
baukunst.art | Meinung | Mai 2026
Die Verachtung des Verfahrens: über Stilverordnung und die Liebe zum starken Bauherrn
Die Frage, wer über gute Architektur entscheidet, ist keine ästhetische, sondern eine Machtfrage; und die bemerkenswerteste Entwicklung der vergangenen Jahre besteht darin, dass politische Stilverordner und ungeduldige Stararchitekten bei ihrer Antwort näher beieinanderliegen, als beide zugeben würden. Beide misstrauen dem Verfahren.
Wer verordnet inzwischen den Geschmack?
Der prominenteste Fall steht in Washington. Im August 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Verfügung „Making Federal Architecture Beautiful Again“, die klassische und traditionelle Architektur zum bevorzugten Stil für neue Bundesbauten erklärt. In der Hauptstadt soll die Klassik zur Standardwahl werden, Bauten sollen als Zivilbauten erkennbar sein und Würde, Stabilität und Inspiration verkörpern. Brutalismus und Moderne werden ausdrücklich als überholte Moden genannt. Die Verfügung wiederholt einen Erlass aus Trumps erster Amtszeit von 2020, den der damalige Präsident Joe Biden 2021 zurücknahm.
Strukturell ist das dasselbe Muster, das sich auch im Programmentwurf der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern findet, der einen unscharfen architektonischen Heimatstil für öffentliche Bauten fordert. Wie an dieser Stelle bereits ausgeführt, verschiebt eine solche Vorgabe die Gestaltungsfrage von der fachlichen Beurteilung zur staatlichen Stilkontrolle. Die ästhetischen Vorzeichen unterscheiden sich, hier nationale Klassik, dort Regionalstil; das ordnungspolitische Prinzip ist identisch. Der Staat schreibt die Form vor, und das Urteil der Fachleute wird zur nachgeordneten Größe.
Bemerkenswert ist die Begründung. In beiden Fällen wird der Wille einer Mehrheit beschworen, die sich angeblich von der Moderne abgewandt hat. Das Weisse Haus berief sich in seinem Fact Sheet ausdrücklich auf die Präferenzen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Geschmack wird so zur Frage demokratischer Legitimation umgedeutet, was eine bequeme, aber gefährliche Verschiebung darstellt. Denn niemand stimmt über Fassaden ab, und kein Wahlergebnis ersetzt eine fachliche Beurteilung.
Warum lieben manche Stararchitekten den autoritären Bauherrn?
Die zweite, leisere Stimme kommt aus dem Berufsstand selbst. Patrik Schumacher, Direktor von Zaha Hadid Architects, hat mehrfach vertreten, dass Aufträge in Ländern wie China, Aserbaidschan oder im Ägypten Husni Mubaraks gerade bei Kulturprojekten als möglicher Gewinn für die Menschenrechte zu deuten seien und nicht als Unterstützung von Unrecht. Sein bekanntestes Beispiel ist das Heydar-Aliyev-Center im aserbaidschanischen Baku, ein gefeierter Bau in einem autoritär regierten Staat.
Schumachers eigene Politik ist dabei keineswegs autoritär, im Gegenteil. Der frühere Marxist gilt heute als Anarcho-Kapitalist, lehnt sozialen Wohnungsbau, Wohnungsregulierung und zentrale Stadtplanung ab und wirbt für privat betriebene Städte. Sein Argument für den autoritären Auftraggeber ist deshalb kein ästhetisches, sondern ein praktisches: Wo demokratische Beteiligung, Vergaberegeln und knappe öffentliche Budgets fehlen, lassen sich kühne Entwürfe schneller und ungehinderter realisieren. Der Diktator ist als Bauherr nicht attraktiv, weil er besseren Geschmack hätte, sondern weil er ohne Reibung entscheidet und zahlt.
Genau hier treffen sich die beiden Lager, die politisch Gegenpole sind. Der verordnende Politiker und der ungeduldige Stararchitekt teilen eine Geringschätzung: Beide empfinden das offene, regelgebundene Verfahren als Hindernis. Der eine will es durch Stilvorgaben ersetzen, der andere durch seine Umgehung. Was dem einen die lästige Mehrheitsmoderne ist, ist dem anderen die lästige Bürgerbeteiligung.
Was verteidigen Kammern und Berufsrecht eigentlich?
An dieser Stelle wird die berufspolitische Dimension sichtbar. Das deutsche Vergaberecht behandelt die genannte Reibung nicht als Mangel, sondern als Qualitätssicherung. Nach § 74 Vergabeverordnung (VgV) sollen Architektenleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden; bei Planungswettbewerben verpflichtet § 78 Absatz 2 VgV öffentliche Auftraggeber zur Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Anonymität, unabhängiges Preisgericht und die Beurteilung der besten Lösung sind keine Bürokratie, sondern Schutzmechanismen gegen genau jene beiden Versuchungen, die Verordnung von oben und die Willkür des einzelnen Bauherrn.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) verfolgt mit ihrem Compliance-Papier von 2018 das Ziel, möglichst jedes konkurrierende Verfahren als geregelten, fairen Leistungswettbewerb durchzuführen. Dahinter steht eine Überzeugung, die in der aktuellen Debatte oft untergeht: Gute Architektur entsteht nicht, weil eine Autorität sie befiehlt, sondern weil konkurrierende Entwürfe von unabhängigen Fachleuten geprüft werden. Das Verfahren ist nicht die Bremse der Qualität, es ist ihre Voraussetzung.
Der Einwand liegt nahe, dass Wettbewerbe langsam, teuer und manchmal mutlos seien. Das stimmt in Einzelfällen, und niemand sollte das Verfahren gegen Kritik immunisieren. Doch die Antwort auf ein verbesserungswürdiges Verfahren ist seine Reform, nicht seine Abschaffung zugunsten eines starken Mannes, der entscheidet, oder einer Verordnung, die vorschreibt. Wer schnelle, prächtige Bauten allein als Argument für autoritäre Effizienz anführt, verwechselt das Bauwerk mit dem Weg dorthin.
Damit schließt sich der Kreis. Die Sehnsucht nach dem reibungslosen Bauen, ob in Gestalt der präsidialen Stilverfügung oder der Bewunderung für den Golf-Auftraggeber, läuft auf dieselbe Entmündigung hinaus. Sie nimmt der Fachöffentlichkeit das Urteil und überträgt es an die Macht. Die freien Berufe haben dem historisch das geregelte Verfahren entgegengesetzt, das unabhängige Preisgericht und die fachliche Verantwortung. Diese Errungenschaft zu verteidigen, ist weniger spektakulär als ein neuer Prachtbau in Baku oder eine klassizistische Fassade in Washington. Sie ist aber das, was Architektur von reiner Machtdemonstration unterscheidet.

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