
baukunst.art | Regionales MITTE | August 2026
Kulturkampf um Gropius: Wie das Bauhaus in den Wahlkampf gerät
Das Bauhaus-Manifest 2026 ist eine gemeinsame Erklärung von vierzehn Dach- und Fachorganisationen aus Kultur, Design, Architektur, Handwerk und Kirchen, die am 20. August 2026 auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, veröffentlicht wurde. Sie bekennt sich in sechs Punkten zu den Grundsätzen der 1919 in Weimar gegründeten Schule, beschwört den „Mut zur kühnen Vision“ und die „Freiheit des künstlerischen Denkens“ und verpflichtet die Unterzeichnenden darauf, dieses Erbe gegen demokratiefeindliche Angriffe zu verteidigen. Der Anlass ist doppelt: Im Dezember 2026 jährt sich die Einweihung des Dessauer Bauhausgebäudes von Walter Gropius zum hundertsten Mal, und am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag.
Unterzeichnet haben unter anderem die Akademie der Künste (Manos Tsangaris), die Bundesarchitektenkammer (Andrea Gebhard), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (Holger Schwannecke), der Deutsche Städtetag (Burkhard Jung), die Deutsche UNESCO-Kommission (Maria Böhmer), der Deutsche Kulturrat (Olaf Zimmermann), der Deutsche Museumsbund, ICOM Deutschland, der Deutsche Designtag, der German Design Council, das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste sowie beide großen Kirchen. Deren Unterschriften tragen eine regionale Signatur: Für die Deutsche Bischofskonferenz zeichnet der Magdeburger Bischof Gerhard Feige, für die evangelische Seite Karsten Wolkenhauer, Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, also jener Landeskirche, in deren Gebiet das Dessauer Bauhausgebäude steht. Die sechs Grundsätze reichen vom Bekenntnis zum Bauhaus über die identitätsstiftende Rolle von Kulturbauten und die Erinnerungskultur bis zur Autonomie der Kulturinstitutionen, zum disziplinübergreifenden Arbeiten und zur „Weltoffenheit statt Nationalismus“. Nahezu zeitgleich verabschiedete die Kulturministerkonferenz der Länder die „Dessauer Erklärung“, die vor politischer Einflussnahme, finanziellen Sanktionen und Zensur in Kulturinstitutionen warnt und die durch Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit zum „Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit“ erklärt.
Warum trifft der Streit ausgerechnet Dessau?
Weil das Bauhaus dort kein Zitat ist, sondern Bausubstanz. Die Schule zog 1925 von Weimar nach Dessau, das Gropius-Gebäude wurde im Dezember 1926 eingeweiht, dazu kamen die Meisterhäuser, die Siedlung Törten, das Kornhaus, das Arbeitsamt und die Laubenganghäuser in der Peterholzstraße. Seit 1996 stehen das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau auf der Welterbeliste der UNESCO, 2017 erweitert um die Bundesschule in Bernau und eben jene Laubenganghäuser. Für eine Stadt mit weniger als 80 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die seit 1990 Bevölkerung und Industrie verloren hat, ist dieses Erbe der wichtigste weiche Standortfaktor überhaupt. Unterhalt und Sanierung folgen dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) und damit Landesrecht, Landesbehörden und Landesmitteln.
Die Ironie der Geschichte liegt offen zutage. Das Bauhaus verließ Dessau 1932 nicht wegen eines Bauantrags, sondern weil die Stadtverordnetenversammlung im August 1932 auf Antrag der NSDAP-Fraktion die Auflösung beschloss. Wer heute im Magdeburger Landtag über Fördermittel für die Stiftung Bauhaus Dessau abstimmt, entscheidet also über eine Institution, deren Vertreibung schon einmal parlamentarisch beschlossen wurde. Diese Doppelung erklärt die Schärfe der Debatte besser als jede kulturpolitische Grundsatzfrage.
Was steht finanziell auf dem Spiel?
Konkrete Summen, keine Symbolik. Die Stiftung Bauhaus Dessau erhält nach Angaben des Tagesspiegels rund 2,1 Millionen Euro jährlich vom Bund und etwa 5 Millionen Euro vom Land Sachsen-Anhalt. Der Löwenanteil hängt damit an einem Landeshaushalt, der nach dem 6. September neu verhandelt wird. Wie eine AfD-Mehrheit damit umginge, hat die Fraktion bereits im Oktober 2024 angedeutet. Ihr Antrag im Landtag von Sachsen-Anhalt trug den Titel „Irrweg der Moderne“, wies eine „einseitige Glorifizierung des Bauhaus-Erbes“ zurück und forderte eine wissenschaftliche Neubewertung des für 2025 und 2026 geplanten Jubiläums samt Umgestaltung der zugehörigen Ausstellung. Die Debatte dauerte etwa 45 Minuten, alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab; aus der Landesregierung hielt Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) dagegen, es gehe nicht um Reliquienpflege, sondern um die Übertragbarkeit der Bauhaus-Prinzipien in die Gegenwart. Auch der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) Sachsen-Anhalt meldete sich damals mit einer eigenen Stellungnahme zu Wort.
