Baukunst - KI im Bauamt: Bayern will das Ermessen regeln, bevor die Daten da sind
Tausende Pläne, ein Bildschirm: Bevor KI Bauanträge prüfen kann, muss das Baurecht maschinenlesbar werden. Symbolbild, mit Midjourney KI-generiert.

KI im Bauamt: Bayern will das Ermessen regeln, bevor die Daten da sind

22.10.2026
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Stuart Stadler

baukunst.art | INNOVATION | Oktober 2026

Wenn der Algorithmus über den Bauantrag entscheidet

Automatisierte Bauantragsprüfung bezeichnet regelbasierte Prüfsysteme und KI-Modelle, die Bauanträge auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Baurecht prüfen, bevor oder während eine Behörde entscheidet. Der Engpass dieser Technologie liegt derzeit nicht im Algorithmus, sondern im Baurecht selbst: Es ist für Menschen geschrieben, nicht für Maschinen.

Bayern hat dafür eine bemerkenswerte Ausgangslage. Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr boten im Februar 2026 bereits 121 von 135 unteren Bauaufsichtsbehörden den Digitalen Bauantrag an; bis dahin gingen rund 95.000 Vorgänge digital ein, davon über 47.000 allein im Jahr 2025. In den Online-Assistenten sind Schlüssigkeitsprüfungen bereits hinterlegt. Die digitale Einreichung ist also weitgehend erledigt. Offen ist, was danach geschieht.

Was ändert das Fünfte Modernisierungsgesetz?

Die Staatsregierung hat im Juli 2026 den Entwurf eines Fünften Modernisierungsgesetzes in den Landtag eingebracht (Drucksache 19/12911). Zwei Sätze darin haben bundesweit Aufmerksamkeit erzeugt. Art. 10 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) soll Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen und den Einsatz Künstlicher Intelligenz ausdrücklich für zulässig erklären, Art. 35 Satz 3 BayVwVfG den vollautomatischen Erlass von Verwaltungsakten. Eine Beschränkung auf gebundene Entscheidungen fehlt.

Genau darin liegt die Abweichung vom Bund. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erlaubt den vollautomatisierten Verwaltungsakt seit 2017 nur, wenn eine Rechtsvorschrift ihn zulässt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum besteht. Bayern hat diese Regel nie übernommen und würde nun direkt darüber hinausgehen, als erstes Land mit einer Grundlage auch für automatisierte Ermessensentscheidungen. Allein steht es mit der Richtung allerdings nicht: Bund und Länder wollen ihre Verwaltungsverfahrensgesetze für KI öffnen, und das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zum KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung beschlossen. Der Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VBV) hält in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2026, unterzeichnet von der Verbandsvorsitzenden Dr. Irene Steiner, Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dagegen: Der Prüfkatalog bleibe derselbe, Bürokratie entfalle also nicht; zudem sei zweifelhaft, ob ein auf Wahrscheinlichkeiten beruhendes System eine sachgerechte Abwägung samt der gesetzlich geforderten Begründung leisten könne. Ein Gericht, das nach § 114 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Ermessensfehler prüft, braucht Erwägungen, die sich nachvollziehen lassen.

Für das Baurecht ist die Debatte allerdings schief gestellt. Die Baugenehmigung selbst ist nach Art. 68 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) eine gebundene Entscheidung: Sie ist zu erteilen, wenn keine zu prüfenden Vorschriften entgegenstehen. Ermessen steckt in den Abweichungen nach Art. 63 BayBO und den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), also genau dort, wo Projekte schwierig werden.

Was zeigen die Schweizer Pilotprojekte?

Belastbarere Erkenntnisse als die Gesetzesbegründung liefert die Schweiz. Der Kanton Zürich ließ das Institut Digitales Bauen der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) die gesamte Prozesskette untersuchen und erprobte parallel in seiner „Innovation-Sandbox für KI“ gemeinsam mit der Stadt Kloten einen Prototyp für das Meldeverfahren, etwa für Solaranlagen und Wärmepumpen. Der Bericht des Regierungsrats vom 25. März 2026 fällt ungewöhnlich nüchtern aus. Das größte kurzfristige Potenzial liegt vor der Einreichung, bei Erstinformation, Eingabebegleitung und automatisierter Vorabprüfung. Viele Verbesserungen ließen sich mit regelbasierten Verfahren umsetzen, ganz ohne generative KI, und wo Entscheidungslogiken klar definiert sind, seien diese vorzuziehen. Die zuverlässige Interpretation komplexer Plandarstellungen bleibe eine zentrale Herausforderung, eine vollständige Automatisierung sei derzeit nicht realistisch.

