Begleitend erscheint bei Apartamento Publishing die Publikation „Making a Show“. Das Museum beschreibt Marcelis’ Entwürfe als sensorische Erlebnisse, bei denen Wahrnehmung selbst zur Funktion wird. Im Toni-Areal lässt sich prüfen, wie weit diese These trägt. Die Indizien sprechen für sie.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Leserinformation</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Sabine Marcelis: Light and Color</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Museum für Gestaltung Zürich, Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">30. Oktober 2026 bis 4. April 2027 (laut Medienmitteilung)</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Vernissage Donnerstag, 29. Oktober 2026, 19 Uhr, mit Übersetzung in Gebärdensprache (DSGS)</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr, Donnerstag 10 bis 20 Uhr, donnerstags ab 17 Uhr freier Eintritt</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Toni-Areal, ehemalige Toni-Molkerei (eröffnet 1977, Produktion bis 1999)</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Umbau: EM2N Architekten, Zürich; Wettbewerb 2005/06, Umbau 2011 bis 2014, Eröffnung September 2014</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nutzung: Zürcher Hochschule der Künste, zwei ZHAW-Departemente, Museum, Kultur, Wohnen</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Der Architekt, den keiner mehr braucht? Warum KI den Beruf zerlegt, aber nicht abschafft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2026 08:45:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Premium]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
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		<category><![CDATA[Bauen im Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsbild]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Generatives Design]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird künstliche Intelligenz Architektinnen und Architekten überflüssig machen? Die Frage ist falsch gestellt. KI ersetzt den Beruf nicht, sie zerlegt ihn: Entwurf, Zeichnung, Ausschreibung und Verantwortung lassen sich plötzlich voneinander trennen. Studien von BAK, RIBA und Anthropic zeigen, wo die Verschiebung ansetzt und was sie für Honorar, Nachwuchs und Haftung bedeutet. Entscheidend wird, wer künftig welchen Teil des Berufs besetzt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">BERUFSPRAXIS </strong>| Oktober 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Nicht ersetzt, sondern entkoppelt</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Künstliche Intelligenz macht Architektinnen und Architekten nicht überflüssig. Sie zerlegt den Beruf in Tätigkeiten und ordnet neu, was davon noch Gewicht hat.</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Frage, ob künstliche Intelligenz den Architektenberuf überflüssig macht, ist falsch gestellt. Sie unterstellt, dass ein Beruf als Ganzes verschwindet oder als Ganzes überlebt. So verläuft technologischer Wandel selten. Er zerlegt Berufe in einzelne Tätigkeiten, bewertet sie neu und setzt sie anders zusammen. Für Architektinnen und Architekten heißt das: Zur Disposition steht nicht der Beruf, sondern die Selbstverständlichkeit, mit der Entwurf, Zeichnung, Ausschreibung, Koordination und Verantwortung bisher in einer Hand lagen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie weit ist KI in den Büros tatsächlich angekommen?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen sprechen eher für Erprobung als für Umbruch. In der Architektenbefragung 2025 der Bundesarchitektenkammer, an der sich mehr als 15.600 Kammermitglieder beteiligten, gaben 29 Prozent an, KI-Werkzeuge im Büroalltag zu nutzen, meist noch in der Erprobungsphase. Eine Live-Umfrage des BVBS unter rund 400 Fachleuten aus Planung und Bau kam im Juni 2026 auf mehr als die Hälfte, ist allerdings nicht repräsentativ. Aufschlussreich ist, wo der Nutzen gesehen wird: 81 Prozent nennen Recherche, Textarbeit und Protokolle. In Großbritannien ist der Anteil der Büros mit KI-Einsatz laut RIBA AI Report binnen eines Jahres von 41 auf 59 Prozent gestiegen. KI ist im Planungsbüro angekommen, aber zuerst in der Verwaltung des Projekts, nicht im Entwurf.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was sagen die Studien über die Zukunft des Berufs?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Noch 2013 zählten Carl Benedikt Frey und Michael Osborne in ihrer vielzitierten Oxford-Studie den Architektenberuf mit einer Automatisierungswahrscheinlichkeit von knapp zwei Prozent zu den sichersten Berufen überhaupt. Mehr als zehn Jahre später fällt das Bild anders aus. Im März 2026 veröffentlichten Maxim Massenkoff und Peter McCrory für das KI-Unternehmen Anthropic eine Studie, die das theoretische KI-Potenzial von Berufen mit der tatsächlich beobachteten Nutzung vergleicht. Für Architektur und Ingenieurwesen ergibt sich nach einer Auswertung von Euronews ein theoretisches Potenzial von 85 Prozent, beobachtet wurden nur fünf Prozent. Eine steigende Arbeitslosigkeit in den Berufen mit der höchsten tatsächlichen Nutzung fanden die Autoren bisher nicht. Dort sank allerdings für 22- bis 25-Jährige die Rate, mit der sie eine Stelle finden, um 14 Prozent, ein knapp signifikanter Befund.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für den Infrastrukturbau erwarten der 2b AHEAD ThinkTank und die Beratung VIA IMC in ihrer Studie „Infrastrukturbau 2030“, dass der Planungsaufwand durch KI und generatives Design im Schnitt um 35 Prozent sinkt. Das ist eine Expertenschätzung, keine Messung. Die Lücke zwischen dem technisch Möglichen und dem gelebten Alltag ist dennoch keine Entwarnung. Sie beschreibt ein Zeitfenster, in dem der Berufsstand noch selbst bestimmen kann, wie er die Technik einsetzt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Welche Leistungen lassen sich automatisieren und welche nicht?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Blick auf das Leistungsbild nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zeigt, wo die Verschiebung ansetzt. Variantenstudien in der Vorplanung, Flächenberechnungen nach DIN 277, Mengenermittlungen, Leistungsverzeichnisse in der Leistungsphase 6 und die Dokumentation am Ende des Projekts sind regelbasiert und datenreich. Genau dort ist KI stark. Schwach ist sie, wo Anforderungen sich widersprechen und abgewogen werden muss: im Gespräch mit Bauherrschaft sowie Nutzerinnen und Nutzern, in der Verhandlung mit Genehmigungsbehörde, Denkmalpflege und Nachbarschaft, in der Entscheidung, welcher Kompromiss trägt. Hinzu kommt der Bestand. Umbau und Sanierung beginnen mit lückenhaften Plänen, unbekannten Konstruktionen und Überraschungen auf der Baustelle. Unstrukturierter kann ein Datensatz kaum sein, und gerade dort liegt künftig der größte Teil der Bauaufgaben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was passiert mit dem Honorar, wenn der Aufwand sinkt?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die HOAI bemisst das Honorar für Grundleistungen nach § 6 Absatz 1 HOAI anhand der anrechenbaren Kosten, des Leistungsbilds und der Honorarzone, nicht anhand der aufgewendeten Stunden. Sinkt der Aufwand, steigt kurzfristig die Marge. Langfristig ist das kein stabiler Zustand. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Tafelwerte nur noch Orientierungswerte. Das Honorar wird nach § 7 Absatz 1 HOAI in Textform vereinbart, fehlt eine solche Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz. Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden Effizienzgewinne früher oder später einpreisen wollen. Gleichzeitig wandert Wertschöpfung zu den Softwareanbietern: Die BAK-Befragung verweist schon heute auf erheblich steigende Softwarekosten durch verpflichtende Cloud- und Abomodelle. Der Berufsstand wird den Wert seiner Leistung künftig über Qualität und Verantwortung begründen müssen, nicht über Aufwand.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wo lernt der Nachwuchs künftig das Detail?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die vielleicht unterschätzte Folge betrifft die Ausbildung. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger haben das Detail bisher gelernt, indem sie Details gezeichnet, Anschlüsse durchdacht und Fehler korrigiert bekommen haben. Wenn genau diese Einstiegsaufgaben an Maschinen gehen, fehlt die Schule, in der sich Urteilskraft bildet. Wer ein KI-generiertes Detail prüfen soll, muss es selbst entwickeln können. Die Anthropic-Studie liefert dafür ein Warnsignal, wenn auch noch nicht aus der Architektur selbst: In Berufen, in denen KI bereits intensiv genutzt wird, finden junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger seltener eine Stelle. Die Architektur ist davon bislang kaum betroffen, weil die tatsächliche Nutzung gering ist. Steigt sie, kann sich das ändern. Büros, Hochschulen und Kammern sollten deshalb jetzt klären, wie Erfahrung entsteht, wenn die Routine wegfällt, aus der sie bisher gewachsen ist.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Schützt die Bauvorlageberechtigung den Beruf?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nur bedingt. Die Bauvorlageberechtigung, in Bayern nach Art. 61 BayBO, bindet die Unterschrift unter den Bauantrag an eine qualifizierte Person. Die Verantwortung des Entwurfsverfassers regelt Art. 51 BayBO, die Haftung folgt aus §§ 650p ff. BGB in Verbindung mit dem Werkvertragsrecht. Eine Unterschrift lässt sich nicht automatisieren. Ein Exklusivschutz für den Berufsstand ist das allerdings nicht, denn nach Art. 61 Absatz 2 BayBO sind auch eingetragene Bauingenieurinnen und Bauingenieure bauvorlageberechtigt. Und der Schutz kann zur Falle werden. Im RIBA AI Report rechnen nur 18 Prozent der Büros mit Jobverlusten, aber 44 Prozent befürchten, dass KI Menschen ohne ausreichende Fachkenntnis das Entwerfen ermöglicht. Das realistischere Risiko ist nicht der Ersatz, sondern die Reduktion: Ein Generalunternehmer oder eine Plattform plant mit KI „gut genug“, und die Architektin oder der Architekt liefert am Ende nur noch Unterschrift und Haftung. Ein Beruf, der sich auf seine Haftungsfunktion zurückzieht, hat seine Aufgabe bereits abgegeben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was folgt daraus für Büros und Kammern?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Arbeitsschwerpunkte verschieben sich vom Produzieren zum Urteilen: Aufgaben klären, Varianten bewerten, Ergebnisse prüfen, zwischen Interessen vermitteln, im Bestand Lösungen finden, für die es keine Vorlage gibt. Büros sollten KI konsequent dort einsetzen, wo sie entlastet, und die gewonnene Zeit in die frühen Leistungsphasen investieren, in denen über Qualität entschieden wird. Dazu gehört eine eigene Prüfkultur: Wer KI-Ergebnisse übernimmt, muss sie nachvollziehbar kontrollieren und dokumentieren. Für eine fehlerhafte Position im Leistungsverzeichnis haftet nicht das Werkzeug, sondern das Büro, das sie verschickt hat. Die Kammern sind gefordert, das Leistungsbild und seine Honorierung offensiv zu diskutieren, bevor andere es tun, und Fortbildung auf Urteilskraft statt auf Werkzeugbedienung auszurichten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architektinnen und Architekten werden nicht überflüssig. Aber sie werden sich entscheiden müssen, ob sie den Teil des Berufs besetzen, den KI nicht kann, oder den Teil verteidigen, den sie besser kann.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Vorarlberg lockert die Raumplanung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 12:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Orte]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Raumplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorarlberg]]></category>
		<category><![CDATA[Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG)]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorarlberg galt als Musterland der Raumplanung. Nun sollen Entwicklungspläne unverbindlich werden und Widmungen nach sechs Monaten als genehmigt gelten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">VORARLBERG </strong>| September 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Vorarlberg lockert die Raumplanung und riskiert den Massstab</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Vorarlberg galt als Musterland der Raumplanung. Nun sollen Entwicklungspläne unverbindlich werden und Widmungen nach sechs Monaten als genehmigt gelten.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die geplante Novelle des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes (RPG) nimmt ein Kernstück der Reform von 2019 zurück: Der räumliche Entwicklungsplan der Gemeinden soll keine verbindliche Verordnung mehr sein, sondern ein Konzept. Vorgestellt hat die ÖVP-FPÖ-Landesregierung das Vorhaben am 20. Juli 2026, die Begutachtung ist für den Herbst angekündigt. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fasst die Richtung in einem Satz zusammen: „Weniger Vorschriften, weniger aufsichtsbehördliche Genehmigungen durch das Land, mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden.“ Für ein Land, das lange als Musterschüler der österreichischen Raumplanung galt, ist das eine bemerkenswerte Kurskorrektur.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Rückenwind kommt aus den Rathäusern. Der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ) sagte bei der Präsentation, die Gemeinden hätten die Entlastung „sogar massiv gefordert“, weil das geltende Gesetz zu bürokratisch sei. Die Opposition reagierte scharf: Die Grünen sprachen von einer Attacke auf Umwelt und Böden, NEOS-Landessprecherin Claudia Gamon kritisierte, die Regierung kündige an, obwohl noch nichts auf dem Tisch liege. Beides trifft einen wunden Punkt, denn die Debatte wird geführt, bevor der Gesetzestext vorliegt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was sieht die Novelle des Raumplanungsgesetzes vor?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Paket, erarbeitet in einer Arbeitsgruppe aus Gemeinden, Interessenvertretungen und Fachabteilungen des Landes, enthält fünf zentrale Punkte. Die Auflagefrist für Planentwürfe sinkt von vier auf drei Wochen. Flächenwidmungspläne sollen künftig digital geführt werden. Ein „Verfahrenslotse“ beim Land soll Vorhaben vorab klären. Der räumliche Entwicklungsplan (REP) nach § 11 RPG entfällt als Verordnung und wird durch ein räumliches Entwicklungskonzept ersetzt. Und für die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Flächenwidmungsplänen gilt eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet das Land nicht binnen sechs Monaten, gilt der Plan als genehmigt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommen Änderungen mit wirtschaftlicher Stoßrichtung. Bestehende Betriebe sollen vor heranrückender Wohnbebauung geschützt werden, der Umbau von Einkaufszentren wird erleichtert, geringfügige Änderungen von Landesraumplänen sollen ohne Anhörung möglich sein. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg begrüßte das Paket im September 2026; Direktor Julian Fässler urteilte: „Die Richtung stimmt in wesentlichen Bereichen.“</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum ist der räumliche Entwicklungsplan gescheitert?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Um die Novelle zu verstehen, lohnt der Blick zurück. 2019 verschärfte Vorarlberg sein Raumplanungsrecht deutlich. Neu gewidmetes Bauland wurde befristet und mit einer Bebauungspflicht binnen sieben Jahren verbunden, im selben Jahr beschloss die Landesregierung das „Raumbild Vorarlberg 2030“ als erstes Leitbild für die räumliche Entwicklung des Landes. Jede der 96 Gemeinden sollte bis Ende 2022 einen REP vorlegen, der Siedlungsränder, Verdichtungszonen und Entwicklungsrichtungen für zehn bis fünfzehn Jahre festlegt. Der REP war damit die Leitplanke, an der sich jede spätere Umwidmung messen lassen musste.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Praxis blieb weit hinter dem Anspruch zurück. Im November 2023 hatten laut ORF Vorarlberg erst elf der 96 Gemeinden einen genehmigten Plan. Landesrat Marco Tittler (ÖVP), zuständig für Raumplanung, verwies damals auf ausgelastete Planungsbüros, knappes Personal in den Gemeinden und besonders schwierige Debatten über Siedlungsgrenzen in Orten unter 1.300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die NEOS kritisierten zugleich, in den genehmigten Plänen finde sich „nicht eine einzige Verdichtungszone“. Der REP scheiterte also doppelt: Er kam zu langsam, und wo er kam, fiel er oft zahm aus.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Man kann daraus zwei Schlüsse ziehen. Die Landesregierung folgert, das Instrument sei zu schwerfällig und gehöre entschlackt. Ebenso gut ließe sich folgern, dass Gemeinden für eine anspruchsvolle Planung mehr Unterstützung brauchen, nicht weniger Verbindlichkeit. Ein Konzept ohne Verordnungscharakter ist wie ein Wanderweg ohne Markierung: Wer ihn kennt, findet sich zurecht, alle anderen gehen, wohin es gerade bequem ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Mittelweg wäre denkbar. Das Gesetz könnte für das neue Entwicklungskonzept Mindestinhalte festschreiben, etwa verbindliche Siedlungsränder und ausgewiesene Verdichtungszonen, und die übrigen Inhalte der Gemeinde überlassen. Kleine Gemeinden könnten gemeinsame, regionale Konzepte erarbeiten, wie es in der Talschaft ohnehin gelebte Praxis ist, wenn es um Schulen, Wasser oder Verkehr geht. Und das Land könnte die Planungsleistungen stärker fördern, statt die Anforderungen zu senken. Keine dieser Varianten findet sich bisher in den öffentlich bekannten Eckpunkten.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie riskant ist die Genehmigungsfiktion?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die örtliche Raumplanung gehört nach Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden, das Land wacht als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit. Die Genehmigungsfiktion verschiebt dieses Gleichgewicht. Sie setzt das Land unter Zeitdruck, was Verfahren beschleunigen kann. Sie birgt aber die Gefahr, dass problematische Widmungen schlicht durch Fristablauf wirksam werden, wenn die Aufsicht personell überlastet ist. Deutschland kennt das Prinzip übrigens seit Langem: Nach § 6 Abs. 4 BauGB gilt die Genehmigung eines Flächennutzungsplans als erteilt, wenn die höhere Verwaltungsbehörde sie nicht binnen drei Monaten unter Angabe von Gründen ablehnt. Der Unterschied liegt im Maßstab: Dort prüft die Behörde gegen ein dichtes Bundesrecht, in Vorarlberg fiele mit dem verbindlichen REP gerade ein Prüfmaßstab weg.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Umstritten ist auch die Rolle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Nach der Darstellung von Tobias Bischofberger (ÖVP), Bürgermeister von Mellau, bereitet der Bürgermeister künftig vor, die Entscheidung bleibt bei der Gemeindevertretung. Die Grünen sehen das anders; ihr Raumplanungssprecher Bernie Weber warnte, künftig werde „im Hinterzimmer“ über den Boden entschieden. Ein veröffentlichter Begutachtungsentwurf, an dem sich diese Frage klären ließe, war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was bedeutet die Vorarlberger Wende für den Alpenraum?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Druck auf den Boden bleibt hoch. Nach einer Auswertung von <strong><span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="http://vol.at/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">http://VOL.AT</a></span></span></strong> vom September 2026 liegen in Vorarlberg rund 24,4 Millionen Quadratmeter gewidmetes, aber unbebautes Bauland, also etwa 2.440 Hektar. Das ist genug Reserve, um lange nach innen zu wachsen, wenn Gemeinden diese Flächen aktivieren, statt am Ortsrand neu zu widmen. Genau diese Steuerung sollte der REP leisten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Vorarlberg reiht sich damit in eine Bewegung ein, die derzeit durch Österreichs Westen läuft. Tirol hat Ende September 2026 sein Baurechts-Deregulierungsgesetz in Begutachtung geschickt, die Steiermark hat 2025 ihren Raumordnungsbeirat abgeschafft. Salzburg setzt mit seinem neuen Baukultur-Programm einen Gegenakzent. Verfahren zu beschleunigen, ist legitim, und die Klage über zähe Abläufe ist berechtigt. Doch Raumplanung ist keine Bürokratie, die sich beliebig entrümpeln lässt, sondern die einzige Instanz, die über Jahrzehnte denkt. Die Vorarlberger Baukünstler, jene Generation, die ab den 1960er-Jahren mit Holzbau, Genossenschaftsmodellen und Selbstbau den Ruf des Landes begründete, haben gezeigt, dass Qualität aus klaren Regeln und großer Freiheit zugleich entstehen kann. Das Land, das mit seiner Baukultur international Maßstäbe gesetzt hat, sollte in der Begutachtung zeigen, dass es auch bei der Planung des Raums Maßstäbe halten will.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Tirol entrümpelt die Bauordnung</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 12:37:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Orte]]></category>
		<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Deregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Tirol]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tirol streicht Bauvorschriften: 27 Erleichterungen, ein neuer Bestandsparagraf und offene Fragen zur Barrierefreiheit. Was die Reform taugt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">TIROL </strong>| September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Weniger Regeln, mehr Umbau: Tirol wagt die große Entrümpelung</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Tirol streicht Bauvorschriften: 27 Erleichterungen, ein neuer Bestandsparagraf und offene Fragen zur Barrierefreiheit. Was die Reform taugt.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Deregulierungsgesetz im Baurecht ist ein Sammelgesetz, das bestehende Bauvorschriften gezielt streicht oder lockert, um Verfahren zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Tirol hat ein solches Gesetz am 28. September 2026 in Begutachtung geschickt, also in das österreichische Stellungnahmeverfahren, in dem Kammern, Verbände und Gemeinden einen Entwurf kommentieren können. Das Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz der ÖVP-SPÖ-Landesregierung enthält 27 Erleichterungen in fünf Landesgesetzen, vier Verordnungen sollen folgen. Der Tiroler Landtag soll noch 2026 beschließen. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) spricht von einer Zäsur: „Erstmals werden beim Baurecht Regeln und Vorgaben in großem Stil vereinfacht und zurückgenommen.“</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Vorausgegangen war ein Grundsatzbeschluss der Landesregierung vom 15. August 2026, der Reformbedarf in 15 Bereichen benannte, von der Barrierefreiheit über Stellplätze und Prüfintervalle bis zum Brandschutz. Das Paket ergänzt die Wohnbaumaßnahmen, die das Land unter dem Titel „Daheim in Tirol“ bündelt. Der Druck ist verständlich: Laut Statistik Austria kostete eine Eigentumswohnung in Tirol 2025 durchschnittlich 4.965 Euro pro Quadratmeter, rund 800 Euro mehr als im österreichischen Schnitt. Jede Norm, die ein Projekt verteuert, landet am Ende in Miete oder Kaufpreis.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was ändert sich im Tiroler Baurecht konkret?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Betroffen sind die Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022), das Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022), das Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz, das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz sowie das Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz. Viele Punkte sind klein, einige lösen alltägliche Konflikte. Paketabholstationen fallen künftig nicht mehr unter die Bauordnung. Beschattungselemente dürfen in die Mindestabstände ragen, also in jene Zone zur Grundstücksgrenze, die in Deutschland als Abstandsfläche geregelt ist. Für thermische Sanierungen gelten großzügigere Toleranzen: Die Dämmung darf bis zu 30 Zentimeter in die Mindestabstände reichen und die zulässige Gebäudehöhe um bis zu 40 Zentimeter überschreiten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bei den technischen Vorschriften erlaubt der Entwurf aufgeständerte offene Balkone, vereinfacht die Sicherheitsbeleuchtung und lockert den Brandschutz für Batterieräume bis 100 Kilowatt. Garagen an der Grundstücksgrenze sollen ohne Brandschutzsachverständige genehmigt werden können. Gasheizungen müssen nur noch alle zwei Jahre überprüft werden, biogene und fossile Feuerungsanlagen bis 100 Kilowatt alle vier Jahre, Aufzüge alle zwei bis drei statt jedes Jahr. Für Mitarbeiterwohnhäuser, in Tirol vor allem Personalunterkünfte der Tourismusbetriebe, sinkt die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze. Die Begründung liefert Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ): Leistbares Wohnen entscheide sich „auch bei den Kosten des Bauens“.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum ist der neue Bestandsparagraf der eigentliche Kern?