Baukunst - Carolabrücke Dresden: Wie die Mehrfachbeauftragung den Wettbewerb ersetzt
Wer entscheidet über eine Brücke, die Fachjury oder die Stadtgesellschaft? © Baukunst.art

Carolabrücke Dresden: Wie die Mehrfachbeauftragung den Wettbewerb ersetzt

15.06.2026
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Redaktion.baukunst.art

baukunst.art | Regionales | Dresden | Juni 2026

Dresden wählt beim Wiederaufbau das Verfahren der Transparenz

Die Mehrfachbeauftragung ist ein Vergabeinstrument, bei dem mehrere Planungsteams parallel und vergütet denselben Entwurfsauftrag bearbeiten, statt anonym in einem Realisierungswettbewerb gegeneinander anzutreten. Beim Wiederaufbau der eingestürzten Carolabrücke setzt Dresden genau dieses Instrument ein und verlässt damit den gewohnten Pfad der Baukultur bei stadtbildprägenden Bauwerken.

Am 11. September 2024 stürzte ein Abschnitt der Carolabrücke in die Elbe. Binnen Stunden wurde das Bauwerk zum bundesweiten Sinnbild für den Sanierungsstau der deutschen Verkehrsinfrastruktur. Eine Reparatur schied früh aus. Der Dresdner Stadtrat beschloss 2025 einen Ersatzneubau bis 2031 und entschied sich bewusst gegen ein langwieriges Planfeststellungsverfahren, indem er die neue Querung weitgehend auf der bestehenden Trasse vorsieht. Diese Festlegung verband Tempo mit Pragmatismus, ein Spannungsfeld, das den gesamten Prozess prägt.

Das eigentlich Ungewöhnliche liegt im Verfahren. Im September 2025 schrieb die Landeshauptstadt die Planungsleistungen europaweit aus, als offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV). Zwölf Büros bewarben sich fristgerecht; Anfang Dezember 2025 erhielten vier Teams den Zuschlag. Sie bearbeiteten anschließend die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also Grundlagenermittlung und Vorplanung für Ingenieurbauwerke. Begleitet wurde der Prozess von Beginn an durch ein eigens eingesetztes Gremium aus Stadträtinnen und Stadträten, Kammern und Interessenverbänden. Am 26. Mai 2026 reichten die Teams ihre Entwürfe ein, jeweils mit drei Visualisierungen. Die Bandbreite der Konzepte fiel erheblich aus.

Bemerkenswert ist auch die regulatorische Vorentscheidung. Indem der Stadtrat einen Ersatzneubau auf weitgehend gleicher Trasse vorgab, lässt sich das Vorhaben ohne neues Planfeststellungsverfahren umsetzen. Zugleich engt diese Festlegung den Gestaltungsspielraum ein: Die Teams mussten ihre Entwürfe von vornherein an den Bestand und an die genehmigungsrechtlichen Grenzen anpassen. Wer Tempo will, kauft es mit Restriktionen, ein Grundprinzip, das in Sachsen seit dem Verlust des Welterbetitels besonders sensibel verhandelt wird.

„Warum verzichtet Dresden auf den anonymen Realisierungswettbewerb?“

Bei stadtbildprägenden Bauten ist der anonyme Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und § 78 VgV der übliche Weg. Eine Fachjury bewertet verdeckt eingereichte Arbeiten und kürt die beste Lösung. Dresden wählte stattdessen die vergütete Mehrfachbeauftragung. Vier namentlich bekannte Teams arbeiteten offen, ihre Entwürfe durchlaufen nun drei Bewertungsinstanzen: ein Expertengremium, ein Begleitgremium aus Stadtrat, Kammern und Verbänden sowie einen öffentlichen Bürgerdialog. Die Empfehlungen fließen zusammen, die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Stadtrat, nicht ein Fachpreisgericht.

Dieses Zusammenspiel ist in seiner Offenheit neu. Das von Professor Steffen Marx (TU Dresden) geleitete Expertengremium einigte sich am 10. Juni 2026 einstimmig auf eine Rangfolge. Bewertet wurden unter anderem Städtebau, Architektur, Denkmalschutz, Verkehr, Tragwerksplanung, Bauzeit, Kosten, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit. Auf Platz eins setzte das Gremium den Entwurf von Leonhardt, Andrä und Partner (Stuttgart) gemeinsam mit Knight Architects (London), eine schlanke, transparente Konstruktion, die sich nach Ansicht der Fachleute zurückhaltend in die historische Altstadt einfügt. Die gitterförmige Gestaltung der Voutenbereiche, also der angedeuteten Brückenbögen, erziele eine eigenständige Identität und schreibe die Geschichte beider Vorgängerbauten fort.

