Baukunst - Was kann Europa von Wien lernen, wenn Wien selbst ins Stocken gerät?
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Was kann Europa von Wien lernen, wenn Wien selbst ins Stocken gerät?

23.08.2026
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Stuart Stadler

baukunst.art  | ÖSTERREICH | August 2026

Wohnen wie in Wien? Was am Vorbild dran ist und was nicht

Gesellschaft & Urbanismus · Meinung & Kritik

Von Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art

Das Wiener Modell bezeichnet kein einzelnes Förderinstrument, sondern die dauerhafte Kopplung dreier Ebenen: kommunales Eigentum an Wohnungen, eine unbefristete Bindung geförderter Bestände und eine Widmungspolitik, die Bauland von vornherein preislich begrenzt. Wer nur die Mieten vergleicht, übersieht die eigentliche Leistung. Sie liegt hundert Jahre zurück und heißt Boden.

Die Größenordnung ist bekannt und bleibt in Europa ohne Parallele. Rund 220.000 Gemeindewohnungen bewirtschaftet die Hausverwaltung Wiener Wohnen, dazu kommen laut Wohnservice Wien etwa 200.000 geförderte Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen. Zusammen decken sie den größten Teil des Wiener Mietmarktes ab und wirken als Preisanker auch dort, wo frei vermietet wird. Finanziert wird das über das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989), vergeben wird über Bauträgerwettbewerbe des wohnfonds_wien, in denen Architektur, Ökologie, soziale Nachhaltigkeit und Ökonomie gleichrangig bewertet werden. Der Wettbewerb um die Förderung ist damit auch ein Wettbewerb um Qualität, was den Wiener Wohnbau von der reinen Kostenoptimierung unterscheidet.

Das jüngste Instrument ist das schärfste. Mit der Novelle der Bauordnung für Wien, im Gemeinderat am 22. November 2018 beschlossen und seit Anfang 2019 in Kraft, existiert die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“, geregelt in § 6 Abs. 6a Bauordnung für Wien. Sie greift bei Neuwidmungen ab 5.000 Quadratmetern Wohnnutzfläche, also etwa ab 50 Wohnungen. Das Gesetz selbst verlangt, dass die Wohnnutzfläche überwiegend gefördert errichtet wird; die Planungsgrundlagen der Magistratsabteilung 21 setzen im Regelfall zwei Drittel an. Die Grundkosten sind mit 188 Euro je Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundfläche limitiert, der Hauptmietzins auf 40 Jahre gebunden, bei Beschluss der Novelle auf 4,97 Euro je Quadratmeter ohne Erhaltungsbeitrag. Im regulär geförderten Neubau liegt der zulässige Hauptmietzins 2026 bei 6,55 Euro je Quadratmeter zuzüglich 0,97 Euro Erhaltungsbeitrag, im günstigeren Segment SMART bei 4,91 Euro (§ 63 WWFSG 1989). Der Eingriff zielt nicht auf die Miete, sondern auf die Bodenrente: Wo nur gefördert gebaut werden darf, kann kein Grundstückspreis kalkuliert werden, der ungefördertes Bauen voraussetzt.

Was macht Wien anders als München oder Zürich?

Den Unterschied macht die Dauer. In Deutschland ist die Sozialbindung ein befristetes Recht, das abläuft, und der Ablauf frisst den Neubau auf. Nach Zahlen der Bundesregierung, die der Deutsche Mieterbund am 16. Juni 2026 veröffentlichte, entstanden 2025 bundesweit 27.283 neue geförderte Mietwohnungen, während 57.621 Wohnungen aus der Bindung fielen. Unter dem Strich verlor Deutschland rund 20.000 Sozialwohnungen in einem Jahr, in dem gefördert gebaut wurde wie lange nicht. Wien kennt dieses Leck nicht, weil kommunale Wohnungen im Eigentum der Stadt bleiben und geförderte Bestände über Jahrzehnte gebunden sind.

Der zweite Unterschied ist sozialpolitischer Natur. Die Wiener Einkommensgrenzen liegen so hoch, dass ein großer Teil der Mittelschicht anspruchsberechtigt bleibt. Das Forschungs- und Beratungsunternehmen empirica hat in seiner Analyse aus dem Jahr 2020 vorgerechnet, dass Einzelpersonen mit knapp 4.000 Euro netto monatlich noch zugangsberechtigt sind, etwa das Dreifache der Berliner Schwelle, und dass zusätzlich Eigenmittel von rund 500 Euro je Quadratmeter aufzubringen sind. Was empirica als Kritik formulierte, ist zugleich der politische Kern des Modells: Geförderter Wohnbau ist in Wien kein Restsegment für Bedürftige, sondern Normalfall. Deshalb hat er eine Mehrheit hinter sich, und deshalb überlebt er Regierungswechsel.

