
Bild: Gerd Altmann/Pixabay
20.04.2023
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Berthold Bürger
Am 23. August 2023 wurden durch das Bundesgesetzblatt einige Neuerungen zur Anpassung des Vergaberechts wirksam. Edda Kurz, die Vorsitzende der BAK-Projektgruppe Vergabe, bringt in ihrem Kommentar ein wichtiges Anliegen zur Auftragswertberechnung zur Sprache.
Sie betont, dass künftig sämtliche Planungsleistungen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen, unabhängig davon, ob es sich um viele kleine Aufträge handelt. Dies bedeutet, dass selbst in Fällen, in denen es sich um eine Vielzahl kleiner Einzelaufträge handelt, eine EU-weite Ausschreibung erforderlich sein kann. mehr

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Wärmepumpen funktionieren nicht im Altbau, so lautet ein hartnäckiges Vorurteil. Eine vierjährige Langzeitstudie des Fraunhofer ISE widerlegt es eindrucksvoll: In 77 untersuchten Gebäuden mit Baujahren zwischen 1826 und...

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