
baukunst.art | Bayern · Berufspolitik · Kammerwahl 2026 | Mai 2026
Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art
29,87 Prozent: Bayerns Architekten bestätigen den Verdacht
Die Wahl zur XIV. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer hat am 5. Mai 2026 ihr Ergebnis gefunden, und es markiert einen historischen Tiefstand: 29,87 Prozent Wahlbeteiligung, ein Einbruch um über zwölf Prozentpunkte gegenüber der Wahl 2021. Von 25.993 wahlberechtigten Architektinnen und Architekten haben nur 7.763 ihre Stimme abgegeben. Damit hat sich der Befund, den die Redaktion von baukunst.art im April-Editorial „Wer nicht wählt, darf sich nicht wundern“ formuliert hatte, nicht nur bestätigt, sondern dramatisch verschärft.
Im April hatte die Redaktion an die 42 Prozent Beteiligung von 2021 erinnert und gewarnt, ein Berufsstand, der seine eigene Vertretung mehrheitlich ignoriere, könne sich nicht ernsthaft beklagen, wenn seine Interessen in der politischen Auseinandersetzung wenig Gewicht hätten. Die Zahlen vom 5. Mai zeigen jetzt: Nicht einmal mehr drei von zehn Mitgliedern sind dem Aufruf zur Wahl gefolgt. Sieben von zehn haben sich entschieden zu schweigen, und das im Vorfeld einer Legislaturperiode, in der über Reformen der HOAI, das Vergabetransformationsgesetz und die anstehende Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entschieden wird.
Was sagt eine Wahlbeteiligung von 29,87 Prozent über die Legitimation der Architektenkammer aus?
Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer ist gemäß Artikel 22 des Baukammerngesetzes (BauKaG) das oberste Beschlussorgan einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie verhandelt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, sie nimmt Stellung zur novellierten BayBO, sie steuert die Bayerische Architektenversorgung und legt die Beitragsordnung fest. All das geschieht im Auftrag von rund 26.000 Mitgliedern. Wenn aber nur 7.763 dieser Mitglieder die Vertretung legitimieren, fragt sich, mit welcher Autorität die Kammer auftritt, wenn sie gegenüber dem Freistaat Bayern oder dem Bund Position bezieht.
Die nüchterne Antwort: mit einer schwachen. Eine Vertretung, hinter der weniger als ein Drittel des Berufsstands steht, lässt sich politisch leichter relativieren als eine, die 70 Prozent der Mitglieder hinter sich versammelt. Wer in München, Berlin oder Brüssel die HOAI verhandelt, weiß: Die ByAK spricht laut Statistik für jeden zehnten Bauplaner Deutschlands. Sie spricht aber nicht mit dem Mandat aller, sondern mit dem Mandat der knapp 30 Prozent, die abgestimmt haben. Für die anstehende BayBO-Novelle, in der das verfahrensfreie Bauen weiter ausgeweitet werden soll, ist das ein konkreter politischer Nachteil.
Welche Listen prägen jetzt die bayerische Berufspolitik?
Wer wählt, gestaltet. Das Ergebnis der Listenwahl macht klar, wer den Berufsstand in den nächsten fünf Jahren repräsentiert. Mit deutlichem Abstand stärkste Kraft ist der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA): 8.393 Stimmen, 35 von 125 Sitzen, drei der elf Vorstandssitze. Damit verfügt der BDA über mehr Sitze als die nächsten drei Listen zusammen. Eine derart deutliche Mehrheit war in den vergangenen Wahlperioden nicht zu beobachten.
Auf Platz zwei folgt klimawende:planen mit 3.004 Stimmen und 13 Sitzen, ein Hinweis darauf, dass die ökologische Transformation der Baukultur in der Wahrnehmung der Wählenden offenbar an Gewicht gewonnen hat. Nahezu gleichauf liegen die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten (bdla) mit ebenfalls 13 Sitzen. Die Liste 7 „Freischaffende Architekten“ erhielt 2.487 Stimmen und 10 Sitze, die Liste 6 „BauFrauen“ zog mit 2.053 Stimmen und 9 Sitzen ein und ist damit die stärkste explizit auf Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtete Liste in der Geschichte der ByAK.
