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Warum das Ende freischaffender Architekturbüros auch das Ende ihrer Bautechnik bedeutet
Wenn Architekturbüros schließen, geht ihr Wissen verloren. Für immer. Die Kammern schauen zu.
Zwischen 2025 und 2035 werden im DACH-Raum schätzungsweise 24.000 bis 26.000 freischaffende Architekten ihre Büros schließen – ohne Nachfolge, ohne Archiv, ohne dass das in Jahrzehnten erarbeitete konstruktive und gestalterische Wissen irgendwo gesichert wird. Die Architektenkammern in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben dafür kein Programm. Kein einziges. Ein Befund – und eine Forderung.
Was verschwindet wirklich, wenn ein Architekturbüro schließt?
Wenn ein Arzt in Rente geht, übernimmt ein Nachfolger die Praxis und die Patientenkartei. Wenn ein Anwalt aufhört, übernimmt ein Kollege die laufenden Mandate. Wenn ein Handwerksmeister sein Unternehmen schließt, endet die Firma – aber das handwerkliche Wissen lebt in den Gesellen weiter, die er ausgebildet hat.
Wenn eine Architektin nach 35 Jahren Freiberuflichkeit ihr Büro schließt, verschwindet in den meisten Fällen alles. Die Planschränke werden entleert oder entsorgt. Die Festplatte mit den CAD-Dateien landet irgendwo. Die Detailbibliothek, die über Jahrzehnte gewachsen ist – Anschlussdetails, bauphysikalische Lösungen, erprobte Fassadenkonstruktionen, regionale Baukenntnisse – existiert nirgendwo sonst. Sie ist diese eine Person. Und jetzt ist sie weg.
Wie groß ist das Problem – und warum kommt es jetzt?
Die Zahlen sind eindeutig. Laut BAK-Bundeskammerstatistik (Stand 1.1.2024) sind in Deutschland 53.268 Freischaffende in den Kammern eingetragen. Die BAK-Strukturbefragung 2024 zeigt: Das Durchschnittsalter dieser Selbstständigen liegt bei 55 Jahren – und der Anteil der über 60-Jährigen unter den Freischaffenden ist seit 2015 von 20 auf 30 Prozent gestiegen. Das sind rechnerisch rund 16.000 Menschen, die bereits heute im letzten aktiven Jahrzehnt ihrer Selbstständigkeit stehen. Bis 2035 werden – unter Einschluss der heute 57- bis 60-Jährigen – schätzungsweise 20.000 bis 22.000 freischaffende Architekten in Deutschland aus der Selbstständigkeit ausscheiden. Im DACH-Raum insgesamt sind es rund 24.000 bis 26.000.
Das Besondere an dieser Kohorte: Es handelt sich um die Gründergeneration der Bundesrepublik – Architektinnen und Architekten, die in den 1970er, 1980er und frühen 1990er Jahren ihre Büros gegründet haben. Sie haben nicht nur Gebäude entworfen. Sie haben einen Wissensbestand aufgebaut, der die Architekturpraxis des DACH-Raums bis heute trägt.
Gleichzeitig zeigen die Strukturdaten: 89 Prozent der deutschen Architekturbüros haben weniger als 10 Mitarbeiterinnen, 35 Prozent sind Solo-Büros ohne Angestellte. Das bedeutet: In der überwältigenden Mehrheit der Fälle gibt es niemanden, dem dieses Wissen intern weitergegeben werden könnte. Es gibt keine Schülerin, keinen Gesellen, keinen Junior-Partner, der das Handwerk übernimmt. Es gibt nur den Inhaber – und den Abschluss.
Welche Dimensionen des Wissens stehen auf dem Spiel?
Die Wissensforschung unterscheidet zwischen explizitem und implizitem Wissen. Explizites Wissen ist dokumentierbar – es steht in Normen, Fachbüchern, Handbüchern. Implizites Wissen ist personengebunden, durch Erfahrung entstanden, schwer in Worte zu fassen.
Dimension 1 – Das implizite Erfahrungswissen: nicht rettbar
Das Netz aus Beziehungen zu Behördenmitarbeitern, zu Handwerkern, zu Stammauftraggebern: implizit. Die Kenntnis lokaler Boden- und Klimabedingungen, der regionalen Bautypologien, der stillen Eigenheiten von Bebauungsplänen: implizit. Das Gespür für den richtigen Materialeinsatz, das aus hundert Baustellenerfahrungen entstanden ist: implizit. Es stirbt mit dem Inhaber – das war schon immer so und wird so bleiben.
