Die Bauminister und Ministerinnen der Länder haben vor Kurzem auf einer Sonder-Bauministerkonferenz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz über die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus gesprochen. Im Jahr 2023 haben die Länder eigene Mittel in Höhe von insgesamt 2,9 Milliarden Euro investiert, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Länder begrüßen die Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Bauministerkonferenz einigte sich mit dem Bund darauf, dass der Ko-Finanzierungsanteil der Länder im Jahr 2024 für die bisherigen Bundesmittel bei 30 Prozent bleibt. Für die zusätzlichen, erhöhten Finanzmittel wird eine einmalige Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils auf 40 Prozent vorgesehen. Über die Fördermodalitäten für 2025 und 2026 soll in der ersten Jahreshälfte 2024 entschieden werden.
Ursprünglich plante der Bund, im Zuge der Erhöhung seiner Finanzhilfen auch den Ko-Finanzierungsanteil der Länder kurzfristig von mindestens 30 auf 40 Prozent zu erhöhen. Aufgrund bereits abgeschlossener Haushaltsplanungen einiger Länder für 2024 bestand jedoch die Gefahr, dass bereitgestellte Bundesmittel unter Umständen nicht in Anspruch genommen würden und somit weniger Wohnungsbauprojekte umgesetzt werden könnten.
Der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, freut sich über den gefundenen Kompromiss: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Einigung von Bund und Ländern ist ein positives Signal für die Wohnungs- und Bauwirtschaft. Es wäre praktisch unmöglich gewesen, den Ko-Finanzierungsanteil der Länder für 2024 kurzfristig von 30 auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Beschränkung der Erhöhung auf die zusätzlichen Bundesmittel von 615 Millionen Euro ist ein guter Kompromiss.“
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz betonte die Bedeutung der sozialen Wohnraumförderung: „Mit über 18 Milliarden Euro investieren wir so viel wie seit Jahrzehnten nicht mehr in die soziale Wohnraumförderung. Das ist dringend nötig, da der Sozialwohnungsbestand landesweit auf gut eine Millionen Wohnungen gesunken ist, obwohl der Bedarf deutlich höher liegt. Die heutige Einigung auf die Finanzierung für 2024 ist auch ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft, die Gelder können jetzt fließen.“
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, als Sprecherin für die „A-Länder“, unterstrich die Bedeutung der Erhöhung der Bundesmittel: „Mehr Förderung bedeutet mehr bezahlbare Wohnungen. Die Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau ist ein richtig und wichtig. Sie sendet ein klares Signal an die Bauwirtschaft, dass die Mittel vorhanden und abrufbar sind. Die Länder stehen zu ihrer sozialen Verantwortung in der Wohnraumversorgung.“
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend für die „B-Länder“, betonte die Stabilität der öffentlichen Wohnraumförderung: „Die öffentliche Wohnraumförderung ist der Fels in der Brandung bei dem derzeit stark im Sturm stehenden Immobilienmarkt. Heute ist ein breiter Schulterschluss zwischen Ländern und dem Bund im Sinne der Sache gefunden worden. Damit bleibt auch im Jahr 2024 die öffentliche Wohnraumförderung der Fels in der Brandung für die gebeutelte Immobilien- und Bauwirtschaft.“
Die soziale Wohnraumförderung von Bund und Ländern unterstützt die Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die genaue Ausgestaltung der Finanzierungsbeteiligungen wird für jedes Programmjahr separat vereinbart.