
baukunst.art | Gesellschaft | Juni 2026
Die Vermessung des Zusammenhalts: Wie ein Bericht Architektur zur Demokratiefrage macht
Baukultur bezeichnet die Gesamtheit der gestalterischen, prozessualen und sozialen Qualitäten des Planens und Bauens, und der am 11. Juni 2026 beim Konvent der Baukultur in Potsdam vorgestellte Baukulturbericht 2026/27 der Bundesstiftung Baukultur erhebt diese Qualität zur Voraussetzung gesellschaftlichen Zusammenhalts. Unter dem Titel „Gestalten: Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“ legt die Stiftung ihren siebten Lagebericht vor, den der Stiftungsrat am 7. April 2026 verabschiedet hat und den Vorstandsvorsitzender Reiner Nagel an die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, übergeben hat. Die Bundesregierung hat die Vorlage in ihrer Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 21/6220) ausdrücklich begrüßt.
Der Befund verschiebt den Blickwinkel. Wo frühere Ausgaben die Infrastrukturen (2024/25), die neue Umbaukultur (2022/23) oder die öffentlichen Räume (2020/21) in den Mittelpunkt rückten, fragt der aktuelle Bericht, wie gestalterische Entscheidungen das demokratische Miteinander prägen. Grundlage sind vier Baukulturwerkstätten, eine vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführte Bevölkerungsbefragung, eine Kommunalumfrage sowie eine Umfrage bei den planenden Berufen.
Warum verknüpft der Bericht Gestaltung mit Demokratie?
Die zentrale These lautet, dass gebaute Umwelt nicht neutral ist, sondern soziale Wirklichkeit erzeugt. Gut gestaltete Orte stiften Orientierung, signalisieren Wertschätzung und ermöglichen Begegnung; vernachlässigte Räume verlagern Kosten in spätere Umbauten, in Konflikte und in eine wachsende Entfremdung. Diese Lesart steht in der Tradition der Davos-Erklärung von 2018, die hohe Baukultur als Gemeingut und als Beitrag zu sozialer Kohäsion definiert, und sie schließt an die Baukulturellen Leitlinien des Bundes an. Sie berührt zugleich eine ältere stadtsoziologische Einsicht, wonach der Zugang zu qualitätvollem Raum eine Frage gesellschaftlicher Teilhabe ist und nicht des privaten Geschmacks.
Der Bericht unterlegt die These mit Daten. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft sank der kommunale Anteil öffentlicher Mittel für die Gestaltung der Umwelt zwischen 1992 und 2022 von 34 auf 20 Prozent. Gleichzeitig halten rund 90 Prozent der Bevölkerung gute Gestaltung beim Bauen für stark oder sehr stark förderlich für das Wohlbefinden, so die forsa-Bevölkerungsbefragung 2026. Zwischen dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger und der haushälterischen Wirklichkeit der Städte und Gemeinden klafft demnach eine Lücke. Der Bericht verbindet diese Lücke mit einem politischen Befund: Viele Menschen bekennen sich zur Demokratie, zugleich wachsen die Unzufriedenheit mit ihrem Funktionieren und das Gefühl, kaum Einfluss zu haben. Gut gestaltete Orte könnten hier Vertrauen stiften, weil sie Sicherheit ausstrahlen und Teilhabe erfahrbar machen.
Welche Rolle spielen öffentliche Räume für den Zusammenhalt?
Eine Schlüsselrolle, so die Argumentation. Der Bericht beschreibt Begegnungsorte als infrastrukturelle Voraussetzung von Teilhabe und greift dabei das Konzept der dritten und vierten Orte auf: Bibliotheken, Nachbarschaftstreffs, Parks und Formen gemeinschaftlichen Wohnens, die jenseits von Wohnung und Arbeitsplatz Halt geben. Als gebaute Beispiele führt die Stiftung unter anderem das Bürgerzentrum Alte Feuerwache in Köln, die zur Gemeinschaftsnutzung umgebaute Dornbuschkirche in Frankfurt am Main, das Quartier Franklin Village in Mannheim sowie einen Übernachtungsschutz für wohnungslose Menschen in München an. Letzteres Beispiel verknüpft die Gestaltfrage ausdrücklich mit Inklusion und sozialer Teilhabe.
