Bild: Gaelle Marcel auf Unsplash
06.05.2023
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Die vertraglichen Pflichten eines Architekten werden regelmäßig verletzt, wenn er ohne verlässliche Kenntnis der wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers ein Wohnhaus plant. Wenn jedoch der Bauherr trotz ansteigender Baukosten an der Umsetzung des unveränderten Vorhabens festhält oder sogar zusätzliche Kosten verursacht, kann der Architekt nicht für einen Schaden aufgrund einer fehlerhaften Kostenschätzung oder Kostenkontrolle verantwortlich gemacht werden. mehr
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E-Rechnung in Architekturbüros: Was ändert sich ab 1. Januar 2025? Ab 2025 tritt für alle Architekturbüros in Deutschland eine bedeutende Änderung in Kraft: Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung....
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