Baukunst - Umbauen statt abreissen: Ein französisches Modell stellt die Dämmdoktrin infrage
Der Wintergarten als Klimaschutz

Umbauen statt abreissen: Ein französisches Modell stellt die Dämmdoktrin infrage

21.07.2026
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Stuart Stadler

baukunst.art  | Innovation | Juli 2026 | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Pufferzone statt Dämmpaket: Warum ein französisches Sanierungsmodell das Passivhaus herausfordert

Pufferzonensanierung bezeichnet die energetische Ertüchtigung eines Bestandsgebäudes durch eine vorgelagerte, unbeheizte Raumschicht aus Wintergärten und Balkonen, die als thermischer Puffer wirkt und den Wohnungen zugleich Fläche verschafft. Anne Lacaton und Jean-Philippe Vassal, seit dem Pritzker-Preis 2021 die international bekanntesten Vertreterinnen und Vertreter dieses Ansatzes, stellen damit die deutsche Sanierungslogik auf den Kopf: Statt den Baukörper in immer dickere Dämmschichten zu hüllen, setzen sie eine transparente Hülle davor. Das Ergebnis sind bis zu 60 Prozent weniger Heizenergie und zusätzlicher Wohnraum, erreicht mit vergleichsweise geringem Materialeinsatz.

Was unterscheidet die Pufferzone von der Dämmschicht?

Das deutsche Passivhaus, 1991 von Wolfgang Feist in Darmstadt-Kranichstein erstmals gebaut und seit 1996 vom Passivhaus Institut zertifiziert, folgt einem klaren Prinzip: maximale Dämmung, luftdichte Hülle, kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Der Heizwärmebedarf darf 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr nicht überschreiten, die Luftdichtheit muss einen n50-Wert von höchstens 0,6 erreichen. Für die Sanierung existiert mit dem EnerPHit-Standard eine eigene Variante, die einen Heizwärmebedarf von bis zu 25 kWh pro Quadratmeter und Jahr zulässt. Gegenüber dem Bestand spart das Passivhaus bis zu 90 Prozent Energie, allerdings um den Preis einer aufwendigen, materialintensiven Gebäudehülle.

Lacaton und Vassal verfolgen die entgegengesetzte Strategie. Vor die bestehende Fassade setzen sie eine drei bis vier Meter tiefe Schicht aus Wintergärten und Balkonen. Diese unbeheizte Zone fängt solare Gewinne ein, senkt die Transmissionsverluste der dahinterliegenden Wohnräume und wirkt im Sommer als Verschattung. Der Wintergarten arbeitet nicht gegen, sondern mit dem Klima. Ein deutscher Vorläufer dieser Bauweise ist der Architekt und Hochschullehrer Thomas Herzog, der bereits 1979 in Regensburg ein Wohnhaus mit doppelter, klimaaktiver Hülle realisierte.

Wie viel Energie und Fläche gewinnt der Bestand tatsächlich?

Den Beweis liefern zwei Projekte. Beim Tour Bois-le-Prêtre, einem 1961 von Raymond Lopez errichteten Pariser Wohnhochhaus mit 96 Wohnungen, entfernten Frédéric Druot, Lacaton und Vassal 2011 die alte Betonfassade und legten eine raumhohe Glasschicht davor. Die Wohnungen wuchsen erheblich, die Mieterinnen und Mieter konnten während der Bauzeit in ihren Wohnungen bleiben, und die Kosten lagen bei rund einem Drittel dessen, was Abriss und Neubau verschlungen hätten.

Noch größer war der Maßstab in Bordeaux. Für die Cité du Grand Parc transformierte das Team um Lacaton, Vassal, Druot und Christophe Hutin 2017 drei Wohnblöcke mit insgesamt 530 Sozialwohnungen. Vorgefertigte Betonmodule von 3,8 Metern Tiefe wurden vor die Fassade gehängt, die Kosten blieben bei etwa 50.000 Euro pro Wohnung, die Mieten unverändert. 2019 erhielt das Projekt den Mies-van-der-Rohe-Preis der Europäischen Union. Die Grundidee reicht bis zur Studie „Plus“ von 2004 zurück, mit der die Beteiligten auf staatliche Pläne reagierten, rund 200.000 Wohnungen der Nachkriegsmoderne durch Neubauten zu ersetzen. Sie wiesen nach, dass sich für den Preis eines Abrisses drei bis vier Bestandswohnungen aufwerten lassen.

