
baukunst.art | Regionales | Hessen | Juni 2026
Frankfurt verliert seine Stabilitätsikone: die Bundesbank zieht eine teure Reißleine
Als „sunk costs“ bezeichnet die Betriebswirtschaft Ausgaben, die bereits getätigt wurden und sich nachträglich nicht mehr zurückholen lassen; genau unter diesem Begriff verbucht die Deutsche Bundesbank nun jene 168 Millionen Euro, die seit 2022 in die Sanierung ihrer denkmalgeschützten Frankfurter Zentrale geflossen sind. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel hat den milliardenschweren Umbau im März 2026 gestoppt und damit ein Kapitel der bundesdeutschen Nachkriegsarchitektur vorzeitig geschlossen. Das Hauptgebäude an der Wilhelm-Epstein-Straße im Frankfurter Norden, ein Wahrzeichen der Stabilitätskultur, wird nicht wieder bezogen. Die Notenbank sucht stattdessen eine Immobilie in der Innenstadt.
Der Auslöser war eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die der Bundesrechnungshof angestoßen und scharf kommentiert hatte. Nach dessen Prüfungen hätte selbst die abgespeckte Variante, also die reine Sanierung des Hauptgebäudes ohne die ursprünglich geplanten Neubauten, mit rund 1,6 Milliarden Euro zu Buche geschlagen. Das ursprüngliche „Projekt Campus“ mit mehreren Hochhausscheiben für etwa 5.000 Arbeitsplätze hatten die Prüferinnen und Prüfer zuvor auf bis zu 4,6 Milliarden Euro taxiert. Die Bundeshaushaltsordnung verpflichtet öffentliche Stellen in ß 7 BHO zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; an diesem Maßstab ließ sich der Verbleib am alten Standort nicht mehr rechtfertigen.
Das Vorhaben begann lange vor Nagels Amtszeit. Den städtebaulichen Masterplan-Wettbewerb für den Campus entschied 2018 das Frankfurter Büro Ferdinand Heide Architekten für sich; den anschließenden Hochbauwettbewerb für den Kernbereich gewann im Sommer 2020 das Schweizer Büro Morger Partner. Solche Wettbewerbe und die daran anschließenden Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (ßß 33 ff. HOAI) binden früh erhebliche Planungshonorare, die bei einem Projektabbruch ebenfalls zu den verlorenen Kosten zählen. Bereits dieser Planungsvorlauf zeigt, wie tief das Projekt verankert war, bevor der Denkmalschutz die Statik der Kalkulation veränderte.
Warum macht der Denkmalschutz die Sanierung so teuer?
Das Bundesbank-Hochhaus zählt zu den herausragenden Beispielen des Brutalismus in Deutschland. Das Architekturbüro ABB um Otto Apel, Hannsgeorg Beckert und den Ingenieur Gilbert Becker entwarf den 217 Meter langen, kaum 17 Meter breiten Sichtbetonriegel, dessen Grundstein 1967 gelegt und der 1972 bezogen wurde. Im Mai 2022 stellte das Landesamt für Denkmalpflege Hessen das Gebäude überraschend unter Schutz und stufte es als Kulturdenkmal von herausragendem Rang ein. Damit greift ß 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), wonach ein öffentliches Interesse aus künstlerischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen den Bestand sichert.
Der Architekturhistoriker Werner Durth ordnet den Bau als bedeutendes Zeugnis der kurzen Brutalismus-Epoche ein, verweist aber zugleich darauf, dass hier auf das sonst übliche Pathos des Unfertigen verzichtet wurde, um Präzision und Seriosität einer Zentralbank auszudrücken. Diese gestalterische Disziplin macht das Gebäude zu einem Sonderfall innerhalb der Stilrichtung und erklärt, warum die Denkmalfachbehörde seinen Erhalt so nachdrücklich verfolgt.
