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Sekundärhaftung

20.05.2024
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stu.ART

Haftung – Sekundärhaftung greift nicht ohne weiteres bei Sonderfachleuten!

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Sonderfachleute wie Elektroingenieure nicht die gleiche Haftung tragen wie Architekten, die eine zentrale Rolle im Bauprojekt spielen. Der Fall betrifft mangelhafte Elektroarbeiten bei der Erweiterung und dem Umbau zweier Seniorenpflegeheime, bei dem der Bauherr den Elektroingenieur nach Ablauf der Verjährungsfrist zur Verantwortung ziehen wollte. Das Gericht entschied, dass ein Elektrofachmann keine Sonderstellung innehat, die ihn mit einem umfassend beauftragten Architekten vergleichbar macht. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und die Auswirkungen dieses Urteils in diesem ausführlichen Artikel. mehr…