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Von den 27 Maßnahmen betreffen 14 den Gebäudebestand, und hier liegt die eigentliche Neuerung. Erstmals unterscheidet das Tiroler Baurecht systematisch zwischen Neubau und Bestand. Ein Ausnahmeparagraf erlaubt bei Umbau und Sanierung ein Abweichen von den technischen Vorgaben, solange das ursprüngliche Anforderungsniveau des Bestands nicht verschlechtert wird. Darüber hinaus sind Abweichungen zulässig, wenn die Einhaltung „technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich“ oder zum Schutz der Eigenart des Gebäudes erforderlich ist. Das betrifft Raumhöhen, Fenstergrößen, Belüftung, Fluchtwege, Treppen, Rampen, Aufzüge und Absturzsicherungen. Der Zusatz zum Schutz der Eigenart des Gebäudes ist mehr als eine Fußnote: Er gibt Baubehörden, in Tirol meist die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, erstmals eine ausdrückliche Grundlage, historische Proportionen, Holzstuben oder niedrige Gewölbe nicht dem Neubaustandard zu opfern, auch wenn kein Denkmalschutz besteht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Gedanke ist vertraut aus der Welt der Oldtimer: Niemand verlangt von einem Fahrzeug aus den 1960er-Jahren Airbags, wohl aber, dass es so sicher bleibt wie bei seiner Zulassung. Für das Bauen im Bestand ist das ein Befreiungsschlag. Wer ein Bauernhaus, einen Stadel oder ein Nachkriegswohnhaus umbaut, scheiterte bisher oft an Vorschriften, die für den Neubau geschrieben wurden. Jeder Umbau, der so zustande kommt statt eines Abrisses, erhält graue Energie, also die bereits in Beton, Ziegel und Holz gebundene Herstellungsenergie. Niederösterreich hat mit seiner seit 1. März 2026 geltenden Bauordnung einen ähnlichen Weg eingeschlagen und erleichtert Aufstockungen und Umnutzungen bei Gebäuden, die vor Februar 2015 genehmigt wurden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wer zahlt den Preis für die Vereinfachung?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die heikelste Stelle betrifft die Barrierefreiheit. Der Entwurf sieht Erleichterungen für Gebäude vor, die durch Zu- oder Umbau oder durch eine Änderung des Verwendungszwecks zu einer Wohnanlage werden. Gerade solche Projekte schaffen neuen Wohnraum in einer alternden Gesellschaft. Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, und die ÖNORM B 1600 beschreibt seit Jahren, wie barrierefreies Bauen technisch gelingt. Was beim Umbau nicht eingebaut wird, muss später teurer nachgerüstet werden oder zwingt Menschen zum Umzug. Hier braucht der Entwurf eine klare Untergrenze, etwa für stufenlose Zugänge.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt. Erst am 7. Juli 2026 trat in Tirol eine Novelle in Kraft, mit der das Land die europäische Gebäuderichtlinie, die Richtlinie (EU) 2024/1275, umsetzte; seit 16. Juli gelten neue Technische Bauvorschriften 2026 samt Datenbanken für Energieausweise und Renovierungspässe. Binnen drei Monaten kommen also Pflichten hinzu und fallen andere weg. Das ist kein Widerspruch, zeigt aber, dass Deregulierung in einem von Brüssel mitbestimmten Rechtsgebiet an Grenzen stößt. Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) betont: „Entbürokratisierung bedeutet dabei nicht weniger Qualität und Sicherheit, sondern mehr Effizienz.“ Stellungnahmen der Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Tirol und Vorarlberg sowie der Behindertenverbände waren bis Redaktionsschluss öffentlich nicht bekannt. Die Begutachtung ist der Ort, an dem sich zeigen muss, ob dieser Anspruch hält.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was bedeutet der Tiroler Kurs für den Alpenraum?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Tirol steht nicht allein. Die Steiermark hat 2025 mit ihrem ersten Deregulierungsgesetz unter anderem den Raumordnungsbeirat abgeschafft, Vorarlberg will die verpflichtenden räumlichen Entwicklungspläne der Gemeinden durch unverbindliche Konzepte ersetzen. In Bayern hat das Erste Modernisierungsgesetz die Bayerische Bauordnung (BayBO) zum 1. Januar 2025 entschlackt, am 1. Oktober 2025 folgten Änderungen im Stellplatzrecht. Und in Deutschland läuft seit Jahren die Debatte um den Gebäudetyp E, der einfacheres Bauen jenseits der anerkannten Regeln der Technik ermöglichen soll.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Salzburg geht zur gleichen Zeit einen anderen Weg und hat im September 2026 ein Baukultur-Programm beschlossen. Beides schließt sich nicht aus. Weniger Normen bedeuten nicht automatisch weniger Qualität, wohl aber mehr Verantwortung bei Planerinnen und Planern, Bauherren und Baubehörden. Die Davos-Erklärung der europäischen Kulturministerinnen und Kulturminister von 2018 hat hohe Baukultur zum gemeinsamen politischen Ziel erklärt, und dieses Ziel erreicht kein Land allein durch das Streichen von Paragrafen. Tirols Bestandsparagraf ist ein kluger Baustein, der Umbau statt Abriss erleichtert. Ob das Gesamtpaket gelingt, entscheidet sich an der Barrierefreiheit und daran, ob die gewonnene Freiheit in bessere Architektur fließt oder nur in günstigere Bauten.</p>
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		<title>Alpines Bauen in Salzburg: Der digitale Zwilling kennt den Starkregen, der Bauschutt sucht noch seinen Weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 12:17:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Orte]]></category>
		<category><![CDATA[Alpines Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaanpassung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreislaufwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Starkregen am Hang, Bauschutt im Tal: Am 8. Oktober 2026 fragt das Fachsymposium „Brennpunkt Alpines Bauen“ in Salzburg, wie Gemeinden klimafit, digital und zirkulär planen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Salzburg </strong>| September 2026</p>
<h1><span style="color: #993300;"> Wie sich Alpengemeinden auf das Extremwetter vorbereiten</span></h1>
<p>Alpines Bauen bezeichnet das Planen und Bauen unter den besonderen Bedingungen des Gebirgsraums: steile Topografie, knappe Siedlungsflächen, Naturgefahren und ein Klima, das sich hier rund doppelt so schnell erwärmt wie im globalen Mittel. Genau diesen Bedingungen widmet sich das Fachsymposium „Brennpunkt Alpines Bauen 2026“, zu dem die Innovation Salzburg GmbH am 8. Oktober 2026 ins WIFI Salzburg am Julius-Raab-Platz lädt. Das Motto „Zukunft Bauen und Planen: klimafit, digital und zirkulär“ klingt nach dem üblichen Dreiklang. Das Programm zeigt jedoch, dass die Werkzeuge längst existieren. Der Engpass liegt woanders, nämlich in den Rathäusern kleiner Gemeinden und in einem Rechtsrahmen, der Kreislaufwirtschaft verlangt, ohne sie wirtschaftlich attraktiv zu machen.</p>
<h2><span style="color: #993300;">Warum braucht der Alpenraum ein eigenes Bauforum?</span></h2>
<p>Wer in Innsbruck, Bischofshofen oder Berchtesgaden baut, plant mit anderen Parametern als in der Münchner Schotterebene. Wildbäche, Hangwasser und Lawinenstriche begrenzen das Bauland, Grundstücke sind teuer und selten eben, und die Mehrzahl der Kommunen ist klein. Das Land Salzburg zählt 119 Gemeinden, viele davon mit wenigen tausend Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Bauamt, das aus zwei oder drei Personen besteht. Zugleich kennt der Alpenraum eine Bautradition, die Ressourcen stets knapp kalkulierte: Holzbau, wiederverwendete Balken, Material vom Hang.</p>
<p>Das Symposium „Brennpunkt Alpines Bauen“ findet seit mehr als zehn Jahren statt, anfangs getragen von der Zukunftsagentur Bau, heute von Innovation Salzburg im Verbund mit Partnern aus Bayern. Zu ihnen zählen das Förderprogramm Interreg Bayern-Österreich, die Technische Universität München (TUM), Bayern Innovativ, die Fachhochschule Salzburg sowie die Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Oberösterreich und Salzburg; die Initiative Architektur Salzburg tritt als Kooperationspartnerin auf. Die Konstellation ist bemerkenswert, weil sie die Staatsgrenze an der Saalach als das behandelt, was sie planerisch ist: eine Verwaltungslinie quer durch einen gemeinsamen Naturraum.</p>
<h2><span style="color: #993300;">Was kann ein digitaler Zwilling für eine Gemeinde leisten?</span></h2>
<p>Der erste Programmblock kreist um Klimaanpassung, und sein Kern ist das Interreg-Projekt Twin4Clim. Es läuft von Januar 2025 bis Januar 2028, geleitet von der Forschungsgruppe iSPACE der Research Studios Austria gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Geoinformatik der TUM, Bayern Innovativ und Innovation Salzburg. Caroline Atzl (iSPACE) und Marija Knezevic (TUM) stellen das Vorhaben vor. Twin4Clim entwickelt urbane digitale Zwillinge, also dreidimensionale Datenmodelle einer Gemeinde, in denen sich Gebäude, Gelände, Kanalnetz und Grünflächen verknüpfen und simulieren lassen. Pilotgemeinden sind St. Martin bei Lofer im Pinzgau, Kirchanschöring im Landkreis Traunstein und die Stadt Salzburg.</p>
<p>Die Leitfrage ist konkret: Wie viel Nachverdichtung verträgt ein Ortsteil, wenn der nächste Starkregen kommt? Ein digitaler Zwilling funktioniert dabei wie ein Flugsimulator für den Bebauungsplan. Er zeigt, wohin Oberflächenwasser fließt, wenn eine Wiese versiegelt wird, und welche Baumpflanzung eine Hitzeinsel entschärft, bevor der Gemeinderat entscheidet. Rechtlich trifft das Werkzeug auf zwei unterschiedliche Systeme. In Salzburg verankert das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009) die Planung im Räumlichen Entwicklungskonzept, im Flächenwidmungsplan und im Bebauungsplan; die Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung stützen sich auf § 11 Forstgesetz 1975. In Bayern verpflichtet § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) die Bauleitplanung auf Klimaschutz und Klimaanpassung, § 1a Abs. 5 BauGB konkretisiert diesen Auftrag. Twin4Clim setzt mit dem Rahmenwerk Smart District Data Infrastructure (SDDI) auf gemeinsame Datenstandards, damit Ergebnisse diesseits und jenseits der Grenze vergleichbar bleiben.</p>
<p>Ergänzend sprechen Daniel Heidenthaler (FH Salzburg) über Gebäude als Energiespeicher, Max Reisinger (Klimabündnis Oberösterreich) über praxistaugliche Werkzeuge für Gemeinden und Oliver Konrad über das Klimainformationssystem der Stadt Graz. Hier liegt der kritische Punkt des gesamten Ansatzes. Ein digitaler Zwilling ist nur so gut wie seine Daten und nur so wirksam wie das Personal, das ihn pflegt. Wo Kanalkataster lückenhaft sind und niemand im Bauamt Zeit für Modellpflege hat, droht Scheingenauigkeit in bunten Farben. Die Frage nach dauerhaftem Betrieb, Datenhoheit und Kosten nach Projektende 2028 gehört deshalb auf die Bühne, nicht in die Fußnote.</p>
<h2><span style="color: #993300;">Wie kommt das Baumaterial zurück in den Kreislauf?</span></h2>
<p>Der zweite Block widmet sich Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft, und er ist bewusst praxisnah besetzt. Erich Kotroczo (Cloud NYNE GmbH) spricht über digitale Bestandsdaten, die Grundlage jedes Rückbaus, der mehr sein soll als Abriss. Florian Hinterholzer und Christoph Eder widmen sich dem Recycling von Wärmedämmverbundsystemen, jenem Fassadenaufbau aus verklebtem Dämmstoff, Armierung und Putz, der seit den 1970er Jahren millionenfach verbaut wurde und sich kaum sortenrein trennen lässt. Stefan Steinlechner berichtet über Baustellenrecycling bei Wienerberger, Thomas Moosbrugger über Holzbau-Recycling bei der Rubner Holding aus Südtirol.</p>
<p>Der österreichische Rechtsrahmen ist dabei strenger als oft angenommen. Die Recycling-Baustoffverordnung (RBV) verlangt in den §§ 4 bis 6 vor Abbruch eine Schad- und Störstofferkundung, einen geordneten Rückbau und die Trennung der Abfälle. Ab 750 Tonnen Bau- und Abbruchabfällen ist eine orientierende Erkundung nach ÖNORM B 3151 Pflicht, ab 3.500 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt eine umfassende nach ÖNORM EN ISO 16000-32. In Deutschland regelt seit dem 1. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) den Einsatz mineralischer Recyclingbaustoffe. Beide Systeme ordnen den Abfall, machen den Wiedereinsatz aber noch nicht zum wirtschaftlichen Normalfall. Primärrohstoffe bleiben billig, Zwischenlager fehlen, und Haftungsfragen schrecken Planerinnen und Bauherren ab.</p>
<p>Aus Sicht der Baukultur gehört an den Anfang dieser Kette ohnehin eine andere Frage: ob überhaupt abgerissen werden muss. Die graue Energie eines bestehenden Gebäudes ist verbraucht, sie amortisiert sich nur durch Weiternutzung. Recycling ist die zweitbeste Lösung, Bestandserhalt die erste. Das Vorjahressymposium an der FH Salzburg hatte diesen Gedanken um eine kulturelle Dimension erweitert; im Rückblick von Bayern Innovativ heißt es: „Nachhaltiges Bauen ist nicht nur technisches Engineering, es ist auch Kultur, Gestaltung und Identität.“ Im Programm 2026 kommt diese gestalterische Perspektive auffällig kurz. Architektinnen und Architekten stehen nicht auf der Rednerliste.</p>
<h2><span style="color: #993300;">Was bedeutet das für Planende diesseits der Grenze?</span></h2>
<p>Für bayerische Büros ist das Symposium mehr als ein Blick ins Nachbarland. Kirchanschöring liegt im Landkreis Traunstein, die Ergebnisse von Twin4Clim sollen ausdrücklich auf weitere Gemeinden übertragbar sein, und die Bayerische Bauordnung (BayBO) kennt vergleichbare Herausforderungen beim Bauen am Hang. Wer in Oberbayern Bebauungspläne vorbereitet, wird Klimaanpassung künftig nicht mehr allein mit Gutachten, sondern mit simulierbaren Modellen begründen müssen. Wer im Bestand plant, wird Rückbaukonzepte und Materialpässe früher in die Leistungsphasen einbinden.</p>
<p>Das Symposium ist kostenfrei und richtet sich an Gemeinden, Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette, Forschungseinrichtungen sowie Architektinnen und Ingenieure. Nach den beiden Blöcken folgen von 18 bis 19 Uhr Diskussion und Networking. Ob aus diesem Austausch mehr entsteht als ein weiterer Werkzeugkasten, hängt davon ab, ob Politik und Verwaltung die Instrumente dauerhaft finanzieren. Der Alpenraum hat die Daten, die Tradition und die Forschung. Was ihm fehlt, ist die Selbstverständlichkeit, beides zusammenzudenken: das Wasser, das den Hang herunterkommt, und das Material, das im Tal auf der Deponie landet.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []"><span style="color: #993300;">Leserinfo</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Veranstaltung</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Fachsymposium „Brennpunkt Alpines Bauen 2026“, Motto „Zukunft Bauen und Planen: klimafit, digital und zirkulär“<a href="https://www.innovation-salzburg.at/veranstaltung/fachsymposium-brennpunkt-alpines-bauen-2026/" target="_blank" rel="noopener"> https://www.innovation-salzburg.at/veranstaltung/fachsymposium-brennpunkt-alpines-bauen-2026/</a></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Datum und Zeit</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Donnerstag, 8. Oktober 2026, 14 bis 19 Uhr (Block A 14.15 bis 15.45 Uhr, Block B 16.30 bis 18 Uhr, anschließend Diskussion und Networking)</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Ort</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">WIFI Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Veranstalter</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Innovation Salzburg GmbH, im Rahmen von Interreg Bayern-Österreich; Kooperationspartnerin Initiative Architektur Salzburg</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Eintritt</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kostenfrei, Anmeldung über das Online-Formular auf <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="http://innovation-salzburg.at/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">http://innovation-salzburg.at</a></span></span> erforderlich</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Zielgruppe</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Gemeinden, Planerinnen und Planer, Unternehmen der Bauwirtschaft, Forschung, Studierende</p>
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		<title>Bauherrschaft als Haltung: 23 Nominierte für den ZV-Bauherr:innenpreis 2026</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 10:51:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unterwegs]]></category>
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		<category><![CDATA[ZV Österreich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus 132 Einreichungen hat die ZV 23 Projekte für den Bauherr:innenpreis 2026 nominiert. Was sie verbindet, ist nicht der Stil, sondern die Haltung ihrer Bauherrschaft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/bauherrschaft-als-haltung-23-nominierte-fuer-den-zv-bauherrinnenpreis-2026/">Bauherrschaft als Haltung: 23 Nominierte für den ZV-Bauherr:innenpreis 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Praxis / Österreich </strong>| September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die Macht der Auftraggebenden: Warum Österreich seine Bauherrinnen und Bauherren feiert</strong></span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Aus 132 Einreichungen hat die ZV 23 Projekte für den Bauherr:innenpreis 2026 nominiert. Was sie verbindet, ist nicht der Stil, sondern die Haltung ihrer Bauherrschaft.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In Österreich gibt es seit 1967 einen Architekturpreis, der nicht in erster Linie Architektinnen und Architekten ehrt, sondern jene, die Architektur überhaupt erst möglich machen. Der Bauherr:innenpreis der Zentralvereinigung der Architekt:innen Österreichs (ZV) zeichnet Auftraggeberinnen und Auftraggeber aus, die gemeinsam mit ihren Planenden Außergewöhnliches realisiert haben. Für die Ausgabe 2026 stehen die Nominierungen fest: 23 Projekte aus 132 Einreichungen, verteilt über alle neun Bundesländer. Über die Preise entscheidet eine Hauptjury mit Katharina Benjamin aus Leipzig, Sonja Hohengasser aus Spittal an der Drau und Lukas Imhof aus Zürich. Verliehen werden die Preise am 23. Oktober in der Helmut List Halle in Graz.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie kommt ein Projekt auf die Liste?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Verfahren ist zweistufig und deutlich aufwendiger als bei den meisten Architekturpreisen. In der ersten Stufe besuchen 27 Nominierungsjurorinnen und Nominierungsjuroren die eingereichten Projekte vor Ort, drei für jedes Bundesland, alle ehrenamtlich. Jedes Land darf höchstens drei Bauten in die Endrunde schicken. Erst danach entscheidet die dreiköpfige Hauptjury über die Preise. Bewertet werden architektonische Qualität, innovative Ansätze und der Beitrag zum Lebensumfeld, ausdrücklich aber auch die Intensität der Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft und Planung. Zugelassen waren Projekte, die in den vergangenen drei Jahren entstanden sind.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Resonanz wächst. 2025 gingen 112 Einreichungen ein, 24 Projekte wurden nominiert, sieben ausgezeichnet. In diesem Jahr sind es rund 20 Einreichungen mehr. Bemerkenswert ist der Aufwand dahinter: Bevor überhaupt nominiert wird, haben Fachleute jedes eingereichte Projekt vor Ort gesehen. Wo viele Award-Formate nach Renderings und Portfoliomappen urteilen, zählt hier, wie ein Gebäude im Alltag funktioniert.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wer baut hier eigentlich?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bandbreite zeigt sich bei den Bauaufgaben ebenso wie bei den Bauherrschaften. Im burgenländischen Güssing hat die landeseigene PEB Projektentwicklung Burgenland GmbH einen Schulcampus für Volksschule, Allgemeine Sonderschule und Zentralmusikschule errichtet. Der Entwurf von Pichler &amp; Traupmann ging aus einem Wettbewerb hervor. Eine zweigeschossige Halle mit Bibliothek und Sitzstufen dient als Aula und Bühne, großzügige Terrassen vor den Klassenräumen werden zum Unterricht im Freien genutzt. Fertiggestellt wurde der Campus im August 2024, eröffnet im Oktober, investiert wurden rund 17 Millionen Euro.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am anderen Ende des Spektrums steht Lehm Ton Erde in Schlins. Hier ist der Lehmbaupionier Martin Rauch mit seinem Unternehmen Bauherr, Planer und Produzent zugleich. An die 2021 errichtete Werkhalle, in der vorgefertigte Stampflehmwände entstehen, schließt seit 2026 ein dreigeschossiges Bürogebäude aus tragendem Stampflehm an, rund 680 Quadratmeter groß und über sechs Jahre entwickelt. Planung, Produktion, Werkstatt und Forschung liegen nun unter einem Dach. Das Ensemble ist Firmensitz und gebautes Argument für das eigene Material in einem.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In der Wiener Donaustadt haben die Bauträger migra und BWS-Gruppe mit AllesWirdGut und Gerner Gerner Plus die „Rote Emma“ realisiert: 360 geförderte Wohnungen in Holz-Hybrid-Bauweise aus industriell vorgefertigten Modulen, dazu 44 Einheiten des Frauenwohnprojekts ro*sa, ein Kindergarten, Gemeinschaftsräume und Urban Farming auf den Dächern. Elf Organisationen sind im Quartier untergebracht. Investiert wurden rund 90 Millionen Euro, davon 35 Millionen Euro Förderung der Stadt Wien.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Und dann ist da die Villa Beer, das 1931 von Josef Frank und Oskar Wlach errichtete Wohnhaus in Hietzing. Die Villa Beer Foundation um Lothar Trierenberg hat das Haus für fünf Millionen Euro erworben und für rund zehn Millionen Euro instand setzen lassen. Stadt Wien und Bundesdenkmalamt beteiligten sich mit Förderungen. Seit März 2026 ist das Haus öffentlich zugänglich, als Ausstellungsort, Archiv und Gästehaus für Forschende. Das Motto „Berühren erlaubt!“ beschreibt eine Haltung, die ein Baudenkmal nicht einfriert, sondern nutzbar macht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dazwischen liegen ein Rathausquartier in Hohenems, eine Kinderkrippe in Gabersdorf, eine Aufbahrungsstube mit Widum im Tiroler Bergdorf Mathon, ein Konzertsaal in Prein an der Rax, ein Weingut in Röschitz, zwei Bauernhöfe und eine erweiterte Kulturbackstube in Innsbruck. Das Spektrum der Bauherrschaften reicht vom Landesunternehmen über gemeinnützige Bauträger und Stiftungen bis zu privaten Betrieben.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was macht eine gute Bauherrschaft aus?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Liest man die 23 Projekte nebeneinander, zeichnen sich drei Eigenschaften ab. Die erste ist die Wahl eines Verfahrens, das Qualität überhaupt hervorbringen kann. Güssing ist das Ergebnis eines Wettbewerbs. In Deutschland verpflichtet § 78 Absatz 2 VgV öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte, bei Aufgaben im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung zu prüfen, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll, und diese Entscheidung zu dokumentieren. Eine Prüfpflicht baut noch kein gutes Haus. Sie zwingt aber dazu, die Entscheidung bewusst zu treffen und zu begründen, und genau darin liegt der Kern guter Bauherrschaft.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die zweite Eigenschaft ist Ausdauer über den Moment der Auftragsvergabe hinaus. Wenn Sanierungskosten doppelt so hoch ausfallen wie der Kaufpreis, wie bei der Villa Beer, oder wenn eine alte Hofstelle saniert und wiederaufgebaut wird, wie in Schleedorf, dann trägt nicht der Entwurf das Projekt, sondern die Bauherrschaft, die an ihm festhält.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die dritte ist ein Verständnis des Bauens als Beitrag zum Gemeinwesen. Ein Wohnquartier, das einen Kindergarten, ein Frauenwohnprojekt und Erwachsenenbildung aufnimmt, ein Ensemble aus Widum und Aufbahrungsstube in einem Tiroler Bergdorf, dem dieselbe Sorgfalt gilt wie einem Rathaus: Solche Entscheidungen fallen lange vor dem ersten Strich im Plan. Die ZV bringt es selbst auf den Punkt, wenn sie Baukultur als Kultur der Bauherrschaft beschreibt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum lohnt der Blick aus Deutschland nach Österreich?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch Deutschland kennt einen Bauherrenpreis. Der Deutsche Bauherrenpreis von GdW, BDA und Deutschem Städtetag wird seit 1986 ausgelobt und wurde im Juni 2026, im 40. Jahr seines Bestehens, in Berlin verliehen: 176 Einreichungen, 30 Nominierungen, fünf Preise und drei Sonderpreise. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Wohnungsbau und auf dem Nachweis, dass hohe Qualität und tragbare Kosten zusammengehen. Der österreichische Preis setzt breiter an. Er stellt eine Aufbahrungsstube neben eine Sportarena und behandelt die Bauherrschaft ausdrücklich als kulturellen Akteur.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Architektinnen und Architekten in Deutschland ist das mehr als eine Randnotiz. Wie unser Beitrag zur Konjunktur der Planungsbüros gezeigt hat, ist der durchschnittliche Auftragsbestand der Architekturbüros von 11,5 auf 10,0 Monate gesunken, und öffentliche Planungsausschreibungen gingen 2025 um rund 5 Prozent zurück. Umso wichtiger wird die Frage, wer Aufträge vergibt und wie. Gute Bauherrinnen und Bauherren entstehen nicht von selbst. Sie brauchen Beispiele, an denen sie sich messen können, und öffentliche Anerkennung, wenn sie mehr riskieren als das Minimum.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bleibt bis zum 23. Oktober?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wie viele Preise die Hauptjury vergibt, entscheidet sie selbst. Schon die Nominierung ist eine Auszeichnung, und die Projekte werden anschließend in der Wanderausstellung „BHP Unterwegs“ gezeigt. Wer mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern über Verfahren, Budgets und Ambitionen spricht, findet in der Liste der 23 ein handfestes Argument: Baukultur ist kein Zufallsprodukt gelungener Entwürfe. Sie beginnt mit der Entscheidung, gut bauen zu wollen.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Weitere Informationen:</span></h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">●      ZV: Bauherr:innenpreis 2026: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://zv-architekten.at/bauherrenpreis/bauherr-innenpreis-2026" data-inline-card="" data-card-data="">https://zv-architekten.at/bauherrenpreis/bauherr-innenpreis-2026</a></span></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/bauherrschaft-als-haltung-23-nominierte-fuer-den-zv-bauherrinnenpreis-2026/">Bauherrschaft als Haltung: 23 Nominierte für den ZV-Bauherr:innenpreis 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Tag des Denkmals: Geschützt ist die Ausnahme</title>