Stiftungsdirektorin Barbara Steiner nannte die Kritik „pauschal und politisches Kalkül“ und warf der Partei vor, ein völkisches Kulturverständnis zu propagieren. Philipp Oswalt, von 2009 bis 2014 Direktor der Stiftung, sprach von Kulturkampf. Die Umfragen geben dem Streit Gewicht: Nach der zuletzt am 12. August 2026 veröffentlichten Erhebung von pollytix, erhoben vom 3. bis 8. August, kommt die AfD in Sachsen-Anhalt auf 43 Prozent, die CDU auf 23, die Linke auf 13; INSA sah die AfD Anfang August bei 42 Prozent. Bereits das Landtagswahlprogramm der AfD von 2021 forderte, die Zuschüsse für Landestheater zu halbieren und die Förderung des IMPULS-Festivals für Neue Musik zu streichen. Kulturstaatsminister Weimer sagte dem Bauhaus daraufhin eine verlässliche Bundesförderung zu.
Was bedeutet das für Architektinnen und Architekten in der Region?
Mehr, als die Berliner Schlagzeilen vermuten lassen. Baukultur ist in Deutschland Ländersache: Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), das Denkmalrecht, die Landesförderung und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts liegen sämtlich in Landeshoheit. Wenn die Bundesarchitektenkammer, der Zusammenschluss der sechzehn Länderkammern, ein solches Manifest mitträgt, verlässt der Berufsstand die bequeme Position der reinen Fachlichkeit. Das ist konsequent, denn Gestaltungsbeiräte, Wettbewerbsverfahren und Denkmalpflege sind ohne politischen Rückhalt nicht zu haben. Es ist zugleich riskant, weil Kammern ihre Mitglieder in ihrer ganzen politischen Bandbreite vertreten.
Bemerkenswert ist auch die Beteiligung des Handwerks. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks vertritt Betriebe, die mit kulturpolitischen Erklärungen selten auffallen, deren Auftragsbücher aber an der Denkmalpflege hängen: Fensterbau, Putz, Metallbau, Restaurierung. Das Bauhaus war von Beginn an ein Werkstattbetrieb; insofern unterschreibt hier kein fachfremder Verband, sondern der zweite Teil des ursprünglichen Programms. Für andere Länder mit exponiertem Moderne-Erbe, von Stuttgart-Weißenhof bis Bernau bei Berlin, gilt die schlichte Lehre: Wer Denkmäler erhalten will, braucht neben Fördertöpfen die Betriebe, die es können.
Kritisch bleibt die Reichweite des Dokuments. Ein Manifest sichert keinen Haushaltstitel. Wer die Finanzierung der Stiftung Bauhaus Dessau verlässlich machen will, braucht mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen, gemeinsame Bund-Länder-Vereinbarungen und satzungsrechtlich abgesicherte Berufungsverfahren, nicht sechs Punkte auf einer Website. Auch der vierte Grundsatz, die Unabhängigkeit der Kulturinstitutionen von parteipolitischen Interessen, klingt aus dem Munde eines amtierenden Kulturstaatsministers zumindest erklärungsbedürftig. Und der Zeitpunkt, gut zwei Wochen vor einem Wahltermin, lädt zu genau jener Politisierung ein, gegen die sich das Papier wendet.
Bleibt die formale Pointe. Das Bauhaus-Manifest von 1919 war ein Aufbruchsdokument, das den „Bau der Zukunft“ beschwor und mit Lyonel Feiningers Holzschnitt einer Kathedrale erschien. Das Manifest von 2026 verteidigt einen Bestand. Zwischen beiden Texten liegen hundert Jahre, in denen aus einer Provokation ein Welterbe geworden ist. Dass eine Institution, die einst mit allem Überkommenen brechen wollte, heute selbst zum Schützenswerten zählt, ist kein Widerspruch, sondern das übliche Schicksal erfolgreicher Avantgarden. Ob Dessau daraus Kraft zieht oder nur ein weiteres Kapitel Kulturkampf, entscheidet sich am 6. September, und zwar in Magdeburg, nicht in Berlin.
Quellen:

Hitzeresiliente Stadt: Vier Wirkprinzipien und die Technologien dahinter

Terafab in Texas: Was der Rekord über unsere Planungskultur verrät

