
baukunst.art | REGIONALES / Sachsen – Anhalt | September 2026
Schönheit als Staatsaufgabe: Die AfD und die Bauordnung in Sachsen-Anhalt
Geschmackskriterien im Baugenehmigungsverfahren sind gestalterische Anforderungen, die über Standsicherheit, Brandschutz und Planungsrecht hinausgehen; in Sachsen-Anhalt beschränken sie sich bislang auf das Verunstaltungsverbot des § 9 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), auf örtliche Gestaltungsvorschriften und auf den Umgebungsschutz von Baudenkmalen. Genau diese Grenze will die Alternative für Deutschland (AfD) verschieben. Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde sie laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit 43,8 Prozent stärkste Kraft, bei einer Wahlbeteiligung von 77,8 Prozent. Mit 39 von 83 Sitzen fehlen ihr allerdings drei Mandate zur absoluten Mehrheit. Von einem Wahlsieg im Sinne eines Regierungsauftrags lässt sich deshalb nur mit Einschränkung sprechen. Für die Architektenschaft ist das Ergebnis trotzdem ein Einschnitt, denn über Gestaltung entscheiden nicht allein Gesetze, sondern vor allem öffentliche Auftraggeber.
Was fordert die AfD für das Bauen in Sachsen-Anhalt?
Unter der Überschrift „Schöner bauen!“ stellt das Regierungsprogramm der AfD fest, öffentliche Gebäude, die nach 1990 im Land errichtet wurden, seien „oft von einer außerordentlichen Hässlichkeit“. Als Beispiele nennt es, so die Analyse des Verfassungsblogs vom 9. Juni 2026, die „Sinuskurve“ am August-Bebel-Damm in Magdeburg und das Gebäude der NORD/LB am Domplatz. Die Pointe: Die „Sinuskurve“ ist ein privates Bürohaus, lange Verwaltungssitz des Windanlagenherstellers Enercon. Die eigene Forderung der Partei hätte sie gar nicht erfasst. In die BauO LSA soll nämlich eine Vorgabe aufgenommen werden, nach der jedes Bauobjekt, bei dem Land oder Kommune Träger ist, „eine anerkannte Bautradition aufzugreifen“ hat. Traditionslose Konstruktionen seien zu vermeiden, regionale und langlebige Materialien zu bevorzugen.
Das Vorbild benennt die AfD selbst. Man orientiere sich „an einer von Donald Trump während seiner ersten Amtszeit erlassenen Exekutivorder“. Gemeint ist die Order „Promoting Beautiful Federal Civic Architecture“ vom Dezember 2020, die klassische Stilformen für Bundesbauten bevorzugte. Joe Biden hob sie 2021 auf, Trump erließ im August 2025 eine Neufassung. Washington regelte damit allerdings nur die eigene Bauherrenrolle des Bundes, nicht das Genehmigungsrecht. Die AfD will die Regel dagegen in der Bauordnung verankern, also in jenem Gesetz, das für alle gilt, die bauen.
Darf Geschmack über eine Baugenehmigung entscheiden?
Nach geltendem Recht kaum. § 71 Absatz 1 BauO LSA beschreibt eine gebundene Entscheidung: Die Baugenehmigung „ist zu erteilen“, wenn dem Vorhaben keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Ein Ermessen in Stilfragen kennt die Bauaufsicht nicht. Im vereinfachten Verfahren nach § 62 BauO LSA, dem Regelfall für Vorhaben unterhalb der Sonderbauten, gehört § 9 nicht einmal zum Prüfprogramm. Und auch wo geprüft wird, greift das Verunstaltungsverbot nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 1955 erst, wenn ein Bauwerk das Empfinden des für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters nicht bloß beeinträchtigt, sondern verletzt. Im unbeplanten Innenbereich verlangt § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusätzlich, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird; dieses Bundesrecht kann der Landtag in Magdeburg nicht ändern.
