Baukunst - Der 13-Punkte-Plan von Verena Hubertz: Reformimpuls oder Symbolpolitik?
Hubertz und der Plan gegen die Baukrise: dreizehn Versprechen, kein Gesetz © Symbolbild

Der 13-Punkte-Plan von Verena Hubertz: Reformimpuls oder Symbolpolitik?

23.06.2026
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Stuart Stadler

baukunst.art   |   BERUF   |   Juni 2026

Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art

Wohnungsnot trifft Sparzwang: Hubertz‘ Plan zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Der am 19. Juni 2026 in Frankfurt vorgestellte Aktionsplan von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist ein Bündel aus dreizehn Einzelmaßnahmen, das die Baukosten dämpfen und den stockenden Wohnungsbau wieder in Gang bringen soll, ohne dabei unmittelbar ein einziges neues Gesetz in Kraft zu setzen. Vorgelegt wurde das Papier vor Vertreterinnen und Vertretern der Immobilien- und Finanzbranche, nicht im Deutschen Bundestag. Schon dieser Rahmen verrät die Zwitterstellung des Vorhabens: halb Reformfahrplan, halb Werbeauftritt um Investitionen.

Die Ausgangslage rechtfertigt jeden Tatendrang. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 in Deutschland nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt, rund 18 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Stand seit 2012. Bundesweit fehlen schätzungsweise eine Million Wohnungen. Hubertz formuliert das Problem ungewohnt offen: Es gehe nicht mehr darum, das Bauen attraktiver zu machen, sondern dafür zu sorgen, dass Projekte überhaupt noch realisiert würden. Die Baukosten hätten, so die Ministerin, ein unsägliches Niveau erreicht.

Verschärft wird die Lage durch die Finanzierungsseite. Gestiegene Kreditzinsen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorhaben unrentabel gemacht. Die von Hubertz angekündigte Verlängerung von Abschreibungsmöglichkeiten weist in die richtige Richtung, doch ihre konkrete Ausgestaltung fehlt bislang. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob aus einer Ankündigung messbare Wirkung wird.

Was steht konkret im Aktionsplan?

Den sichtbarsten Punkt bildet die Digitalpflicht: Ab 2028 soll der digitale Bauantrag zum verbindlichen Regelweg werden, Papieranträge nur noch in begründeten Härtefällen zulässig sein. Ziel ist eine durchgängige Digitalisierung vom Antrag bis zur Genehmigung. Zweitens bündelt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die bislang zersplitterte Neubauförderung ab 2027 in einem einzigen Programm mit dem schlichten Namen Neubau; der Aufbau von Wohneigentum für Familien soll dabei ein zentrales Kriterium sein. Drittens kündigt Hubertz ein Bonus-System an, das verkürzte Bauzeiten und reduzierte Kosten belohnt und damit serielles wie modulares Bauen mit vorgefertigten Bauteilen anreizt. Hinzu kommt die Absicht, Bauleitplanverfahren mit standardisierten Datenmodellen auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.

Besonders die Zwei-Jahres-Grenze für Bauleitplanverfahren ist ambitioniert. Bebauungspläne nach Baugesetzbuch (BauGB) scheitern in der Praxis selten am Formular, sondern an Umweltprüfungen, Beteiligungsverfahren und Abwägungen widerstreitender Belange. Standardisierte Datenmodelle können die Verwaltung entlasten, doch die rechtlich gebotene Sorgfalt lässt sich nicht per Frist verordnen. Wer Verfahren wirklich verkürzen will, muss an die materiellen Anforderungen heran, nicht nur an deren digitale Verpackung.

Vieles davon ist nicht neu. Der prominent platzierte Gebäudetyp E, der ein rechtssicheres Abweichen von Normen und technischen Standards etwa bei Tiefgaragen erlauben soll, geht noch auf die Ampelkoalition zurück. Der zugehörige Gesetzentwurf soll laut Hubertz erst in diesem Jahr vom Bundesministerium der Justiz vorgelegt werden. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), bringt die Geduldsprobe auf den Punkt: Beim Gebäudetyp E sei bereits über ein Jahr dieser Legislaturperiode verloren gegangen. Er bewertet den Plan grundsätzlich positiv, fordert aber deutlich mehr Tempo und Ehrgeiz in der Umsetzung sowie kurzfristige finanzielle Anreize.

