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Kultusministerin Schopper legt ambitioniertes Förderprogramm vor ©Depositphotos_113081068_S

BW verdoppelt Schulbauförderung: 450 Millionen Euro für marode Klassenzimmer

23.01.2026
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Claudia Grimm

Verdoppelung mit Verspätung

Baden Württembergs neue Schulbauförderung zwischen Aufbruchsignal und Tropfen auf den heissen Stein

Die Zahlen klingen zunächst imposant: 468 Millionen Euro hat Baden Württemberg im Jahr 2025 für kommunale Schulbauprojekte ausgegeben. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) verkündete Mitte Dezember stolz, dass künftig mehr als 450 Millionen Euro jährlich aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) bereitstehen werden. Eine Verdoppelung gegenüber den bisherigen 200 Millionen. Doch wer glaubt, damit sei das Problem maroder Schulgebäude gelöst, unterschätzt die Dimension der Herausforderung gewaltig.

Die neue Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, soll laut Ministerium die Förderungen im Einzelfall substanziell verbessern und die Verfahren erheblich vereinfachen. Von den diesjährigen Mitteln flossen 282,5 Millionen Euro in Neubauprojekte, 160 Millionen in Sanierungen und 25,8 Millionen in Ganztagsprojekte. Eine Verteilung, die Prioritäten erkennen lässt: Der Neubau dominiert, während die Sanierung des Bestands im Schatten bleibt.

Ein Sanierungsstau von historischem Ausmass

Die bundesweite Perspektive relativiert die baden württembergische Offensive erheblich. Das KfW Kommunalpanel 2025 beziffert den Investitionsrückstand bei deutschen Schulgebäuden auf 67,8 Milliarden Euro. Das entspricht 31 Prozent des gesamten kommunalen Investitionsstaus von 215,7 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Würde man diese Summe in 100 Euro Scheinen aneinanderreihen, käme man auf eine Strecke von 99.000 Kilometern, also zweieinhalb Mal um die Erde.

Besonders alarmierend: Der Anteil der Kommunen, denen der Unterhalt ihrer Schulen nur in geringem Umfang oder gar nicht mehr gelingt, ist 2024 sprunghaft angestiegen. Nach Jahren relativer Stabilität bei etwa elf Prozent kletterte dieser Wert auf 17 Prozent. Knapp jede fünfte Kommune kann ihre Schulen kaum noch instandhalten. Das Risiko teurer Notmassnahmen steigt damit erheblich.

Süddeutsche Privilegien und strukturelle Ungleichheiten

Baden Württemberg profitiert von seiner wirtschaftlichen Stärke. Kommunen in Süddeutschland haben laut KfW Kommunalpanel deutlich seltener einen gravierenden Investitionsrückstand als jene in Nordrhein Westfalen, Hessen, Rheinland Pfalz oder dem Saarland. Doch diese relative Privilegierung sollte nicht über die strukturellen Probleme hinwegtäuschen: Auch im Südwesten stehen Städte und Gemeinden vor enormen Herausforderungen, wie Ministerin Schopper selbst einräumt.

Die Korrelation zwischen Kommunengrösse und Sanierungsstau ist dabei eindeutig. Während etwa die Hälfte der Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nennenswerte Rückstände verzeichnet, steigt dieser Anteil bei Städten über 50.000 Einwohner auf fast 90 Prozent. Die Grossstädte, in denen die meisten Schülerinnen und Schüler lernen, sind am stärksten betroffen.

Der Ganztag als Treiber und Brandbeschleuniger

Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler. Bis 2029/2030 wird er auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Acht Stunden an fünf Werktagen, inklusive Ferienbetreuung: Das bedeutet nicht nur Personal, sondern vor allem Räume. Mensen, Aufenthaltsbereiche, Bewegungsflächen müssen geschaffen werden.

Die baden württembergische Erhöhung der Ganztagsbauförderung auf 25,8 Millionen Euro wirkt vor diesem Hintergrund bescheiden. Denn die baulichen Anforderungen für einen qualitätsvollen Ganztag übersteigen die Möglichkeiten vieler Schulträger bei weitem. Der bisherige Planungswert von zwei Quadratmetern pro Schülerin oder Schüler ist angesichts neuer pädagogischer Konzepte längst überholt. Teamorientiertes Lernen, Differenzierungsräume, Rückzugszonen: Die Schulbauten der Babyboomer Generation sind dafür nicht konzipiert.

Schwimmbäder als Novum

Eine bemerkenswerte Neuerung der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift betrifft die Schwimmbadförderung. Erstmals können Sanierungsmassnahmen an Lehrschwimmbecken und kommunalen Schwimmbädern, die für den Schulunterricht genutzt werden, gefördert werden. Im Ausnahmefall ist sogar ein Ersatzneubau möglich, sofern dieser wirtschaftlicher ist als die Sanierung. Angesichts des bundesweiten Bädersterbens und der zunehmenden Schwimmdefizite bei Kindern ein überfälliger Schritt, der die Verknüpfung von Bildungs und Sportinfrastruktur anerkennt.

Zwischen Planungssicherheit und Realitätsferne

Die Verdoppelung der Fördermittel reagiert auf drastisch gestiegene Baukosten, die viele geplante Projekte verteuert oder verzögert haben. Ministerin Schopper betont die gewonnene Planungssicherheit für Schulträgerinnen und Schulträger. Doch selbst mit erhöhten Mitteln bleibt die Frage, ob die Kommunen diese überhaupt abrufen können. Personalmangel in den Bauämtern, langwierige Genehmigungsverfahren und Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft führen dazu, dass 2024 bundesweit 17 Milliarden Euro weniger investiert wurden als geplant.

Das im März 2025 beschlossene Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro könnte hier Abhilfe schaffen. Knapp 100 Milliarden sollen an Länder und Kommunen fliessen. Wie viel davon tatsächlich den Schulen zugutekommt, ist jedoch noch offen.

Fazit: Notwendig, aber nicht hinreichend

Baden Württembergs Verdoppelung der Schulbauförderung ist ein richtiges Signal zur richtigen Zeit. Sie zeigt, dass das Land seine kommunalen Partner nicht allein lässt, wie Schopper betont. Doch gemessen am tatsächlichen Bedarf bleibt sie ein Tropfen auf den heissen Stein. Der Sanierungsstau erfordert nicht nur mehr Geld, sondern auch schnellere Verfahren, mehr Planungskapazitäten und eine ehrliche Bestandsaufnahme dessen, was moderne Schulen heute leisten müssen. Die Klassenzimmer der Nachkriegszeit sind mit neuen Fenstern allein nicht zukunftsfähig zu machen.