Weiter gehen dürfen die Gemeinden. § 85 Absatz 1 Nummer 1 BauO LSA erlaubt örtliche Bauvorschriften mit „besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen“, als eigene Satzung oder als Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Absatz 4 BauGB. Solche Vorgaben zu Dachformen und Fassadenmaterialien in Altstädten sind seit Jahrzehnten Alltag, brauchen aber einen örtlichen Bezug und eine städtebauliche Begründung. Eine landesweite Pflicht zur „anerkannten Bautradition“ hätte beides nicht. Die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Samira Akbarian sieht im Verfassungsblog Konflikte mit der kommunalen Planungshoheit nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) und dem Bestimmtheitsgebot; Berührungspunkte zur Kunstfreiheit hält sie für „nicht fernliegend“, wobei umstritten ist, wie weit diese Zweckbauten überhaupt schützt. Offen bliebe zudem, wer eine Tradition anerkennt. Ausgerechnet Sachsen-Anhalt besitzt mit dem Bauhaus in Dessau und dem Neuen Bauen, das Bruno Taut ab 1921 als Magdeburger Stadtbaurat prägte, eine Moderne, die selbst längst Tradition geworden ist.
Was kann die AfD ohne eigene Mehrheit tatsächlich ändern?
Eine Novelle der BauO LSA ist ein einfaches Landesgesetz und braucht 42 der 83 Stimmen. Die AfD allein hat 39, zusammen mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kämen beide auf 44. Das BSW schließt eine Koalition aus, spricht aber mit der AfD über Zusammenarbeit in Sachfragen; laut Tagesspiegel vom 23. September 2026 geht es vorrangig um Bildung, Pflege und Polizei. Eine Position zur Baukultur hat das BSW bislang nicht erkennbar formuliert. Auch eine Minderheitsregierung ist möglich: Scheitern nach Artikel 65 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zwei Wahlgänge und löst sich der Landtag nicht auf, genügt im dritten die einfache Mehrheit. Das BSW hat in Aussicht gestellt, sich bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu enthalten, die für November oder Dezember erwartet wird.
Die wirksameren Hebel lägen ohnehin in der Exekutive. Eine Landesregierung entscheidet als Bauherrin über den staatlichen Hochbau, über Förderrichtlinien in der Städtebau- und Wohnraumförderung, über den Architekturpreis des Landes und über die Ausstattung der Denkmalpflege. Bei Wettbewerben nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) stellen zwar Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter die Mehrheit, doch wer auslobt, formuliert Aufgabe und Beurteilungskriterien und beruft das Preisgericht. Hinzu kommt die kommunale Ebene: Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurde die AfD bei den Wahlen zu Kreistagen und Stadträten der kreisfreien Städte mit landesweit 28,1 Prozent stärkste Kraft. Julia Leser vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) nennt den „Chilling Effect“, die vorauseilende Selbstbeschränkung, einen der wirksamsten Mechanismen demokratischer Erosion, gerade weil er unsichtbar bleibt. Wer die nächste Grundschule mit Flachdach plant, fragt sich womöglich schon heute, ob das Satteldach nicht die bequemere Wahl wäre.
Was bedeutet das für Architektinnen und Architekten in der Region?
Zunächst mehr Verhandlung. Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt hat sich positioniert: Präsident Prof. Axel Teichert unterzeichnete im August 2026 das Bauhaus-Manifest, das die Kammer als Zeichen „für Freiheit, Offenheit und Kreativität“ würdigte. Barbara Steiner, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau, hatte die Angriffe der AfD auf das Bauhaus schon 2024 „pauschal und politisches Kalkül“ genannt. Für die Büros zählt jedoch der Alltag, also Wettbewerbe, Gestaltungsbeiräte und die Abstimmung mit öffentlichen Auftraggebern in den Leistungsphasen 2 und 3 nach § 34 HOAI. Gerade kleinere Büros, deren Auftragsbuch an Schulen, Kitas und Feuerwachen hängt, geraten unter Druck, wenn Stilfragen zu Loyalitätsfragen werden.
Kritik gehört allerdings auch in die andere Richtung. Das Unbehagen an manchem Nachwendebau ist nicht erfunden; Gewerbegebiete an Ortsrändern, austauschbare Verwaltungsbauten und Dämmplatten auf Gründerzeitfassaden haben die Städte des Landes selten schöner gemacht. Das Davos Baukultur-Qualitätssystem von 2021, das auf der Erklärung von Davos 2018 aufbaut, zählt Schönheit ausdrücklich zu den acht Kriterien hoher Baukultur, allerdings neben Kontext, Genius Loci und Gouvernanz, nicht als verordneten Stil. Überzeugend antwortet der Berufsstand mit Bestandserhalt, der graue Energie spart, mit regionalen Materialien, die ohnehin ökologisch sinnvoll sind, und mit offenen Verfahren. Ein Satteldach ist kein politisches Bekenntnis, ein Flachdach ebenso wenig. Heikel wird es erst, wenn eine Behörde darüber befindet.

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