
baukunst.art | Regionales / Hamburg | Oktober 2026
Die teure Müllmaschine: Wie Hamburg ein Vorzeigeprojekt verbrannte
Geplant für 234 Millionen Euro, prognostiziert bis 780 Millionen: Hamburgs Müllkraftwerk ZRE zeigt, wie ein Vorzeigeprojekt die Kontrolle über Kosten und Termine verliert.
Das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) ist eine Abfallbehandlungsanlage der Stadtreinigung Hamburg (SRH) in Stellingen, die Hausmüll sortieren, Wertstoffe zurückgewinnen und den Rest zu Strom und Fernwärme verbrennen soll; zugleich ist es das jüngste Beispiel dafür, wie ein öffentliches Infrastrukturprojekt die Kontrolle über Kosten und Termine verliert. Ende 2017 bezifferte die Hamburger Umweltbehörde die Gesamtkosten auf rund 235 Millionen Euro, in der politischen Debatte ist meist von 234 Millionen Euro die Rede. Nach einem Lagebericht der Projektgesellschaft rechnet die SRH inzwischen mit 720 bis 780 Millionen Euro; Finanzierungskosten sind darin nach Angaben des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe nicht enthalten. Die Inbetriebnahme war einst für 2025 angekündigt. Aktuelle Berichte rechnen mit einem schrittweisen Anlauf in den Jahren 2029 und 2030, einen verbindlichen Termin gibt es nicht.
Was soll das ZRE leisten?
Gebaut wird auf dem Gelände der früheren Müllverbrennungsanlage Stellinger Moor an der Schnackenburgallee, die im Juni 2015 stillgelegt wurde. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom August 2024 erlaubt einen Durchsatz von 323.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle pro Jahr; wegen der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG schließt sie die Baugenehmigung nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ein. Gebaut wurde allerdings schon vorher. Im Mai 2022 ließ die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nach § 8a BImSchG den vorzeitigen Beginn zu, zunächst für Kampfmittelräumung, den Abbruch alter Fundamente und Leitungen sowie Baumfällungen. Das Instrument setzt voraus, dass mit einer Genehmigung zu rechnen ist und der Vorhabenträger das Risiko übernimmt. Die Grundsteinlegung im April 2023 lag mehr als ein Jahr vor der Vollgenehmigung.
Herzstück sind zwei Verbrennungslinien mit 47 und 73 Megawatt Feuerungswärmeleistung für nieder- und hochkalorische Abfälle, betrieben nach den Grenzwerten der 17. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (17. BImSchV). Vorgeschaltet ist eine Sortieranlage für bis zu 145.000 Tonnen Hausmüll. Im Winter soll das ZRE bis zu 75 Megawatt Fernwärme liefern, im Sommer bis zu 22 Megawatt Strom.
Die Idee ist schlüssig. Die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellt das Recycling vor die energetische Verwertung, und § 14 Abs. 1 KrWG gibt für Siedlungsabfälle Zielquoten vor, die bis 2035 auf 65 Gewichtsprozent steigen. Die Proportionen dämpfen den Anspruch allerdings: Zum Baustart 2023 rechnete Hamburg mit rund 9.600 Tonnen zusätzlich gewonnener Wertstoffe pro Jahr, ein Bruchteil der genehmigten Verbrennungsmenge. Das ZRE ist im Kern ein Heizkraftwerk mit vorgeschalteter Sortierung, kein Recyclinghof mit angeschlossenem Ofen.
Warum sind die Kosten so stark gestiegen?
Nach dem Ansatz von 2017 wurde ein Kostenrahmen von 534 Millionen Euro genehmigt, die Fertigstellung rutschte auf 2026 oder 2027. Die Spezialtiefbauarbeiten begannen im Mai 2022; die Gebäude errichtet die Arbeitsgemeinschaft ZRE Stellingen aus Wayss & Freytag Ingenieurbau, Matthäi und Heitkamp Industrial Solutions. Planung, Genehmigung und Baustart fielen in die Amtszeit von Umweltsenator Jens Kerstan (Bündnis 90/Die Grünen), der die Behörde von 2015 bis Mai 2025 leitete. Seither führt Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen) die Behörde und den Aufsichtsrat der SRH. Anfang 2026 übernahmen Daniela Enslein und Kristian Kuen die Geschäftsführung, der langjährige Sprecher Rüdiger Siechau war Ende 2025 ausgeschieden. Die neue Führung ließ das Projekt extern überprüfen. Weder die geplante Inbetriebnahme noch die Annahme, mit dem Budget auszukommen, hätten laut Enslein „den tatsächlichen Gegebenheiten“ entsprochen.
