Baukunst - Das lebende Denkmal: Brandenburgs Landschaftsgärten zwischen Kunst und Recht
Schlossansicht © Markus Bachmann

Das lebende Denkmal: Brandenburgs Landschaftsgärten zwischen Kunst und Recht

12.06.2026
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Redaktion.baukunst.art

baukunst.art | Regionales | Brandenburg | Juni 2026

Wenn das Denkmal blüht und stirbt

Ein historischer Garten ist nach Artikel 1 der Charta von Florenz von 1981 ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches Interesse besteht, und steht damit im Rang eines Denkmals. Diese Definition gewinnt im Oderbruch besondere Anschauung. Am 21. März 2026 eröffnet die Stiftung Schloss Neuhardenberg die Ausstellung „Von Gärten, Landschaften und Bildern. Landschaftsgärten in der Kunst vom Barock bis heute“, die bis zum 9. August 2026 zu sehen ist. Kurator Simon Häuser versammelt Werke aus sechs Jahrhunderten, von Jan Breughel dem Älteren über Carl Blechen, Max Liebermann und Lesser Ury bis zu Rineke Dijkstra und Tobias Zielony. Die Eröffnung bestreiten Dr. Heike Kramer, Simon Häuser und Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh, Generalintendant der Stiftung Humboldt Forum.

Der Anlass ist mehr als ein kunsthistorischer. Der Park von Neuhardenberg, vor rund 200 Jahren nach Plänen von Peter Joseph Lenné im Auftrag von Hermann Fürst von Pückler-Muskau und unter Mitwirkung von John Adey Repton angelegt, ist selbst Gegenstand der Schau. Karl Friedrich Schinkel formte das Schloss zwischen 1820 und 1823 zur klassizistischen Anlage um; Lenné übersetzte die Prinzipien der Malerei in den Raum. Blickachsen, perspektivische Staffelung, das Gruppieren und Vereinzeln von Bäumen: Der englische Landschaftsgarten ist ein gemaltes Bild, in dem man spazieren geht. Genau diese künstlerische Substanz schützt das Denkmalrecht, und genau hier beginnen die Schwierigkeiten.

Die Ausstellung erzählt diese Wechselbeziehung in beide Richtungen. Gemälde barocker Parkanlagen erscheinen als Sinnbilder von Macht, Landschaftsbilder des 18. Jahrhunderts als Vorbilder der englischen Gärten, romantische und impressionistische Arbeiten als innere und atmosphärische Landschaften, expressionistische Parkmotive als psychisch aufgeladene Szenen. Fotografische und zeitgenössische Positionen befragen schließlich das Verhältnis von Mensch und Natur neu. So entsteht ein Panorama, das die Gartenkunst nicht als Dekor begreift, sondern als eigenständige künstlerische Disziplin, vielschichtig und verschiedenartig wie ein Garten selbst.

Warum steht ein Landschaftsgarten rechtlich auf unsicherem Boden?

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 zählt in § 2 die Gartendenkmale ausdrücklich zu den geschützten Denkmalarten und fasst darunter gärtnerische Anlagen oder sonstige von Menschen gestaltete Teile von Landschaften mit ihren Pflanzen, Frei- und Wasserflächen. § 1 BbgDSchG verpflichtet Land, Gemeinden und Eigentümer gleichermaßen zu Schutz, Erhaltung, Pflege und Erforschung. Doch ein Garten widersetzt sich der Logik, die für Mauerwerk gilt. Artikel 2 der Charta von Florenz beschreibt ihn als Bauwerk, das vornehmlich aus lebendem Material besteht und damit vergänglich und erneuerbar ist. Ein Baudenkmal altert; ein Gartendenkmal wächst, blüht und stirbt im Jahresrhythmus. Die Erhaltungspflicht knüpft dabei an die Denkmaleigenschaft selbst und nicht erst an die Eintragung in die Denkmalliste, die in Brandenburg lediglich nachrichtlich wirkt. Wer ein Gartendenkmal besitzt, trägt die Verantwortung also vom ersten Tag an, unabhängig davon, ob ein Schild am Eingang darauf hinweist.

Daraus folgt eine paradoxe Pflege. Was die Gestalt eines historischen Gartens ausmacht, hält Artikel 4 der Charta fest: Grundriss und Bodenrelief, Pflanzungen mit ihren Ausmaßen und Farbwirkungen, bauliche Ausstattung sowie bewegtes oder ruhendes Wasser. Die Authentizität liegt also nicht im einzelnen Baum, sondern im räumlichen Konzept. Wer einen abgängigen Bestand ersetzt, zerstört nichts, sofern er die ursprüngliche ästhetische Absicht trifft; wer ihn unverändert lässt, riskiert den Verlust der Komposition. Die Instandhaltung ist, wie die Charta betont, eine vorrangige und notwendigerweise fortwährende Maßnahme. Für Eigentümerinnen und Eigentümer schlägt sich das in dauerhaften Kosten nieder, die § 10g Einkommensteuergesetz (EStG) für Gartendenkmale immerhin steuerlich abfedert.

