Baukunst - Warum der Berufsstand der Architektinnen und Architekten an einem Scheideweg steht
Wer baut unser Land? Über das stille Verschwinden der Architektur aus dem öffentlichen Leben

Baukunst unter Druck: Warum der Berufsstand der Architektinnen und Architekten an einem Scheideweg steht

14.04.2026
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Stuart Rupert

Wie ein EU-Urteil, Fertigbaulobby und Bürokratieabbau den Berufsstand der Architektinnen und Architekten in die Existenzfalle treiben

Das Fundament bröckelt

Wer ein Haus baut, braucht soliden Grund. Was für Gebäude gilt, trifft auf Berufe ebenso zu – und der Berufsstand der Architektinnen und Architekten steht gegenwärtig auf erschüttertem Terrain. Drei Entwicklungen überlagern sich dabei auf unglückliche Weise: das EuGH-Urteil zur HOAI aus dem Jahr 2019, das Vergabetransformationsgesetz mit seiner Tendenz zur Generalübernehmervergabe sowie Erleichterungen in der seit dem 1. Januar 2025 gültigen Fassung der bayerischen Bauordnung (BayBO), die bestimmte Bauvorhaben nun verfahrensfrei stellt – Vorhaben, die bisher zwingend eine Architektin oder einen Architekten erforderten. Zusammen ergeben diese drei Entwicklungen eine Gemengelage, die in ihrer Konsequenz den Berufsstand strukturell gefährdet.

Rund vierzig Jahre Berufspraxis lehren eines: Architektinnen und Architekten haben schon manchen Sturm überstanden. Die HOAI-Novellen der Vergangenheit, die Digitalisierungswelle, der BIM-Umbruch – jedes Mal gelang die Anpassung. Doch das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) trifft tiefer. Der Europäische Gerichtshof erklärte die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure für unvereinbar mit europäischem Recht. Das Gericht sah im Wesentlichen eine unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs – und ließ dabei weitgehend unbeantwortet, wie Planungsqualität anderweitig gesichert werden soll.

Honorardumping als Systemrisiko

Die Folgen zeigen sich im Alltag kleiner und mittlerer Büros mit erschreckender Deutlichkeit. Ohne verbindliche Mindestsätze gerät jede Honorarverhandlung zum Pokerspiel, bei dem Bauherrinnen und Bauherren naturgemäß das stärkere Blatt halten. Wer als Einzelkämpfer oder kleines Büro antritt, hat gegen Generalübernehmer mit eigenen Planungsabteilungen strukturell das Nachsehen. Das Vergabetransformationsgesetz, das die Vergabe von Bauvorhaben an Generalübernehmende begünstigt, verschärft diesen Wettbewerbsnachteil zusätzlich.

Der Vergleich mit anderen Freiberuflern drängt sich auf: Niemand käme auf die Idee, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu untersagen, sich auf ein Mindesthonorar zu berufen. Der Gesetzgeber erkennt dort an, dass Qualität ihren Preis hat und Preisdumping letztlich zu Lasten der Mandantschaft geht. Bei Planungsleistungen gilt diese Logik offenbar nicht – obwohl die Konsequenzen schlecht geplanter Gebäude deutlich sichtbarer sind als die eines schlecht formulierten Schriftsatzes.

Seriell und modular: Fortschritt oder Verdrängung?

Parallel dazu gewinnt das modulare und serielle Bauen politischen Rückenwind. Die Argumente dafür sind nicht von der Hand zu weisen: Wohnungsnot, explodierte Baukosten und ein eklatanter Fachkräftemangel machen schnellere, standardisierbarere Lösungen zwingend erforderlich. Fertighaussysteme, vorgefertigte Module und typisierte Grundrisse können tatsächlich helfen, den Neubaumarkt zu entlasten.