		<link>https://baukunst.art/tag-des-denkmals-geschuetzt-ist-die-ausnahme/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 10:35:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Denkmalschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtbild]]></category>
		<category><![CDATA[Welterbe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Tag des Denkmals zeigt, was geschützt ist. Doch nur 1,8 Prozent der Gebäude Österreichs stehen unter Denkmalschutz. Über den Rest entscheiden Bauordnungen und Politik.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/tag-des-denkmals-geschuetzt-ist-die-ausnahme/">Tag des Denkmals: Geschützt ist die Ausnahme</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Politik / Österreich </strong>| September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wien reißt ab, die UNESCO winkt durch</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Der Tag des Denkmals zeigt, was geschützt ist. Doch nur 1,8 Prozent der Gebäude Österreichs stehen unter Denkmalschutz. Über den Rest entscheiden Bauordnungen und Politik.</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Denkmalschutz bezeichnet in Österreich den rechtlichen Schutz der von Menschen geschaffenen Gegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt; so definiert es § 1 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG). Am 27. September 2026 lud das Bundesdenkmalamt zum Tag des Denkmals, das Motto lautete „Denkmale: Wert für alle“. Es verspricht mehr, als das Gesetz halten kann.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was schützt das Denkmalschutzgesetz tatsächlich?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Österreich folgt dem konstitutiven Prinzip. Ein Gebäude wird nicht dadurch zum Denkmal, dass es bedeutend ist, sondern erst durch einen Bescheid des Bundesdenkmalamts oder, bei Objekten im Eigentum von Gebietskörperschaften und gesetzlich anerkannten Kirchen, die in einer Verordnung nach § 2a DMSG erfasst sind, kraft gesetzlicher Vermutung nach § 2 DMSG. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) geht den umgekehrten Weg: Dort genügt die Denkmaleigenschaft selbst, die Denkmalliste bildet sie nach Art. 2 BayDSchG nur nachrichtlich ab.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ist der Schutz einmal ausgesprochen, reicht er weit. § 4 DMSG verbietet ohne Bewilligung die Zerstörung und jede Veränderung, die Bestand, überlieferte Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte. Geschützt ist im Grundsatz das ganze Objekt, vom Dachstuhl über die Stuckdecke bis zum Terrazzoboden. Eine Teilunterschutzstellung, etwa nur von Fassade und Stiegenhaus, ist möglich, muss aber im Bescheid präzise umrissen sein. Solche Veränderungen bedürfen einer Bewilligung nach § 5 DMSG.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Novelle des Gesetzes (BGBl. I Nr. 41/2024), seit 1. September 2024 in Kraft, hat den Schutz verschärft. Eigentümerinnen und Eigentümer trifft nun eine ausdrückliche Erhaltungspflicht, die dem gezielten Verfallenlassen entgegenwirken soll. Ensembles lassen sich in einem beschleunigten Verordnungsverfahren schützen, im Bundesdenkmalamt koordiniert eine eigene Stelle die Welterbe-Agenden, und seit 2024 stehen jährlich 6 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel bereit (Bundesdenkmalamt, 2024).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die intellektuelle Grundlage dieses Systems ist österreichisch. Alois Riegl unterschied 1903 in „Der moderne Denkmalkultus“ zwischen historischem Wert und Alterswert und verfasste den Text als Einleitung zu einem Gesetzesentwurf, der erst zwei Jahrzehnte später im DMSG von 1923 Gestalt annahm. Heute schützt das Gesetz den Wert des Einzelobjekts mit bemerkenswerter Präzision. Den Zusammenhang, in dem dieser Wert entsteht, schützt es nicht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie viel der gebauten Geschichte fällt überhaupt darunter?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ende 2023 standen rund 39.000 Gebäude unter Denkmalschutz, etwa 1,8 Prozent des österreichischen Gebäudebestands (ORF, 28. Dezember 2023). Die übrigen gut 98 Prozent, darunter der Großteil der Gründerzeitviertel, der bäuerlichen Hauslandschaften und der Nachkriegssiedlungen, unterliegen allein dem Baurecht der Länder. Ortsbild, Sichtachsen, Umgebung und Nutzung sind keine Kategorien des DMSG; sie sind Sache der Bauordnungen, der Schutzzonen und der Ortsbildgesetze.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stadtmorphologisch betrachtet schützt das Gesetz Punkte. Michael Robert Günter Conzen beschrieb die Stadt dagegen als Gefüge aus Stadtgrundriss, Baukörperstruktur und Nutzung, das nur als Ganzes lesbar ist. Ein Denkmal kann rechtlich unversehrt bleiben, während das Gefüge ringsum Haus für Haus ausgetauscht wird.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wo geht Bausubstanz in der Praxis verloren?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wien liefert das Lehrstück. Seit 2018 ist der Abbruch von Häusern, die vor 1945 errichtet wurden oder in Schutzzonen stehen, nach § 60 Abs. 1 lit. d Wiener Bauordnung bewilligungspflichtig. Die Ausnahme blieb die sogenannte wirtschaftliche Abbruchreife: Galt eine Sanierung als unzumutbar, durfte abgerissen werden. Der Mechanismus belohnte das Verfallenlassen, denn wer lange genug nicht investierte, rechnete sich die Abbruchbewilligung herbei. Vor der nächsten Reform langten im Schnitt rund 30 Ansuchen pro Jahr ein, mehr als die Hälfte wurde bewilligt (Stadt Wien, laut ORF Wien, 2024).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Seit der Bauordnungsnovelle, die Ende 2023 in Kraft trat, dürfen Schäden aus schuldhafter Vernachlässigung nicht mehr in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen; die Behörde lässt den Bauzustand durch eigene Sachverständige prüfen. Bis September 2024 wurde von 19 Anträgen keiner genehmigt, acht wurden abgelehnt, neun waren noch offen (Stadt Wien, laut ORF Wien).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Befund der Zivilgesellschaft fällt dennoch nüchterner aus. Die Initiative Denkmalschutz und die Plattform WienSchauen dokumentieren weiterhin Abbrüche. In der Kendlerstraße 31 im 14. Bezirk fiel im August 2026 ein Haus, das die zuständige Behörde als erhaltenswert eingestuft hatte. In der Bellevuestraße 12A im 19. Bezirk stürzte 2025 ein Gebäude ein, von dem zuvor nur mehr die Fassade erhalten war, ein unfreiwilliger Kommentar zum Fassadismus. Welche Häuser als abbruchreif galten, hielt die Stadt laut WienSchauen lange unter Verschluss (2025).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch im Geltungsbereich des DMSG ist der Schutz nicht absolut. § 5 DMSG erlaubt die Bewilligung von Veränderung und Zerstörung, wenn die Gründe dafür das öffentliche Erhaltungsinteresse überwiegen. Der Bescheid ist ein starkes, aber kein unwiderrufliches Instrument.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie belastbar ist der Welterbeschutz?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am Heumarkt zeigt sich die Grenze symbolischer Schutzinstrumente. 2017 setzte das UNESCO-Welterbekomitee das Historische Zentrum von Wien wegen des geplanten Hochhausprojekts auf die Liste des gefährdeten Welterbes. Am 27. Juli 2026 strich das Komitee die Stätte bei seiner 48. Tagung in Busan wieder von dieser Liste, laut ORF erstmals entgegen der Empfehlung des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS). Das Projekt des Investors Michael Tojner schrumpfte von 73 auf knapp 50 Meter und muss noch die Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Rund 50 Fachleute kritisierten den Beschluss in einem offenen Brief als „regelwidriges Manöver“.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue Welterbe-Koordinationsstelle im Bundesdenkmalamt ändert nichts daran, dass Welterbe ein Reputationsinstrument bleibt. Seine Wirkung hängt davon ab, wie hoch Politikerinnen und Politiker, Investorinnen und Investoren den drohenden Ansehensverlust gewichten.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wem gehört der Wert, den das Motto verspricht?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">„Denkmale: Wert für alle“ ist als Motto richtig und als Befund unvollständig. Henri Lefebvre beschrieb das Recht auf Stadt als Recht auf ihren Gebrauchswert; die Besichtigung ist davon nur eine schwache Form. Der Wert, den Bewohnerinnen und Bewohner eines Viertels erleben, liegt selten im Einzeldenkmal. Er liegt in der Summe unspektakulärer Häuser, die ein Quartier lesbar machen, und genau diese Summe fällt durch das Raster eines objektbezogenen Gesetzes.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die neue Erhaltungspflicht ist das bislang schärfste Instrument gegen Verfall durch Unterlassung. Ob das Bundesdenkmalamt sie konsequent durchsetzt, lässt sich zwei Jahre nach Inkrafttreten kaum beurteilen; eine öffentliche Bilanz liegt, soweit ersichtlich, nicht vor. Umstritten war sie von Beginn an: Die Österreichische Bischofskonferenz hielt sie im Begutachtungsverfahren für „nicht mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrecht auf Eigentum vereinbar“ (ORF, 2023).</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus architektonischer Sicht folgt daraus eine Verschiebung der Aufmerksamkeit. Der Tag des Denkmals zeigt die 1,8 Prozent, deren Schutz weitgehend gesichert ist. Die eigentliche Baukulturfrage stellt sich in den übrigen 98 Prozent: bei der Bestandssanierung, beim Weiterbauen und bei Bauordnungen, die graue Energie und Stadtgefüge ebenso ernst nehmen wie Stuckdecken. Carl Elefantes Satz, das grünste Gebäude sei jenes, das bereits steht, gilt für das unscheinbare Zinshaus noch mehr als für das Schloss.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die Stadt für sechzehn Tage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 09:56:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[BayBO]]></category>
		<category><![CDATA[Fliegende Bauten]]></category>
		<category><![CDATA[HOAI]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtraum]]></category>
		<category><![CDATA[Zirkuläres Bauen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sechzehn Tage steht auf der Theresienwiese eine Stadt, dann verschwindet sie wieder. Ein Editorial über Festzelte als Fliegende Bauten, lösbare Fügungen und den Wert der Leere.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/die-stadt-fuer-sechzehn-tage/">Die Stadt für sechzehn Tage</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Liebe Kollegin, lieber Kollege,</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">ein Festzelt auf dem Oktoberfest ist ein Gebäude, das von Anfang an für sein Ende geplant wird. Über den Bierbänken spannt sich ein Tragwerk aus Stahl und Holz. Es überdacht Tausende Menschen, trägt Hopfenkränze und führt Kilometer an Kabeln. Nach dem Fest bauen es die Zeltbauer wieder ab, sie reißen es nicht ab.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Oktoberfest dauert in diesem Jahr vom 19. September bis zum 4. Oktober, also sechzehn Tage. Für diese sechzehn Tage entsteht auf der Theresienwiese eine Stadt auf Zeit. Sie hat Straßen und Plätze, Küchen, Strom- und Wasserversorgung und vierzehn große Festzelte. Das größte, das Hofbräu-Festzelt, fasst knapp zehntausend Gäste. Zur Halbzeit meldete die Landeshauptstadt München 3,8 Millionen Besucherinnen und Besucher. [Nach dem 4. Oktober: Endbilanz einsetzen.]
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Seit wann baut München für die Wiesn eine Stadt auf Zeit?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Seit mehr als zwei Jahrhunderten. Am 17. Oktober 1810 feierte München die Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese mit einem Pferderennen vor den Toren der Stadt. Die Wiese trägt seitdem den Namen der Braut. 1818 kam das erste Karussell hinzu, später kleine Bierbuden. Die Zahl der Gäste wuchs schneller als die Buden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">1898 errichtete der Wirt Georg Lang die erste große Festhalle, seine „Bierburg“ mit 6000 Plätzen. Damit begann eine Bautypologie, die es so nur hier gibt: die Halle, die jedes Jahr neu entsteht. Die Konstruktionen wurden größer und technisch anspruchsvoller. Am Prinzip hat sich nichts geändert. Das Paulaner-Festzelt etwa kommt heute mit einem freitragenden Dach ohne Stützen im Innenraum aus und wird trotzdem jedes Jahr ab- und wieder aufgebaut.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was lernt die Architektur von einem Festzelt?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Sie lernt Gelassenheit in einer Frage, die die Branche derzeit mit großem Vokabular verhandelt. Zirkuläres Bauen, Urban Mining, Design for Disassembly: Die Begriffe füllen Tagungsprogramme und Förderrichtlinien. Auf der Theresienwiese ist das Prinzip seit Generationen Alltag.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Festzelt funktioniert wie ein Bausatz. Beim Hofbräu-Festzelt etwa bleiben die Bodendielen über mehrere Jahre im Einsatz. Die besten und neuen Bretter wandern an die am stärksten beanspruchten Stellen, die älteren dorthin, wo weniger Last ankommt. Das ist Materialwirtschaft im Wortsinn, ohne Zertifikat und ohne Bilanzierungsprogramm.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Aufbau der großen Zelte beginnt im Sommer und zieht sich über viele Wochen, der Abbau dauert etwa halb so lang. Danach ist die Theresienwiese wieder leer.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Warum wird ein Festzelt nicht abgerissen, sondern abgebaut?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Weil das Baurecht es so vorsieht. Die Zelte sind Fliegende Bauten nach Art. 72 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), also Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Diese Bestimmung prägt jede Entscheidung: den Knotenpunkt, das Maß der Bauteile, die Frage, was die Planerin verschraubt und was der Planer verklebt. Die Fügung ist lösbar, weil sie gelöst werden muss.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Beim gewöhnlichen Gebäude gilt das Gegenteil. Es entsteht für die Dauer, und gerade deshalb denkt kaum jemand über sein Ende nach. Verbundwerkstoffe, verklebte Schichten und vergossene Anschlüsse sparen im Betrieb Zeit und Geld. Beim Rückbau hinterlassen sie ein Problem, das eine spätere Generation erbt. Die Lehre liegt nicht im Bautyp, sondern in der Haltung: Wer das Zerlegen mitplant, plant anders.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wo stößt das Vorbild an seine Grenzen?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer die Wiesn zum Musterfall erklärt, sollte auch ihre Kehrseite nennen. Ein Festzelt muss weder Wärme- noch Schallschutz auf dem Niveau eines Dauerbaus leisten. Seine Leichtigkeit verdankt es auch diesem Umstand. Nicht alles ist lösbar gefügt: Die Betonböden in Küchen und Schänken des Hofbräu-Festzelts entfernen die Zeltbauer nach jedem Fest. Hinzu kommen Transporte, Lagerflächen und die Energie für Auf- und Abbau.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch der Betrieb ist kein Kreislauf im strengen Sinn. Zur Halbzeit 2026 meldete die Landeshauptstadt München 38 Tonnen Abfall vom Festgelände, bei einem Stromverbrauch von rund 1,15 Millionen Kilowattstunden. Der Strom stammt nach Angaben der Stadt vollständig aus erneuerbaren Quellen. Das Festzelt ist also kein fertiges Modell, sondern ein Hinweis darauf, wo die Lösung liegt: in der Fügung, nicht im Material allein.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Wie viel Leere verträgt eine wachsende Stadt?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mehr, als der Wohnungsmarkt vermuten lässt. Die Theresienwiese umfasst 42 Hektar und ist damit eine der größten unbebauten Flächen im Zentrum Münchens. Den größten Teil des Jahres liegt sie schlicht offen da. In einer Stadt, in der jeder Quadratmeter unter Verwertungsdruck steht, wirkt das beinahe verschwenderisch.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Tatsächlich ist diese Leere die Voraussetzung dafür, dass hier jedes Jahr etwas entstehen kann. Eine Fläche, die niemand festgelegt hat, bleibt verfügbar: für die Wiesn und das Frühlingsfest, für Radfahrerinnen und Radfahrer, Drachen und Spaziergänge dazwischen. Seit 2004 sperrt die Stadt das Gelände während Auf- und Abbau, die offene Zeit ist also kürzer als das Kalenderjahr. Nicht alles, was unbebaut ist, ist ungenutzt. Manches ist Reserve.</p>
<h3 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Was bedeutet das für die Praxis der Büros?</h3>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Es bedeutet, das Ende eines Bauwerks schon am Anfang auf den Zeichentisch zu legen. Dazu braucht es keine neue Technologie. Es genügt, bei jedem Detail die Frage zu stellen, wie es sich wieder lösen lässt: geschraubt statt geklebt, sortenrein statt verbunden, zugänglich statt vergossen. Wer diese Frage in der Entwurfsplanung stellt, beantwortet sie mit wenig Aufwand. In der Ausführungsplanung wird sie teuer, beim Rückbau ist sie zu spät gestellt. In fünfzig Jahren werden Kolleginnen und Kollegen die Gebäude zurücknehmen, die heute entstehen. Das Festzelt zeigt jedes Jahr, dass das sauber gelingen kann, wenn es jemand gewollt hat.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch die Wiesnwirtinnen und Wiesnwirte bewerben sich übrigens jedes Jahr neu um ihren Platz. Wer im eigenen Büro an der Akquise arbeiten möchte, findet dazu ab dem 8. Oktober den Lehrgang <strong>„<a href="https://baukunst.art/kurse/marketing-11-akquisestrategie-1-2/" target="_blank" rel="noopener">Bauherren gewinnen</a>“</strong> der Baukunst Akademie. Ab dem 3. November folgt <strong><a href="https://baukunst.art/kurse/lehrgang-rechtlich-sicher-1-3/" target="_blank" rel="noopener">„Rechtlich sicher“</a></strong> mit Vertragsgestaltung, Leistungsphasen nach § 34 HOAI und Haftungsfragen. Beide Lehrgänge finden online statt, jeweils von 17 bis 18.30 Uhr, und finanzieren zugleich die unabhängige Arbeit an diesem Magazin.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zelte stehen noch bis zum 4. Oktober. Wer hingeht, dem empfehle ich einen Blick nach oben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit kollegialen Grüßen</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stuart Stadler</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Mehr zum Thema:</span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><a href="https://baukunst.art/longevity-in-der-baukunst/" target="_blank" rel="noopener" data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="link"><strong>Longevty in der Baukunst &#8211; </strong></a><br />
<strong><span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://baukunst.art/das-haus-das-gehen-konnte-und-blieb/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">Das Haus, das gehen konnte und blieb</a></span></span></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/die-stadt-fuer-sechzehn-tage/">Die Stadt für sechzehn Tage</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Das Haus, das gehen konnte und blieb</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2026 13:29:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unterwegs]]></category>
		<category><![CDATA[Baugeschichte]]></category>
		<category><![CDATA[DIN EN 15978]]></category>
		<category><![CDATA[Kreislaufwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[KrWG]]></category>
		<category><![CDATA[Vorfertigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Haus aus Blechtafeln, ohne Fundament, zerlegbar: Die Villa Ker Ar Bruck in der Bretagne zeigt, wie früh Rückbaubarkeit gedacht wurde.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Gesellschaft </strong>| September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><span style="color: #993300;">Das Haus aus dem Baukasten: Die Villa Ker Ar Bruck in Morgat</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Haus aus Blechtafeln, ohne Fundament, zerlegbar: Die Villa Ker Ar Bruck in der Bretagne zeigt, wie früh Rückbaubarkeit gedacht wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein zerlegbares Haus ist ein Gebäude, dessen Tragwerk und Hülle aus normierten, lösbar verbundenen Bauteilen bestehen, sodass es abgebaut, transportiert und an anderer Stelle wieder errichtet werden kann. Eines der wenigen in Frankreich bis heute bewohnten Beispiele steht in der Rue Myrdhine in Morgat, einem Ortsteil von Crozon im Département Finistère: die Villa Ker Ar Bruck, im Ort „Maison de Fer“ oder „Villa Eiffel“ genannt. Sie ist über 130 Jahre alt und formuliert bereits, was heute unter den Stichworten Rückbaubarkeit und Kreislaufwirtschaft verhandelt wird.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was unterscheidet das Danly-System von anderen Eisenhäusern?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Vorgefertigte Häuser aus Eisen waren im späten 19. Jahrhundert keine Neuheit; schon um 1850 verschifften britische Hersteller zerlegbare Eisenhäuser nach Australien und Kalifornien. Neu war das System des belgischen Bergbauingenieurs Joseph Danly (1839 bis 1899). Gemeinsam mit seinem Bruder Louis übernahm er 1863 eine Schmiede in Aiseau bei Charleroi, die zunächst Eisenbahnmaterial fertigte. Nach dem Tod des Bruders 1883 nutzte Danly die vorhandenen Stanz- und Verzinkungswerkstätten für ein neues Produkt: Häuser aus gepresstem Blech. Im Juli 1885 erhielt er sein erstes Patent, 1887 folgte ein verbessertes System mit schmiedeeisernem Rahmen, das auch größere und mehrgeschossige Bauten erlaubte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Prinzip ist einfach und klug. Ein Skelett aus Schmiedeeisen, verbunden über gusseiserne Knoten, trägt dünne, verzinkte und geprägte Blechtafeln. Sie sitzen innen und außen am Rahmen, dazwischen bleibt ein Hohlraum, durch den Luft zirkuliert. Fundamente braucht das Haus nicht; es ruht auf Eisenprofilen am Boden. Gedacht war das System für den Kongo-Freistaat, wo Danly 1891 die erste Kirche von Boma lieferte. Danach verbreitete es sich in afrikanischen Kolonien und in Lateinamerika, von Chile und Peru bis Mexiko. Erhalten sind unter anderem die Casa de Ferro in Maputo (1892) und die Casa de Fierro in Iquitos (1890). Das Unternehmen bestand bis 1906.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie kam ein Tropenhaus an die bretonische Küste?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Morgat entwickelte sich im späten 19. Jahrhundert zum Badeort, und mit den Sommergästen kamen die Villen. Wer Ker Ar Bruck entworfen hat, beantworten die Quellen unterschiedlich. Die Base Mérimée des französischen Kulturministeriums schreibt den Entwurf Armand Peugeot zu, im Rahmen der Entwicklung des Badeorts. Die französische Wikipedia nennt das Verfahren von Joseph Danly und die Gesellschaft Richard et Cie, die Peugeot 1884 mit Louis Richard gegründet hatte. Nach dem Dossier des Inventaire général du patrimoine culturel der Région Bretagne überzeugte Peugeot den Pariser Rentier Maurice Desmaret, das Haus zu kaufen. Auch die Datierung schwankt: Die Base Mérimée nennt 1889, das regionale Inventar 1894 als Jahr der Aufstellung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Um die Herkunft ranken sich Legenden. Nach einer Überlieferung, die das Inventar wiedergibt, wurde das Haus von einer amerikanischen Firma konzipiert und 1889 auf der Pariser Weltausstellung im Pavillon von Chicago gezeigt. Der Name „Villa Eiffel“ verdankt sich allein dieser Nähe zur Ausstellung. Das Inventar stellt nüchtern fest, die Geschichte des Hauses habe „rien à voir avec celle de Gustave Eiffel“.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Villa ist eingeschossig mit ausgebautem Dach, der Grundriss L-förmig: ein Hauptflügel zum Strand, zwei Nebenflügel. Außen bilden weiß gestrichene, verzinkte Eisenplatten die Fassade, innen sind die Wände mit Holz und Gips verkleidet. In den 1950er und 1960er Jahren kamen eine Veranda und ein Keller hinzu. Seit dem 26. Januar 2004 sind Fassaden und Dächer als Monument historique klassiert (Base Mérimée, PA29000041). Das Haus ist in Privatbesitz und bewohnt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was lehrt ein Haus, das sich abbauen lässt?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stewart Brands Modell der Shearing Layers unterscheidet die Schichten eines Gebäudes nach ihrer Lebensdauer, unter anderem Struktur, Hülle, Haustechnik und Raumaufteilung. Konventionelle Massivbauten verkleben diese Schichten. Das Danly-System trennt sie, lange bevor es dafür eine Theorie gab. Rahmen und Tafeln sind mechanisch gefügt, jede Platte ist austauschbar, und das Haus ist nicht an seinen Ort gebunden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wie belastbar dieses Versprechen ist, zeigt die Maison de Fer in Poissy bei Paris. Die Forges d&#8217;Hautmont errichteten sie 1896 nach Danlys Verfahren. Der Sturm von 1999 zerstörte das Haus, 2016 wurde es zerlegt und 2020 im Parc Meissonier wieder aufgebaut. Knapp 30 Prozent der originalen Bleche ließen sich wiederverwenden. Das ist weniger, als die Idee der Demontierbarkeit verspricht, und mehr, als ein Massivbau nach einer Zerstörung je erlauben würde. Korrosion bleibt die Schwachstelle: Verzinktes Eisen an der Atlantikküste verlangt Pflege, sonst frisst das Salz die Kreislaufidee.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Heute ist dieser Gedanke normiert. DIN EN 15978 bilanziert in Modul D die Vorteile und Belastungen außerhalb der Systemgrenze, also Wiederverwendung und Recycling. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt in § 6 KrWG die Vermeidung an die Spitze der Abfallhierarchie; ein zerlegtes und wieder aufgebautes Haus wird gar nicht erst zu Abfall. Danlys Häuser erfüllen diese Logik ohne Vorsatz, aus reiner Transportnotwendigkeit: Was in Kisten nach Boma oder Iquitos reisen muss, lässt sich auch wieder auseinandernehmen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum wirkt ein Eisenhaus aus dem 19. Jahrhundert heute so modern?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Verwandtschaft reicht bis zu Jean Prouvés Maison Tropicale von 1949, ebenfalls für Afrika entwickelt, Jahrzehnte später zerlegt, zurückgeholt und versteigert. Beide Systeme teilen die Einsicht, dass Vorfertigung nicht Gleichförmigkeit bedeuten muss. Ker Ar Bruck sieht nicht nach Baracke aus, sondern nach Sommerhaus mit bürgerlichem Anspruch.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zugleich ist die Villa ein Dokument kolonialer Logistik. Das Danly-System entstand, um Verwaltungsbauten, Kirchen und Unterkünfte in den Kongo zu verschiffen und dort mit wenigen Fachkräften zu montieren. Dass ein Haus dieser Bauart als Feriensitz eines Pariser Rentiers an der bretonischen Küste endete, gehört zur Ironie seiner Geschichte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Planerinnen und Planer liegt die Lehre nicht im Material, sondern in der Fügung. Lösbare Verbindungen, normierte Formate und getrennte Schichten schaffen Bauteile mit einem zweiten Leben. Ker Ar Bruck hat dieses zweite Leben nie gebraucht; das Haus steht seit über 130 Jahren am selben Platz. Darin liegt die schönste Pointe: Das zerlegbare Haus bewies seine Qualität, indem es blieb.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Checkpoint Charlie: Die Leere als Bühne</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 17:06:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berlin / Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[Checkpoint Charlie]]></category>
