
Es sind nun einmal die Gemeinden und Städte, die festlegen, wo was und wie in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Das erlaubt ihnen die kommunale Planungshoheit. Ob die immer mit der notwendigen Sachkunde, bar von Eigeninteressen und mit Rücksicht auf Nachbar-gemeinden ausgeübt wird, sei hier dahingestellt. mehr…

Das Schiff des Theseus: Wenn KI die Architektur Stück für Stück erneuert

Bayerns Architekten verweigern die eigene Wahl: Beteiligung stürzt auf 29,87 Prozent