Der Kanton St. Gallen leitet daraus in seiner Antwort vom 11. August 2026 eine Stufenfolge ab: zuerst Digitalisierung, dann Teilautomatisierung, gezielte KI-Anwendungen erst danach. Diese Reihenfolge ist keine Verwaltungsvorsicht, sondern Ingenieurlogik. Ein Prüfprogramm, das ein PDF deuten muss, gleicht einer Tragwerksplanerin, die die Lasten aus einem Aquarell ablesen soll.

Warum ist schon die Abstandsfläche keine reine Rechenaufgabe?

Die Abstandsfläche gilt als Paradebeispiel für automatisierbares Baurecht: 0,4 H, mindestens drei Meter, nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO. In Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt jedoch außerhalb bestimmter Baugebiete 1 H, sofern die nähere Umgebung überwiegend durch Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 geprägt ist. In München, Nürnberg und Augsburg hängt die Formel damit an einer Einschätzung der Umgebung, hinzu kommen örtliche Satzungen. Selbst die Arithmetik braucht Kontext, und der liegt selten maschinenlesbar vor.

Noch deutlicher wird es beim Einfügen nach § 34 BauGB. Juristisch handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum, gerichtlich voll überprüfbar; eine Automatisierung wäre nach der Logik des § 35a VwVfG rechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen, sofern eine Fachvorschrift sie zulässt. Fachlich ist es die anspruchsvollste Frage des gesamten Verfahrens. Rechtliche und technische Schwierigkeit laufen hier gegeneinander. Auch im Landtag liegt diese Frage auf dem Tisch. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Juni 2026 (Drucksache 19/12288) verlangt neben einem KI-gestützten Pre-Check im BayernPortal einen offenen, maschinenlesbaren Zugang zu Geodaten und planungsrechtlichen Festsetzungen auf Basis der Standards XBau und XPlanung.

Was macht Singapur anders?

Singapur gilt als Referenz, und der Grund ist lehrreich. Die dortige Bauaufsicht, die Building and Construction Authority (BCA), wickelt Genehmigungen seit 2001 elektronisch über CORENET ab. Das 2018 begonnene Nachfolgeprojekt CORENET X ist auf ein koordiniertes BIM-Modell im offenen IFC-Format ausgelegt und bündelt mehr als 20 Genehmigungsschritte bei sieben Behörden zu drei Einreichungsstufen. Ein Automated Model Checker prüft vorab geometrische und räumliche Anforderungen. Die erwartete Zeitersparnis beziffert die BCA mit rund 20 Prozent.

Das ist eine respektable, aber keine revolutionäre Zahl, und sie stammt nach zwei Jahrzehnten Vorarbeit. Sie beruht nicht auf einer klügeren KI, sondern auf strukturierten Daten. Wo ein Modell weiß, dass ein Raum ein Fluchtweg ist, muss keine Software raten.

Was bedeutet das für Planerinnen und Planer?

Erstens verschiebt sich Arbeit nach vorn. Ein KI-gestützter Pre-Check entlastet Bauämter, indem er Fehler dorthin zurückgibt, wo sie entstehen, ins Büro des Entwurfsverfassers oder der Entwurfsverfasserin. Das ist sinnvoll, betrifft aber Leistungen, die in der Genehmigungsplanung nach Leistungsphase 4 gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit Anlage 10 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohnehin geschuldet sind und künftig maschinell kontrolliert werden. Zweitens wird Datenqualität zum Wettbewerbsfaktor. Je strukturierter die Daten eines Antrags, desto mehr kann eine Vorprüfung leisten, und desto weniger bleibt der Sachbearbeitung zum Nachfragen. Laut der Berufspolitischen Befragung 2025 der Bundesarchitektenkammer (BAK) setzen bislang 29 Prozent der Kammermitglieder KI-Werkzeuge ein, in Büros mit mehr als 25 Beschäftigten mehr als die Hälfte.

Drittens sollte die Profession die Ermessensfrage nicht allein der Staatskanzlei überlassen. Abweichungen und Befreiungen sind die Instrumente, mit denen Umbau, Aufstockung und Nachverdichtung überhaupt genehmigungsfähig werden. Ein System, das dort nach Wahrscheinlichkeiten entscheidet, reproduziert die Mehrheit der bisherigen Fälle, und die Mehrheit der bisherigen Fälle ist selten das Experiment.

Die Bilanz fällt deshalb nüchtern aus. KI kann den Bauantrag schneller machen, sobald das Baurecht lesbar geworden ist. Bayerns Entwurf dreht die Reihenfolge um und regelt zuerst die Entscheidung, dann die Daten.

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