Besonderes Gewicht erhalten die Orte der Demokratie. Öffentliche Bauherrinnen und Bauherren, also Bund, Länder und Kommunen, prägen mit Rathäusern, Schulen und Plätzen das Bild des Gemeinwesens; der Bericht fordert für diese Vorhaben höchste architektonische, ökologische und soziale Standards und rechnet auch die Erinnerungskultur dazu. Rechtlich anschlussfähig ist die Forderung über Paragraf 1 Absatz 6 Nummer 5 des Baugesetzbuches, der die Belange der Baukultur als Abwägungsgrund der Bauleitplanung benennt. Auch verkehrspolitische Weichenstellungen wirken hinein: die Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung von 2025 sowie die Reform von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung von 2024 erweitern den Spielraum der Kommunen, öffentlichen Raum zugunsten von Aufenthalt und Begegnung umzuverteilen.
Was bedeutet der Befund für planende Büros und Kommunen?
Für die Praxis rückt der Bericht den Prozess vor das Objekt. Qualität entscheide sich früh, in der sogenannten Phase Null, also der gestalterischen Bedarfsklärung vor den Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), und sie müsse über eine Phase Zehn bis in Betrieb und Pflege weiterverfolgt werden. Wettbewerbe, fachliche Beratung und verbindliche Qualitätsanforderungen in Vergabe und Förderung gelten als zentrale Instrumente. Ergänzend mahnt der Bericht, baukulturelle Kompetenz früher in Schulen, Handwerksausbildung und Hochschulstudium zu verankern.
Hinzu kommt die Umbaukultur. Die europäische Bürgerinitiative HouseEurope! wirbt für ein „Right to Reuse“ und damit für einen strukturellen Vorrang des Weiterbauens vor dem Abriss. Ein 2025 veröffentlichtes Forschungsprojekt der Technischen Universität Dresden weist erstmals einen Rückgang der jährlichen Abrisszahlen nach und führt ihn auf gewandeltes Bewusstsein und wirtschaftliche Erwägungen zurück. Niedersachsen hat mit der Novelle seiner Bauordnung von 2024 einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Umbau erleichtert; der Bericht empfiehlt vergleichbare Umbauordnungen für weitere Länder.
Kritisch bleibt zu fragen, ob ein Appell an Gestaltqualität trägt, solange die kommunalen Mittel schrumpfen und der Fachkräftemangel die Bauwirtschaft bremst. Der Bericht benennt diese Spannung selbst, indem er Baukultur ausdrücklich als Aufgabe für Krisenzeiten und nicht als Luxus guter Jahre versteht. Seine Handlungsempfehlungen, von der verbindlichen Phase Null über demokratiefördernde öffentliche Bauten bis zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements, adressieren Politik, Verwaltung, planende Berufe und Handwerk gleichermaßen. Ob daraus mehr wird als ein weiterer wohlmeinender Statusbericht, hängt davon ab, ob Gestaltung als messbarer Belang in Haushalte, Vergaberichtlinien und Förderprogramme einzieht. Die gebaute Umwelt, daran lässt der Baukulturbericht 2026/27 keinen Zweifel, ist das größte gemeinsame Projekt einer Gesellschaft, und ihre Qualität entscheidet mit darüber, ob Menschen einander begegnen oder sich ins Private zurückziehen.

Sichtbar, nicht entdeckt: Warum das Aussenbild eines Architekturbüros gestaltet werden muss

Der Klang, den niemand hört: Wie akustische Gesundheit zum Entwurfsparameter wird

