
Es sind nun einmal die Gemeinden und Städte, die festlegen, wo was und wie in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Das erlaubt ihnen die kommunale Planungshoheit. Ob die immer mit der notwendigen Sachkunde, bar von Eigeninteressen und mit Rücksicht auf Nachbar-gemeinden ausgeübt wird, sei hier dahingestellt. mehr…

Der schnelle Staat: Wie Österreich seine Baugenehmigungen entrümpeln will

Das Licht, das nicht kühlt

