Alleskönner Olaf Scholz

Seit dem der Plan der Bundesregierung bekannt wurde, Großsiedlungen im Stil der 1970er Jahre auf unbebauten Flächen zu errichten, regt sich erkennbarer Widerstand.

Warum wird mit diesem Vorstoß ein Vorschlag des Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, der gerade erst auf dem Wohnbaugipfel vom 25 September verabschiedet wurde, vom Bundeskanzleramt ignoriert wenn es nachhaltigere Alternativen gibt?

Die Bundesarchitektenkammer formuliert in acht Punkten die Bedenken gegen den Plan des Bundeskanzlers:

  1. Klimaschutz: Die Errichtung von Großwohnsiedlungen auf unberührten Flächen widerspricht den Klimazielen, da sie zu mehr CO2-Emissionen durch Bauaktivitäten und längere Pendelwege führt.
  2. Flächenversiegelung: Dieser Vorschlag würde zu umfangreicher Flächenversiegelung führen, was negative Auswirkungen auf natürliche Lebensräume, Wasserhaushalt und Biodiversität hätte.
  3. Bestandsnutzung und Umnutzung: Die Kammer empfiehlt stattdessen, bestehende Strukturen zu nutzen und umzunutzen, insbesondere durch die Umwandlung leerstehender Gebäude in Wohnraum.
  4. Suffizienz der Wohnflächen: Es ist wichtig, Wohnflächen effizient zu planen und übermäßig große Wohnungen zu vermeiden.
  5. Gemischte Stadt: Das Konzept der „gemischten Stadt“, das verschiedene soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktionen in urbanen Räumen integriert, wird befürwortet.
  6. Leipzig Charta und Neues Europäisches Bauhaus: Die Ansichten der Kammer stimmen mit den Prinzipien dieser Initiativen überein, die nachhaltige Stadtentwicklung und kulturelle Vielfalt fördern.
  7. Infrastrukturentwicklung: Die Entwicklung neuer Gebiete würde erhebliche Infrastrukturinvestitionen erfordern, während die Optimierung bestehender Strukturen ökonomisch und ökologisch sinnvoller ist.
  8. CO2 als Maßstab: Der CO2-Fußabdruck sollte bei allen Bauprojekten als zentraler Nachhaltigkeitsindikator dienen.

Die Präsidentin Andrea Gebhard betont die Notwendigkeit eines umfassenden Katasters, um ungenutzte Flächen in urbanen und suburbanen Gebieten zu identifizieren, besonders in Gewerbegebieten, die schnell zu Mischgebieten umgewandelt werden könnten.

Als Teil des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum hat die BAK an der Erstellung von über 170 Vorschlägen zur Wohnraumförderung mitgearbeitet und gemeinsam beim Wohnungsbaugipfel am 25. September 2023 einen 14-Punkte-Plan verabschiedet. Gebhard bemerkt, dass der Vorschlag des Bundeskanzlers diesen Empfehlungen überraschend entgegensteht.

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