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Der digitale Bauantrag ist da

01.04.2024
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stu.ART

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen sowohl analog als auch digital bereitzustellen. Dazu zählen auch Bauanträge. Trotz eines langsamen Fortschritts werden digitale Bauanträge in Deutschland zunehmend zur Realität.

Die Umstellung auf digitale Verfahren ist Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses Gesetz, das ursprünglich bis Ende 2022 umgesetzt werden sollte, zielt darauf ab, digitale Baugenehmigungsverfahren zum Standard zu machen. Der Bundestag hat Anfang 2024 weitere Änderungen am OZG beschlossen.

Obwohl der Prozess der Digitalisierung in der Baubranche langsam voranschreitet, zeigen die Entwicklungen in verschiedenen Bundesländern, dass ein Wandel in Gang gesetzt wurde. Die Digitalisierung von Bauanträgen bietet eine effizientere und benutzerfreundlichere Möglichkeit, Baugenehmigungsverfahren zu gestalten. mehr