
baukunst.art  |  Editorial  |  Ausgabe Juni 2026
Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
sommerlicher Hitzeschutz ist die planerische Disziplin, Gebäude und Quartiere auch in Extremsommern ohne maschinelle Kühlung bewohnbar zu halten, und er entscheidet sich nicht an der Klimaanlage, sondern am Reißbrett. Dass dieser Satz keine Theorie mehr ist, hat der Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026 in Erinnerung gerufen. Unter dem Motto „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ mahnte ein breites Bündnis aus Gesundheitswesen, Pflege und Planung, dass Schutz vor Hitze lange vor dem ersten Tropentag beginnt. Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), fasste es in einen Satz: „die steinerne Stadt ist passé“. Für den Berufsstand ist das weniger Provokation als Arbeitsanweisung.
Warum entscheidet sich Hitze am Reißbrett und nicht am Thermostat?
Weil die Stadt selbst zum Wärmespeicher wird. Dichte Bebauung, Asphalt und fehlendes Grün lassen Innenstädte an Hitzetagen um bis zu zehn Grad wärmer werden als ihr Umland. Dieser städtische Wärmeinsel-Effekt ist kein Schicksal, sondern das Ergebnis vergangener Planungsentscheidungen, und damit umkehrbar. Die steinerne Stadt der Gründerzeit war auf Dichte und Repräsentation hin gebaut, nicht auf vierzig Grad im Schatten; ihre Blockränder und Steinfassaden speichern die Wärme, die sie nachts kaum mehr abgeben. Die Folgen sind nicht abstrakt: Das Robert Koch-Institut (RKI) wies für den Sommer 2022 rund 4.500 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland aus, ganz überwiegend ältere Menschen in überhitzten Wohnungen. Wer Hitzeschutz für eine Komfortfrage hält, verwechselt Behaglichkeit mit Daseinsvorsorge.
Neu ist das Problem nicht, neu ist nur sein Breitengrad. Die Bauweise des Mittelmeerraums hat den Umgang mit Hitze über Jahrhunderte verfeinert: kleine, tiefliegende Fenster, Läden und Markisen, helle Oberflächen, schwere Wände und schattige Innenhöfe. Südeuropäische Städte wie Athen und Sevilla haben dieser Tradition zuletzt sogar eigene Hitzebeauftragte zur Seite gestellt. Der DACH-Raum entdeckt dieses Wissen gerade wieder, wenn auch unter umgekehrten Vorzeichen, denn er muss es mit den Anforderungen des winterlichen Wärmeschutzes versöhnen.
Die gute Nachricht: Die wirksamsten Hebel liegen im Entwurf, nicht in der Technik. Orientierung und Volumetrie, der Öffnungsanteil der Fassade, außenliegende Verschattung, speicherfähige Bauteile und konsequente Nachtauskühlung bestimmen das Raumklima, bevor das erste Kältegerät überhaupt erwogen wird. Eine Klimaanlage, die warme Luft nach draußen bläst, kühlt die eigene Wohnung und heizt zugleich die Straße. Sie verschiebt das Problem nur nach außen.
Was bedeutet das für Büros in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Es bedeutet, dass der Nachweis längst Pflicht ist, in allen drei Ländern, nur unter verschiedenen Namen. In Deutschland regeln das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN 4108-2 den sommerlichen Wärmeschutz über Übertemperaturgradstunden; am Arbeitsplatz markiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 mit 26 Grad eine Wohlfühlobergrenze. In Österreich verlangt die OIB-Richtlinie 6 (Punkt 4.8) des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) die Begrenzung der sommerlichen Überwärmung. Die Zahlen geben ihr recht: Wien verzeichnete im langjährigen Mittel rund 16 Tropennächte je Sommer, 2017 waren es 28 (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, ZAMG). In der Schweiz fordert die Norm SIA 180:2014 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins, ein behagliches Raumklima zuerst konstruktiv sicherzustellen; sie lässt rund 400 Überhitzungsstunden im Jahr zu, der Standard Minergie nur 100 Stunden über 26,5 Grad, gerechnet mit Wetterdaten des Jahres 2035.