		<category><![CDATA[Erinnerungskultur]]></category>
		<category><![CDATA[Realisierungswettbewerb]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach über drei Jahrzehnten Provisorium steht fest, wie der ehemalige alliierte Grenzübergang an der Friedrichstraße aussehen soll. Der Siegerentwurf setzt auf Leere statt Kulisse.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">REGIONALES / Berlin </strong>| September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Ein Pavillon, wo ein Museum hätte stehen können</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Nach über drei Jahrzehnten Provisorium steht fest, wie der ehemalige alliierte Grenzübergang an der Friedrichstraße aussehen soll. Der Siegerentwurf setzt auf Leere statt Kulisse.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Checkpoint Charlie ist der ehemalige alliierte Grenzübergang an der Berliner Friedrichstraße, der nach Jahrzehnten der Zwischenlösungen einen dauerhaften Bildungs- und Erinnerungsort erhalten soll. Am 9. September 2026 hat das Preisgericht unter Vorsitz des Landschaftsarchitekten Axel Lohrer einstimmig entschieden: Den Realisierungswettbewerb gewinnt das Berliner Büro A24 Landschaft gemeinsam mit Holzer Kobler Architekturen (Berlin) und ARGUS Stadt und Verkehr (Hamburg). Hier standen sich im Oktober 1961 amerikanische und sowjetische Panzer auf Sichtweite gegenüber; das originale Kontrollhäuschen wurde im Juni 1990 abgebaut und steht heute im AlliiertenMuseum in Zehlendorf. Damit endet nun eine Phase der Zwischenlösungen, die länger gedauert hat, als die Mauer stand.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was wurde am Checkpoint Charlie entschieden?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hatte den offenen, zweiphasigen Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) am 1. April 2026 ausgelobt, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Stiftung Berliner Mauer. Gesucht waren interdisziplinäre Teams aus Landschaftsarchitektur, Architektur, Szenografie und Ausstellungsgestaltung. 22 Teams reichten in der ersten Phase ein, 14 durften weiterarbeiten. Das Wettbewerbsgebiet reicht beidseitig der Friedrichstraße von der Krausenstraße bis zur Koch- und Rudi-Dutschke-Straße und schließt die Zimmerstraße ein, die zur Fahrradstraße werden soll. Die Friedrichstraße selbst wird verkehrsberuhigt, erhält breitere Gehwege und mehr Grün; die Parkplätze für Reisebusse sollen an die Kochstraße verlagert werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Den zweiten Preis erhielt Koeber Landschaftsarchitektur (Stuttgart) mit SPACE4 und Steimle Architekten, den dritten Weidinger Landschaftsarchitekten (Berlin) mit Wandel Lorch Götze Wach. Alle Arbeiten sind vom 13. bis 23. Oktober 2026 im Neuen Stadthaus in Mitte öffentlich zu sehen, die Preisverleihung findet am 12. Oktober statt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie sieht der Siegerentwurf aus?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong><a href="https://a24-landschaft.de/de/projekte/2068/bildungs-und-erinnerungsort-checkpoint-charlie" target="_blank" rel="noopener">Das Team von A24 Landschaft</a></strong> verzichtet auf das naheliegende Rezept, noch mehr Geschichte in den Straßenraum zu stellen. Stattdessen überzieht ein einheitlicher, heller Belag beide Seiten der Friedrichstraße; die Verfasserinnen und Verfasser sprechen davon, die Leere der Fläche zur Bühne zu machen. Die Replik des Kontrollhäuschens aus dem Jahr 2000, das Sektorenschild und Frank Thiels Leuchtkästen mit den Porträts eines amerikanischen und eines sowjetischen Soldaten (1998) bleiben stehen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Neu hinzu kommen Sitztribünen aus Holz und Stahl, auf der Ostseite ein gläserner Informationspavillon unter einem Flachdach, das an die Überdachung der DDR-Grenzübergangsstelle erinnert, und auf der Westseite eine erhöhte Aussichtsplattform als Echo der Westberliner Aussichtspodeste. Hohe Masten zitieren die Flutlichtanlagen. Einschnitte im Belag zeichnen den Mauerverlauf von 1989, das Kontrollvorfeld, Kabelkanäle und Fundamente eines Wachturms nach; historische Fotografien besetzen die Brandwände. Nach Einbruch der Dunkelheit übernehmen Lichtprojektionen und Sprachinstallationen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Axel Lohrer lobt ein Bild „von hoher ikonologischer Kraft“. Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt hebt die „gelungene Interpretation der Atmosphäre des historischen Ortes“ hervor. Man kann sich das Prinzip wie eine Theaterinszenierung mit sparsamem Bühnenbild vorstellen: Die Requisiten sind wenige, dafür präzise gesetzt, und den Auftritt hat der Ort selbst.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Welche planungsrechtlichen Grundlagen gelten?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Fundament bildet der Bebauungsplan 1-98, festgesetzt Anfang 2020 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB). Sein erklärtes Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines Bildungs- und Erinnerungsortes. Westlich der Friedrichstraße sichert er einen öffentlichen Stadtplatz von rund 1.130 Quadratmetern, östlich eine Fläche für den Gemeinbedarf von rund 1.050 Quadratmetern, auf der ein Gebäude mit bis zu 3.000 Quadratmetern oberirdischer Geschossfläche zulässig wäre. Die Brandwände an der Mauerstraße 93 und der Zimmerstraße 79/80 stehen unter dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) und sind freizuhalten oder nur eingeschränkt anzubauen. Für die Blockrandbebauung ringsum begrenzt der Plan die Höhe auf rund 27 Meter und acht Vollgeschosse, womit der Platz einen klar gefassten Rahmen erhält.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Voraussetzung war ein Grundstücksgeschäft, das lange als unmöglich galt. Nach gescheiterten Investorenplänen und einem jahrelangen Insolvenzverfahren vereinbarte das Land Berlin im Oktober 2022 den Ankauf der beiden unbebauten Flächen. Der damalige Finanzsenator Daniel Wesener nannte den Erwerb „eine große stadtentwicklungspolitische Chance“. Auffällig bleibt der Abstand zwischen Plan und Programm: Der Bebauungsplan eröffnet Raum für ein Museum, der Wettbewerb liefert einen gläsernen Pavillon. Ob die zulässige Geschossfläche je für einen Museumsbau genutzt wird, lässt das aktuelle Verfahren offen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was kostet der Umbau, und wann ist er fertig?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, stellt über die Stiftung Berliner Mauer 1,65 Millionen Euro bereit. Nach Angaben des Informationsportals Berlin Wall Map (2026) ergänzen das Land Berlin mit 2,35 Millionen Euro und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) mit einer Million Euro das Budget auf rund fünf Millionen Euro. Die Grün Berlin GmbH soll die Umsetzung steuern; zunächst folgt ein Vergabeverfahren, in dem das Planungsteam für die weiteren Leistungsphasen beauftragt wird. Der Senat nennt 2030 als Zielmarke, Fachquellen rechnen mit einer Fertigstellung um 2033.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bis dahin bleibt es beim Übergang. Die BlackBox Kalter Krieg, 2012 als Dreijahreslösung eröffnet, schloss am 10. Januar 2026 nach 14 Jahren. Seitdem informiert die Stiftung Berliner Mauer mit einer temporären Freiluftausstellung auf dem Vorplatz des Panoramas von Yadegar Asisi, die die Geschichte des Übergangs an thematischen Stationen erzählt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Zwischen Kulisse und Dokument</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Stärke des Entwurfs liegt in seiner Zurückhaltung. Wo Souvenirstände und Fotomotive jahrzehntelang eine Art Freizeitpark des Kalten Krieges geformt haben, setzt A24 Landschaft auf Spuren im Boden statt auf neue Nachbildungen. Ökologisch ist das klug: Wenig Neubau heißt wenig graue Energie; versickerungsfähige Beläge, zurückgehaltenes Regenwasser sowie erhaltene und neu gepflanzte Bäume reagieren auf die Hitzebelastung der dicht bebauten Friedrichstadt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Schwäche liegt im Unvermeidlichen. Das Kontrollhäuschen bleibt eine Replik, und ein Platz, der rund vier Millionen Besucherinnen und Besucher im Jahr aufnehmen soll (so die Begründung zum Bebauungsplan), wird nie ein stiller Ort. Selbst Petra Kahlfeldt regt an, die Lesbarkeit der unterschiedlichen Zeitschichten weiter herauszuarbeiten. Hinzu kommt der Druck der Umgebung: In unmittelbarer Nähe entsteht ein Hostel mit rund 2.500 Betten, der Pariser Hof soll 2028 wieder als Hotel öffnen, und das private Mauermuseum folgt eigenen Regeln.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für andere Städte mit belasteten Orten bietet der Checkpoint Charlie dennoch eine übertragbare Lehre: Erinnerung braucht nicht zwingend mehr Architektur, sondern präzisere. Die Davos-Erklärung 2018 fordert eine hohe Baukultur für die gesamte gebaute Umwelt, den öffentlichen Raum eingeschlossen. Ob die Leere am Ende als Bühne funktioniert oder zur nächsten Kulisse wird, entscheiden nun Ausführungsplanung, Budgetdisziplin und der politische Wille, das Projekt über mehrere Legislaturperioden hinweg zu tragen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Geschmack mit Mehrheit? Was der AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt für die Architektenschaft bedeutet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 16:50:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mitte]]></category>
		<category><![CDATA[Regional]]></category>
		<category><![CDATA[AfD und Baukultur]]></category>
		<category><![CDATA[Gestaltung und Baugenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die AfD will in Sachsen-Anhalt „schöner bauen“ und dafür die Bauordnung ändern. Was rechtlich möglich ist, was nicht und warum Büros trotzdem aufmerksam sein sollten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">REGIONALES / Sachsen – Anhalt </strong>| September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Schönheit als Staatsaufgabe: Die AfD und die Bauordnung in Sachsen-Anhalt</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Geschmackskriterien im Baugenehmigungsverfahren sind gestalterische Anforderungen, die über Standsicherheit, Brandschutz und Planungsrecht hinausgehen; in Sachsen-Anhalt beschränken sie sich bislang auf das Verunstaltungsverbot des § 9 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), auf örtliche Gestaltungsvorschriften und auf den Umgebungsschutz von Baudenkmalen. Genau diese Grenze will die Alternative für Deutschland (AfD) verschieben. Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde sie laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, bei einer Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent. Mit 39 von 83 Sitzen fehlen ihr allerdings drei Mandate zur absoluten Mehrheit. Von einem Wahlsieg im Sinne eines Regierungsauftrags lässt sich deshalb nur mit Einschränkung sprechen. Für die Architektenschaft ist das Ergebnis trotzdem ein Einschnitt, denn über Gestaltung entscheiden nicht allein Gesetze, sondern vor allem öffentliche Auftraggeber.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was fordert die AfD für das Bauen in Sachsen-Anhalt?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Unter der Überschrift „Schöner bauen!“ stellt das Regierungsprogramm der AfD fest, öffentliche Gebäude, die nach 1990 im Land errichtet wurden, seien „oft von einer außerordentlichen Hässlichkeit“. Als Beispiele nennt es, so die Analyse des Verfassungsblogs vom 9. Juni 2026, die „Sinuskurve“ am August-Bebel-Damm in Magdeburg und das Gebäude der NORD/LB am Domplatz. Die Pointe: Die „Sinuskurve“ ist ein privates Bürohaus, lange Verwaltungssitz des Windanlagenherstellers Enercon. Die eigene Forderung der Partei hätte sie gar nicht erfasst. In die BauO LSA soll nämlich eine Vorgabe aufgenommen werden, nach der jedes Bauobjekt, bei dem Land oder Kommune Träger ist, „eine anerkannte Bautradition aufzugreifen“ hat. Traditionslose Konstruktionen seien zu vermeiden, regionale und langlebige Materialien zu bevorzugen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Vorbild benennt die AfD selbst. Man orientiere sich „an einer von Donald Trump während seiner ersten Amtszeit erlassenen Exekutivorder“. Gemeint ist die Order „Promoting Beautiful Federal Civic Architecture“ vom Dezember 2020, die klassische Stilformen für Bundesbauten bevorzugte. Joe Biden hob sie 2021 auf, Trump erließ im August 2025 eine Neufassung. Washington regelte damit allerdings nur die eigene Bauherrenrolle des Bundes, nicht das Genehmigungsrecht. Die AfD will die Regel dagegen in der Bauordnung verankern, also in jenem Gesetz, das für alle gilt, die bauen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Darf Geschmack über eine Baugenehmigung entscheiden?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nach geltendem Recht kaum. § 71 Absatz 1 BauO LSA beschreibt eine gebundene Entscheidung: Die Baugenehmigung „ist zu erteilen“, wenn dem Vorhaben keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Ein Ermessen in Stilfragen kennt die Bauaufsicht nicht. Im vereinfachten Verfahren nach § 62 BauO LSA, dem Regelfall für Vorhaben unterhalb der Sonderbauten, gehört § 9 nicht einmal zum Prüfprogramm. Und auch wo geprüft wird, greift das Verunstaltungsverbot nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 1955 erst, wenn ein Bauwerk das Empfinden des für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters nicht bloß beeinträchtigt, sondern verletzt. Im unbeplanten Innenbereich verlangt § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusätzlich, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird; dieses Bundesrecht kann der Landtag in Magdeburg nicht ändern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Weiter gehen dürfen die Gemeinden. § 85 Absatz 1 Nummer 1 BauO LSA erlaubt örtliche Bauvorschriften mit „besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen“, als eigene Satzung oder als Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Absatz 4 BauGB. Solche Vorgaben zu Dachformen und Fassadenmaterialien in Altstädten sind seit Jahrzehnten Alltag, brauchen aber einen örtlichen Bezug und eine städtebauliche Begründung. Eine landesweite Pflicht zur „anerkannten Bautradition“ hätte beides nicht. Die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Samira Akbarian sieht im Verfassungsblog Konflikte mit der kommunalen Planungshoheit nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) und dem Bestimmtheitsgebot; Berührungspunkte zur Kunstfreiheit hält sie für „nicht fernliegend“, wobei umstritten ist, wie weit diese Zweckbauten überhaupt schützt. Offen bliebe zudem, wer eine Tradition anerkennt. Ausgerechnet Sachsen-Anhalt besitzt mit dem Bauhaus in Dessau und dem Neuen Bauen, das Bruno Taut ab 1921 als Magdeburger Stadtbaurat prägte, eine Moderne, die selbst längst Tradition geworden ist.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was kann die AfD ohne eigene Mehrheit tatsächlich ändern?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Eine Novelle der BauO LSA ist ein einfaches Landesgesetz und braucht 42 der 83 Stimmen. Die AfD allein hat 39, zusammen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kämen beide auf 44. Das BSW schließt eine Koalition aus, spricht aber mit der AfD über Zusammenarbeit in Sachfragen; laut Tagesspiegel vom 23. September 2026 geht es vorrangig um Bildung, Pflege und Polizei. Eine Position zur Baukultur hat das BSW bislang nicht erkennbar formuliert. Auch eine Minderheitsregierung ist möglich: Scheitern nach Artikel 65 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zwei Wahlgänge und löst sich der Landtag nicht auf, genügt im dritten die einfache Mehrheit. Das BSW hat in Aussicht gestellt, sich bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu enthalten, die für November oder Dezember erwartet wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die wirksameren Hebel lägen ohnehin in der Exekutive. Eine Landesregierung entscheidet als Bauherrin über den staatlichen Hochbau, über Förderrichtlinien in der Städtebau- und Wohnraumförderung, über den Architekturpreis des Landes und über die Ausstattung der Denkmalpflege. Bei Wettbewerben nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) stellen zwar Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter die Mehrheit, doch wer auslobt, formuliert Aufgabe und Beurteilungskriterien und beruft das Preisgericht. Hinzu kommt die kommunale Ebene: Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurde die AfD bei den Wahlen zu Kreistagen und Stadträten der kreisfreien Städte mit landesweit 28,1 Prozent stärkste Kraft. Julia Leser vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) nennt den „Chilling Effect“, die vorauseilende Selbstbeschränkung, einen der wirksamsten Mechanismen demokratischer Erosion, gerade weil er unsichtbar bleibt. Wer die nächste Grundschule mit Flachdach plant, fragt sich womöglich schon heute, ob das Satteldach nicht die bequemere Wahl wäre.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was bedeutet das für Architektinnen und Architekten in der Region?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zunächst mehr Verhandlung. Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt hat sich positioniert: Präsident Prof. Axel Teichert unterzeichnete im August 2026 das Bauhaus-Manifest, das die Kammer als Zeichen „für Freiheit, Offenheit und Kreativität“ würdigte. Barbara Steiner, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau, hatte die Angriffe der AfD auf das Bauhaus schon 2024 „pauschal und politisches Kalkül“ genannt. Für die Büros zählt jedoch der Alltag, also Wettbewerbe, Gestaltungsbeiräte und die Abstimmung mit öffentlichen Auftraggebern in den Leistungsphasen 2 und 3 nach § 34 HOAI. Gerade kleinere Büros, deren Auftragsbuch an Schulen, Kitas und Feuerwachen hängt, geraten unter Druck, wenn Stilfragen zu Loyalitätsfragen werden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kritik gehört allerdings auch in die andere Richtung. Das Unbehagen an manchem Nachwendebau ist nicht erfunden; Gewerbegebiete an Ortsrändern, austauschbare Verwaltungsbauten und Dämmplatten auf Gründerzeitfassaden haben die Städte des Landes selten schöner gemacht. Das Davos Baukultur-Qualitätssystem von 2021, das auf der Erklärung von Davos 2018 aufbaut, zählt Schönheit ausdrücklich zu den acht Kriterien hoher Baukultur, allerdings neben Kontext, Genius Loci und Gouvernanz, nicht als verordneten Stil. Überzeugend antwortet der Berufsstand mit Bestandserhalt, der graue Energie spart, mit regionalen Materialien, die ohnehin ökologisch sinnvoll sind, und mit offenen Verfahren. Ein Satteldach ist kein politisches Bekenntnis, ein Flachdach ebenso wenig. Heikel wird es erst, wenn eine Behörde darüber befindet.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Kälte unter der Altstadt: München baut sein Fernkältenetz aus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 16:40:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bayern]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimaanpassung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter der Münchner Altstadt fließt Kälte statt Wärme. Die Stadtwerke bauen ihr Fernkältenetz aus, mit Verspätung. Wer profitiert, wer bleibt außen vor?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">REGIONALES / BAYERN </strong>| September 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []">
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Die Stadt als Kühlschrank: Münchens stilles Infrastrukturprojekt</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Unter der Münchner Altstadt fließt Kälte statt Wärme. Die Stadtwerke bauen ihr Fernkältenetz aus, mit Verspätung. Wer profitiert, wer bleibt außen vor?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Fernkälte ist die zentrale Erzeugung von Kaltwasser, das über ein geschlossenes Rohrnetz zu angeschlossenen Gebäuden fließt und dort eigene Kältemaschinen, Rückkühlwerke und Kältemittel überflüssig macht. München verfügt nach Angaben von ZDFheute mit rund 24 Kilometern Leitungslänge über das größte Fernkältenetz Deutschlands, und die Stadtwerke München (SWM) bauen es derzeit Richtung Süden aus. Oberbürgermeister Dominik Krause (Bündnis 90/Die Grünen) formulierte im Juli 2026 den Anspruch knapp: „Wir müssen noch schneller vorankommen als bisher.“ Neben der kommunalen Wärmeplanung kündigte er auch eine Kälteplanung für die Landeshauptstadt an.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie funktioniert die Münchner Fernkälte?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Prinzip gleicht der Fernwärme mit umgekehrtem Vorzeichen. Die SWM betreiben unter der Altstadt Kältezentralen im Untergeschoss des Stachus-Bauwerks, in der Herzogspitalstraße und am Odeonsplatz. Am Stachus nutzen sie das Wasser des Westlichen Stadtgrabenbachs, eines der Münchner Stadtbäche. Diese Kanäle entstanden im Mittelalter aus Seitenarmen der Isar, trieben Mühlen, Sägen und Hammerwerke an und wurden bis in die 1960er Jahre größtenteils trockengelegt oder überdeckt. Das Bachwasser kühlt über Wärmetauscher einen getrennten Kreislauf; die Vorlauftemperatur liegt laut SWM zwischen 6 und 10 Grad Celsius. Eisspeicher, die nachts gefrieren und nachmittags abschmelzen, decken die Lastspitzen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Bach allein trägt das System nicht. Nach der Stadtratsvorlage des Referats für Arbeit und Wirtschaft von 2018 stammt nur rund ein Viertel der Leistung aus freier Kühlung mit Flusswasser, etwa 35 Prozent aus Absorptionskältemaschinen, die mit Fernwärme betrieben werden, und rund 40 Prozent aus elektrischen Kompressionskältemaschinen. Eine Präsentation der SWM beziffert den erneuerbaren Anteil der Erzeugung auf 25,5 Prozent. Das Innenstadtnetz versorgt demnach 122 Liegenschaften mit 84 Megawatt Anschlussleistung. Parallel betreiben die Stadtwerke acht kleinere Grundwasserkältenetze, darunter seit 2004 das Netz für das Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) der BMW Group, das nach SWM-Angaben jährlich rund zehn Millionen Kilowattstunden Strom einspart.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zu den Kunden der Altstadt zählen die Fünf Höfe mit der Kunsthalle München, die Hofstatt und das Hotel Bayerischer Hof. Dimitrios Ladas, technischer Gebäudemanager der Fünf Höfe, bringt den Nutzen auf eine Zeile: „Wir benötigen keine eigenen Rückkühlwerke mehr auf dem Dach.“</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was leistet die neue Zentrale am Energiestandort Süd?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Herzstück des Ausbaus ist eine Fernkältezentrale am Energiestandort Süd in Sendling, wo nach SWM-Angaben seit 2021 auch Deutschlands größte Geothermieanlage rund 60 Megawatt Wärme liefert. Im Endausbau soll die Zentrale rund 35 Megawatt Kälteleistung bereitstellen, rechnerisch genug für rund 100 Bürogebäude. Gekühlt wird mit Wasser aus dem Isarwerkkanal, mit Absorptionstechnik auf Basis von Fernwärme und künftig mit sommerlichen Überschüssen aus der Tiefengeothermie. Eine Transportleitung von fünf bis sechs Kilometern führt durch Isarvorstadt und Ludwigsvorstadt in die Innenstadt und war 2024 laut SWM weitgehend verlegt. Der technische SWM-Geschäftsführer Helge-Uwe Braun begründete das Projekt 2022 damit, dass durch die zentrale Erzeugung „wertvolle Ressourcen geschont“ würden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Blick auf den Zeitplan lohnt dennoch. Die Stadtratsvorlage von 2018 sah erste Kundenanschlüsse zwischen 2019 und 2022 vor, die Ankündigung von 2022 nannte das Jahresende 2023 und sprach von der größten Fernkältezentrale Europas. Im SWM-Magazin von 2024 ist nur noch von der größten Deutschlands die Rede, die Fertigstellung ist nun für etwa 2028 vorgesehen. Bis dahin überbrücken provisorische Kälteanlagen, die erste Ausbaustufe liefert rund 13 Megawatt. