Baukunst - Der architektonische Blick: Kölns Werkschau zwischen Domvierung und Drohnenrecht
Das Bauwerk als Bild: Hans Georg Esch im Museum für Angewandte Kunst Köln (Beispielbild)

Der architektonische Blick: Kölns Werkschau zwischen Domvierung und Drohnenrecht

15.06.2026
 | 
 | 
Redaktion.baukunst.art

baukunst.art | Regionales | Nordrhein Westfalen | Juni 2026

Schöner wohnen aus der Luft? Warum Drohnenbilder von Baukunst plötzlich Geld kosten

Architekturfotografie bezeichnet die fachgerechte bildliche Erfassung gebauter Werke, die ein Bauwerk nicht nur dokumentiert, sondern als kulturelles Zeichen lesbar macht. Genau diese Verschiebung vom Protokoll zum Bild rückt das Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK) vom 11. Juni bis zum 27. September 2026 in den Mittelpunkt. Die Werkschau „Der architektonische Blick. epochal, global“ widmet sich dem 1964 in Neuwied geborenen und heute in Hennef ansässigen Fotografen Hans Georg Esch, der seit rund 40 Jahren zwischen Auftragsarbeit und freier Kunst pendelt.

Kuratiert hat die Schau Raimund Stecker. Sie ist nach den Stationen zu Pompeji (2024) und zum Werk Gottfried Böhms (2025) Eschs bislang umfassendste museale Präsentation; der Eintritt kostet 6 Euro, ermäßigt 3 Euro. Gezeigt werden großformatige Einzelbilder, serielle Bildstrecken, analoge Polaroids und aktuelle Drohnenaufnahmen. Der dialogische Aufbau führt den Kölner Dom mit dem New Yorker Chrysler Building zusammen, die Lehmtürme von Shibam im Jemen mit den Wohnhochhäusern chinesischer Millionenstädte, das antike Pompeji mit dem noch unfertigen Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Das MAKK selbst, ein Haus mit Sammlungen aus 800 Jahren Kunsthandwerk und Design unweit des Doms, bildet dafür einen stimmigen Rahmen.

Eschs Verfahren ist dabei so konsequent wie eigenwillig. Er arbeitet mit langen Belichtungen, fein abgestimmten Lichtsituationen und einer strengen Geometrie, die das Bauwerk aus seinem Alltag herauslöst. Menschen erscheinen selten, und wenn, dann als Maßstab. Diese Strenge unterscheidet ihn von der reinen Werbefotografie ebenso wie vom dokumentarischen Bauarchiv. Der „architektonische Blick“, den der Titel beschwört, meint kein neutrales Festhalten, sondern eine Deutung: Esch entscheidet, welcher Ausschnitt, welche Tageszeit und welche Distanz ein Gebäude zur Ikone werden lassen. Wer seine Serien betrachtet, erkennt rasch eine Handschrift, die sich über Kontinente hinweg durchhält und gerade dadurch die Eigenart jedes Ortes umso deutlicher hervortreten lässt.

Was zeigt die Werkschau über die Baukultur des Rheinlands?

Das Rheinland und das Bergische Land bilden den heimlichen Schwerpunkt der Ausstellung. Esch fotografiert den Vierungsturm der Hohen Domkirche zu Köln, mehrere Bauten von Oswald Mathias Ungers, darunter das Johannishaus in Köln (2007), und die Wallfahrtskirche in Velbert-Neviges, jenes betongraue Faltwerk, das Gottfried Böhm 1968 vollendete und das zu den Hauptwerken zählt, für die er 1986 den Pritzker-Preis erhielt. Diese Auswahl ist kein Zufall: Das MAKK feiert 2026 zugleich den 100. Geburtstag von Ungers (1926 bis 2007) mit einer eigenen Ausstellung, und Böhms expressive Sakralbauten gelten als Signatur einer rheinischen Nachkriegsmoderne, die anderswo in Deutschland kaum eine Entsprechung findet. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zählt zu den mitgliederstärksten Kammern des Landes, und die rheinische Debatte um den Umgang mit dieser Moderne wird entsprechend lebhaft geführt.

Der Kölner Dom steht seit 1996 auf der Liste des UNESCO-Welterbes und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Wer ihn fotografiert, bewegt sich in einem dicht regulierten Raum, in dem Bildrechte, Welterbe-Pufferzonen und kommunale Gestaltungssatzungen ineinandergreifen. Eschs Bilder machen sichtbar, was Bauordnungen sonst nur verwalten: die Maßstäblichkeit eines Stadtraums, die Materialität einer Fassade, das Verhältnis von Turm und Traufe. Für Architektinnen und Architekten liegt darin der eigentliche Reiz der Schau, denn sie übersetzt abstrakte Begriffe der Landesbauordnung in anschauliche Bilder.

Wann dürfen Drohnenfotos von Baukunst veröffentlicht werden?