So unterschiedlich die Schwellenwerte, so einig ist sich die Fachwelt über die Mittel: Verschattung, Speichermasse und Nachtluft. Diese Pflicht hat allerdings eine Kehrseite, die in vier Jahrzehnten Berufspraxis selten so scharf zutage trat. Sie wird zum Haftungsthema. Wer im Bestand energetisch saniert, große Glasflächen einbaut und den außenliegenden Sonnenschutz vergisst, riskiert nicht nur unzufriedene Bewohnerinnen und Bewohner, sondern Mietminderung und Streit über Planungsmängel. Der sommerliche Wärmeschutz wandert damit von der Kür in die Pflicht, und von der Behaglichkeit in den Werkvertrag.
Hier liegt der eigentliche Zielkonflikt der Klimaanpassung. Die energetische Sanierungswelle ist auf den Winter optimiert, auf große solare Gewinne und dichte Hüllen. Ohne mitgedachten Sonnenschutz kann dieselbe Maßnahme den Sommer verschärfen, die sie für den Winter verbessert. Wer nur die Heizkostenrechnung im Blick hat, baut die Überhitzung von morgen ein. Sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz gehören deshalb auf denselben Schreibtisch, nicht in getrennte Nachweise.
Wie sieht der hitzefeste Entwurf der nächsten Jahre aus?
Er denkt vom Bestand her. Der weit überwiegende Teil der Bauleistung entfällt längst auf das Bauen im Bestand, und genau dort sitzen die überhitzungsgefährdeten Dachgeschosse und Südfassaden der Nachkriegsjahrzehnte. Drei Stellschrauben tragen weit. Erstens die Verschattung, die wirksamste Einzelmaßnahme, vorzugsweise außenliegend und idealerweise als feststehendes architektonisches Element wie Balkon, Loggia oder auskragendes Vordach, das die hohe Sommersonne abhält und die tiefe Wintersonne hereinlässt. Zweitens Begrünung und Entsiegelung, vom Gründach, das die Kühllast spürbar senkt und nebenbei den Ertrag der Photovoltaik verbessert, bis zum beschatteten, wasserdurchlässigen Vorplatz. Drittens die Aktivierung von Speichermasse und Nachtluft, damit sich Temperaturspitzen brechen, statt sich aufzustauen.
Strategisch betrachtet ist Hitzeschutz damit kein Sonderthema der Haustechnik, sondern eine Frage des städtebaulichen Entwurfs. Volumetrie, Ausrichtung und Freiraum sind entschieden, bevor das erste Gewerk beginnt. Wer das früh integriert, erspart seinen Bauherrinnen und Bauherren später Betriebskosten, Energie und Ärger, und der Stadt ein weiteres Gerät, das Abwärme auf den Gehsteig bläst.
Und die Verantwortung endet nicht an der Grundstücksgrenze. Wo Kommunen Hitzeaktionspläne aufstellen, Straßen entsiegeln und Bäume pflanzen, wirkt der einzelne Entwurf im Verbund: ein beschatteter Vorplatz, eine begrünte Fassade, ein offener Erdgeschossgang kühlen nicht nur das Haus, sondern das Quartier. Architektinnen und Architekten sind hier nicht Zuschauer, sondern die naheliegendsten Beraterinnen und Berater der Städte.
In dieser Ausgabe vertiefen weitere Beiträge die einzelnen Werkzeuge, von der Begrünung über den sommerlichen Sonnenschutz bis zum Schwammstadt-Prinzip. Zusammen zeigen sie, dass die kühle Stadt eine Gestaltungsaufgabe ist und keine Verzichtsübung.
Meine Einschätzung nach vielen Sommern auf Baustellen und am Zeichentisch: Die Klimaanpassung wird nicht an spektakulären Leuchttürmen entschieden, sondern an tausenden alltäglichen Festlegungen zu Fenstergröße, Sonnenschutz und Grün. Das ist unbequem, weil es Sorgfalt im Kleinen verlangt. Es ist zugleich eine Chance, denn es rückt das Handwerk des Entwerfens zurück ins Zentrum, dorthin, wo es hingehört. Die steinerne Stadt war ein Jahrhundertprojekt. Die kühle, grüne, bewohnbare Stadt darf das nächste sein.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Stuart Stadler

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