Baukunst - Friede im Bauamt: Dachausbau Streit in Wien beigelegt
Planungssicherheit für Dachausbauten © Depositphotos_39174147_S

Friede im Bauamt: Dachausbau Streit in Wien beigelegt

27.11.2025
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Ignatz Wrobel

Wenn Behörden und Kammer sich zusammenraufen: Wiens neuer Weg zur Stadtbildpflege

Das Wiener Bauwesen erlebte in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung. Die Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und Burgenland und die Magistratsabteilung 19 für Architektur und Stadtgestaltung haben sich nach wochenlangen Workshops auf gemeinsame Interpretationen der Wiener Bauordnung geeinigt. Was wie ein bürokratischer Vorgang klingt, markiert einen bedeutsamen Wendepunkt in der österreichischen Berufspolitik.

Der Ursprung des Konflikts

Ausgangspunkt der Spannungen war die unterschiedliche Auslegung des Begriffs „örtliches Stadtbild“ im Paragraph 85 der Wiener Bauordnung. Diese zentrale Bestimmung regelt die äußere Gestaltung von Bauwerken und soll das Stadtbild vor Verunstaltung schützen. Doch was genau bedeutet „örtlich“? Und wie weit reicht der Beurteilungsspielraum der Behörde?

Architektinnen und Architekten beklagten eine zunehmend restriktive Auslegung einzelner Bestimmungen durch die MA 19. In der Praxis führte dies zu spürbaren Einschränkungen, besonders bei Dachausbauten. Projekte, die zuvor problemlos genehmigungsfähig gewesen wären, wurden plötzlich abgelehnt oder mussten erheblich reduziert werden. Mancher Dachausbau war auf einmal nur noch eingeschossig möglich, wo früher zwei Ebenen realisierbar gewesen wären.

Die Frustration in der Architektenschaft wuchs. Planungssicherheit, so der Vorwurf, sei nicht mehr gegeben. Bauherrinnen und Bauherren sowie ihre Planerinnen und Planer sahen sich mit unvorhersehbaren behördlichen Entscheidungen konfrontiert. Die wirtschaftlichen Folgen waren erheblich: Verzögerungen, Planungsänderungen und entgangene Bauvolumina summierten sich.

Der Workshop Prozess

Statt den Konflikt eskalieren zu lassen, wählten beide Seiten einen konstruktiven Weg. Die Kammer der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker unter Präsident Bernhard Sommer initiierte gemeinsam mit der Baudirektion Wien einen strukturierten Dialogprozess. In wochenlangen Workshops trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der MA 19, der MA 37 (Baupolizei), der MA 64 sowie der Ziviltechnikerkammer, um strittige Fragen systematisch aufzuarbeiten.

Das Ergebnis: Eine Handreichung zur Anwendung des Paragraph 85 der Bauordnung, die allen Beteiligten Orientierung geben soll. Das Dokument entwickelt ein einheitliches Prüfschema für Planerinnen und Planer, Behörden sowie Gutachterinnen und Gutachter.

Die zentralen Erkenntnisse

Ein scheinbar banaler, aber in seiner Konsequenz weitreichender Grundsatz wurde festgeschrieben: „Ein örtliches Stadtbild ist örtlich.“ Diese Selbstverständlichkeit bedurfte offenbar der expliziten Klarstellung. Die Behörde darf bei der Beurteilung eines Bauvorhabens nicht das gesamte Wiener Stadtbild zum Maßstab nehmen, sondern muss sich auf die unmittelbare Umgebung konzentrieren.

Die Handreichung unterscheidet zwischen dem gegebenen Stadtbild, also dem, was vor Ort tatsächlich besteht, und dem beabsichtigten Stadtbild laut Bebauungsplan. Bei Widersprüchen hat das beabsichtigte Stadtbild Vorrang. Sonderregeln gelten für Schutzzonen, UNESCO Welterbestätten und Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden.

Zu den Beurteilungskriterien gehören Bauform, Maßstäblichkeit, Baustoffe und Farben. Interessanterweise zählt die Gebäudehöhe allein nicht als Kriterium für eine Stadtbildstörung. Dies dürfte bei manchen Auseinandersetzungen um Dachausbauten für Entspannung sorgen.

Vom Schutz zur Entwicklung

Die Workshops brachten auch einen bemerkenswerten begrifflichen Wandel. Der traditionelle Terminus „einheitliche Gestaltung“ wurde kritisch hinterfragt. Ist dieses Leitbild noch zeitgemäß in einer Stadt, die wächst, sich verändert und den Herausforderungen des Klimawandels stellen muss?

