Baukunst - Ländliche Förderung vor der Zäsur: Was Schleswig-Holsteins Positionspapier verlangt
Fördergeld ohne Garantie: Schleswig-Holsteins Dörfer bangen um LEADER (Symbolbild)

Ländliche Förderung vor der Zäsur: Was Schleswig-Holsteins Positionspapier verlangt

07.07.2026
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Redaktion.baukunst.art

baukunst.art  | Regionales / Schleswig Holstein | Juli 2026

Ein Plan, ein Topf: Wie eine EU-Reform die ländliche Förderung bedroht

Ein Positionspapier ist eine gemeinsame Forderungsschrift, und dieses hier zielt auf Brüssel: Mit dem Papier „Zukunft der Ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein sichern“ wehren sich die Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e. V. (ALR), der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) und die 22 AktivRegionen gegen eine Neuordnung der EU-Förderung, die der ländlichen Entwicklung ihre verlässliche Finanzierungsgrundlage entziehen würde. Veröffentlicht im Juni 2026, in einer Kurz- und einer Langfassung, reagiert es auf den Entwurf der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 vom 16. Juli 2025.

Der Kern der Sorge lässt sich in einem Satz fassen: Die LEADER-Förderung verliert ihr verbindliches Budget. LEADER, seit über 30 Jahren die europäische Methode für von der örtlichen Bevölkerung betriebene Entwicklung (Community-Led Local Development, CLLD), ist bislang Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Nach der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115 müssen mindestens 5 Prozent der ELER-Mittel für LEADER reserviert werden. Aus diesem gesicherten Anteil speist sich in Schleswig-Holstein das Grundbudget der 22 AktivRegionen, die als eingetragene Vereine nach dem Bottom-up-Prinzip arbeiten und ihre Vorhaben über Integrierte Entwicklungsstrategien (IES) steuern. EU-weit tragen rund 2.600 solcher lokaler Aktionsgruppen dieses Modell. Die ALR koordiniert im Landesauftrag das schleswig-holsteinische Netzwerk, der Gemeindetag vertritt die kommunale Ebene, und die Regionalmanagements bilden das Bindeglied zur Praxis. Dass diese drei Akteure gemeinsam auftreten, unterstreicht das Gewicht des Anliegens.

Genau dieses Fundament stellt der Kommissionsvorschlag infrage. Statt eigenständiger Fonds sollen die Mittel künftig in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen zusammenlaufen, einem einzigen Plan je Mitgliedstaat, der Agrarpolitik, Kohäsion, Fischerei, Soziales und innere Sicherheit bündelt. Das bewährte Zwei-Säulen-Modell der Gemeinsamen Agrarpolitik entfällt, ebenso die verbindliche Zweckbindung einzelner Töpfe. Für LEADER ist im Entwurf kein Mindestanteil mehr vorgesehen. Der Finanzrahmen wächst zwar auf knapp zwei Billionen Euro, doch das Agrarbudget soll auf rund 300 Milliarden Euro gedeckelt werden, etwa 90 Milliarden weniger als bisher. Statt über 500 Programmdokumenten soll es nur noch 27 nationale Pläne geben. Die Vereinfachung, die Brüssel verspricht, bedeutet für die ländliche Entwicklung also zugleich weniger Geld und den Verlust rechtlich gesicherter Zuständigkeit.

Warum gefährdet der EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 die LEADER-Förderung?

Die Gefahr liegt in der Mechanik der Umverteilung. Fällt die verbindliche Quotierung, das sogenannte Ringfencing, dann konkurriert die ländliche Entwicklung im nationalen Topf unmittelbar mit Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration und weiteren Prioritäten, deren Gewicht im neuen Finanzrahmen deutlich steigt. Was bislang gesetzlich reserviert war, würde zur politischen Verhandlungsmasse. Zugleich wandert die Entscheidungsmacht in die Hauptstädte: Welche Regionen welche Mittel erhalten, bestimmt künftig weitgehend die nationale Ebene. Damit steht nicht nur ein Geldbetrag zur Disposition, sondern das Prinzip selbst, wonach Menschen vor Ort über die Entwicklung ihrer Region entscheiden.

