
baukunst.art | VORARLBERG | September 2026
Vorarlberg lockert die Raumplanung und riskiert den Massstab
Vorarlberg galt als Musterland der Raumplanung. Nun sollen Entwicklungspläne unverbindlich werden und Widmungen nach sechs Monaten als genehmigt gelten.
Die geplante Novelle des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes (RPG) nimmt ein Kernstück der Reform von 2019 zurück: Der räumliche Entwicklungsplan der Gemeinden soll keine verbindliche Verordnung mehr sein, sondern ein Konzept. Vorgestellt hat die ÖVP-FPÖ-Landesregierung das Vorhaben am 20. Juli 2026, die Begutachtung ist für den Herbst angekündigt. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fasst die Richtung in einem Satz zusammen: „Weniger Vorschriften, weniger aufsichtsbehördliche Genehmigungen durch das Land, mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden.“ Für ein Land, das lange als Musterschüler der österreichischen Raumplanung galt, ist das eine bemerkenswerte Kurskorrektur.
Rückenwind kommt aus den Rathäusern. Der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ) sagte bei der Präsentation, die Gemeinden hätten die Entlastung „sogar massiv gefordert“, weil das geltende Gesetz zu bürokratisch sei. Die Opposition reagierte scharf: Die Grünen sprachen von einer Attacke auf Umwelt und Böden, NEOS-Landessprecherin Claudia Gamon kritisierte, die Regierung kündige an, obwohl noch nichts auf dem Tisch liege. Beides trifft einen wunden Punkt, denn die Debatte wird geführt, bevor der Gesetzestext vorliegt.
Was sieht die Novelle des Raumplanungsgesetzes vor?
Das Paket, erarbeitet in einer Arbeitsgruppe aus Gemeinden, Interessenvertretungen und Fachabteilungen des Landes, enthält fünf zentrale Punkte. Die Auflagefrist für Planentwürfe sinkt von vier auf drei Wochen. Flächenwidmungspläne sollen künftig digital geführt werden. Ein „Verfahrenslotse“ beim Land soll Vorhaben vorab klären. Der räumliche Entwicklungsplan (REP) nach § 11 RPG entfällt als Verordnung und wird durch ein räumliches Entwicklungskonzept ersetzt. Und für die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Flächenwidmungsplänen gilt eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet das Land nicht binnen sechs Monaten, gilt der Plan als genehmigt.
Hinzu kommen Änderungen mit wirtschaftlicher Stoßrichtung. Bestehende Betriebe sollen vor heranrückender Wohnbebauung geschützt werden, der Umbau von Einkaufszentren wird erleichtert, geringfügige Änderungen von Landesraumplänen sollen ohne Anhörung möglich sein. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg begrüßte das Paket im September 2026; Direktor Julian Fässler urteilte: „Die Richtung stimmt in wesentlichen Bereichen.“
Warum ist der räumliche Entwicklungsplan gescheitert?
Um die Novelle zu verstehen, lohnt der Blick zurück. 2019 verschärfte Vorarlberg sein Raumplanungsrecht deutlich. Neu gewidmetes Bauland wurde befristet und mit einer Bebauungspflicht binnen sieben Jahren verbunden, im selben Jahr beschloss die Landesregierung das „Raumbild Vorarlberg 2030“ als erstes Leitbild für die räumliche Entwicklung des Landes. Jede der 96 Gemeinden sollte bis Ende 2022 einen REP vorlegen, der Siedlungsränder, Verdichtungszonen und Entwicklungsrichtungen für zehn bis fünfzehn Jahre festlegt. Der REP war damit die Leitplanke, an der sich jede spätere Umwidmung messen lassen musste.
Die Praxis blieb weit hinter dem Anspruch zurück. Im November 2023 hatten laut ORF Vorarlberg erst elf der 96 Gemeinden einen genehmigten Plan. Landesrat Marco Tittler (ÖVP), zuständig für Raumplanung, verwies damals auf ausgelastete Planungsbüros, knappes Personal in den Gemeinden und besonders schwierige Debatten über Siedlungsgrenzen in Orten unter 1.300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die NEOS kritisierten zugleich, in den genehmigten Plänen finde sich „nicht eine einzige Verdichtungszone“. Der REP scheiterte also doppelt: Er kam zu langsam, und wo er kam, fiel er oft zahm aus.
