Baukunst - Wilhelmshaven: Deutschlands höchstes Klimarisiko trifft auf eine entfesselte Bauordnung
Höchstes Klimarisiko, niedrigste Bauanforderungen: Niedersachsens Widerspruch (Symbolbild)

Wilhelmshaven: Deutschlands höchstes Klimarisiko trifft auf eine entfesselte Bauordnung

15.06.2026
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Redaktion.baukunst.art

baukunst.art | Regionales | Niedersachsen / Wilhelmshafen | Juni 2026

Klimarisiko Wilhelmshaven: Wie Niedersachsens Bauordnung an der Küste vorbeiregelt

Der Klimarisikoindex ist eine wissenschaftliche Kennzahl, die für alle 400 deutschen Kreise und kreisfreien Städte abbildet, wie verwundbar die städtische Infrastruktur gegenüber Sturm, Starkregen, Hitze, Dürre und Hagel ist, gemessen auf einer Skala von null (geringes Risiko) bis zehn (hohes Risiko).

Den höchsten Wert aller untersuchten Regionen trägt Wilhelmshaven. Die niedersächsische Hafenstadt liegt im am 5. Januar 2026 veröffentlichten Index der IW Consult aktuell bei 5,7 und steigt bis 2050 auf 5,9. Entwickelt haben die Kennzahl Forschende des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gemeinsam mit der Köln.Assekuranz, einer Tochter der ERGO Versicherung, auf Basis des Risikomodells K.A.R.L. Die Gefahrenmodellierung stützt sich auf zwanzig globale Klimamodelle aus dem internationalen CMIP6-Projekt, wobei besonders schädliche Risiken wie Überschwemmungen, Starkregen und Sturmfluten stärker gewichtet wurden. Am unteren Ende der Skala steht Kempten im Allgäu mit 2,8, das bis 2050 lediglich auf 3,1 klettert.

Warum trägt Wilhelmshaven das höchste Klimarisiko Deutschlands?

Wilhelmshaven vereint nahezu alle Gefahrenlagen, die der Index hoch gewichtet, an einem einzigen Ort. Die Stadt liegt am Jadebusen, einer Bucht der Nordsee, hinter Deichen und teils nur knapp über dem mittleren Tidehochwasser. Steigt der Meeresspiegel, verschärft sich die Sturmflutgefahr unmittelbar. Hinzu kommen Sturm und Starkregen, die der IW-Studie zufolge bundesweit zu den drei größten Naturgefahren zählen. Sturm bedroht bereits heute alle deutschen Kreise mit Indexwerten über 7,5, und an der offenen Küste wirkt diese Belastung ungefiltert.

Was Wilhelmshaven von anderen exponierten Städten unterscheidet, ist die Dichte kritischer Infrastruktur. Hier liegt der JadeWeserPort, der einzige Tiefwasserhafen Deutschlands, dazu der größte Marinestützpunkt des Landes und seit 2022 ein Anlandeterminal für verflüssigtes Erdgas. Diese Anlagen sind nicht verlagerbar; ihr Standort folgt der Geografie der Jade, nicht der Risikokarte. Ein Schadensereignis trifft daher nicht allein Wohngebäude, sondern nationale Versorgungs- und Verteidigungsfunktionen. Der hohe Indexwert ist somit weniger ein lokales als ein gesamtstaatliches Signal.

Auch der Gebäudebestand erhöht die Verwundbarkeit. Wilhelmshaven verfügt über zahlreiche Bauten der Nachkriegsmoderne und der Gründerzeit, deren Fassaden, Flachdächer und Kellergeschosse nicht auf häufigere Starkregenereignisse ausgelegt sind. Wo Niederschlag nicht abfließen kann, staut er sich in tief liegenden Quartieren. Der Index bündelt diese Faktoren zu einem Wert, doch hinter der Zahl 5,9 steht ein konkretes Zusammenspiel aus Lage, Bausubstanz und Versorgungsbedeutung.

Die Region kennt diese Bedrohung aus eigener Geschichte. Die schweren Sturmfluten von 1962 und 1976 prägten das kollektive Gedächtnis der gesamten Nordseeküste und führten zu einem systematischen Ausbau der Deichlinien. Der Klimawandel verändert die Ausgangslage jedoch grundlegend: Was früher als seltenes Extremereignis galt, rückt in der Häufigkeit näher zusammen. Der Index übersetzt diese Verschiebung in eine vergleichbare Kennzahl und macht sichtbar, dass Wilhelmshaven nicht trotz, sondern wegen seiner Lage und seiner Funktion an der Spitze der Rangliste steht.

Was bedeutet das für das Baurecht in Niedersachsen?