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde ein Projektvolumen von 3,28 Millionen Euro bewilligt, das zur Hälfte die EU, zu zehn Prozent der Freistaat Bayern und zu 40 Prozent die Landeshauptstadt tragen; Gesamtkosten nennen die Quellen nicht. Im Norden soll eine weitere Zentrale folgen, um Technologieunternehmen und deren Rechenzentren zu versorgen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum profitiert vor allem die Innenstadt?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Fernkälte rechnet sich dort, wo viele Abnehmer mit hohem Bedarf auf engem Raum sitzen. Die SWM nennen eine wirtschaftliche Untergrenze von etwa 100 Kilowatt Kälteleistung je Anschluss; Bürohäuser, Kaufhäuser, Hotels, Kliniken und Rechenzentren erreichen diesen Wert mühelos, ein typisches Mehrfamilienhaus in Giesing oder Neuperlach nicht. Das Netz folgt damit der Logik einer Straßenbahn: Es fährt dort, wo die Fahrgäste dicht stehen. Für Mieterinnen in Dachgeschossen, Rentner in unsanierten Altbauten und Familien in Hochhäusern der Nachkriegszeit, die die Sommerhitze am stärksten spüren, bleibt das System vorerst Zukunftsmusik. Hier helfen eher Verschattung, Nachtlüftung, Speichermasse und reversible Wärmepumpen, also das Repertoire des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Ausbaurichtung verrät einen strukturellen Vorteil Münchens: Stadtbäche, ein ergiebiges Grundwasser in der Münchner Schotterebene und ein dichtes Fernwärmenetz als Antrieb für Absorptionskälte. Städte ohne diese Voraussetzungen müssen stärker auf strombetriebene Großkältemaschinen setzen. Hamburg versorgt die City Nord seit 1968 aus einem zentralen Fernkältewerk, Wien und Paris zählen laut ZDFheute zu den europäischen Vorreitern. Übertragbar ist daher weniger die Technik im Detail als der Ansatz, Kälte als kommunale Infrastruktur zu planen und nicht als Summe privater Einzelgeräte.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was bedeutet der Ausbau für Architektinnen und Architekten?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Planung verändert ein Fernkälteanschluss mehr als die Haustechnik. Entfallen Rückkühlwerke, werden Dachflächen frei für Photovoltaik, Begrünung oder Nutzung; Lärmkonflikte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) entschärfen sich, und Kältemittel, deren Einsatz die EU-Fluorgase-Verordnung (EU) 2024/573 schrittweise weiter beschränkt, verschwinden aus dem Gebäude. An Baudenkmälern und im Ensemble Altstadt, wo Außengeräte einer Erlaubnis nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bedürfen, ist das ein handfestes Argument. Laut SWM sinkt der Stromverbrauch gegenüber dezentralen Klimaanlagen um 50 bis 70 Prozent.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Praktisch verlangt ein Anschluss frühe Abstimmung. Statt einer Kältezentrale mit Verdichtern braucht das Gebäude eine kompakte Übergabestation mit Wärmetauscher, eine Hausanschlusstrasse und ein hydraulisch passendes Kaltwassersystem, denn das Netz verlangt eine Rücklauftemperatur von mindestens 16 Grad Celsius. Diese Parameter gehören in die Vorplanung, also in Leistungsphase 2 nach § 34 und § 55 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), damit Planerinnen, Haustechniker und Tragwerksplanerinnen Deckenhöhen, Kühldecken und Technikflächen darauf abstimmen. Wer erst in der Ausführungsplanung an die Versorgung denkt, verschenkt den Flächengewinn, der den Anschluss für Bauherrinnen und Bauherren wirtschaftlich attraktiv macht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kritisch bleibt der Blick auf die Gesamtbilanz. Jede Kühlung, auch die effizienteste, behandelt ein Symptom. Glasfassaden ohne außenliegenden Sonnenschutz, fehlende Speichermasse und versiegelte Innenhöfe erzeugen jene Lasten, die das Netz anschließend abführt. Eine Kälteplanung gewinnt deshalb an Gewicht, wenn sie mit Bebauungsplänen verzahnt wird, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) Versorgungsflächen und Leitungstrassen sichern, sowie mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Wärmeplanung.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="heading" data-prosemirror-node-block="true">Ein Netz für heißere Sommer</h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Münchens Fernkälte ist ein Stück unsichtbarer Baukultur: Sie arbeitet unter dem Pflaster, entlastet Dächer und Fassaden und nutzt ein Wassersystem, das die Stadt seit dem Mittelalter prägt. Die Verzögerung am Energiestandort Süd zeigt allerdings, wie zäh Infrastrukturprojekte im Bestand vorankommen, und der hohe Anteil strombetriebener Kälte mahnt zu nüchterner Kommunikation. Solange das Netz an der Grenze der dichten Innenstadt endet, bleibt es ein Angebot für Gewerbe und Verwaltung. Ob die angekündigte Kälteplanung auch Quartiere mit Wohnungsbau erreicht, entscheidet darüber, ob aus einem Vorzeigeprojekt eine Antwort auf die Hitze der kommenden Jahrzehnte wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Wie Architekturbüros in KI-Suchsystemen sichtbar werden</title>
		<link>https://baukunst.art/wie-architekturbueros-in-ki-suchsystemen-sichtbar-werden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 10:05:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Akquise]]></category>
		<category><![CDATA[Außenwirkung]]></category>
		<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sprachmodelle empfehlen Architekturbüros, die sich in einem Satz beschreiben lassen. Ein Praxistest zeigt, warum das Büroprofil zur Stellschraube der Außenwirkung wird.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Bildung</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Büroprofil und Außenwirkung: Was KI über ein Architekturbüro weiß</span></h1>
<p><strong>Wer sich nicht festlegt, wird nicht gefunden</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Büroprofil eines Architekturbüros ist die knappe, öffentlich auffindbare Beschreibung dessen, wofür ein Büro steht, was es plant und für wen. Lange galt es als Pflichtübung zwischen Impressum und Projektliste. Seit Suchmaschinen und Sprachmodelle Antworten formulieren, statt nur Links aufzulisten, ist es zur wichtigsten Stellschraube der Außenwirkung geworden. Es entscheidet, ob ein Büro in einer maschinell erzeugten Empfehlung überhaupt vorkommt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Wandel lässt sich an einem einfachen Versuch nachvollziehen. Eine Bauherrin aus dem Münchner Umland, die ein Mehrgenerationenhaus in Holzbauweise plant, tippt heute nicht mehr nur „Architekt Holzbau Ebersberg“ in ein Suchfeld. Sie formuliert ihre Frage vollständig, in ChatGPT, in Perplexity oder in der Google-Suche, die seit dem Frühjahr 2025 auch in Deutschland eine „Übersicht mit KI“ über den klassischen Trefferlisten einblendet. Die Antwort nennt drei, vielleicht fünf Büros, jeweils mit einem Satz Begründung. Wer dort fehlt, fehlt in der ersten Runde der Auswahl, lange bevor eine Referenz betrachtet oder ein Honorar nach HOAI verhandelt wird.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was liest eine KI aus einem Büroprofil heraus?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Sprachmodelle bewerten keine Architektur. Sie verdichten, was an öffentlich zugänglichem Text über ein Büro existiert: die eigene Website, das Unternehmensprofil bei Google, Einträge auf Architekturportalen, Wettbewerbsergebnisse, Berichte in der Lokalpresse und in Fachmedien. Aus diesem Material entsteht eine Zuschreibung, und diese Zuschreibung ist nur so präzise wie das Ausgangsmaterial.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Praxistest ist ernüchternd einfach. Ein Sprachmodell erhält den Namen des Büros und die Stadt, verbunden mit der Bitte um eine Einschätzung: Wofür steht dieses Büro, für welche Bauaufgaben ist es geeignet, welche Projekte sind bekannt? Das Ergebnis fällt bei vielen Büros in eine von drei Kategorien. Entweder erscheint nichts Verwertbares. Oder die Antwort reproduziert jene Formeln, die auf nahezu jeder Büroseite stehen: ganzheitlich, nachhaltig, individuell, mit Leidenschaft für gute Architektur. Oder das Modell benennt klare Schwerpunkte, etwa Schulbau im ländlichen Raum, Umbau denkmalgeschützter Wohnhäuser oder Holzbau im Geschosswohnungsbau, und stützt sie auf konkrete Projekte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nur die dritte Variante erzeugt Außenwirkung. Die beiden anderen sind nicht falsch, aber austauschbar, und Austauschbarkeit ist für ein Sprachmodell gleichbedeutend mit Unsichtbarkeit. Ein Profil, das auf zweihundert Büros zutrifft, liefert keinen Grund, gerade dieses eine zu nennen. Die Maschine verhält sich darin nicht anders als ein Mensch, der auf einer Party nach einer Empfehlung gefragt wird: Genannt wird, wer sich in einem Satz beschreiben lässt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum scheitern so viele Büroprofile an der Positionierung?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Weil sie meist aus der Innensicht geschrieben sind. Architektinnen und Architekten beschreiben ihre Haltung, ihren Anspruch, ihre Arbeitsweise. Bauherren suchen dagegen eine Lösung für eine konkrete Aufgabe: ein Pflegeheim erweitern, ein Baudenkmal energetisch ertüchtigen, eine Gewerbehalle umnutzen. Zwischen beiden Perspektiven klafft eine Lücke, die kein Algorithmus schließt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine verständliche Scheu vor Festlegung. Wer sich als Spezialistin für Kindertagesstätten positioniert, fürchtet, den Wohnungsbau zu verlieren. Die Logik der Empfehlung spricht eher für das Gegenteil. Ein klares Profil zieht zunächst die passenden Anfragen an und öffnet über gebaute Referenzen später auch benachbarte Aufgaben. Das Leistungsbild nach § 34 HOAI ist für alle Büros identisch; unterscheidbar wird ein Büro erst durch die Bauaufgaben, in denen es diese Leistungen besonders überzeugend erbringt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier liegt der eigentliche Nutzen von KI im praktischen Beispiel. Ein Sprachmodell eignet sich als Sparringspartner für die Positionierung, weil es unbestechlich spiegelt. Erhält es die Projektliste der vergangenen zehn Jahre, die Wettbewerbsteilnahmen und eine anonymisierte Übersicht der eingegangenen Anfragen, lassen sich Muster herausarbeiten, die im Tagesgeschäft verborgen bleiben. Auf dieser Grundlage entstehen Formulierungsvarianten für das Büroprofil, die anschließend an der eigenen Wirklichkeit zu messen sind. Das Modell schlägt vor, die Entscheidung über Wahrheit und Tragfähigkeit einer Aussage bleibt beim Büro. Personenbezogene Daten von Bauherrinnen und Bauherren haben in frei zugänglichen Systemen nichts zu suchen; die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch im Sparring.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie wird aus einem Profil eine konsistente Außenwirkung?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein präzises Profil entfaltet seine Wirkung erst, wenn es überall gleich lautet. Sprachmodelle gleichen Quellen ab. Beschreibt die Website das Büro als Spezialisten für Bauen im Bestand, das Unternehmensprofil bei Google aber lediglich als „Architekt“ und das Portalprofil mit einem zehn Jahre alten Text, entsteht ein diffuses Bild. Konsistenz ist daher weniger eine Frage der Pflege des Corporate Designs als eine Frage der Auffindbarkeit.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Praktisch bedeutet das dreierlei. Erstens ein Kernsatz, der Bauaufgabe, Region und Kompetenz benennt und in allen Kanälen identisch erscheint. Zweitens Projektbeschreibungen, die nicht nur Bilder zeigen, sondern in wenigen Sätzen Aufgabe, Lösung und Ergebnis erklären, denn Bilder allein erschließen sich einem Sprachmodell nur eingeschränkt. Drittens Fremdquellen: Ein Bericht in der Regionalzeitung oder eine Veröffentlichung in einem Fachmedium gilt als Bestätigung von außen und wiegt schwerer als jede Selbstbeschreibung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Berufsrechtlich ist dieser Weg unproblematisch, solange die Aussagen sachlich und belegbar bleiben. Die Berufsordnungen der Architektenkammern lassen berufsbezogene Information zu, und § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zieht die Grenze bei irreführenden Angaben. Wer sich als „führend im Holzbau“ bezeichnet, sollte das belegen können. Berufsbezeichnung und zuständige Kammer gehören nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ohnehin ins Impressum. Neu hinzugekommen ist seit dem 2. August 2026 Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689: Fotorealistische Visualisierungen, die mit generativen Systemen entstanden sind und einen ungebauten Zustand wie eine Fotografie erscheinen lassen, sind zu kennzeichnen, auch auf der eigenen Website.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Büroprofil ist damit kein Text für die Schublade mehr, sondern Arbeitsgrundlage der Akquise. Es lohnt, dieses Profil in regelmäßigen Abständen jenem Test zu unterziehen, mit dem die Bauherrin aus dem Münchner Umland ihre Suche beginnt. Die Antwort der Maschine ist kein Urteil über die Qualität der Architektur. Sie ist aber ein bemerkenswert genauer Spiegel dessen, was von einem Büro nach außen dringt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Lehrgang „Bauherren gewinnen: Akquisestrategie für Architekturbüros“</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der vierteilige Online-Lehrgang der Baukunst Akademie verbindet Positionierung, Auffindbarkeit und Außendarstellung mit dem praktischen Einsatz von KI. Modul 1 (8. Oktober) behandelt Markt, Handlungsfelder und die KI-gestützte Entwicklung der Positionierung, Modul 2 (15. Oktober) Website, SEO, KI-Suchumgebungen, Google Unternehmensprofil und Architekturportale. Modul 3 (22. Oktober) widmet sich Instagram, LinkedIn, visuellen KI-Werkzeugen, Lokalpresse und Fachpublikationen, Modul 4 (29. Oktober) der Projektpräsentation mit KI, dem konsistenten Außenauftritt und einer individuellen Marketingplanung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Referenten: Carla Carlotta Stadler (Marketing- und Kommunikationsmanagerin, Partnerin querplan GmbH) und Stuart Stadler (Architekt, Herausgeber baukunst.art). Termine: 8., 15., 22. und 29. Oktober 2026, jeweils 17:00 bis 18:30 Uhr (Modul 4 bis 18:00 Uhr), online. Bis zu 8 Unterrichtseinheiten, anerkannt bei den Architektenkammern. Teilnahmegebühr 400 Euro zzgl. MwSt. Folien, Aufzeichnung, Zertifikat und qualifizierte Teilnahmebescheinigung inklusive.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Anmeldung: <a href="https://baukunst.art/kurse/marketing-11-akquisestrategie-1-2/" target="_blank" rel="noopener">baukunst.art/kurse/marketing-11-akquisestrategie-1-2/</a></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>GEG Nachfolge: Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für die Planer</title>
		<link>https://baukunst.art/geg-nachfolge-was-bedeutet-das-neue-gebaeudemodernisierungsgesetz-fuer-die-planer/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:47:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudemodernisierungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenszyklus-Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Planungshaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das GModG ersetzt seit Juli 2026 das GEG. Die Beratungspflicht fällt, dafür kommen Solarpflicht und Lebenszyklus-Bilanz. Für Planungsbüros verschiebt sich die Verantwortung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/geg-nachfolge-was-bedeutet-das-neue-gebaeudemodernisierungsgesetz-fuer-die-planer/">GEG Nachfolge: Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für die Planer</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Berufspolitik</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">GModG: Neue Nachweise, mehr Haftung, offene Honorarfragen</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Das GModG ersetzt seit Juli 2026 das GEG. Die Beratungspflicht fällt, dafür kommen Solarpflicht und Lebenszyklus-Bilanz. Für Planungsbüros verschiebt sich die Verantwortung.</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das Nachfolgeregelwerk des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und verlagert den Schwerpunkt der Gebäudeenergiepolitik von der Heizungstechnik auf den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026 im Eilverfahren, nachdem das Bundesverfassungsgericht am Vortag eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren abgewiesen hatte. Der Bundesrat verzichtete noch am selben Tag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Am 28. Juli 2026 erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Seit dem 29. Juli 2026 gelten die ersten Regelungen, Anfang 2027 folgt der technisch anspruchsvollere Teil. Für Architektinnen und Architekten, Fachplaner und Energieberaterinnen bedeutet das weniger Vorgaben an der einen Stelle und deutlich mehr Verantwortung an anderen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was ändert sich beim Heizungstausch?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die politisch umkämpfte 65-Prozent-Regel des früheren § 71 GEG entfällt. An ihre Stelle tritt in § 42 GModG ein Katalog aus zehn Erfüllungsoptionen, der auch neue Gas- und Ölkessel wieder zulässt. Deren Betrieb knüpft § 43 GModG allerdings an die sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent biogene oder synthetische Brennstoffe eingesetzt werden, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Parallel soll ein gesondertes Gesetz die Versorger zu einer Grüngasquote verpflichten, beginnend mit 1 Prozent im Jahr 2028.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Technologieoffenheit hat eine Kehrseite. Die bisherige Pflichtberatung vor dem Einbau fossiler Heizungen nach § 71 Abs. 11 GEG wurde ersatzlos gestrichen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hatte in ihrer Stellungnahme vom 11. Mai 2026 eine verpflichtende Beratung vor Vertragsabschluss gefordert, die „insbesondere den energetischen Zustand des Gebäudes, die Gebäudehülle, den Wärmebedarf, die kommunale Wärmeplanung“ umfasst. Auch das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) verlangte die Wiedereinführung; seine Vorsitzende Jutta Betz nannte die Bio-Treppe ein „kostspieliges Unterfangen“. Der Gesetzgeber folgte beiden nicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Planungsbüros entsteht damit eine paradoxe Lage. Die Beratung ist keine gesetzliche Pflicht mehr, faktisch aber wichtiger denn je. Ein neuer Gaskessel ist heute der Einstieg in eine Kostenkurve, die sich bis 2040 mit steigenden Beimischungsquoten und CO₂-Preisen verschiebt. Die Pflicht nach § 71 Abs. 11 GEG lag bei den Eigentümerinnen und Eigentümern; wer künftig vor der Entscheidung aufklärt, entscheidet der Markt. Wer planerisch an der Heizungsentscheidung mitwirkt, sollte die Varianten und ihre absehbaren Betriebskosten deshalb nachvollziehbar dokumentieren.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Pflichten gelten ab 2027?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Anfang 2027 wechselt die Berechnungsgrundlage. Maßgeblich ist dann die DIN/TS 18599:2025-10, Bezugsgröße wird die Nutzfläche. Büros mit laufenden Projekten sollten die Übergangsregelungen prüfen, um nicht mitten in der Genehmigungsplanung das Rechenverfahren wechseln zu müssen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Gleichzeitig ändern sich die Energieausweise. Sie werden digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur noch auf Verlangen. Nichtwohngebäude erhalten eine neue Skala von A bis G, wobei Klasse A emissionsfreien Gebäuden vorbehalten bleibt, und benötigen künftig ausschließlich Bedarfsausweise. Der Verbrauchsausweis ist nur noch für reine Wohngebäude zulässig. Ausstellende Büros brauchen neue Software und rechnen bei gemischt genutzten Gebäuden mehr.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ebenfalls ab 2027 greift die bundesweite Solarpflicht nach § 106 GModG, zunächst für neue Gewerbe- und Zweckbauten mit mehr als 250 m² Nutzfläche. 2028 folgen öffentliche Bestandsgebäude über 2.000 m² sowie private Nichtwohngebäude ab 500 m² bei grundlegender Dachsanierung, 2029 und 2031 weitere öffentliche Gebäude ab 750 m² beziehungsweise 250 m². Ab 2030 gilt die Pflicht für alle neuen Wohngebäude und für überdachte Stellplätze. Ausnahmen wegen Denkmalschutz, technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit sind möglich, müssen aber begründet werden. Strengere Landesregelungen wie Art. 44a BayBO bleiben bestehen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet die Lebenszyklus-Bilanz für den Entwurf?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die folgenreichste Neuerung für die Planung ist die Treibhausgasbilanz über den gesamten Lebenszyklus. Ab 2028 müssen Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche eine solche Bilanz vorlegen, ab 2030 alle Neubauten. Grundlage ist die DIN SPEC 91606:2026-07 mit den Lebenszyklusmodulen A bis C, also Herstellung, Nutzung und Entsorgung; die Kennwerte stammen aus einer nationalen Referenzdatenbank des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ebenfalls ab 2028 müssen neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand als Nullemissionsgebäude nach § 10a GModG errichtet werden, ab 2030 gilt der Standard für alle Neubauten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Damit wird die graue Energie zu einer Rechengröße, über die bereits im Vorentwurf entschieden wird. Die Wahl zwischen Stahlbeton und Holzhybrid, zwischen Tiefgarage und Mobilitätskonzept, zwischen Abriss und Umbau fällt in den Leistungsphasen 2 und 3, lange bevor jemand einen Energieausweis ausstellt. Die BAK hat deshalb gefordert, die Bilanz „planungsbegleitend“ und nicht als „nachgelagerte Schlussdokumentation“ anzulegen. Ob das gelingt, hängt weniger vom Gesetzestext ab als von der Büropraxis.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer die Bilanz ausstellen darf, regelt § 88c GModG: Voraussetzung ist eine spezielle Fortbildung sowie entweder eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise oder eine Bauvorlageberechtigung nach Landesrecht. Die BAK hatte darauf gedrängt, dass eine nur beschränkte Bauvorlageberechtigung nicht automatisch genügt. Für die Architektenkammern der Länder entsteht hier ein neues Fortbildungsfeld, für die Büros eine Qualifikationsfrage, die spätestens 2027 beantwortet sein sollte.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie wird die neue Leistung honoriert?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die HOAI kennt die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz nicht als Grundleistung. Sie ist als Besondere Leistung nach § 3 Abs. 3 HOAI frei zu vereinbaren, ebenso eine über das Ordnungsrecht hinausgehende Heizungsberatung. Das bekannte Risiko bleibt: Was nicht ausdrücklich im Vertrag steht, erwartet der Auftraggeber im Zweifel trotzdem. Büros sollten ihre Musterverträge anpassen, bevor die ersten Projekte über 1.000 m² in die Entwurfsplanung gehen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommen Aufgaben im Bestand. Nach dem Worst-First-Prinzip müssen die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude bis 2030 ertüchtigt werden, bis 2033 steigt der Anteil auf 26 Prozent. Nichtwohngebäude mit einer Heizleistung über 70 kW brauchen bis Ende 2029 eine Gebäudeautomation nach § 56 GModG. Das verspricht Aufträge, verlangt aber Kapazitäten, die ohnehin knapp sind.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie bewerten Verbände und Sachverständige das Gesetz?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2026 fiel kritisch aus. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger hielt den Entwurf für „verfassungswidrig und europarechtswidrig“, Markus Staudt vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) forderte, die Bürokratie bei Nachweis- und Dokumentationspflichten zu reduzieren, der Deutsche Mieterbund (DMB) warnte vor Kostenrisiken für Mieterinnen und Mieter. Die BAK hatte ihre Grundsatzkritik bereits in der Stellungnahme vom 11. Mai 2026 knapp formuliert: „Planungssicherheit ist auch Verbraucher- und Investitionsschutz.“</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Befund bleibt ambivalent. Das GModG setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um und bringt mit der Lebenszyklus-Bilanz ein Instrument, das die Architektenschaft seit Jahren fordert. Zugleich lockert es beim Heizen, was es beim Bauen verschärft. Nach drei grundlegenden Fassungen des Gebäudeenergierechts in sechs Jahren gleicht die Politik einem Bauherrn, der nach jedem Richtfest die Pläne ändert. Die in § 9a GModG vorgesehene Evaluierung im Jahr 2030 dürfte die nächste Revision bereits einleiten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/geg-nachfolge-was-bedeutet-das-neue-gebaeudemodernisierungsgesetz-fuer-die-planer/">GEG Nachfolge: Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für die Planer</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Aufstand der Zeichner: Wie Architekten ihre Daten vor der KI retten wollen</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 09:26:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Architekturkooperative ARKO hat der Berufsstand im Juni 2026 in Wiesbaden eine eigene Datengenossenschaft gegründet. 84 Gründungsmitglieder, sechs initiierende Länderkammern und das Vorbild DATEV sollen Planungsdaten, Urheberrechte und Know-how vor dem Zugriff der großen Plattformen schützen. Die Idee ist stark, die Hürden sind es auch: kritische Masse, offene Standards, Unabhängigkeit von den Kammern. baukunst.art prüft, was die ARKO leisten kann.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Berufspraxis</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Architekturkooperative ARKO</strong></span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Eine eigene digitale Infrastruktur soll Datensouveränität, Urheberrechte und Know-how schützen und die freien Berufe für das KI-Zeitalter rüsten. Kann das gelingen?