Dimension 2 – Das gezeichnete Detailwissen: prinzipiell rettbar, aber nicht gerettet
Die Detailbibliothek eines Büros – Konstruktionsschnitte, Anschlusspunkte, bewährte Fassadenlösungen, Sonderdetails für spezifische bauphysikalische Aufgaben – liegt als Zeichnung vor. Sie ist materialisierbar, archivierbar, weiterzugeben. Das ist der entscheidende Unterschied zur Arztpraxis oder zur Kanzlei: In der Architektur könnte man diesen Wissenstypus retten. Man tut es nicht.
Dimension 3 – Das gebäudebezogene Planwissen: rechtlich gesichert, praktisch gefährdet
Grundrisse, Schnitte, Ausführungsdetails zu konkreten Gebäuden unterliegen Aufbewahrungsfristen – steuerlich zehn Jahre, haftungsrechtlich oft deutlich länger. Aber diese Pläne verbleiben im Büro, werden nicht übergeben, landen nach Ablauf der Fristen im Altpapier. Das Gebäude steht noch achtzig Jahre. Die Bestandspläne sind in zehn Jahren weg.
Warum ist das digitale Planarchiv besonders gefährdet?
Das Planarchiv auf Papier war greifbar, beständig, verständlich. Die Planschränke der 1970er und 1980er sind, sofern noch vorhanden, physisch zugänglich – und können im Notfall gescannt werden.
Das Planarchiv auf dem Computer ist eine andere Sache. Weit über 90 Prozent der umlaufenden CAD-Dateien liegen im proprietären DWG-Format des Marktführers Autodesk vor. Dieses Format ist nicht offen, nicht standardisiert, nicht langzeitstabil. Konvertierungsversuche in offene Formate erzeugen regelmäßig Informationsverluste. Und selbst wenn eine Festplatte gut erhalten ist – in zwanzig Jahren kann niemand mehr garantieren, dass die Datei noch lesbar ist.
In allen Denkmalämtern der Bundesrepublik fehlen bis heute verbindliche technische Standards für die Langzeitarchivierung digitaler Baudokumentationen. Für die freischaffenden Architekturbüros gibt es nicht einmal den Ansatz einer Empfehlung. Die Bayerische Architektenkammer weist in ihrer Rechtsauskunft darauf hin, dass Architekten aus Haftungsgründen nicht verpflichtet sind, CAD-Dateien in weiterbearbeitbaren Formaten herauszugeben. Im laufenden Betrieb schützt das den Architekten. Beim Büroabschluss bedeutet es: Das gezeichnete Wissen eines Berufslebens stirbt mit dem proprietären Format auf der Festplatte.
Was tun die Kammern – und was tun sie nicht?
Die Architektenkammern in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfüllen einen klaren gesetzlichen Auftrag: die Baukultur zu fördern. Baukultur aber entsteht nicht nur durch neue Projekte. Sie wird auch durch das akkumulierte handwerkliche und gestalterische Wissen getragen, das sich in freischaffenden Büros über Jahrzehnte sedimentiert hat.
Was tun die Kammern für diesen Wissenserhalt? Einzelne Landesarchitektenkammern betreiben Bürovermittlungsdienste, um Nachfolgeregelungen zu erleichtern. Die Architektenkammer Berlin hat in einem vom Bundesministerium für Wirtschaft geförderten Pilotprojekt eine Nachfolge-Plattform erprobt und eine Broschüre vorgelegt. Die Architektenkammer NRW unterhält das Baukunstarchiv NRW. Und damit endet die Liste.
Kein Programm zur Sicherung konstruktiven Detailwissens. Kein niedrigschwelliges Angebot für den normalen Freischaffenden, sein Planarchiv geordnet zu übergeben. Keine Initiative zur digitalen Langzeitarchivierung von CAD-Beständen. Keine Kooperation mit Architekturfakultäten, um das Erfahrungswissen der Babyboomer-Generation systematisch in die Lehre zu überführen. Nichts.
Das Baukunstarchiv der Akademie der Künste in Berlin, das Architekturmuseum der TUM, das Architekturzentrum Wien und das gta Archiv der ETH Zürich sind exzellente Institutionen – aber sie sammeln kanonische Architektennachlässe, keine baukonstruktiven Detailarchive des freischaffenden Mittelstands. Von den 53.268 Freischaffenden in Deutschland werden weniger als ein Prozent jemals Kontakt zu einer dieser Institutionen aufnehmen. Für die übrigen 99 Prozent gibt es nichts.
Was verliert die nächste Generation?
Junge Architektinnen und Architekten lernen aus drei Quellen: Hochschule, eigene Erfahrung – und dem Wissen älterer Kolleginnen und Kollegen. Die Hochschule liefert Entwurfsbildung. Die eigene Erfahrung kommt mit den Jahren. Das Wissen erfahrener Büros war bisher der dritte Pfeiler – durch Anstellungsverhältnisse, durch Mentoring, durch informellen Austausch.
