
baukunst.art | Beruf | Mai 2026
Heimat aus Stein: über den Versuch, Architektur politisch zu normieren
Architektonischer Heimatstil bezeichnet die Vorstellung, dass öffentliche Bauten regionale Bautraditionen sichtbar fortschreiben sollen; als verbindliche politische Vorgabe formuliert, verschiebt der Begriff die Gestaltungsfrage von der fachlichen Beurteilung zur staatlichen Stilkontrolle. Genau in dieser Form taucht er nun in einem Programmentwurf der Alternative für Deutschland (AfD) auf, und genau deshalb verdient er eine berufspolitische Einordnung.
Was steht im Programmentwurf der AfD?
Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Mai 2026 enthält der nicht-öffentliche Entwurf für ein Regierungsprogramm der AfD in Mecklenburg-Vorpommern die Forderung, bei öffentlichen Bauten künftig auf einen architektonischen Heimatstil zu achten. Zur Begründung heißt es, eine gesichtslose moderne Architektur habe Einzug gehalten, regionale Baustile fänden sich nur noch selten und sorgten so für eine mangelnde Identifikation mit der Heimat. Wie dieser Stil konkret aussehen soll, bleibt im Entwurf offen.
Der Vorstoß steht nicht allein. Bereits 2024 verurteilte die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt das Bauhaus in einem Antrag als Irrweg der Moderne und forderte, die Glorifizierung des Bauhaus-Erbes abzulehnen. Anlass war das Doppeljubiläum des UNESCO-Weltkulturerbes Bauhaus in den Jahren 2025 und 2026. Flankiert wird der aktuelle Entwurf von Plänen zur Förderung traditioneller Volkskunst und zur Überprüfung ideologisch motivierter Projekte, was bei Kulturschaffenden im Land erkennbar Sorgen auslöst.
Ist das nicht dasselbe wie bei König Charles?
Die Parallele liegt nahe, trägt aber nur an der Oberfläche. Als Prince of Wales war Charles über Jahrzehnte der prominenteste Kritiker der britischen Nachkriegsmoderne. 1984 bezeichnete er einen geplanten Erweiterungsbau der National Gallery am Trafalgar Square als monströsen Auswuchs im Gesicht eines geliebten Freundes; der Entwurf wurde daraufhin fallengelassen. 1989 folgte mit „A Vision of Britain“ ein Buch samt BBC-Dokumentation, in dem er zehn Grundsätze für Architektur und Stadtplanung formulierte: Ortsbezug, menschlicher Maßstab, regionale Materialien, Vorrang des Fußgängers. Umgesetzt hat er diese Haltung in der Modellstadt Poundbury in Dorset, deren Masterplan vom Architekten Léon Krier stammt, und später in Nansledan bei Newquay.
Der Unterschied ist entscheidend. Bei Charles handelte es sich um eine ästhetische und stadtbauliche Position, vorgetragen von einer Person ohne Gesetzgebungsmacht, finanziert auf eigenem Grund und der fachlichen Kritik ausgesetzt. Der AfD-Entwurf hingegen stellt einen unscharfen Heimatstil als mögliche verbindliche Vorgabe für öffentliche Bauten in Aussicht, eingebettet in ein identitätspolitisches Programm. Die Worte ähneln sich, der gesichtslose Modernismus gegen die verlorene Identität; der ordnungspolitische Rahmen unterscheidet sich grundlegend.
Der Begriff selbst ist historisch vorbelastet. Als Heimatschutzstil bezeichnete man um 1900 eine Strömung, die sich gegen die Industriearchitektur wandte und regionale Bauformen pflegte; im Nationalsozialismus wurde diese Formensprache für eine völkische Heimatideologie vereinnahmt und gegen die als undeutsch diffamierte Moderne in Stellung gebracht. Wer den Begriff heute ohne Erläuterung als politische Vorgabe einsetzt, ruft diese Vorgeschichte mit auf, ob gewollt oder nicht.
Was bedeutet eine staatliche Stilvorgabe für das Vergaberecht?
Hier liegt der eigentliche berufspolitische Konflikt. Die Vergabe von Architektenleistungen folgt einem geregelten Verfahren. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sollen Planungsleistungen nach § 74 Vergabeverordnung (VgV) in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden; bei Planungswettbewerben verpflichtet § 78 Absatz 2 VgV öffentliche Auftraggeber zur Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Diese Verfahren beruhen auf Anonymität, auf einem unabhängigen Preisgericht und auf der Beurteilung der besten Lösung, nicht der politisch genehmen Form.
Eine verbindliche Stilvorgabe griffe in dieses System ein. Wer als Auslobungskriterium einen Heimatstil verlangt, ohne ihn fachlich definieren zu können, schafft Rechtsunsicherheit und öffnet die Beurteilung für sachfremde Erwägungen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) verfolgt mit dem Compliance-Papier von 2018 das erklärte Ziel, möglichst jedes konkurrierende Verfahren als geregelten, fairen Leistungswettbewerb durchzuführen. Eine staatlich verordnete Formensprache liefe diesem Anspruch zuwider.
Was folgt daraus für kleine Büros und die Baukultur?
Betroffen wären zunächst kleine und mittlere Planungsbüros. Sie tragen die Mehrzahl der öffentlichen Verfahren und besitzen weder die Ressourcen noch den Spielraum, um auf wechselnde politische Stilkonjunkturen zu reagieren. Eine unbestimmte Vorgabe wie Heimatstil verlagert das Risiko auf die Einreichenden und bevorzugt jene, die das jeweils Erwünschte am besten antizipieren. Für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die ohnehin schwer in geschlossene Verfahren gelangen, wächst die Hürde weiter.
Hinzu kommt der gesetzliche Auftrag der Architektenkammern, die Baukultur zu fördern. Baukultur meint nicht eine bestimmte Epoche, sondern die Qualität des Prozesses und des Ergebnisses. Sie schließt sorgfältig geplante Rekonstruktionen ebenso ein wie zeitgenössische Entwürfe. Eine politische Festlegung auf einen einzigen, noch dazu undefinierten Stil verengt diesen Begriff und stellt die fachliche Selbstverwaltung in Frage, die das Berufsrecht den Kammern zuweist.
Die Architektenschaft tut deshalb gut daran, die Debatte nicht den politischen Lagern zu überlassen. Der berechtigte Wunsch vieler Menschen nach Orten, mit denen sie sich identifizieren, ist real und durch den Immobilienmarkt belegt; urbane Altbauten erzielen vielerorts die höchsten Quadratmeterpreise. Diesen Wunsch ernst zu nehmen, heißt jedoch nicht, ihn per Verordnung in eine Stilrichtung zu zwingen. Es heißt, Verfahren so zu gestalten, dass Ortsbezug, Maßstab und Materialgerechtigkeit zu echten Wettbewerbskriterien werden, beurteilt von unabhängigen Fachleuten statt von Parteitagen.
Heimatstil ist damit weniger eine Stilfrage als eine Machtfrage: Wer entscheidet über die Gestalt des öffentlichen Raums? Die Antwort der freien Berufe lautet seit jeher das geregelte Verfahren, das unabhängige Urteil und die fachliche Verantwortung. Diese Antwort zu verteidigen, ist berufspolitisch wichtiger als jede einzelne Fassade.

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