</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stuart Stadler, Architekt VFA, Herausgeber baukunst.art</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Am 24. Juni 2026 haben 84 Gründungsmitglieder und 13 investierende Mitglieder in Wiesbaden die Architekturkooperative ARKO gegründet. Initiiert haben sie die Architektenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen; die übrigen Länderkammern und die Bundesarchitektenkammer unterstützen die Initiative. Den Vorsitz des achtköpfigen Aufsichtsrats hat Dr. Martin Kraushaar übernommen, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Den Fachbeirat leitet BAK-Vizepräsident Stephan Weber. Die ARKO solle „die digitale Selbstbestimmung des Berufsstands sichern“, sagt er. Offen ist, ob die Struktur diesen Anspruch trägt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong>Warum braucht der Berufsstand eine eigene Dateninfrastruktur?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Planungsdaten liegen heute verstreut: in den Umgebungen einzelner Softwarehersteller, in Cloud-Diensten mit wechselnden Lizenzbedingungen, auf Büroservern ohne professionelle Pflege. Wer ein BIM-Modell bei einem Anbieter aufbaut, bindet sich an dessen Formate, Preismodelle und Nutzungsbedingungen. Nach Angaben des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) beschäftigen rund 90 Prozent der Architekturbüros weniger als zehn Personen. Für sie sind eigene Investitionen in Cloud-Infrastruktur und KI-Kompetenz wirtschaftlich kaum darstellbar. Hier setzt die Genossenschaft an: Was das einzelne Büro nicht stemmen kann, soll der Berufsstand gemeinsam organisieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dahinter steht eine schärfere Frage. Daten sind der Rohstoff generativer KI. Grundrisse, Details, Leistungsverzeichnisse und Kostenkennwerte aus Tausenden realer Projekte sind für Softwarehäuser und Plattformbetreiber wertvoll. Wer über sie verfügt, kann Werkzeuge bauen, die Planungsleistungen standardisieren und am Ende ersetzen. Die ARKO will verhindern, dass dieses Wissen abfließt, ohne dass die Urheberinnen und Urheber mitentscheiden.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was soll die ARKO konkret leisten?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen beschreibt vier Leistungsfelder. Erstens eine gemeinsame Datenumgebung, ein Common Data Environment mit einheitlichen Projektstrukturen, gesteuerten Zugriffsrechten und Versionsprotokollen. Zweitens digitale Projekträume, in denen Büros mit Fachplanerinnen und Fachplanern, Bauherrschaften und Behörden Informationen austauschen. Drittens KI-gestützte Referenzmodelle aus anonymisierten Mitgliederdaten, etwa für Kosten- und Nachhaltigkeitsbenchmarks oder Bauteilbibliotheken. Viertens ein berufliches Netzwerk mit Büroprofilen und Partnersuche. Im Gespräch mit ZEVEDI nennt Kraushaar zudem den Gebäuderessourcenpass als Anwendungsfall: Kuratierte Bauteildaten könnten die Wiederverwendung im Bestand erleichtern.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Prinzip dahinter ist die Datentreuhand. Mitglieder teilen Daten, behalten aber die Kontrolle über Inhalt und Verwendung. Wissenschaftlich begleitet wurde die Vorgründungsphase seit 2025 vom Ferdinand-Steinbeis-Institut.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Taugt die DATEV als Vorbild?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Initiatorinnen und Initiatoren berufen sich ausdrücklich auf die DATEV. 1966 gründeten 65 Steuerbevollmächtigte in Nürnberg eine Genossenschaft, um die elektronische Datenverarbeitung gemeinsam zu organisieren. Heute zählt die DATEV eG über 40.000 Mitglieder und mehr als 9.000 Beschäftigte, der Umsatz lag 2025 bei 1,65 Milliarden Euro. Der Vergleich ist verlockend, aber er hat Grenzen. Die DATEV wuchs in einem Feld hochgradig normierter Daten: Buchungssätze, Kontenrahmen und Steuererklärungen folgen gesetzlichen Vorgaben. Planungsdaten sind heterogen, projektspezifisch und urheberrechtlich geschützt. Ein Grundriss ist kein Buchungssatz.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein zweiter Unterschied betrifft die Marktlage. Die DATEV entstand, als elektronische Datenverarbeitung für einzelne Kanzleien unerschwinglich war. Die ARKO tritt in einen Markt ein, der von international agierenden Softwarekonzernen besetzt ist, deren Werkzeuge in nahezu jedem Büro laufen. Ihre Chance liegt eine Ebene darunter: als neutrale Ablage, als Treuhänderin und als Verhandlungspartnerin, die Schnittstellen, Exportrechte und Nutzungsbedingungen für ihre Mitglieder aushandelt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wo liegen die rechtlichen Hebel?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Werke der Baukunst und Darstellungen technischer Art wie Pläne und Skizzen sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 und Nummer 7 Urheberrechtsgesetz geschützt. Für das Training von KI-Systemen greift nach überwiegender Auffassung jedoch die Schranke für Text- und Data-Mining nach § 44b Urheberrechtsgesetz; das Landgericht Hamburg hat die Schranken 2024 im Verfahren gegen den Datensatzanbieter LAION auf das Erstellen von Trainingsdaten angewendet (Az. 310 O 227/23). Sie erlaubt Vervielfältigungen zu Analysezwecken, sofern kein Nutzungsvorbehalt erklärt wurde; bei online zugänglichen Werken muss dieser nach § 44b Absatz 3 Urheberrechtsgesetz maschinenlesbar sein. Die KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, verpflichtet Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts einschließlich solcher Vorbehalte vorzuhalten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Geschützt ist allerdings nur, was als persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Viele Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse und Kostenkennwerte erfüllen das nicht. Für sie bleiben Verträge, Lizenzbedingungen und gegebenenfalls das Geschäftsgeheimnisgesetz. Ein Vorbehalt wiederum schützt nur, wer ihn erklärt und durchsetzen kann. Oft entscheidender sind ohnehin die Nutzungsbedingungen der Softwareanbieter, denen Büros mit einem Klick zustimmen. Ein einzelnes Büro verhandelt darüber nicht. Eine Genossenschaft, die Nutzungsrechte bündelt, Lizenzbedingungen verhandelt und Verstöße verfolgt, könnte es. Darin liegt der stärkste Grund für die ARKO: Wo das Urheberrecht endet, zählt Verhandlungsmacht, und die entsteht nur gemeinsam.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Kann die Genossenschaft kritische Masse erreichen?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Selbst wenn jedes der 84 Gründungsmitglieder ein Büro verträte, wäre das ein Bruchteil des Berufsstands: Die Länderkammern zählten zum 1. Januar 2026 zusammen 142.347 Mitglieder, und auch Ingenieurinnen und Ingenieure können beitreten. Ein Datenraum, der belastbare Benchmarks liefern soll, braucht Datenmengen, und Datenmengen brauchen Mitglieder. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen entscheidet in ihrer Vertreterversammlung am 7. November 2026 über den Beitritt. Bis zum ersten Quartal 2027 sollen die organisatorischen, technischen und fachlichen Grundlagen stehen. Öffentlich offen sind bislang zentrale Punkte: die Höhe der Geschäftsanteile und laufenden Kosten, der technische Betreiber, die Anbindung an etablierte Planungssoftware und an die digitalen Bauantragsverfahren der Länder. Laut BAK-Architektenbefragung 2025 nutzen erst 29 Prozent der Architektinnen und Architekten KI-Werkzeuge, meist zur Erprobung. Der Bedarf ist erkennbar, die Routine noch nicht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was entscheidet über Erfolg oder Scheitern?</strong></span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drei Bedingungen zeichnen sich ab. Erstens Nutzen im Büroalltag vor Grundsatzfragen: Eine Datenumgebung, die günstiger und einfacher ist als kommerzielle Lösungen, überzeugt mehr als jedes Positionspapier. Zweitens offene Standards: Die ARKO muss auf IFC und buildingSMART aufsetzen, statt eine neue Insellösung zu schaffen. Drittens Unabhängigkeit: Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich Hauptgeschäftsführer einer initiierenden Kammer, und wer dem Vorstand angehört, ist öffentlich bislang nicht bekannt. Die Genossenschaft muss zeigen, dass sie wirtschaftlich eigenständig handelt und allein dem Förderzweck nach § 1 Genossenschaftsgesetz verpflichtet ist.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Frage im Untertitel lässt sich heute nicht beantworten, aber präzisieren. Die ARKO ist kein Softwareprojekt, sondern ein berufspolitisches. Sie verschiebt die Debatte über KI von der Angst vor Ersetzung zur Frage der Verfügungsmacht über das eigene Wissen. Die jüngste Konjunkturumfrage der Kammern und Verbände, über die baukunst.art berichtet hat, zeigt Büros unter wirtschaftlichem Druck. Gerade in dieser Lage liegt die Versuchung nahe, abzuwarten, bis die Plattform fertig ist. Gelingen wird sie nur, wenn Büros vorher beitreten. Die DATEV begann mit 65.</p>
<h2 dir="ltr"><span style="color: #993300;">Leserinformation: Die ARKO in Kürze</span></h2>
<p dir="ltr"><span style="color: #993300;">Was: Berufsständische Genossenschaft für eine gemeinsame, treuhänderisch verwaltete Dateninfrastruktur von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren</span><br />
<span style="color: #993300;">Gründung: 24. Juni 2026 in Wiesbaden, 84 Gründungsmitglieder und 13 investierende Mitglieder</span><br />
<span style="color: #993300;">Initiiert von: Architektenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, unterstützt von der Bundesarchitektenkammer</span><br />
<span style="color: #993300;">Aufsichtsratsvorsitz: Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen</span><br />
<span style="color: #993300;">Beitritt: Offen für eingetragene Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Planungsbüros. Anmeldung über <strong><a href="https://www.akh.de/anmeldung-nach-gruendung" target="_blank" rel="noopener">akh.de/anmeldung-nach-gruendung</a></strong>. Die Höhe der Geschäftsanteile ist bislang nicht öffentlich beziffert.</span><br />
<span style="color: #993300;">Nächste Schritte: 7. November 2026: Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen entscheidet über den Beitritt. Bis zum ersten Quartal 2027: organisatorische, technische und fachliche Grundlagen</span><br />
<span style="color: #993300;">Ansprechpartnerinnen: Gabriele Seitz, Referatsleiterin Digitalisierung, und Dr. Susanne Jany, Koordinatorin Digitalisierung, Bundesarchitektenkammer</span><br />
<span style="color: #993300;">Weitere Informationen: <strong><a href="https://www.akh.de/arko" target="_blank" rel="noopener">arko-ge.de/arko</a></strong></span><br />
<span style="color: #993300;">Recherchestand: 28. September 2026</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/aufstand-der-zeichner-wie-architekten-ihre-daten-vor-der-ki-retten-wollen/">Aufstand der Zeichner: Wie Architekten ihre Daten vor der KI retten wollen</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Beton gegen den Krieg von gestern</title>
		<link>https://baukunst.art/beton-gegen-den-krieg-von-gestern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 08:07:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Spector Books legt Paul Virilios „Bunkerarchäologie" von 1975 neu auf. Was der Klassiker über Beton, Krieg und Geschwindigkeit sagt, und was er verschweigt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/beton-gegen-den-krieg-von-gestern/">Beton gegen den Krieg von gestern</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">BUCHKRITIK</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Virilios „Bunkerarchäologie&#8220; erscheint neu und trifft auf ein Land, das wieder Schutzräume sucht</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Fünfzig Jahre nach der Erstausgabe erscheint Paul Virilios „Bunkerarchäologie&#8220; wieder auf Deutsch. Der Band ist kein nostalgisches Fotobuch, sondern die Urszene einer Theorie, die den Krieg als Frage der Geschwindigkeit beschreibt. Und er hat eine Leerstelle, die man 2026 nicht mehr überlesen kann.</em></p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was hat Virilio an der Küste gesucht?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Sommer 1958 steht ein sechsundzwanzigjähriger gelernter Glasmaler bei Saint-Guénolé in der Bretagne vor einem Betonklotz im Sand. Paul Virilio, in Nantes aufgewachsen, hat als Kind 1943 die Bombardierung der Stadt erlebt: Krieg als plötzlichen Verlust von Raum, als Auflösung dessen, was fest schien. Der Bunker im Dünensand ist das Gegenbild dazu. Er ist übrig geblieben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus dieser Begegnung wird eine Feldforschung über mehr als ein Jahrzehnt. Die Aufnahmen des Bandes entstehen im Wesentlichen zwischen 1958 und 1965, die gesamte Kampagne reicht bis 1969. Virilio fährt die französische Atlantikküste ab, fotografiert, misst, zeichnet, ordnet. Er sucht die Bauwerke des Atlantikwalls nicht als Historiker auf, sondern als jemand, der wissen will, welche Form eine Gesellschaft hervorbringt, die sich vollständig auf Verteidigung stellt. Manche Anlagen besucht er mehrfach, über Jahre hinweg, und beobachtet, wie das Meer sie kippt und verschiebt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Ergebnis ist zunächst eine Ausstellung im Pariser Musée des Arts décoratifs, ausgerichtet vom Centre de Création Industrielle, das 1977 im Centre Pompidou aufging. Sie läuft vom 10. Dezember 1975 bis zum 29. Februar 1976, der begleitende Band erscheint 1975. Die deutsche Übersetzung von Bernd Wilczek folgt 1992 bei Hanser in München, 2011 legte der Wiener Passagen Verlag sie im Taschenformat neu auf. Was bisher fehlte, war eine Ausgabe, die die Fotografien ernst nimmt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum nennt er das Archäologie?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Titel ist keine Koketterie. Virilio behandelt Bauten, die zu Beginn seiner Untersuchung kaum fünfzehn Jahre alt sind, mit dem Instrumentarium der Altertumsforschung: Typologie, Fundkontext, Vergleich, Bestandsaufnahme. Er stellt den Betonwerken die ägyptische Mastaba gegenüber, die etruskische Grabkammer, aztekische Bauten. Nicht um zu ästhetisieren, sondern um eine These zu prüfen: dass diese Bauten funktional Grabkammern sind, in denen Lebende auf Zeit untergebracht wurden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das ist der methodische Kern des Buches. Virilio behandelt militärische Zweckbauten als Kulturdenkmäler einer Zivilisation, die in ihnen ihr Verhältnis zu Tod, Raum und Sichtbarkeit ausdrückt, ohne es zu wollen. Der Ingenieur des Regelbaus hat keine Formabsicht. Genau deshalb ist die entstandene Form aussagekräftig.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was ist am Bunker architektonisch bemerkenswert?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Virilios Beobachtungen sind bauliche Beobachtungen, und sie sind präzise. Der Bunker hat keine gesonderte Gründung. Er ist ein monolithischer Guss, ein einziges Stück Beton, das im Boden liegt wie ein Schiff im Wasser. Sein Schwerpunkt liegt tief. Er kann sich neigen, absacken, wandern, ohne zu brechen. Genau das dokumentieren die Aufnahmen: Werke, die sich in den Sand legen, schräg stehen, halb versunken sind, ohne ihre Integrität zu verlieren.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dazu kommt die Anthropomorphie, die Virilio immer wieder anspricht. Die niedrigen Räume zwingen den Körper in eine gebückte Haltung. Sehschlitze und Panzerkuppeln formen einen Kopf. Die Öffnungen sind Sinnesorgane, keine Fenster. Der Bunker ist kein Behälter für Menschen, er ist ein Ersatzkörper.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Fotografien tragen diese These. Schwarzweiß, meist frontal, das Objekt im leeren Landschaftsraum, kein Mensch, kein Maßstab. Das nimmt den Bauten die Größe und gibt ihnen Gewicht. Sie stehen da wie Skulpturen, die niemand aufgestellt hat.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was hat der Bunker mit Virilios späterer Theorie zu tun?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Alles. Wer Virilio nur als Theoretiker der Geschwindigkeit kennt, findet hier den Ausgangspunkt. Der Atlantikwall war die letzte konsequente Anwendung eines Denkens in Linien: eine befestigte Küste von Nordnorwegen bis zur spanischen Grenze, über 5.000 Kilometer, im großen Maßstab ab 1942 gebaut. Allein für die niederländische, belgische und französische Küste waren bis Mai 1943 rund 15.000 schwere Werke vorgesehen, fertig wurden etwa 6.000. Die Linie war nie durchgehend. Sie war eine Reihe von Stützpunkten mit einer Propagandafassade davor.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Im Juni 1944 setzten die Alliierten ihren Schwerpunkt in der Normandie, und dort war die Küstenverteidigung binnen Stunden bis weniger Tage überwunden. Einzelne Stützpunkte hielten länger, die Radarstation Douvres bis zum 17. Juni, die Festung Cherbourg bis Ende des Monats. Als Sperre aber hatte der Wall an dem Tag aufgehört zu existieren, an dem er ernsthaft geprüft wurde.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Virilio ist das der historische Bruch. Die Befestigung, die den Raum kontrollieren sollte, wird durch Geschwindigkeit obsolet. Was folgt, ist die Dromologie: die Einsicht, dass Macht nicht mehr über Territorium, sondern über Tempo organisiert wird, und dass Wahrnehmung, Waffe und Bild zusammenfallen. Der Bunker ist bei Virilio das letzte Monument des Ortes, bevor der Krieg in die Übertragung wandert. Das Schlusskapitel, das Virilio „Ästhetik des Verschwindens&#8220; nennt, liefert dazu das Bild: Werke, die von Erosion und Sturmflut verschoben und zersetzt werden, während der Krieg, den sie abwehren sollten, längst woanders stattfindet. Fünf Jahre später wird daraus ein eigener Buchtitel.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer die Kirche Sainte-Bernadette du Banlay in Nevers kennt, die Virilio von 1963 bis 1966 mit Claude Parent baute, sieht die Verbindung sofort. Der bunkerhafte Betonkörper mit der geneigten Bodenebene ist die direkte Übersetzung der Küstenfahrten in gebaute Form.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was leistet die Neuausgabe?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Band von Spector Books und den Éditions du Centre Pompidou ist eine Wiedervorlage, keine Neudeutung. Herausgegeben von Florian Ebner, Sophie Virilio und Jan Wenzel, gestaltet von Helmut Völter und Ina Kwon, erscheint er gleichzeitig auf Deutsch, Französisch und Englisch. Der deutsche Band übernimmt Wilczeks Übersetzung von 1992 und hält sich an das Original: dieselben Texte, dieselben Bilder in derselben Reihenfolge und Platzierung, 212 Seiten mit 102 Schwarzweißabbildungen. Einziger neuer Text ist ein Vorwort von Sophie Virilio.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der entscheidende Unterschied liegt im Druck. Virilios Negative sind hier in einer Qualität reproduziert, die die alten Ausgaben nicht hatten: Betonoberflächen mit Schalungsspuren, Kiesnester, Rostfahnen, die feine Abstufung zwischen Himmel und nasser Sandfläche. Fadenheftung, Hardcover, ein Format von 22 mal 26 Zentimetern, das den Aufnahmen Raum gibt. Für 42 Euro ist das ein angemessen gemachtes Buch, und es macht aus einem Text, der bisher als Taschenbuch zirkulierte, wieder das Fotobuch, das er von Anfang an war.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer eine kommentierte Edition mit historischer Einordnung erwartet, sollte die Erwartung anpassen. Außer dem Vorwort der Tochter gibt es keinen Apparat. Der Band setzt vollständig auf das Original.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wo liegt die blinde Stelle des Buches?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau dort, wo der Beton herkommt. Der Atlantikwall wurde von der Organisation Todt errichtet. Auf den Baustellen arbeiteten mehrere Hunderttausend Menschen, Schätzungen reichen bis zu einer halben Million: bezahlte Kräfte, dienstverpflichtete Franzosen, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter aus halb Europa. Virilio widmet Albert Speer ein eigenes Kapitel, er kennt die Bauverwaltung, er kennt die Normierung in über sechshundert genehmigten Regelbautypen. Aber die Menschen, die diese Werke gegossen haben, treten in seinem Text kaum auf.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern eine Konsequenz der Methode. Wer ein Bauwerk archäologisch behandelt, entfernt es aus seiner Entstehungszeit und stellt es in eine lange Reihe von Monumenten. Der Bunker wird dabei zum Objekt, das für sich selbst spricht, und verliert seine Baugeschichte. Bei Virilio führt das an einigen Stellen zu einer Bewunderung des Materials, die den Zweck der Bauten aus dem Blick geraten lässt. Man kann das seiner Zeit zuschreiben, dem Jahr 1975 und der französischen Auseinandersetzung mit der Besatzung. Man muss es beim Lesen trotzdem mitdenken, und die Neuausgabe hätte es benennen können.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum liest sich das 2026 anders?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Weil der Schutzraum zurück ist. In Deutschland sind noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Plätzen Zivilschutzzwecken gewidmet, von denen die Bundesregierung im Juli 2026 feststellte, dass sie weder funktions- noch einsatzbereit sind. Bis zur Aufgabe des Schutzbaukonzepts 2007 waren es rund 2.000 Anlagen mit etwa 1,6 Millionen Plätzen. Seit Sommer 2024 arbeiten Bund und Länder an einem nationalen Schutzraumkonzept, das auf Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Keller öffentlicher Gebäude setzt, also auf Umnutzung statt Neubau. Veröffentlicht ist es bis heute nicht. Im Mai 2026 hat das Kabinett ein Zivilschutzpaket beschlossen, das bis 2029 rund zehn Milliarden Euro und ein Kataster aller öffentlichen Zufluchtsräume vorsieht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Damit wird der Bunker wieder zur Bauaufgabe, und Virilios Buch wird von der historischen Studie zum Kommentar auf die Gegenwart. Seine zentrale Beobachtung gilt weiter: Befestigung ist immer eine Antwort auf den Krieg von gestern. Der Atlantikwall war gegen Landung und Artillerie gebaut und scheiterte an Beweglichkeit. Ein Schutzraumkonzept, das die Bedrohungsvorstellung des 20. Jahrhunderts fortschreibt, trifft auf Drohnen, Marschflugkörper und Angriffe auf Netze und Leitungen, die den Schutzraum als Ort schlicht umgehen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wer heute über Zivilschutz plant, findet in diesem Buch kein Konzept, aber die schärfste verfügbare Beschreibung dessen, was passiert, wenn eine Gesellschaft ihre Angst in Beton übersetzt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Für wen lohnt sich das Buch?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für alle, die mit Bestand, Denkmalpflege und Konversion zu tun haben, weil Virilio zeigt, wie man ein widersprüchliches Bauerbe untersucht, ohne es sofort zu bewerten. Für Fotografen und Herausgeber, weil hier eine Bildserie und ein Text sich gegenseitig tragen, statt sich zu illustrieren. Und für alle, die Architekturtheorie nicht als Disziplin, sondern als Werkzeug verstehen. Der Band ist schmal, in wenigen Stunden zu lesen und danach jahrelang präsent.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Paul Virilio: „Bunkerarchäologie&#8220;. Aus dem Französischen von Bernd Wilczek. Herausgegeben von Florian Ebner, Sophie Virilio und Jan Wenzel. Spector Books und Éditions du Centre Pompidou, Leipzig/Paris 2025. 212 S., 102 Abb., geb., 42,00 Euro. ISBN 978-3-95905-735-6.</span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Longevity in der Baukunst</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:33:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinung]]></category>