Wenn in den nächsten zehn Jahren 20.000 Büros schließen, ohne dass dieses Wissen irgendwo gesichert wird, verliert dieser dritte Pfeiler seine Substanz. Die Generation, die mit BIM aufwächst und KI nutzt, wird bautechnische Detailentscheidungen zunehmend ohne das handwerkliche Fundament treffen, das nur aus jahrzehntelanger Praxis entstehen kann. Das ist kein Generationenproblem. Es ist ein Qualitätsproblem – für Planung, für Ausführung, für das gebaute Ergebnis.
Der demografische Wandel trifft alle Branchen. In der Architektur hat er eine Besonderheit: Das Wissen dieser Branche ist zu einem erheblichen Teil zeichnerisch erfasst. Es wäre prinzipiell rettbar. Dass es trotzdem nicht gerettet wird, ist eine Entscheidung – keine Naturnotwendigkeit.
Was wäre jetzt zu tun?
Die Antwort ist nicht komplex. Sie erfordert politischen Willen – und Kammerarbeit, die über Verwaltung und Interessenvertretung hinausgeht.
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Kammerprogramm Wissen sichern
Analog zur Berliner Nachfolge-Plattform braucht es ein bundesweites, kammergefördertes Angebot, das ausscheidende Büroinhaber dabei unterstützt, ihre Detailbibliotheken zu dokumentieren und in zugänglicher Form zu hinterlassen – nicht für die Archive, sondern für den Berufsstand, für Hochschulen, für die Praxis.
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Offener Standard für die Büroarchivierung
Die Bundesarchitektenkammer sollte gemeinsam mit dem BBSR einen verbindlichen Mindeststandard für die Archivierung von CAD-Beständen beim Büroabschluss entwickeln – ein herstellerunabhängiges Exportformat (PDF/A-3, IFC), das in 50 Jahren noch lesbar ist.
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Öffnung der Archivlandschaft nach unten
Die bestehenden Architekturarchive müssen ihren Selektionsfokus erweitern. Es braucht eine ergänzende Struktur, die das konstruktive Alltagswissen freischaffender Büros sichert – nicht als museales Objekt, sondern als professionelle Ressource für den Berufsstand.
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Kooperationen zwischen Kammern und Hochschulen
In strukturierten Programmen könnten ausscheidende Büroinhaber ihr Detailwissen in Lehrveranstaltungen, Workshops und dokumentierten Projektstudien weitergeben – als systematischen Teil ihrer Berufsbiografie, nicht als gelegentlichen Gastauftritt.
Solange niemand das benennt, rückt es nicht auf die Agenda.
Die Kammern sind auf die Begleitung aktiver Berufstätigkeit ausgelegt, nicht auf die Sicherung des Erbes beim Ausscheiden. Solange niemand das öffentlich benennt, bleibt es außerhalb der berufspolitischen Agenda. Solange es außerhalb der Agenda bleibt, geschieht nichts.
Der demografische Wandel gibt dem Berufsstand ein Jahrzehnt. Dann ist es zu spät.
â– Â Quellen
BAK – Bundesarchitektenkammer: Bundeskammerstatistik (Stand 1.1.2024), Strukturbefragung 2024 (Berichtsjahr 2023), http://bak.de
Deutsches Architektenblatt: Architektenstatistik: Alter, Arbeitszeiten, Büros, Umsatz und Gehalt, Januar 2025, http://dabonline.de
Architektenkammer Hessen (AKH): Kurzauswertung der BAK-Strukturbefragung 2024, http://akh.de
ACE – Architects‘ Council of Europe: Sector Study 2024 (9. Ausgabe), ace-cae.eu
KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024, http://kfw.de
DIHK: Report Unternehmensnachfolge 2024, http://dihk.de
Bearing Point: Studie Wissensmanagement im Kundenservice 2024
EU-Kommission: Schaden durch ungesichertes Wissen, jährliche Schätzung
Akademie der Künste Berlin: Baukunstarchiv, adk.de
Architekturmuseum TUM München: Sammlung und Archiv, http://architekturmuseum.de
Architekturzentrum Wien (Az W): Vor- und Nachlässe, http://azw.at
Bayerische Architektenkammer: Rechtliche Hinweise zu Aufbewahrungsfristen, http://byak.de
Architektenkammer Berlin: Plattform Büronachfolge / Broschüre, http://ak-berlin.de
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger: Langzeitarchivierung digitaler Baudokumentation, Nr. 30
BAK-Bundeskammerstatistik: Freischaffende Architekten nach Fachrichtungen (PDF), Stand 1.1.2024

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