An diesem Punkt wird die Ausstellung unfreiwillig zum Lehrstück des Urheberrechts. Werke der Baukunst sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt, und zwar bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers (§ 64 UrhG). Für Ungers, gestorben 2007, läuft dieser Schutz bis 2077, für Böhm, gestorben 2021, bis 2091. Wer solche Bauten vom öffentlichen Straßenraum aus aufnimmt, ist durch die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt; diese Schranke erlaubt es, dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befindliche Werke ohne Lizenz zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Für Drohnenaufnahmen gilt das jedoch nicht mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 23. Oktober 2024 (Aktenzeichen I ZR 67/23), dass Luftbilder aus der Drohnenperspektive nicht von der Panoramafreiheit erfasst sind, weil sich dieser Blickwinkel den Augen eines Menschen vom öffentlichen Weg aus nicht bietet. Bemerkenswert für die regionale Einordnung ist die Herkunft des Falls: Vorinstanz war das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27. April 2023, Aktenzeichen 4 U 247/21), und verhandelt wurden Drohnenbilder von Kunstinstallationen auf Bergehalden im Ruhrgebiet. Der Gerichtshof stützte sich auf den unionsrechtlichen Drei-Stufen-Test und gewichtete das Verwertungsinteresse der Urheberschaft höher als das Freihalteinteresse der Nutzenden. Das maßgebliche Präjudiz zur Drohnenfotografie stammt damit aus Nordrhein-Westfalen.

Für eine Schau, die ausdrücklich mit Drohnenaufnahmen wirbt, ist das mehr als eine juristische Fußnote. Drohnenbilder geschützter Bauten von Ungers oder Böhm bedürfen nach dieser Rechtsprechung einer Lizenz der Rechteinhaber, die in der Regel die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wahrnimmt. Bodenaufnahmen bleiben frei, Luftaufnahmen werden kostenpflichtig. Für Architekturbüros, die Drohnenbilder ihrer eigenen Projekte vermarkten, bleibt die Lage einfach, weil sie als Urheber selbst über die Verwertung entscheiden; für Verlage, Magazine und Fotografen wie Esch verschiebt das Urteil dagegen die Beweislast. Wo genau Esch diese Grenze zieht, verrät die Ausstellung nicht; die Frage gehört aber zu den lehrreichsten, die eine Architekturfotografie im Jahr 2026 aufwerfen kann.

Auch jenseits des Rechts trägt die Werkschau eine regionale Botschaft. Mit dem Bahnhof Stuttgart 21 und dem 2025 eröffneten Flughafen Abu Dhabi dokumentiert Esch zwei Großprojekte, deren ökologische Bilanz umstritten bleibt, und stellt ihnen die graue Energie historischer Bestandsbauten gegenüber. Die Wallfahrtskirche Neviges steht seit fast sechs Jahrzehnten und belegt, dass dauerhafte Baukultur die nachhaltigste Form des Bauens sein kann. Der fotografische Blick wird so zum Argument in der Debatte um Abriss und Erhalt, die Nordrhein-Westfalen seit der Novelle der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) und mit Blick auf den klimagerechten Umbau des Bestands mit besonderer Schärfe führt.

Eschs Bilder bestätigen die alte These der Pop Art, dass erst die Fotografie unser Bild eines Objekts prägt. Im MAKK lässt sich studieren, wie aus dem Vierungsturm der Hohen Domkirche, aus einem Ungers-Kubus und aus Böhms Betonfaltwerk ikonische Motive werden, ablösbar von Ort und Funktion. Wer die Schau besucht, sieht nicht allein Architektur. Er sieht, wie Bilder Architektur erst zu dem machen, was später als Baukultur erinnert wird. Damit rückt die Ausstellung einen Gedanken in den Vordergrund, der die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen zunehmend bestimmt: dass der Bestand selbst die wertvollste Ressource ist. Für ein Magazin wie baukunst.art, das Baukultur als gesellschaftliche Aufgabe versteht, liegt gerade in dieser Doppelrolle des Bildes der eigentliche Gewinn der Schau.

 

Leserinformation

Ausstellung: „Hans Georg Esch. Der architektonische Blick. epochal, global“, kuratiert von Raimund Stecker.

Laufzeit: 11. Juni bis 27. September 2026.

Ort: Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK), An der Rechtschule 7, 50667 Köln.

Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, montags geschlossen außer an Feiertagen, jeder erste Donnerstag im Monat 10 bis 22 Uhr außer an Feiertagen.

Eintritt: 6 Euro, ermäßigt 3 Euro.

Barrierefreiheit: Das MAKK ist ein öffentlich zugängliches Gebäude im Sinne der DIN 18040-1. Aktuelle Angaben zu stufenlosem Zugang, Aufzug, behindertengerechten Sanitärräumen und Leihrollstühlen stellt das Museum über seine Seite zur Barrierefreiheit bereit; eine Voranfrage zu konkreten Bedarfen empfiehlt sich.

Anfahrt: Innenstadtlage nahe dem Kölner Dom, fußläufig vom Hauptbahnhof; Anbindung über den öffentlichen Nahverkehr.

Hinweis: Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Informationen unter makk.de.

 

Ihnen liegt die Initiative Baukunst am Herzen?baukunst.art ist frei zugänglich und soll es bleiben.
0 0 Bewertungen
Beitragsbewertung
0 Repliken
Meistbewertet
Neueste Älteste