
baukunst.art | Regionales | Frankfurt | Juni 2026
Frankfurts stilles Erfolgsmodell: Wie ein Bauportal den Wohnungsbau ankurbelt
Das digitale Baugenehmigungsverfahren bezeichnet einen vollständig elektronisch abgewickelten Verwaltungsvorgang, der von der Antragstellung über das Bauportal Hessen bis zur Bescheiderteilung ohne Papierakte auskommt. In Frankfurt am Main hat dieses Verfahren die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Jahr 2025 auf 52 Tage gedrückt, fast 20 Prozent unter dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre. Parallel stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen auf 3.180, ein Plus von 40 Prozent gegenüber 2024. Diese Bilanz stellten Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, und Simone Zapke, Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt, bei einer Pressekonferenz am 9. Juni 2026 vor.
Der Befund ist bemerkenswert, weil er dem Bundes- und Landestrend zuwiderläuft. Während der Wohnungsbau andernorts unter hohen Zinsen, gestiegenen Baukosten und Fachkräftemangel leidet, meldet die hessische Wirtschaftsmetropole ein deutliches Genehmigungsplus. Seit dem 1. April 2025 werden Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ausschließlich digital über das Bauportal Hessen eingereicht. Das Schriftformerfordernis entfällt durch die Registrierung im Portal; Mehrfachausfertigungen und Aktenordner gehören der Vergangenheit an. Über zehn Kilometer Bestandsakten hat die Bauaufsicht in den vergangenen Jahren digitalisiert und in ein Online-Archiv überführt, auf das Antragstellende vom eigenen Rechner aus zugreifen.
Die regionale Dimension ist dabei zentral. Bauordnungsrecht ist Ländersache, und die Hessische Bauordnung eröffnet mit der Genehmigungsfreistellung und dem vereinfachten Verfahren Spielräume, die andere Bundesländer anders ausgestalten. Das Bauportal Hessen bündelt diese landesrechtlichen Vorgaben in einem einheitlichen digitalen Arbeitsablauf, sodass Kommunen von Kassel bis Frankfurt auf derselben Infrastruktur aufsetzen. Genau hier liegt der Unterschied zu früheren Insellösungen einzelner Ämter, die selten über die Stadtgrenze hinaus Bestand hatten.
Was bedeutet das digitale Verfahren für Architektinnen und Architekten?
Für Entwurfsverfassende verändert sich vor allem die Planbarkeit. Eine mittlere Bearbeitungszeit von 52 Tagen über sämtliche Antragsarten hinweg, unabhängig von Größe und Prüfumfang, schafft eine Kalkulationssicherheit, die das analoge Verfahren oft vermissen ließ. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 HBO und die Genehmigungsfreistellung nach § 63 HBO entfalten ihr Tempo erst dann voll, wenn die Bauvorlagen strukturiert und maschinenlesbar eingereicht werden. Der geführte Dialog des Bauportals begleitet den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Fertigstellungsmeldung. Seit dem 20. April 2026 lässt sich auch das Bescheinigungsmanagement, etwa Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsmeldung, durchgängig online abwickeln; die zuvor genutzte Zwischenlösung per E-Mail ist damit abgelöst.
Die Digitalisierung verlagert allerdings auch Verantwortung nach vorn. Wer unvollständig oder unsortiert einreicht, bremst sich selbst, denn die Qualität der Unterlagen entscheidet stärker denn je über das Tempo. Honorartechnisch berührt das die Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Genehmigungsplanung: Der Aufwand verschiebt sich von der mühsamen Nachreichung hin zur sorgfältigen Erstaufbereitung. Für kleine und mittlere Büros ist das eine Chance, weil planbare Fristen die Liquiditätsplanung erleichtern, und zugleich eine Anforderung an die eigene digitale Ausstattung.
Wie übertragbar ist das Frankfurter Modell auf andere Kommunen?