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		<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicht das Material entscheidet über die Klimabilanz eines Gebäudes, sondern die Frage, ob es ein zweites Mal genutzt wird. Nur misst das keine Kennzahl.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">MEINUNG &amp; KRITIK</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Holz oder Beton? Die Frage lenkt vom eigentlichen Problem ab</span></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><em data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="em">Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art</em></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Longevity in der Baukunst bezeichnet die Fähigkeit eines Gebäudes, über Generationen hinweg genutzt, umgenutzt und instand gehalten zu werden. Sie ist die wirksamste Stellschraube der Herstellungsemissionen und zugleich die einzige, die in keine Klimakennzahl eingeht. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes rechnet mit 50 Jahren, das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) legt in seinen Bilanzierungsregeln vom 19. Juli 2024 denselben Zeitraum fest, der OI3-Leitfaden des Österreichischen Instituts für Bauen und Ökologie schreibt in der Version 5.0 von 2023 maximal 50 Jahre vor. Auch Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/1275 setzt für das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial 50 Jahre an. Ein Bauwerk, das für 120 Jahre entworfen wird, kann diesen Vorzug in keiner dieser Bilanzen ausweisen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Wie groß ist der Zeithebel wirklich?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) beziffert in ihrer Benchmarkstudie von 2021 die Treibhausgasemissionen der Gebäudekonstruktion im Mittel auf 8,7 Kilogramm CO2-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr, bezogen auf Herstellung, Errichtung, Austausch und Entsorgung über 50 Jahre. In dieser Zahl steckt eine unausgesprochene Annahme: Sie unterstellt, dass nach 50 Jahren wieder gebaut wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Über einen festen Horizont von hundert Jahren wird daraus ein belastbarer Vergleich. Zwei aufeinanderfolgende Gebäude verursachen rund 870 Kilogramm CO2-Äquivalent je Quadratmeter, weil die Herstellung zweimal anfällt. Ein einziges Gebäude, das hundert Jahre trägt, verursacht rund 495: Die Herstellung fällt einmal an, die Austauschzyklen für Fassade und Technik laufen dagegen etwa doppelt so oft. Das sind 43 Prozent weniger. Rechnet man zehn bis fünfzehn Prozent zusätzliche Herstellungsemissionen für lichte Höhe, Lastreserven und trennbare Schichten ein, liegt der Break-even bei rund sechzig Nutzungsjahren. Der Materialhebel liegt in derselben Größenordnung: Zwischen dem günstigsten Sechstel der untersuchten Gebäude mit 6,5 und dem schlechtesten Zehntel mit 11,9 Kilogramm liegen 45 Prozent. Zeit und Material konkurrieren also nicht, sie multiplizieren sich. Nur wird der eine Faktor gemessen und der andere nicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Einwand bleibt und ist ernst zu nehmen. Die Herstellungsemissionen fallen heute an, in dem Jahrzehnt, das über das Restbudget entscheidet; der vermiedene Ersatzneubau fällt nach 2075 an, wenn Zement und Stahl vermutlich sauberer sind. Wer Emissionen nach ihrem Zeitpunkt gewichtet, muss diesen Nutzen abzinsen, und der Break-even wandert auf rund achtzig Jahre. Genau deshalb ist der Bestand dem langlebigen Neubau nicht gleichrangig, sondern vorgeordnet: Er spart sofort, was der Neubau erst in achtzig Jahren spart.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was ist am Kohlenstoffspeicher Holz tatsächlich dran?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Speicherwirkung von Holz ist real, ihre bilanzielle Bewertung jedoch unschärfer, als der Fachdiskurs nahelegt. Eine Übersichtsarbeit von Endrit Hoxha, Alexander Passer und weiteren, 2020 in der Zeitschrift Buildings &amp; Cities erschienen, vergleicht die gebräuchlichen Bilanzierungsmethoden für biogenen Kohlenstoff: Je nach Methode weichen die Ergebnisse auf Gebäudeebene um rund 16 Prozent voneinander ab, auf Bauteilebene um 35 bis 200 Prozent. Für ein neungeschossiges Holzwohnhaus in Graz liefert der dynamische Ansatz 26,67 statt 20,7 Kilogramm je Quadratmeter und Jahr. Diese 29 Prozent gelten allerdings für ein einzelnes Gebäude ohne mineralisches Vergleichsobjekt. Sie sagen nichts darüber, ob Holz gegenüber Beton vorne liegt, sondern nur, wie weit derselbe Bau je nach Rechenverfahren auseinanderliegt. Hinzu kommt, dass die europäische Regel dem Holz ohnehin keinen dauerhaften Bonus zugesteht: Nach DIN EN 15804+A2 ergibt biogener Kohlenstoff über den vollen Lebenszyklus netto null.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zur Größenordnung: Eine Arbeit von Lisa Kaufmann und weiteren am Institut für Soziale Ökologie der Universität für Bodenkultur Wien, 2024 in den Environmental Research Letters erschienen, beziffert den in sämtlichen Materialbeständen der Gesellschaft aktiv gespeicherten Kohlenstoff auf etwa vier Prozent jener Menge, die der Atmosphäre bis 2100 entzogen werden müsste. Das ist allerdings ein Maßstab, an dem jede Einzelmaßnahme scheitert. Umgekehrt kommt eine aus dem Waldfonds geförderte Untersuchung der Technischen Universität Wien vom März 2026 zu dem Ergebnis, dass Holz- und Holzhybridbauweisen im Geschosswohnbau das Treibhauspotenzial gegenüber vergleichbaren Stahlbetonbauten um bis zu 50 Prozent senken können.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Damit kein Missverständnis entsteht: Der Zeithebel spielt nicht gegen Holz, er spielt mit ihm. Skelettbauweisen mit lösbaren Fügungen, großen Spannweiten und geringem Eigengewicht erfüllen die Umnutzungskriterien besser als jede Ortbetondecke mit einbetonierten Leitungen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Warum zahlt Dauerhaftigkeit nicht auf die Klimakennzahl ein?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Bewertungssysteme kennen Umnutzungsfähigkeit durchaus. Das BNB bepunktet im Kriterium 3.2.3 lichte Raumhöhen ab drei Metern, Nutzlastreserven über fünf Kilonewton je Quadratmeter, Gebäudetiefen unter 11,50 Metern und revisierbare Leitungsführungen; die DGNB führt Anpassungsfähigkeit in ECO2.4 und zirkuläres Bauen in TEC1.6. Nur zahlt diese Währung nicht auf jene eine Zahl ein, die ab 2028 im Energieausweis steht. Der Grund ist eine Konvention, nicht die Norm: DIN EN 15978 weist die Herstellungsemissionen der Module A1 bis A3 als einmalige Größe aus, erst die nationalen Bewertungssysteme verteilen sie über den Bezugszeitraum. Wie starr das ist, zeigt ein Detail: Für die Austauschzyklen verweist das QNG verbindlich auf die BBSR-Tabelle „Nutzungsdauern von Bauteilen“ in der Fassung vom 24. Februar 2017, obwohl neu erhobene Fassungen bis März 2026 vorliegen. Ab dem 1. Januar 2028 verlangt Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 für Neubauten über 1.000 Quadratmeter, ab 2030 für alle, die Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials im Energieausweis. Eine Kennzahl, die Dauerhaftigkeit nicht abbilden kann, wird sie auch nicht erzeugen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Woran Gebäude tatsächlich sterben</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Mai 2025 eine von Charlotte Dorn und Jens Otto an der Technischen Universität Dresden erarbeitete Auswertung vorgelegt. Zwischen 2007 und 2021 wurden jährlich knapp 12.000 Gebäude abgebrochen; von den Wohngebäuden, die zwischen 2016 und 2021 abgingen, erreichten 17,3 Prozent nicht einmal 42 Jahre. Häufigster Abbruchgrund ist mit 53,4 Prozent die Errichtung eines neuen Wohngebäudes an gleicher Stelle. Das ist keine bauliche, sondern eine Bodenpreisentscheidung, und sie fällt auch gegen intakte Bauten. Tragwerksversagen kommt vor, aber als Ausnahme: Spannungsrisskorrosion an vergütetem Spannstahl der sechziger Jahre, Chloridschäden in Parkbauten, vor allem aber Asbest und polychlorierte Biphenyle, an denen nicht die Statik scheitert, sondern die Sanierungskostenrechnung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Rest ist Ökonomie. Ein seit 2023 fertiggestelltes Wohngebäude ist nach § 7 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes in 33 Jahren abgeschrieben, institutionelle Eigentümerinnen und Eigentümer halten sieben bis zehn Jahre, und das Bauordnungsrecht stellt den Abriss vielfach genehmigungsfrei, den Umbau nicht. Der Entwurf entscheidet deshalb nicht darüber, ob ein Gebäude erhalten wird, sondern nur darüber, ob es erhalten werden kann. Was übrig bleibt, weist das Umweltbundesamt für 2022 mit 207,9 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle einschließlich Bodenaushub aus, rund 61 Prozent des deutschen Abfallaufkommens.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Was folgt daraus für den Entwurf?</span></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zuerst der zweite Rettungsweg. Das häufigste harte Hindernis bei der Umnutzung von Büro zu Wohnen ist nicht die Raumhöhe, sondern die Erschließung: notwendige Treppenräume, Nutzungseinheiten mit eigenem Rettungsweg, Schachtquerschnitte für eine nachträgliche Entrauchung. Kerne und Schächte gehören nach der anspruchsvollsten denkbaren Nutzung dimensioniert, nicht nach der ersten.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dann die Lastreserve, und zwar beziffert. Nach DIN EN 1991-1-1 mit Nationalem Anhang liegt Wohnen bei 1,5 bis 2,0, Büro bei 2,0, Versammlung bei 3,0 bis 5,0 Kilonewton je Quadratmeter. Wer heute auf 5,0 auslegt, hält Büro, Verkauf, Bibliothek und Versammlung gleichzeitig offen. Fundament- und Stützenreserven für eine spätere Aufstockung sind die einzigen, die sich praktisch nie nachrüsten lassen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Drittens die Erneuerbarkeit der Hülle, denn die Fassade dominiert den Austauschanteil der Ökobilanz. Mechanisch gefügt und sortenrein trennbar bleibt sie erneuerbar; geklebt und verbundstoffgebunden erzwingt sie beim nächsten Zyklus einen Eingriff ins Tragwerk. Langlebigkeit ist nur dann klimapositiv, wenn die kurzlebigen Schichten austauschbar sind. Sonst wird sie zur Emissionsgarantie über hundert Jahre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Honorarrecht trägt diesen Aufwand bereits: Nach § 4 Absatz 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz zu ermitteln und in Textform zu vereinbaren, nach § 6 Absatz 2 gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Umbauzuschlag von 20 Prozent. Die Muster-Umbauordnung, die die Bundesarchitektenkammer am 19. Mai 2023 vorlegte, wurde als solche nirgends übernommen, ihr Anliegen inzwischen mehrfach: Hamburg seit Januar 2026, Nordrhein-Westfalen mit dem BauCode NRW seit September 2026, Bayern mit einem Kabinettsbeschluss vom Juni 2026.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Aus vierzig Berufsjahren bleibt eine Beobachtung. Die Gebäude, die überdauern, sind selten die technisch avanciertesten, sondern die, die jemand behalten wollte. Eine Halle aus dem 19. Jahrhundert wird zur Markthalle, zum Büro, zum Konzertsaal, weil Proportion, Licht und Robustheit jede dieser Nutzungen tragen. Ein Verwaltungsbau der siebziger Jahre mit zu geringer Höhe und zu enger Stütze wird nach vierzig Jahren entsorgt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><span style="color: #993300;">Baukunst ist eben nicht nur eine optische Qualität. Sie ist die Eigenschaft, die einem Bauwerk seine zweite, dritte und vierte Nutzung offenhält, und damit die einzige Form der Kohlenstoffspeicherung, die ein Gebäude verlässlich leistet. Der beste Baustoff ist das Gebäude, das bereits steht. Der zweitbeste ist das, welches so entworfen wird, dass es in hundert Jahren noch niemand abreißen will.</span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
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		<title>Die Rückkehr der guten Geschichte. Narrative als Instrument der Planung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:05:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Baukultur]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>71 Prozent meiden Nachrichten. Was das für Planungsverfahren bedeutet, warum die Krisenerzählung im Bauwesen unvollständig ist und wie belastbare positive Narrative entstehen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">GESELLSCHAFT</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Die magische Kraft: Was positive Narrative in Zeiten schlechter Nachrichten bewirken und wie sie entstehen</strong></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein positives Narrativ ist keine gute Nachricht, sondern eine Erzählstruktur: Es verknüpft einen konkreten Ort, handelnde Personen und einen überprüfbaren Fortschritt zu einer Geschichte, die Handlungsfähigkeit unterstellt statt Ohnmacht. In der Stadtentwicklung ist das keine Frage der Stimmung, sondern eine Ressource der Planung. Ein Quartier, das ausschließlich als Problemfall beschrieben wird, organisiert Abwehr. Dasselbe Quartier, als Vorhaben beschrieben, organisiert Beteiligung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Bedarf lässt sich beziffern. Nach dem Reuters Institute Digital News Report 2025, dessen deutsche Teilstudie das Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut (HBI), im Juni 2025 vorgelegt hat, meiden 71 Prozent der erwachsenen Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland zumindest gelegentlich aktiv Nachrichten. 48 Prozent begründen das mit den negativen Auswirkungen auf die eigene Stimmung, 39 Prozent mit der Übermenge an Kriegs- und Konfliktberichterstattung. Für die Planungspraxis ist dieser Rückzug folgenreich: Wer abschaltet, erscheint auch nicht zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Erörterungen füllen dann jene, die eine feste Meinung mitbringen, meist eine ablehnende.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum ist die Krisenerzählung im Bauwesen unvollständig?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahlen zum deutschen Wohnungsbau taugten drei Jahre lang als Beleg für den Niedergang, und sie taugen inzwischen auch für das Gegenteil. Das Statistische Bundesamt meldete für das erste Halbjahr 2026 Baugenehmigungen für 126.300 Wohnungen, ein Plus von 15,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und damit die stärkste prozentuale Zunahme in einem ersten Halbjahr seit 2016. Im Juni 2026 lag der Zuwachs bei 13,8 Prozent, bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden bei 12,1 Prozent. Wer die Zahl allein stehen lässt, betreibt allerdings dasselbe Verfahren wie die Krisenerzählung, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: 2016 waren es im selben Zeitraum 182.800 Wohnungen, das aktuelle Niveau liegt also rund ein Drittel darunter. Genehmigt ist zudem nicht gebaut.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Genau hier liegt die eigentliche Leistung positiver Narrative, und zugleich ihre Grenze. Sie korrigieren keine Fakten, sie korrigieren die Auswahl. Die Krisenerzählung ist selten falsch, sie ist unvollständig. Und Unvollständigkeit hat planerische Kosten: Investitionsentscheidungen, kommunale Ratsbeschlüsse und die Bereitschaft junger Menschen, einen Bauberuf zu ergreifen, folgen weniger der Statistik als dem Bild, das sich eine Gesellschaft von ihrer eigenen Lage macht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was unterscheidet ein tragfähiges Narrativ von Schönfärberei?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Forschung ist an dieser Stelle unbequemer, als es den Fürsprechern des konstruktiven Journalismus lieb sein dürfte. Eine experimentelle Studie von Klaus Meier an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, im Mai und Juni 2016 in Kooperation mit dem Magazin „chrismon“ mit 130 Teilnehmenden durchgeführt und 2018 in der Fachzeitschrift „Journalistik“ veröffentlicht, verglich konstruktive und nicht-konstruktive Fassungen derselben Texte. Das Ergebnis fällt zweischneidig aus: Die konstruktiven Varianten wurden hoch signifikant als hoffnungsvoller wahrgenommen, die Leserinnen und Leser reagierten interessierter und weniger gelangweilt. Bei der tatsächlichen Handlungsabsicht ließ sich dagegen kein signifikanter Unterschied nachweisen. Bei 130 Befragten ist das kein Beleg für Wirkungslosigkeit, wohl aber eine Mahnung an alle, die sich von guten Geschichten unmittelbare Verhaltensänderungen versprechen. Ein Teil der Befragten reagierte zudem misstrauisch: Positive Beispiele gerieten in den Verdacht versteckter Werbung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Dieses Misstrauen ist berechtigt und für das Bauwesen besonders einschlägig. Placemaking-Kampagnen, die Zwischennutzung als Kulturprogramm feiern und den anschließenden Mietsprung verschweigen, sind keine positiven Narrative, sondern Vermarktung. Ein tragfähiges Narrativ hält drei Bedingungen aus: Es benennt Kosten und Konflikte, es macht die Trägerschaft kenntlich, und es bleibt überprüfbar, weil Ort, Zeitraum und Beteiligte konkret sind. Fehlt eine dieser Bedingungen, entsteht kein Narrativ, sondern eine Broschüre.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie entstehen positive Narrative in der Stadtentwicklung?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nicht durch Kommunikation, sondern durch Verfahren. Wer den Entstehungsweg der bekannten Beispiele rekonstruiert, findet regelmäßig dieselbe Reihenfolge: zuerst eine rechtliche oder organisatorische Konstruktion, dann eine bauliche Realität, erst zuletzt die Erzählung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Leipziger Modell der Wächterhäuser, getragen vom Verein HausHalten e. V., der im Oktober 2004 gegründet wurde, ist dafür der klarste Fall. Ausgangspunkt war kein Leitbild, sondern ein Gestattungsvertrag zwischen Eigentümerschaft und Nutzenden: Nutzung ohne Miete gegen Übernahme der Betriebskosten und der einfachen Instandhaltung. Der Bestand blieb erhalten, weil jemand ihn benutzte. Die Erzählung vom „Leipziger Weg“ entstand Jahre später, aus einer Praxis heraus, die man besichtigen konnte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ähnlich arbeitet die Internationale Bauausstellung IBA’27 StadtRegion Stuttgart, deren Ausstellungsjahr vom 24. April bis zum 30. Oktober 2027 läuft. Ihre Wirkung liegt weniger in einzelnen Projekten als in der Verabredung, über einen definierten Zeitraum eine gemeinsame Frage zu bearbeiten. Ein festes Datum erzeugt Verbindlichkeit dort, wo Absichtserklärungen folgenlos bleiben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das dritte Element ist die Vorphase. Die sogenannte Phase Null, die der Grundlagenermittlung nach § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorausgeht, klärt Bedarf, Nutzung und Trägerschaft, bevor die erste Zeichnung entsteht. Wo sie ernsthaft durchgeführt wird, entsteht ein Narrativ nebenbei: Beteiligte, die den Bedarf selbst formuliert haben, erzählen das Ergebnis später als eigenes. Das ist der Unterschied zwischen Akzeptanzmanagement und Beteiligung.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein viertes Element wird regelmäßig unterschätzt: der Ort, an dem erzählt wird. Derselbe Reuters Institute Digital News Report 2025 weist Lokal- und Regionalzeitungen neben den öffentlich-rechtlichen Angeboten das höchste Vertrauen aus, während nur 45 Prozent der Befragten angeben, den meisten Nachrichten meistens zu vertrauen. Ein Quartiersprojekt, über das die Lokalredaktion berichtet, erreicht damit eine Glaubwürdigkeit, die keine Imagebroschüre und keine kommunale Pressestelle herstellen kann. Die Konsequenz ist banal und wird trotzdem selten gezogen: Wer will, dass über ein Vorhaben berichtet wird, muss es berichtbar machen, mit Terminen, Zahlen und ansprechbaren Personen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet das für Kommunen und Büros?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Baukulturbericht 2026/27 „Gestalten. Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“ der Bundesstiftung Baukultur, am 11. Juni 2026 beim Konvent der Baukultur in Potsdam vorgestellt und von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme begrüßt, macht diesen Zusammenhang zum Programm. Gestaltungsqualität erscheint dort nicht als ästhetische Zugabe, sondern als Bedingung von Identifikation und gesellschaftlichem Zusammenhalt, und zwar durchgehend von der Vorbereitung eines Vorhabens an. Der Bericht empfiehlt zudem, Leerstand strategisch zu nutzen, die aktive Bodenpolitik zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Das ist keine Kommunikationsagenda, sondern eine Verfahrensagenda. Sie beschreibt die Bedingungen, unter denen sich überhaupt etwas erzählen lässt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für Kommunen folgt daraus eine unspektakuläre Konsequenz: Positive Narrative lassen sich nicht beauftragen, ihre Voraussetzungen aber lassen sich herstellen. Dazu gehören überschaubare Vorhaben mit sichtbarem Abschluss, eine namentlich benannte verantwortliche Person statt eines zuständigen Amtes, und die Bereitschaft, Zwischenergebnisse zu zeigen, bevor alles entschieden ist. Für Architekturbüros gilt Vergleichbares. Die Dokumentation eines Projekts beginnt nicht bei der Fertigstellungsfotografie, sondern bei der Frage, welches Problem am Anfang stand und wer es formuliert hat.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die magische Kraft positiver Narrative ist nach allem, was die Empirie hergibt, deutlich kleiner als ihre Fürsprecher behaupten und deutlich größer als ihre Kritikerinnen und Kritiker zugestehen. Ein unmittelbarer Effekt auf das Verhalten ist bislang nicht nachgewiesen. Nachgewiesen ist, dass positive Narrative Aufmerksamkeit offenhalten, und ohne Aufmerksamkeit entsteht weder Beteiligung noch Widerspruch. In einer Öffentlichkeit, in der sieben von zehn Menschen den Nachrichten zeitweise ausweichen, ist das keine geringe Leistung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/die-rueckkehr-der-guten-geschichte-narrative-als-instrument-der-planung/">Die Rückkehr der guten Geschichte. Narrative als Instrument der Planung</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Das Wasserstoff-Märchen aus dem Untergrund</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 09:57:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innovation]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kreisrunde Senken über Wasserstofffeldern, Billionen Tonnen im Untergrund, eine neue Explorationsmethode: Der Hype um weißen Wasserstoff wächst schneller als die Datenlage. Eine Einordnung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/das-wasserstoff-maerchen-aus-dem-untergrund/">Das Wasserstoff-Märchen aus dem Untergrund</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">INNOVATION</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="0 0 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Weißer Wasserstoff: Warum 5,6 Billionen Tonnen kein Bauprogramm sind</strong></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Geologischer Wasserstoff, im Marketing „weißer Wasserstoff&#8220; genannt, ist molekularer Wasserstoff, der in der Erdkruste laufend neu entsteht, überwiegend durch Serpentinisierung eisenhaltiger Gesteine und durch Radiolyse von Porenwasser. Die Ressource ist real und geochemisch gut belegt. Die Schlussfolgerungen, die daraus derzeit für den Gebäudesektor gezogen werden, sind es nicht.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Zahl, die den Diskurs trägt, stammt vom United States Geological Survey (USGS). Geoffrey S. Ellis und Sarah E. Gelman modellierten im Dezember 2024 in der Fachzeitschrift Science Advances einen wahrscheinlichsten Wert von rund 5,6 Billionen Tonnen Wasserstoff im Untergrund. Bereits zwei Prozent davon würden den für ein Netto-Null-Szenario projizierten Weltbedarf etwa 200 Jahre decken. Zitiert wird meist genau diese Hälfte des Befunds. Die andere Hälfte steht in derselben Veröffentlichung: Der weitaus größte Teil dieses Wasserstoffs dürfte praktisch nicht förderbar sein, und die Bandbreite des Modells erstreckt sich über sieben Größenordnungen. Eine Abschätzung, deren Unsicherheit den Faktor zehn Millionen umfasst, ist ein Forschungsauftrag und keine Reserve.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was haben Feenkreise mit Energiepolitik zu tun?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Den jüngsten Aufmerksamkeitsschub lieferte die Geologie. Martin P. J. Schöpfer vom Institut für Geologie der Universität Wien veröffentlichte im September 2025 gemeinsam mit Christine Detournay und Gábor Tari in der Fachzeitschrift Geology (Band 53, Heft 9, Seiten 712 bis 716) ein mechanisches Modell für sogenannte subzirkuläre Senken, jene kreisrunden vegetationsfreien Vertiefungen, die in Russland, Brasilien, Australien und den USA über wasserstoffführenden Formationen auftreten. Steigt Wasserstoff aus der Tiefe in wassergesättigte Sedimente, verdrängt er das Porenwasser und hebt die Oberfläche an, das Sediment geht auf wie ein Soufflé. Versiegt der Gasstrom, fällt der Druck, das Material kompaktiert, die Senke bleibt zurück. In den Simulationen korrelieren Durchmesser und Absenktiefe mit Gasdruck und Tiefe der Quelle. Damit ließe sich aus der Geometrie an der Oberfläche auf die Tiefe eines Reservoirs schließen, bevor gebohrt wird.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Zwei Einordnungen gehören dazu, die in der Berichterstattung regelmäßig fehlen. Erstens stammt die Arbeit nicht aus einem industriefernen Umfeld: Der Energiekonzern OMV finanzierte sie, und Ko-Autor Gábor Tari ist Group Chief Geologist der OMV-Sparte Exploration und Produktion. Das entwertet die Methode nicht, erklärt aber die Richtung der Fragestellung, denn der praktische Nutzen des Modells liegt in der Verbilligung von Exploration. Zweitens sind die berühmten Feenkreise im namibischen Grasland ein anderes Phänomen; die Ökologie erklärt sie überwiegend über Termiten und über Selbstorganisation der Vegetation bei Wasserkonkurrenz. Die Begriffsgleichheit erzeugt eine Suggestion, die die Daten nicht hergeben. Ein Oberflächenindiz ist zudem kein Lagerstättennachweis, sondern bestenfalls ein Hinweis darauf, wo sich eine Bohrung lohnen könnte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum gibt es weltweit nur eine einzige fördernde Quelle?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wirtschaftlich gefördert wird geologischer Wasserstoff bislang an genau einem Ort: in Bourakébougou in Mali, seit 2012, mit einer Reinheit von über 95 Prozent. Die Quelle versorgt ein Dorf mit rund 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Strom, und der Betreiber Hydroma berichtet, dass der Lagerstättendruck nach elf Jahren gestiegen statt gefallen sei. Das ist geologisch bemerkenswert. Es bleibt zugleich eine Größenordnung, die ein Dorf beschreibt und keinen Industriestandort.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Alles Weitere ist Exploration, und die publizierten Mengen sind Hochrechnungen, keine Messwerte. Ein Forschungsteam um Jacques Pironon und Philippe de Donato vom Labor GeoRessources der Université de Lorraine und des Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) extrapolierte 2023 aus Messungen in einer einzelnen Altbohrung im lothringischen Folschviller ein Vorkommen von 46 Millionen Tonnen, bezogen auf das gesamte Becken bis zu 260 Millionen Tonnen; das Unternehmen Française de l’Énergie strebt eine Förderung ab 2027 oder 2028 an. In Südaustralien traf Gold Hydrogen auf der Yorke-Halbinsel nach Unternehmensangaben auf 97 Prozent reinen Wasserstoff. In Saskatchewan meldet MAX Power seit Juli 2026 ein kommerzielles Validierungsprogramm auf dem Lawson-Komplex mit bis zu 28,6 Prozent Wasserstoff im Bohrgas. Sämtliche dieser Angaben stammen aus Unternehmensmitteilungen. Keines der Projekte hat bislang belegt, was allein zählt, nämlich eine stabile Förderrate über Jahre.