Im Juli 2026 legte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte ihr Gutachten vor. Es attestiert Mängel in Projektplanung, Projektüberwachung und Risikomanagement; der Aufsichtsrat sei über erwartbare Kostensteigerungen und Verzögerungen weder angemessen noch rechtzeitig informiert worden. Fegebank sprach von einem Vertrauensbruch. Kappe hat Senatsangaben veröffentlicht, wonach rund 14 Millionen Euro an Personal- und Projektorganisationskosten lange in den Berichten an den Aufsichtsrat fehlten; demnach gingen bereits 2023 anonyme Hinweise ein, bei deren Prüfung Vergabeverstöße festgestellt wurden. Die Stadt prüft rechtliche Schritte gegen frühere Verantwortliche, eine persönliche Schuld ist damit nicht festgestellt. Nach dem Stand vom August 2026 hatte der Aufsichtsrat den neuen Gesamtrahmen noch nicht beschlossen; er gab zunächst weitere 97 Millionen Euro für den Weiterbau frei und setzte ein externes Monitoring ein.
Was hätte Hamburg aus früheren Großprojekten lernen können?
Das ZRE steht nicht allein. Bei der Klärschlammverbrennungsanlage VERA II stiegen die Kosten von 196 auf 297,2 Millionen Euro. Nach den von Kappe zitierten Senatsangaben summieren sich die Mehrkosten bei Großprojekten öffentlicher Unternehmen im Bereich der BUKEA auf rund 1,4 Milliarden Euro. Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg, sah schon im Dezember 2025 bei städtischen Bauvorhaben kein kurzfristiges Baukostenproblem, sondern „ein dauerhaftes Führungs- und Verantwortungsproblem“. Dabei besitzt Hamburg seit der Elbphilharmonie eigene Leitlinien: Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg formulierte 2010 in einer Beratenden Äußerung nach § 88 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) Grundsätze für kostenstabiles Bauen, der Senat zog mit Drucksache 20/6208 Konsequenzen daraus. Ob sie für Anstalten öffentlichen Rechts und deren Tochtergesellschaften verbindlich sind, geht aus den öffentlichen Unterlagen nicht hervor. Regeln wirken ohnehin nur so weit, wie die Berichte an die Kontrollgremien vollständig sind; nach Kappes Darstellung hat die ZRE GmbH, eine mittelbare Tochter der SRH, keinen eigenen Aufsichtsrat.
Für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Projektsteuerer liegt die Lehre weniger in einzelnen Rechenfehlern als in der Reihenfolge. Wer baut, bevor die Genehmigung vorliegt, legt sich auf Gründung, Bunker und Gebäude fest, während Verfahrenstechnik und Auflagen noch in Bewegung sind; jede späte Änderung trifft dann bereits Gebautes. Im Hochbau markiert die Kostenberechnung nach DIN 276 in Leistungsphase 3 nach § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) diesen Punkt. Der Anlagenbau arbeitet mit eigenen Vertragsmodellen, folgt aber derselben Logik: Eine Zahl wird erst belastbar, wenn die Planung es ist, und sie bleibt nur mit einem offen ausgewiesenen Risikobudget ehrlich.
Wer zahlt am Ende?
Ein Teil der Rechnung dürfte bei den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern landen. Abfallgebühren folgen dem Kostendeckungsprinzip; wie viel der Mehrkosten über Abschreibungen und Zinsen in die Kalkulation fließt und wie viel Erlöse aus Wärme, Strom und Gewerbeabfällen auffangen, ist bislang nicht öffentlich beziffert. Mieterinnen und Mieter tragen Gebührensteigerungen über die Betriebskosten, denn die Kosten der Müllbeseitigung sind nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig. Zugleich bleibt das Projekt ein Baustein der Hamburger Wärmewende; Fegebank versichert, die Fernwärmeversorgung sei trotz der Verzögerung gesichert.
Ein Vorzeigeprojekt kann das ZRE trotzdem noch werden, nur in anderem Sinn als geplant: als Beleg dafür, dass ehrliche Berichte an Kontrollgremien keine Formalie sind, sondern Teil jener Verantwortung der öffentlichen Hand für eine hohe Baukultur, die die Erklärung von Davos 2018 einfordert. Ein Ofen, der Müll in Wärme verwandelt, ist eine gute Idee. Ein Projekt, das Vertrauen in Asche verwandelt, ist ihr teuerstes Nebenprodukt.

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