
baukunst.art | Regionales / Bremen | Oktober 2026
Weimers Bremer Coup: Ein Gedenkort ohne Geld und ohne Communities
Ein nationaler Erinnerungsort zum Kolonialismus ist eine vom Bund getragene Stätte, die an die Verbrechen des deutschen Kolonialreichs erinnert, sie erforscht und vermittelt; dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) diesen Ort in Bremen sehen will, ist sachlich gut begründet und im Verfahren ein Fehlstart. Ende September kündigte Weimer im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags an, die Hansestadt solle den im Koalitionsvertrag vereinbarten würdigen Gedenkort erhalten. Der Tagesspiegel meldete das am 25. September als Entscheidung, Süddeutsche Zeitung und taz zogen nach. Am 29. September besuchte Weimer das Übersee-Museum und sprach mit Direktorin Wiebke Ahrndt. Anfang Oktober ruderte sein Haus zurück: Ein endgültiges Votum gebe es nicht, man führe Gespräche mit dem Land Bremen und dem Übersee-Museum, berichtete der Weser-Kurier. Kurz zuvor hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Drucksache 21/6294) noch erklärt, ein Standort sei weder festgelegt noch geprüft. Festgelegt, dementiert, ungeprüft: eine bemerkenswerte Unschärfe.
Warum fällt die Wahl auf Bremen?
Weil kaum eine deutsche Stadt so tief in die Kolonialgeschichte verstrickt ist. Der Tagesspiegel zählt Bremen neben Hamburg zu den am stärksten vom Kolonialismus geprägten Städten in Deutschland. Der Bremer Tabakhändler Adolf Lüderitz brachte 1883 unter betrügerischen Umständen jenes Land im Südwesten Afrikas an sich, aus dem die Kolonie Deutsch-Südwestafrika hervorging; im Völkermord an den Herero und Nama starben dort nach gängigen Schätzungen rund 100.000 Menschen. In Bremerhaven verabschiedete Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1900 mit der sogenannten Hunnenrede die Truppen gegen den Boxeraufstand in China. In der NS-Zeit schmückte sich Bremen mit dem Titel „Stadt der Kolonien“.
Diese Geschichte ist im Stadtraum gebaut. Im Nelson-Mandela-Park nahe dem Hauptbahnhof steht ein rund zehn Meter hoher Elefant aus dunkelroten Oldenburger Klinkern, entworfen von dem Bildhauer Fritz Behn. Auf Betreiben kolonialer Verbände wurde er am 6. Juli 1932 als Reichskolonialehrenmal eingeweiht, als steinerne Forderung nach Rückgabe der im Ersten Weltkrieg verlorenen Kolonien. Beim Namibia-Freiheitsfest am 18. Mai 1990 erhielt er den Namen Anti-Kolonial-Denk-Mal; 2009 kam ein Mahnmal für die Opfer des Völkermords an Herero und Nama hinzu, ein Steinkreis aus der Omaheke-Wüste. Seit 2008 steht der Elefant unter Denkmalschutz. Kaum ein Bauwerk in Deutschland zeigt so anschaulich, wie sich ein Monument gegen seine ursprüngliche Botschaft wenden lässt: ein Palimpsest aus Backstein, dessen erste Schrift lesbar bleibt.
Auch die Kriterien, die Weimer im Frühsommer benannt hatte, sprechen für Bremen: kolonialhistorische Relevanz, eine lebendige Zivilgesellschaft, gute Erreichbarkeit und die Einbettung in eine bestehende Museumslandschaft. Das Übersee-Museum begann früh mit Provenienzforschung und Rückgaben; die Direktorinnen des Focke-Museums und des Deutschen Auswandererhauses in Bremerhaven haben Interesse an einer Mitarbeit bekundet. Hinzu kommt die Partnerschaft der Stadt mit Windhuk. Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz sagte gegenüber buten un binnen, Bremen habe seine Erfahrung in der Erinnerungsarbeit in den Gesprächen nachweisen können.
Was ist an Weimers Vorgehen problematisch?
Die Entscheidung setzt den Inhalt richtig und die Form falsch. Weimer nannte den Standort nach Darstellung der taz eher beiläufig in einer Ausschusssitzung, ohne erkennbare Rücksprache mit Nachfahrinnen und Nachfahren der Opfer, mit Initiativen oder mit Historikerinnen und Historikern. Selbst Ralph Saxe (Grüne), Vizepräsident der Bremischen Bürgerschaft und seit Jahrzehnten treibende Kraft der Bremer Aufarbeitung, reagierte reserviert: „Man kann so eine Entscheidung nicht ohne die Community fällen“, sagte er der taz. Awet Tesfaiesus, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, hält Bremen grundsätzlich für geeignet, kritisiert aber eine Entscheidung über die Köpfe jener Communities hinweg, die das Thema über Jahrzehnte sichtbar gemacht haben. Saxe räumt ein, dass auch viel für Berlin spreche, den Ort der Kongokonferenz von 1884/85.
Der Vorgang hat eine Vorgeschichte. Claudia Roth (Grüne) wollte als Kulturstaatsministerin den Kolonialismus in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes aufnehmen. Weimer nahm das zurück, weil ein Nebeneinander im selben Konzept die Verbrechen des Nationalsozialismus relativieren könne. Das Argument hat Gewicht, verlangt aber im Gegenzug ein eigenständiges, ernsthaft ausgestattetes Format. Genau daran zweifeln die Kritikerinnen und Kritiker. Im Bundeshaushalt 2027 sind laut Tagesspiegel keine eigenen Mittel für den Gedenkort vorgesehen; der am ehesten passende Titel „Globaler Süden“ umfasst 500.000 Euro, größtenteils bereits verplant. „So kann nichts Ambitioniertes entstehen“, sagt Tesfaiesus. Ein Erinnerungsort ohne Etat gleicht einem Konzerthaus, für das niemand das Orchester bezahlt. Kritik am Zuschnitt kommt auch von rechts: Die AfD-Bundestagsfraktion nennt eine nationale Gedenkstätte zwar überfällig, lehnt den geplanten antikolonialen Erinnerungsort aber als einseitig ab.
