
baukunst.art | Regionales / Bayern | Oktober 2026
Herzog & de Meurons Erstling vor dem Aus, Architekturmuseum ohne Bleibe
Bayern bündelt seine Staatsmuseen. Das Haus der Sammlung Goetz gilt als unsanierbar, das Architekturmuseum der TUM bangt um seine Räume. Was steht für die Baukultur auf dem Spiel?
Die Museumsoffensive ist eine Organisationsreform des Freistaats Bayern, die 18 staatliche Kunstmuseen und Sammlungen zum 1. Januar 2029 in zehn Staatsmuseen unter dem Dach eines Verbunds „Bayerische Staatsmuseen“ bündeln soll. Grundlage ist das Weißbuch einer Reformkommission unter Leitung des Investors Markus Michalke und des Wirtschaftsprüfers Rolf Nonnenmacher, das Kunstminister Markus Blume (CSU) Mitte Juli 2026 im Wissenschafts- und Kunstausschuss des Bayerischen Landtags vorstellte. Vorgesehen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Aufsichtsrat und Globalbudgets. Für Architektinnen und Architekten liegt die Brisanz allerdings weniger im Organigramm als in zwei Gebäudefragen: im Ende des Hauses der Sammlung Goetz in Oberföhring und in der Raumfrage des Architekturmuseums der Technischen Universität München (TUM) in der Pinakothek der Moderne.
Warum gibt der Freistaat das Haus der Sammlung Goetz auf?
Das Ausstellungsgebäude an der Oberföhringer Straße 103 entwarfen Jacques Herzog und Pierre de Meuron 1989/90 im Auftrag der Sammlerin Ingvild Goetz; Planung und Realisierung lagen bei Josef Peter Meier-Scupin, am Tragwerk war laut BauNetz Bernhard Behringer beteiligt. Es war der erste Museumsbau des Basler Büros: ein Holzkörper mit Milchglasbändern auf einem in den Boden eingelassenen Betonsockel, der zwei nahezu gleichwertige Ausstellungsebenen schafft. 2014 schenkte Goetz Gebäude, Grundstück und einen Teil ihrer Sammlung dem Freistaat. Seit 2023 ist das Haus wegen Bauschäden geschlossen. Das Weißbuch nennt es „wirtschaftlich nicht mehr sanierbar“, die Sammlung Goetz meldet inzwischen, das Stammhaus bleibe dauerhaft geschlossen.
Herzog & de Meuron bestätigten gegenüber BauNetz eine umfassende Prüfung, nach der eine Sanierung vor allem wegen Barrierefreiheit sowie energetischer und sicherheitsrelevanter Standards ökonomisch nicht vertretbar sei. Das Büro unterstützt nun die Prüfung eines Wiederaufbaus an einem anderen Standort. Bis dahin zeigt die Sammlung ihre Bestände im „Schaufenster“, einem ehemaligen Ladenlokal in Sep Rufs Neuer Maxburg an der Pacellistraße, das am 4. Dezember 2025 eröffnete. Institutionell wird die Sammlung Teil der künftigen Pinakothek der Moderne.
Ob ein gut drei Jahrzehnte alter Bau als Baudenkmal gilt, entscheidet nicht sein Alter, sondern Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG): Maßgeblich ist, ob seine Erhaltung wegen geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Ein Erstlingswerk späterer Pritzker-Preisträger erfüllt dieses Kriterium zumindest diskussionswürdig. Ob der Bau in der Bayerischen Denkmalliste steht, lässt sich den öffentlichen Stellungnahmen nicht entnehmen; als Baudenkmal bedürfte seine Beseitigung einer Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.
Auch das Argument der Unwirtschaftlichkeit verdient einen zweiten Blick, zumal das zugrunde liegende Gutachten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst öffentlich nicht vorliegt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz ablöst, stellt bei Änderungen im Bestand nach § 36 GModG nur an die tatsächlich erneuerten Bauteile Anforderungen, nicht an das ganze Gebäude. Strenger wird es ab 2030: § 40 GModG führt Mindeststandards für energetisch besonders schwache Nichtwohngebäude ein, die vor 1996 errichtet wurden, nimmt Baudenkmäler aber aus. Beim barrierefreien Bauen lässt Art. 48 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) Nachrüstungen im Bestand nur verlangen, soweit sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind. Eine Translozierung brächte eigene Verluste: Zumindest der eingegrabene Betonsockel bliebe zurück, und das Verhältnis zum Gartengrundstück, das den Entwurf trägt, ließe sich nicht mitnehmen.
Verliert das Architekturmuseum der TUM seinen festen Ort?
Das Architekturmuseum geht auf eine 1868 gegründete Lehrsammlung zurück und zählt mit über 600.000 Zeichnungen, 200.000 Fotografien und 1.500 Modellen zu den größten Architektursammlungen im deutschsprachigen Raum. Seit 2002 bespielt es eigene Räume im nördlichen Erdgeschoss der Pinakothek der Moderne von Stephan Braunfels, nach Angaben des Onlinemagazins Marlowes rund 600 von etwa 12.000 Quadratmetern. Nach Angaben von Direktor Andres Lepik besuchen rund 120.000 der etwa 350.000 Besucherinnen und Besucher der Pinakothek auch das Architekturmuseum.
