Die 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung hat eine bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder gefordert.
Aktuell existieren in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern. Es besteht Handlungsbedarf, denn Ingenieurinnen und Ingenieure tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. mehr