
baukunst.art | Unterwegs | Juli 2026
Wem gehört die Stadt? Der Pavillon Le Corbusier und die Verführung des großen Wurfs
„Bauen für die Macht“ bezeichnet die jahrtausendealte Symbiose zwischen Architektur und Herrschaft, in der monumentale Bauten Autorität sichtbar machen und Baukünstlerinnen und Baukünstler dafür Aufträge, Ruhm und dauerhafte Wirkung erhalten.
Genau dieses Verhältnis rückt der Pavillon Le Corbusier in Zürich vom 17. April bis 29. November 2026 ins Zentrum. Die vom Museum für Gestaltung Zürich verantwortete Ausstellung, kuratiert und szenografiert von Direktor Christian Brändle, stellt eine Frage, die weit über die Kunstgeschichte hinausreicht: Wem dient der Städtebau, wenn er im großen Maßstab denkt? Der Ausstellungsort selbst, Le Corbusiers letztes gebautes Werk und sein einziger Bau aus Stahl und Glas, wird dabei zum wichtigsten Exponat.
Die Tradition, der die Schau nachspürt, ist alt. Von den Pyramiden der Antike über Triumphbögen und Parlamentsbauten bis zu den Hauptsitzen globaler Konzerne dienen Monumentalität, Dauerhaftigkeit und Maßstab immer wieder als Werkzeuge politischer, religiöser oder ökonomischer Macht. Sie prägen bis heute die gebaute Umwelt und versprechen den Planenden im Gegenzug Sichtbarkeit, Einfluss und Nachruhm.
Was zeigt die Ausstellung im Pavillon Le Corbusier?
Auf rund 600 Quadratmetern und über vier Geschosse folgt die Schau der Anziehungskraft, die monumentale Aufträge auf Architektinnen und Architekten ausüben. Als Kronzeuge dient Le Corbusier (1887 bis 1965), geboren als Charles-Édouard Jeanneret-Gris. Seine Idealstädte der Zwischenkriegszeit oszillieren zwischen utopischem Fortschrittsglauben und autoritärer Ordnung. Die „Ville contemporaine“ von 1922 skizziert eine vertikal verdichtete Stadt für drei Millionen Menschen; der „Plan Voisin“ fordert den großflächigen Abriss ganzer Pariser Quartiere zugunsten einer streng gerasterten Neubaulandschaft. In der „Ville radieuse“ von 1930 verdichtet sich diese Vision zur Idee einer Heilung der Gesellschaft durch Planung.
Die Schau benennt auch die formalen Werkzeuge dieser Tradition. Monumentale Dimensionen, endlose symmetrische Achsen und der Rückgriff auf die Formensprache der Antike lassen das Individuum klein und das System groß erscheinen; der gemeinsame Bauprozess wiederum stiftet ein Kollektiv der Beteiligten, oft auf Kosten der Vielfalt. Im Erdgeschoss treffen mit dem „Pavillon des Temps Nouveaux“ von 1937 und den städtebaulichen Großentwürfen zwei Schlüsselwerke aufeinander, die Le Corbusiers Ideen als visuelles Manifest lesbar machen.
Museumsdirektor Christian Brändle formuliert die These pointiert: Le Corbusier sei „kein Nazi, kein Faschist“ gewesen, wohl aber „ein gnadenloser Opportunist“. Die Ausstellung zeichnet den Weg von frühen Pariser Entwürfen über Projektangebote an Stalin bis zu Verhandlungen mit dem Vichy-Regime nach. Dass Le Corbusier die Formensprache Albert Speers ablehnte, hatte demnach weniger moralische als ästhetische Gründe: Pomp und Pathos widersprachen seiner Idee funktionaler Reinheit. Diese Ambivalenz macht die faszinierenden Entwürfe heute zu verstörenden Dokumenten der Zeitgeschichte.
Dass die Versuchung des radikalen Umbaus auch Zürich erreichte, belegt ein lokaler Bezug innerhalb der Schau: Karl Mosers Planungsstudie für die Zürcher Altstadt von 1933. Der Pavillon rahmt diese Erzählung doppelt. Er entstand nach einem Entwurf Le Corbusiers, wurde von der Bauherrin Heidi Weber initiiert und zwei Jahre nach dem Tod des Architekten 1967 vollendet. Heute steht er unter Denkmalschutz und wird seit 2019 vom Museum für Gestaltung im Auftrag der Stadt Zürich betrieben. Der Bau lädt zu einer promenade architecturale über mehrere Geschosse ein und macht das Ideal der Moderne körperlich erfahrbar. Ein Werk der Moderne wird so zum Gehäuse einer Kritik an der Moderne.
Was bedeutet Le Corbusiers Erbe für das heutige Planungsrecht?