Das Weißbuch empfiehlt, die heutige Raumzuteilung aufzulösen und die Nutzung zu flexibilisieren. Weil das Museum von der TUM und nicht vom Freistaat getragen wird, soll es mit dem neuen Staatsmuseum lediglich institutionalisiert kooperieren. Lepik fürchtet vor allem den Verlust der Auffindbarkeit: „Dann finden uns viele auch nicht mehr.“ Sein Vorgänger Winfried Nerdinger, heute Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, warnt vor Schwierigkeiten bei internationalen Leihgaben und Kooperationen. Ein Brief mit 159 Unterzeichnenden, initiiert von der Karlsruher Professorin Anna-Maria Meister, der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) Bayern, die Bayerische Architektenkammer und der rund 380 Mitglieder starke Freundeskreis des Museums widersprachen. Der BDA Bayern brachte es auf die Formel, wer das Architekturmuseum schwäche, schwäche die Baukultur.
Blume versicherte in einer Antwort an die Kritikerinnen und Kritiker, die BauNetz vorliegt, das Museum solle in der Pinakothek sein Zuhause behalten, eine Schwächung sei nicht beabsichtigt. Auf seiner Website stellte das Ministerium zudem klar, das Museum solle wie bisher fester und integraler Bestandteil der Pinakothek der Moderne bleiben und über garantierte Ausstellungsmöglichkeiten verfügen. Feste Flächen sichern beide Zusagen jedoch nicht zu. Für ein Haus, das Ausstellungen mit internationalen Leihgaben langfristig planen muss, ist ein garantierter Auftritt ohne garantierten Ort ungefähr so verlässlich wie ein Zug ohne Gleisangabe.
Was bedeutet die Reform für die Baukultur in Bayern?
Die Reform folgt einer nachvollziehbaren Logik. Kameralistische Haushaltsführung, starre Stellenpläne und die unmittelbare Aufsicht des Ministeriums über 18 nachgeordnete Behörden bremsen Museen tatsächlich aus, und die Pinakothek der Moderne funktionierte nach Blumes eigener Diagnose eher als Wohngemeinschaft denn als gemeinsames Haus. Globalbudgets, gebündelte Vermittlung und ein gemeinsamer Markenauftritt können gerade kleineren Häusern helfen. Für die Umsetzung nannte Kommissionsleiter Michalke laut Abendzeitung 2,7 Millionen Euro, danach rund fünf Millionen Euro jährlich.
Kritisch bleibt die Gewichtung. Art. 140 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern verpflichtet Staat und Gemeinden zur Förderung von Kunst und Wissenschaft, und die Erklärung von Davos der europäischen Kulturministerinnen und Kulturminister von 2018 versteht hohe Baukultur als öffentliche Aufgabe, die Bildung und Teilhabe voraussetzt. Ein Museum, das Ernährung, Wohnen oder Klima über Architektur verhandelt, erfüllt genau diesen Auftrag. Häuser mit vergleichbar dauerhaftem Ausstellungsbetrieb zur Architektur gibt es in Deutschland nur wenige, allen voran das Deutsche Architekturmuseum in Frankfurt am Main; wer an dieser Stelle Flächen flexibilisiert, spart wenig und riskiert viel.
Ein Verbund braucht Orte
Beide Fälle zeigen dieselbe Schwäche: Die Reform denkt in Organisationseinheiten, Architektur aber braucht Adressen. In Oberföhring wird ein Schlüsselwerk der Neunzigerjahre aufgegeben, ohne dass eine Abwägung zwischen Erhalt, Ertüchtigung und Translozierung öffentlich nachvollziehbar wäre. In der Maxvorstadt bleibt eine Institution ohne verbindliche Fläche. Konsequent wäre es, das Gutachten zur Sammlung Goetz zu veröffentlichen und dem Architekturmuseum seine Räume in einer Kooperationsvereinbarung mit der TUM zu sichern, bevor der Landtag über die gesetzliche Grundlage der neuen Anstalt entscheidet. Lepik bleibt laut Marlowes bis 2028 im Amt, die Neuordnung fällt also genau in die Nachfolgefrage. Als Nächstes ist ab 19. November 2026 die Ausstellung „Air Conditioned. Architektur zwischen Behaglichkeit und Klimawandel“ angekündigt. Ob es eine der letzten in den angestammten Räumen wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
Leserinfo
Architekturmuseum der TUM in der Pinakothek der Moderne
Ausstellung
Air Conditioned. Architektur zwischen Behaglichkeit und Klimawandel
Laufzeit
19. November 2026 bis 4. April 2027 (Eröffnung am 18. November 2026, 19 Uhr)
Ort
Pinakothek der Moderne, Barer Straße 40, 80333 München
Öffnungszeiten
Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr, montags geschlossen
Eintritt
10 Euro, ermäßigt 7 Euro, sonntags 1 Euro; unter 18 Jahren frei; für Sonderausstellungen ist ein Aufpreis möglich

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