
baukunst.art | Regionales / Stuttgart | Oktober 2026
Oper im Wartestand: Stuttgart verschleppt sein Jahrhundertprojekt
Bis zu zwei Milliarden Euro, 27 Jahre Debatte, ein CDU-Planungsstopp: Die Stuttgarter Oper wartet auf eine Entscheidung. Doch wer die Notbremse zieht, stoppt nur die Planung, nicht den Verfall.
Die Stuttgarter Opernsanierung bezeichnet das gemeinsame Vorhaben des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart, den 1912 eröffneten Littmann-Bau am Eckensee zu sanieren, zu modernisieren und zu erweitern, ergänzt um ein Interim an den Wagenhallen und neue Werkstätten in Bad Cannstatt. Das Projekt zählt zu den größten Kulturbauvorhaben des Landes und ist zugleich sein hartnäckigstes. Nach Angaben des Ersten Bürgermeisters Fabian Mayer wird seit 27 Jahren diskutiert und geprüft. Gebaut ist bislang nichts.
Wenn zuletzt über die Zukunft der sanierungsbedürftigen Stuttgarter Oper gesprochen wurde, ging es vor allem um eine Frage: Wer traut sich als Erster, den aus dem Ruder gelaufenen Planungswahnsinn zu beenden? Die Antwort ist unbequem: Ein Stopp beendet die Planung, nicht das Problem. Der Bau, den der Münchner Architekt Max Littmann von 1909 bis 1912 als Königliches Hoftheater errichtete, überstand den Zweiten Weltkrieg unzerstört, wurde seit der Eröffnung aber kaum grundlegend modernisiert. Wie verletzlich die Hülle ist, zeigte der 28. Juni 2021, als ein Unwetter rund 500 Quadratmeter des Kupferdachs abriss. Die zerknüllten Bleche ließ die Stadt bis 2024 bewusst als Mahnmal im Eckensee liegen.
Wie konnten die Kosten so stark steigen?
Die offizielle Kostenschätzung stammt aus dem Jahr 2019 und lag bei rund einer Milliarde Euro. Eine aktualisierte Gesamtschätzung existiert seither nicht. Die Stuttgarter Zeitung nennt für den Littmann-Bau inzwischen bis zu 1,6 Milliarden Euro; zusammen mit Interim und Werkstätten rückt das Gesamtprojekt an die Marke von zwei Milliarden Euro heran. Am deutlichsten lässt sich die Dynamik am Interim ablesen: 2021 mit rund 224 Millionen Euro kalkuliert, im Herbst 2025 mit mindestens 374 Millionen Euro. Stadt und Land verlangten daraufhin eine Reduktion um 20 Prozent.
Die Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater (ProWST) lieferte im Juli 2026. Die Flächen der Ausweichspielstätte schrumpften um nahezu 40 Prozent, der Kostenrahmen wurde auf 289 Millionen Euro festgelegt. Foyer und Lager wurden verkleinert, die Kapazität für Zuschauerinnen und Zuschauer angepasst; das Handlungsballett-Repertoire einschließlich der Cranko-Stücke soll dennoch spielbar bleiben. Bezugsfertig wäre das Interim auf dem Baufeld C1 in Stuttgart-Nord nach Grobterminplan 2033. Danach sollen die dauerhaften Gebäudeteile als Büro- und Gewerbeflächen für die dort geplante Maker City dienen.
Wer von Planungswahnsinn spricht, muss deshalb zweierlei auseinanderhalten. Der Sparkurs beim Interim belegt, dass sich das Projekt steuern lässt. Das Fehlen einer fortgeschriebenen Kostenschätzung nach DIN 276 für den Littmann-Bau ist dagegen ein echtes Versäumnis. Nach § 7 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen, und nach § 24 LHO dürfen Ausgaben für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen. Eine sieben Jahre alte Zahl genügt diesem Anspruch kaum; Landtag und Gemeinderat haben Anspruch auf eine aktuelle.
Wer hat den Mut zum Stopp, und was würde er kosten?
Den ersten Schritt machte die Stadt selbst: Ihr Verwaltungsausschuss vertagte am 29. Juli 2026 den Vorprojektbeschluss zum Interim. Am 14. September vereinbarten Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne), Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU), Kunstministerin Petra Olschowski und Fabian Mayer eine ergebnisoffene Expertenanhörung, die ausdrücklich auch einen Neubau prüfen soll; die Planung sollte parallel weiterlaufen. Zwei Tage später ging die CDU-Landtagsfraktion auf ihrer Klausur in Freiburg weiter. Ihr Positionspapier erklärt das Interim unter den heutigen finanziellen Bedingungen für nicht tragfähig und verlangt, bis zum Abschluss der Prüfung keine Aufträge zu vergeben. Fraktionschef Tobias Vogt formulierte es knapp: „Wer ernsthaft prüft, darf keine Fakten schaffen.“ Die Stadt setzte den Vorprojektbeschluss daraufhin bis auf Weiteres aus.
