Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wurde am 12. April 2024 endgültig vom Rat der Europäischen Union angenommen und wird in etwa 6 bis 8 Wochen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann bis Mitte 2026 Zeit, die umfangreichen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Diese Novelle, die bereits am 12. März 2024 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, zielt darauf ab, den Energieverbrauch über den gesamten Wohngebäudebestand zu reduzieren, ohne individuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude einzuführen. Für Nichtwohngebäude sind jedoch Sanierungsverpflichtungen für die energetisch ineffizientesten Gebäude vorgesehen. Zudem werden die Mitgliedstaaten ermutigt, bis 2040 aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln auszusteigen, wobei dieses Ziel als indikativ beschrieben wird, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Richtlinie ist die ab 2028 verpflichtende Berechnung und Darstellung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für alle Neubauten über 1.000 m² und ab 2030 für alle Neubauten, was die Erstellung einer Ökobilanz für Neubauten zur Pflicht macht. mehr…
Foto von Medhat Ayad by pexels
21.04.2024
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