
Die vertraglichen Pflichten eines Architekten werden regelmäßig verletzt, wenn er ohne verlässliche Kenntnis der wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers ein Wohnhaus plant. Wenn jedoch der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Umsetzung des unveränderten Vorhabens festhält oder sogar zusätzliche Kosten verursacht, kann der Architekt nicht für einen Schaden aufgrund einer fehlerhaften Kostenschätzung oder Kostenkontrolle verantwortlich gemacht werden. mehr

Olivenhaine in Ostösterreich: Klimaanpassung oder Spinnerei?

Kühldächer: Warum heller Anstrich Städte wirksamer kühlt als Stadtgrün