Neuhardenberg zeigt, wie anspruchsvoll diese Aufgabe ist. Nach der Wende lag der Park als überwachsenes Fragment vor. Die Gartenarchitektin Adelheid von Schönborn rekonstruierte ihn in den 1990er Jahren entlang der historischen Blickbeziehungen, eine Arbeit, die 2004 mit der Auszeichnung „Deutschlands schönster Park“ gewürdigt wurde. Rekonstruktion bleibt in der Denkmalpflege heikel, weil sie zwischen Wiederherstellung und Neuschöpfung changiert. Die Charta von Florenz lässt sie zu, knüpft sie aber an gesicherte Befunde und an die Achtung des gewachsenen Bestands. In Neuhardenberg dienten genau jene Bilder als Quelle, die nun in der Ausstellung hängen: Gemälde und historische Aufnahmen halfen, verschwundene Baumgruppen und Wegeführungen zu belegen. So wird die Schau zur stillen Fortsetzung der denkmalpflegerischen Arbeit, die den Park überhaupt erst zurückgewonnen hat.

Was leistet die Ausstellung für die märkische Gartendenkmalpflege?

Die Schau macht sichtbar, was im Recht abstrakt bleibt: die künstlerische Logik des Gartens. Wenn Carl Blechen, Walter Leistikow oder Dora Hitz Parkräume malen, dokumentieren sie nicht nur Motive, sondern die Sehweisen, aus denen diese Räume hervorgingen. Gartendenkmalpflege braucht solche Quellen, denn historische Gemälde, Stiche und Fotografien sind oft die einzigen Belege für verlorene Pflanzungen und Sichtachsen. Die Ausstellung übernimmt damit eine Aufgabe, die das Denkmalrecht voraussetzt, aber nicht selbst erfüllen kann: die Vermittlung des Denkmalwerts an ein breites Publikum.

Zugleich verankert sie ein regionales Erbe. Brandenburg trägt mit Babelsberg, Glienicke, Branitz und Neuhardenberg eine Dichte an Lenné- und Pücklerschen Anlagen, die in Deutschland einzigartig ist. Diese märkische Gartenlandschaft ist kein Kulissenzauber, sondern ein planungsrechtlich relevanter Bestand, dessen Sichtachsen bis in die Umgebung reichen. Der Umgebungsschutz des BbgDSchG erfasst deshalb auch Flächen jenseits der Parkgrenze, etwa wenn ein Bauvorhaben eine historische Blickbeziehung zerschneiden würde. Wer in solchen Lagen plant, verhandelt nicht nur mit der unteren Denkmalschutzbehörde, sondern mit zwei Jahrhunderten gestalteter Wahrnehmung.

Ein kritischer Punkt bleibt. Ausstellungen feiern das Schöne, während die eigentliche Last in den Pflegeetats steckt, die in Zeiten knapper Kassen unter Druck geraten. Hinzu kommt der Klimawandel: Trockenheit, Hitze und neue Schädlinge bedrohen alte Baumbestände schneller, als Denkmalpläne sie ersetzen können. Ein lebendes Denkmal lässt sich nicht einfrieren, es muss bewirtschaftet werden, und zwar dauerhaft, geduldig und mit Fachpersonal, das immer schwerer zu finden ist. Insofern ist „Von Gärten, Landschaften und Bildern“ mehr als eine Hommage an die Gartenkunst. Die Schau erinnert daran, dass der Schutz historischer Gärten eine fortlaufende kulturelle und finanzielle Entscheidung ist, deren Maßstab nicht der einzelne Baum ist, sondern das Bild, das er mit allen anderen ergibt. Wer dieses Bild bewahren will, muss es immer wieder neu pflanzen.

Besucherinformation

Ausstellung in der Stiftung Schloss Neuhardenberg

Ausstellung „Von Gärten, Landschaften und Bildern. Landschaftsgärten in der Kunst vom Barock bis heute“
Laufzeit 21. März bis 9. August 2026
Ort Stiftung Schloss Neuhardenberg, Ausstellungshalle, Schinkelplatz, 15320 Neuhardenberg
Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag und feiertags, 11 bis 18 Uhr; geschlossen am 26. August 2026
Eintritt 8 €, ermäßigt 5 €. Ermäßigungen gelten für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Seniorinnen und Senioren, Arbeitslose sowie Menschen mit Behinderungen.
Eröffnung Samstag, 21. März 2026, 15 Uhr, Großer Saal. Eintritt frei, Anmeldung erbeten.
Begleitprogramm Kuratorenführung am Sonntag, 12. April 2026, 15 Uhr. „Ein Tag im Park“ mit einer Performance von Nezaket Ekici am Sonntag, 31. Mai 2026, 14 Uhr.
Landschaftspark Ganzjährig frei zugänglich.
Barrierefreiheit Das Schlossensemble ist ein klassizistisches Baudenkmal; barrierefreie Zugänge orientieren sich an DIN 18040-1. Besucherinnen und Besucher mit eingeschränkter Mobilität stimmen ihren Besuch vorab mit der Stiftung ab.
Anreise Regionalbahn RB 26 bis Trebnitz (Mark) oder Seelow-Gusow, weiter per Bus oder Taxi (Taxi Ahrendt Neuhardenberg, Telefon 033476 50168).
Tickets und Auskunft Telefon 033476 600-750, täglich 10 bis 18 Uhr; online über ticketmaster sowie im Stiftungsshop in Neuhardenberg.
Web schlossneuhardenberg.de

Angaben nach Stand der Stiftung Schloss Neuhardenberg; Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1. Änderungen vorbehalten.

 

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