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Bild: Carlos Alberto Gómez Iñiguez/Unsplash

Grünes Licht für Förderprogramme

20.02.2024
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“Gewerbe zu Wohnen” sowie “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” und “Jung kauft Alt” sind die Namen von drei neuen Förderprogrammen im Haushalt des BMWSB mit einem Budget von 1.5 Milliarden Euro.

Nach mehrwöchiger Verzögerung hat der Bundestag am 2. Februar 2024 den umstrittenen Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Der Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht Ausgaben in Höhe von etwa 6,7 Milliarden Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von etwa 5,5 Milliarden Euro vor. Zusätzlich sind weitere knapp zwei Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingeplant. Am selben Tag gab der Bundesrat grünes Licht für das Budget. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 wurde bereits am 5. Juli 2023 vom Kabinett beschlossen. Dieser Kabinettsbeschluss umfasst auch die Finanzplanung für die Jahre bis 2027.

Einzelplan 25: Start von drei neuen Förderprogrammen

Eine Neuerung im Bau-Budget ist das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ (KNN) mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro. Dieses Programm zielt darauf ab, den Bau erschwinglicher Wohnungen mit weniger Wohnfläche zu unterstützen, insbesondere für Alleinerziehende und Senioren, die mindestens dem Standard EH40 entsprechen. Es wird als dritte Säule im Förderportfolio neben den KfW-Mitteln für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der sozialen Wohnraumförderung etabliert. Die Mieten sollen dabei im unteren Drittel des Mietspiegels liegen. Für dieses Programm wird eine zusätzliche Milliarde Euro bereitgestellt, davon zehn Millionen Euro für das laufende Jahr und der Rest als Verpflichtungsermächtigung, die bis 2034 gestreckt wird.

Ebenfalls neu ist das Programm „Jung kauft Alt“, das mit einem Volumen von 350 Millionen Euro den Kauf von sanierungsbedürftigen Altbauten fördert. Zusätzlich gibt es die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ mit einem Budget von 120 Millionen Euro, um die Umwandlung leerstehender Gewerberäume in Wohnungen zu unterstützen.

Haushalt 2024 für Bauen und Wohnen – Schwerpunkte und Programme im Überblick:

Klimafreundlicher Neubau (KFN)„: Die BMWSB-Neubauförderung, gestartet am 1. März 2023, setzt auf Immobilien, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllen. Das Programm war im Jahr 2023 aufgrund der hohen Nachfrage überzeichnet und wird mit neuen Programmmitteln in Höhe von 762 Millionen Euro für das Jahr 2024 fortgesetzt.

Wohngeld: Seit dem 1. Januar 2023 ist die Wohngeld-Reform in Kraft. Für das „Wohngeld-Plus“ stehen im Haushalt 2,15 Milliarden Euro bereit, der größte Posten im Einzelplan 25. Der Haushaltsausschuss hat den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro jedoch um 270 Millionen Euro gekürzt.

Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigen im Jahr 2024 auf 3,15 Milliarden Euro, was 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant entspricht. Für den Zeitraum von 2022 bis 2027 stellt der Bund insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit.

Junges Wohnen„: Seit 2023 fördert die Bundesregierung mit dem Sonderprogramm die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Für die Jahre 2024 und 2025 werden den Ländern erneut jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Wohneigentum für Familien“ (WEF): Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und minderjährigen Kindern die neue Bundesförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Der Fördermechanismus basiert auf einem zinsverbilligten KfW-Kredit. Die Bedingungen wurden zum 16. Oktober 2023 verbessert, einschließlich einer Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge. Ab März 2024 sind sogar zinsverbilligte Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren verfügbar. Für das Jahr 2024 sind Programmmittel in Höhe von 350 Millionen Euro vorgesehen.

Städtebauförderung: Das hohe Niveau von jährlich 790 Millionen Euro Programmmitteln soll bis 2027 aufrechterhalten werden, wobei die Laufzeiten bedarfsgerecht angepasst werden. Ergänzt wird die Städtebauförderung durch eine Tranche für Nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro.

Altersgerechtes Umbauen: Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen verdoppelt sich im Jahr 2024 von bisher 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.

Genossenschaften: Seit Oktober 2022 wird der Erwerb von Anteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft und die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften durch langfristig zinsgünstige KfW-Kredite gefördert, vor allem für Privatpersonen. Das Programm wird für das Jahr 2024 ausgeweitet und mit 15 Millionen Euro fortgesetzt (2023: neun Millionen Euro).

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP): Das BMWSB unterstützt den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit (NAP) bis 2027 mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr.

Wärmeplanung: Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Zur Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen stehen 500 Millionen Euro für die Länder zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt durch eine Anpassung der Umsatzsteuerpunkte im Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei der nächsten planmäßigen Änderung im ersten Halbjahr 2024.

Haushaltsbeschluss: Schwierigkeiten nach BVerfG-Urteil

Ursprünglich war geplant, den Bundeshaushalt 2024 bereits im Dezember 2023 zu verabschieden. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im November 2023 mussten im Kernhaushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds (KTF) kurz vor Jahresende plötzlich noch Milliardenlöcher gestopft werden.

Viele geplante Projekte wurden auf Eis gelegt, darunter Programme zur Förderung von Wohneigentum und für den klimafreundlichen Neubau. Die Förderung für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen sowie weitere Mittel für klimafreundliche Gebäude blieben von dem Urteil unberührt.

Bundeshaushalt – Perspektiven aus der Immobilienbranche

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kommentierte den für 2024 beschlossenen Bau-Etat und betonte, dass die Regierung mit einer zusätzlichen Milliarde Euro für den bezahlbaren Neubau in der anhaltenden Wohnungsbaukrise einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht habe. Bei richtiger Ausgestaltung des neuen Förderprogramms könnten damit etwa 35.000 neue Wohnungen gebaut werden. Jedoch sei dies nur ein Anfang, und es müsse mehr getan werden, um die Herausforderungen anzugehen.

Nach Berechnungen des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) könnten mit drei Milliarden Euro sogar 100.000 Wohnungen bezuschusst werden, was zeigt, dass noch Spielraum für weitere Maßnahmen besteht. ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner betonte die Notwendigkeit, auch Menschen mit mittlerem Einkommen zu unterstützen, und vertraute darauf, dass im Jahr 2025 wie angekündigt eine weitere Milliarde Euro für diese Förderung bereitgestellt werde.

Der ZIA warnte gleichzeitig davor, die in Aussicht gestellten steuerlichen Anreize, die im Wachstumschancengesetz vorgesehen sind, in Frage zu stellen. Die befristete degressive Gebäudeabschreibung (degressive AfA) sei für die Immobilienbranche unverzichtbar, um dringend benötigte Neubauvorhaben anzutreiben. Die Diskussion über das Gesetz findet derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat statt.

Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), wies auf die Sparmaßnahmen im Etat des Bauministeriums hin: Im Jahr 2023 standen noch rund 7,3 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei die Kürzungen vor allem das Wohngeld und das Baukindergeld für 2024 betreffen. Er betonte, dass die Politik auf diese Sparmaßnahmen reagieren müsse. Es gebe genügend Vorschläge aus der Immobilienwirtschaft, um starke Impulse für die Schaffung neuen Wohnraums und mehr Wohneigentum zu setzen, ohne den Bundeshaushalt stark zu belasten.