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der physikalische Grund für diese Zurückhaltung ist banal und hartnäckig. Wasserstoff ist das kleinste Molekül überhaupt. Er diffundiert durch Deckschichten, an denen Methan zuverlässig hängen bleibt, und er wird unterwegs von Mikroorganismen verstoffwechselt, die daraus Methan machen. Ob es überhaupt genügend geologische Fallen gibt, in denen sich Wasserstoff über lange Zeiträume in abbauwürdiger Menge sammelt, ist die offene Kernfrage der gesamten Branche. Sie ist nicht beantwortet. Bezeichnenderweise sprechen Ellis und Gelman von Ressourcen und nicht von Reserven. In der Rohstoffwirtschaft trennt dieser Unterschied alles: Ressourcen sind vermutete Mengen im Untergrund, Reserven sind nachgewiesen und mit heutiger Technik wirtschaftlich gewinnbar. Geologischer Wasserstoff hat bis heute keine Reservenposition.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was bedeutet das für die Planung von Gebäuden?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">An dieser Stelle wird aus einer geologischen Debatte ein baupraktisches Problem. Der Befund wandert im politischen Raum vom Bergbau in die Heizungstechnik, und dort richtet er Schaden an. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und streicht die Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neuen Heizungen nach § 71 Abs. 1 GEG. An ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe mit 10 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040, flankiert von einer Grüngasquote für Inverkehrbringer, die 2028 bei einem Prozent beginnt. Deren konkrete Ausgestaltung steht bis zum 1. Dezember 2026 noch aus. Schon das H2-ready-Privileg nach § 71k GEG war in der Praxis jene Erfüllungsoption mit den geringsten unmittelbaren Konsequenzen für Bauherrschaften.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hier liegt die Pointe, die in der Debatte konsequent übersehen wird. Anrechenbar ist nach derzeitigem Stand grüner Wasserstoff, also solcher aus erneuerbarem Strom. Geologischer Wasserstoff ist kein grüner Wasserstoff. Er stammt aus einer Bohrung, nicht aus einem Elektrolyseur, und er erfüllt die einschlägigen Herkunftsdefinitionen bislang nicht. Wer die Funde in Lothringen oder Mali als Begründung dafür anführt, eine Gasheizung einzubauen, argumentiert also mit einem Brennstoff, der die eigene Erfüllungsoption gar nicht bedient. Ob und wie geologischer Wasserstoff künftig eingeordnet wird, ist eine offene regulatorische Frage, keine bestehende Rechtslage.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Die Evidenz spricht dagegen, und zwar ungewöhnlich eindeutig. Jan Rosenow vom Environmental Change Institute der University of Oxford wertete 2024 in der Fachzeitschrift Cell Reports Sustainability 54 unabhängige Studien zur Gebäudebeheizung mit Wasserstoff aus. Keine einzige davon sieht darin eine tragende Rolle. Der Grund ist thermodynamisch und nicht ideologisch: Eine Wärmepumpe liefert aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme, während der Umweg über Erzeugung, Verdichtung, Transport und Verbrennung von Wasserstoff den größten Teil der eingesetzten Energie vernichtet. Wasserstoff aus dem Untergrund verändert an dieser Kette genau einen Punkt, nämlich die Erzeugungskosten. Alle übrigen Verluste bleiben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Auch die Infrastruktur zeigt, wohin die Reise tatsächlich geht. Die Bundesnetzagentur genehmigte am 22. Oktober 2024 das Wasserstoff-Kernnetz mit 9.040 Kilometern Länge und 18,9 Milliarden Euro Investitionsvolumen bis 2032, davon rund 60 Prozent umgestellte Erdgasleitungen. Dieses Netz verbindet Stahlwerke, Raffinerien und Chemiestandorte. Es endet nicht im Reihenhausgebiet, und es wird dort auch nicht enden.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wo der Fund tatsächlich zählt</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Nichts davon spricht gegen die Forschung. Sollten sich auch nur einige der explorierten Felder als produzierbar erweisen, wäre das erheblich, weil geologischer Wasserstoff die Ökonomie von Stahlerzeugung, Ammoniaksynthese und Raffinerieprozessen verändern könnte, ohne den enormen Strombedarf der Elektrolyse. Das ist ein industriepolitisch bedeutender Vorgang und für die graue Energie von Baustoffen mittelbar relevant, denn primärer Stahl und Zement hängen an genau diesen Prozessen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Für die Entwurfsebene folgt daraus nichts. Der Fund unter Lothringen ist kein Argument, einen Gasanschluss zu behalten, und ein Kreismuster in der brasilianischen Savanne ersetzt keine kommunale Wärmeplanung. Die eigentliche Gefahr dieser Meldungen liegt nicht in ihrem wissenschaftlichen Gehalt, sondern in ihrer politischen Verwendbarkeit: Sie liefern eine Begründung, Entscheidungen zu vertagen, deren Alternativen längst marktreif sind. Innovation lässt sich auch dadurch simulieren, dass man auf eine bessere Zukunft wartet, statt die verfügbare Gegenwart zu bauen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/das-wasserstoff-maerchen-aus-dem-untergrund/">Das Wasserstoff-Märchen aus dem Untergrund</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Biennale: Deutscher Pavillon 2027: Schwellenräume statt Manifest</title>
		<link>https://baukunst.art/biennale-deutscher-pavillon-2027-schwellenraeume-statt-manifest/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2026 15:37:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Inspiration]]></category>
		<category><![CDATA[Premium]]></category>
		<category><![CDATA[Architekturbiennale Venedig]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Pavillon]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinschaftsräume]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der deutsche Biennale-Beitrag 2027 verzichtet auf die große Geste. Ein Team um KAWAHARA KRAUSE ARCHITECTS sucht die Architektur des Zusammenlebens dort, wo sie niemand vermutet: im Treppenhaus, im Hof, am Laubengang. CONVIVERE heißt das Repertoire jener Zwischenräume, die in jedem Grundriss stehen und in jeder Wirtschaftlichkeitsberechnung als Erstes gestrichen werden. Zu sehen ausgerechnet in einem Pavillon, der keine Schwelle kennt, sondern nur den Auftritt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/biennale-deutscher-pavillon-2027-schwellenraeume-statt-manifest/">Biennale: Deutscher Pavillon 2027: Schwellenräume statt Manifest</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Inspiration</strong> | September 2026</p>
<h1 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wer bespielt den Deutschen Pavillon 2027?</strong></h1>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Seit dem 19. August 2026 steht fest, wer den Deutschen Pavillon auf der 20. Internationalen Architekturausstellung in Venedig bespielt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen benannte ein Team um KAWAHARA KRAUSE ARCHITECTS aus Hamburg, gemeinsam mit Andres Lepik, Kunsthistoriker und Inhaber der Professur für Architekturgeschichte und kuratorische Praxis an der Technischen Universität München, sowie Olga Cobuscean von der Leibniz Universität Hannover. Eine neunköpfige Fachkommission unter Vorsitz von Peter Cachola Schmal, Direktor des Deutschen Architekturmuseums, entschied im offenen Verfahren, das das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ausgelobt hatte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Titel des Beitrags lautet „CONVIVERE – Ein Repertoire des Zusammenlebens&#8220;. Er benennt kein Bauwerk, keine Technologie und keine Krise, sondern eine Tätigkeit. Convivere heißt zusammenleben, wörtlich: miteinander leben. Was das räumlich bedeutet, verhandelt die Ausstellung an Orten, die in Grundrissen meist namenlos bleiben, weil sie als Verkehrsfläche gelten: Türschwelle, Treppenhaus, Laubengang, Hof, Terrasse, Waschküche, Gemeinschaftsraum. Bundesbauministerin Verena Hubertz benennt die politische Lesart deutlich: „‚CONVIVERE‘ zeigt keine spektakulären architektonischen Gesten, sondern bewusste planerische Entscheidungen für die Übergangsräume.&#8220;</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum ausgerechnet Schwellenräume?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Weil dort die Architektur entscheidet, ob Nachbarschaft entsteht oder nur Nebeneinander. Ein Treppenhaus mit einem Fenster auf dem Podest und einer Nische, die zwei Menschen stehen lässt, produziert Gespräche. Ein Treppenhaus als brandschutzoptimierter Schacht mit Bewegungsmelder produziert Schweigen. Beide erfüllen die Norm. Nur eines erfüllt einen Zweck, der sich nicht bemessen lässt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese Zwischenzonen haben eine eigene Materialästhetik, und sie ist selten repräsentativ: abgeschliffener Terrazzo mit dem matten Glanz jahrzehntelanger Benutzung, ein Handlauf aus Eichenholz, den Handflächen dunkel poliert haben, kühler Zementestrich im Hof, das Klacken einer Haustür, die zu schwer ist, um leise zu sein. Licht fällt hier anders ein als in der Wohnung: seitlich, gestreut, oft zufällig. Wer Architektur als Kunst der Atmosphäre versteht, findet im Laubengang mehr Substanz als in mancher Fassade, die für die Renderkamera entstand.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Das Kuratorium sammelt für das angekündigte Repertoire Beispiele aus der Breite des deutschen Wohnungsbaus, vom konventionellen Mehrfamilienhaus über Genossenschaften bis zum Studierendenwohnheim. Studierende der Technischen Universität München erarbeiten unter Benedikt Boucsein gemeinsam mit drei weiteren Hochschulen Dokumentationen und Visualisierungen. Das Format erinnert an einen Musterkatalog, allerdings an einen, der nicht Produkte auflistet, sondern Entwurfsentscheidungen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Begriff Repertoire ist dabei klug gewählt. Er stammt aus dem Theater und meint keinen Kanon, sondern einen Vorrat an Stücken, die je nach Besetzung neu kombiniert werden. Für den Wohnungsbau heißt das: keine Ideallösung für Gemeinschaft, sondern erprobte Figuren, die sich an Ort, Bauherrschaft und Budget anpassen lassen. Das schützt vor dem Missverständnis, Zusammenleben ließe sich per Grundriss verordnen. Räume schaffen Gelegenheiten, mehr nicht.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wie verhält sich der Beitrag zum Motto der Biennale?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Wang Shu und Lu Wenyu, künstlerische Leitung der Ausstellung 2027, haben ihr Thema „Do Architecture – For the possibility of coexistence facing a real reality&#8220; genannt. Das Gründerpaar des Amateur Architecture Studio arbeitet seit Jahrzehnten mit wiederverwendeten Ziegeln, lokalem Handwerk und einer Bauweise, die ihre eigene Zeit sichtbar altern lässt. Wang Shu erhielt 2012 den Pritzker-Preis, ohne je den internationalen Stilkatalog bedient zu haben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">CONVIVERE liest sich wie eine Übersetzung dieses Mottos ins Deutsche, und darin liegt zugleich die Stärke und das Risiko des Beitrags. Er trifft die Frage der Gesamtausstellung exakt. Er läuft aber auch Gefahr, sie lediglich zu bestätigen. Nationale Pavillons entfalten ihre Wirkung traditionell dann, wenn sie das Thema mit einer eigenen Widerborstigkeit beantworten, nicht wenn sie es illustrieren. Die Fachkommission formuliert ihre Erwartung auffällig vorsichtig: Sie verspreche sich von CONVIVERE einen „Beitrag zur Auseinandersetzung um das künftige Miteinander&#8220;. Das klingt nach Diskussionsbeitrag, nicht nach architektonischer Behauptung. In Venedig ersetzen Diskursinstallationen regelmäßig das Bauen.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Was macht das mit diesem Gebäude?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Deutsche Pavillon ist der denkbar unpassendste Ort für eine Ausstellung über Konvivialität, und genau das macht die Aufgabe interessant. Daniele Donghi errichtete das Haus 1909 als Bayerischen Pavillon für die Münchner Secession. 1938 riss man es ab und baute es nach Ernst Haigers Entwurf neu: eine achsiale, überhohe Halle mit strengem Portikus, die bis heute jede Bespielung dominiert. Das Haus kennt keine Schwelle, es kennt einen Auftritt. Es kennt keine Nische, es kennt eine Mittelachse. Kuratorinnen und Kuratoren arbeiten deshalb regelmäßig gegen das Gebäude an: 2014 setzte „Bungalow Germania&#8220; den Bonner Kanzlerbungalow in die Halle, 2023 füllte „Open for Maintenance&#8220; sie mit Restmaterialien der vorangegangenen Kunstbiennale.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Repertoire des Zusammenlebens in dieses Gebäude einzuschreiben, verlangt entweder ein sehr genaues Gegenmodell oder eine sehr genaue Aneignung. Kawahara Tatsuya und Ellen Kristina Krause bringen dafür die passende Erfahrung mit. Ihr Büro gründeten sie 2007 in Tokio und verlegten es später nach Hamburg; ihre Arbeiten sind überwiegend kleinmaßstäblich und präzise gefügt. Beide haben bei Shigeru Ban gearbeitet, einem Architekten, der aus Papprohren Gemeinschaftsräume für Katastrophengebiete baut. Das ist eine gute Schule für den Umgang mit Pathos. Kawahara lehrt seit 2026 als Professor an der Staatlichen Akademie der bildenden Künste Stuttgart.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Kritik ist angebracht?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der halböffentliche Raum ist in der Fachdebatte gut beleumundet und in der Baupraxis die erste Streichposition. Jeder Quadratmeter Laubengang, jede Sitznische im Hof, jeder Gemeinschaftsraum erscheint in der Wirtschaftlichkeitsberechnung als Fläche ohne Ertrag. Solange Baukosten und Grundstückspreise die Grundrisse diktieren, bleibt das Repertoire ein Angebot an jene, die es sich leisten können, meist Genossenschaften und geförderte Projekte mit langem Atem.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hinzu kommt eine Verklärungsgefahr. Schwellenräume sind nicht nur Orte der Begegnung, sondern auch der Konflikte: um abgestellte Fahrräder, um Rauch im Hof, um Lautstärke, um Zuständigkeit für den Putzplan. Eine Ausstellung, die das Treppenhaus zur Bühne der Gemeinschaft erklärt und die Reibung ausblendet, produziert Sozialkitsch. Die Qualität von CONVIVERE wird sich daran entscheiden, ob das Kuratorium auch die gescheiterten Beispiele zeigt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wo liegt der Nachhaltigkeitsgewinn?</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">In der Suffizienz. Die Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner lag Ende 2025 bei 49,5 Quadratmetern, zehn Jahre zuvor waren es 46,2. Die Haushalte schrumpfen, die Flächen wachsen. Geteilte Räume sind die einzige Strategie, die Wohnqualität erhöht und Fläche einspart, statt beides gegeneinander auszuspielen. Ein Gästezimmer, das zwölf Parteien gemeinsam nutzen, ersetzt zwölf ungenutzte Gästezimmer. Das ist keine ästhetische Frage, wird aber nur dann angenommen, wenn die Räume schön genug sind, um benutzt zu werden. Hier trifft ökologische Notwendigkeit auf Entwurfshandwerk.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der Vorgängerbeitrag, „Stresstest&#8220; von Elisabeth Endres, Gabriele Kiefer, Daniele Santucci und Nicola Borgmann, machte 2025 die Überhitzung der Stadt körperlich erfahrbar. 2027 wechselt die Temperatur das Register: von der thermischen zur sozialen. Ob sich die soziale Wärme eines Hinterhofs ausstellen lässt, ohne sie zu simulieren, ist die eigentliche kuratorische Frage. Die 20. Architekturbiennale läuft vom 8. Mai bis zum 21. November 2027, die Preview am 6. und 7. Mai. Bis dahin bleibt Zeit, das Repertoire zu schärfen. Und ein Treppenhaus zu finden, das die Ausstellung überflüssig macht, weil es alles schon zeigt.</p>
<h2 data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Kuratorium</strong></h2>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">KAWAHARA KRAUSE ARCHITECTS: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://kawahara-krause.com/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://kawahara-krause.com/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Kawahara Tatsuya (Mitgliedsprofil Akademie der Künste): <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.akademie-der-kuenste.de/die-akademie/mitglieder/tatsuya-kawahara/" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.akademie-der-kuenste.de/die-akademie/mitglieder/tatsuya-kawahara/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Architektur: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.abk-stuttgart.de/studienangebot/architektur/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.abk-stuttgart.de/studienangebot/architektur/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Andres Lepik, Professur für Architekturgeschichte und kuratorische Praxis: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.arc.ed.tum.de/en/agp/professorship/team/andres-lepik/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.arc.ed.tum.de/en/agp/professorship/team/andres-lepik/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Architekturmuseum der TUM: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.arc.ed.tum.de/en/agp/architekturmuseum-der-tum/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.arc.ed.tum.de/en/agp/architekturmuseum-der-tum/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Olga Cobuscean, Institut für Entwerfen und Städtebau, LUH: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.staedtebau.uni-hannover.de/staedtebauliches-entwerfen/team/olga-cobuscean" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.staedtebau.uni-hannover.de/staedtebauliches-entwerfen/team/olga-cobuscean</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Benedikt Boucsein, Professur für Urban Design, TUM: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://www.professoren.tum.de/en/boucsein-benedikt" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://www.professoren.tum.de/en/boucsein-benedikt</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/biennale-deutscher-pavillon-2027-schwellenraeume-statt-manifest/">Biennale: Deutscher Pavillon 2027: Schwellenräume statt Manifest</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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		<title>Der schmale August</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Aug 2026 14:44:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Baukunst Akademie]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildung]]></category>
		<category><![CDATA[HOAI]]></category>
		<category><![CDATA[Redaktion]]></category>
		<category><![CDATA[Unabhängigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der August fällt schmaler aus. Ein Editorial über ehrenamtliche Redaktionsarbeit, werbefreie Fachpublizistik und die Frage, wer das eigentlich bezahlt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/der-schmale-august/">Der schmale August</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">baukunst.art</strong>  | <strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Editorial</strong> | August 2026</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true" data-pm-slice="1 1 []">Liebe Kollegin, lieber Kollege,</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">ein Architekturmagazin ohne Werbung und ohne Bezahlschranke verfügt über genau zwei Ressourcen: verfügbare Zeit und die Überzeugung, dass die Sache es wert ist. Beide sind endlich. Der August macht das sichtbar.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese Ausgabe fällt schmaler aus als gewohnt. Weniger Beiträge, kürzere Strecken, kein ausgebauter Themenschwerpunkt. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern eine Entscheidung. Der Sommer leert die Büros, die Baustellen ruhen zwischen zwei Ferienwochen, und auch eine Redaktion, die vollständig aus ehrenamtlicher Arbeit besteht, braucht gelegentlich einen Monat ohne vollen Umfang. Lieber eine kleine Ausgabe mit sorgfältig geprüften Texten als eine große mit Füllmaterial.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Warum erscheint der August in reduzierter Form?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Weil jede Zeile dieses Magazins neben der Berufspraxis entsteht. baukunst.art wird ehrenamtlich erstellt, Monat für Monat, ohne Anzeigenabteilung, ohne bezahlte Beiträge, ohne Kooperationen, die redaktionelle Fläche kaufen. Was hier steht, steht hier, weil die Redaktion es für relevant hält, und aus keinem anderen Grund. Diese Unabhängigkeit ist der eigentliche Wert des Projekts. Sie hat einen Preis, und der wird in Arbeitszeit bezahlt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Wer trägt die Kosten eines werbefreien Magazins?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Hosting, Lizenzen, Bildrechte, Technik, Korrektorat: all das kostet Geld, auch wenn niemand ein Honorar erhält. Die einzige regelmäßige Einnahmequelle ist die Baukunst Akademie. Die dort angebotenen Lehrgänge finanzieren einen Teil der Arbeit an diesem Magazin. Wer einen Kurs bucht, erwirbt also nicht nur Fachwissen für die eigene Praxis, sondern hält zugleich eine unabhängige Fachpublikation am Leben. Das ist kein Spendenaufruf, sondern ein sachlicher Zusammenhang, der bekannt sein sollte.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Diese Konstruktion ist eine Reaktion auf eine Entwicklung, die jede Kollegin und jeder Kollege im Zeitschriftenregal beobachten kann. Die klassische Architekturfachpresse finanziert sich seit Jahrzehnten überwiegend über Anzeigen der Bauproduktindustrie. Das funktioniert, solange die Budgets fließen, erzeugt aber eine Abhängigkeit, die sich in der Themenwahl niederschlägt. Wo Hersteller die Seiten bezahlen, fällt die kritische Betrachtung ihrer Produkte erfahrungsgemäß knapper aus. Ein werbefreies Magazin kauft sich von diesem Zusammenhang frei, und zwar buchstäblich.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true"><strong data-prosemirror-content-type="mark" data-prosemirror-mark-name="strong">Welche Kurse beginnen im September?</strong></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ab dem 8. September läuft der Lehrgang „KI als Assistent im Büroalltag“, vier Online-Module zu je 90 Minuten über den praktischen Einsatz von Sprachmodellen in Planung, Kommunikation und Büroorganisation. Ab dem 10. September folgt der „Psychologie Grundkurs im Architekturbüro“, ebenfalls vier Module, von der Stressreaktion über die Grundbedürfnisse bis zur Selbststeuerung. Beide Lehrgänge werden von den Architektenkammern mit bis zu acht Fortbildungspunkten anerkannt.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">KI als Assistent im Büroalltag: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://baukunst.art/kurse/lehrgang-ki-im-bueroalltag-2-3/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://baukunst.art/kurse/lehrgang-ki-im-bueroalltag-2-3/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Psychologie Grundkurs im Architekturbüro: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://baukunst.art/kurse/lehrgang-psychologie-gk-im-architekturbuero-1-3/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://baukunst.art/kurse/lehrgang-psychologie-gk-im-architekturbuero-1-3/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Danach geht es weiter. Ab dem 8. Oktober behandelt „Bauherren gewinnen“ die Akquisestrategie für Architekturbüros, ab dem 3. November folgt „Rechtlich sicher“ mit Vertragsgestaltung, Leistungsphasen und Haftungsfragen. Alle Lehrgänge finden online statt, jeweils von 17 bis 18.30 Uhr, damit sie sich neben dem Büroalltag bewältigen lassen.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Bauherren gewinnen: Akquisestrategie für Architekturbüros: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://baukunst.art/kurse/marketing-11-akquisestrategie-1-2/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://baukunst.art/kurse/marketing-11-akquisestrategie-1-2/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Rechtlich sicher: <span class="inlineCardView-content-wrap inlineNodeView" data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="inlineCard" data-prosemirror-node-inline="true"><span class="card" aria-busy="true"><a href="https://baukunst.art/kurse/lehrgang-rechtlich-sicher-1-3/" target="_blank" rel="noopener" data-inline-card="" data-card-data="">https://baukunst.art/kurse/lehrgang-rechtlich-sicher-1-3/</a></span></span></p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Der schmale August ist also kein Rückzug, sondern eine Atempause. Ab September erscheint baukunst.art wieder im gewohnten Umfang, mit ausgebautem Schwerpunkt und den bekannten Rubriken. Bis dahin lohnt der Blick in die vorliegenden Beiträge dieser Ausgabe, die trotz ihrer geringeren Zahl nichts an Sorgfalt eingebüßt haben.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Ein Fachmagazin, das niemandem gehört außer seiner Leserschaft, ist in der deutschen Architekturpublizistik selten geworden. Es zu erhalten, ist einfacher, als es klingt: durch Lesen, durch Weiterempfehlen, durch die Teilnahme an einem Kurs.</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Mit kollegialen Grüßen</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">Stuart Stadler</p>
<p data-prosemirror-content-type="node" data-prosemirror-node-name="paragraph" data-prosemirror-node-block="true">
<p>Der Beitrag <a href="https://baukunst.art/der-schmale-august/">Der schmale August</a> erschien zuerst auf <a href="https://baukunst.art">Baukunst</a>.</p>
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