Die Frage ist allerdings, was dabei verloren geht. Baukultur entsteht nicht durch Wiederholung. Sie ist das Ergebnis von Auseinandersetzung – mit dem Ort, mit dem Klima, mit der Nutzerin und dem Nutzer, mit dem gewachsenen städtebaulichen Kontext. Kleine und mittlere Architekturbüros sind dabei unverzichtbare Träger regionaler Identität: Sie kennen den örtlichen Handwerker, den Bebauungsplan der Gemeinde und die Geschichte des Grundstücks. Diese lokale Verankerung lässt sich nicht standardisieren.

Modulares Bauen und hochwertige Architektur schließen sich nicht grundsätzlich aus – aber die aktuelle Debatte neigt dazu, beide gegeneinander auszuspielen, als wären Kosteneffizienz und Gestaltungsqualität unvereinbare Gegensätze. Das sind sie nicht. Wer jedoch die Planungsbeteiligung qualifizierter Architektinnen und Architekten schrittweise durch Verfahrensfreistellungen und Generalübernehmermodelle aushöhlt, beantwortet die Frage implizit: mit der falschen Antwort.

Was die Initiative Baukunst fordert

Vor diesem Hintergrund haben Architektinnen und Architekten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum – von München bis Wien, von Hamburg bis Straßburg – einen offenen Brief an die Architekturverbände und Architektenkammern Deutschlands verfasst. Die Unterzeichnenden fordern kein Festhalten am Status quo, sondern konstruktive Lösungen: stärkere Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene, transparente Honorarmodelle, die insbesondere kleinen Büros eine tragfähige Existenzgrundlage bieten, sowie gezielte Qualitätssicherung durch Weiterbildung und klare Planungsberechtigungen.

Besonders hervorzuheben ist der Appell zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Bauherrinnen und Bauherren verstehen häufig nicht, was qualifizierte Planungsleistung kostet – und warum das so ist. Architektur wird allzu oft als Kostenfaktor wahrgenommen, nicht als Investition in Nutzerqualität, Langlebigkeit und städtebaulichen Zusammenhang. Hier liegt eine genuine Kommunikationsaufgabe, der sich die Kammern und Verbände mit mehr Nachdruck widmen könnten.

HOAI als Orientierung – nicht als Korsett

Ein häufiges Missverständnis gilt es auszuräumen: Die HOAI war nie ein Zwangskorsett, das jede Honorarvereinbarung starr determinierte. Sie war – in ihrer besten Lesart – ein Orientierungsrahmen, der sowohl Planenden als auch Auftraggebenden Transparenz und Vergleichbarkeit bot. Als Leitplanke für faire Vergütung hat sie nach wie vor ihre Berechtigung, auch wenn die verbindliche Untergrenze europarechtlich gefallen ist.

Interessanterweise greifen viele Büros intern nach wie vor auf die HOAI-Tabellen zurück – weil es schlicht kein besseres Kalkulationsinstrument gibt. Was fehlt, ist die rechtliche Absicherung im Streitfall. Genau hier liegt Handlungsbedarf: nicht in der Nostalgie nach einem Rechtszustand von gestern, sondern in der Entwicklung belastbarer Alternativen, die europarechtlich standfest sind.

Ein Berufsstand, der sich neu erfindet

Vierzig Jahre Berufspraxis haben gezeigt: Die besten Architektinnen und die klügsten Architekten sind diejenigen, die Veränderung nicht beklagen, sondern gestalten. Der Druck auf den Berufsstand ist real – aber er kann auch Antrieb sein. Die Initiative Baukunst ist ein Zeichen, dass die Branche diesen Weg gehen will: nicht im Rückzug, sondern im Dialog.

Die Unterzeichnenden aus Deutschland, Österreich und Frankreich stehen exemplarisch für eine Branche, die ihre Stimme erhebt – konstruktiv, sachlich und mit dem langen Atem, den komplexe Systeme erfordern. Architektinnen und Architekten planen in Jahrzehnten. Warum sollten sie bei der Gestaltung ihrer eigenen Zukunft weniger Weitblick beweisen als beim nächsten Bauprojekt?

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