Die rechtliche Grundlage besteht bundesweit. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, und der digitale Bauantrag zählt zu den priorisierten Leistungen. Den Vorsprung hat Frankfurt jedoch nicht über Nacht erreicht. Bereits 2017 begann die Bauaufsicht mit der digitalen Antragstellung für Werbeanlagen, die seit Juli 2023 ausschließlich elektronisch läuft. Eine zentrale Scanstelle, ein digitales Bestandsarchiv und die Baulastenauskunft mit E-Payment, jährlich rund 4.000 Anfragen, bildeten das Fundament für den großen Schritt.
Übertragbar ist daher weniger die Software als die Reihenfolge: erst die Prozesse ordnen, dann digitalisieren. Kleinere Kommunen ohne eigene Scanstelle profitieren von der landesweiten Lösung des Bauportals Hessen, das Frankfurt bewusst nicht im Alleingang, sondern in landesweiter Kooperation aufgebaut hat. Die wöchentlich tagende „Bauturbo-Konferenz“ zwischen Stadtplanungsamt und Bauaufsicht, eingerichtet im Zuge der Anfang März 2026 beschlossenen kommunalen Leitlinien zum Wohnungsbau, macht überdies deutlich: Technik allein beschleunigt nichts, die organisatorische Abstimmung zwischen den Ämtern muss hinzukommen.
Die konkrete Lehre für andere Regionen lässt sich in drei Punkten zusammenfassen. Erstens braucht die Digitalisierung einen mehrjährigen Vorlauf, in dem Bestandsakten erfasst und Schnittstellen geschaffen werden. Zweitens entfaltet ein Portal nur dann Tempo, wenn es landesweit statt kommunal isoliert betrieben wird, weil Büros so nicht für jede Stadt ein neues System erlernen müssen. Drittens bleibt die Verfahrensbeschleunigung an organisatorische Reformen gekoppelt, etwa feste Abstimmungsrunden und klar zugeschnittene Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung.
Bei aller Dynamik lohnt der nüchterne Blick auf die Grenzen. Genehmigung ist nicht Fertigstellung. Während die Genehmigungszahlen kletterten, sank die Zahl der fertiggestellten Wohnungen 2025 auf 3.772, ein Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit nahezu der Zehnjahresdurchschnitt von 3.812. Ein schnelles Amt entlastet weder den Kapitalmarkt noch die Baustelle. Lückenhaft bleibt das digitale Verfahren zudem in der Sache: Isolierte satzungsrechtliche Anträge nach § 172 BauGB, Umwandlungs- und Veräußerungsanträge sowie Abgeschlossenheitsanträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen weiterhin in Papierform eingereicht werden.
Ökologisch aufschlussreich ist eine andere Kennziffer. 1.030 der genehmigten Wohnungen entstanden 2025 durch die Umnutzung von Büro- und Gewerbeflächen, ein Anstieg von 63 Prozent und der höchste Wert seit fünf Jahren. Ein Bürogebäude in Niederrad etwa wird zu Studierendenwohnheim und Hotel. Das Bauen im Bestand schont graue Energie und knappe Fläche, und ein zügiges, transparentes Genehmigungsverfahren senkt die Hürde für solche komplexen Umnutzungen spürbar. Die genehmigte Bausumme erreichte mit 1,21 Milliarden Euro den höchsten Stand seit fünf Jahren; der Wohnungsbau führt die Investitionskategorien mit 361 Millionen Euro vor Bürogebäuden (194 Millionen) und Rechenzentren (187 Millionen) an.
Frankfurt liefert damit einen seltenen Beleg dafür, dass Verwaltungsdigitalisierung messbar wirkt, sofern sie als langfristiger Umbau und nicht als kurzlebiges IT-Projekt verstanden wird. Die Lehre für andere Regionen ist unbequem und ermutigend zugleich: Tempo entsteht nicht durch ein Portal, sondern durch Jahre konsequenter Vorarbeit, klare Prozesse und die Bereitschaft, Zuständigkeiten zwischen Ämtern neu zu ordnen.

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