Hier zeigt sich ein planungsrechtlicher Widerspruch. Während der Index steigende Risiken dokumentiert, hat Niedersachsen seine Bauordnung in die entgegengesetzte Richtung bewegt. Die am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) senkt mit dem neuen § 85a NBauO die Anforderungen an das Bauen im Bestand deutlich. Bei Aufstockung, Umbau oder Ausbau müssen Bauteile künftig vor allem Standsicherheit und Brandschutz gewährleisten; weitergehende Anforderungen entfallen weitgehend. Das beschleunigt die Nachverdichtung, klammert die Klimaanpassung konstruktiv jedoch weitgehend aus.

Dem stehen mehrere übergeordnete Regelwerke gegenüber. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Bauleitplanung in § 1 Absatz 5 BauGB ausdrücklich darauf, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung Rechnung zu tragen. Das Wasserhaushaltsgesetz untersagt in § 78 WHG in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich die Ausweisung neuer Baugebiete. Und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), seit dem 1. Juli 2024 in Kraft (BGBl. 2023 I Nr. 393), verlangt in § 8 KAnG ein Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen das Ziel der Klimaanpassung bei allen Planungen und Entscheidungen einbeziehen.

Die Schwäche liegt im Detail. Das KAnG überlässt es nach § 12 KAnG den Ländern, ob und wie Kommunen zu Klimaanpassungskonzepten verpflichtet werden. Anders als Nordrhein-Westfalen oder Berlin hat Niedersachsen bislang kein eigenes Landesklimaanpassungsgesetz verabschiedet. Verbindliche kommunale Konzepte bleiben damit eine Ermessensfrage. Für eine Stadt mit dem höchsten Klimarisiko des Landes ist das eine bemerkenswerte Lücke.

Hinzu kommt eine räumliche Besonderheit. Große Teile des Hafen- und Industriegürtels liegen in Bereichen, die wasserrechtlich als überschwemmungsgefährdet einzustufen sind. Dort kollidiert der wirtschaftliche Druck zur Erweiterung mit dem Bauverbot des § 78 WHG, das neue Baugebiete nur unter engen Voraussetzungen zulässt. Die Bauleitplanung muss solche Flächen im Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB kennzeichnen, was die Konflikte transparent macht, ohne sie aufzulösen.

Welche Normen entscheiden über die Widerstandsfähigkeit?

Auf der Gebäudeebene konkretisieren technische Regelwerke die Anpassung. Windlasten bemisst der Eurocode 1, in Deutschland eingeführt als DIN EN 1991-1-4; Wilhelmshaven fällt in die höchste Windlastzone der Bundesrepublik. Der sommerliche Wärmeschutz, der mit dem zunehmenden Hitzestress an Bedeutung gewinnt, ist in DIN 4108-2 geregelt. Für die Ableitung von Starkregen gilt DIN 1986-100. Diese Normen sind anerkannte Regeln der Technik, doch sie greifen erst, wenn ein Vorhaben überhaupt nach Neubaustandard errichtet wird, was § 85a NBauO im Bestand gerade nicht mehr verlangt.

Den Küstenschutz selbst regelt das Niedersächsische Deichgesetz (NDG), das Bau und Unterhaltung der Hauptdeiche dem Land und den Deichverbänden zuweist. Der bauliche Hochwasserschutz an der Jade ist damit von der kommunalen Bauleitplanung organisatorisch getrennt. Diese Trennung sichert die Deichlinie, lässt aber offen, wie die Quartiere hinter dem Deich auf ein Versagen der ersten Verteidigungslinie vorbereitet sind.

Der finanzielle Befund verschärft die Lage. IW-Experte Hanno Kempermann warnt, vielen Kommunen habe bislang das Geld gefehlt, um sich hinreichend auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten; Mittel aus dem Sondervermögen müssten daher auch die kommunale Ebene erreichen. Olaf Bläser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, benennt das Grundmuster nüchtern: Der Klimawandel betreffe alle, aber nicht überall gleich stark.

Für Wilhelmshaven ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe. Die Stadt muss ihre nicht verlagerbare Infrastruktur gegen Sturmflut und Starkregen ertüchtigen und zugleich einen Gebäudebestand anpassen, den das geltende Landesrecht von hohen Anforderungen entlastet. Der Klimarisikoindex liefert dafür die Datengrundlage. Ob daraus verbindliche Planung wird, entscheidet sich nicht im Modell K.A.R.L., sondern in der niedersächsischen Landespolitik. Solange ein eigenes Klimaanpassungsgesetz fehlt, bleibt der höchste Risikowert des Landes eine Mahnung ohne rechtlichen Hebel.

 

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