Für Schleswig-Holstein wiegt das besonders schwer, weil kein anderes Bundesland eine derart kleinteilige Gemeindestruktur besitzt. Über 1.100 überwiegend selbstständige Kommunen tragen die ländliche Entwicklung, häufig ehrenamtlich und auf Fördermittel angewiesen. Ohne auskömmliche und planbare LEADER-Mittel, so die Warnung des Papiers, sei mit deutlichen Einschränkungen für alle ländlichen Gemeinden zu rechnen. Auch bundespolitisch stößt die Reform auf Widerstand; Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nannte das Ende des Zwei-Säulen-Modells „eine gefährliche Zäsur“. Die Verhandlungen über den Finanzrahmen erfordern Einstimmigkeit im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments; eine Einigung wird erst gegen Ende 2027 erwartet. Bis dahin bleibt das Ergebnis offen, und genau in dieses Zeitfenster zielt das Positionspapier.

Was fordert das Positionspapier für Schleswig-Holsteins Gemeinden?

Die Forderungen sind konkret. Verlangt werden eine eigenständige und starke Politik für die ländlichen Räume, ein klar abgegrenztes und verbindliches EU-Budget für die ländliche Entwicklung sowie die Beibehaltung der bisherigen EU-Beteiligungssätze an Förderprojekten. Hinzu kommt der Erhalt der LEADER-Methode als regional gesteuertes, partizipatives Instrument, verbunden mit einer verlässlichen Perspektive über das Jahr 2027 hinaus, einer angemessenen finanziellen Ausstattung und Investitionen in die digitale Infrastruktur. Kurz: Die kommunale Familie und die Regionalmanagements wollen die erprobte Struktur nicht abwickeln, sondern gesichert fortführen. Bemerkenswert ist der Adressatenkreis: Das Papier richtet sich nicht allein an Brüssel, sondern ebenso an die Bundesregierung, die den nationalen Plan Deutschlands ausgestalten und dabei entscheiden wird, welchen Stellenwert die ländliche Entwicklung darin erhält. Schleswig-Holstein bringt sich damit früh in ein Verfahren ein, dessen Weichen längst nicht gestellt sind, und verbindet die europäische Ebene mit der konkreten Lage vor Ort in den Ämtern und Gemeinden.

Der planungsrechtliche Hintergrund erklärt, warum es um mehr geht als um Agrarpolitik. LEADER finanziert in Schleswig-Holstein maßgeblich die Innen- und Ortskernentwicklung. Allein in der Projektdatenbank der ALR sind von rund 1.500 dokumentierten Vorhaben seit 2014 mehr als 200 Ortskern-Entwicklungskonzepte erfasst, dazu MarktTreffs und andere Mehrfunktionenhäuser, die Nahversorgung und Treffpunkt im Bestand bündeln. Solche Projekte setzen den baugesetzlichen Vorrang der Innenentwicklung nach § 1a Absatz 2 BauGB praktisch um und wirken dem Flächenverbrauch am Ortsrand entgegen. Sie sichern zugleich die Daseinsvorsorge und damit jene gleichwertigen Lebensverhältnisse, die § 2 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes als Leitvorstellung formuliert und die Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert. Wo die Fördergrundlage wegbricht, fehlt den Gemeinden das Werkzeug, diese Ziele überhaupt zu erreichen.

Damit verschiebt sich die Debatte von der Kasse in die Planung. Eine Gestaltungssatzung, ein Ortskernkonzept oder die Umnutzung einer leerstehenden Hofstelle nützen wenig, wenn die Mittel zur Umsetzung fehlen. Baukultur im Dorf, die Weiterentwicklung des Bestands mit Augenmaß, hängt in strukturschwachen Räumen unmittelbar an der Förderfähigkeit. Das Positionspapier macht diesen Zusammenhang selten explizit, doch er ist der eigentliche Einsatz: Ohne verbindliche EU-Mittel bleibt die ambitionierte Innenentwicklung Papier.

Bleibt die Frage, was daraus folgt. Das Positionspapier ist ein Signal an Berlin und Brüssel, in einem Verfahren, das noch bis Ende 2027 läuft und in dem der nationale Plan Deutschlands erst geformt wird. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, für CLLD und LEADER erneut einen verbindlichen Mindestanteil zu verankern und die regionale Steuerung gegen die Zentralisierung zu verteidigen. Gelingt das nicht, verlieren die 22 Integrierten Entwicklungsstrategien ihre finanzielle Basis, und mit ihnen ein bewährtes Instrument der ländlichen Baukultur. Schleswig-Holstein hat mit seiner dichten Netzwerkstruktur gute Argumente. Es muss sie jetzt in einen Verhandlungserfolg übersetzen, bevor aus einer vermeintlich rein strukturellen Vereinfachung ein flächendeckender Substanzverlust wird.

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