Man kann daraus zwei Schlüsse ziehen. Die Landesregierung folgert, das Instrument sei zu schwerfällig und gehöre entschlackt. Ebenso gut ließe sich folgern, dass Gemeinden für eine anspruchsvolle Planung mehr Unterstützung brauchen, nicht weniger Verbindlichkeit. Ein Konzept ohne Verordnungscharakter ist wie ein Wanderweg ohne Markierung: Wer ihn kennt, findet sich zurecht, alle anderen gehen, wohin es gerade bequem ist.
Ein Mittelweg wäre denkbar. Das Gesetz könnte für das neue Entwicklungskonzept Mindestinhalte festschreiben, etwa verbindliche Siedlungsränder und ausgewiesene Verdichtungszonen, und die übrigen Inhalte der Gemeinde überlassen. Kleine Gemeinden könnten gemeinsame, regionale Konzepte erarbeiten, wie es in der Talschaft ohnehin gelebte Praxis ist, wenn es um Schulen, Wasser oder Verkehr geht. Und das Land könnte die Planungsleistungen stärker fördern, statt die Anforderungen zu senken. Keine dieser Varianten findet sich bisher in den öffentlich bekannten Eckpunkten.
Wie riskant ist die Genehmigungsfiktion?
Die örtliche Raumplanung gehört nach Art. 118 Abs. 3 Z 9 B-VG zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden, das Land wacht als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit. Die Genehmigungsfiktion verschiebt dieses Gleichgewicht. Sie setzt das Land unter Zeitdruck, was Verfahren beschleunigen kann. Sie birgt aber die Gefahr, dass problematische Widmungen schlicht durch Fristablauf wirksam werden, wenn die Aufsicht personell überlastet ist. Deutschland kennt das Prinzip übrigens seit Langem: Nach § 6 Abs. 4 BauGB gilt die Genehmigung eines Flächennutzungsplans als erteilt, wenn die höhere Verwaltungsbehörde sie nicht binnen drei Monaten unter Angabe von Gründen ablehnt. Der Unterschied liegt im Maßstab: Dort prüft die Behörde gegen ein dichtes Bundesrecht, in Vorarlberg fiele mit dem verbindlichen REP gerade ein Prüfmaßstab weg.
Umstritten ist auch die Rolle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Nach der Darstellung von Tobias Bischofberger (ÖVP), Bürgermeister von Mellau, bereitet der Bürgermeister künftig vor, die Entscheidung bleibt bei der Gemeindevertretung. Die Grünen sehen das anders; ihr Raumplanungssprecher Bernie Weber warnte, künftig werde „im Hinterzimmer“ über den Boden entschieden. Ein veröffentlichter Begutachtungsentwurf, an dem sich diese Frage klären ließe, war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar.
Was bedeutet die Vorarlberger Wende für den Alpenraum?
Der Druck auf den Boden bleibt hoch. Nach einer Auswertung von http://VOL.AT vom September 2026 liegen in Vorarlberg rund 24,4 Millionen Quadratmeter gewidmetes, aber unbebautes Bauland, also etwa 2.440 Hektar. Das ist genug Reserve, um lange nach innen zu wachsen, wenn Gemeinden diese Flächen aktivieren, statt am Ortsrand neu zu widmen. Genau diese Steuerung sollte der REP leisten.
Vorarlberg reiht sich damit in eine Bewegung ein, die derzeit durch Österreichs Westen läuft. Tirol hat Ende September 2026 sein Baurechts-Deregulierungsgesetz in Begutachtung geschickt, die Steiermark hat 2025 ihren Raumordnungsbeirat abgeschafft. Salzburg setzt mit seinem neuen Baukultur-Programm einen Gegenakzent. Verfahren zu beschleunigen, ist legitim, und die Klage über zähe Abläufe ist berechtigt. Doch Raumplanung ist keine Bürokratie, die sich beliebig entrümpeln lässt, sondern die einzige Instanz, die über Jahrzehnte denkt. Die Vorarlberger Baukünstler, jene Generation, die ab den 1960er-Jahren mit Holzbau, Genossenschaftsmodellen und Selbstbau den Ruf des Landes begründete, haben gezeigt, dass Qualität aus klaren Regeln und großer Freiheit zugleich entstehen kann. Das Land, das mit seiner Baukultur international Maßstäbe gesetzt hat, sollte in der Begutachtung zeigen, dass es auch bei der Planung des Raums Maßstäbe halten will.

Beton gegen den Krieg von gestern

Longevity in der Baukunst