Die Folgen für das Bauvorhaben waren erheblich. Wer ein Kulturdenkmal umgestaltet oder instand setzt, benötigt nach ß 18 Abs. 1 HDSchG die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, und diese bindet jede Maßnahme an den Erhalt der historischen Substanz. Das roh belassene Betonskelett, das charakteristische Fassadenrelief und die schmale Scheibenform ließen sich mit den Anforderungen an Brandschutz, an die Energieeffizienz nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und an moderne Arbeitswelten nur unter hohem Aufwand vereinbaren. Hinzu kam die Asbestentkernung, die nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) aufwendige Schutzmaßnahmen verlangt und die laut Bundesbank einen großen Teil der bereits versenkten 168 Millionen Euro verschlang. Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit gerieten so in einen klassischen Zielkonflikt, der sich an vielen Bestandsbauten der Nachkriegsmoderne wiederholt.
Was bedeutet der Rückzug für den Standort und die Planungskultur?
Hinter dem Rückzug steht zudem ein angespannter regionaler Immobilienmarkt. Die gesetzlich an den Standort Frankfurt gebundene Bundesbank benötigt Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 60.000 bis 70.000 Quadratmetern, während nach Daten des Beratungshauses Avison Young bis Ende 2026 nicht einmal 20.000 Quadratmeter an passenden Neubauflächen auf den Markt kommen. Diese Knappheit verengt den Handlungsspielraum der Notenbank erheblich und rückt die Frage in den Vordergrund, ob sich der ehrgeizige Zeitplan von achtzehn Monaten überhaupt halten lässt.
Der Bedarf der Bundesbank hat sich grundlegend verändert. Statt der einst geplanten 5.000 Arbeitsplätze rechnet die Notenbank nur noch mit etwa 3.300; mehr als sechzig Prozent der Beschäftigten arbeiten zeitweise im Homeoffice. Ein denkmalgeschützter Solitär von 217 Metern Länge lässt sich an einen solchen Bedarf schwerer anpassen als ein frei planbarer Neubau. Nagel verwies darauf, dass der Kauf einer Immobilie in der Innenstadt günstiger sei als Sanierung oder dauerhafte Anmietung. Binnen achtzehn Monaten soll ein Kaufvertrag stehen, bevor der Mietvertrag im Ausweichquartier, dem FBC-Hochhaus an der Bankenmeile, Ende 2028 ausläuft. Als mögliche Alternative gilt das benachbarte Trianon-Hochhaus, das vor einem Einzug allerdings selbst saniert werden müsste.
Für den verlassenen Campus zeichnet sich eine neue Nutzung ab. Die Europäische Schule soll auf das rund zehn Hektar große Areal ziehen, und die Stadt Frankfurt hat Interesse signalisiert, Teile des Grundstücks zu erwerben; ein solcher Erwerb wäre laut Bundesbank aufgrund der besonderen Gegebenheiten der Liegenschaft rechtlich zulässig. Ungeklärt bleibt der Verbleib der deutschen Goldreserven: Rund 1.700 Tonnen Gold im Wert von über 160 Milliarden Euro lagern weiterhin am alten Standort, ihr künftiger Aufbewahrungsort ist offen. Ebenso ungewiss ist die Zukunft von etwa hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eigens für das Bauprojekt eingestellt wurden und deren Aufgaben mit dem Stopp wegfallen.
Der Vorgang wirft ein grelles Licht auf den Umgang öffentlicher Bauherren mit der Nachkriegsmoderne. Die nachträgliche Unterschutzstellung im Mai 2022, mitten in einem laufenden Großprojekt, zeigt, wie schwer Denkmalpflege, Haushaltsrecht und betrieblicher Bedarf in Einklang zu bringen sind. Ein früher Dialog zwischen der Denkmalfachbehörde nach ß 5 HDSchG und der Bauherrin hätte manche Fehlinvestition vermeiden können.
Zugleich verdient das Gebäude eine Würdigung jenseits der Kostenfrage. Mit dem Rückzug der Bundesbank verliert eine Ikone der Stabilitätskultur ihren ursprünglichen Zweck, gewinnt aber durch die Europäische Schule möglicherweise eine sinnvolle zweite Lebensphase. Ob daraus ein gelungenes Beispiel für die Umnutzung brutalistischer Großbauten wird, entscheidet sich an der Frage, wie behutsam künftige Eingriffe die geschützte Substanz behandeln. Für die Baukultur in Hessen bleibt der Fall ein Lehrstück: Er belegt, dass Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz keine Gegensätze sein müssen, solange beide Belange früh und ehrlich miteinander verhandelt werden.

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