Baukunst - Beton am Schlossplatz: Warum Stuttgart um den Wittwer-Bau ringt
Der Fall Wittwer: Wie Stuttgart über seinen eigenen Beton streitet © Depositphotos_564509976_S

Beton am Schlossplatz: Warum Stuttgart um den Wittwer-Bau ringt

16.07.2026
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Redaktion.baukunst.art

baukunst.art  | Regionales | Stuttgart | Juli 2026

Graue Energie gegen Rendite: Der Wittwer-Bau als Testfall der Baukultur

Ein Betonriese an der Königstraße spaltet Stuttgart. Zwischen Abrissbagger und Erhaltungsbrief verhandelt die Stadt, was Bestand im Klimazeitalter noch wert ist.

Der Wittwer-Bau an der Stuttgarter Königstraße ist ein brutalistisches Geschäftshaus der Nachkriegsmoderne, das die Architekten Hans Kammerer und Walter Belz zwischen 1968 und 1970 am Kleinen Schlossplatz errichteten, und er ist im Sommer 2026 zum Prüfstein dafür geworden, wie eine Innenstadt Rendite, Klimaschutz und baukulturelles Gedächtnis gegeneinander abwägt. Die Eigentümerin, die Dinkelacker AG, will das Gebäude in weiten Teilen abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Dagegen formiert sich seit Mai 2026 breiter Widerstand, getragen von Architektinnen und Architekten, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und Stimmen aus der Universität Stuttgart.

Der Bau war bei seiner Eröffnung 1970 mehr als eine Adresse: Auf rund 700 Quadratmetern und drei Ebenen beherbergte er die damals größte Buchhandlung Deutschlands, die traditionsreiche Buchhandlung Konrad Wittwer. Seit 2018 nutzt Thalia die Flächen. Die skulpturale Betonfassade, die Split-Level-Organisation und die Verzahnung mit dem erhöhten Kleinen Schlossplatz, an dessen Platzgestaltung Max Bächer mitwirkte, machen das Haus zu einem Schlüsselwerk der Stuttgarter Nachkriegsarchitektur. Im internationalen Register #SOSBrutalism war es lange verzeichnet, ein Detail, das heute fast prophetisch wirkt.

Was macht den Wittwer-Bau zum Streitfall?

Den Auslöser lieferte ein Kurswechsel. Noch im September 2025 war von einer umfassenden Sanierung die Rede; im März 2026 wurde bekannt, dass das Gebäude weichen soll. Die Dinkelacker AG begründet den Schritt mit dem Alter des Hauses, mangelnder Sanierbarkeit und einer auslaufenden Brandschutzgenehmigung. Die Mieterinnen und Mieter sollen bis Ende 2027 ausziehen, der Abriss der Obergeschosse ist für 2028 vorgesehen, der Neubau mit Einzelhandel, Gastronomie, Büros und Dienstleistungen soll bis 2030 stehen. Das finale Konzept will die Eigentümerin über einen Architekturwettbewerb ermitteln lassen.

Rechtlich hat die Eigentümerin freie Hand. Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart hat dem Bau die Schutzwürdigkeit nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) abgesprochen: Spätere Umbauten hätten den Dokumentationswert als brutalistischer Geschäftsbau zu stark gemindert. Ohne Eintrag in die Denkmalliste greift allein das kommunale Planungsrecht, und im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) fügt sich ein maßvoller Ersatzneubau in aller Regel problemlos ein. Der Denkmalschutz, sonst schärfstes Schwert gegen den Abriss, fällt hier also aus.

Genau diese Lücke ruft die Kritik auf den Plan. Unter dem Titel „Wittwer ist nicht fertig“ hat sich eine Initiative gebildet, die Fachleute, den BDA Baden-Württemberg und Angehörige der Universität Stuttgart versammelt. In einem offenen Brief und mehreren Stellungnahmen argumentieren prominente Architektinnen und Architekten, darunter Stefan Behnisch, Martin Haas, Florian Kaiser, Stefanie Weidner und Sascha Bauer, gegen den Abriss. Die BDA-Vertreter Jan Theissen und Tobias Bochmann kritisieren eine „rein ökonomische Logik des Immobilien-Funktionalismus“. Der Architekturkritiker Christian Holl nennt den Bau einen „Teil der Nachkriegsgeschichte der Stadt“, der „untrennbar mit ihr verbunden“ sei. Am 1. Juli 2026 diskutierte die Architektenkammer Baden-Württemberg den Fall öffentlich.