Bemerkenswert ist die Vorstandszusammensetzung. Acht der fünfzehn angetretenen Listen sind im elfköpfigen Vorstand vertreten, der BDA dreifach, die übrigen sieben Listen mit je einem Sitz. Das Ergebnis zeigt eine fragmentierte, aber breit aufgestellte Spitze, in der die großen freien Berufsverbände (BDA, bdla, bdia, Freischaffende) den Ton angeben, ergänzt um Themenlisten zu Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit, Nachwuchs und öffentlichem Dienst. Die Architektenpolitik in Bayern ist damit pluraler geworden, ihre Beschlussfähigkeit wird in der Vertreterversammlung allerdings davon abhängen, ob sich Mehrheiten bilden lassen.
Wer wählt, wer schweigt?
Wer auf die Mikrostruktur der Wahlbeteiligung schaut, erkennt ein vertrautes Muster. Beamtete Architektinnen und Architekten haben zu 44,12 Prozent gewählt, Stadtplaner zu 45,66 Prozent, Landschaftsarchitekten zu 45,87 Prozent. Im Gegensatz dazu beteiligten sich freischaffend Tätige zu lediglich 29,17 Prozent, baugewerblich Tätige sogar nur zu 17,65 Prozent. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder in einer Fachrichtung mit kleinerer, gut vernetzter Mitgliederbasis, der wählt häufiger. Wer im Tagesgeschäft eines Architekturbüros oder am Bau steht, also dort, wo HOAI-Reformen und Vergabeentscheidungen unmittelbar wirken, der schweigt.
Auch geografisch bleibt die Beteiligung niedrig. Die Oberpfalz erreicht 30,45 Prozent, Oberbayern 30,40 Prozent, Schwaben mit 27,26 Prozent das Schlusslicht. Frauen wählten geringfügig häufiger als Männer (30,55 zu 28,69 Prozent). Ein Lichtblick ist die Wahl der Beratenden für Juniormitglieder: Hier lag die Beteiligung bei 32,6 Prozent, gewählt wurden vier Frauen, mit Antonia Rieß an der Spitze. Die Generation, die in den nächsten Jahrzehnten den Berufsstand tragen wird, zeigt also mehr demokratisches Engagement als der Durchschnitt der gestandenen Kollegenschaft. Das ist ein Signal, das in den Strategiegruppen der ByAK nicht überhört werden sollte.
Was die Kammer und der Berufsstand jetzt tun müssen
Das Wahlergebnis ist nicht das Versagen der Bayerischen Architektenkammer, die professionell organisiert hat, mit Online-Wahl, Erinnerungsaktionen und transparenter Vorbereitung. Es ist der Befund eines Berufsstands, der seine demokratische Selbstvertretung schleifen lässt. Die ByAK hat in den nächsten Wochen vor allem zwei Aufgaben: Erstens, die mit dem schwachen Mandat verbundene Verhandlungsposition gegenüber Staatsministerium und Bundesgremien realistisch zu bewerten und sich nicht hinter formaler Repräsentativität zu verstecken. Zweitens, eine belastbare Strategie zu entwickeln, wie sie ihre Mitglieder beim nächsten Mal überhaupt erreicht, am Laptop, im Posteingang, in der täglichen Wahrnehmungslage zwischen Genehmigungsverfahren und Bauleitung.
Der Berufsstand selbst sollte aus diesem Ergebnis ableiten: Wer die Rahmenbedingungen seines Berufs gestalten will, muss sich an deren Gestaltung beteiligen. Sonst gilt, was die Redaktion bereits im April formulierte: Wer nicht wählt, darf sich nicht wundern. Fünf Jahre Vertreterversammlung sind eine lange Zeit,für berufspolitische Entscheidungen die über die Zukunft unseres Berufstand entscheiden werden. Die XIV. Wahlperiode beginnt mit einem schwachen Mandat. Sie sollte mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme einhergehen, was Berufspolitik in Bayern in den nächsten fünf Jahren überhaupt noch erreichen kann.

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