Was braucht ein Erinnerungsort, damit er mehr wird als ein Schild?
Zunächst eine tragfähige Finanzierung im Föderalismus. Nach Artikel 30 Grundgesetz (GG) liegt die Kulturhoheit bei den Ländern; der Bund kann Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung fördern, in der Praxis meist anteilig gemeinsam mit dem Sitzland. Da der Kolonialismus nicht mehr in der Gedenkstättenkonzeption verankert ist, braucht der Erinnerungsort einen eigenen Titel im Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Für das hoch verschuldete Bremen ist ein Eigenanteil keine Nebensache. Ohne verbindliche Zusage des Bundes für Bau, Personal und Betrieb droht ein Dauerprovisorium.
Dann eine planungsrechtlich saubere Grundlage. Wer den Elefanten in ein Dokumentationszentrum einbindet, bewegt sich im Bremischen Denkmalschutzgesetz (BremDSchG): Nach § 2 Abs. 4 BremDSchG ist auch die Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals geschützt, nach § 10 BremDSchG bedürfen Veränderungen am Denkmal und in seiner Umgebung der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Sollte ein Neubau im Park entstehen, wäre zu prüfen, ob der Bebauungsplan die Fläche als öffentliche Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch (BauGB) festsetzt; dann bräuchte es eine Planänderung mit förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB. Ausgerechnet das Bauplanungsrecht schreibt damit vor, was Weimers Ankündigung versäumt hat: Beteiligung.
Schließlich eine Bauaufgabe, die ihren Rang ernst nimmt. Ein Ort von nationaler Bedeutung verlangt einen offenen, international ausgeschriebenen Planungswettbewerb nach der geltenden Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), deren Fortschreibung in Arbeit ist, und nach § 78 Vergabeverordnung (VgV). Architektinnen und Architekten, Künstler und Kuratorinnen aus Namibia, Tansania, Kamerun oder China sollten dabei gleichberechtigt mitwirken. Der klügste Entwurf muss kein Neubau sein. Das seit 1993 denkmalgeschützte Übersee-Museum, von 1935 bis 1951 als Deutsches Kolonial- und Übersee-Museum geführt, und die Krypta im Sockel des Elefanten sind selbst Zeugnisse; ihre Weiterentwicklung spart graue Energie und erzählt mehr als jede neue Geste. Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 versteht sich für einen öffentlichen Lernort von selbst. Die Davos-Erklärung 2018 betont, dass hohe Baukultur auf der Qualität von Prozessen und auf Teilhabe beruht.
Weimer hat für den Herbst ein Papier mit Handlungsfeldern angekündigt, das sein Haus als Einladung zum Dialog verstanden wissen will. Es wäre die Gelegenheit, den Fehlstart zu korrigieren: mit einem Budget, einem offenen Verfahren und den Communities am Tisch. Der Bremer Elefant hat 1990 gelernt, seine Botschaft umzukehren. Dem Verfahren steht diese Lernkurve noch bevor.
Leserinfo
Hinweis: Der nationale Erinnerungsort existiert noch nicht. Die Angaben betreffen die beiden Orte, die in der Debatte als Kern gelten. Stand: 25. Oktober 2026, ohne Gewähr.
Übersee-Museum Bremen
Adresse
Bahnhofsplatz 13, 28195 Bremen
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 17 Uhr, montags geschlossen
Abweichende Zeiten
31. Oktober 2026: 10 bis 17 Uhr; 26. November 2026: geschlossen; 24. und 31. Dezember 2026: geschlossen; 25. Dezember 2026 und 1. Januar 2027: 14 bis 17 Uhr
Eintritt
Dauer- und Sonderausstellung 15 Euro, ermäßigt 7,50 Euro; Kinder bis 5 Jahre frei; Abendticket (ab einer Stunde vor Schließung) 7,50 Euro
Anreise
Direkt am Bremer Hauptbahnhof (Ausgang Bahnhofsplatz)
Barrierefreiheit
Barrierefreier Eingang rechts vom Haupteingang, vier Behindertenparkplätze, alle Ausstellungen mit Rollstuhl zugänglich, barrierefreie WCs. Eine Konformität mit DIN 18040-1 ist nicht ausgewiesen.
Kontakt
Telefon 0421 160 38-0, http://www.uebersee-museum.de
Anti-Kolonial-Denk-Mal („Der Elefant“)
Standort
Nelson-Mandela-Park, Schwachhausen, nördlich des Hauptbahnhofs (Ausgang Bürgerweide), wenige Gehminuten
Zugang
Frei zugänglich, kein Eintritt; Mahnmal für die Opfer des Völkermords an Herero und Nama direkt am Denkmal
Krypta
Nur bei Veranstaltungen geöffnet; Termine über den Verein „Der Elefant!“ e. V.
Gedenken
Jährliche Gedenkveranstaltung zum Völkermord an Herero und Nama im August
Barrierefreiheit
Denkmal und Park ebenerdig erreichbar; die Krypta liegt sechs Stufen unter Gelände und ist nicht stufenlos zugänglich

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