Baukunst - Vergabekammern NRW Zusammenlegung 2027: Was die Reform für Architekten und öffentliche Aufträge bedeutet
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Vergabekammern NRW Zusammenlegung 2027: Was die Reform für Architekten und öffentliche Aufträge bedeutet

24.01.2026
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Claudia Grimm

NRW bündelt Vergabekammern: Entbürokratisierung oder Symbolpolitik?

Aus zwei mach eins: Das Land Nordrhein Westfalen schickt sich an, seine beiden Vergabekammern Westfalen und Rheinland zu einer landesweit zuständigen Institution zusammenzulegen. Ab Anfang 2027 soll die neue Vergabekammer Nordrhein Westfalen bei der Bezirksregierung Münster ihre Arbeit aufnehmen. Die Landesregierung feiert den Schritt als Meilenstein der Verwaltungsmodernisierung. Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich Fragen, die das schöne Narrativ von weniger Bürokratie und schnelleren Entscheidungen erheblich trüben.

Die Ausgangslage: Unterschiedliche Geschwindigkeiten

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Während die Vergabekammer Westfalen Nachprüfungsverfahren im Durchschnitt in 3,89 Wochen abschließt, benötigt die Kammer Rheinland für vergleichbare Fälle 8,5 Wochen. Diese Diskrepanz hatte bereits im Sommer 2025 die FDP Fraktion auf den Plan gerufen. Die Abgeordneten Dirk Wedel und Dietmar Brockes reichten eine Kleine Anfrage ein, in der sie die Landesregierung mit den Worten konfrontierten, dass die Verfahrenslaufzeiten dem Vernehmen nach derzeit unverhältnismäßig lang seien.

Die Antwort der Landesregierung fiel diplomatisch aus. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur verwies auf die zunehmende Komplexität von Ausschreibungen und betonte, die Bündelung von Kompetenzen sei ein richtiger Schritt. Innenminister Herbert Reul sekundierte mit dem Hinweis auf die wichtige Rolle der Bezirksregierungen als Rückgrat der Landesverwaltung.

Die eigentliche Ursache bleibt ungelöst

Bei aller Reformrhetorik fällt auf, was die Verlautbarungen verschweigen: Beide Kammern arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten die Nachprüfungsverfahren für das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Die öffentlichen Aufträge in Nordrhein Westfalen bewegen sich jährlich im Milliardenbereich. Allein die Kommunen und das Land beschaffen kontinuierlich Waren und Dienstleistungen in erheblichem Umfang.

Die Zusammenlegung allein löst das Personalproblem nicht. Ob 16 Menschen in Münster effizienter arbeiten als verteilt auf Köln und Münster, darf bezweifelt werden. Zwar deuten zahlreiche Stellenausschreibungen darauf hin, dass die neue Kammer personell besser ausgestattet werden soll. Doch konkrete Zusagen zur künftigen Personalstärke enthält weder das Schreiben der Ministerin noch die offizielle Pressemitteilung.

Historische Parallelen mahnen zur Vorsicht

Es wäre nicht das erste Mal, dass Nordrhein Westfalen seine Vergabestrukturen reorganisiert. Bereits zum 1. Januar 2015 erfolgte eine Zusammenlegung der damals fünf Vergabekammern auf zwei Standorte. Die Vergabekammer Westfalen übernahm die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg, während die Vergabekammer Rheinland für Düsseldorf und Köln zuständig wurde. Zehn Jahre später steht die nächste Strukturreform an.

Die Frage drängt sich auf: Warum wurde die Zweierstruktur nicht nachhaltig leistungsfähig? Die Antwort liegt möglicherweise weniger in organisatorischen Defiziten als in der chronischen Unterfinanzierung der Mittelbehörden. Wer Verfahren beschleunigen will, braucht qualifiziertes Personal. Organisatorische Umstrukturierungen können fehlende Ressourcen nicht ersetzen.

Implikationen für die Planungsbranche

Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure hat die Reform durchaus praktische Konsequenzen. Die Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber unterliegt einem komplexen Regelwerk aus Vergabeverordnung, Unterschwellenvergabeordnung und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Nachprüfungsverfahren gehören zum beruflichen Alltag, wenn Auftraggeber oder unterlegene Bieter Entscheidungen anfechten.

Die gesetzliche Regelfrist für Nachprüfungsverfahren beträgt fünf Wochen. Dass selbst die schnellere Vergabekammer Westfalen diese Vorgabe nur knapp unterschreitet, illustriert den Reformbedarf. Längere Verfahrensdauern verzögern Bauprojekte und verursachen Mehrkosten, die letztlich die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen.

Der Zeitplan: Ambitioniert, aber machbar

Die Umstellung erfolgt in drei Stufen. Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen zunächst die Zuständigkeit für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Ein halbes Jahr später, zum 1. Juli 2026, folgt der Regierungsbezirk Köln. Die Vergabekammer Rheinland bleibt währenddessen für bereits anhängige Verfahren zuständig. Zum 1. Januar 2027 soll die neue Vergabekammer Nordrhein Westfalen dann offiziell ihre Arbeit aufnehmen.

Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur Neuorganisation der Vergabekammern vom 18. November 2025. Der schrittweise Übergang soll verhindern, dass laufende Verfahren durch die Umstrukturierung beeinträchtigt werden. Ein pragmatischer Ansatz, der allerdings auch bedeutet, dass Parallelstrukturen über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben.

Die politische Dimension

Die Reform trägt die Handschrift einer schwarz grünen Landesregierung, die sich Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben hat. Wirtschaftsministerin Neubaur von den Grünen und Innenminister Reul von der CDU präsentieren die Maßnahme gemeinsam als Beweis für pragmatische Zusammenarbeit über ideologische Grenzen hinweg. Die Betonung der Bezirksregierungen als Standort signalisiert zudem ein Bekenntnis zur Mittelinstanz, deren Existenzberechtigung in Zeiten digitaler Verwaltung immer wieder infrage gestellt wird.

Regierungspräsident Andreas Bothe aus Münster zeigte sich entsprechend erfreut, künftig zentral für ganz Nordrhein Westfalen zuständig zu sein. Sein Kölner Kollege Thomas Wilk betonte seinerseits das Ziel, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und rechtssicherer zu gestalten. Die Wirtschaft brauche klare, verlässliche Rahmenbedingungen.

Fazit: Notwendiger Schritt mit ungewissem Ausgang

Die Zusammenlegung der Vergabekammern ist weder Wunderwaffe noch Symbolpolitik. Sie beseitigt Doppelstrukturen und schafft die organisatorischen Voraussetzungen für eine einheitliche Spruchpraxis. Ob die Reform tatsächlich zu schnelleren Verfahren führt, hängt entscheidend von der Personalausstattung ab. Die Landesregierung wäre gut beraten, hier konkrete Zusagen zu machen, statt sich hinter allgemeinen Formulierungen von Synergien und Effizienzgewinnen zu verstecken.

Für die Planungsbranche bleibt die Entwicklung aufmerksam zu beobachten. Eine funktionierende Vergabekontrolle ist essenziell für faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen. Die Konzentration in Münster darf nicht dazu führen, dass der Rechtsschutz für Bieterinnen und Bieter im Rheinland faktisch erschwert wird. Der Weg nach Münster ist von Köln oder Düsseldorf aus deutlich weiter als der zur bisherigen Kammer vor Ort.