Beschleunigt die Digitalpflicht wirklich die Verfahren?

Hier zeigt sich die zentrale Schwäche des Plans. Ein digitaler Bauantrag beschleunigt nichts, solange die Genehmigungsbehörden personell unterbesetzt sind und jedes Bundesland eine eigene Bauordnung pflegt. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet sich von der Bauordnung in Nordrhein-Westfalen oder Sachsen erheblich; ein bundesweit einheitlicher digitaler Antrag setzt eine Harmonisierung voraus, die der Aktionsplan nicht liefert. Digitalisierung ohne Verfahrensvereinfachung verlagert die Aktenberge lediglich auf den Server.

Hinzu kommt der Datenschutz. Bauanträge enthalten regelmäßig personenbezogene Daten und sensible Grundstücksinformationen, deren Verarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen muss. Wo zusätzliche Prüfschritte, Aufbewahrungsfristen und Nachweispflichten entstehen, kann Digitalisierung Verfahren sogar verlängern statt verkürzen. Beschleunigung gelingt nur, wenn die materielle Prüfdichte sinkt, nicht allein das Medium wechselt.

Auch das serielle Bauen verdient einen nüchternen Blick. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) räumte selbst ein, dass erst rund zehn Prozent der Gebäude in Deutschland mit vorgefertigten Bauteilen errichtet würden. Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass serieller Wohnungsbau für Verdichtung und Aufstockung in den Innenstädten kaum taugt und derzeit nicht einmal günstiger ist. Der von Hubertz beschworene Vergleich, ganze Wohnviertel rollten vom Fließband, weckt zudem ungute Erinnerungen an den industriellen Plattenbau; die architektonische und städtebauliche Qualität bleibt im Aktionsplan eine Leerstelle.

Was bedeutet das für kleine und mittlere Planungsbüros?

Für die Architektenschaft ist der Plan ein zweischneidiges Schwert. Einerseits eröffnet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei standardisierten und seriellen Projekten weniger Spielraum für die volle Leistungstiefe; wo Gebäude faktisch aus dem Katalog kommen, schrumpft der Anteil planerischer Wertschöpfung. Andererseits verschiebt der Gebäudetyp E Verantwortung zurück zu den Entwerfenden: Wer rechtssicher von einer Norm abweicht, braucht fundierte fachliche Begründung, saubere Dokumentation und ein waches Haftungsbewusstsein.

Beides begünstigt eher das größere Büro mit eigener Rechtsabteilung als die kleine Partnerschaft. Hier wären berufspolitische Leitplanken der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Länderarchitektenkammern gefragt, etwa die Forderung, dass Standardisierung die Planungshoheit nicht aushöhlt, dass Haftungsrisiken beim Abweichen von Normen fair verteilt werden und dass Beschleunigung nicht zulasten der Baukultur geht.

Unterbelichtet bleibt schließlich der Fachkräftemangel. Schnellere Verfahren und mehr Förderung erhöhen die Nachfrage nach Planungsleistungen, doch ohne qualifizierte Nachwuchskräfte in Büro und Bauamt verpufft jeder Beschleunigungseffekt. Eine ehrliche Wohnungsbaupolitik wäre stärker mit Nachwuchsförderung und der personellen Ausstattung der Bauverwaltung verzahnt; im Aktionsplan kommt dieser Zusammenhang kaum vor, obwohl die Branche genau davon abhängig ist.

Der ehrliche Befund lautet: Der Aktionsplan ist weder reiner Aktionismus noch fertige Politik. Er benennt die richtigen Hebel, Kosten, Zeit und Verfahren, bleibt aber bei der Ausgestaltung vage und schiebt die entscheidenden Gesetzgebungsschritte in die Zukunft. Ein Papier, das überwiegend aus Absichtserklärungen und bereits bekannten Vorhaben besteht und auf einer Investorenkonferenz statt im Parlament präsentiert wird, ist zunächst ein politisches Signal. Ob daraus sinnvolle Politik wird, entscheidet sich nicht an der Zahl dreizehn, sondern an den Gesetzentwürfen, die noch in diesem Jahr folgen müssen. Andernfalls droht dem schönsten Plan das Schicksal so vieler Wohnungsbauoffensiven der vergangenen Jahre: viel angekündigt, wenig gebaut.

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