Damit ist die Notbremse faktisch gezogen, und zwar von der CDU-Landtagsfraktion gegen den Kurs des CDU-Oberbürgermeisters und des grünen Ministerpräsidenten. Moderieren soll die Anhörung der frühere Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU); nach Medienberichten tagt die Runde Anfang November erstmals, Ergebnisse wünscht sich Nopper bis zum Jahresende. Die Stuttgarter Kommunalpolitiker Hannes Rockenbauch und Christoph Ozasek halten Oettinger wegen seiner Rolle bei Stuttgart 21 für die falsche Wahl. Die Parallele drängt sich auch räumlich auf: Das Interim liegt am Rand des Stuttgart-21-Geländes, dessen Entwicklung an den verzögerten Tiefbahnhof gebunden ist.
Widerspruch kommt aus der Fachwelt. Die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) Baden-Württemberg warnten am 1. Oktober davor, das laufende Wettbewerbsverfahren für die Sanierung abzubrechen; dessen Ergebnisse sollen Anfang Dezember vorliegen. „Publikumswirksame Schnellschüsse“ würden dem Projekt nicht gerecht. Statt neuer Grundsatzrunden empfehlen die Verbände, bei denkmalgeschützten Theatern pragmatischer mit Bau-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften umzugehen, wie es der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda angeregt hat.
Der Preis des Zögerns ist absehbar. Mayer bringt die Lage auf eine Formel: „Je später wir mit der Opernsanierung beginnen, desto teurer wird sie.“ Hinzu kommt das Betriebsrisiko. Die Stadt warnt seit Monaten, eine ungeplante Schließung des Hauses sei keine theoretische Gefahr. Für das größte Dreispartentheater Europas mit nach eigenen Angaben rund 1.400 Beschäftigten wäre das kein Spielzeitproblem, sondern eine Existenzfrage.
Ist ein Neubau die günstigere Alternative?
Die Neubauidee klingt nach Befreiungsschlag, rechnet sich aber nicht von selbst. Bereits 2019 kam die Stadt in einer Beispielrechnung für einen fiktiven Neubau auf 1,2 bis 1,4 Milliarden Euro. Die ProWST verweist auf Gutachten, nach denen ein Neubau teurer wäre, und darauf, dass sich im Stadtgebiet kein geeigneter Standort fand. Ein Grundstück für ein Opernhaus mit Probebühnen und Anlieferung lässt sich im Talkessel nicht beliebig ausweisen. Es bräuchte in der Regel ein Bebauungsplanverfahren nach §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB), mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB. Das kostet Jahre, die der Littmann-Bau womöglich nicht hat.
Vor allem aber verschwindet der Littmann-Bau nicht. Als Kulturdenkmal unterliegt er der Erhaltungspflicht nach § 6 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG BW); Eingriffe, die sein Erscheinungsbild beeinträchtigen, bedürfen nach § 8 DSchG BW einer Genehmigung. Ein Neubau würde also kein Problem lösen, sondern ein zweites schaffen: ein historisches Opernhaus ohne Oper, das trotzdem saniert und sinnvoll genutzt werden muss. Die graue Energie im Bestand, gebunden in Mauerwerk, Tragwerk und Zuschauerhaus, ist ein Argument, das in der Stuttgarter Debatte erstaunlich selten fällt.
Lehrreich ist der Fall weit über Baden-Württemberg hinaus. Köln hat seine Bühnen am Offenbachplatz im Sommer 2026 wiedereröffnet, nach Jahren der Verzögerung und mit Kosten weit über der ursprünglichen Planung. Frankfurt am Main und Düsseldorf setzen auf Neubauten und stehen am Anfang derselben Rechnung. Die Davos-Erklärung zur Baukultur von 2018 verlangt einen sorgfältigen, langfristig gedachten Umgang mit dem Bestand. In Stuttgart scheitert dieser Anspruch bislang weniger an der Architektur als an der Entscheidungsfähigkeit. Mut bedeutet hier nicht zwingend, das Projekt zu stoppen. Mut bedeutet, eine aktuelle Kostenschätzung vorzulegen, das Wettbewerbsergebnis abzuwarten, eine Variante verbindlich zu beschließen und die Verantwortung dafür gemeinsam zu tragen, so wie es der Staatstheatervertrag mit seiner hälftigen Kostenteilung ohnehin vorsieht.

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