Die weiteren Plätze zeigen die Bandbreite. Den zweiten Rang belegte die Arbeitsgemeinschaft Fhecor und TSSB mit einer Referenz an die Bogenbrückenfamilie der Stadt; das Gremium fand die Gestaltung jedoch zu dominant und das Tragwerkskonzept nicht ganz stimmig. Das drittplatzierte Team Schüßler-Plan mit DKFS überzeugte als wirtschaftlichste und wartungsärmste Lösung, verharre aber zu stark im Konzept der 1970er Jahre. Die viertplatzierte Arbeit von Grassl mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner gilt als technisch durchdacht, doch ihre übergroßen Pfeiler mit Aussichtsbastionen verringerten die Sichtbeziehungen zur Stadt und die Aufenthaltsqualität unter der Brücke.

Der Verzicht auf die Anonymität hat einen Preis. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass der Schutz vor persönlichen Verbindungen entfällt, den ein verdecktes Preisgericht bietet. Befürworter halten dagegen, dass die offene Mehrfachbeauftragung den fachlichen Diskurs früher und breiter öffnet und damit Entscheidungen nachvollziehbarer macht. Beide Lager eint die Anerkennung, dass alle vier Arbeiten einen ungewöhnlich hohen Ausarbeitungsgrad erreichen, was bei einem anonymen Wettbewerb in dieser Verfahrenslänge kaum zu leisten gewesen wäre.

„Welche Rolle spielen Denkmalschutz und Bürgerbeteiligung?“

Der Standort verschärft jede Entscheidung. Die Brücke liegt unmittelbar an der Brühlschen Terrasse, im denkmalgeschützten Ensemble der Dresdner Altstadt. Das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) verlangt, dass bauliche Anlagen das überlieferte Erscheinungsbild eines Denkmalbereichs wahren. Hinzu kommen die Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG): nur ein Pfeiler in der Elbe, eine festgelegte Durchfahrtshöhe für die Schifffahrt. Über allem schwebt die Erinnerung an die Waldschlößchenbrücke, deren Bau Dresden 2009 den UNESCO-Welterbetitel kostete. Die Stadt agiert unter doppelter Beobachtung, fachlich und symbolisch.

Die Bürgerbeteiligung soll diese Last verteilen. Vom 13. Juni bis zum 19. Juli 2026 können Dresdnerinnen und Dresdner über das Tool carolaVOTE die vier Entwürfe bewerten und in eine persönliche Reihenfolge bringen. Solche frühe Beteiligung entspricht der sogenannten Phase 0, die der Potsdamer Konvent zur Baukultur und die Bundesstiftung Baukultur seit Jahren einfordern. Offen bleibt, welches Gewicht der Stadtrat den Voten der Öffentlichkeit gegenüber den Fachempfehlungen einräumt. Genau hier entscheidet sich, ob Beteiligung echte Mitsprache bedeutet oder bloße Akzeptanzbeschaffung bleibt.

Parallel verläuft der Streit um die Breite. Der Stadtrat hatte sich für eine vierspurige Variante entschieden. Die Opposition, Verkehrswissenschaftlerinnen und Verkehrswissenschaftler, der ADFC und die Initiative Carolabrücke kritisieren diese Dimension als autobahnähnlich und fordern weniger Fahrspuren zugunsten breiterer Rad- und Fußwege. Die vorliegenden Verkehrsanalysen stützen eine schmalere Lösung, das politische Beharren auf vier Spuren hält dagegen. Diese Frage verläuft weitgehend unabhängig vom konkreten Entwurf und dürfte den Bürgerdialog prägen.

Am 3. September 2026 soll der Stadtrat über die weitere Beauftragung entscheiden. Bis dahin bleibt das Verfahren ein Experiment mit offenem Ausgang. Sein Wert liegt weniger im Tempo, das Kritiker gern mit dem rasanten Wiederaufbau der Genueser Polcevera-Brücke vergleichen, als in der Methode. Dresden zeigt, dass sich auch unter akutem Zeitdruck ein transparenter, mehrstufiger Aushandlungsprozess organisieren lässt. Für andere Kommunen mit maroden Spannbetonbrücken, und davon gibt es bundesweit viele, könnte das Modell zur Blaupause werden. Ob die Mehrfachbeauftragung den Wettbewerb dauerhaft verdrängt, wird sich erst zeigen, wenn die Brücke steht. Vorerst schreibt Dresden Baukulturgeschichte, im besten Sinne ergebnisoffen.

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