Wie viel Bestand steckt in „45 Prozent Substanz“?

Auf den Vorwurf des Kahlschlags reagierte die Dinkelacker AG mit einer Zahl: Rund 45 Prozent der Substanz, vor allem in Erd- und Untergeschossen, blieben erhalten. Für die Eigentümerin ist das ein Beleg für Ressourcenschonung, für die Kritik ein rhetorischer Kunstgriff. Denn erhalten bleibt vor allem, was ohnehin schwer zu beseitigen wäre, während die architektonisch prägenden Obergeschosse fallen. Ein Bau, von dem die Hälfte verschwindet, ist kein erhaltener Bau, sondern ein anderer.

Im Kern steht die graue Energie. Darunter versteht man die gesamte Energie, die in Herstellung, Transport und Errichtung eines Gebäudes bereits gebunden ist, lange bevor es überhaupt beheizt wird. Ein Betonbau der 1960er Jahre ist ein riesiger Speicher solcher Vorleistungen; ein Abriss vernichtet sie und setzt beim Neubau erneut große Mengen frei. Die Ortsgruppe Stuttgart von Architects for Future hält in ihrer Stellungnahme vom 13. Mai 2026 fest, die angekündigten COâ‚‚-Einsparungen und Nachhaltigkeitsziele seien „ohne konkrete Zahlen nicht überprüfbar“. Sie fordert Entwicklung im Bestand statt Ersatzneubau sowie eine energetische Sanierung, die das prägende Erscheinungsbild bewahrt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt zwar hohe energetische Standards, bewertet den Lebenszyklus und die bereits verbaute graue Energie aber bislang nicht, ein blinder Fleck, der Abrisse rechnerisch attraktiver erscheinen lässt, als sie klimapolitisch sind.

Was bedeutet der Fall für andere Innenstädte?

Der Wittwer-Bau ist kein Einzelfall, sondern ein Muster. Wenige Kilometer entfernt droht dem Hallenbad Sindelfingen von 1976, einem Werk von Friedrich Tober mit einem der größten freitragenden Holzdächer Europas, ein ähnliches Schicksal. Überall in Deutschland stehen die Bauten der 1960er und 1970er Jahre an einer Schwelle: technisch in die Jahre gekommen, gestalterisch umstritten, wirtschaftlich unter Druck und meist ohne Denkmalstatus. Wer über den Wittwer entscheidet, setzt damit einen Maßstab weit über Stuttgart hinaus.

Regional trifft die Debatte einen wunden Punkt. Stuttgart hat nach dem Krieg und im Zuge der autogerechten Stadt viel historische Substanz verloren; der Vorwurf „Stuttgart lernt einfach nichts dazu“ zielt auf dieses Gedächtnis. Anders als etwa Bayern kennt Baden-Württemberg keinen landesweit verpflichtenden Gestaltungsbeirat; die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) regelt vor allem das technisch Zulässige, nicht das baukulturell Wünschenswerte. Die Instrumente gegen den Verlust liegen damit weitgehend bei der Kommune, beim politischen Willen des Gemeinderats und beim Landesamt für Denkmalpflege. Fällt der Denkmalschutz aus, entscheidet die Stadt Stuttgart über das Bauplanungsrecht, ob sie den Bestand zur Bedingung macht oder dem Markt überlässt.

Zugleich verdient die Position der Eigentümerin eine faire Prüfung. Brandschutzauflagen, Schadstoffe und ein Grundriss aus der Zeit des stationären Buchhandels sind reale Hürden, keine Ausreden. Die Frage ist nicht, ob Veränderung nötig ist, sondern ob sie Abriss heißen muss. Umnutzung, Aufstockung und behutsame Transformation sind erprobte Wege; Christian Holl bringt die Verbindung mit kulturellen Nutzungen ins Spiel, etwa im Verbund mit dem nahen früheren Horten-Haus. Ein Wettbewerb, der von vornherein den Erhalt zur Bedingung macht, würde zeigen, ob der Bestand trägt, statt ihn vorab abzuschreiben.

Am Ende verhandelt Stuttgart an der Königstraße eine Grundsatzfrage der Baukultur im Klimazeitalter: Ob eine Stadt ihre Nachkriegsmoderne nur dann bewahrt, wenn ein Amt sie schützt, oder ob Klimaschutz und graue Energie längst eigene, gewichtige Argumente für den Bestand liefern. Der Beton am Schlossplatz ist unbequem, grau und sperrig. Vielleicht ist genau das der Grund, ihn nicht vorschnell abzuräumen.

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