Im September 2023 präsentierte die Bundesregierung das umfassende 14-Punkte-Maßnahmenpaket, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Nur kurze Zeit später verkündete das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Start des sogenannten „Bau-Turbo-Pakts“, der unter anderem die Einführung der „Bau-Turbo-Norm“ als Paragraf 246e im Baugesetzbuch beinhaltete. Die konkreten Pläne für diese spezielle Bauregelung wurden nun in einem Entwurf des Bauministeriums festgehalten.
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf für Paragraf 246e sieht vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von den Bestimmungen des Baugesetzbuches bei Projekten mit mehr als sechs Wohnungen erheblich abgewichen werden kann. Falls das Gesetz verabschiedet wird, soll es vorerst bis Ende 2026 gelten. Die Grundlage für diese Sonderbauregelung bildete das von der Bundesregierung im Jahr 2022 formulierte Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen. Im Jahr 2023 wurde dieses Ziel jedoch deutlich verfehlt.
In einem öffentlichen Appell haben sich nun mehrere Verbände gegen den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ausgesprochen. Dazu gehören die Bundesarchitektenkammer, der Bund Deutscher Architekten und Architektinnen, Architects for Future und der Naturschutzbund Deutschland NABU. Diese Verbände äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Fehlentwicklungen in der Siedlungsplanung, die zu Lasten des Klima- und Naturschutzes gehen könnten. Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, betont: „Wir benötigen kompakte Siedlungen mit einer effektiven Infrastruktur. Es ist nicht vertretbar, die Ränder unserer Siedlungen einem zerstörerischen Wildwuchs preiszugeben – das widerspricht jeder Baukultur!“ mehr