Baukunst - Kaufhausumnutzung in Braunschweig: Neue Pläne für das Horten-Haus
Horten-Haus in Braunschweig © Baukunst.art

Kaufhausumnutzung in Braunschweig: Neue Pläne für das Horten-Haus

07.07.2026
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Stuart Stadler

baukunst.art  | Regionales / Niedersachsen | Juli 2026

Braunschweig und das Erbe der Warenhäuser: Wie viel Horten darf bleiben?

Die Umnutzung eines leerstehenden Warenhauses bezeichnet die bauliche und rechtliche Umwandlung eines innerstädtischen Grosskomplexes von der monofunktionalen Handelsnutzung in ein gemischtes Gefüge aus Gewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Wohnen. In Braunschweig hat dieser Prozess für das ehemalige Horten-Haus am Bohlweg nun eine konkrete Richtung erhalten: Am 1. Juni 2026 kürte die Jury des kooperativen Wettbewerbsverfahrens BOMA+ den Entwurf des Aachener Büros kadawittfeldarchitektur mit RABE LANDSCHAFTEN Landschaftsarchitektur zum Sieger. Aus sechs eingereichten Arbeiten fiel das Votum einstimmig.

Der Komplex ist ein Zeugnis der westdeutschen Warenhausarchitektur der frühen 1970er Jahre. Errichtet zwischen 1972 und 1974 nach Plänen von Helge und Margret Bofinger mit Heiko Vahjen und Cord Machens, prägt seine Fassade mit den tausendfach verbauten Hortenkacheln, deren Form das „H“ des Kaufhauskonzerns zitiert, bis heute die Mitte der Löwenstadt. Ob dieser Bau als Bausünde oder als baukulturelles Erbe gilt, ist in Braunschweig seit Jahren umstritten; Ausstellungen der örtlichen Denkmalpflege haben die Warenhäuser der Nachkriegszeit bereits als bauliche Zeitzeugen zur Diskussion gestellt. Seit dem Auszug von Galeria Kaufhof im Jahr 2020 steht der Komplex leer und wirkt als planungsrechtlicher Riegel zwischen Fussgängerzone und Magniviertel, mitten in der besten Lage der Stadt. Eigentümerin ist die Volksbank BRAWO, die das Areal gemeinsam mit der Stadt Braunschweig entwickeln will und die Kosten des Verfahrens von knapp 600.000 Euro je zur Hälfte mit der Kommune trägt.

Was sieht der Siegerentwurf für das Horten-Areal vor?

Das siegreiche Team stellt eine städtebauliche Geste in den Mittelpunkt: die Wiederherstellung der historischen Ost-West-Verbindung zwischen Damm und Langedammstrasse. Aus dieser Achse entsteht ein neuer Stadtplatz, der „Grüne Karrenführerhof“, der die bislang trennende Baumasse des Horten-Komplexes durchbricht und das Magniviertel wieder an die Fussgängerzone der Innenstadt anbindet. Die einteilige Grossform wird dazu in zwei eigenständige Baukörper gegliedert, deren Fassaden einen zeitgemässen Auftritt erhalten sollen.

Bemerkenswert ist der Umgang mit dem Bestand. Der Entwurf erhält annähernd die Hälfte des vorhandenen Bauvolumens und begründet dies ausdrücklich ressourcenökonomisch. Damit unterscheidet er sich von den zweit- und drittplatzierten Arbeiten, die eine Zergliederung des Baus in drei Teile vorsahen. Angestrebt wird jener Nutzungsmix aus Gewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Wohnen, den die städtische Auslobung für die Hochbauphase formuliert hatte. Der Wettbewerb war bewusst zweistufig angelegt: Auf die städtebauliche Phase mit der Ordnung von Schlossplatz und Umfeld folgt die hochbauliche Phase, in der wirtschaftlich tragfähige Nutzungen konkretisiert werden. Betreut wird das Verfahren vom Aachener Büro HJP-plan Stadtplaner und Architekten, das die Stadt bereits 2024 gebunden hatte. Der Teilerhalt ist dabei mehr als eine Geste: Er verwandelt die Grundsatzfrage Abriss oder Neubau in die anspruchsvollere Aufgabe, eine tragende Bestandsstruktur der 1970er Jahre an heutige Grundrisse, Lasten und Haustechnik anzupassen.