Zürich zeigt, dass sich Ähnliches ohne österreichische Förderarchitektur erreichen lässt, allerdings langsamer: Genossenschaften, Stiftungen und die Stadt selbst hielten Ende 2023 rund 27 Prozent der Mietwohnungen, die Gemeindeordnung verlangt seit dem Volksentscheid von 2011 ein Drittel bis 2050. Zwischen 2020 und 2023 wuchs dieser Bestand um etwa 1.100 Wohnungen, der gesamte Mietwohnungsbestand um rund 7.000. Der Anteil steigt also nicht, er hält sich bestenfalls. München besitzt weder den Bodenvorrat noch die Bindungsdauer und kompensiert mit der Sozialgerechten Bodennutzung, einem städtebaulichen Vertragsmodell, das erst im Planungsverfahren greift und damit stets neu verhandelt werden muss.

Wo stößt das Wiener Modell 2026 an seine Grenzen?

Die Ermüdung ist messbar. Ein 2026 vorgelegter Wohnbaubericht der Wirtschaftskammer Wien und gemeinnütziger Bauvereinigungen erwartet für dieses Jahr rund 9.400 fertiggestellte Wohnungen statt der geplanten 12.600. Jede vierte eingeplante Wohnung entsteht also nicht. Rund 70 Prozent der Neubauleistung stammen inzwischen von gewerblichen Bauträgern, nur 30 Prozent von gemeinnützigen. Als Ursachen nennt der Bericht gestiegene Finanzierungskosten, eine schrumpfende Zahl aktiver Bauträger und Flächenwidmungspläne, die teils aus den 1990er Jahren stammen.

Zugleich verschiebt sich der Schwerpunkt vom Neubau in den Bestand. Das Wiener Regierungsabkommen 2025 hat die Sanierungsförderung von 112 auf 260 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Ökologisch ist das folgerichtig, denn die graue Energie der Gründerzeitstadt lässt sich nicht durch Neubau einsparen. Wohnungspolitisch bleibt es ambivalent: Eine sanierte Wohnung ist keine zusätzliche Wohnung.

Auch das Vorzeigeinstrument wirkt zäh. Die Tageszeitung Der Standard berichtete 2026, die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ sei seit 2019 erst gut ein Dutzend Mal angewandt worden; eine öffentlich zugängliche Evaluierung liege nicht vor, kritisiert Peter Sittler, Wohnbausprecher der ÖVP Wien. Hinzu kommt ein Bewirtschaftungsproblem im Bestand: Im Juni 2026 standen nach Medienberichten über 7.000 Gemeindewohnungen leer, teils wegen laufender Sanierungen, teils aus strategischen Gründen, während die Wartelisten lang bleiben. Und die Zugangsprüfung findet nur einmal statt, beim Einzug. Wessen Einkommen später steigt, bleibt wohnen. Das erzeugt jene Insider-Outsider-Verteilung, die Zuziehenden und jungen Haushalten den Zugang erschwert.

Was bedeutet das für den European Affordable Housing Plan?

Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 den European Affordable Housing Plan vorgelegt, den ersten Wohnungsplan ihrer Geschichte. Er ruht auf vier Säulen: mehr Angebot, mobilisierte Investitionen über eine gemeinsame Plattform mit der Europäischen Investitionsbank, Sofortmaßnahmen gegen Spekulation und Kurzzeitvermietung sowie Schutz gefährdeter Gruppen. Der für die Praxis entscheidende Punkt steht im Kleingedruckten: die gezielte Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (SGEI), die geförderten Wohnbau künftig ohne vorherige Notifizierung bei der Kommission ermöglichen soll.

Damit rückt Brüssel von einer Definition ab, die sozialen Wohnbau auf benachteiligte Haushalte verengte. An dieser Verengung hätte sich das Wiener Modell mit seinen bewusst breiten Einkommensgrenzen reiben müssen. Wer bezahlbares Wohnen als Daseinsvorsorge für die Mitte der Gesellschaft organisieren will, braucht den Spielraum. Bürgermeister Michael Ludwig, zugleich Präsident des Österreichischen Städtebundes, hat ihn bei seinem Brüsseler Arbeitsbesuch am 30. Oktober 2025 ausdrücklich eingefordert: das Definitionsrecht über leistbares Wohnen bei Mitgliedstaaten, Ländern und Kommunen, revolvierende Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank und die Streichung enger Zielgruppendefinitionen.

Übertragbar ist am Wiener Fall deshalb nicht das Ergebnis, sondern die Vorleistung. Eine Stadt, die heute keinen Boden besitzt, kann morgen keine Preise begrenzen. Wien hat seinen Vorrat über Jahrzehnte aufgebaut, seit den Wohnbausteuern des Roten Wien ab 1923, und vergibt zunehmend Baurechte statt Eigentum, wie es der Rechnungshof dem wohnfonds_wien bereits 2018 empfohlen hatte. Das ist die eigentliche Lehre, und sie ist unbequem, weil sie nicht in eine Legislaturperiode passt. Wer sie zieht, kauft Grundstücke, bevor die Krise sichtbar wird. Wer sie nicht zieht, verwaltet später Wartelisten.

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