Die entscheidende Lehre der Ausstellung liegt weniger in der Person als im Verfahren. Der „Plan Voisin“ verkörpert eine Planung von oben: Ein einzelner Gestalter entwirft die Stadt als Ganzes, die Bewohnerschaft kommt darin nur als zu ordnende Masse vor. Genau gegen diese Versuchung ist das moderne Raumplanungsrecht gebaut. Das schweizerische Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, SR 700) verteilt die Planungshoheit bewusst auf Bund, Kantone und Gemeinden und bindet sie in Art. 1 RPG an das Ziel der haushälterischen Bodennutzung.
Zentral ist Art. 4 RPG: Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden müssen die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen unterrichten und dafür sorgen, dass sie in geeigneter Weise mitwirken kann; die Pläne sind öffentlich. Wo Le Corbusier ein Quartier per Federstrich auslöschte, verlangt das geltende Recht Information, Mitwirkung und öffentliche Auflage. Der Städtebau wird damit vom Machtinstrument zum ausgehandelten Gemeinwerk. Auch der Denkmalschutz, der den Pavillon heute sichert, gehört zu dieser Ordnung: Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) schützt das bauliche Erbe gerade vor jener Tabula-rasa-Logik, die der „Plan Voisin“ gefeiert hatte.
Diese föderale Zuständigkeitsordnung ist kein bürokratischer Zufall, sondern eine bewusste Gewaltenteilung im Raum: Was der Bund im RPG als Rahmen vorgibt, konkretisieren Kantone und Gemeinden in ihren Bau- und Zonenordnungen, stets unter dem Vorbehalt der Mitwirkung. So wird verhindert, dass eine einzelne Instanz, sei es ein Architekt oder ein Regime, die gebaute Umwelt im Alleingang bestimmt. Dass der denkmalgeschützte Pavillon den heutigen Bauvorschriften nicht mehr entspricht und dennoch Bestand hat, ist selbst ein Beleg für den Vorrang des kulturellen Werts vor der reinen Norm.
Für die Praxis ist das mehr als Rechtsgeschichte. Verdichtung, Klimaanpassung und Wohnungsnot verlangen heute wieder Eingriffe im großen Maßstab. Die Ausstellung erinnert daran, dass der Maßstab allein noch keine Legitimität schafft. Ob ein Großprojekt der Gesellschaft dient oder sie überformt, entscheidet nicht die Kühnheit des Entwurfs, sondern die Qualität des Verfahrens: Beteiligung, Transparenz und der Schutz des Bestehenden. Der Streit um Nachverdichtung, Hochhauszonen und den Abbruch intakter Bausubstanz wird in Zürich, München und Wien mit ähnlichen Argumenten geführt wie einst gegen den Plan Voisin. Wer Quartiere im Namen der Effizienz opfert, verliert leicht aus dem Blick, dass eine Stadt aus mehr besteht als aus optimierten Grundrissen.
So gelesen ist „Bauen für die Macht“ keine reine Corbusier-Retrospektive, sondern eine Mahnung an die Gegenwart. Wer heute für die Verdichtung plant, sollte den Pavillon nicht allein als Denkmal der Moderne besuchen, sondern als Lehrstück über ihre blinden Flecken. Die Davos-Erklärung zur Baukultur von 2018 fordert eine hohe Baukultur für alle; ihr institutionelles Fundament aber bleibt das Planungsrecht. Es diszipliniert die Faszination des großen Wurfs, indem es die Macht über den Raum an Verfahren und Öffentlichkeit zurückbindet. Genau diese Rückbindung sollte das Publikum mitnehmen, wenn es den gläsernen Pavillon am Zürcher Seeufer wieder verlässt.
Besucherinformation
| Ausstellung | „Bauen für die Macht“. Beziehungen zwischen Architektur und Autorität |
| Ort | Pavillon Le Corbusier, Höschgasse 8, 8008 Zürich |
| Träger | Museum für Gestaltung Zürich, im Auftrag der Stadt Zürich |
| Laufzeit | 17. April bis 29. November 2026 (Saison 2026) |
| Öffnungszeiten | Dienstag bis Sonntag 12 bis 18 Uhr
Donnerstag 12 bis 20 Uhr Montag geschlossen |
| Eintritt | Erwachsene CHF 15, ermäßigt CHF 10
Unter 20 Jahren freier Eintritt Donnerstags ab 17 Uhr freier Eintritt |
| Audio-Tour mit 18 Stationen; Führungen, Ausstellungsgespräche und Workshops | |
| Kontakt | Telefon +41 43 446 44 68, welcome@museum-gestaltung.ch |
Angaben ohne Gewähr; Stand der Recherche Juli 2026. Öffnungszeiten und Eintritt bitte vor dem Besuch prüfen.

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