Der Name verweist auf den erweiterten Zuschnitt: BOMA+ steht für Bohlweg, Magniviertel und Umfeld. Untersucht wurden deshalb auch die Verlagerung der Strassenbahnhaltestelle Schloss, eine intensivere Begrünung von Bohlweg und Schlossplatz sowie Schwammstadtelemente zum Hitze- und Starkregenschutz. Für den Bohlweg als bedeutende Nord-Süd-Achse prüften die Teams mehrere Varianten der Verkehrsführung, von der blossen Reduzierung einer Fahrspur bis hin zu einem abschnittsweise autofreien Strassenraum am Schlossplatz. Die gute Erreichbarkeit der zentralen Parkhäuser blieb dabei ein wichtiges Beurteilungskriterium.

Welche planungsrechtlichen Weichen müssen jetzt gestellt werden?

Der Wettbewerb liefert ein Bild, aber noch keine Baugenehmigung. Ein Siegerentwurf ersetzt weder die Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) noch das einzelne Genehmigungsverfahren. Für ein Vorhaben dieser Grössenordnung in der Innenstadt ist regelmässig ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB erforderlich, der Art und Mass der baulichen Nutzung verbindlich festsetzt und dabei die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach § 3 BauGB verlangt. Fügt sich ein Umbau ausnahmsweise ohne Planänderung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, greift § 34 BauGB; angesichts der Neugliederung der Baumasse und des angestrebten Wohnanteils dürfte dieser Weg jedoch kaum genügen.

Zentral ist die Nutzungsänderung selbst. Die Umwandlung eines Warenhauses in ein gemischt genutztes Quartier ist nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben, da sich die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Nutzung ändern. Für den Wohnanteil rücken damit Belichtung, Immissionsschutz, Stellplätze und Brandschutz in den Vordergrund. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) hält für solche Lagen das Kerngebiet nach § 7 BauNVO oder das urbane Gebiet nach § 6a BauNVO bereit, das ein enges Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ausdrücklich zulässt. Hinzu treten die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die bei einer so weitreichenden Änderung des Bestands neu zu bewerten sind.

Auffällig ist eine Leerstelle im Instrumentenkasten. Das Horten-Haus ist kein eingetragenes Baudenkmal; das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) greift nicht. Das Wettbewerbsverfahren liess einen Abriss deshalb ausdrücklich offen. Der Bestand wird also nicht aus denkmalpflegerischer Verpflichtung erhalten, sondern aus ökonomischem und ökologischem Kalkül. Wollte die Stadt den baukulturellen Wert der Nachkriegsmoderne unabhängig davon sichern, bliebe ihr die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, mit der sich der Rückbau baulicher Anlagen von einer Genehmigung abhängig machen lässt. Ein solcher Schritt ist bislang nicht erkennbar.

Genau hier liegt die eigentliche Baukulturfrage. Dass der Erhalt von rund der Hälfte des Volumens heute vor allem mit grauer Energie und Ressourcenschonung begründet wird, entspricht dem Geist der Davoser Erklärung zur Baukultur von 2018, die Umbau und Weiternutzung als Beitrag zu einer hohen Baukultur versteht. Zugleich zeigt der Fall, wie fragil der Schutz der 1970er-Jahre-Architektur bleibt, solange er allein von der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung abhängt. Die Hortenkacheln sind ein regionales Wahrzeichen; ihre Zukunft entscheidet sich nicht im Denkmalrecht, sondern in einer Wettbewerbsjury und im Kalkül einer Eigentümerin.

Für Braunschweig markiert BOMA+ dennoch einen Fortschritt. Die Verknüpfung von Hochbau, Freiraum und Verkehr in einem einzigen Verfahren ist planerisch anspruchsvoller als eine reine Fassadenkosmetik und nimmt den Strukturwandel der Innenstädte als gestalterische Aufgabe ernst. Ob aus dem prämierten Bild ein tragfähiges Quartier wird, hängt nun an der Bauleitplanung, an der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und an der Frage, wie viel von der eigenwilligen Handschrift der Bofingers den Umbau übersteht. Wünschenswert wäre, dass die Stadt die Zukunft der Hortenkacheln nicht dem Zufall der Wirtschaftlichkeitsberechnung überlässt, sondern den Umgang mit diesem Fassadenmotiv verbindlich in den Aufgabenkatalog der Hochbauphase schreibt. Die Weichen dafür werden in den kommenden Monaten in den Ratsgremien gestellt.

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