Die Beteiligten einigten sich auf eine neue Formulierung: „zeitgemäße Fortschreibung der Charakteristik des Stadtbildes“. Hinter dieser sprachlichen Verschiebung verbirgt sich ein Paradigmenwechsel. Stadtbildpflege wird nicht mehr primär als Bewahrung des Bestehenden verstanden, sondern als behutsame Weiterentwicklung. Innovation und Klimaschutz sollen besser integriert werden können.

Konkret diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Themen wie Fassadenbegrünung, Photovoltaikanlagen auf historischen Dächern und die Entwicklung einer nachhaltigen Ästhetik. Das Bild der „Wälder auf den Dächern“ wurde als Zukunftsvision für eine klimagerechte Stadt gezeichnet. Vorschläge für Änderungen der Bauordnung zur Förderung begrünter Dächer und Regenrückhalt wurden ebenfalls erarbeitet.

Die historische Dimension

Die Workshops griffen auch auf historische Präzedenzfälle zurück. Die sogenannte „Lex Hollein“, jene Sonderregelung, die den Bau des Haas Hauses von Hans Hollein gegenüber dem Stephansdom ermöglichte, wurde als Beispiel dafür angeführt, wie moderne Architektur in sensiblen historischen Kontexten gelingen kann. Der zeitgenössische Bau, der in den 1980er Jahren heftige Kontroversen auslöste, gilt heute als gelungene Intervention in das historische Stadtbild.

Diese historische Referenz verdeutlicht: Was eine Generation als Störung empfindet, kann die nächste als Bereicherung begreifen. Stadtbildpflege ist keine statische Disziplin, sondern ein fortlaufender gesellschaftlicher Aushandlungsprozess.

Kritische Einordnung

Der Wiener Weg verdient Anerkennung, wirft aber auch Fragen auf. Kritische Stimmen wie der Stadtplaner Reinhard Seiß bemängeln seit Jahren eine zu lasche Genehmigungspraxis abseits der Innenstadt. Bei rund 6.000 Projekten, die die MA 19 jährlich begutachtet, sei eine genaue Prüfung jedes einzelnen Umbaus oder Neubaus kaum möglich.

Die MA 19 selbst betont ihre Rolle: Sie sei keine „Geschmackspolizei“, sondern prüfe die Einhaltung der Rahmenbedingungen der Bauordnung. Ob ein Gebäude „schön oder schirch“ sei, stehe nicht zur Debatte. Diese Position mag rechtlich korrekt sein, lässt aber die Frage offen, wer dann für die ästhetische Qualität der Stadt verantwortlich ist.

Anders als etwa in Salzburg, wo jedes Projekt eine Architektur Begutachtung durchläuft, werden in Wien nur größere Vorhaben, Hochhäuser oder Projekte in Schutzzonen einem externen Fachbeirat vorgelegt. Ob die neuen Merkblätter diese strukturelle Lücke schließen können, bleibt abzuwarten.

Lehren für andere Kammern

Der Wiener Prozess bietet ein Modell für andere Architektenkammern im deutschsprachigen Raum. Statt Konflikte mit Behörden zu eskalieren oder vor Gericht auszutragen, kann strukturierter Dialog zu praktikablen Lösungen führen. Die Erarbeitung gemeinsamer Interpretationshilfen schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Voraussetzung dafür ist allerdings die Bereitschaft beider Seiten, eigene Positionen zu hinterfragen. Die Behörde muss anerkennen, dass starre Auslegungen die Stadtentwicklung hemmen können. Die Architektenschaft muss akzeptieren, dass nicht jede Einschränkung Willkür ist, sondern legitimen öffentlichen Interessen dient.

Ausblick

Die Ergebnisse der Workshops werden nun in die Praxis überführt. Die Handreichung steht allen Beteiligten zur Verfügung. Ein Informationsabend für Kammermitglieder präsentierte die Ergebnisse, wobei Präsident Bernhard Sommer und Gruppenleiterin Beatrix Rauscher von der Baudirektion den lebhaften Austausch lobten.

Ob die neuen Leitlinien tatsächlich zu weniger Konflikten und schnelleren Genehmigungsverfahren führen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Entscheidend wird sein, ob die Merkblätter in der täglichen Praxis der Referentinnen und Referenten ankommen und konsequent angewendet werden.

Die zentrale Erkenntnis des Prozesses formulierte ein Teilnehmer treffend: Das Stadtbild ist immer vorhanden, selbst wenn es heterogen erscheint. Es sollte mit Verantwortung, Qualität und zeitgemäßer Gestaltung weiterentwickelt werden. Der rechtliche Rahmen sei dabei eine Mindestanforderung, kein Hindernis. In dieser Haltung liegt vielleicht der größte Gewinn des Wiener Dialogs.