Warum tut sich Deutschland mit dem Ansatz schwer?

Im Geschosswohnungsbau kam das Konzept hierzulande bislang nicht zum Zug. Das hat mehrere Gründe. Zum einen prägt die Passivhaus-Kultur die Förderlandschaft: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), zuletzt 2024 novelliert, und die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau belohnen messbare Kennwerte für Dämmung und Anlagentechnik, nicht aber den Flächengewinn einer ungeheizten Pufferzone. Zum anderen zählt eine solche Zone nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) nicht ohne Weiteres als vollwertige Wohnfläche, was ihre wirtschaftliche Bewertung erschwert. In Frankreich nutzten Lacaton und Vassal genau diesen Umstand als Vorteil, weil Wintergärten dort nicht auf die streng normierte Sozialwohnungsfläche angerechnet werden.

Hinzu kommt eine kulturelle Prägung. Die deutsche Debatte denkt Sanierung vom Grenzwert her, nicht vom Raum. Ein Ansatz, der Behaglichkeit und Großzügigkeit über die reine Kilowattstunde stellt, fügt sich nur schwer in ein Regelwerk, das den Erfolg an der Nachkommastelle des Heizwärmebedarfs misst.

Was ändert die EPBD 2024 an dieser Abwägung?

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD, am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und bis 2026 in nationales Recht zu überführen, verschiebt den Maßstab. Erstmals verlangt sie die Bilanzierung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials, das die „graue“ Energie in Baustoffen mit den Emissionen der Nutzungsphase zusammenführt. Ab 2028 gilt die Nachweispflicht für große Neubauten, ab 2030 für alle. Der Gebäudesektor zählt europaweit zu den größten Verursachern von Treibhausgasen, und ein erheblicher Teil davon steckt bereits vor dem ersten Heiztag in Herstellung und Transport der Baustoffe. Damit rückt jene Rechnung ins Zentrum, die Lacaton und Vassal seit jeher aufmachen: Ein Abriss vernichtet nicht nur Material und Geschichte, sondern auch die bereits investierte graue Energie des Bestands.

Für die Sanierung folgt daraus eine neue Logik. Wer Bestand erhält und mit geringem Materialeinsatz ertüchtigt, punktet in der Gesamtbilanz oft stärker als ein hochgedämmter Neubau. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat den Umsetzungsprozess der EPBD begleitet und dringt darauf, den Vorrang der Bestandserhaltung im deutschen Recht zu verankern. Ein Abrissmoratorium, wie es Teile der Fachwelt fordern, ist damit noch nicht verbunden, doch die Richtung ist vorgezeichnet.

Was bedeutet das für kleine und mittlere Büros?

Für Planerinnen und Planer jenseits der großen Konzerne liegt darin eine Chance. Das Konzept verlangt kein Hochtechnologie-Repertoire, sondern präzises Entwerfen mit einfachen, industriell verfügbaren Bauteilen: Stahlrahmen, Polycarbonat, vorgefertigte Betonelemente. Es eignet sich besonders für die zahlreichen Wohnungen in deutschen Großsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre, deren Grundrisse eng und deren Fassaden sanierungsbedürftig sind. Zugleich verspricht der Ansatz eine soziale Dividende, weil sich Wohnraum gewinnen lässt, ohne die Bewohnerinnen und Bewohner durch Luxussanierung und steigende Mieten zu verdrängen.

Die Grenzen des Ansatzes sind gleichwohl real. Nördlich der Alpen fallen die solaren Gewinne geringer aus als in Bordeaux, der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 verlangt sorgfältige Verschattung, um eine Überhitzung der Pufferzone zu vermeiden, und der Brandschutz vorgelagerter Glasschichten stellt eigene Anforderungen. Damit das Modell hierzulande Fuß fasst, müsste zudem die Fördersystematik den Flächengewinn honorieren, nicht allein den Dämmwert. Doch als Ergänzung zur Dämmorthodoxie, nicht als deren Ersatz, verdient das französische Modell in Deutschland mehr Aufmerksamkeit, als es bisher erhält. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob gedämmt oder gepuffert wird, sondern wie viel Bestand, Fläche und graue Energie sich mit dem geringsten Aufwand bewahren lassen.

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